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Eigentlich soll damit die gesamte Datenschutzarbeit geleistet werden. Praktisch ist das mit 21 Leuten angesichts der gewachsenen Herausforderungen im IT-Bereich, die wir im Datenschutz haben, nicht zu machen. Deswegen setzen wir uns weiterhin intensiv dafür ein, dort für personelle Ausstattung der Behörde zu sorgen, die es nicht nur vom Gesetz, sondern von den tatsächlichen Verhältnissen her ermöglicht, die Aufgaben, die vor uns allen stehen, die unser aller Sicherheit, unser aller Freiheit dienen, wirklich zu erfüllen.

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Wenn das gelingt und wir dorthin kommen, haben wir nach dem ersten Schritt, den wir heute mit dem gemeinsamen Gesetz gehen werden, einen zweiten wichtigen Schritt getan. Die FDP-Fraktion stimmt zu. Wir sind auf einem guten Weg, aber es darf nicht der letzte Schritt sein, wenn wir einen wirksamen Datenschutz im Land Brandenburg gewährleisten wollen. Ich danke Ihnen.

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Die Stärkung der Rechte der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht und die verfahrensrechtliche Absicherung der Arbeit der Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur sind ebenfalls geregelt.

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Vor diesem Hintergrund sind die öffentlichen Vorwürfe des Landesbeauftragten für den Datenschutz in der Tat nicht zu verstehen, sie sind ja geradezu kontraproduk

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit der 1. Lesung des Gesetzentwurfs von SPD und Linken zur Novellierung des Datenschutzgesetzes haben sich die Bedingungen für die Zusammenführung der Datenschutzaufsicht wesentlich konkretisiert. Endlich liegt die langersehnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor, und sie ist deutlicher ausgefallen, als erwartet worden ist. Ich will hier aber noch einmal deutlich machen, dass es den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bereits vorher gegeben hat. Der EuGH artikuliert in seiner Entscheidung einen hohen Anspruch an die Unabhängigkeit der Aufsicht über den Datenschutz. Das hat dazu geführt, dass der Gesetzentwurf noch einmal geändert werden musste und die ursprünglich vorgesehene Rechtsaufsicht des Innenministeriums über die Landesbeauftragte wieder gestrichen wurde.

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Leider hat der zweite Teil unseres Änderungsantrags, nämlich das Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht als oberste Landesbehörde auszugestalten, nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Als eine Fraktion, die die Bedeutung des Datenschutzes immer wieder betont, bedauern wir sehr, dass diese Stärkung der Rechtsstellung der Landesbeauftragten nicht vollzogen wurde. Wir glauben außerdem, dass der Intention des EuGH-Urteils zur völligen Unabhängigkeit der Amtsführung der Datenschutzkontrollstellen dadurch Rechnung getragen wird, dass Entscheidungshoheit bei Haushalt, Personal und Organisation besteht. Dies und die erforderlichen Eingriffs- und Durchsetzungsbefugnisse wären bei einer obersten Landesbehörde gegeben, im Moment sind sie nicht gegeben.

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Die wichtigste Änderung ist die, über die wir lange gestritten haben. Sie ist an vielen Widerständen gescheitert. Sie als CDU waren eines der Hemmnisse, das überwunden werden musste, wonach die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen hier im Landtag Brandenburg endlich Einzug halten kann. Es ist schon ein bisschen merkwürdig, dass Sie jetzt völlig überziehen, Herr Kollege Senftleben, und die grundsätzliche Öffentlichkeit auch auf die Sitzungen des Petitionsausschusses übertragen wollen. Ich bitte Sie wirklich - das habe ich auch im Hauptausschuss gesagt -: Schauen Sie noch einmal in den Aktenvermerk der Landesbeauftragten für den Datenschutz und und für das Recht auf Akteneinsicht, welche Positionen dort geäußert worden sind.

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tiv. Folgt man hier dem Landesdatenschutzbeauftragten, geht der Datenschutz vor die Gefahrenabwehr. Das jedoch, meine Damen und Herren, ist mit mir und dem Haus nicht zu machen.

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Es würde mich auch nicht überraschen, wenn die NPD demnächst fordern würde, dass ihre Vermögenssituation und ihr Finanzgebaren unter den Datenschutz fallen sollten.

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Da die Materie nunmehr Herzensangelegenheit der NPD zu sein scheint, verwundert es auch nicht weiter, dass die Datenschutzexperten – oder der Datenschutzexperte – von der NPD in ihrem Gesetzentwurf behaupten, die Abschaffung der Rechtsaufsicht der Landesregierung über den Landesbeauftragten für den Datenschutz biete ein nicht unerhebliches Einsparpotenzial. Das zeigen Sie mir mal! Ich halte das schlichtweg für Unsinn.

