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Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den kommunalen Spitzenverbänden die Teilnahme an den Sitzungen des ständigen Staatssekretärsausschusses Informationstechnologie vereinbart. Dieser wird künftig für die landesinterne Vorbereitung der Themen des IT-Planungsrats zuständig sein. Damit können auch auf Landesebene die Angelegenheiten des Datenschutzes und der Kommunen aktiv eingebunden werden.

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In der 34. Sitzung des Arbeitskreises E-Government der Staatssekretäre am 4. März 2010 war ein Schwerpunkt die Einbindung der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Staatssekretäre haben die Geschäftsordnung des IT-Planungsrats abschließend beraten und den Entwurf an die konstituierende Sitzung des IT-Planungsrats Ende April überwiesen. Vergleichbare Forderungen nach einer aktiven Beteiligung der Datenschutzbeauftragten wurden auch in anderen Bundesländern sowie im Bundestag formuliert.

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Zu begrüßen ist, dass durch die enge Verzahnung des Einsatzes der Informationstechnologie bei Bund, Land und Kommunen mehr Effizienz zu erwarten ist und Deutschland damit hoffentlich insgesamt bei dem Thema E-Government deutlich vorankommt. Dabei muss aber auch klar sein, dass die Verwendung bestehender Marktstandards den rechtlich erforderlichen Datenschutz gewährleistet.

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Herr Kollege Thiel, ich unterstütze es ausdrücklich, dass wir uns als Parlamentarier immer wieder Gedanken machen müssen, wie wir die Landesregierung - ich will nicht sagen: zwingen - davon positiv überzeugen können, dass es doch gut, richtig und sogar hilfreich wäre - so weit würde ich mich sogar vorwagen -, das Parlament frühzeitig in die Erarbeitung von Staatsverträgen einzubinden, damit wir gemeinsam Ziele verankern können. Ich bin mir darin sicher, dass dann auch die Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz früher auf die Tagesordnung gekommen wäre.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werbe auch ausdrücklich um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag aller Fraktionen. Wir haben die Aspekte des Datenschutzes noch einmal explizit aufgenommen. Wir haben der Landesregierung - wenn man so will - den Auftrag gegeben, auf die Geschäftsordnung des IT-Planungsrates Einfluss zu nehmen, um darin die Möglichkeit der Mitarbeit eines Vertreters der Landesbeauftragten für den Datenschutz zu verankern.

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Im dritten Teil haben wir noch einmal festgestellt, was Herr Staatsminister Robra bereits im Ausschuss angedeutet hat, nämlich dass die Landesregierung in Sachsen-Anhalt gewillt ist, die Belange des Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber auch der kommunalen Spitzenverbände in ihre Arbeit einzubinden.

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Frau Präsidentin! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 30. November 2006 überwiesenen Antrag, Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, in mehreren Sitzungen beschäftigt, zuletzt in seiner Sitzung am 18. April 2007, und insbesondere über die Frage der Negativauskunft bei Telefonüberwachungen im Zuge von Ermittlungsverfahren intensive Gespräche mit dem Innenministerium, dem Justizministerium und dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz geführt.

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1. 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011

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Richtig ist vieles, was sich der Justizsenator vorgenommen hat. Senator Steffen, Sie haben einen großen Schritt gemacht und einen großen Schnitt vor allem weg von der falschen Politik Ihrer Vorgänger Kusch und Lüdemann. Sie haben ein modernes Strafvollzugsgesetz vorgelegt, Sie haben die von CDU-Justizsenatoren aufgebauten Überkapazitäten von über 1000 Haftplätzen richtig erkannt. Der Datenschutz ist nicht mehr eine lästige, sondern eine wichtige Aufgabe geworden. Deshalb, Herr Steffen, erkennen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten diesen Kurswechsel in der Justizpolitik an und werden Ihrem Einzelplan zustimmen, auch wenn wir sicherlich darüber hinaus noch einige Änderungen beantragen werden.

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Zwar hätten wir FREIEN WÄHLER uns noch andere Themen vorstellen können, die man in die Verfassung einführen könnte, zum Beispiel den Datenschutz, das Klima oder die erneuerbaren Energien. Das sind Themen, die zwar auch drängend sind, aber vielleicht an einer anderen Stelle bearbeitet werden müssen. Die Verfassungsänderungen zu den gleichwertigen Lebensverhältnissen, zum Ehrenamt und zur kommunalen Finanzausstattung sind Leib- und Magenthemen der FREIEN WÄHLER, die zum Tragen kommen. Deshalb haben wir auch mit unserem Herzblut um die Formulierungen gerungen, damit sie für uns die besten Formulierungen sind.

