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Die Themenvielfalt der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die häufig in Firmen und Betrieben eine Nachprüfung erforderlich machen, von A wie Arbeitszeitüberwachung über I wie Internet bis Z wie Zugangskontrollen, lassen sich jeweils im Anhang meines Jahresberichts finden. Zum Schluss möchte ich von dieser Stelle aus allen danken, die den Datenschutz in den Büros wie in den Betrieben in vielfältiger Weise unterstützen und mir damit die Arbeit erleichtern! – Ich danke für Ihr Interesse!

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Auch Ihnen, Herr Holst, vielen Dank für die Zusammenarbeit und auch Unterstützung, da wir den Datenschutz in diesem Ausschuss recht neu bearbeitet haben!

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Ich würde an dieser Stelle noch einmal betonen, Frau Bürgermeisterin, dass Datenschutz und Verwaltung nicht immer gegeneinander stehen. So habe ich Herrn Holst in der Vergangenheit wahrgenommen, auch aktuell im Medienausschuss. Von daher möchte ich Sie herzlich bitten, noch einmal im Rahmen Ihrer Ressortgespräche darauf hinzuwirken, dass es schon ziemlich viel Sinn machen würde, wenn man von sich heraus Verabredungen, die wir treffen mit dem Datenschutzbeauftragten, aber auch mit der Verwaltung, einhält, damit dort nicht so etwas gegeneinander steht.

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Ich kann Ihnen sagen, dass dieser Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten gern die zusätzliche Aufgabe des Datenschutzes übernommen hat. Neben den Themen, die gerade gestern medienrelevant mit dem Radio-Bremen-Gesetz waren, haben wir jetzt etwas mehr Zeit, und das ist für die morgige Sitzung vorgesehen, nur über Datenschutz zu reden. Wir sind da auf dem richtigen Weg, und wenn Frau Bürgermeisterin Linnert im Rahmen der Senatsgespräche noch einmal darauf hinwirkt, dass alle Verwaltungsbereiche sich als Unterstützung des Datenschutzes im Lande Bremen verstehen, sehe ich auch weiterhin

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Datenschutz geht natürlich jeden etwas an. Er durchdringt sehr viele Lebensbereiche. Ich möchte einfach einmal an den Alltag erinnern, weil wir auch gestern ähnliche Debatten hatten. Menschen lernen sich kennen, da wird nachgefragt, wie man heißt, wo man zur Schule gegangen ist, was man studiert. Menschen neigen dazu, Daten zu sammeln. Was sie daraus machen, ist die nächste spannende Frage: Wir werten sie aus, entsprechend werden sie verarbeitet.

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Das Thema Datenschutz wird uns im Ausschuss und auch an dieser Stelle mit Sicherheit in dieser Legislaturperiode noch häufiger bei den unterschiedlichsten Themenkomplexen beschäftigen. Themen wie Zugriffsrechte des Staates auf private Netzwerke, Onlineüberwachungen, gestern und sicherlich nicht zum letzten Mal auf der Tagesordnung einer Bürgerschaftssitzung, sind hier zu nennen.

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Aber es ergeben sich auch zunächst banal erscheinende Fragen, ob bei einer zentralen Heizungsanlage der Energieverbrauch keine personengebundenen Daten sind, weil Gas-Etagen-Heizungen aber plötzlich doch zum Datenschutz gehören. Sind Voreigentümer oder Mieter unbekannt verzogen, können also keine Vollmachten mehr ausstellen, wird es manchem Immobilieneigentümer schwer fallen, seiner gesetzlichen Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen nachzukommen.

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Mit dem vorgelegten Jahresbericht des Datenschutzbeauftragen hat die Bedeutung über die Diskussion des Datenschutzes natürlich auch Kritikpunkte enthalten und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Entsprechend soll auch sensibilisiert werden, und das ist sehr wichtig. Ich möchte noch einmal an die Debatte von gestern erinnern, die zum Teil bei der Online-Durchsuchung sehr emotional geführt wurde. Wie erwähnt, werden Daten gespeichert, die Weitergabe und die Weiterverarbeitung finden statt, und Datenschutz ist heute eben so aktuell und auch wahrscheinlich notwendig wie nie zuvor. Der Einsatz von modernen Informationstechnologien in unserer Gesellschaft sowohl im staatlichen als auch im privaten Bereich verändert rasant die Gesellschaft und eben auch die Menschen. Das wird in Zukunft entsprechend so bleiben.

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Frau Präsidentin – ich gestehe, das sage ich ganz besonders gern –, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Im Zeitalter der neuen Medien und Möglichkeiten gibt es kaum ein Thema, das so brisant geworden ist wie das Thema Datenschutz. Die Möglichkeiten der Erfassung, Sammlung und Speicherung von personenbezogenen Daten wachsen in einem rasanten Tempo. Zugleich wächst das Bedürfnis in Kreisen der Sicherheitsbehörden, von diesen Möglichkeiten mehr denn je Gebrauch zu machen.

