Anliegen des Petitionsausschusses im genannten Fall ist es, alle erdenklichen rechtlichen Möglichkeiten und Ermessensspielräume auszuschöpfen, damit von einer Abschiebung abgesehen werde kann.
Die Abschiebung der Familie konnte erfolgen, weil der vom Ausländeramt beauftragte Arzt, entgegen aller vorgelegten Gutachten anderer Ärzte, die Reisefähigkeit von Frau Z. feststellte. Bei seinen Gesprächen mit Frau Z. war die damals 14-jährige Tochter Gentiana anwesend und musste sogar die traumatischen Kriegserlebnisse der Mutter übersetzen. Möglicherweise hat sie noch nicht einmal alles in der Anwesenheit ihrer Tochter berichtet. An der Beurteilung – lege artis – durch den beauftragten Arzt muss schon deswegen gezweifelt werden.
Bald nach der Abschiebung verschlimmerte sich der Zustand von Gentiana. Ihr Arm wurde taub und verfärbte sich blau. Im Kosovo wurde die Amputation der rechten Hand erwogen. Es gelang dem Förderkreis der Familie im Zusammenwirken mit der Ausländerbehörde, Gentiana zur Behandlung nach Deutschland zu holen und eine Duldung ihres Aufenthalts bis zum Sommer 2008 zu erreichen. Den Unterhalt stellte der Förderkreis sicher.
In dem sehr ausführlichen und fundierten Gutachten über den Gesundheitszustand von Gentiana ist deutlich geworden: Die Rolle als Dolmetscherin, die ihr Ärzte im Vorfeld der Abschiebung zugemutet hatten, zwischen Mutter, verschiedenen Psychologen und Psychiatern hat sie selbst krank gemacht. Sie hat dadurch alle Details der Traumatisierung ihrer Mutter mitbekommen, musste gewissermaßen die Geheimnisse ihrer Mutter teilen. Sie habe dadurch alles Schreckliche – so der Gutachter –, was ihrer Mutter widerfahren sei, in sich aufgenommen. Dass Ärzte Kinder und Jugendliche diesen Belastungen aussetzen, ist für uns als Ausschuss nicht verständlich und akzeptabel.
Meine Damen und Herren, ich sage.ausdrücklich nicht - das möchte ich betonen-, dassdiese Abschiebung gegen gelten
des Recht verstoßen hat. Aber wenn eine Landrätin sagt, nachdem sie diese Abschiebung in die Wege·geleitet hat, es ist grauenhaft, ich habe nächtelang nicht geschlafen, und wenn den Polizisten, denen die Abschiebuflg von Asylbewerbern und -bewerberinnen, wie sie selbst sagen, an die Sub
Wenn die Ausführung von Gesetzen, wie sich das gerade bei der Praxis der Abschiebung eklatant zeigt, dann müssen wir überlegen, ob die entsprechenden Gesetze, vor allem das
ben, dass die bevorstehende Abschiebung für sie eine beson
Aber immerhin: Rund 20 % bis 25 % der Fälle konnten entschieden werden, bE;!i denen eine Abschiebung bevors"tand.
recht nicht bekommt und ihm die Abschiebung droht, gibt es auch in solchen Fällen ein rechtlich ausgeklügeltes System der Kontrolle und der Überprüfung.
·Dass diese Überprüfungen stattfinden, wissen wir alle; denn gerade vor einer Abschiebung machen sehr viele Menschen, die davon bedroht sind, von der Möglichkeit Gebrau~h, dies im einstweiligen Verfügungsverfahren zu überprüfen.
mission in einer ganzen Reihe von Fällen der Meinung war, dass eine Abschiebung nicht erfolgen soll.
Im Büro des Bürgerbeauftragten wird Rat und Unterstützung gegeben, und aufgrund der Vereinbarung zwischen Petitionsausschuss und Innenministerium findet_ eine Abschiebung nicht statt, wenn das Petitionsverfahren läuft. Dort wird-alldas überprüft, was auch in den Härtefallkommissionen-in Schleswig-Holstein, Berlin und Nordrhein-Westfalen Gegenstand ist.
Bitte noch eine Anmerkung. Wir hätten dann vor Ort den Härtefall genau prüfen können. Vielleicht hätte man diese Abschiebung verhindern können. Die Familie Korkmaz hat sich in lstanbul beim IHD gemeldet, weilsie bei ihrer Ankunft dort geschlage·n worden ist. Genauso etwas wollen ·wir verhindern, nicht nur.in diesem Fall, sondern auch in zukünfti
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte doch noch einmal grundlegend etwas zu dem Thema "Abschiebung" sagen. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Rechtsstaat ein Asylverfahrensgesetz und ein Ausländerge
Si_e haben gesagt, sie haben sich in diesen Fällen dahin gehend geäußert, dass sie der Meinung waren, es dürfe eine Abschiebung nicht stattfinden. Sie haben nicht gesagt, wie viele Abschiebungen tatsächlich nicht stattgefunden haben und wie viele Behörden sich tatsächlich zu einer anderen Ent~
Die Verständigung von SPD und GAL schließt diese Maßnahmen, die das Papier der Innenbehörde damals genannt hat und die jetzt durchgeführt werden, nicht aus. Genau deswegen passieren diese Maßnahmen. Das angstbesetzte frühmorgendliche Abholen von Menschen, die Trennung von Familien, die Abschiebung trotz Attesten, all dies passiert nicht trotz, sondern es passiert wegen der Verständigung zwischen SPD und GAL.
