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Meine Damen und Herren, wir sagen: Der Gesetzentwurf geht nicht weit genug. Wir laden noch einmal alle Fraktionen, wie bereits im Rechts- und Verfassungsausschuss, ein, zu einem größeren Sprung anzusetzen. Wir sagen, wir brauchen die Verfassungsänderung von Artikel 33 a Absatz 2, die auch den nichtöffentlichen Datenschutz umfasst. Zugegeben, der Weg einer Verfassungsänderung ist in der Tat weitreichend. Aber wir denken, er ist gut zu begründen, und er erscheint als durchaus erreichbares Ziel, zumal im Rechts- und Verfassungsausschuss alle Fraktionen deutlich gemacht haben, dass sie dies prinzipiell für einen gangbaren Weg halten. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang auch sehr herzlich bei Herrn Dr. Fischer von der FDP-Fraktion, der für seine Fraktion signalisiert hat, dass eine Zusammenlegung der Datenschutzstellen in Bayern aus seiner Sicht durchaus zielführend wäre.

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Wir sagen: Es bedarf einer einheitlichen Stelle, die die Bürgerinnen und Bürger in Bayern aus erster und aus einer Hand berät und informiert. Diese Stelle soll dazu in der Lage sein, auch neue Technologien für Datenschutz und Datensicherheit zu entwickeln. Sie soll auch dazu in der Lage sein, Medienkompetenz umfassend zu vermitteln durch Fort- und Weiterbildung in allen Datenschutzfragen. Diese Stelle sollten wir instand setzen, ein Gütesiegel für IT-Produkte zu entwickeln. Sie sollte auch dazu in der Lage sein, entsprechende Datenschutzaudits durchzuführen. Das wäre das, was wir uns vorstellen. Wir glauben, wie gesagt, dass der GRÜNEN-Gesetzentwurf diesen Vorstellungen nicht gerecht wird, auch wenn er in die richtige Richtung geht.

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Deswegen ist für mich Datenschutz kein bürgerrechtliches Feigenblatt für einige wenige, sondern es ist für die Zukunft eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft, eine der größten Herausforderungen für den freiheitlichen Rechtsstaat insgesamt; denn es geht nicht nur um den Schutz der Person und der Pri

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Sie haben es richtig erkannt: Dieser Datenschutz gehört in eine Hand. Aber dazu müssen wir uns langsam auf den Weg machen. Das müssen wir vorbereiten. Möglicherweise muss eine Verfassungsänderung vorgenommen werden. Viele kleine Schritte sind notwendig.

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Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In einem haben alle Vorredner recht: Der Datenschutz ist eine wichtige Aufgabe, und seine Stärkung wird für uns eine Herausforderung sein.

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Ich beginne mit der ersten Frage. Die Stärkung des Datenschutzes ist wichtig. Herr Kollege Streibl, Sie haben gesagt, von der Regierung Mittelfranken höre man nicht viel. Aber das ist in hohem Maße unfair gegenüber den Mitarbeitern. Dort waren bisher nämlich nur wenige Mitarbeiter. Durch das, was wir in der Koalition vereinbart haben, wird sich das ändern. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht wird durch den Willen der Koalitionsfraktionen personell verstärkt. Ende des Jahres 2009 werden dort zehn statt fünf Mitarbeiter tätig sein, und bis 2011 wird die Zahl auf 17 steigen. Das ist ein praktischer Beitrag zum Datenschutz.

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Ich komme zur zweiten Frage: Wie viel Unabhängigkeit braucht die Datenschutzaufsicht? Im November 2007 ist Deutschland von der EU-Kommission verklagt worden, weil der Datenschutz nicht die nötige Unabhängigkeit besitzt. Nicht wegen der Rechtslage in Bayern, sondern wegen der Rechtslage in allen deutschen Bundesländern, auch der Rechtslage in Schleswig-Holstein, ist das geschehen. Das zeigt deutlich, dass das Modell Schleswig-Holstein als Vorbild nur bedingt geeignet ist.

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Herr Kollege Streibl, Sie haben gesagt, man müsse richtig weit springen. Ich sage: Sie springen zu kurz. Wenn man zu kurz springt, muss man aufpassen, dass man nicht auf dem Bauch landet. Ich befürchte, das ist das, was Ihnen passieren wird; denn damit erreichen Sie für den Datenschutz eigentlich relativ wenig.

