Suchtipps

Fahren Sie mit der Maus über eines der Bundesländer auf der Karte , um die genaue Anzahl der Treffer im jeweiligen Bundesland zu sehen

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der Tagesordnung angekommen. Der Tagesordnungspunkt 24 „Viertes Agenda 21-Programm der Landesregierung 2007 – Perspektiven für Rheinland-Pfalz“, Besprechung der Berichts der Landesregierung (Druck- sache 15/1709) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1891 –, und der Tagesordnungspunkt 25 „Einundzwanzigster Tätigkeitsbericht nach § 29 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz – LDSG – für die Zeit vom 1. Oktober 2005 bis 30. September 2007“, Besprechung des Berichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drucksache 15/1764) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/1916 –, sind abgesetzt.

Link kopiert

eines Innensenators, der sich zwar die Verringerung der Kriminalität auf die Fahne geschrieben hat, aber nicht die Gewährleistung der Freiheitsrechte der Hamburgerinnen und Hamburger. Jemand, der sagt, Datenschutz dürfe nicht zum Täterschutz werden, ist ein Anwalt der Opfer. Mir scheint das aber eine arge Einschränkung der politischen Aufgabe eines Innensenators zu sein. Sie, Herr Senator Nagel, lösen die Widersprüche, die es in dieser Gesellschaft gibt, einseitig auf und das ist unpolitisch.

Link kopiert

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um eins einmal klarzustellen und vorwegzuschicken. Die SPD hat keine Berührungsängste mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Das hat auch Herr Dr. Dressel nicht gesagt. Selbstverständlich gibt es dafür die gesetzlichen Grundlagen sowohl im hamburgischen Polizeirecht wie auch im Bundesdatenschutzgesetz. Und wenn diese Grundlagen beachtet werden und diese Vorgaben eingehalten werden, dann ist Videoüberwachung zulässig. Das sind aber die Merkmale, die dann auch abgeprüft werden müssen: Ist so eine Überwachung erforderlich? Werden die Interessen schutzwürdiger dritter Betroffener hinreichend berücksichtigt und was wird mit den erhobenen Daten gemacht? Wie werden sie bearbeitet und werden sie schnell, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, gelöscht? Das sind die Dinge, die erforderlich sind, um eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu rechtfertigen. Das sind auch die Fragen, die der Unterausschuss Datenschutz im Rechtsausschuss demnächst stellen wird. Dazu werden wir eine umfangreiche Betrachtung haben und werden uns das auch vor Ort ansehen.

Link kopiert

Wichtig ist uns dabei auch, dass der Datenschutz beachtet und die Einwilligung der Betroffenen in entsprechende Maßnahmen frühzeitig eingeholt wird. Ziel unseres Antrags ist es, genau dort mit konkreten Maßnahmen anzusetzen, wo dieser Teufelskreis aus Straffälligkeit, Haftverbüßung und Strafrückfälligkeit durchbrochen werden kann. Ein Weg aus dieser Sackgasse beginnt nicht erst mit Maßnahmen nach der Haftentlassung, sondern bereits während der Haft. Geeignete therapeutische Maßnahmen müssen Bestandteil des Strafvollzugs sein. In Zukunft ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen - das ist das Ziel des Strafvollzugs.

Link kopiert

Ich darf Ihnen erstens sagen: Alles bleibt, wie es ist. Ich darf Ihnen zweitens sagen: Die Angehörten - der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, der Landesfachverband der Standesbeamten sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz - haben zugestimmt. - Herzlichen Dank.

Link kopiert

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird DIE LINKE natürlich einen Antrag auf Anhörung stellen. Wir wollen nicht nur den Landesbeauftragten für Datenschutz noch einmal im Ausschuss hören, sondern auch Verfassungsrechtler.

