Aus diesem Grund werden wir den Gesetzentwurf der SPD ablehnen - das wird niemanden überraschen und dem der Bayerischen Staatsregierung zustimmen, weil es zum einen gegen die Einheitslösung massive verfassungsrechtliche Bedenken gibt - die Bayerische Verfassung kann nur das bayerische Volk ändern - und wir zum anderen der Ansicht sind, dass die von der SPD angestrebte Regelung vor dem EuGH nicht Bestand hätte, und zum Dritten - das ist für uns das allerwichtigste Argument -, weil die Datenschutzarbeit im öffentlichen Bereich eine andere Zielsetzung hat und andere Anforderungen an die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt als der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich.
Das ist das Problem, das ich auch bei dem unabhängigen Landesamt für Datenschutz sehe. Man verpasst diesem Amt sozusagen das Label "unabhängig" und damit soll es unabhängig sein. Aber solange es irgendwo in die Staatsverwaltung eingebunden ist, besteht nach unserer Auffassung keine völlige Unabhängigkeit, wie es die Richtlinie 95/46 der Europäischen Kommission vorsieht.
An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeitern aus den Behörden danken, die eine sehr gute Arbeit für den Datenschutz leisten. Es wird dort gut gearbeitet. Aber man könnte wahrscheinlich noch besser arbeiten, wenn man zu einer Vereinheitlichung käme.
Letzten Endes geht es beim Datenschutz auch um den Missbrauch von personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger, egal, in welchem Bereich, egal ob öffentlich oder nichtöffentlich. Ich nenne nur das Internet, Videoaufzeichnungen, Google Street View. Auch der Arbeitnehmerdatenschutz gehört dazu. Kundenprofile könnten von Firmen erstellt werden, die dann Werbezwecken dienen. Im Übrigen sind auch die Auskunftsdateien nicht aus dem Visier zu nehmen. Das alles bedeutet umfassende Aufgaben für die gesamte Gesellschaft.
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD wie auch der unsere, der schon behandelt wurde, zeigen sehr deutlich auf, in welche Richtung es gehen muss. Wir können gerne über die Wege streiten, aber für mich und für die Mehrheit der Menschen draußen vor Ort ist glasklar: Der Datenschutz muss in eine Hand gelegt werden; die Kontrolle muss aus einer Hand geschehen.
Ich erlaube mir, weil es sehr wohl die Arbeit an den Strukturen tangiert, einen Blick nach vorne. Es wird heute so sein, dass es diese zwei Einrichtungen aufgrund der Mehrheit in diesem Hohen Hause gibt. Deshalb müssen wir als Legislative hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Grundlagen noch einmal einen besonderen Blick auf einen unabhängigen Datenschutz werfen.
Datenschutz nach vorne zu bringen. Aber ich frage mich: Wo ist das Ergebnis? Die Vorlage erfolgte im Juli 2010, und ich kann nicht erkennen, dass Frau Aigner tatsächlich an einem modernen Datenschutzrecht arbeitet. Wir haben das jetzt im Ausschuss erneut bei dem Thema Diensteanbieter diskutiert. Ich frage mich: Betreibt Frau Aigner Lobbypolitik und will niemanden auf die Füße treten, oder ist es einfach so - ich nenne hier das Stichwort "Selbstverpflichtung" -, dass sie vor dieser Aufgabe schon kapituliert hat? Denn es ist zugegebenermaßen eine Sisyphusarbeit.
Wir haben nach langen Diskussionen in der Fraktion gesagt: Uns ist der Datenschutz wichtig. Deshalb sollten wir rasch - das ist die Bitte an den Innenminister personell und sachlich in Ansbach aufstocken, sodass auch dort effektiv gearbeitet werden kann.
Meine Damen und Herren, Datenschutz ist Bürgerschutz und, wie ich meine, ein Markenzeichen der Koalition. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich stelle fest: Das Amt in Ansbach hat sich überaus bewährt. Bei dem Thema des sogenannten privaten Datenschutzes, also des Datenschutzes im privaten Bereich, stehen wir vor immer größeren Herausforderungen und gerade deshalb hat sich die Schaffung des erweiterten Amtes bewährt. Dort wird ausgezeichnete Arbeit geleistet. Von der Dimension her ist es etwas ganz anderes, eine Auseinandersetzung mit Facebook, Apple oder Microsoft zu führen, als wie bisher da oder dort zu fragen, ob die Firma XY den Datenschutz gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern richtig wahrnimmt.
Auch wenn es einige wenige Gründe für die Zusammenlegung gibt, überwiegen doch wegen der völlig anders gelagerten Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und des Landesamtes und aus den von Herrn Kollegen Bertermann angesprochen Gründen deutlich die Argumente dafür, dass der Datenschutz in Bayern weiterhin von unterschiedlichen Dienststellen wahrgenommen wird. Ich denke, wir sind insgesamt auf einem guten Weg.
