Das unterliegt dem Datenschutz, möchte ich dem Zwischenrufer sagen.
Meine Damen und Herren, der Innenausschuss des Landtages ist Fragen des Datenschutzes bekanntermaßen besonders eng verbunden. Erster solider Schritt der von der FDP beantragten Gipfelersteigung wäre deshalb ein Antrag im Innenausschuss gewesen. Der hätte heißen müssen: zügige thematische Befassung mit dem Achten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Das wäre ehrlich gewesen, das wäre ernsthaft, das wäre zielorientiert, auch wenn es möglicherweise weniger einzelprofilierend gewirkt hätte. Der Innenausschuss hat sich stattdessen auf Antrag der FDP mit Fußballvorkommnissen befasst. Das ist auch in Ordnung,
aber so dringend scheint Ihnen dann der Datenschutz doch nicht zu sein.
Vor allem aber, werte Kollegin und werte Kollegen der FDP-Fraktion: Ich lehne es strikt ab, unsere Verantwortung für den Datenschutz und entsprechende gesetzliche Regelungen hiermit aus der Hand des Parlaments zu geben und stattdessen die Landesregierung mit dem Gipfeltreffen zu beauftragen, über dessen Ergebnisse wir uns dann gewissermaßen aus zweiter Hand berichten lassen sollen. Im Übrigen sind auch die vorgesehenen Termine nicht sehr ambitioniert beziehungsweise dem Sachverhalt kaum angemessen.
Die im Antrag geforderte Bewertung der Datenschutzskandale kann wohl nur zu folgender Erkenntnis kommen: Die Entwicklung moderner Technologien der Datenverarbeitung und Datenerhebung hat den Datenschutz in eine Krise gestürzt. Diese Krise ist mit den derzeit zur Verfügung stehenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend zu bewältigen. Es dürften daher bei niemandem in diesem Hause Zweifel an der Notwendigkeit eines modernisierten Datenschutzrechts bestehen. Eine Gipfelbewertung könnte zu keinen anderen Ergebnissen führen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gegenwärtigen Entwicklungen des freien Marktes, sowohl national als auch international, bereiten den freien Demokraten offensichtlich starke Albträume. Treffend lässt sich hier auch festhalten, dass der politische Grundgedanke beziehungsweise die politischen Ideale der FDP durch die Entwicklungen in diesem Jahr zu Grabe getragen wurden. Und in dieser Hilflosigkeit und Zeit des Suchens nach neuen Themen nehmen sich die Freiheitskämpfer – so steht es zumindest auf Ihrem Schlüsselanhänger – des Themas Datenschutz an.
Doch, Abgeordnete der FDP-Fraktion, ist es nicht Ihre Klientel, welche den Hals nicht voll genug zu bekommen scheint und in der Gier nach noch mehr Reichtum Mitarbeiter und Kunden bespitzeln lässt? Sind es nicht Ihre „Eliten“, die ich allerdings nur in Anführungszeichen so bezeichne, die keine Skrupel kennen, um einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen? Und sind es nicht Ihre Vertreter des angeblich so freien Marktes, denen nichts zu heilig ist, auch nicht der Datenschutz, um an die Daten der Bürgerinnen und Bürger im Land heranzukommen, um einen noch höheren Profit zu erzielen?
Ich sage Ja zu einem NPD-Verbotsverfahren. Dieses Verfahren muss gut, gut vorbereitet sein. Mein Bauch sagt sofort Ja. Wichtig ist aber auch, dass wir Ergebnisse der Untersuchungen einfließen lassen, keine Schnellschüsse und Ferndiagnosen betreiben und bei all dem, was wir errungen haben – ich sage bewusst, auch dem Datenschutz –, nicht von einem Extrem ins andere fallen, sondern dafür kämpfen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes und datenschutz- rechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/437 – Zweite Beratung
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so weit, so gut. Was wird in diesem neuen Landesgesetz bzw. Änderungsgesetz eigentlich verändert? Da geht es nämlich vornehmlich um die Schaffung eines Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Diese Funktion soll der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit übernehmen. Es stellt sich schon die Frage, warum eine solche Stelle eingerichtet werden soll.
Im Zentrum der Änderung des Gesetzes steht die Frage eines Informationsfreiheitsbeauftragten. Es wird keine neue Stelle geschaffen – zu den Stellen komme ich noch –, sondern der Landesbeauftragte für den Datenschutz soll diese Aufgabe mit übernehmen.
Vor drei Jahren habe ich – das ist nicht falsch, das kann man im Protokoll nachlesen, und das leugne ich auch nicht – diese Frage durchaus kritisch gesehen. Das einmal wegen des Beauftragten insgesamt, aber auch wegen der Frage, ob es nicht zu einer Interessenkollision zwischen dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und dem Informationsfreiheitsbeauftragten kommen könnte. Es ist sicherlich richtig, dass man das aber auch genau umgekehrt sehen kann.
angekommen ist. Um dem ein wenig Vorschub zu leisten, ist es sehr vernünftig, den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch zum Beauftragten für das Informationsfreiheitsgesetz zu machen, damit die Menschen wissen, dass sie dieses Recht haben. Ob sie dieses Recht dann wahrnehmen, ist ihre eigene Entscheidung. Das Gesetz muss stärker in die Bevölkerung hineingetragen werden.