Link kopiert

Als ich in der Begründung zu dem Gesetzentwurf die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens gelesen habe - - Die beginnen auf der Seite 15 mit den Ergebnissen, die der Landesbeauftragte für Datenschutz vorgetragen hat, der sich sehr wohlwollend und positiv zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung geäußert hat - sehr positiv. Im Übrigen verweist er im Folgenden auf seine Ausführungen bereits aus dem Jahr 2005. Wenn Sie die Stellungnahme auch des Ministeriums dazu lesen, werden Sie sehen, dass wir im Ausschuss noch erheblichen Gesprächsbedarf haben.

Link kopiert

perschaft des öffentlichen Rechts an Jehovas Zeugen in Deutschland, Tagesordnungspunkt 23, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, und Tagesordnungspunkt 24, Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung, des Weiteren der Tagesordnungspunkte 11 und 12, Zugang zu Kinderpornografie erschweren, der Tagesordnungspunkte 32 und 33, hier handelt es sich um die Stellungnahmen des Senats zum 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und zum Dritten Jahresbericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, der Tagesordnungspunkte 37 und 38, es handelt sich hierbei um den 16. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau über deren Tätigkeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007 und Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau, und der Tagesordnungspunkte 44 und 45, es handelt sich hierbei um den vierten Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „Häusliche Beziehungsgewalt“ und Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau, und zuletzt der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit der Änderung des Bremischen Wahlgesetzes befassen.

Link kopiert

Bei allem Respekt, Frau von Angern, Bürgerrechte und Datenschutz - wir gehen mit diesem Thema auch sehr verantwortlich um. Mit Herrn Kosmehl, der sich auf diesem Gebiet sehr umfassend informiert hat, haben wir das Thema schon sehr oft diskutiert.

Link kopiert

Das Ergebnis, das in dem Gesetzentwurf der CDUFraktion Ihnen vorliegt, kann sich sehen lassen. Diese Novellierung soll bereits bei den nächsten Kommunalwahlen 2009 ihre Breitenwirkung entfalten und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf belegt die die Landesregierung tragende CDU-Fraktion einmal mehr ihr tatkräftiges Eintreten für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in unseren Kommunen. Der Entwurf enthält im Einzelnen eine Vielzahl von teils wahltechnisch und teils auch politisch bedeutsamen Klarstellungen, Konkretisierungen und Neuerungen, zum Beispiel im Aufstellungsverfahren der Bewerber, im Wahlanfechtungsverfahren, bei den Regelungen zum Verlust des Amtes und den Amtsantrittshindernissen. Ansatzpunkte für Missverständnisse, die vor Ort in den Gemeinden und den Landkreisen immer wieder zu Irritationen bei Wählern und Wahlorganen bis hin zu Gerichtsverfahren dann geführt haben, werden damit bereinigt. Ein großer Teil der vorgeschlagenen Änderungen soll die gleichzeitige Durchführung von Europawahl und allgemeinen Kommunalwahlen, die alle fünf Jahre im gleichen Zeitraum durchzuführen sind, erleichtern. Eine Zusammenlegung dieser Wahltermine ist schon deshalb sinnvoll, weil die zeitliche Belastung für die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer reduziert wird. Um das gleich an der Stelle zu sagen, nicht alle Wahlen sind in diesem Zusammenhang über einen Leisten zu schlagen. Aber wir müssen, die Landesregierung und die Fraktionen, so verstehe ich es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die optimale Entscheidung im Einzelfall schaffen. Um Anpassung an das Europawahlrecht handelt es sich zum Beispiel auch bei der Aufnahme von Regelungen zur Anlegung von Wahlhelferdateien und den Änderungen bei den Bestimmungen zur Aufstellung des Wählerverzeichnisses. Hierzu wurden die in Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz ausgearbeiteten Regelungen des Europa- und Bundestagswahlrechts aufgegriffen. Zur Vereinfachung trägt aber auch die einheitliche Bezeichnung der bisherigen Wahlumschläge als sogenannte Stimmzettelumschläge bei. Die Anzahl der Mitglieder in den Wahlvorständen und Stimmbezirken wird ebenfalls an das Europawahlrecht angepasst.