Entscheidend ist, dass wir bestmöglichen Datenschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger garantieren. Ich freue mich, dass auch in der Öffentlichkeit die wachsende Bedeutung des Schutzes persönlicher Daten durch Privatunternehmen wahrge
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es gab eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Änderung der Geschäftsordnung. Wir haben uns in dem interfraktionellen Antrag, der Ihnen vorliegt, auf eine Reihe von Klarstellungen, redaktionellen Änderungen, Vereinfachungen und auf einen Punkt, der den Datenschutz betrifft, geeinigt. Ich glaube, ich brauche diese Änderungen nicht im Einzelnen auszuführen. Es handelt sich um einen interfraktionellen Antrag. Wir sind uns hierin einig.
Aber ich denke, gerade an diesen Themen wird deutlich, dass der Inhalt der Arbeit ein völlig anderer ist, als wenn der vom Bayerischen Landtag berufene Datenschutzbeauftragte hier im Hause eine bayerische Behörde kontrolliert. Die Redner der Opposition haben in ihren Beiträgen leider völlig in den Hintergrund treten lassen - zum Teil haben sie es bewusst verwischt -, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Landesamt für Datenschutzaufsicht unterschiedliche Verantwortlichkeiten haben. Der Datenschutzbeauftragte hat laut unserer Verfassung im Auftrag des Bayerischen Landtags staatliche Behörden hinsichtlich der Einhaltung des Datenschutzes zu kontrollieren und dem Parlament über die Ergebnisse Bericht zu erstatten. Eigene Eingriffsbefugnisse hat er jedoch nicht. Wenn der Datenschutzbeauftragte bei der Kontrolle einer Polizeiinspektion oder eines Landratsamtes feststellt, dass dort etwas nicht in Ordnung ist, dann können der Leiter der Polizeiinspektion oder der Landrat die gerügten Mängel von sich aus abstellen. Wenn sie aber mit der Feststellung des Datenschutzbeauftragten nicht übereinstimmen und bei ihrer Auffassung bleiben, dann berichtet der Datenschutzbeauftragte dies dem Landtag, der wiederum darüber zu entscheiden hat, wie er sich damit auseinandersetzen will. Ich wiederhole: Der Datenschutzbeauftragte selbst hat keinerlei Weisungs- oder Eingriffsbefugnisse gegenüber der Polizeiinspektion, dem Landratsamt, dem Finanzamt oder welcher Behörde auch immer.
Meine Damen und Herren, zu den Bodycams, weil das ein Thema ist, das uns in den letzten Jahren ja nun tatsächlich intensiv beschäftigt hat: Auch da kam von Herrn Lürbke nicht ein Satz zum Thema „Datenschutz“. Wo ist da die Rechtsstaatspartei FDP geblieben?
ist, auch bei diesem Thema starke bürgerrechtliche Leitplanken einzuziehen, den Grundrechtsschutz zu gewährleisten. Wir werden ein hohes Maß an Datenschutz und Transparenz schaffen. Auch das ist für uns klar. Wir werden diesen Versuch unabhängig begleiten und auswerten lassen.
Gleichzeitig ist in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Regelungen für den Datenschutz in einem Paragrafen zusammengefasst werden sollen, und zum Dritten wurde geregelt, dass der bisherige Landessozialbeirat nicht fortgesetzt wird. Mit diesen Punkten können wir uns auch einverstanden erklären, sie sind in Ordnung.
(Zuruf von der CDU: Datenschutz! - Weitere Zurufe von der CDU - Glocke des Präsidenten)
Ich glaube, den Hinweis auf den Datenschutz brauche ich nicht zu wiederholen. Diese Antwort werde ich hier nicht geben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt nichts Schöneres, als an einem Donnerstagmorgen gegen 9.00 Uhr hier im Plenum über den Datenschutz zu debattieren.
Auch hier wäre es aus unserer Sicht unbedingt notwendig, in Richtung präventiver Datenschutz Regelungen zu schaffen neben der bisherigen Kontrolle und den Sanktionsaufgaben, die formuliert worden sind.
Abschließend, meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung grundsätzlicher Art: Bereits heute und umso mehr bei der künftigen Zusammenlegung der Kontrollbereiche beim Datenschutzbeauftragten braucht dieser eine bessere personelle, logistische und finanzielle Ausstattung. Die bisherigen Ausstattungsschwächen wurden insbesondere bei der leider nur stichprobenartig möglichen Überprüfung der Thüringer Kommunen in Sachen Datenschutz mehr als deutlich, die zum Teil alarmierende Prüfergebnisse in den Kommunen zutage förderten.