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Initiativen, vom Willen getragene Veränderungen werden zwar gelegentlich formuliert: Graumarkt, Buttonlösung. Das sind in der Tat fremde Federn. Ich bin froh darüber, dass die Bundestagsfraktion der SPD diese Thematik bereits im Jahre 2010 direkt und unmittelbar auf den Tisch des Bundestages gelegt hat und es keiner Initiative aus dem Bundesland Bayern bedurfte. Neben der Buttonlösung gilt das auch für den Datenschutz. Die anderen Dinge verpuffen, zerstäuben im Wind, weil Ihre Verbraucherschutzbundesministerin alle diese Bestrebungen konterkariert, da sie anderen Interessen ausgesetzt ist.

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Wir haben dazu, bezogen auf den ersten Teil der Ausführungen des Kollegen Lohn, sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch, was den Grund der Veranstaltung angeht, vernünftige Argumente gehört, die das nicht ganz so euphorisch sehen wie Sie. Aber darüber kann man sich in der Tat mit Fug und Recht auseinandersetzen. Ich denke, insbesondere die Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz in der Anhörung haben da auch Bedenken entkräftet.

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Beitrag zum Datenschutz. Gerade vor dem Hintergrund – das habe ich eingangs gesagt –, dass das Bundesgesetz in diesem datenschutzpolitischen Zusammenhang erhebliche Mängel aufweist, hat Nordrhein-Westfalen einen guten Weg eingeschlagen.

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Der Datenschutz ist etwas, das jeden Einzelnen von uns angeht. Jeder Bürger, und zwar jeder Einzelne von uns, muss jeden Tag aufs Neue selbst überprüfen, wie viel Daten er von sich preisgibt. Die Bürger müssen auch gemeinsam dafür kämpfen, dass der Staat nur die Daten sammelt, die er braucht; er muss nicht immer alles von einem Bürger wissen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Ziel des Gesetzentwurfs der FDP ist die Stärkung der Datenschutzkontrolle in Sachsen-Anhalt. Wir wollen eine Bündelung der Aufgabenwahrnehmung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Dies führt unserer Ansicht nach zu mehr Effizienz und zu einer völligen Unabhängigkeit, wie sie vom Europarecht gefordert wird.

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Da der Landesbeauftragte uns heute von der Tribüne aus zuhört, möchte ich ihm und seinen Mitarbeitern an dieser Stelle meinen Dank für die tagtäglich geleistete Arbeit aussprechen. Diese Arbeit ist erforderlich, um dem Datenschutz im öffentlichen Bereich auch weiterhin das Prä zu geben. Vielen Dank, Herr Landesbeauftragter Dr. von Bose.

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Weil wir uns auch mit den finanzpolitischen Auswirkungen beschäftigen müssen, sage ich an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir uns auch darüber im Klaren sein müssen, dass der nicht-öffentliche Bereich des Datenschutzes zunehmend mehr Stellenwert hat. Deshalb wird es mittelfristig notwendig sein, dafür zusätzlich fähiges und sachkompetentes Personal zur Verfügung zu stellen, um den Datenschutz, gebündelt für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich, wirklich gewährleisten zu können, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus hat sich seit vielen Jahren intensiv mit den Tätigkeitsberichten des Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber auch mit den Tätigkeitsberichten des Landesverwaltungsamtes zum nicht-öffentlichen Bereich beschäftigt.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden demnächst im Hohen Haus in einer Debatte auch über den aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz diskutieren können. Ich glaube deshalb, dass wir uns auch intensiv mit den Tendenzen auseinandergesetzt haben, die gerade im nicht-öffentlichen Bereich auf uns zugekommen sind.

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„Sobald der Gerichtshof entschieden hat, sollten wir im Innenausschuss über die Möglichkeiten der Bündelung der Dienststellen für den Datenschutz im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Bereich beraten.“

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Ich gebe an dieser Stelle gern zu, dass diese klare Feststellung des EuGH selbst uns Liberale überrascht hat. Der EuGH ist sonst eher bereit, in seinen Urteilen auch Brücken zu bauen. In diesem Urteil hat er - zumindest aus meiner Sicht - keine Brücke für eine Rechtsaufsicht der Landesregierung über den Datenschutz gebaut. Es ist die völlige Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle herzustellen.