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Die Aufgabe verantwortungsvoller Politik ist es, die Bürgerinnen und Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Ich verweise noch einmal, wie auch ein Redner vor mir, auf die gestrige Diskussion zur Onlinedurchsuchung, realer geht es nicht und deutlicher nicht mehr nachvollziehbar. Die rot-grüne Koalition bekennt sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Datenschutz. Wir sehen es genauso und unterstützen vom ersten bis zum letzten Wort diese Passage, die genau das schützen will, was ich eben auch nicht nur als gläserner Mensch, sondern hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte des und der Einzelnen in Schutz nehmen will.

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Ich zitiere aus Zeitgründen nicht, obwohl es wert ist, dass wir uns gemeinsam ein Stück daran erinnern. Deshalb haben wir auch die recht ungewöhnliche Ansiedlung des Themas Datenschutz beim Medienausschuss befürwortet. Dass die neue parlamentarische Anbindung des Datenschutzes für alle Beteiligten natürlich noch etwas gewöhnungsbedürftig ist, für mich besonders, verwundert demnach niemanden.

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hoffen, dass wir in Zukunft im Ausschuss darüber hinaus zu grundsätzlichen Debatten und Entscheidungen zum Thema Datenschutz kommen. Wir hoffen auch, dass wir auf diesem Gebiet den Senat nicht treiben müssen, sondern die Sache im Sinne der Bremerinnen und Bremer gemeinsam mit diesem Senat vorantreiben können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 16/1362, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 17/31, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/151, Kenntnis.

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Meine Damen und Herren, wenn wir Stärkung der Kommunen, Datenschutz, Bürgernähe und Kohärenz ernst nehmen und zugleich die bevorstehende Übernahme der alleinigen Gesetzgebungskompetenz durch den Bund einbeziehen, dann kann das nach unserer Auffassung nur eines heißen, und das empfehlen wir auch: Dieses Gesetz sollte nicht verabschiedet werden, nicht so.

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Nun zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Künftig soll das Landesrechenzentrum aus den Spiegelregistern Auskünfte an andere Behörden oder öffentliche Stellen erteilen können, sofern der Empfänger erklärt, dass er ohne Kenntnis der Daten zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben nicht in der Lage wäre, das Auskunftsersuchen alle Meldebehörden betrifft und die Daten bei diesen nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand beschafft werden können. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Aufgabe um Einzelfallentscheidungen han

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deln wird, die eine melderechtliche Prüfung erfordern. Diese sollte von der fachlich zuständigen Aufsichtsbehörde wahrgenommen und vom Landesrechenzentrum lediglich praktisch umgesetzt werden. Darüber hinaus scheint ihm eine Beschränkung auf Fälle, in denen alle Meldebehörden ausnahmslos betroffen sind, nicht praxisgerecht. Hier sollte bereits „eine Vielzahl von Meldebehörden“ genügen. Mit dem Änderungsvorschlag werden diese Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz jetzt aufgegriffen.

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Nun zu § 34 Abs. 2 Satz 1: Mit der Änderung wird ebenfalls einem Anliegen des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz entsprochen. Der Katalog der durch die Meldebehörden zu übermittelnden Daten wurde einerseits eingeschränkt und auf der anderen Seite entsprechend seiner Anregung um die Ordnungsmerkmale in § 4 erweitert.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in der Plenarsitzung am 30. März 2006 haben Sie in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes beraten. Der Innenausschuss des Landtags hat den Gesetzentwurf daraufhin einer schriftlichen Anhörung unterzogen. Das wichtigste Ergebnis der Anhörung sehe ich in der Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz, nach welcher der Gesetzentwurf keinen grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet, Herr Gentzel. Soweit im Einzelnen not

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Datenschutz und CSU, meine Herren und Damen, passt in etwa so zusammen wie Stoiber und eine Schaumparty im Keller eines Parkhauses.

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Sie werden schon beweisen müssen – denn es ist schon erstaunlich, dass die Debatte ausgerechnet jetzt losgetreten wird –, dass es Ihnen nicht nur um die schwarzen Kofferträgerinnen und Kofferträger und die damit verbundenen Kontenabfragen geht, sondern wirklich um eine echte Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und Geldwäsche; denn das alles hat mit diesen Kontenabfragen zu tun. Sie werden beweisen müssen, dass Sie nicht wieder nur Ihre eigene Klientel bedienen wollen und den Datenschutz nur als Vorwand nehmen. Das wäre fatal und ein Schaden für uns alle.

