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Nicht berücksichtigt sind die in der Anhörung häufig eingebrachten Einwände zur Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen gemeinsam mit zu erwartenden problematischen Abschiebefällen. Wir von der AfD-Fraktion haben die Erwartung, dass bereits im Gesetz festgeschrieben wird, dass Familien mit Kindern und Jugendlichen anders betrachtet werden als abzuschiebende Migranten, die sich zuvor durch Untertauchen oder Gewalt gegen die Abschiebung gewehrt haben. Selbiges gilt für Personen, die sich durch Selbstverletzung einer Abschiebung zu entziehen versuchen. Es gilt umso mehr für Abschiebungsfälle, bei denen im Vorfeld teils erhebliche Straftaten zur Abschiebung führten.

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Die Abschiebehaft ist und bleibt immer nur das letzte Mittel im Einzelfall, und die Durchführung der Abschiebung ist auch nur dafür da, um eben diesen Einzelfall zu sichern. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist eine Abschiebehaft nur dann zulässig, wenn die Abschiebung ohne die Inhaftnahme aller Voraussicht nach scheitern würde. Es muss also definitiv Fluchtgefahr bestehen, und diese muss bei der jeweils zu inhaftierenden Person gerichtlich festgestellt sein. Die Verfahren der Ausländerbehörden bundesweit zeigen, dass die Instrumente der Abschiebung und der Abschiebehaft notwendig sind.

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Und wissen Sie, ich will es auch ruhig sagen: Natürlich kommt einem auch die Parallelnummer und man denkt an Abschiebung. Hier klappt die Abschiebung, aber wenn es um kriminelle Migranten geht, da funktioniert gerade mal jede fünfte Abschiebung

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Das Aufenthaltsgesetz sagt im Paragrafen 16, von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat solle abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit bestehe. Eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen liegt nur bei lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankungen vor, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden. Dazu gehört natürlich auch eine Suizidgefährdung, die beispielsweise durch eine posttraumatische Belastungsstörung eintritt oder sonst wie begründet ist. Das muss man eben sehen. Dann ist es auch aus unserer Sicht aus menschlicher Sicht angezeigt, wenn auf eine Abschiebung verzichtet wird.

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Am 19. Oktober 2017 wurde durch Veranlassung der Erfurter Ausländerbehörde die Abschiebung der vierköpfigen Familie R. in den Kosovo vollzogen. Herr R., der Familienvater, war in Besitz einer Ausbildungsduldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz. Nach Informationen, die dem Fragesteller vorliegen, wurde sein Ausbildungsverhältnis kurz vor der Abschiebung beendet und er soll auf der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz gewesen sein und auch bereits ein entsprechendes Vorstellungsgespräch geführt haben. Sowohl das Aufenthaltsgesetz nach § 60 a Abs. 2 Satz 10 als auch der entsprechende Thüringer Erlass sehen in diesen Fällen vor, dass der Betroffene sechs Monate Zeit hat, um einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. In diesem Zeitraum ist die betreffende Person vor einer Abschiebung geschützt. Entgegen dieser gesetzlichen Grundlagen schob die Ausländerbehörde Erfurt den Herrn R. und seine Familie ohne den Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise ab.

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in diesem Jahr fort. Aktuellen Berichten zufolge konnten bis Ende April bei insgesamt 512 geplanten Abschiebungen lediglich 207 Ausreisepflichtige des Landes verwiesen werden. Den restlichen 305 ist es demgegenüber gelungen, ihre Abschiebung zu verhindern. Die Gründe für das Scheitern der Abschiebungen sind dabei nicht nur vielfältig, wie Justiz- und Migrationsminister Lauinger verlauten lässt, sie sind auch bunt. Ausreisepflichtige tauchen unter, was übrigens selbst der Justizminister zugibt, wenn er erklärt, warum er Ankerzentren kritisch sähe – Zitat: „Das sind ja keine Gefängnisse. Wenn die Leute wissen, dass sie bald abgeschoben werden sollen, tauchen sie ab.“ Ausreisepflichtige werden von der Polizei nicht mehr angetroffen oder aber sie besorgen sich neue ärztliche Atteste, die sie vor einer Abschiebung bewahren sollen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch mal ein Abzuschiebender anzutreffen ist, passiert es auch immer häufiger, dass Fluggesellschaften die Beförderung verweigern, weil die Abzuschiebenden im Flugzeug anfangen, Randale zu machen und sich gegen ihre Abschiebung wehren. Meine Damen und Herren, das sind unhaltbare Zustände.

