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Senatsbeschlüsse veröffentlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Januar 2016 (Neufassung der Drucksache 19/241 vom 12. Januar 2016) (Drucksache 19/249) Wir verbinden hiermit: Senatsbeschlüsse veröffentlichen Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 13. April 2016 (Drucksache 19/381)

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Der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Senatsbeschlüsse veröffentlichen“ vom 18. Januar 2016 (Neufassung der Drucksache 19/241 vom 12. Januar 2016) ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 13. Sitzung am 21. Januar 2016 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/381 seinen Bericht dazu vor.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/281, Kenntnis.

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Denn Sie hätten auch nach dem alten § 40 über die Ekelzustände bei Müller-Brot informieren können, wenn Sie die Courage gehabt hätten, das öffentliche Interesse auf Information über das Interesse eines Unternehmens zu stellen, das nach Aussagen aller Beteiligten keinerlei Compliance in der Zusammenarbeit gezeigt hat. Ich kann wirklich nicht verstehen, warum Sie sich hinter Paragraphen, hinter Datenschutz und der EU verschanzen. Wenn das Landratsamt, aus welchen Gründen auch immer, keine Entscheidung pro Verbraucherschutz traf, dann hätte der Minister handeln müssen, spätestens dann, als staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aufgenommen wurden.

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Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3417 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3757 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3782............................................ 14046

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schobert, Sie haben mich direkt angesprochen. Es ist keinesfalls so, dass ich meine, man soll keine Gebühren bezahlen. Ganz im Gegenteil! Wir wollen mit unserem Antrag zum Datenschutz zum Ausdruck bringen, dass es nicht richtig ist, wenn es dazu kommt, dass bei der GEZ am Ende über längere Zeit ein neues bundesweites Melderegister aufgebaut wird

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Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3417 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 16/3757 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3782

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Wir freuen uns trotzdem darüber, dass wir heute dieses Gesetz verabschieden und Einigkeit besteht, dass wir also den Datenschutz in die verfassungsrechtliche Unabhängigkeit entlassen. Das ist ein guter Schritt, das ist ein richtiger Schritt.

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Auch im Bereich der Polizei, Herr Schünemann, ist nicht alles in Ordnung. Ich will den Fall Sachsen nicht unbedingt in Niedersachsen ansprechen. Aber das, was die Polizei da gemacht hat, war unverhältnismäßig. Und auch Sie haben ja immer wieder Ärger mit dem Datenschutz bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

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(Axel Wintermeyer (CDU): Sonst sind Sie doch immer für den Datenschutz! Sie machen es so, wie Sie es wollen!)

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2008 wurde das erste Landesjugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet. Im letzten Jahr haben Sie an dieser Stelle das Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die enge und frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Gerichtshilfe und Bewährungshilfe, zwischen Gerichtshilfe und Vollzug, Vollzug und Bewährungshilfe und mit der Führungsaufsicht.

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Aus Sicht des SSW war die Entstehung des neuen Gastschulabkommens wirklich haarsträubend. Bis heute liegen keine belastbaren Zahlen vor; bis heute wissen wir nicht, wie viele Kinder und Jugendliche zwischen den Bundesländern hin und her pendeln. Mir ist dabei durchaus bewusst, dass es Einschränkungen durch den Datenschutz gibt. Das ändert aber nichts daran, dass Schleswig-Holstein pro Jahr 12,4 Millionen € zahlt und es dafür kein solides oder transparentes System gibt. Vielmehr ist diese Summe das Ergebnis eines politischen Kuhhandels gewesen.

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ner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, dem Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin sowie mit dem Leiter der Jugendstrafanstalt Berlin erörtert worden. Der Entwurf dieser Richtlinie ist von den Beteiligten grundsätzlich positiv aufgenommen worden. Die Arbeitsgruppe Intensivtäter wird – darauf haben wir uns verständigt –, kurzfristig noch einmal zusammen mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten und dem Leiter der Jugendstrafanstalt zusammentreten, um die Richtlinie zum Abschluss zu bringen, insbesondere die Voraussetzungen für den Informationsfluss – und darin stecken datenschutzrechtliche Probleme – sowie dessen Inhalt für die beteiligten Behörden klar zu benennen.

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Dass Sicherheitsüberprüfungen nicht doppelt gemacht werden sollen, ist richtig. Allerdings muss man dann auch sicherstellen, dass die überprüfenden Dienste ihre Informationen austauschen. Dann dürfen Sie allerdings nicht aufschreien und „Datenschutz“ rufen!

