So wurden in der Vorbereitung des Gesetzes mit sehr vielen Formulierungen – man könnte es sich als Laie sicher etwas kürzer vorstellen, aber man wollte ja alles einbeziehen – vor allem Datenschutzvorschriften in dieses Gesetz eingebaut. Wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz, der in diesen Fragen ja eher restriktiv ist, einem solchen Gesetz zustimmt, dann kann man wohl sagen, dass auch bei kritischer Betrachtung den Anforderungen des Datenschutzes durch dieses Gesetz Rechnung getragen wird.
Der zweite Grund, warum wir gesagt haben, wir stimmen dem Gesetzesvorhaben zu, das ja zunächst einmal als Pilotverfahren, als Versuch gilt, ist, dass der Landesdatenschutzbeauftragte, der ja gerade nicht als jemand bekannt ist, der den Datenschutz nur en passant nimmt, sondern der ihn sehr streng nimmt, keine Einwände erhoben hat. Viele der Vorgaben – Herr Kollege Hollenbach hat es vorgetragen – sind in das Gesetzesvorhaben eingeflossen, sodass wir jetzt darauf vertrauen wollen – ob wir es können, werden wir nach drei Jahren sehen –, dass da kein Datenmissbrauch stattfindet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob in London der Verlust einer Festplatte mit Daten von 5.000 Justizmitarbeitern, bei Lidl die illegale Mitarbeiterüberwachung oder sonstige Versuche von Einschränkungen von Grundrechten oder in Lübeck die illegale CD mit persönlichen Daten von 17.000 Bundesbürgern: Mangelhafter Datenschutz alarmiert die Betroffenen und die Öffentlichkeit. Das Thema des illegalen Datenhandels ist aus meiner Sicht beileibe kein kurzfristiger medialer Aufreger, sondern der illegale Datenhandel bedarf langfristig der Aufmerksamkeit von Politik und Gesellschaft.
Ich habe auch keine Sorgen, dass da Unfug getrieben wird. Denn wie Sie selbst wissen, Herr Kollege Stickelberger, wurden im Anhörungsverfahren keine grundlegenden Bedenken geäußert. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Landesbeauftragte für Bürokratieabbau hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart ist mit dem Gesetzentwurf ebenfalls einverstanden. Die kommunalen Landesverbände sind mit dem Gesetzentwurf ebenfalls einverstanden. Sie freuen sich sogar und warten darauf, wie die Ergebnisse sind. Wenn die Ergebnisse positiv sind – was wir erwarten –, wollen sie ebenfalls auf dieser Grundlage gegenüber ihren Schuldnern vorgehen können.
Wie hat die Landesregierung auf diese Entwicklung reagiert? In der letzten Woche habe ich gemeinsam mit der Sozialministerin eine Entschließung im Innenausschuss des Bundesrats eingebracht. Die Entschließung ist in die Beschlüsse des Gremiums bereits eingeflossen. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger vor dem Missbrauch von Daten besser geschützt und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden. Gegenstand der Entschließung sind Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz. Personenbezogene Daten sollen für Werbezwecke nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn der oder die Betroffene vorher ausdrücklich zustimmt. Darüber hinaus soll es Firmen untersagt werden, einen Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass der Kunde oder die Kundin der Nutzung von Daten zustimmt, die für die Abwicklung eines Geschäfts nicht notwendig sind. Außerdem sollen die Verbraucherzentralen gestärkt werden. In das Bundesdatenschutzgesetz soll eine klare Formulierung aufgenommen werden, die beinhaltet, dass es sich beim Datenschutz um Normen handelt, die Verbraucher schützen sollen. Verbraucherzentralen bekommen dadurch die Möglichkeit, zum Schutz der Verbraucher gegen Verstöße gerichtlich vorzugehen. Außerdem wurden von
Wir haben eine lange datenschutzpolitische Diskussion, der sich gerade die öffentliche Hand sehr kritisch gestellt hat, ausgehend vom Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, das hohe Anerkennung gefunden hat und sich auch sehr breit durchgesetzt hat. Aber es ist in der Tat ein Unding, dass wir eine Situation in Deutschland haben, wo der Datenschutz gegenüber dem Staat mittlerweile eine sehr hohe Ausprägung gewonnen hat, wo aber Unternehmen meinen, die Segnungen dieses Staates an jeder Stelle entgegennehmen zu dürfen, aber in
Insgesamt möchte ich abschließend Folgendes sagen: Es nützt natürlich das allerschönste Gesetz überhaupt gar nichts, wenn es Menschen und Firmen gibt, die sich mit krimineller Energie über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Deswegen ist es aus meiner Sicht von allergrößter Bedeutung, dass wir alle lernen, mit unseren Daten besonnener umzugehen. Wir haben es nämlich mit einem Phänomen zu tun. Auf der einen Seite hat es kaum eine Zeit gegeben, in der so viel und so intensiv über Datenschutz gesprochen, gesendet und geschrieben wurde wie heute. Auf der anderen Seite genügt ein kurzer Blick ins Internet um festzustellen, dass offensichtlich Millionen von Menschen bereit sind, Privates und sogar Intimes weltweit der Öffentlichkeit preiszugeben.
