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1 637 Abschiebungen mussten im letzten Jahr bundesweit wegen des Widerstandes der abzuschiebenden Person am Flughafen abgebrochen werden. In 107 Fällen konnte die Abschiebung aus medizinischen Gründen nicht durchgeführt werden. In 506 Fällen wollte die Fluggesellschaft oder der Pilot die Migranten nicht transportieren; weitere 20 Abschiebungen wurden von den Flugbegleitern abgelehnt. Die abzuschiebenden Personen haben sich mit Gewalt und manchmal auch unter Einsatz ihrer Körperflüssigkeiten und Fäkalien - sogenannte Dirty Protesters - diesem Flug widersetzt. Einzelheiten, meine Damen und Herren, möchte ich Ihnen an dieser Stelle ersparen, aber unsere Polizisten, die die Abschiebung begleiten, sind diesen Praktiken voll ausgesetzt.

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Herr Kollege Ahrends, Sie haben natürlich wieder entlarvt, worum es der AfD in diesem Bereich geht, wenn sie sogar die Mittel für die freiwillige Ausreise zurückfahren will. Wie wir wissen, ist die freiwillige Ausreise die am wenigsten belastende Form der Aufenthaltsbeendigung. Das gilt sowohl für die Betroffenen selbst - darauf ist Herr Lechner gerade eingegangen - als auch für die Polizistinnen und Polizisten. Man darf nicht vergessen: Auch für die Polizistinnen und Polizisten ist eine Abschiebung immer belastend; nicht zuletzt für die Landeskasse ist eine Abschiebung sehr belastend.

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Ich weise nur darauf hin: Die Abschiebung von Menschen ausländischer Herkunft bzw. Staatsbürgerschaft, die hier eklatant gegen das Gesetz verstoßen, ist ein sehr scharfes Schwert. Das sollte man durchaus in den Blick nehmen. Gleichwohl - das ist ein durchaus berechtigter Einwand - haben einige dieser Clanmitglieder auch eine deutsche Staatsbürgerschaft. Da muss man sich dann aber die Frage stellen, ob man in der Vergangenheit eventuell das eine oder andere Mal doch zu leichtfertig eine deutsche Staatsbürgerschaft vergeben hat und ob man das künftig nicht anders fassen sollte, meine sehr verehrten Damen und Herren. Denn, noch einmal, Abschiebung ist das schärfste Schwert.

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wurde, der einem Glauben anhängt, der religiös verbrämt ist und eigentlich eher eine Ideologie darstellt, gesagt: Wir starten jetzt eine nationale Kraftanstrengung bei der Abschiebung, weil wir in Deutschland in der Vergangenheit die Abschiebung, die zweite Seite der Medaille der Einwanderung, offensichtlich nicht so ernst genommen haben. Dem haben Sie sich jetzt gestellt.

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Es kommt auch zur Abschiebung von Menschen mit posttraumatischem Belastungssyndrom. Oft bricht die Krankheit erst aus, wenn der Druck einer Abschiebung und die Angst vor der Begegnung mit dem Ort und möglicherweise mit den Tätern einer Menschenrechtsverletzung akut werden. Therapien gibt es im Kosovo für viele Krankheiten überhaupt nicht, schon gar nicht für Roma. Dennoch wird abgeschoben. Das meinen wir, wenn wir von inhumaner Abschiebepraxis sprechen.

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Am 12. April dieses Jahres besiegelten die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo endgültig die Abschiebung von mindestens 10.000 Roma in den Kosovo. Weitere 4.000 Menschen, darunter viele Ashkali und auch Serben aus mehrheitlich von Albanern bewohnten Gebieten, müssen nun ebenfalls verstärkt mit ihrer Abschiebung rechnen.

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Ich will das mit einem Satz deutlich machen: Natürlich steht die freiwillige Ausreise nach den Grundlagen unserer Verfasstheit und nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen vor der Abschiebung. Das heißt doch aber nicht, dass Abschiebungen nicht vollzogen werden; denn für denjenigen, der sich der freiwilligen Ausreise entzieht – das können Sie auch im Koalitionsvertrag nachlesen –, erfolgt die Abschiebung auch gegen seinen Willen. Bleiben Sie doch bei der Klarheit und bei der Wahrheit!