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Einen zweiten Punkt, auf den ich eingehen möchte, der in dem Antrag eine Rolle spielt, ist die Konsequenz dieses strafbaren Verhaltens für den Aufenthaltsstatus und für die Frage der Abschiebung. In diesem Fall geht die CDU auch in ihrem Antrag nur exemplarisch auf den irakischen Staatsangehörigen ein. Ich hatte es schon erwähnt, die anderen haben ein Aufenthaltsrecht. Bei diesem irakischen Staatsangehörigen stellt sich die Situation so dar, dass er – ich hatte es erwähnt – eine Duldung bis zum 31.12. dieses Jahres besitzt. Aber wie lief denn das ganze Verfahren nach der Verurteilung im Jahr 2017? Es war tatsächlich so, dass nach der Verurteilung im Jahr 2017 völlig rechtsstaatlich korrekt die Ausländerbehörde die Abschiebung vorbereitet hat. Der Betroffene war wegen der angedachten Abschiebung auch tatsächlich von April bis Juli 2017 in Abschiebehaft. Er sollte aus dieser Abschiebehaftanstalt in seine Heimat, den Nordirak, zurückgeführt werden. Was ist dann passiert? Danach ist das passiert, worauf wir schon immer und immer und immer wieder hinweisen. Die Bundesregierung hat diese Abschiebevorbereitungen in den Nordirak abgebrochen. Die Bundesregierung hat entschieden, dass es der Bundespolizei aufgrund der aktuellen Sicherheitslage vor Ort nicht zuzumuten ist, in den Nordirak zu fliegen. Mit anderen Worten: Sämtliche Abschiebungen in den Nordirak wurden gestoppt. Dann war die logische Konsequenz, dass derjenige wieder aus der Abschiebehaftanstalt entlassen werden muss. Das ist ja auch klar.

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Wir teilen die Auffassung, das sagen wir ganz klar, dass natürlich auch für den Kostenträger Land freiwillig Ausreisende günstiger sind, aber wenn es nicht zur freiwilligen Ausreise kommt, dann muss dahinter zwingend ein Instrumentarium entwickelt sein, was zwingend auch die Abschiebung zur Folge hat. Es gibt keinen Staat dieser Welt, der denjenigen, die in das Land kommen, überlässt, ob sie freiwillig bleiben wollen oder nicht. Jedes Land dieser Welt hat dafür klare Regeln für die, die bleiben und klare Regeln für die, die nicht bleiben dürfen. Sie können sich aus diesem Weltkonsens nicht ausschließen. Schutz für die Schutzbedürften – ja, die auch vor Krieg und Tod flüchten müssen, die Angst um ihr Leib und Leben haben. Das gilt immer wieder vorweg geschoben. Aber wer keinen Asylgrund hat, der hat natürlich Anrecht auf ein Asylverfahren, das entwickelt sich aus unserem Grundgesetz, aber danach folgt die Entscheidung und nach der Entscheidung folgt die Abschiebung und beides gehört zusammen. Schutz den Schutzbedürftigen und Abschiebung, wo kein Asylgrund vorliegt. Das müssen Sie auch an der zweiten Stelle gewährleisten.

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Ich habe auch, wie es so schön heißt, in der letzten Sitzung aus meinem Herzen keine Mördergrube gemacht, als ich gesagt habe, dass es mich ärgert, wenn eine Abschiebung angekündigt wird, um Flüchtlingen zu erlauben und zu ermöglichen, ihre Angelegenheiten vor einer Abschiebung zu regeln, und diese Ankündigung missbraucht wird, indem sie untertauchen und sich der Abschiebung entziehen. Das ist dann ein Missbrauch. Das ärgert mich, weil eine humanitäre Geste damit ad absurdum geführt wird. Dazu stehe ich auch.

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Im Dezember 2016 erfolgte die erste Sammelabschiebung, die letzte am 12. September 2017. Im Gegenzug erhält die afghanische Regierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mehr Geld aus Deutschland. Bei der letzten Abschiebung am 12. September wurden acht Afghanen per Flugzeug abgeschoben. Begleitet wurde diese Abschiebung von 40 Bundespolizistinnen und -polizisten. Die Gesamtkosten für diese Abschiebung beliefen sich auf circa 300 000 Euro.

