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Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Niedersächsisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes endlich einführen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1620 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1716

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Wenn also das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge festgestellt hat, dass nach nationalem und internationalem Recht kein Aufenthaltsstatus erteilt werden kann und der Ausländer ausreisepflichtig ist, hat es dies aufgrund von humanen Rechtsvorschriften getan. Wie kann dann eine Gesetzesnorm auf die Idee kommen, das Ganze jetzt noch einmal auf Humanität zu überprüfen? Sind die Vorschriften, deren Prüfungen zu einer Ausreisepflicht kommen, denn unmenschlich und verstoßen gegen Artikel 1 des Grundgesetzes? Die Frage zu stellen, heißt, sie zu verneinen.

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Aber mir ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit den Kommunen einen Pakt für Migration und Integration schließen, der das Thema insgesamt anpackt. Wir wissen alle um die Situation in unseren Städten und Gemeinden und dass der Schuh bei den Kosten der Geduldeten drückt.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich so die letzten Monate Revue passieren lasse, was hier im Plenum so geschah, dann frage ich mich, als es Wolf und Migration noch nicht gab, muss es eigentlich sehr langweilig hier gewesen sein. Da gab es keine Angst vorm bösen Wolf, es gab keine Angst vor Messerattacken, es gab noch keine Rassisten,

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Insbesondere diese strukturellen Mängel begünstigen die sogenannte Migration von Abfällen aus der Überlassung an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und schwächen damit getätigte Anlageinvestitionen und Strukturen auf der Ebene der Entsorger, der Kreise und der kreisfreien Städte. Gerade dass hier entsprechend kontrolliert und die

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Vorne weg, Herr Focke, die kurze Frage: Wovon träumen Sie eigentlich nachts, wenn Sie sagen, dass wir als SPD hier isoliert seien? - Drei Fraktionen sind für diesen Antrag. Die Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe hat einstimmig empfohlen, diesen Antrag im Plenum unverändert zu verabschieden. Sie sagen aber, wir seien isoliert. Also wirklich, Herr Focke: Gucken Sie einmal in den Spiegel! Sie sind es, der isoliert ist, und nicht wir.

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Doch damit immer noch nicht genug. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat bei den betroffenen Afghanen ebenfalls bereits festgestellt, dass auch keine Abschiebungsverbote nach Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes bestehen. Es hat damit festgestellt, dass eine Abschiebung auch unter Beachtung der europäischen Menschenrechtskonvention zulässig ist. Es hat zudem festgestellt, dass für die hier Betroffenen in dem Herkunftsstaat keine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. All dies ist zu betonen, wenn in der Debatte die Begriffe völlig falsch verwendet werden und damit schlichtweg eine hysterische Stimmung erzeugt werden soll, die mit der Realität nichts zu tun hat.

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Das Auswärtige Amt mit seinen Einsatzkräften vor Ort wird die Sicherheitslage wohl besser einschätzen können als eine Landesregierung von ihrem Schreibtisch in Deutschland aus. Der vom Auswärtigen Amt erstellte Asyllagebericht ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Entscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren über die Asylanträge befunden. Auch Rechtsschutz steht den Betroffenen zu. Einige haben davon ja auch Gebrauch gemacht. Aber wenn alle Voraussetzungen für eine Rückführung vorliegen, dann muss eine Landesregierung im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaates agieren und die ausländischen Staatsangehörigen zurückführen, Punkt.

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Diese Vereinbarung im Ergebnis aber für Terror und Gewalt verantwortlich zu machen, das ist nun – entschuldigen Sie bitte – dumm und frech gleichermaßen. Aber dass es die AfD-Fraktion in Fragen Sicherheit und Migration mit der Faktenlage nicht so ernst nimmt, das zeigt der BKA-Lagebericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Für Mecklenburg-Vorpommern darf ich hier den Inspekteur der Polizei, Wilfried Kapischke, zitieren: „Eine überproportionale Zunahme von Straftaten aufgrund der Flüchtlingskrise haben wir als Polizei nicht festgestellt.“ Zitatende. Herr Kramer wurde schon bei der Einführung seines Antrages nicht müde, genau das Gegenteil behaupten zu wollen. Aber auch hier ist es für die AfD scheinbar völlig unerheblich, ob die Antragsbegründung wahr oder falsch ist.

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Ich sage Ihnen: Wie wollen Sie z. B. den Mitgliedern der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe erklären, dass die SPD hier im Niedersächsischen Landtag so abstimmt, aber dort, wo das Gesetz gemacht wird, nämlich im Deutschen Bundestag, anders abstimmt. Das ist nicht in Ordnung, was Sie machen! Das ist nicht gradlinig!