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Sie werden sich daran erinnern, dass wir bereits im Dezember über die Kosovo- und über die Roma-Petitionen gesprochen haben. Innenminister Rhein hatte uns dazu mitgeteilt, dass die Situation vor Ort nicht so schwierig ist und wir in Hessen faktisch gar keine Abschiebung vollziehen. Umso verwunderter waren wir GRÜNE, als im Februar auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses fast zwölf Petitionen von Roma aus dem Kosovo zur Entscheidung anstanden. Das sind nicht nur Einzelpersonen, sondern teilweise Familien. Wenn man das hochrechnet, wären das unter Umständen vielleicht 30 Personen, die von der Situation der Abschiebung betroffen wären.

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Ja, was wahr ist und was nicht, Herr Wippel, das ist so eine Sache. Ich möchte kurz darauf eingehen, wie wir im Freistaat Sachsen damit umgehen, dass ein Teil der Menschen, die ausreisepflichtig sind, nicht freiwillig ausreisen und auch sonst keinen weiteren Grund für eine Aussetzung der Abschiebung haben. Sicherlich muss der Freistaat Sachsen daran arbeiten, dass diese Menschen das Land verlassen. Für mich ist dabei das Mittel der Abschiebung die Ultima Ratio. Trotzdem müssen wir uns damit befassen. Es gibt einen sehr kleinen Teil, der sich aus sogar nachvollziehbaren Gründen dem entziehen will, weil sie dableiben wollen. Am Ende muss der Staat dafür sorgen, dass das Recht durchgesetzt wird.

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Über das Verbot der Abschiebung steht in § 60 des Aufenthaltsgesetzes: „Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem für diesen Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter... unterworfen zu werden.“ – Diesem Grundsatz müssen wir im Umgang mit Flüchtlingen gerecht werden. Die Bundesländer haben dabei die Entscheidung, ob sie in Folterstaaten wie Togo oder Iran abschieben. Im Januar-Plenum – Sie erinnern sich – unterstützten wir von der LINKEN den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach einem Abschiebestopp für Iran.Auch andere Bundesländer, wie SchleswigHolstein, Rheinland-Pfalz und Hamburg, sprachen sich dafür aus, auf Abschiebungen in den Iran zu verzichten. Leider verfügte der hessische Innenminister keine Aussetzung der Abschiebung von Flüchtlingen in den Iran aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen. Genau das ist unserer Erachtens Ausdruck einer inhumanen Abschiebungspraxis.

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Für die Angehörigen der Roma-Minderheit in Deutschland, darunter auch diese drei Roma-Familien aus Hessen, auf die sich die Petitionen beziehen, würde eine Abschiebung bedeuten, dass sie nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland aus ihren sozialen Beziehungen gerissen werden. Kinder, die hier geboren sind und Deutschland als ihre Heimat ansehen, wollen nicht gehen. Alte und Kranke würden in medizinische Unterversorgung und damit in letzter Konsequenz in den Tod abgeschoben. Für viele, die von ihrer erzwungenen Flucht vor Jahren noch traumatisiert sind, bedeutet die Abschiebung eine Art zweite Vertreibung mit allen psychologischen Folgen.

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Bereits am 16. Dezember haben wir an dieser Stelle über einen Antrag bezüglich Abschiebung in den Kosovo debattiert. Bei diesem Antrag hat sich meine Fraktion enthalten. Das geschah aus zwei Gründen. Der erste: Es ging um eine generelle Abschiebung in den Kosovo. Der zweite: Unsere Fraktion hatte einen Berichtsantrag gestellt, der am 27. Januar im Petitionsausschuss beraten und entsprechend gewürdigt wurde.

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Besonders abstrus ist der Vorwurf, Gallhofer habe in Form einer Beihilfe gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen, weil er versuchte, durch ein Gutachten die Abschiebung zu verhindern. In der Tat: Er wollte diese Abschiebung verhindern, und zwar vollkommen zu Recht. Als verantwortungsbewusster Mediziner ist es doch seine Pflicht, so zu handeln. Ich frage mich, warum sich eine Kreisverwaltung anmaßt, seine medizinische Expertise derart öffentlich anzuzweifeln.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen bin ich der Auffassung, dass spätestens dann, wenn eine Ausreiseverpflichtung vollziehbar wird, eine Wohnsitzauflage möglich sein muss, um dafür zu sorgen, dass wir die Schwierigkeiten, die wir heute haben, wenn es um die Durchführung der Abschiebung geht, nicht mehr haben, sondern dass man sehr viel früher zu einer erfolgreichen Abschiebung kommen kann.

