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Zu 3: Die Landesregierung hat zur Beantwortung der Frage 3 den Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) eingeschaltet. Dieser nimmt wie folgt Stellung:

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Der Ältestenrat hat übrigens in seiner Sitzung vor zwei Wochen die Mitglieder des Landtags in der Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Klärung einer Eingabe in eben dieser Angelegenheit auch betraut.

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Das Screening und jede einzelne Screening-Einheit sind nach der Röntgenverordnung zuzulassen. Die landesrechtliche Grundlage zur Einbeziehung nicht gesetzlich versicherter Frauen muss geschaffen werden, weil alles, was ich bisher dargelegt habe, sich auf GKV-versicherte Frauen bezieht. Ohne gesetzliche Änderungen können deshalb weder Melde- noch Datenschutz Rechnung getragen werden. Der Abgleich der Daten mit dem gemeinsamen Krebsregister muss ermöglicht werden. Auch dazu bedarf es rechtlicher Änderungen.

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Die Einstellung und das Verhalten sowohl des Senates als auch der CDU-Fraktion gegenüber den Menschen in dieser Stadt und ihren Anliegen wird besonders am Umgang mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden deutlich. Und dass der Bürgermeister öffentlich im "Hamburger Abendblatt" zugibt, dass er eigentlich gar nicht so genau wisse, was gerade wie verändert werden solle, spricht auch Bände. Sie argumentieren mit Datenschutz, für den Sie sich plötzlich begeistern. Sie reden von Vereinfachung des Verfahrens und natürlich, wie immer, von Konsolidierung und wieder geht es in Wirklichkeit um Ideologie. Sie machen eine schlechte Politik und wollen, dass den Menschen in Hamburg die Möglichkeit genommen wird, sich gegen diese schlechte Politik zur Wehr zu setzen. Darum geht es und um nichts anderes.

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Wir sind für eine zentrale, für den Bürger handhabbare Veröffentlichung, die einen Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Untergliederungen möglich macht, wobei selbstverständlich der Datenschutz gewahrt bleiben muss. Wenn Unternehmen, auch Landwirte, Geld von der EU erhalten, dann ist das richtig, weil es politisch gewollt und kein Versehen ist. Wenn aber festgestellt wird - das gelingt nur mit ausreichender Transparenz im Umgang mit Fördermitteln -, dass dieses Geld nicht ordentlich verwendet wird, Maßnahmen scheitern oder Empfänger nicht ordentlich damit umgehen, dann muss man Konsequenzen ziehen. Wenn öffentlich bekannt wird, dass ein Unternehmen sehr viel Geld bekommt, ist das nicht schlimm, wenn wir erklären können, warum und wofür die Mittel bereitgestellt werden und welches öffentliche Interesse besteht.

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sind wir relativ weit gekommen. Da das Screening alle Frauen – das sagte ich schon einmal, es soll nicht nur gesetzlich Versicherte betreffen – erreichen muss, sieht die Richtlinie die Nutzung der Einwohnermelderegister für das Einladungsprozedere vor und dazu bedarf es aus datenschutzrechtlichen Gründen der entsprechenden Grundlagen. Das erfordert Abstimmungen. Diese sind mit dem Innenministerium, aber auch mit dem Beauftragten für Datenschutz vorgenommen worden und es ist beabsichtigt, durch eine Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst hier die erforderliche Rechtsgrundlage einzuführen. Danach kann das Innenministerium die Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung vornehmen. Das Sozialministerium hat dazu den Gesetzentwurf erarbeitet, der in der Ressortabstimmung war. Diese ist also gerade beendet, so dass die erste Kabinettsbefassung bevorsteht. Daran wird sich die öffentliche Anhörung der Verbände und der beteiligten Institutionen anschließen.

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Neunzehnter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 2001 bis 30. September 2003 Besprechung des Berichts (Drucksache 14/2627) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/3141 –

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„Die Zeiten für Datenschützer sind turbulent“ hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Herr Professor Dr. Rudolf, bei der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für die Jahre 2002 und 2003 gesagt. Der Datenschutz gerät in der aktuellen Diskussion immer öfter unter Druck. Deshalb ist es notwendig, sowohl die Politik als auch die Öffentlichkeit immer wieder für Belange des Datenschutzes zu sensibilisieren.