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Dieses Projekt und die ihm zugrunde liegende Philosophie passen genau in das Gefüge unserer Förderung von Teilhabestrukturen in Form der bei den Kommunen neu eingerichteten Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe sowie des ehrenamtlichen Engagements z. B. unserer Integrationslotsen. Wir schaffen ein Teilhabemanagement vor Ort, und zwar aus einer Hand.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass auch die Arbeitsgemeinschaft Migration und Flüchtlinge Teil des Fachkräftebündnisses war und daran mitgewirkt hat, und vor dem Hintergrund dessen, was Sie ausgeführt haben, Herr Minister und Frau Ministerin, dass gerade das Potenzial vieler Geduldeter, Flüchtlinge und Bleibeberechtigten noch ungenutzt ist - viele von den 10 000 Geduldeten sind unter 25; viele davon sind hier geboren -, frage ich die Landesregierung: Wird sie sicherstellen, dass die erfolgreichen Arbeitsprogramme im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge auch in der kommenden Förderperiode fortgesetzt werden?

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Wer dafür ist, dass eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration erfolgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig der Fall.

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Schade ist, dass Sie leider nicht das ganze Dokument der Bundesregierung gelesen haben, denn unter Punkt 12 fällt Ihr kleines ideologisches Kartenhaus schnell in sich zusammen. Dort heißt es nämlich knapp: „Ein Zusammenhang zwischen Rücküberweisungen und gestiegener Migration“ lässt sich aufgrund der vorliegenden Informationen nicht belegen.

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zahlen muss man kennen, um vernünftig diskutieren zu können. Sicher, die Belastung der Entscheiderinnen und Entscheider im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist hoch. Deshalb wurden etwa 350 zusätzliche Stellen zur Bearbeitung der Asylanträge bewilligt. Seit vergangenem Freitag steht nun fest, dass es zu einer weiteren Entlastung kommen soll.

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Das alles hat uns auch der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Herr Dr. Schmidt, ausführlich im Ausschuss dargelegt. Er hat uns die Hintergründe erklärt, warum das Gesetzgebungsverfahren des Bundes auf den Weg gebracht wurde und wie die Zahlen sind. Auch die Kollegin Schröder-Köpf hat auf diese Zahlen verwiesen.

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Schauen Sie doch bitte einmal auf die niedersächsische Härtefallkommission! Letzte Woche war Frau Breusing, die Vorsitzende, in der Kommission zu Fragen der Migration und Teilhabe zu Gast. Frau Eilers war auch da. Frau Breusing hat ein Bild

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Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1632 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration -

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Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1783 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/1987 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2015

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Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns im übertragenen Sinne „nach draußen“ schauen. Was sehen wir dort? - Am Wochenende flohen binnen 24 Stunden etwa 70 000 Menschen aus Syrien in die Türkei. Beim Sender n-tv hieß es, bisweilen könne man auf türkischer Seite schon Geschützfeuer hören. Der türkische Premierminister Ahmet Davutoğlu schätzt die Zahl der geflüchteten Syrerinnen und Syrer allein für das vergangene Wochenende auf insgesamt 130 000. In der Türkei lebten vorher schon etwa 1,5 Millionen syrische Flüchtlinge bei - das muss man an dieser Stelle betonen - etwa 76 Millionen Einwohnern. In Deutschland erwarten wir für das ganze Jahr 2014 nach einer Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge etwa 200 000 Menschen, die in größter Not ihre Herkunftsländer verlassen ha

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Thema der 28. Ostseeparlamentarierkonferenz in Oslo war „Saubere Ozeane und die Zukunft des Arbeitslebens“. Mehr als 150 Delegierte aus den Staaten und Regionen des gesamten Ostseeraums trafen sich vom 25. bis 27. August 2019 im Stortinget, dem Norwegischen Parlament. Im Zentrum standen vor allem die Themenkomplexe „Zusammenarbeit in der Ostseeregion“, „Die Zukunft des Arbeitslebens“, „Schutzmaßnahmen für die Weltmeere“ sowie „Migration und Integration“. Des Weiteren wurde der jährliche Bericht über die Entwicklung der integrierten Meerespolitik präsentiert. Herr Jochen Schulte ist für den Landtag Co-Berichterstatter.

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Im Rahmen der Konferenz haben insgesamt vier Sitzungen zur friedlichen und engen Nachbarschaft, zur Zukunft des Arbeitslebens, zur Sicherung der Ozeane und zur Migration und Integration stattgefunden.