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Es ist ein richtiger Schritt, dass die für heute geplante Sammelabschiebung nach Kabul nicht stattfindet. Bundesinnenminister de Maizière hat erklärt, man wolle die Abschiebung schnellstmöglich nachholen; deshalb hat sich unser Antrag auch nicht erledigt. Auch die Begründung für die Absage des Fluges ist wieder einmal zynisch. Die Abschiebung finde mit Rücksicht auf die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft nicht statt, nicht etwa wegen der Afghanen, die im Flieger sitzen und Todesangst haben.

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Frau Faulhaber, Sie haben eben verschiedene Bürgerinitiativen genannt. Ich will kurz eine Initiative anführen. Denn ich finde es bemerkenswert, was auf deren Homepage steht. Es geht um die Initiative Bürgerasyl in Hanau. Da geht es darum, dass Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, versteckt werden sollen. Die Initiative fragt dann auf ihrer Homepage, ob ein Bürgerasyl gegen Abschiebung legal sei. Dort wird dann auch die Antwort gegeben. Ich darf das zitieren:

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Das gelingt aber leider nicht in jedem Fall. Die Ultima Ratio ist eine zwangsweise Rückführung in die Heimatländer. Das ist die sogenannte Abschiebung. In manchen Fällen ist es erforderlich, dass wir zur Durchsetzung der Abschiebung eine Abschiebehaft anordnen.

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(Janine Wissler (DIE LINKE): Abschiebung aus der Schule! Abschiebung aus der Psychiatrie!)

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Frau Abgeordnete, Kosten für Abschiebung und Rücküberstellung fallen dann an, wenn vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländerinnen und Ausländer nicht freiwillig in ihr Herkunftsland oder in den Mitgliedstaat der Europäischen Union zurückkehren, der für sie nach der sogenannten Dublin-II- bzw. jetzt der Dublin-III-Verordnung zuständig ist, und kein Rechtsgrund für ihren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt. Gerade diesen letzten Aspekt möchte ich ausdrücklich betonen und ergänzend darauf hinweisen, dass im Regelfall vor einer Abschiebung und vor einer Rücküberstellung eine gerichtliche Überprüfung des Aufenthalts bzw. der asylrechtlichen Entscheidung erfolgt ist.

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ob der Abschiebung oder freiwilligen Ausreise tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen, nach denen eine zeitliche Aussetzung der Abschiebung entsprechend der Entwicklung der Sicherheitslage geboten erscheint.

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Ich habe das vorhin schon erwähnt: Wir haben in Deutschland klare Regelungen im Zusammenhang mit der Ausreise und der Abschiebung. Die freiwillige Ausreise geht der Abschiebung immer vor. Niemand wird willkürlich und aus heiterem Himmel abgeschoben.

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Aber zurück zu Ihrem Antrag. Was haben Sie dort gemacht? Sie haben drei linke Dauerschlager ein wenig vermischt und uns zur Abstimmung präsentiert: Keine Abschiebung nach Afghanistan – das hatten wir zuletzt Ende 2015. Winterabschiebestopp für die Balkanstaaten bzw. alle Staaten, in denen es im Winter kalt wird – das haben wir in der einen oder anderen Form jedes Jahr. Zudem fordern Sie einen generellen Verzicht auf die Abschiebung von Kindern.

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Nun zur geplanten Abschiebung. Was für mich aber interessant ist, wenn wir heute über die Abschiebung nach Afghanistan diskutieren, dass immer wieder die gleichen und unterschiedlichen Argumente vermischt werden und dass immer wieder versucht wird, Argumente anzuführen, warum der Grund für das, was wir 2008 gemeinsam in diesem Landtag beschlossen haben, nämlich einen Abschiebestopp nach Afghanistan – während sich die Situation dort heute gegenüber damals nicht mehr verbessert hat –, also das, was damals nicht in Ordnung war, heute auf einmal in Ordnung sein soll. Das zeugt einfach von politischer Willkür, das finde ich nicht in Ordnung. Das wird auch der Si

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Die Bedingungen für diese Abschiebung haben wir in unserem Antrag, Drucks. 19/4459, deutlich niedergelegt. Es wird im Einzelfall geprüft, ob einer tatsächlichen Abschiebung etwas entgegensteht. Bei der Schwierigkeit dieses Vorgangs machen wir die Ausreise ausreisepflichtiger Personen so human, wie es irgendwie möglich ist. – Vielen Dank.