Wenn wir sagen – Sie wollen das nicht, und es ist Ihr gutes Recht, Nein zu sagen –, der Landesbeauftragte für den Datenschutz wird auch Informationsfreiheitsbeauftragter, muss er die notwendigen personellen und sachlichen Mittel erhalten, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können. Was nützt es, wenn er einen solchen Titel hat, aber dann, wenn der Bürger ihn anspricht, sagt: Ich habe dafür kein Geld und kein Personal. – So funktioniert das nicht. Entweder macht man es richtig, oder man lässt die Finger davon. Wir wollen es richtig machen. Deshalb beraten wir heute diesen Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, es besteht – ich habe das eben ausgeführt – eine thematische Verwandtschaft zu Fragen des Zugangs zu amtlichen Informationen bzw. zum Schutz dieser Informationen, da jede Herausgabe von Informationen in einem Abwägungsprozess mit dem Datenschutz erfolgen muss. Deshalb halten wir die An
siedlung beim Landesbeauftragten für den Datenschutz für folgerichtig. Belege dafür sind unserer Meinung nach in entsprechenden Entscheidungen in anderen Bundesländern zu finden.
Am Schluss. - Zweites Stichwort ist der Datenschutz: Auch hier wird seit Jahren gestritten, ohne dass es zu einer Veränderung kommt. Das Problem ist nur auf europäischer Ebene lösbar.
Dazu waren der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt und die GEZ mit der Bitte eingeladen worden, ihre Position zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorzutragen. Hierbei wurden unterschiedliche Positionen deutlich.
Zu einer Modernisierung der Finanzierung hätte es auch gehört, den Datenschutz an den Stand der Zeit anzupassen, statt ihn zurückzuschrauben. Die schon erwähnte Anhörung zu diesem Themenbereich hat einen mit vielen, vielen unbeantworteten Fragen wirklich nur erschüttert zurückgelassen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung noch einmal einen Beitrag auf diesem Gebiet leisten können.
Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Errichtung eines Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich (BayULZD) (Drs. 16/629)
Sowohl die Bundesregierung als auch die Staatsregierung sind aus unserer Sicht viel zu zögerlich, wenn es darum geht, Abwehrrechte gegen Missbrauch und Betrug mit Daten zu installieren. Der Bundesgesetzgeber ist bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vor der Wirtschaftslobby eingeknickt. Trotz heftiger Skandale bei der Bahn und im Handel wird nicht an einem wirklich wirksamen Datenschutz gearbeitet. Es gibt Lücken im Gesundheitsbereich. Die Kommunen gehen manchmal sehr sorglos mit den Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger um. Die Begehrlichkeiten sind insgesamt sehr groß - Begehrlichkeiten von Versicherungen bis hin zum Adressenhandel der Wirtschaft. Auch die Universitäten und die Schulen bleiben in diesem Feld nicht von Übergriffen frei.
Ich verstehe nicht ganz, wieso man auf der anderen Seite bei Sicherheitsgesetzen immer meint, die Grenzen ausloten zu müssen, beim Datenschutz dann aber doch sehr viel zurückhaltender ist. Ich erinnere mich da an die gestrige Debatte. Herr Kollege Weiß von der CSU meinte, man müsse hier auf jeden Fall bis an die äußerste Grenze gehen, um Sicherheit zu gewährlei
sten. Herr Kollege Weiß und liebe Kollegen von der CSU, ich würde mir wünschen, dass Sie dieses Engagement auch beim Datenschutz zeigen würden.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz ist in der Tat ein großes, ein wichtiges Thema. Aber, Frau Kollegin Stahl, die Beschwörung von Skandalen und Schnellschüsse bringen uns nicht weiter. Zwar erkennen Sie die Maßnahmen der Staatsregierung auf der einen Seite an, wie auch die Arbeit der Mitarbeiter im Landesamt, aber auf der anderen Seite nehmen Sie leider offensichtlich nicht zur Kenntnis, dass damit eine gegenüber Ihrem Modell wesentlich leistungsfähigere Einheit, die unserer Rechts- und Verfassungsstruktur entspricht, geschaffen ist.
Der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf bringt gegenüber der Lösung, die mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutz an der Regierung von Mittelfranken gefunden wurde, keinerlei Vorteile. Vielmehr haben Sie, wenn Sie eine eigene Anstalt gründen, zunächst einen unglaublich bürokratischen Umbau zu leisten, was zulasten der Ressourcen geht, die sonst für die Lösung der Probleme des Datenschutzes im nichtöffentlichen Bereich zur Verfügung stünden.
Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN erkennt im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein ein gutes Vorbild für eine neu zu schaffende entsprechende Institution im Freistaat Bayern, und tatsächlich erscheint die Behörde im Norden in vielen Fragen des Datenschutzes eine Vorreiterrolle innezuhaben. Entsprechende Publikationen und pointierte Stellungnahmen zu aktuellen politischen und wirtschaftlichen Themen sprechen für eine gute Arbeit im Norden, und da stellen sich die GRÜNEN natürlich zu Recht die Frage: Können wir so etwas nicht auch in Bayern schaffen?
Prinzipiell geht das in die richtige Richtung. Aber wenn man ganz genau hinsieht, stellt man fest, dass der Gesetzentwurf der GRÜNEN mit diesem unabhängigen Landeszentrum in Schleswig-Holstein nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun hat; denn in SchleswigHolstein werden sowohl der öffentliche wie auch der private Datenschutz in diese Stelle inkludiert, während der GRÜNEN-Gesetzentwurf dies nicht vorsieht, im Gegenteil: Er hält an der Zweigliedrigkeit des Daten
Hiermit befasst sich auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Es gibt über die Grenzen von Schleswig-Holstein hinaus Kaffeehausbetreiber, die ihre Mitarbeiter und auch die Gäste durch Webcams überwachen. Der Unternehmer überwacht aber nicht nur seine Gäste und die Mitarbeiter, sondern diese Daten werden auch live ins Internet gestellt. Es sind zwar nur flüchtige Sequenzen, die wir im Internet sehen können, aber diese Bildsequenzen sind weltweit einsehbar, sind speicherbar, reproduzierbar und manipulierbar. Wir wissen nicht mehr, was mit unserem Bild im Internet geschieht. Hier ist ein ungemein großes Missbrauchspotenzial gegeben.
Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorlegen, hätte in der Tat eine Zuständigkeitszersplitterung für den Datenschutz in der Staatsregierung zur Folge. Das wäre keine sinnvolle Entwicklung. Noch eines kommt hinzu, und das ist kein unwichtiger Punkt. Die Bundesrepublik Deutschland streitet sich derzeit mit der EU-Kommission darüber, ob die Regelungen der Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland der EU-Datenschutzrichtlinie entsprechen. Grundlage dieser Datenschutzrichtlinie ist die Harmonisierungskompetenz in Artikel 95 EG. Die Frage ist, wie weit hier die Auslegung der Datenschutzrichtlinie auf EU-Ebene greift und wie weit wir eventuell durch die Modelle, die wir in der Bundesrepublik Deutschland bereits haben, eine richtlinienkonforme Auslegung haben. Und da, denke ich, ist die Position der Bundesrepublik Deutschland richtig.
Es gibt, wie Sie wissen, zwei Kompetenzzentren für Datenschutz in Bayern, die nur wenig miteinander zu tun haben: den Landesbeauftragten im öffentlichen Bereich, angesiedelt beim Bayerischen Landtag, und die Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörde, in deren Verantwortung der nichtöffentliche Bereich fällt, angesiedelt bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach, die die Rechtsaufsicht innehat. Die faktischen Trennlinien dieser beiden Stellen sind unübersehbar und bleiben letztendlich auch durch diesen Gesetzentwurf bestehen: zwei Standorte, zwei Verantwortlichkeiten, zwei oder mehrere Telefonnummern, zwei oder mehrere E-Mail-Kontaktadressen für die Erreichbarkeit, zwei Rechtsaufsichten, zwei Rechenschaftsberichte. Ich könnte die Parallelität weiter fortsetzen. Es gibt jedoch keinerlei sinnvolle und zielführende Synergien, keinerlei nennenswerte erkennbare Zusammenarbeit, die über wohlfeile Kooperationsabsichtserklärungen hinausgeht, keinerlei Abgleich gegenseitiger Aktivitäten, um diese synergetisch zu bündeln, keinerlei gemeinsame und einheitliche rechtspolitische Positionierungen in zentralen datenschutzrechtlichen Fragen.
Meine Damen und Herren, wir sagen: Der Gesetzentwurf geht nicht weit genug. Wir laden noch einmal alle Fraktionen, wie bereits im Rechts- und Verfassungsausschuss, ein, zu einem größeren Sprung anzusetzen. Wir sagen, wir brauchen die Verfassungsänderung von Artikel 33 a Absatz 2, die auch den nichtöffentlichen Datenschutz umfasst. Zugegeben, der Weg einer Verfassungsänderung ist in der Tat weitreichend. Aber wir denken, er ist gut zu begründen, und er erscheint als durchaus erreichbares Ziel, zumal im Rechts- und Verfassungsausschuss alle Fraktionen deutlich gemacht haben, dass sie dies prinzipiell für einen gangbaren Weg halten. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang auch sehr herzlich bei Herrn Dr. Fischer von der FDP-Fraktion, der für seine Fraktion signalisiert hat, dass eine Zusammenlegung der Datenschutzstellen in Bayern aus seiner Sicht durchaus zielführend wäre.