Link kopiert

Auf unseren Wunsch hatten wir den Datenschutzbeauftragten, Herrn Wagner, gebeten, zur Beratung des Gesetzes hinzuzukommen. Dieser Bitte ist Herr Wagner dankenswerterweise auch nachgekommen. Im Ergebnis hat sich herausgestellt, dass alle Anliegen, die der Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland und auch im Land Rheinland-Pfalz an dieses Gesetz stellt und damit seine Wünsche und Anregungen, Berücksichtigung gefunden haben. Wenn dies nicht nach dem Wortlaut geschehen ist, dann zumindest dem Sinne nach. Daraus ergibt sich, dass wir dem Gesetzentwurf auch in der zweiten und dritten Lesung zustimmen können.

Link kopiert

Lassen Sie uns aber einmal beleuchten, wie wichtig es ist, dass der Datenschutz in der Justiz eingehalten wird und die rheinland-pfälzische Justiz mit diesem Gesetz vorbildlich agiert. Wir leben in einer Zeit – wir merken das täglich –, in der die Datensammelwut der Privaten immer weiter zunimmt, in der auch die Datensammelwut des Staates immer weiter zunimmt mit Verweis auf vermeintliche, angebliche oder tatsächliche Sicherheitsbedürfnisse. Wir leben in einer Zeit, in der Menschen aber auch bereit sind, in Persönlichkeitsnetzwerken im Internet oder für 3 % Rabatt beim Einkaufen ihre persönlichen Daten und ihre Einkaufsprofile offenzulegen.

Link kopiert

Stellungnahme des Senats zum 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz

Link kopiert

Bei der inneren Sicherheit ist in diesem Land leider auch nicht alles Gold, was glänzt. Die Kriminalitätsrate in Niedersachsen ist in letzter Zeit wieder gestiegen. Die Aufklärungsquote ist gesunken. Niedersachsen hat die bundesweit geringste Polizeidichte. Die technische Ausstattung von Polizei und Justiz ist vielerorts antiquiert und mangelhaft. Ein überzogener Datenschutz hat die Aufklärungsarbeit von Polizei und Justiz deutlich erschwert. Auch das ist die traurige Wahrheit in diesem Lande.

Link kopiert

Innenministeriums – Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich – Drucksache 14/4478

Link kopiert

Innenministeriums – Moderner Datenschutz in BadenWürttemberg – Drucksache 14/7104

Link kopiert

zes geht, ohne dass hinsichtlich des öffentlichen Datenschut zes dadurch weniger zu tun wäre. Wir haben einfach das Phä nomen – auch dazu trifft das Innenministerium eine Aussage –, dass die Mittelausstattung, aber insbesondere auch die Perso nalausstattung in Baden-Württemberg, was den nicht öffent lichen Datenschutz angeht, aus unserer Sicht deutlich zu schwach ist. Das war für uns auch immer dann Anlass zu Kri tik, wenn es zu neuen Vorkommnissen kam, aufgrund derer jeder gesagt hat, da müsse vonseiten des Datenschutzes etwas passieren.

Link kopiert

Wir erinnern uns an Vorkommnisse in den vergangenen ein einhalb Jahren. U. a. wurde nach dem Einbruch in eine Bä ckereifiliale festgestellt, dass ein Großbäcker seine Mitarbei ter aushorchen und ausleuchten ließ. Es gibt Fälle wie bei Daimler, was Bluttests angeht. Dabei besteht immer wieder auch eine rechtliche Unsicherheit im Bereich des Arbeitneh merdatenschutzes. Auch das ist für uns, was den nicht öffent lichen Datenschutz angeht, ein wichtiger Punkt, der in nächs ter Zeit angegangen werden muss, und zwar im materiellen Recht, um mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer, aber auch für die Arbeitgeber zu schaffen.