Aber unabhängig davon muss man sagen, dass die Diskussion um den Datenschutz immer drei Ebenen hat. Zum einen geht es darum, welche Daten staatliche Stellen erheben dürfen und wie sie mit diesen Daten dann umgehen. Zum anderen geht es darum, was im privaten und im Wirtschaftsbereich mit Daten gemacht wird. Und letztlich geht es um den eigenen Umgang mit den Daten. All diese Fragen müssen sorgfältig geprüft und beantwortet werden.
Der durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein aufgedeckte Skandal um illegalen Datenhandel und die davor bekannt gewordenen Spitzel- und Schnüffelattacken bei Lidl und Telekom gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Dritten sind ein Skandal und offenbar auch nur die Spitze des Eisbergs. Unternehmen haben die Pflicht, Persönlichkeitsrechte und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu respektieren und in ihrer Unternehmenspolitik anzuwenden. Das gebieten Rechtsstaat und Moral. Im Übrigen ist der Umgang mit Arbeitnehmern, der diese zu Kostenfaktoren degradiert und ihnen Würde, Privates und Rechte nimmt, für uns niemals akzeptabel. Das gehört für uns auch in das Kapitel gute Arbeit.
Viele Menschen - gerade, aber keineswegs nur die älteren - sind oft schon bei normalen Telefongeschäften nicht in der Lage, alle Feinheiten zu durchblicken. Geradezu widerlich ist die Praxis, besonders älteren, leicht zu verunsichernden Menschen, geschlossene Verträge vorzugaukeln und bei Nichteinhaltung Gerichtsvollzieher und Ähnliches anzudrohen. Deshalb müssen wir andere Maßnahmen ergreifen, die das Interesse, sorgfältig mit Daten umzugehen, erhöhen. durch mehr Transparenz, höhere Hürden, höhere Strafen und ein generelles Klima, das den illegalen Umgang mit Daten ächtet und ein sensibles Umgehen fördert. Ich glaube auch, das Datenschutz-Audit des ULD ist dazu ein guter Beitrag.
Datenschutz ist für uns kein lästiges Übel, sondern er ist konstitutiv für den Rechtsstaat. Ich ahne, was
Sie nachher dazu sagen werden. Daher sage ich: Für mich ist der Abgleich zwischen dem, was der Staat tun muss, und dem, was das Grundgesetz beim Abgleich zwischen innerer Sicherheit und den Persönlichkeits- und Verfassungs- und Freiheitsrechten gebietet, der eine Punkt. Hier kann man bei einzelnen Instrumenten unterschiedlicher Meinung sein. Im Bereich der Wirtschaft und im privaten Bereich ist das Problem deutlich größer. Herr Oppositionsführer, um Ihnen eine kleine Freude zu machen, will ich abschließend Lenin zitieren, weil das in Ihr Klischee passt. In Sachen Datenschutz gilt in der Tat: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Schließlich müssen wir die offensichtlich bestehenden Mängel im Bereich der Kontrolle des Datenschutzes aufarbeiten, und wir sollten zumindest den Bund und die anderen Länder, in denen der Datenschutz in den Innenbehörden angesiedelt ist, dazu anregen, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und eine unabhängige Institution zu schaffen.
Wir erinnern uns: Am 11. August 2008 wurde bekannt, dass ein früherer Mitarbeiter eines Callcenters in Lübeck der Verbraucherzentrale SchleswigHolstein eine Compact Disc - kurz CD - übergeben hat, die mehr als 17.000 Datensätze mit Angaben zu Namen, Adresse, Geburtsdatum und vollständigen Kontonummern von Bürgerinnen und Bürgern enthielt. Kurz darauf tauchten weitere 60.000 Datensätze mit Kontonummern auf. Dann wurde in der Presse von vier Millionen Datensätzen berichtet. Das ist ein Skandal ohnegleichen, der in der Bevölkerung zu Recht große Unsicherheit ausgelöst hat, weil er praktisch jeden treffen kann. Wenn es überhaupt etwas Gutes an den Geschehnissen gab, so ist das, dass sich in der Folge eine Debatte entwickelt hat, die die derzeitigen Mängel im Datenschutz aufarbeitet und die auch die Bedeutung des Datenschutzes abseits von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger wirklich greifbar gemacht hat.