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Zurück zu der Frage: Was muss man für den Datenschutz wirklich tun? Ich sehe außer dem, was wir hier in Bayern bisher erreicht haben, eine ganze Menge, was man tun muss. Neben den Skandalen, die bereits angesprochen worden sind - Deutsche Bahn, Telekom -, erschien jetzt eine kleine Notiz, wonach Mitarbeiterüberprüfungen bei Airbus nach der Auffassung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar datenschutzwidrig waren. Mangels gesetzlicher Regelungen konnte aber kein Bußgeld verhängt werden.

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Der Datenschutz muss auf Bundes- und Landesebene gestärkt werden. Die FDP wird sich dafür einsetzen.

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Datenschutz sowohl im öffentlichen wie im privaten Bereich ist ein wichtiges Anliegen. Die Beispiele von Missbräuchen im privaten Bereich sind in der Debatte angeführt worden. Die Staatsregierung steht dabei nicht hintan, zu sagen, dass uns dieses Thema sehr am Herzen liegt.

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Allerdings muss ich Ihnen bezüglich des Gesetzentwurfs zur Schaffung einer Anstalt, nämlich eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, sagen, und zwar bezogen auf das Beispiel Schleswig-Holstein: Wir halten die bayerische Lösung, auf die ich an dieser Stelle eingehe, für effizienter und für den richtigen Weg.

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Jetzt kommt die Frage auf, wieso wir unsere Vorgehensweise für effizienter halten als den vorliegenden Gesetzentwurf. Die Schaffung eines unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in der Rechtsform einer Anstalt erfordert natürlich einen organisatorischen und personellen Mehraufwand gegenüber unserer Lösung. Die selbstständige Anstalt mit Dienstherrenfähigkeit, wie es in dem Entwurf heißt, benötigt eine eigene Personalverwaltung und eigene Organisationsstrukturen. Das relativiert dann ganz gehörig die von den Entwurfsverfassern geforderte Ausstattung mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im vorliegenden Fall - eingegliedert in die Regierung von Mittelfranken kann unsere Lösung immerhin auf die Organisation der Regierung zurückgreifen, also auf Personal, Schreibdienst und all diese Dinge. Wenn ich dann all dies von den 25 Stellen abziehe, die Sie im Gesetzentwurf fordern, dürften nicht wesentlich mehr als unsere 17 am Ende übrig bleiben. Kollege Fischer, dort stehen bereits 12 Mitarbeiter - so meine Unterlagen -unter Volldampf

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und kümmern sich um Datenschutz im privaten Bereich.

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Kollegin Stahl, nachdem Sie von "sachfremd" gesprochen haben, muss ich Ihnen entgegenhalten, es ist lebensfremd zu glauben, dass es einen Unterschied in der Schwellenangst der Bürger gäbe, ob es nun um eine Anstalt oder um ein Sachgebiet einer Behörde geht. Ich habe Kollegen Bausback nicht so verstanden, wie Sie das soeben dargelegt haben. Er hat durchaus zu Recht darauf hingewiesen, dass die Grundrechtsbetroffenheiten beim öffentlichen und beim privaten Datenschutz unterschiedlich sind.

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Sie von der FDP haben in Ihren Programmen zahlreiche Hinweise dafür, dass Sie für Informationsfreiheit sind. Der Trick, nunmehr Informationsfreiheit gegen Datenschutz auszuspielen, zieht bei uns nicht. Ich habe Ihnen die Gründe dafür schon genannt. Es gibt eine Verwandtschaft, es gibt eine Gemeinsamkeit. Eventuelle Besorgnisse, wonach Dinge vielleicht falsch laufen oder die innere Sicherheit gefährdet ist, sind durch unseren Gesetzentwurf vollkommen ausgeräumt. Es gibt Belange, die dagegen sprechen können, Akteneinsicht zu gewähren. Die gewährte Akteneinsicht dient dazu, ein freies und friedliches Bayern zu haben, mit einer Bevölkerung, die im Einklang mit ihrer Verwaltung steht. Die Zufriedenheit wird sich entsprechend fortsetzen. Was haben wir derzeit? Wir haben derzeit ein sogenanntes Amtsgeheimnis, das bei persönlicher Betroffenheit gelüftet werden kann. Wann ist man persönlich betroffen? Wir haben gestern bereits angesprochen, wie schnell die persönliche Betroffenheit durch unheilvolle Vorgänge berührt sein kann.