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Sie werden sich mit einem Gendiagnostik- oder Gendatenschutzgesetz auseinander setzen müssen; denn es fehlt an einem solchen schon seit langem. Unseren Entwurf dazu haben Sie bereits vor Jahren abgelehnt. Wir haben gesagt, die Lücken im Gendatenschutz müssen geschlossen werden. Aktuell war das Thema nach dem Vorfall, als man die Gendaten von behinderten und einwilligungsunfähigen Menschen zu Forschungszwecken analysiert hat. Sie werden nicht darum herum kommen, zu sagen, was bei einem neuen Gendatenschutzgesetz die Forschung darf. Sie werden sagen müssen, was Versicherungsunternehmen dürfen. Wie viel Schutz geben Sie den Arbeitnehmerinnen und den Arbeitnehmern in diesen Fällen gegenüber dem Arbeitgeber? – Es wird sehr interessant werden, mit Ihnen die Auseinandersetzung zum Datenschutz zu führen, nachdem das wohl eines Ihrer wichtigen Themen sein wird.

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Herr Präsident, Hohes Haus! Der Beitrag erinnert mich an einen Ausspruch von Karl Schiller: „Genossen, lasst die Tassen im Schrank!“ Ich glaube, dies sollten wir auch bei der Datenerfassung und dem Datenschutz tun.

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Wir brauchen auch auf europäischer Ebene eine Diskussion im Parlament über die angemessene Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes hinsichtlich der Speicherung von Telekommunikationsdaten, die ja jetzt schon stattfi ndet, über die Kostenträgerschaft, über die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen und über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, den Datenschutz auch einklagen zu können.

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Herr Kollege, ich glaube, dass wir uns nicht streiten müssen. Wir sind nicht diejenigen, die nicht schnell zu einem Ergebnis kämen. Nach dem Wortbeitrag von Herrn Kreuzer stelle ich fest – das ist das eigentliche Problem hier im Raum –, dass man nicht gewillt ist, Datenschutz auch als Verbraucherschutz zu sehen, sondern dass man die Datenschutzdebatte ausschließlich unter Sicherheits- und Terrorismusaspekten führt. Ich habe kein Wort zu

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Auseinandersetzungen gehört, die auch in anderen Bereichen geführt werden müssen. Herr Kreuzer, Sie kommen aus der Innenpolitik, und entsprechend begrenzt – ich meine das jetzt nicht persönlich – ist dann eben auch die Sichtweise, weshalb ich vielleicht froh sein sollte, dass Herr Herrmann die CSU zur Datenschutz-Partei oder Fraktion ausgerufen hat, wie er sie ja auch schon zur Frauenfraktion ausgerufen hat. Wir werden letztendlich sehen, was davon zu halten ist.

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Ich will zum Schluss noch einmal deutlich sagen: Die CDU hat eine klare Prioritätensetzung, die klipp und klar heißt, dass Sicherheit vor Datenschutz geht.

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Bei Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - werden zwei Titel neu ausgebracht. Darüber hinaus hatte der Datenschutzbeauftragte zur Absicherung der Aufgaben zwei zusätzliche Stellen beantragt. In der Bereinigungssitzung stimmten die Koalitionsfraktionen zu, eine zusätzliche Stelle für den IT-Bereich vorzusehen. Die Fraktionen der FDP und der Linkspartei.PDS hatten für zwei Stellen votiert. Der Einzelplan 01 wurde einstimmig verabschiedet.

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Infolge der Neuregelungen von Bund und Ländern zu den Telemedien werden im Telemediengesetz des Bundes allgemeine und wirtschaftsbezogene Bestimmungen für Telemedien geschaffen. Hierzu gehören das Herkunftslandprinzip, die Zulassungsfreiheit, Informationspflichten, die Verantwortlichkeit und der Datenschutz.

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Es ist angemessen, darüber nachzudenken, ob es nicht klug war, was Innenminister Schönbohm laut „Berliner Morgenpost“ sagte, nämlich dass es sinnvoll wäre, den Landesstasibeauftragten am Landtagspräsidium anzudocken. Für die Ansiedlung am Landtag spreche, sagte er, dass der Beauftragte dort frei von tagespolitischen Einflüssen sei. Das wird jetzt auch beschrieben. Aber es ist natürlich eine andere Verantwortung. Er bezieht sich auf Artikel 74 der Brandenburger Landesverfassung. In Artikel 74 der Landesverfassung ist der Beauftragte für den Datenschutz fixiert. Im zweiten Absatz heißt es:

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Vielen Dank. - Wir kommen damit zu der Frage 2366 (Auf- sichtsbehörden im Datenschutz), die vom Abgeordneten Dr. Scharfenberg gestellt wird.

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Im Bundesland Berlin gibt es seit 1995 erfolgreich eine gemeinsame Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Auch im Land Branden