Es ist heute rechtlich möglich, ohne die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen ihre persönlichen Daten zu Werbezwecken weiterzugeben oder Verträge so aufzusetzen, dass die Möglichkeit zur Weitergabe von persönlichen Daten zur Bedingung für einen Vertragsabschluss gemacht wird. Dies steht im Widerspruch zu den oben aufgeführten Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts, und es ist richtig und gut, dass sich die Fraktionen und Regierungen in der gesamten Bundesrepublik nun der Frage annehmen, wie diese Lücken im Datenschutzrecht geschlossen werden können. Wir müssen einfach feststellen, dass Datenschutz Sicherheit bedeutet. Bisher haben wir Sicherheitsdebatten immer im Zusammenhang mit den Möglichkeiten zusätzlicher Datenerhebung und -speicherung für Ermittlungsbehörden besprochen. Ich meine, das war eine falsch geführte Debatte, denn wer glaubt, dass Daten beim Staat grundsätzlich sicher seien, muss nur einmal sehen, was in Großbritannien mit der Vielzahl von personenbezogenen Daten aus dem staatlichen Bereich passiert ist. Der Datenklau bei Banken gibt einen Hinweis darauf, was hinsichtlich
Nein, Datenschutz ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihr Leben unbehelligt so zu gestalten, dass Informationen über sie ohne ihren Willen weder in Behörden noch in der Privatwirtschaft kursieren. Das Datenschutzrecht wird dem bisher unzureichend gerecht. Es besteht mittlerweile Einvernehmen darüber, dass das Bundesdatenschutzgesetz dahin gehend geändert werden muss, dass eine Weitergabe von Daten künftig von der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen abhängt. Bisher muss dieser - wenn es sich um eine Weitergabe zu Werbezwecken handelt - ausdrücklich widersprochen werden. Wir brauchen eine Umkehr der Erklärungslast, die der Lebenswirklichkeit gerecht wird. Es wurde angesprochen: Man muss nicht widersprechen, sondern man muss einwilligen. Sonst hat die ganze Geschichte keinen Sinn.
Natürlich hat meine Fraktion es begrüßt, dass wir heute über den Datenschutz in diesem Haus diskutieren. Wir haben dies an anderen Stellen - allerdings unter anderen Vorzeichen und mit weniger Einigkeit - in der Vergangenheit bereits getan. Vielleicht führt die heutige Debatte aber dazu, dass auch wir unsere Hausaufgaben in landesrechtlicher Sicht machen. Wir haben in der Vergangenheit immer wieder Bereiche angesprochen, die aus Sicht des Datenschutzes bedenklich sind und die sich für die Sicherheit in unserem Land als überflüssig erwiesen haben. Man denke in diesem Zusammenhang nur an die Rasterfahndung. Was war mit unseren Warnungen zum neuen Polizeirecht? - Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben erhebliche Erweiterungen der Möglichkeiten zur Erhebung und Speicherung von Daten im Gefahrenrecht zu verantworten, also ohne, dass eine konkrete Straftat vorliegen muss. Hier ist die Landesregierung beispielsweise vor dem Bundesverfassungsgericht in der Frage des Kfz-Screenings bereits gescheitert.
Wenn wir Datenschutz brauchen, benötigen wir ein umfassendes Auskunftsrecht. Die Bürger müssen dann auch die Möglichkeit haben, Informationen zu bekommen, wie sie zurzeit noch vorhanden sind. Auch das muss in Zukunft geklärt sein.
Das Bewusstsein in der Politik, dass Datenschutz eine hohe Qualität hat, war bei den Innenministern nicht unbedingt verbreitet. Insofern freue ich mich, wenn der neue Innenminister hier klare Worte gesprochen hat.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mittlerweile haben sich schon viele Menschen mit dem Pech abgefunden, in die Datensätze der Callcenter geraten zu sein und penetrant mit Werbung oder obskuren Meinungsumfragen belästigt zu werden. Mit der kriminellen Nutzung von Kontodaten ist das Fass aber übergelaufen. Ganz Deutschland spricht über den Datenschutz wie seit der Volkszählung nicht mehr. Plötzlich geraten auch alltägliche Fälle von Datenmissbrauch und Datengebrauch in die Diskussion. Plötzlich besteht ein Konsens, dass dringend etwas geschehen muss.
schutz, der nicht nur eine Wächterfunktion hat, sondern auch aufklärt. Dabei gehören zum Datenschutz Einrichtungen und Beauftragte genauso wie eine entsprechende Medienpädagogik als fester Bestandteil der Allgemeinbildung.
Trotzdem: Der Staat kann mehr tun als aufklären. Datenschutz gilt nicht nur für den Umgang der Wirtschaft mit Verbrauchern, sondern auch im Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Bund und Länder können selbst Vorbild sein. Den Bürgern wird Datenenthaltsamkeit als die beste Vorbeugung gepredigt. Diese Mäßigung täte auch dem Staat selbst gut. In den letzten Jahren hat er aber das Gegenteil vorgelebt.