Link kopiert

Ich möchte kurz die Stichpunkte „Datenschutz“ und „Bürokratieabbau“ ansprechen. Es muss gewährleistet werden, dass die Behörden, die die Auskünfte an die Bürgerinnen und Bürger erteilen sollen, den zusätzlichen Aufwand durch schriftliche, mündliche oder auf dem elektronischen Weg zugeleitete Anfragen in der entsprechenden Zeit leisten können. Das Gesetz sieht für die Beantwortung der Fragen eine grundsätzliche Frist von einem Monat vor, die eventuell unter Umständen verlängert werden kann. Grundsätzlich ist jedoch ein Monat vorgesehen. Das ist bei größeren und umfänglichen Informationen sicherlich nicht einfach zu leisten. Daher wird man über dieses Thema auch reden müssen.

Link kopiert

Es gibt eine zweite Seite, nämlich die Frage des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Wir haben gestern anlässlich der Frage Kinder und Jugendliche im Netz darüber diskutiert, wie Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte besser geschützt werden können. Auch das ist eine Frage, da das Netz global und weltweit ist, die wir nicht allein in Deutschland regeln können, der sich aber – das wäre mein Wunsch und meine Aufforderung an meine eigene Partei, aber auch an alle anderen hier vertretenen Parteien und Fraktionen – alle Parteien sehr viel intensiver annehmen müssen. Das würde dazu führen, dass wir von der Diskussion wegkommen, dass das Problem mit relativ griffigen Parolen und gängigen Sprüchen angegangen wird, sondern dass wir es als ein ernstes und tiefergehendes politisches Problem, als Aufgabe für die Zukunft auch in diesem Landtag, der als Bundesland auch über den Bundesrat beteiligt ist, aufgreifen.

Link kopiert

Darüber hinaus müssen wir konstatieren, dass es in unserem neuen Zeitalter eine große Problematik beim Datenschutz, bei der es auch um die neuen Medien geht, gibt. Als Beispiel un ter vielen haben wir das Thema Google in verschiedenen Aus formungen. Wir haben das Google-Street-View-Programm, bei dem wir in der öffentlichen Debatte auch Probleme haben, zuzuordnen, ob das noch vom öffentlichen Interesse gedeckt ist oder ob es das öffentliche Interesse überschreitet und ob wir bereits dabei sind, in die Privatsphäre des Einzelnen ein zudringen. Wir haben ein Programm wie Google Analytics, ein Programm, in dem quasi in Form einer Spionagesoftware Internetnutzer beobachtet werden, durch das Bewegungsbil der von Menschen erstellt werden, die über technische Daten auch dem Individuum zugeordnet werden können.

Link kopiert

Das alles sind Punkte, die uns in dem Wollen bestärken, den nicht öffentlichen Datenschutz deutlich zu stärken. Daher ha ben wir im Mai 2010 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das im Kern vorsieht, den nicht öffentlichen und den öffentlichen Da tenschutz endlich in einer Behörde zusammenzufassen. An lass dafür war neben dem, was ich geschildert habe, auch, dass der Europäische Gerichtshof festgestellt hat, dass die Daten schutzstruktur, wie sie in Deutschland wohl in fast allen Bun desländern besteht, nicht den Anforderungen des Europarechts genügt. Im Europarecht ist zwingend vorgesehen, dass die Da tenschutzbehörden in völliger Unabhängigkeit von Regierun gen, insbesondere auch von Ministerien, agieren.

Link kopiert

Ich habe es einleitend gesagt: Nachdem der nicht öffentliche Datenschutz beim Innenministerium angesiedelt war und noch immer ist, ist ganz klar, dass diese Praxis nicht geeignet ist, um europarechtlichen Anforderungen zu genügen und Stan dards zu erfüllen. Diesem Zweck diente unser Eckpunktepa pier, in dem wir auch auf der Basis unserer deutschen Verfas sungstradition Vorschläge unterbreitet haben. Das sind Vor schläge, die zum einen eine Zusammenlegung, zum anderen aber auch eine deutlich bessere Ausstattung der neuen Behör de vorsehen. Denn, wie ich schon sagte, der Datenschutzbe auftragte wird, was den öffentlichen Bereich angeht, nicht we niger zu tun haben. Wir haben das Thema „Neue Personalaus weise“ und das Thema Gesundheitskarte. Auch in diesen Be

Link kopiert

reichen gibt es vieles, was in nächster Zeit unter datenschutz rechtlichen Gesichtspunkten sehr kritisch betrachtet und ge würdigt werden muss. Aber hinzu kommt eben eine Fülle von Aufgaben im Bereich des nicht öffentlichen Datenschutzes.