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Im Vorfeld der Konferenz hat im Mai 2019 der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die sechste Sitzung der Arbeitsgruppe „Migration und Integration“ sowie ein Jugendforum ausgerichtet. Im Rahmen der vierten Sitzung berichteten zwei Jugendliche über die Ergebnisse des Jugendforums in Schwerin. Die besondere Einbeziehung Jugendlicher in die Arbeit der Ostseeparlamentarierkonferenz wird auch in der Konferenzresolution sichtbar.

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Hier ist eine Strategie zu beobachten durch eine sukzessive Antragstellung von Asylfolgeanträgen und weiteren isolierten Folgeschutzanträgen, häufig begründet mit zielstaatsbezogenen Umständen, eine Verlängerung des Aufenthalts zu erreichen. Das Ganze ist ein unerträglicher Zustand, es sei denn, man hat gegen eine unbegrenzte Migration nichts einzuwenden und will Deutschland, wie es in Jahrhunderten gewachsen ist, abschaffen.

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In der Problembeschreibung des jüngst verabschiedeten Geordnete-Rückkehr-Gesetzes heißt es, Zitatanfang: „Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft setzt Ordnung und Steuerung im Bereich der Migration voraus. … Einer Pflicht zur Ausreise muss die tatsächliche Ausreise folgen. Wird diese Pflicht nicht effektiv durchgesetzt, hat das negative Auswirkungen auf das Vertrauen in den Rechtsstaat insgesamt.“ Zitatende.

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Im Übrigen, 2018, das sind auch offizielle Zahlen, zahlte man im Mittelmeer 5.000 Dollar pro Flüchtling, pro Migrant. Das sind auf einem Boot von ungefähr 50 Leuten 250.000 Dollar, in zwei Booten ist das dann eine halbe Million Dollar. Das ist der Hintergrund, weshalb natürlich die Migration stattfindet, insbesondere, wenn Sie jetzt die Aktion „Sophia“ wieder einrichten wollen, und das sagen auch linke Politiker, dann muss man das bedenken, was da passiert. Man will doch nicht das Geschäftsmodell der Schleuser unterstützen, man tut es aber praktisch, weil natürlich in dem Augenblick, wo diese Boote dort fahren, die ja die Schleuser mit modernsten Geräten ausmachen, entsteht natürlich dieser Pull-Faktor und wir haben wieder viel mehr Flüchtlinge, die dann auch schlimmstenfalls im Mittelmeer ertrinken.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE bleibt sich treu, sie wackelt nicht herum, sie spricht nicht heute von einer Willkommenskultur und einer uns bereichernden Migration und morgen davon, dass sich 2015 nicht wiederholen darf, sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt und kennt hier keine Grenzen. Wer Fluchtgründe hat, und derer gibt es in vielen Ländern viele, der soll nach dem Weltbild der LINKEN bei uns Aufnahme finden, und zwar auf Dauer. Da ist es nur folgerichtig, dass sich DIE LINKE dafür einsetzt, einen Teil der in Griechenland festsitzenden unbegleiteten minderjährigen Migranten aufzunehmen.

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Die Erfahrungen aus der Berichterstattung über Migration mahnen im Übrigen, nicht alles zu glauben, was uns als wahr aufgetischt wird. Wir erinnern uns an 2015. Wir sahen fast nur Bilder junger Frauen mit kleinen Kindern und es kamen fast nur junge Männer. Und auch jetzt, DIE LINKE spricht hier im Antrag davon, die Minderjährigen seien „schutzlos miserablen Bedingungen, Gewalt und Missbrauch ausgesetzt“.

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Ihr Antragstext, liebe Kollegen von der CDU und der FDP, zeigt ganz deutlich, was Sie nicht sehen, was Sie darum unterlassen und worin wir uns von Ihnen unterscheiden. Es ist nämlich der Faktor der Migration. Darauf könnte man bei ausländischstämmigen Kriminellen eigentlich kommen – Sie leider nicht.

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Aus den Fehlern der Vergangenheit sollte angesichts der anhaltenden Migration dringend gelernt werden. Wenn die Flüchtlinge, die jetzt kommen, ähnliche Clanstrukturen aufbauen – bestärkt durch den Familiennachzug –, dann ist dieser Kampf verloren.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Halten Sie mein Kind auf!“ - Mit diesen Worten rufen Eltern bei der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg an. Fast 300 Fälle werden dort gegenwärtig bearbeitet, wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung am 14. September 2014 berichtete. Verzweifelte Eltern suchen dort aus Angst, ihre Kinder könnten in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak gehen, um Hilfe.