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Damit sind wir auch schon beim nächsten Thema. Der Bericht sieht in dem Thema Abschiebung eine große Belastung für die Betroffenen. Das klingt mitfühlend und mag auch zutreffen. Aber Abschiebung ist kein böses Spiel. Abschiebung ist die Vollstreckung der Ausreisepflicht. Im Rechtsstaat wird das Recht umgesetzt. Würde der Staat aus Mitgefühl auf Abschiebungen verzichten, so würde der Rechtsstaat aufgegeben. In Teilen ist dies bereits geschehen.

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Ich bin vor allem den mittelständischen Betrieben in unserem Land sehr dafür dankbar, dass sie für junge Flüchtlinge mit Bleibeperspektive Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Diese Betriebe haben auch großes Interesse daran, qualifizierten Nachwuchs zu bekommen. Da soll es auch keine Missverständnisse geben. Niemand soll meinen, dass jemand, der vor einem Jahr die Ausbildung begonnen hat, plötzlich abgeschoben wird. Das ist nicht der Fall. Mit Verlaub, ich habe es den Kammern seit vier Wochen jede Woche erneut gesagt: Nennen Sie mir einen konkreten Fall, in dem einer von Abschiebung bedroht ist, in dem die Abschiebung angekündigt worden ist, obwohl er in einem laufenden Ausbildungsverhältnis steht. – Ich kann Ihnen nur sagen: Auch nach vier Wochen ist mir noch kein einziger solcher Fall genannt worden, kein einziger! In der Öffentlichkeit findet ein reines Spektakel statt, eine Ausbreitung von Missverständnissen oder was auch immer. Einen realen Fall, dass jemand in einem laufenden Ausbildungsverhältnis von einer Abschiebung bedroht ist, konnte mir bislang niemand nennen. Wenn Sie einen solchen Fall kennen, teilen Sie es mir bitte in den nächsten Tagen mit.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat unterdessen dem Bundesrat am 29. Dezember 2014 auf Bundestagsdrucksache 642/14 den Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung der Aufenthaltsbeendigung und des Bleiberechts zugeleitet. Dieser sieht vor, dass die Abschiebungshaft erleichtert und deutlich ausgeweitet wird. Technisch funktioniert das wie folgt: Nach dem bisherigen Paragrafen 62 Absatz 3 Nummer 5 Aufenthaltsgesetz ist ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen – das ist die Sicherungshaft –, wenn „der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung entziehen will“. Künftig soll dies immer dann geschehen, wenn, Zitat, „im Einzelfall Gründe vorliegen, die auf den in § 2 Absatz 14 festgelegten Anhaltspunkten beruhen und deshalb der begründete Verdacht besteht, dass er sich der Abschiebung durch Flucht entziehen will (Fluchtgefahr) “, Zitatende.

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„Doch erst kurz bevor die Maschine gegen 15 Uhr startet, kommt die erlösende Meldung aus Oldenburg: Die Abschiebung wird nicht vollzogen, der Mann darf vorerst in Deutschland bleiben“, so die NWZ. Nur der kurzfristigen Intervention des Rechtsbeistandes ist es zu verdanken, dass die Abschiebung in letzter Minute verhindert wurde. Offenkundig war den zuständigen Sachbearbeitern im Landkreis Wesermarsch ein Hinweis des Bundesinnenministers vom 16. Dezember 2009 noch nicht bekannt, wonach Abschiebungen nach Syrien derzeit problematisch seien und daher jede geplante Abschiebung einer besonderen Prüfung unterzogen und zudem auf die Möglichkeit hingewiesen werden solle, einen Asylfolgeantrag zu stellen, berichtete die NWZ weiter.