Link kopiert

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren! Heute ist ein guter Tag für den Datenschutz in Baden-Württemberg. Wir haben einen langen Weg zurück gelegt, bis wir an diesem Punkt angekommen sind.

Link kopiert

Kollege Stoch hat darauf hingewiesen: Wir werden den Än derungsantrag von CDU, SPD und FDP/DVP, der jetzt einge reicht wurde, ebenfalls mittragen, auch wenn wir ebenso wie die SPD in dem einen oder anderen Punkt etwas weiter ge gangen wären. Aber wir hoffen, dass es den Datenschutz ins

Link kopiert

Nach wie vor sind wir der Meinung, dass Schleswig-Holstein hier Vorbildliches geleistet hat. Man muss es jetzt nur etwas anders regeln, was die Dienstaufsicht anbelangt. Aber ansons ten können wir den schleswig-holsteinischen Weg gehen. Schon seit Jahren gibt es dort eine vorbildliche Aufsicht, ei nen vorbildlichen Datenschutz.

Link kopiert

Wir alle wissen – Herr Kollege Stoch hat ebenfalls darauf hin gewiesen –, dass die Anforderungen an den Datenschutz stän dig größer werden. Sie haben als Beispiel Google Street View genannt, Herr Kollege. Der Chef von Google hat gesagt, man solle sich überlegen, ob man zukünftig jungen Menschen, die womöglich durch Fotos oder einfach durch Einträge im Inter net einen schlechten Ruf bekommen haben, zubilligt, dass sie sich, wenn sie erwachsen werden, einen neuen Namen

Link kopiert

Aber, meine Damen und Herren, so einfach geht es natürlich auch nicht. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, einen ef fektiven Datenschutz, auch im Internet, zu haben. Wir alle wissen aber auch, wie schwierig das ist. Google Deutschland hat seinen Sitz in Hamburg. Sitzt der Ansprechpartner aber letztlich in Europa oder in den USA? Das macht es für uns sehr schwierig, dort einzugreifen. Nichtsdestotrotz müssen wir schauen, wie wir den Ansprüchen eines modernen Daten schutzes entsprechen können.

Link kopiert

Ich hoffe, dass wir das nun zügig umsetzen. Der Innenminis ter hat schon vor längerer Zeit versprochen, dass dies noch in der laufenden Legislaturperiode passiert. Herr Minister, ich hoffe, mit diesem Antrag im Gepäck haben Sie eine gute Chance und auch viel Rückenwind, den Datenschutz und die Datenschutzaufsicht tatsächlich neu zu ordnen. Sie bekom men Rückenwind von allen vier Fraktionen. Ich hoffe, dass uns ein entsprechender Gesetzentwurf bald vorliegt. Herr Kol lege Bopp, wir sind gern bereit, auch diesen Gesetzentwurf zu unterstützen, sofern er ungefähr dem entspricht, was mit diesem Änderungsantrag vorgelegt wurde.

Link kopiert

Das Ganze funktioniert natürlich nur, meine Damen und Her ren – ich habe es an dieser Stelle schon öfter gesagt; die De batte hierüber haben wir mindestens einmal pro Jahr geführt –, wenn wir auch eine entsprechende personelle Ausstattung haben. Im Innenministerium gab es hierfür bisher zu wenig Stellen. Da müssen wir kräftig nachlegen. Wir alle kennen die Haushaltssituation. Unter Umständen müssen eben andere Pri oritäten gesetzt werden. Dann muss dem Datenschutz mehr Personal zugestanden und an anderer Stelle entsprechend Per sonal eingespart werden. Eine bloße Zusammenlegung ohne personelle Ausweitung würde uns aber nicht weiterbringen, meine Damen und Herren. Dadurch würden wir sicherlich nur auf dem Papier etwas erzeugen.