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Die positive Reaktion des Innenministers auf das Urteil und auch die bisherige Diskussion der im Landtag vertretenen Fraktionen über das Thema der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich lassen mich hoffen, lassen die FDP hoffen, dass auch in Sachsen-Anhalt innerhalb kurzer Zeit die Kontrollstellen beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammengeführt werden können, sodass dann europarechtskonform in völliger Unabhängigkeit agiert werden kann.

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Erstens. Wir schlagen Ihnen die Zusammenlegung der Datenschutzkontrollen für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, der weiterhin beim Landtag angesiedelt bleibt, vor. Auch dazu hat der EuGH eher deutlich gemacht, dass eine Parlamentsberichterstattung, also die Tätigkeitsberichte, der Unabhängigkeit nicht entgegenstehen, sodass wir dabei keinen Handlungsbedarf sehen.

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Drittens. Die Regelung des Inkrafttretens. Wir haben uns auch nach Rücksprache mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz dafür entschieden, Ihnen eine Regelung vorzuschlagen, die ein Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate nach seiner Verkündung vorsieht, wie wir sie im Übrigen auch beim Informationszugangsgesetz vereinbart haben.

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Eine solche Regelung schlagen wir vor, weil es, wenn wir ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung aufnehmen, passieren kann, dass die Kontrollstellen für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich - wie in einigen Ländern leider geschehen - dann aktenweise die noch unbearbeiteten, unabgeschlossenen Vorgänge dem Landesbeauftragten vor die Tür stellen und sagen: Jetzt kümmere du dich darum.

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Wir haben heute über einen Antrag der FDP-Fraktion zu beraten, der aus Anlass eines Urteils des EuGH eine Änderung unseres Landesdatenschutzgesetzes vorsieht mit dem Ziel, die Zuständigkeit - das ist schon mehrfach und sehr ausführlich erwähnt worden - für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz zu übertragen.

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Ich möchte die Entwicklung dieses Rechtsstreits nicht noch einmal aufrollen, auch nicht die guten Gründe, die der Bund in der Unterstützung der Länder gegenüber dem Gericht ins Feld führen konnte. Ob es uns gefällt oder nicht - Luxemburg hat entschieden und wir alle haben uns daran zu halten. Nur so viel will ich sagen: Ich begrüße es sehr, dass der Datenschutz durch diese Entscheidung an Gewicht gewonnen hat. Ich denke, das hat Kollege Hövelmann in den letzten Jahren aber auch immer wieder zum Ausdruck gebracht.

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Der Beauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt jedoch ist dem Landtag, also der Legislative zugeordnet. Damit stellt sich die Frage, wie wir dem Urteil gerecht werden können, ohne zugleich gegen die eigene Verfassung zu verstoßen.

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Bereiche wie Lidl, Bahn und Banken - Sie können das erweitern - haben Sie genannt. Insofern ist es wichtig, dass wir den nicht-öffentlichen Teilen die gleiche Bedeutung zubilligen, die wir dem öffentlichen Teil geben, wo Herr von Bose als Datenschutzbeauftragter bereits unabhängig agiert. Insofern müssen wir dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs sicherlich zunächst auf Bundesebene, aber dann auf Länderebene in unserer föderalen Struktur diskutieren und die jetzige Struktur, die wir in Sachsen-Anhalt haben, verändern, weil der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich eben nicht unabhängig ist.

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Nun unterstellt niemand von uns den verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesverwaltungsamts, dass sie ihren Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachgekommen oder fachlich nicht kompetent genug seien. Die Tätigkeitsberichte, die alle zwei Jahre erstellt werden müssen, zeugen von ihren Bemühungen, den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, das heißt in den Gesellschaften und anderen Personenvereinigungen des privaten Rechts, bei natürlichen und juristischen Personen zu gewährleisten. Aber sie stoßen dabei auch an die Grenzen des Bundesdatenschutzgesetzes.

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Auch aus dieser Sicht ist es unabdingbar, den Datenschutz in eine Hand zu geben, und zwar in die Hand einer unabhängigen Stelle, das heißt konkret: in die Hände der Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Länder. Da können wir uns nur dem Dank anschließen, den Herr Kosmehl bereits gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten geäußert hat.