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Meine Damen und Herren, im Zuge der internationalen Terrorismusbekämpfung wird der Datenschutz vor allem auch mit dem Argument, die Sicherheit müsse erhöht werden, regelrecht ausgehöhlt. Durch Maßnahmen wie die Rasterfahndung wurden Massen von Daten erhoben und regelrecht Datenfriedhöfe produziert. Dass dies nicht zwangsläufig zu mehr Sicherheit führt, zeigt unter anderem auch die Tatsache, dass zum Beispiel die Rasterfahndung in Rheinland-Pfalz ergebnislos verlaufen ist.

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Meine Damen und Herren, wir alle müssen dem Datenschutz wieder ein größeres Gewicht einräumen. Die Sensibilität der staatlichen Stellen und auch der Öffentlichkeit für die Risiken bei Datenmissbrauch muss wieder zunehmen.

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Der rasche Fortschritt im Bereich des E-Government, das wir alle begrüßen – das ist keine Frage –, bedeutet aber leider auch oftmals, dass Effektivität und ein schneller Handlungsablauf den Datenschutz oftmals in den Hintergrund drängen, zum Beispiel beim Direktabrufverfahren auf das elektronische Grundbuch. Das hat der Herr Datenschutzbeauftragte erwähnt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunen haben teilweise uneingeschränkten Zugriff auf alle Grundbuchblätter im Land, ohne dass die Kommune protokolliert, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu welcher Zeit auf das Grundbuchblatt zugreifen.

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traler Bedeutung. Deshalb bleibt unsere grüne Forderung nach einem Datenschutz, der beide Bereiche abdeckt, weiter ein grünes Anliegen in Rheinland-Pfalz.

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Meine Damen und Herren, wir müssen auch in Rheinland-Pfalz die gewichtigen Argumente, die für das Grundrecht auf Datenschutz und damit für die individuellen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger sprechen, wieder stärker in den Vordergrund stellen.

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Dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sage ich ganz herzlichen Dank für ihre geleistete Arbeit und wünsche ihnen viel Erfolg bei der Bewältigung der Herausforderungen, die auch auf den rheinland-pfälzischen Datenschutz in Zukunft zukommen werden.

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gend, dass Datenschutz nicht zu einem Fremdwort wird, sondern als Grundrecht seinen Platz behält.

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Herr Kollege Wiechmann, in diesem Zusammenhang vielleicht eine kurze Bemerkung zu Ihnen: Als in diesem Landtag noch niemand von Ihnen sprach, wurde bereits in diesem Landtag Datenschutz betrieben. Herr Kollege Bischel, auf den ich nachher noch einmal zu sprechen komme, könnte einiges dazu sagen.

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Den Eindruck zu erwecken, als wenn der Datenschutz mit den Grünen in den Landtag einmarschiert wäre, ist sicherlich absurd.

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Durchzuhalten, dass der Datenschutz weiterhin ein hoch zu achtendes Grundrecht ist, ist besonders schwierig in einer Zeit, in der die Möglichkeiten auf dem Gebiet der Technik immer umfangreicher, aber auch immer undurchsichtiger für den norm alen Bürger werden.

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Die besondere Aufgabe des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Umsetzung der teilweise sehr komplizierten Regelungen in die praktische Arbeit der öffentlichen Verwaltung; denn diese muss davon überzeugt werden, dass Datenschutz, so wie er geregelt ist, auch vernünftig ist.

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Wichtig und eigentlich nicht richtig gewürdigt sind in diesem Gesetz die umfangreichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Sorge dafür tragen, dass auch beim Einsatz neuester Technik zum vorbeugenden Schutz unserer Bevölkerung der Datenschutz auf hohem Niveau gewährleistet ist. Dass dies leider zu sehr komplizierten Vorschriften führt, habe ich eben schon einmal gesagt.

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Dem Bericht des Datenschutzbeauftragten ist zu entnehmen, dass unsere Polizei trotz der Einführung neuer Methoden durch IT-Verfahren wie POLADIS, INPOL-neu usw. mit dem Datenschutz sehr verantwortungsvoll umgeht.

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Umwandlung des DIZ. Es ist oftmals ein Problem, dass Schnelligkeit und Effizienz zulasten von Datenschutz gehen.