„Die Hinzuziehung von Ärzt/innen zur Vorbereitung und Begleitung einer Abschiebung unterbleibt ausnahmslos.“
„Die Praxis der ,Ingewahrsamnahme‘, das heißt Festnahme auf der Ausländerbehörde einen Tag vor einer geplanten Abschiebung, unterbleibt ausnahmslos.“
„Familien werden zum Zweck der Abschiebung in keinem Fall auseinandergerissen. Familien werden nicht getrennt.“
rungen bezieht sich zu Recht auf die öffentliche und natürlich auch auf die Kritik in der Koalitionsfraktion. Es ist doch untragbar, wenn sich auf der Basis einer politischen Verständigung zum Beispiel über den besonders sensiblen Umgang mit Familien bei einer anstehenden Abschiebung die behördlichen Maßnahmen derartig verschärfen,
Weil sie in die Ausländerbehörde Vertrauen haben – das mir mittlerweile unbegreiflich ist –, wenden sie sich sogar dorthin, wo sie dann gefangengenommen werden. Viele Menschen bleiben aber in ihren Unterkünften, weil sie Duldungen haben. Morgens um 4 oder 5 Uhr erscheint ein Kommando der Polizei mit Mitarbeitern der Ausländerbehörde – teilweise sind auch Ärztinnen oder Ärzte dabei, die kurzfristig die Reisefähigkeit feststellen sollen – in ihrer Unterkunft und versucht, ganze Familien mitzunehmen, um Stunden später die Abschiebung zu vollziehen.
Sie wollen, daß die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden. Bei diesem Handeln der Ausländerbehörde werden sie das aber nicht, denn die Menschen haben dann keine Gelegenheit mehr, die Berechtigung der Abschiebung nochmals überprüfen zu lassen, obwohl sie in diesem Rechtsstaat einen Anspruch darauf haben. Aber es wird ihnen bei der genannten Vorgehensweise verwehrt, weil die Zeit dafür nicht mehr ausreicht.
In der letzten Woche fand um 4 Uhr eine Abschiebung statt. Reden wir über Halbstundentermine?
Es geht um einen jungen Kurden, der.als 13-Jähriger zusammen mit seiner damals 16-jährigen Schwester nach Deutschland gekommen ist und nun kurz vor seiner Abschiebung steht. Er istjetzt 18 Jahre alt und würde als 18-Jähriger natür
kung mehr hat, den Fol.9eantrag, der gestellt ist, weiterzuverfolgen. Es ist die Möglichkeit, die wir politisch haben, noch einmal an die Gemeinde heranzutreten- das ist die Gemeinde Haßloch-und dort vorstellig zu VIierden und darum zu bitten, dass diese Abschiebung aus den Gründen einer unzumut
Von der Qualität der Betreuung ist es abhängig – ich benutze bewußt diese eher behördentechnischen Vokabeln –, ob die Menschen ihre Rechte und Pflichten auch verstehen und wahrnehmen können. Dazu gehört als mögliche Konsequenz die Abschiebung. Wenn diese Maßnahme für die Menschen aber völlig überraschend kommt, indem sie bei der Wahrnehmung einer Vorladung in der Behörde verhaftet werden und gar nicht wissen oder verstehen, warum das geschieht, dann liegt ein Betreuungs- und Beratungsfehler vor. Diese Fehler würden bei jedem anderen Fall, beispielsweise bei der Betreuung von Kranken, Behinderten, Kindern und anderen Menschen, als Systemfehler erkannt und abgestellt werden. Es muß im Behördenhandeln etwas verändert werden.
ne Gefahr für Leib und Leben besteht, die Abschiebung aus
tisch Verantwortliche die Verantwortung an die Kirchen abschieben, wenn wir Inhaltlich dieser Sache zustimmen, dass eine Abschiebung eigentlich nicht stattfinden darf, dann aber sagen, wir wollen damit nichts zu tun haben, wir geben die Verantwortung weiter, und die Kirchen sollen sich darum kümmern.
Aus dem Vorbringen der Geschwister ergeben sich keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung außerhalb ihres Heimatstaates aufhalten oder bei Rückkehr mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen müss~n. Den Geschwistern wurde daher mit Bescheid des Bundesamts vom 9. Juni 1995 die· Abschiebung für den Fall einer nicht freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet angedroht.
Als die Geschwister auch von diesem Angebot keinen Ge. brauch machten, kündigte die Ausländerbehörde ihnen mit Scheiben vom 29. Februar 2000 die Abschiebung in ihr Hei