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Sehr geehrte Damen und Herren, es wird immer versucht, den Eindruck zu erwecken, dass es zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz einen Dissens gibt. Diesen Dissens gibt es nicht.

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In unserer zunehmend zur Informationsgesellschaft werdenden Gesellschaft kann nur derjenige sinnvoll von seinen Rechten Gebrauch machen und an der politischen Gestaltung mitwirken, der informiert ist. Informationsfreiheit und Datenschutz sind somit wesentliche Elemente einer freiheitlichen Demokratie. Diese können wir nur erreichen, wenn es zwischen Staat und Bürgern eine faire Informationsverteilung gibt. Wir müssen es ermöglichen, dass der Bürger über alle relevanten Vorgänge ausreichend informiert wird. Darauf hat nicht nur die Bevölkerung der anderen Länder, in denen solche Gesetze existieren, einen Anspruch, sondern auch das bayerische Volk. Die Bürger müssen sich über Dinge, die sie angehen, informieren können.

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Beim Datenschutz entsprechen die beiden eingebrachten Gesetzentwürfe nicht unseren Vorstellungen. Es kann doch nicht sein, dass jeder Bürger, der eine Bauakte einsehen möchte, problemlos diesen Einblick bekommt.

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Wir müssen sorgsam vorgehen und dürfen nicht in einer Hauruck-Aktion ein Gesetz schaffen, an dem wir in den nächsten Jahren wieder rumdoktern müssten. Hier handelt es sich um ein wichtiges Thema. Ich sage aber auch: Die Informationsfreiheit ist nicht das einzige Thema. Deshalb bitte ich in dieser Debatte um etwas mehr Unaufgeregtheit. In Bayern kein Informationsfreiheitsgesetz zu haben ist vielleicht das kleinere Übel als ein schlechtes Informationsfreiheitsgesetz zu haben, mit dem der Datenschutz nicht hinreichend berücksichtigt würde.

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Wir Liberalen sind der Auffassung, dass eine Neubewertung des Verhältnisses zwischen dem Datenschutz auf der einen Seite und dem Kernbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auf der anderen Seite stattfinden muss. Da hilft es auch wenig, wenn in einer langen Litanei alle Länder aufgezählt werden, wie das Herr Kollege Streibl getan hat. Übrigens. Die Tschechoslowakei gibt es mittlerweile nicht mehr. Sie sollten sich einmal auf den aktuellen Stand bringen.

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Wir brauchen eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Gesetz. Ich habe mehrfach im Ausschuss gesagt, dass dieses Gesetz das Informationsinteresse des Antragstellers auf eine Stufe stellt und regelt, dass es darauf ankommt, ob das Informationsinteresse oder das schutzwürdige Interesse eines Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Das muss kein rechtlich geschütztes Interesse sein. Das bedeutet: Der Datenschutz ist nicht hinreichend berücksichtigt.

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Tage, an denen ich mich wie im falschen Film fühle. Gerade haben wir noch über den Datenschutz gesprochen. Jetzt sprechen wir über einen Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Thema Informationsfreiheit. Die Transparenz in der öffentlichen Verwaltung gehört zu einer freien Gesellschaft. Lieber Herr Kollege Arnold, es geht aber nicht darum, dass die Leute wissen wollten, was über sie in den Akten steht, wie Sie das einleitend gesagt haben. Das ist nicht das Problem. Herr Kollege Streibl hat vorhin ein bisschen verwinkelt zu erklären versucht, dass die Informationsfreiheit benötigt würde, um Daten zu schützen. Ich halte das für etwas weit hergeholt.