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Die Abschiebehaft ist Freiheitsentzug, der im Kontext einer Abschiebung nur in ganz bestimmten Situationen als Ultima Ratio verhängt werden kann. Übergeordneter Zweck einer solchen Maßnahme ist es, zu verhindern, dass sich die betroffenen Personen durch Untertauchen einer Abschiebung entziehen. Lassen Sie mich auch an dieser Stelle noch einmal betonen, was Frau Rothe-Beinlich gesagt hat: In den meisten Fällen ist das das einzige Fehlverhalten dieser Leute. Sie suggerieren immer wieder, Kriminelle würden nicht in Abschiebehaft genommen. Wenn jemand kriminell ist und eine Straftat begangen hat, landet er ganz normal – wie jeder andere auch – in U-Haft und anschließend in Strafhaft. Was man den Menschen vorwirft, ist allein der Verstoß gegen melderechtliche Bestimmungen und keine Straftaten aus dem StGB, worauf Sie so unterschwellig anspielen wollen. Diese Abschiebehaft gibt es in mehreren Formen; die wichtigsten sind die Vorbereitungshaft und die Sicherungshaft. Die Vorbereitungshaft wird angewandt, wenn der oder die Betroffene zur Vorbereitung einer Ausweisung auf richterliche Anordnung in Haft genommen wird. Dies geschieht aber nur dann, wenn über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde. Das, liebe CDU, entscheiden aber Richter. Die Dauer der Vorbereitungshaft soll dabei auch sechs Wochen nicht überschreiten. Wenn über die Ausweisung zum Nachteil des Betroffenen entschieden wurde, kann die Haft ohne neuerliche richterliche Anordnung bis zum Ende der angeordneten Haftdauer fortgesetzt werden.

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Damit bin ich gleich beim nächsten Thema, nämlich bei der Abschiebung von kranken Menschen.Auch in diesem Bereich sehen wir große Probleme. Derartige Fälle begegnen uns bei der Arbeit im Petitionsausschuss immer wieder. Manchmal habe ich den Eindruck, wir gehen viel zu schnell darüber hinweg.Aufgrund der Abschiebung einer pakistanischen Frau aus stationärer Behandlung wurde die Kommission „Abschiebung kranker Flüchtlinge und ethische Verantwortung der Diakonie Hessen und Nassau“ eingerichtet. Die Arbeit dieser Kommission erfuhr breite Unterstützung vieler relevanter Verbände in Hessen. Das kann man auch unschwer an der Zusammensetzung erkennen. Hier finden wir die evangelische ebenso wie die katholische Kirche, die Landesärztekammer Hessen, Rechtsanwälte, Fachleute aus dem Bereich Sozial- und Medizinethik. Den Vorsitz hat übrigens unser Kollege und ehemaliger Innenminister Gerhard Bökel übernommen.

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Deshalb ist die Abschiebung das allerletzte Mittel, um Recht und Gesetz durchzusetzen. Natürlich ist eine solche Abschiebung, eine solche Zwangsmaßnahme belastend. Sie ist besonders belastend, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind – entweder weil sie selbst abgeschoben werden oder weil ihre Freundinnen und Freunde, die sie hier bei uns gewonnen haben, diese Abschiebung mehr oder minder direkt mitbekommen. Das ist eine belastende Situation. Das macht sich niemand leicht, und damit gehen auch kein Polizeibeamter und keine Polizeibeamtin leichtfertig um.

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Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat bezüglich einer Abschiebung: Ist es zutreffend, dass vor einer Woche eine Abschiebung von schwerstbehinderten kleinen Kindern aus Tschetschenien und ihrer Familie nach Polen stattgefunden hat? Wurden Alternativen zu dieser Abschiebung, die ja jetzt Lebensgefahr für diese Kinder beinhaltet, geprüft, zumal ja auch die zuständigen Polizisten vor Ort ihren Einsatz dort zuerst verweigert haben?

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Herr Kollege Zimmermann! Sie haben uns vorgehalten, wir würden hier immer wieder dasselbe Thema aufwärmen. Das stimmt so natürlich nicht. Sie wissen, dass das ein ganz spezieller Antrag ist, nämlich die Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen nach Syrien zu ermöglichen. Das hat mit der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, die wir anderweitig auch schon thematisiert haben, erst mal weniger zu tun. Da müssen Sie schon ein wenig differenzieren, nicht immer, wenn es um Abschiebung pauschal geht, ist das Thema von vornherein identisch.

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Es geht hierbei, wie schon gesagt, eben nicht um das Ob, sondern um das Wie einer Abschiebung. Das Wie haben wir mit dem Rückführungserlass im Lichte des humanitären Ansatzes dieser Landesregierung in der Ausländer- und Asylpolitik ausgestaltet. Die Regelungen fußen dabei auf der bislang ganz überwiegenden Fallkonstellation, dass sich die Betroffenen längere Zeit in Deutschland aufhalten und nicht selten auch, ohne dass dies zu einem Bleiberecht geführt hätte, gewisse Integrationsleistungen erbracht haben. Ich will daran erinnern, dass die gerade nach heftigen Verhandlungen in Kraft getretene Bleiberechtsregelung auf Bundesebene u. a. gerade hier eine große Gruppe von Menschen aus einer Grauzone herausgeholt hat, die sonst jeden Tag mit einer Abschiebung hätten rechnen müssen. Das waren Menschen, die zum Teil jahrelang hier gelebt haben - nicht aus eigener Schuld heraus oder weil sie es nicht besser konnten, sondern weil es sich so aus der Rechtslage ergeben hat, und die natürlich für den Fall einer Abschiebung die Möglichkeit bekommen sollten, vorher noch das eine oder andere zu regeln.