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Herr Kollege Bocklet, deswegen will ich Ihre Anregung und Ihren Hinweis auch durchaus aufgreifen. Sie haben gesagt, es würden Kriterien vorliegen, wie wir mit dem Thema Abschiebung nach Afghanistan umgehen. Dann greife ich den Ball auf. Dann würden wir Sie als Koalitionsfraktion, als Teil der Landesregierung bitten, diese Kriterien auch dem Landtag in einem zuständigen Ausschuss kurzfristig darzulegen, damit nachvollziehbar ist, unter welchen Bedingungen eine Abschiebung nach Afghanistan überhaupt noch möglich ist; denn wir brauchen natürlich eine Gleichheit der Anweisungen für die Ausländerbehörden, damit nicht die eine Ausländerbehörde so und die andere Ausländerbehörde so entscheidet.

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Ich will wirklich noch einmal ganz deutlich machen, Herr Kollege, dass insbesondere der erste Teil Ihrer Rede keinesfalls dazu geeignet war, sich zu diesem Antrag zu positionieren. Die Zahlen, die Sie vorgelesen haben, haben lediglich den Teil wiedergegeben, den bereits der Kollege Reinhardt dargestellt hat. Sie haben die Unzulänglichkeit des Asylrechts für bestimmte Personengruppen herausgestellt. Das ist genau das, was der Kollege Reinhardt auch gemacht hat. Gerade weil das Asylrecht so unzureichend ist, sind diese Menschen von Abschiebung bedroht. Gerade weil sie von Abschiebung bedroht sind, brauchen sie diesen Abschiebestopp. So wird die Logik richtig. Die haben Sie nicht erkannt.

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Wir setzen uns für ein generelles Ende von Abschiebungen und Abschiebehaft ein. Abschiebung ist ein staatliches Mittel, welches nur mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden kann, die mit den Grundrechten und Menschenrechten in Konflikt stehen und einer demokratischen Gesellschaft unwürdig sind. Die Konsequenzen einer Abschiebung führen für die betroffenen Menschen fast immer in aussichtslose Situationen und oft auch zur Gefahr für Leib und Leben. Stattdessen sollten wir darüber nachdenken, wie wir Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus ein würdiges Leben gewährleisten können. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Aufnahmekriterien so überarbeiten können, dass sie den Anforderungen der Zeit genügen und die faktische Abschaffung des Asylrechts durch den Asylkompromiss in den 90ern umkehren können.

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Herr Präsident! Herr Abgeordneter Reinhardt! Ich will klar formulieren, dass wir, wie zugesagt, nicht nach Syrien abgeschoben haben. Wir können uns gern nachher noch mal zusammensetzen. Wir können auch gern im Ausschuss noch mal über die einzelnen Formulierungen Ihrer Anfrage und meiner Antwort sprechen. Ich sage noch einmal: Ich würde es bedauern, wenn bei der Antwort nicht richtig herausgearbeitet wurde, dass es sich nicht um eine Abschiebung nach Syrien handelt. Es handelt sich sehr wohl um einen Bürger, der syrischer Staatsangehöriger ist, aber es handelt sich gleichwohl ganz klar um keine Abschiebung nach Syrien.

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Hinter jeder einzelnen Abschiebung sind menschliche Schicksale. Die Betroffenen werden zum Teil frühmorgens aus ihren Betten geholt und zum Flughafen gebracht, daher auch der Titel unserer Großen Anfrage „Bei Nacht und Nebel“. Darunter waren auch Menschen mit ärztlichen Attesten, die eindeutig zu krank für die Abschiebung waren. Durch Abschiebungen werden Familien getrennt, Existenzen zerstört und Menschen gefährdet. Wer jetzt zu Beginn der kalten Jahreszeit – und jetzt wird es richtig kalt – mit aller Gewalt abschiebt, handelt unanständig und herzlos.

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Der zweite Fall, den ich erwähnen möchte: Ende Januar wurde Familie Alijev über das Dublin-Verfahren aus Berlin nach Polen ausgewiesen. Die Familie hat zwei behinderte Kinder, und die Härtefallkommission war kurz davor, sich mit dem Fall positiv zu beschäftigen. Trotzdem fand die Abschiebung statt. Polizisten verweigerten zunächst diese Abschiebung aufgrund der Behinderung der Kinder, führten sie aber bei einem zweiten Mal dennoch durch, nachdem sie explizit dazu angewiesen wurden.

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Denn auch im letzten Jahr wurden schon, wie wir alle wissen, unglaubliche Fälle bekannt. Ich erinnere da nur an den ebenfalls aus dem Kosovo stammenden Rom, der quasi direkt aus der Psychiatrie abgeschoben wurde. Ich erinnere an die Abschiebung einer serbischen Schülerin direkt aus dem Klassenzimmer. Ich erinnere an den Familienvater, der vor den Augen seiner kleinen Kinder zur Abschiebung abgeführt wurde.