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Der Bericht des Datenschutzbeauftragten stellt einen Querschnitt des Datenschutzes in der gesamten öffentlichen Verwaltung dar. Aus für jeden nachvollziehbaren Gründen hat es eine Fülle von Beanstandungen gegeben, die im Einzelfall heute aufzuzeigen den zeitlichen Rahmen sprengen würden. Allein der Umfang des Berichts, der nicht künstlich aufgebläht ist, belegt eindeutig die Feststellung, dass der Kontrollinstanz Datenschutz eine wesentliche Rolle in der öffentlichen Verwaltung zukommt.

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Weiter stelle ich fest, dass wir uns in dieser Kommission durch den Datenschutzbeauftragten und seine fachkundigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut informiert über das fühlen, was auf dem Gebiet des Datenschutzes in unserem Land und darüber hinaus geschieht. Beanstandungen und Beratungen für Verwaltungen – übrigens ein großer zeitlicher Rahmen – werden eingehend erläutert, wobei für mich der Eindruck entsteht, dass trotz vielschichtiger Probleme die öffentliche Verwaltung generell bemüht ist, dem Datenschutz zu genügen. Ausreißer sind nicht ausgeschlossen.

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stimmungsrecht durch die bekannte wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation zunehmend unter Druck gerät. Deshalb sieht er es als seine Aufgabe an, immer wieder warnend den Finger zu erheben, damit der Datenschutz nicht unter die Räder gerät. Ein Hauptaugenmerk ist dabei immer wieder auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu richten.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den Neunzehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinahe – man höre und staune – ein Dreivierteljahr nach dessen Veröffentlichung. Brisant scheint dieser Bericht deshalb auch nicht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sein, Herr Kollege Wiechmann. Es ist aber gut, wenn man nochmals über etwas gesprochen hat, das ausführlich dargestellt wurde, vorab jedem Mitglied des Landtags – also auch Ihnen, Herr Wiechmann – zugegangen ist mit der Bitte, Änderungen und Anregungen einfließen zu lassen. Deshalb verwundert es mich etwas, diesen Bericht erst heute zu besprechen.

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Zur Sache selbst lässt sich für den Berichtszeitraum feststellen, dass durch die Datenschützer und die Kommission eine Vielzahl unterschiedlichster Problemkreise angesprochen wurden, teilweise Lösungen entwickelt werden konnten, teilweise aber auch bis heute kein absoluter Datenschutz im Sinn des Gesetzes hergestellt

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Wir haben den Bereich des E-Government, der sich mit logarithmischer Geschwindigkeit vergrößert. Die Zeiten sind vorbei, in denen man darüber nur in Kommissionen gesprochen hat. E-Government ist Verwaltungsalltag geworden. Der Datenschutz muss mit seinem eingeschränkten Personalaufkommen diese Mammutaufgabe bewältigen. Das ist vom Arbeitsumfang her etwas, was unseren Respekt verdient.

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Es kommt hinzu – damit darf ich noch einmal auf den Zielkonflikt eingehen –, dass wir zunehmend Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Datennutzung benötigen. Die ungeheure und für den menschlichen Geist fast nicht mehr fassbare Datenmenge, die weltweit mit Billionen von Einzeldaten pro Tag vernetzt verarbeitet wird, ist für den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar. Wir brauchen den Datenschutz daher nicht nur als Ratgeber für die Politik, sondern in allererster Linie zum Schutz der Bürger und auch da zur Wahrung der richtigen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit.

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Mit diesem Paar, mit dem ich begonnen habe, möchte ich auch schließen. Ich bin überzeugt davon, dass nicht nur in der Person von Herrn Professor Dr. Rudolf, sondern auch in der Einrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz generell in Rheinland-Pfalz diesen Dingen Rechnung getragen wird. Dafür bedanke ich mich noch einmal.

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Auch wenn vor diesem Hintergrund die Rahmenbedingungen für eine umfassende Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Berichtszeitraum von Oktober 2001 bis September 2003 deutlich schwieriger geworden sind, ist der Neunzehnte Tätigkeitsbericht einmal mehr ein Beleg für das besondere Engagement, mit dem sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Professor Dr. Rudolf, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Belange des Datenschutzes und damit für die Sicherung der Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einsetzen. Hierfür möchte ich ihm auch im Namen der Landesregierung ganz herzlich danken.