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Zuhören. – Ich las gestern von einer Meldung des Regierungspräsidiums Darmstadt, von der bisher nicht gesprochen wurde. Die Gesamtorganisation der Abschiebung lag beim Regierungspräsidium Gießen. Das hat diese Abschiebung organisiert, aber die beiden Personen, um die es jetzt geht, sind vom Regierungspräsidium Darmstadt in deren Zuständigkeit zugeführt worden. Die anderen 14 Leute saßen im Bus. Über die redet kein Mensch; das war kein Problem, das ist gut gelaufen. Angesichts dieser Situation ist der Formulierung des RP Darmstadt geradezu zynisch, dass es von den Umständen her „unglücklich gelaufen“ sei, die Flüge aber schon gebucht gewesen seien. Wie oft haben wir in Abschiebeverfahren die Situation, dass Flüge gebucht sind, aber es nicht zur Abschiebung kommt, weil im Prozess, im Verlauf des Verfahrens irgendetwas passiert ist.

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Die Piratenfraktion wollte außerdem wissen, wie viele der im Zuge von sogenannten Sammelrückführungen abgeschobenen Personen über den Termin der Rückführung durch die Ausländerbehörde Berlin informiert worden sind und wie diese Information grundsätzlich erfolgt. Sofern die Abschiebung nicht aus der Abschiebungshaft, sondern im Wege der Direktabschiebung erfolgt, werden die Betroffenen grundsätzlich nicht über den Termin der Rückführung informiert, um die Durchführung der Maßnahme nicht zu gefährden. In geeigneten Fällen sind die Betroffenen zuvor aufgefordert worden, sich ohne polizeiliche Begleitung zu ihrer Abschiebung einzufinden. Dieses Verfahren wird in der Berliner Verwaltungspraxis als „Selbstgestellung“ bezeichnet. In jedem Fall werden die Betroffenen vor ihrer Rückführung von der Ausländerbehörde auf ihre vollziehbare Ausreisepflicht und die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hingewiesen. Mit dem Instrument der angekündigten Abschiebung arbeitet Berlin nicht, sondern mit der gerade erwähnten Aufforderung zur Selbstgestellung. Die Ausländerbehörde entscheidet je nach Einzelfall, ob vor einer Direktabschiebung eine Selbstgestellung versucht werden soll.

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Zu Ihrer Frage, ob es einen Kurswechsel bei der Ausländerbehörde gibt, verweise ich auf den Beginn meiner Ausführungen: Nach wie vor wird im Sinne des bereits erwähnten Beschlusses des Abgeordnetenhauses vom 27. September 2001 zur Vermeidung von Abschiebungshaft grundsätzlich geprüft, ob eine Abschiebung im Wege einer Selbstgestellung sinnvoll ist. In der Vergangenheit hat sich jedoch in vielen Fällen gezeigt, dass das Verfahren der Selbstgestellung zur Abschiebung kein effizientes Mittel zur Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung ist, da es eben auch Betroffene gibt, die dieser Aufforderung nicht folgen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand zur Organisation einer Abschiebung im Wege einer Selbstgestellung und ihre Stornierung im Falle des Nichtbefolgens ist erheblich, sodass die Ausländerbehörde nicht zuletzt aus Kostengründen zunehmend auf dieses Mittel verzichtet, wenn ein solcher Versuch aus ihrer Sicht aussichtslos erscheint.