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Ansonsten halten wir es für nicht zumutbar, dass zum Beispiel im Gesetzentwurf der GRÜNEN quasi jedermann die Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns als Begründung anführen darf, um Informationen über Verwaltungsverfahren zu bekommen, und dabei sämtliche schutzwürdigen Belange ausgeblendet werden. In beiden Gesetzentwürfen - das muss man sich vor dem Hintergrund der Debatte über den Datenschutz auf der Zunge zergehen lassen - werden personenbezogene Daten im Verwaltungsverfahren umfassend einer Abwägungsentscheidung anheimgegeben. Es handelt sich um personenbezogene Daten des nach dem Datenschutzrecht zu schützenden Bürgers, das mit dem Informationsinteresse eines Antragstellers abgewogen wird, obwohl das ein ganz anderer Mensch sein kann. Das erscheint den Antragstellern nicht als Problem. Das ist interessant.

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beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Entschuldigung. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits mit diesem Tagesordnungspunkt schaffen wir etwas, dessen Fehlen gerade ein wenig kritisiert wurde: eine Zusammenarbeit der hier im Parlament sitzenden Fraktionen. Wir stärken den Datenschutz in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich, nicht nur unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, sondern auch wegen der Tatsache, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit anderen Ländern zusammen die Unabhängigkeit des Datenschutzes garantieren.

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Ich habe es in der ersten Lesung auch schon hervorgehoben: Dies ist ein wichtiges Gesetz, obwohl es zweifelsfrei größere Baustellen im Datenschutz gibt. Gleichwohl ist der Übergang von der Phase der gelebten und unabdingbaren Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten in die Phase der formalen und strukturellen Unabhängigkeit, den wir heute schaffen, ein guter und wichtiger Schritt. Natürlich ist es weiterhin wichtig, dass der LDI auch in seiner neuen Beschaffenheit über alle scharfen Schwerter verfügt.

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Wir haben - ich habe es hier schon gesagt - eine Stärkung des europäischen Wissens und der Information darüber, was in diesem angeblich abstrakten Europa passiert, dass es eben gar nicht abstrakt ist. Deshalb qualifizieren wir uns damit selber und auch unsere Bürgerinnen und Bürger im Freistaat dazu, aktiv an europäischen Diskussionsprozessen teilzuhaben. Denken Sie einmal an Beispiele wie Regelung der Finanzmärkte, Finanztransaktionssteuer, aber auch Geschlechterquote in Aufsichtsräten oder das große Thema „Datenschutz“, das sind alles europäische Themen, die wir national und in Thüringen allein schon gar nicht regeln können und bei denen wir mitreden können und sollen. Bei der ganzen Einigkeit, die wir im Ausschuss haben, nämlich dass wir Europa bejahen, ist es auch gut, dass wir durch diese qualifizierte Information in die Lage versetzt werden, über europäische politische Themen auch konstruktiv, produktiv zu streiten. Ich glaube, es ist auch mal wichtig, jetzt im Europawahlkampf darauf hinzuweisen, dass wir nicht einfach nur sagen, ja, wir sind für Europa und dann gibt es eben andere Sammelsurien, Parteien, die dann sagen, wir sind einfach dagegen, warum geht das nicht, wir brauchen auch in Europa einen Wettstreit um die besten Ideen. Wenn ich jetzt gerade gelesen habe, dass es zwischen den europäischen Spitzenkandidaten unserer beiden großen Volksparteien, Martin Schulz und Jean-ClaudeJuncker, zum Beispiel auch ein Fernsehduell geben wird, dann finde ich das gut und dann schärft das auch den Blick darauf, was wir in Europa lösen können und müssen und wofür es durchaus auch bestimmte Gegensätze gibt, über die wir streiten können. Auf diesen Wettstreit freue mich, auch auf die weitere gute Zusammenarbeit im Europaausschuss

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2. 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz

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erzielt worden, nach der ersten Lesung den Geset zesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

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So wurden in der Vorbereitung des Gesetzes mit sehr vielen Formulierungen – man könnte es sich als Laie sicher etwas kürzer vorstellen, aber man wollte ja alles einbeziehen – vor allem Datenschutzvorschriften in dieses Gesetz eingebaut. Wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der in diesen Fragen ja eher restriktiv ist, einem solchen Gesetz zustimmt, dann kann man wohl sagen, dass auch bei kritischer Betrachtung den Anforderungen des Datenschutzes durch dieses Gesetz Rechnung getragen wird.