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Damit unterscheiden wir uns ganz wesentlich von den bereits eingebrachten Gesetzentwürfen aller anderen Fraktionen. Hinzu kommt, dass die SPD jeglichen Schusswaffengebrauch im Jugendstrafvollzug – wie bereits gesagt – ablehnt, den Datenschutz in Abwägung mit den Interessen der Betroffenen ausgestaltet hat und die von der Landesregierung beabsichtigte, verfassungsrechtlich bedenkliche Durchführung von anlassunabhängigen Urintests sowie die damit im Zusammenhang stehende Beweislastumkehr ablehnt.

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Ich war eben bei Frage 2 der Mündlichen Anfrage, bei der es um die Ziele und Inhalte des Pilotprojektes in Rheinland-Pfalz geht. Das begrüßen wir ausdrücklich, damit es keine Differenzen gibt. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass in diesem Projekt geklärt werden soll, was an Datenschutz und an Datenaustausch notwendig ist, um Kinder zu schützen.

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Ich habe diese Frage, die eben identisch von der Kollegin gestellt worden ist, bereits beantwortet. Ich tue es aber gerne noch einmal. Wir haben die feste Absicht und werden dies in den Verordnungen auch durchsetzen – und zwar unter Berücksichtigung der konkreten Punkte, die auch anlässlich Ihres SPD-Antrags vor wenigen Monaten diskutiert worden sind und die noch offen sind, Beispiel Datenschutz –, dass die Empfänger der Fördergelder unter den entsprechenden Kautelen benannt werden und die Transparenz bei den europäischen Förderprogrammen, wie Sie das eben formuliert haben, hergestellt wird.

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Nachdem ich gehört habe, dass Sie das Gesetz von 2002 wieder aus der Hutschachtel geholt haben und in leicht modifi zierter Fassung heute noch einmal vorstellen, muss ich Sie darauf hinweisen, dass Sie vergessen haben, auf das Haltbarkeitsdatum dieses Gesetzes zu achten. Da steht nämlich ein Ablaufdatum drauf, das die rechtliche Situation des Jahres 2005 nicht ganz berücksichtigt. Ich will ebenso wie Sie herausstellen, ein solches Gesetz ist nur eines der Werkzeuge, die wir jetzt brauchen. Ein Verbraucherinformationsgesetz ist sicher richtig. Wir sind auch Ihrer Meinung, dass Verbrauchersicherheit und Transparenz vor Datenschutz und Betriebsschutz gehen.

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Das Prinzip „Verbraucherschutz vor Datenschutz“ halte ich für richtig. Wir sind allerdings gehalten, das Ganze von Profi s ganz genau prüfen zu lassen. Ich sage ganz bewusst, das müssen Profi s prüfen, also Juristen. Ich selbst bin leider nur Tierarzt. Juristen müssen das ganz genau prüfen, damit wir nicht in eine Situation geraten, wie sie Staatsminister Dr. Schnappauf vor kurzem erleben durfte. Eine Stunde, nachdem er erstmals einen Betrieb genannt hat, ist der Justiziar schon an die Presse gegangen und hat gesagt, wir nehmen Sie hiermit wegen Verleumdung in Regress.

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Erhebliche datenschutz- und verfassungsrechtliche Bedenken haben wir auch hinsichtlich der Neufassung der Telekommunikationsüberwachung in § 34 a. Die Eingriffsschwelle ist nahezu ebenerdig. Das erfüllt nicht den Bestimmtheitsgrundsatz. Die Möglichkeit zur Unterbrechung bzw. Verhinderung der Telekommunikation als polizeiliches Mittel übrigens lehnen wir ab, insbesondere bei unbeteiligten Dritten.

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Auch wenn Sie sich ziemlich weit von der Ausgangsfrage, die der Kollege Kuschke gestellt hat, entfernt haben, will ich die Frage der Transparenz eindeutig beantworten: Wir sind der Auffassung, dass alle Subventionen bzw. europäischen Fördergelder, die fließen, nach der entsprechenden Zuteilung in den öffentlichen Medien, auch im Internet, transparent dargestellt werden müssen. Wir als Landesregierung haben uns dafür gerade im Bereich EFRE, aber auch auf anderen Gebieten stark gemacht. Sie wissen, dass es im Detail noch die eine oder andere Nachfrage gibt, die abzuarbeiten ist. Auch der Datenschutz muss gewährleistet werden. Das haben Sie in einem Antrag der SPD-Fraktion vor wenigen Monaten im Landtag selber abgewogen dargestellt. Wir halten daran fest, dass wir bei dieser Transparenz bleiben.

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Meine Damen und Herren, es ist auch Gelegenheit, einmal Bilanz zu ziehen, was erreicht wurde. Ich hätte mich schon gefreut, wenn in der Debatte zum Haushalt einmal darauf eingegangen worden wäre, wo wir denn im Bereich der inneren Sicherheit bzw. bei der Kriminalitätsverhütung stehen. Fehlanzeige! Weder der Kollege Scharfenberg noch die SPD-Fraktion noch andere sind darauf eingegangen. Mich wundert es schon, dass der Innenminister des Landes, wenn die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zum Datenschutzrecht einbringen, einen guten Gesetzentwurf, dem die Oppositionsfraktionen zustimmen, auf das Rederecht der Landesregierung verzichtet. Das lässt tief blicken, wie der Innenminister zum Datenschutz steht.