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Kann man überhaupt das Thema Abschiebung isoliert diskutieren von dem Weg, der dahin führt? Denn die Abschiebung ist das Ende des Aufenthaltsverfahrens, ist das Ende eines Asylverfahrens, das eben nicht erfolgreich abgeschlossen wird, sondern letztlich gescheitert ist. Und tatsächlich ist es auch ganz unterschiedlich, wie der Weg war. Der eine war vielleicht gut beraten, auch gut vertreten, hatte gute Voraussetzungen und ist dennoch gescheitert. Der andere hat vielleicht unseren Rechtsstaat und auch unsere Einzelfallgerechtigkeit gar nicht voll tatsächlich erleben können und ist dann gescheitert. Das führt zu Härten. Jede Abschiebung ist eine Härte für den davon betroffenen Menschen, ist ein Schicksal, ist auch ein Scheitern seines Lebens. Und das ist – ich kenne es aus

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Die Ziele beim Thema Einwanderung sehen wir anders als die Regierung. Wir wollen in Zukunft eine schwarze Null bei der Massenzuwanderung. Und wir wollen Abschiebung, Abschiebung und nochmals Abschiebung der

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nur „Abschiebung, Abschiebung, Abschiebung!“ zu fordern. Niemand hat ein

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Denn als großer Verfechter vereinfachter Prozesse, die nun im LEA bei der Einbürgerung wirken sollen, stellt sich mir eine berechtigte Frage: Warum wird nicht mit dem gleichen Enthusiasmus die Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger vorangetrieben? Nicht nur die Einbürgerung ist der oft zitierte letzte Schritt der Einwanderungsbewegung, nein, sondern auch die vollzogene Abschiebung nicht Bleibeberechtigter. Eine erfolgreiche Abschiebung ist auch der letzte Schritt einer Einwanderungsbewegung und sollte vollumfänglich unterstützt werden.

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Mit unserem Antrag streben wir ergebnisorientierte Lösungen an. Unser Antrag zielt darauf ab, alle illegal eingewanderten Jugendlichen bis zur baldigen Abschiebung separat zu beschulen. Erste Priorität ist und bleibt die Abschiebung. Wir fordern nichts weniger als die Abschiebung aller Ausreisepflichtigen.

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Einigen wenigen reicht das noch nicht, und sie versuchen dann, sich trotzdem der Ausreisepflicht zu entziehen. Wir haben es gehört: In jedem Fall werden die Betroffenen vor der Rückführung auf die vollziehbare Ausreisepflicht hingewiesen, und sie werden auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit mit einer Abschiebung zu rechnen ist. Also ist die Abschiebung keine Überraschung und auch keine unmenschliche Behandlung, sondern sie ist denjenigen bekannt. Natürlich hat diese Abschiebung eine gewisse Signalwirkung, und eine Signalwirkung ist auch erwünscht, weil sie verhindert, dass Menschen ohne Aussicht auf Erfolg hier bei uns um Asyl nachsuchen und diesen ganzen Prozess wieder anleiern, und weil sie verhindert, dass falsche Hoffnungen geweckt werden, wie Sie das in der Opposition immer unverantwortlich tun. Hier geht es nicht um „erwünscht“ oder „unerwünscht“ in Bezug auf die Personen, sondern um die gleichbehandelnde Anwendung von demokratisch zustande gekommenen Gesetzen.

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Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord. Das ist ein Satz, der immer wieder bei Demonstrationen für die Rechte von Flüchtlingen genannt wird. Wenn man sich die Zahlen anschaut, wie viele Menschen in der Abschiebehaft entweder Selbstmord verüben oder Suizidversuche begehen, dann wird einem deutlich, wie schlimm und einschneidend diese Maßnahme ist. Und wenn man sich dann noch anschaut, in welcher Art und Weise Abschiebungen durchgeführt werden, mit welchen Zwangsmaßnahmen, und wie viele Menschen dabei zu Tode gekommen sind, dann muss man auch sagen: Abschiebung führt sowohl in Deutschland als auch in den Ländern, in die die Menschen abgeschoben werden, zu Folter und Tod. Und das sollten wir auf keinen Fall zulassen.

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Der Rechtsstaat darf sich gerade in diesen bewegten Zeiten nicht zurückziehen. Das gilt auch für das Aufenthaltsrecht, wo es sich die SPD besonders leichtmacht. Ich will auch mit Blick auf das Thema Abschiebung sagen: Es ist unglaublich, dass auf der einen Seite viele Menschen, die sich der Abschiebung immer wieder entziehen, nicht abgeschoben werden können - das kriegt der Staat oft nicht hin und auf der anderen Seite gut integrierte Familien von der Abschiebung bedroht sind. Das darf nicht weiter so sein. Der Bund muss ein moderndes Zuwanderungsgesetz mit einem vernünftigen Punktesystem und einem Spurwechsel schaffen. Auch das wird eine Aufgabe für die nächste Bundesregierung sein. Das ist auch wichtig für Schleswig-Holstein.