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Meine Damen und Herren, Ihre Entscheidung steht wahrscheinlich schon fest. Das verwundert mich nicht. Deshalb haben wir mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag vorbereitet, mit dem der Datenschutz in Niedersachsen gestärkt werden soll. Mit der Änderung des § 22 Abs. 6 - das habe ich eben schon erwähnt - wollten wir altes Recht wiederherstellen. Wir legen Ihnen einen gemeinsamen Antrag vor. Ich hoffe, dass er nun die Zustimmung auch der Fraktionen der CDU und der FDP im Landtag erhält.

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- Ich möchte Ihnen das noch einmal erklären, Herr Biallas. Wir wollen, dass endlich konkrete Handlungsfolgen aus dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gezogen werden. Ziel unseres gemeinsamen Antrages ist es, die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anregungen und Vorschlägen des Landesdatenschutzbeauftragten in einer öffentlichen Landtagsdebatte zu führen und die wichtigen Forderungen des Datenschutzes nicht in internen Beratungen versanden zu lassen. Wie Ihnen bekannt ist, hat der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte nach § 22 Abs. 3 des Gesetzes alle zwei Jahre die Verpflichtung, aber auch - das betone ich

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Ziel unseres Antrages ist es, die inhaltliche Auseinandersetzung hier in einer Landtagsdebatte zu führen. Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, den Datenschutz in Niedersachsen ernst nehmen, dann können Sie unseren Antrag ja unterstützen.

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Wir wollen, dass bei der Ausarbeitung von Rechtsund Verwaltungsvorschriften, die die Regelungen zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung zum Gegenstand haben, rechtzeitig eine Anhörung des Landesbeauftragten für den Datenschutz stattfindet, sodass Anforderungen, die sich aus der Sicht des Datenschutzes und der technischen

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Ja! - Wir halten es auch für notwendig, dass die Aktivitäten der Landesverwaltung und der Kommunen im Bereich des E-Governments für Datenschutz durch die Entwicklung datenschutzgerechter Lösungen und Anwendungen unterstützt werden.

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den Datenschutz offenbar demontieren und völlig vernachlässigen. - Vielen Dank.

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Die Entscheidung zur Trennung der Zuständigkeit hat deswegen Haken und Ösen, weil sich die Arbeit des Datenschutzbeauftragten im Bereich der privaten Unternehmen bewährt hat und weil das nachweisbar auch von privaten Unternehmen als „Kunden“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz belegt werden kann.

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Im Übrigen erwarte ich, dass die durch den Wegfall einer Bürokratieebene und die Konzentration aller Aufgaben im nichtöffentlichen Bereich im MI eintretenden Synergieeffekte die der bisherigen Aufgabenwahrnehmung übersteigen. Durch die Zusammenfassung der Datenschutzkontrolle für den öffentlichen und den privaten Bereich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in den Bun

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Aber ein Punkt - da spreche ich Sie an, Herr Kollege Bartling - war richtig, nämlich dass unter den ehemaligen Ministern Glogowski und Bartling der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz nur in den Fachausschüssen beraten wurde. Das übernehmen wir auch. Dieses nach Meinung der CDU-Fraktion vernünftige Vorgehen wollen wir fortsetzen; denn es hat sich bewährt. Daher betone ich ausdrücklich: Den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten kann sich jeder beschaffen. Er ist für jeden zugänglich. Bereits heute wird der Datenschutzbeauftragte bei der Ausarbeitung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Vorfeld in die Überlegungen einbezogen.

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(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Jetzt kommt der Datenschutz! Das liberale Gewissen!)

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die FDP ist der Datenschutz ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bürgerrechte.

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Ich sage das auch in Richtung der Opposition, die eben auch applaudiert hat. Man darf allerdings nicht nur über Organisationsformen reden, sondern muss auch in den Inhalten für den Datenschutz eintreten. Ich möchte allen einmal in Erinnerung rufen, was Rot-Grün tatsächlich gemacht hat, als sie noch die Bundesregierung gestellt haben. Auch die Grünen, die hier so offensiv aufgetreten sind, waren dabei. Sie haben die automatisierte Kontenabfrage eingeführt und zugestimmt, Daten von rund 500 Millionen Konten und Depots für den Staat durchsichtig zu machen. Und hier wollen Sie die Anwälte des Datenschutzes sein - das ist nicht ehrlich.

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Wenn man an diesen doch gravierenden Eingriff in den Datenschutz den gleichen Maßstab anlegt wie an die geplante Organisationsform, muss man doch fragen, wie Sie hier eigentlich gewichten.

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Ich möchte jetzt einmal aus der Anhörung zitieren und ausführen, wie Datenschutz in einem Innenministerium organisiert wird. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme von Baden-Württemberg, dessen Vertreter erklärt hat:

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„Wir sind zwar im Innenministerium angesiedelt, aber man darf sich das nicht so vorstellen, dass wir Weisungen des Herrn Innenministers bekommen, sondern wir gehen genauso wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz unabhängig unseren Aufgaben nach.... Die Datenschützer bei der Aufsichtsbehörde im Innenministerium sind also unabhängig in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“

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- Das mache ich gern. Nehmen wir einmal Herrn Schaar, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der sogar ein Parteifreund der Grünen ist. Was hat er denn gesagt? - Er hat im Zusammenhang mit der Frage, ob wir mit unserer Regelung

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Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich kann Sie nur bitten: Kämpfen Sie mit uns, damit der Datenschutz den richtigen Stellenwert bekommt und nicht als bürokratisch und als Hemmschuh angesehen wird! - Vielen Dank.