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Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der Antragsteller, die FDP, verfolgt mit diesem Antrag ein aus meiner Sicht nicht völlig unberechtigtes Anliegen. Es hat sich mir allerdings nicht erschlossen, warum wir dies in der Öffentlichkeit diskutieren müssen. Herr Kollege Leonhard, Sie wissen selbst, auch aus unseren Gesprächen und Erörterungen im Innenausschuss bei der Novelle des Landesbeamtengesetzes, dass gerade die Daten über die Gesundheit der Polizeibediensteten dem Datenschutz unterliegen und wir sie ohnehin hier nicht ausdiskutieren können. Wir können gegebenenfalls in einer nicht öffentlichen Sitzung im Innenausschuss da ein bisschen weiterkommen, indem wir nämlich den Polizeiarzt befragen und andere Experten, die sich in dieser Fragestellung anonym äußern könnten.

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Ich bin ebenso wie der Innenminister dafür, dass wir dies jetzt hier in der Öffentlichkeit nicht weiter erörtern, weil wir es nicht weiter erörtern können. Wenn Sie den Wunsch haben, meine ich, kommt man tatsächlich bei einer nicht öffentlichen Sitzung ein wenig weiter, weil man dann durchaus ein paar Dinge miteinander besprechen kann, die wegen verschiedener anderer Vorschriften im Datenschutz hier nicht hergehören. Demzufolge bin ich der Ansicht, dass das, was im Gesundheitsmanagement der Polizei zu erfolgen hat, erfolgen muss, völlig unabhängig davon, wie sich die Personalstärke der Polizei nach dem Personalentwicklungskonzept ent wickeln wird. Wir sind dafür, dass wir diesen Antrag ablehnen und, wie gesagt, gegebenenfalls an anderer Stelle das Thema neu aufgreifen. – Danke schön.

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(Stefan Köster, NPD: Jetzt erzählt er uns wieder was von Datenschutz.)

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Doch nicht nur auf Landesebene scheint ein Kinderschicksal nicht viel zu zählen. Alle Kleinen Anfragen und Nachfragen auch an den Landkreis Uecker-Randow wurden mit der Begründung von Persönlichkeitsrechten und Rechten auf Datenschutz für die Täter abgewiegelt.

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weshalb werden weiterhin die Daten von behördlich bekannten Kinderschändern der Öffentlichkeit vorenthalten? Wir Nationalisten wollen aber unsere Kinder sofort geschützt wissen, anstatt dem Täter Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zuzugestehen.

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Ich schlage Ihnen vor, diesen Antrag mit den bereits verbundenen Tagesordnungspunkten 39, Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, und 40, Datenschutzbewusstsein in der Bevölkerung stärken, zu verbinden.

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Ferner wurden Absprachen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 9, Nachhaltige Entwicklung der High-Tech-Region Bremen stärken – mehr qualifizierte Arbeitsplätze schaffen, und 21, Abschlussbericht des Technologiebeauftragten 2002 bis 2007, der Tagesordnungspunkte 17, Lebenssituation von Lesben und Schwulen in Bremen verbessern, 28, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Anerkennung der Schutzbedürftigkeit von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, 29, Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen, und außerhalb der Tagesordnung, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, und der Tagesordnungspunkte 39, Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, und 40, Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung stärken.

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Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung heute Nachmittag der Tagesordnungspunkt 41, Einbürgerungstest ablehnen, und im Anschluss daran die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 39, Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz, und 40, Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung stärken, aufgerufen werden.

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Das kann ich im Moment abschließend nicht sagen, weil dies natürlich auch vor dem Aspekt Datenschutz genau beachtet werden muss, wo diese Dateien anzulegen sind. Aber ich gehe auch davon aus, dass hier, wenn es erforderlich ist, eine Gremienbefassung rechtzeitig dazu erfolgt.

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Stellungnahme des Senats zum 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Liberalen haben immer betont: Datenschutz ist Ausdruck eines grundgesetzlichen Freiheitsrechts. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht. Die Daten gehören dem Bürger, nicht dem Staat.

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Diese Grundsätze sollten für staatliches Handeln selbstverständlich sein. Der aktuelle Anlass, warum wir heute über Datenschutz debattieren, ist eigentlich ein trauriger. In den vergangenen Monaten sind zunehmend Fälle von Datenmissbrauch und illegaler Datenweitergabe aufgetreten. Es häufen sich die Meldungen über Datendiebstähle im großen Umfang, Millionen von Daten werden an unbefugte Dritte weitergegeben und ein schwunghafter Handel damit betrieben.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Regelungen wie heimliche Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, biometrische Daten in Pässen und Personalausweisen stellen in immer mehr Bereichen die Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht. Hier wird unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte des Bürgers eingegriffen. Wir sind der Meinung, Datenschutz muss noch mehr als bisher betont und positiv besetzt werden.