Die CDU und die SPD haben nicht erst seit 2001 beim Datenschutz grandios versagt. Sie haben viel zu wenig für den Schutz der Privatsphäre unternommen.
Datenschutz ist nicht nur Verbraucherschutz, er ist auch ein Bürgerrecht. Die Frage der Bürgerrechte wurde aber in den Hintergrund gerückt, um den staatlichen Blick in die Privatsphäre der Bürger zu erweitern.
wickeln. Voraussetzung für beides ist ein starker Datenschutz, der die Politik berät, der Wirtschaft und Behörden beaufsichtigt, der technische Lösungen entwickelt und der dazu beiträgt, persönliche Datenschutzstrategien über das Bildungswesen und andere Informationskanäle zu kommunizieren.
Die Berichtspflichten, die schon vom Kollegen Kosanke be nannt wurden, garantieren im Übrigen die regelmäßige Kon trolle der Polizeipraxis durch den Gesetzgeber, die Landesbe auftragte für den Datenschutz und natürlich auch durch die Öffentlichkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes lehnen wir Grünen ab. Durch ihn sollen zwei besonders grundrechtsintensive Maßnahmen entfristet und verstetigt werden, nämlich Eingriffe in die Telekommuni kation und die automatisierte Kfz-Kennzeichenfahndung. Die Eingriffe sind deshalb so erheblich, weil sie wesentliche Grundrechte wie das Grundrecht auf Datenschutz tangieren und eine große Anzahl Personen von ihnen betroffen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verankerung der Problematik in einer bloßen verwaltungsinternen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen reicht grundsätzlich nicht aus, um die rechtliche Verbindlichkeit und die Schutzwirkung der Vorschriften sicherzustellen, die zu einem wirksamen Korruptionsschutz notwendig sind. Das Thüringer Antikorruptionsgesetz soll auf Landesebene nunmehr eine gesetzliche Regelung implementieren durch Verordnungen, die der Zustimmung des Thüringer Landtags bzw. seiner Fachausschüsse bedürfen. „Der Antikorruptionsschutz wird vonseiten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit grundsätzlich begrüßt.“ So weit, meine sehr geehrten Damen und Herren, das entscheidende Zitat aus der Stellung
In der Beantwortung der Landesregierung durch den Staatssekretär im Innenministerium Rieder in der 145. Plenarsitzung am 28. Februar 2014 auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/7323 mit dem Titel „Bewegung bei der Landesregierung in Sachen politische Beamte und Antikorruption?“ war zu erfahren, dass hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen im Bereich politische Beamte der Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Die Landesregierung nannte auch keine Einzelpositionen der beteiligten Ministerien. Allerdings wurde mitgeteilt, dass mit Blick auf die Antikorruptionsrichtlinie auch der Thüringer Rechnungshof eine Stellungnahme abgegeben hatte. Die Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie sei gerade im Gang, informierte der Staatssekretär, und ein Antikorruptionsgesetz für das Land, wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit es fordert, lehne die Landesregierung ab.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir haben uns gerade im Vorbeigehen zugeraunt, das sind spannende Themen. Ich weiß nicht, ob das so spannend ist, aber wichtig ist es auf jeden Fall, da sind wir uns absolut einig. Warum ist es wichtig? Es geht im Wesentlichen um Aufklärung, um Information. Wenn wir uns mal die öffentliche Debatte dazu anschauen, ich jedenfalls glaube, dass man da eine gewisse Schizophrenie in der Öffentlichkeit feststellt. Jeder hält das Thema Datenschutz für enorm wichtig, aber in dem persönlichen Handeln, im täglichen Leben gibt es Menschen, die ihr Leben in Facebook offenlegen, da gibt es Leute, die überhaupt nicht darüber nachdenken, was sie eigentlich alles veröffentlichen, was sie alles zugänglich machen, wenn sie sich relativ unbedarft und ohne auf Si
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Wir haben in der letzten Sitzung des Finanzausschusses lang und breit über die Notwendigkeit zusätzlicher Stellen für den Landesbeauftragten für den Datenschutz diskutiert. Sie erinnern sich sicherlich daran. Die einen wollten, dass gar keine neuen Stellen eingerichtet werden. Die anderen wollten, dass nur beschränkt neue Stellen eingerichtet werden, und das, obwohl sich per Gesetz in erheblichem Umfang neue Aufgaben für den Landesdatenschutzbeauftragten ergeben. Diese Aufgaben hat er sich nicht ins Haus geholt und nicht gewollt, sondern er hat sie von uns übergeholfen bekommen.