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Die Kollegen haben schon dargestellt, wie das in anderen Bundesländern organisiert wird; ich will das nicht wiederholen. Aber eines ist schon interessant: Das Land Brandenburg hat sich für exakt die Lösung entschieden, die wir vorgeschlagen haben. Wenn Sie mir nun sagen, ich als Innenminister hätte mächtig zugeschlagen und würde den Datenschutz mit Füßen treten, kann ich Ihnen nur sagen: Das sollten Sie Ihrem Bundesvorsitzenden Platzeck, der genau das Gleiche macht wie diese Landesregierung, nun wirklich nicht unterstellen.

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Also, versachlichen Sie die ganze Diskussion bitte, und bauen Sie keinen Popanz auf! Es geht darum, dass wir den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich gut und effektiv organisieren und der Privatwirtschaft auch als Dienstleister zur Seite stehen. Genau das werden wir mit unserer Regelung, für die sich auch zehn andere Bundesländer entschieden haben, umsetzen.

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Meine Damen und Herren, ich glaube, mehr brauche ich dazu wirklich nicht zu sagen, obwohl ich noch viele andere Dinge hier zitieren könnte. Auch Sie sollten diese Ausführungen zur Kenntnis nehmen und nicht so tun, als seien wir diejenigen, die den Datenschutz mit Füßen treten.

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Das ist mitnichten so. Der Datenschutz ist ein hohes Gut und wird in dieser Landesregierung eindeutig geschätzt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!

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Ein weiterer immer wichtiger werdender Bereich im Datenschutz ist der unter Nr. 5 des Entschließungsantrags angesprochene Schutz der Gesundheitsdaten. Auch diesen Bereich werden wir in der Zukunft sorgfältig im Auge behalten. Wir werden auch hier für eine breite Transparenz sorgen, weil sonst die Akzeptanz der Patienten nicht gewährleistet ist.

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Herr Kollege Dechant, vielleicht können Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir in unserem Antrag nur die Nennung der Ortsnamen fordern. Sie setzen sich für den Datenschutz und den Schutz dieser Betriebe ein. Glauben Sie, dass es in einer Gemeinde unbemerkt bleibt, wenn ein Bauer anfängt, seinen Mais abzuspritzen? In diesem Fall findet die gleiche Veröffentlichung statt wie bei der Nennung der Ortsnamen.

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Die Fraktion DIE LINKE möchte beide Drucksachen federführend an den Haushaltsauschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Der Datenschutz und das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen hat in Brandenburg Verfas sungsrang. Auf einer Festveranstaltung zu 25 Jahren Daten schutz in Brandenburg im Mai - hier in diesem Plenarsaal - er innerte der erste Landesbeauftragte, Dr. Dietmar Bleyl, an die schwierigen Startbedingungen zu Beginn der Neunzigerjahre und daran, dass ein Aufschrei der Empörung aus den Kommu

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- Frau Kollegin, so steht es in Ihrem Antrag. Zwar ist es immer wieder schön, über die Bedeutung des Datenschutzes zu sprechen, bei dessen Umsetzung ist man dann jedoch wesentlich großzügiger. Der Datenschutz kommt nicht mehr vor. Wir sind der Überzeugung, dass wir niemandem zumuten sollten, die Daten ohne seine Zustimmung zu veröffentlichen. Derjenige, der gesponsert hat, soll von vorneherein wissen, dass er ab einer gewissen Summe in einem Bericht veröffentlicht wird. Vor diesem Hintergrund soll der Sponsor über seine Leistung entscheiden können.

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Frau Guttenberger, ich glaube Sie haben mir nicht zugehört. Ich habe Ihre Argumentation im Ausschussprotokoll sehr genau nachgelesen. Ich würde es tatsächlich sehr bedauern, wenn Sie diesen Antrag ablehnten. Weil er auch in Ihrem Sinne ist, im Sinne jedes Abgeordneten dieses Landtags, habe ich gerade zu Beginn meines Redebeitrags angeboten, dass es, wenn es daran liegen sollte, nicht an diesem letzten Halbsatz scheitern wird. Den können wir herausnehmen. Dann haben Sie kein Problem mehr mit dem Datenschutz, weil der Antrag dann in die Zukunft gerichtet ist. Das heißt, Ihr Argument, dass der Sponsor im Vorfeld nicht weiß, ob er

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Also: Ziele der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Und da verschanzen Sie sich immer hinter dem Argument: Vertrauensschutz - Datenschutz - Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das geht überhaupt nicht zusammen, Frau Guttenberger. Dahinter verschanzen Sie sich nur; damit wollen Sie etwas abwehren, was eigentlich sinnvoll und einleuchtend ist.

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Zweitens zu Frau Guttenberger. Haben Sie denn immer noch nicht begriffen, was ich gesagt habe? Ich habe gesagt, der Datenschutz ist kein Problem, weil wir diesen Halbsatz herausnehmen. Das war auch an Sie gerichtet. Damit ist das Datenschutzproblem gelöst.

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In der Darstellung und Bearbeitung der maritimen Lage kooperieren die Wasserschutzpolizeien über die WSP-Leitstelle mit den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, den Wasser- und Schifffahrtsämtern, dem Maritimen Lagezentrum sowie den Havariekommandos hervorragend, ohne dass die vollzugspolizeilichen Aufgaben vermischt würden. Der Datenschutz ist durch technisch-organisatorische Maßnahmen sichergestellt.

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11 Datenschutz und Datensicherheit verbes