Auch nur ein Satz zum nicht öffentlichen Bereich: Sie wissen, wir haben das Thema Google Street View auch hier im Thüringer Landtag mehrfach angesprochen. Wir haben den Versuch unternommen, im Datenschutzbeirat dies zu diskutieren. Dort konnte wegen Nichtzuständigkeit keine inhaltliche Beratung stattfinden; das ist mehr als bedauerlich. Mit Blick auf den Datenschutz für Privatwirtschaft
Wir meinen, wirksamer Datenschutz und dessen Kontrolle ist deshalb nicht allein eine Frage des Gesetzes, dort werden aber logischerweise die Grundlagen geschaffen. Ich habe die logistische und finanzielle Ausstattung angesprochen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das auch zu berücksichtigen. Bereits bei der jetzigen Haushaltsplanung sollte das nicht in Vergessenheit geraten. Danke schön.
versprochen worden ist, nämlich eine umfassende Novellierung des Datenschutzgesetzes. Ich bin gespannt darauf. Ob eine umfassende Novellierung allerdings für den Einzelfall immer die beste Variante ist, wird sich wahrscheinlich bald zeigen. Wir alle wissen, dass die Zeit drängt. Deswegen soll ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungskoalition dem Landtag noch vor der Sommerpause zugeleitet werden. Ich verspreche Ihnen, meine Damen und Herren, wenn das nicht der Fall ist, werden wir ebenfalls wieder beharrlich den Finger in die Wunde legen, bis der Datenschutz in Thüringen auf dem richtigen Weg ist.
Meine Damen und Herren, es ist auch sinnvoll, dieses zu bündeln. Es ist nur schwer verständlich, warum ein Bürger sich bei Fragen des Datenschutzes an verschiedene Datenschutzbehörden wenden soll, zumal diese Zuständigkeitsabgrenzung auch noch augenblicklich mit einem Mehraufwand an Personal verbunden ist. Aus fachlicher Sicht, so meine ich, ist eine Konzentration des datenschutzrechtlichen Sachverstands beim Landesbeauftragten für Datenschutz sinnvoll, den ich an dieser Stelle auch recht herzlich begrüße. Ich denke, das ist eine Nutzung vorhandener Ressourcen, man kann dort bündeln und, ich denke, er hat auch die entsprechende Kompetenz und Anerkennung.
Meine Damen und Herren, der zweite Grund sind die veränderten Anforderungen an den Datenschutz, wie die Datensammlung ELENA, die beabsichtigte Patientenkarte oder die Veröffentlichung der für den Einzelnen recht interessanten Karten von Google Street View, die aber die Grenzen des Individualschutzes sehr stark berühren. Dies zeigt die Notwendigkeit auch der Veränderung unseres Gesetzes. Ich sehe Handlungsbedarf auch im Hinblick auf den Diskussionsstand in anderen Ländern. Dort kann man auch verschiedene Themenbereiche entnehmen. Ich möchte heute nicht darauf eingehen, wir werden dies in Kürze bald sehr umfänglich tun können.
Ich möchte heute, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal die Chance nutzen und trotz des Ausschussvotums für den Gesetzentwurf werben. Wie schon oben erwähnt, hat er von allen Anzuhörenden positive Bewertungen bekommen. Der Gesetzentwurf regelt zwar nur einen bestimmten, aber dafür sehr wesentlichen Teil des Thüringer Datenschutzgesetzes neu. Deswegen sollten wir den Gesetzentwurf als einen ersten Schritt sehen. Diesem sogenannten ersten Schritt sollen und müssen natürlich weitere Schritte folgen. Ich bin der Ansicht, dass wir mit dem Gesetzentwurf die EU-Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt hätten, dass wir damit Datenschutz in Thüringen deutlich nach vorn gebracht hätten. Weiterhin hätte die Zusammenlegung des öffentlichen und nicht öffentlichen Bereichs beim Thüringer Datenschutzbeauftragten zu Bürokratieabbau, zu mehr Bürgernähe geführt.
Meine Damen und Herren, der Datenschutz befindet sich in einer Umbruchsituation. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Papier hat diese Umbruchsituation dahin gehend charakterisiert, dass er die Privatisierung der Informationstechnologie im Zusammenhang mit dem Zusammenwirken der Globalisierung eher als eine „Big Brother“-Situation schildert. Er schreibt - und ich darf zitieren: Es seien „aus datenschutzrechtlicher Sicht eher anarchische Zustände als ein totalitärer Überwachungsstaat zu befürchten.“ Ich kann dieser Analyse nur zustimmen und ihn dahin gehend ergänzen, dass die Vorbereitung und die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und private Stellen eher sich ineinander verflechten. Ich verweise hier auf die Videoüberwachung.
Meine Damen und Herren, der Datenschutz braucht klare Regeln. Es reicht nicht, dies allein in einem
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP stellt mit diesem Änderungsgesetzentwurf die bürokratisch juristische Denke vom Kopf wieder auf die Füße, denn es ist überhaupt keinem Bürger vernünftig zu erklären, warum eine Videokamera an einem Bahnhof, wenn man sich dagegen wehren will oder Auskunft darüber haben will, Sache des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz ist, aber die daneben liegende videoüberwachte Eingangstür einer Bank hier in den Bereich des Landesverwaltungsamts fällt.