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Keine Kralle gegen Datenschutz

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In der 31. Sitzung hat DIE LINKE am 11. November kurzfristig einen eigenen, sehr umfangreichen Antrag, der sich im Wesentlichen der Stellungnahme des Beauftragten für den Datenschutz anschließt, eingebracht. Dieser wurde beraten und mehrheitlich abgelehnt.

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Ich will an dieser Stelle auch noch einmal ganz deutlich sagen: Es geht hier nicht um irgendwelche persönlichen Befindlichkeiten beim Datenschutz, sondern es geht darum, dass wir die bestehende Situation in Thüringen vom Europäischen Gerichtshof, gerade was die Unabhängigkeit des privaten Datenschutzes anbelangt, um die Ohren gehauen bekommen haben. Deswegen müssen wir handeln und deswegen finde ich es traurig, dass wir das mit diesem Ergebnis bis jetzt erst geschafft haben.

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Deswegen frage ich mich, wie man eine solche ausgestaltete Regelung, wenn man den angepriesenen Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich Datenvermeidung und Datensparsamkeit, ernst nimmt, aufnehmen konnte. Wir sind in unserem Änderungsantrag der Auffassung des Landesbeauftragten bzw. der Landesbeauftragten, denn es sind nämlich etliche, die dieser Auffassung sind, für Datenschutz gefolgt und haben die Eingriffsschwelle für die Beobachtung und Speicherung hinreichend hochgelegt. Weiterhin haben wir die Speicherfrist gekürzt und die Benutzung von Videoattrappen für unzulässig erklärt.

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Ich will Ihnen nur einige wenige Punkte nennen, die beispielsweise der Landesbeauftragte für Datenschutz, Herr Stauch, den ich an dieser Stelle herzlich begrüßen möchte, vorgebracht hat. Nebenbei gesagt, eine Stellungnahme, die mehr Punkte oder mehr Änderungsanträge enthält als das ganze Gesetz Paragrafen. Herr Stauch hat nämlich ca. 40 größere und kleinere Änderungen vorgeschlagen. Deswegen meinen wir, da Sie nicht darauf eingehen wollen, dieses eigentlich vernichtende Urteil nicht zur Kenntnis nehmen, sondern weitermachen wollen, dass man zumindest mit einem Änderungsantrag versuchen muss, die richtige Richtung zu bekommen. In unserem Änderungsantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, haben wir deshalb im Wesentlichen die Änderungsvorschläge aufgegriffen, die Herr Stauch Ihnen oder uns allen in der Stellungnahme vorgelegt hat und die unserer Auffassung nach dazu beitragen, genau dieses Ziel, welches sich zumindest nominell auch die Fraktionen der Regierungskoalition auf die Fahne geschrieben haben, in ein modernes Datenschutzgesetz einfließen zu lassen und dieses damit zu erreichen.

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Wieso eigentlich Videoattrappen? Da will ich sagen, auch wenn das in der ersten Beratung zum Gesetz durchaus an der einen oder anderen Stelle in diesem Hause ein bisschen Heiterkeit mit sich gebracht hat, es ist eben nicht Sinn von Datenschutz, eine gefühlte Sicherheit vorzuspiegeln und dann am Ende den Leuten sagen zu müssen: „Nein, nein, es war nur Spaß.“ Den einen, die nicht beobachtet werden wollen, und den anderen, die sich vielleicht auf die Sicherheit der vermeintlichen Beobachtung verlassen. Deswegen sind wir also auch darauf eingegangen.

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Da werden wir sicherlich noch oft Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren, Herr Kollege Ramelow, trotzdem ändert das jetzt an der hier vorgetragenen Position nichts. Auch die Streichung der Regelung für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften ist für uns ein Grund, dass wir dem Änderungsantrag der LINKEN so nicht zustimmen können. Deswegen, meine Damen und Herren, sagen wir, natürlich müssen wir auch über die Ausstattung des Landesbeauftragten sprechen, man muss sie in die Betrachtung ziehen, denn wir vertreten die Auffassung, man kann dem Landesbeauftragten für Datenschutz nicht den nichtöffentlichen Bereich übertragen und ihn mit der derzeitigen Stellenbesetzung von 0,85 VbE bisher beim Landesverwaltungsamt, auf deutsch gesagt, im Regen stehen lassen, wenn man zugleich eine ganze Latte neuer Aufgaben auf ihn übertragen will. Das beides passt nicht zusammen, meine Damen und Herren.

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Ein weiterer Aspekt: Datenschutz ist Verbraucherschutz. Durch das Erstellen und Zusammenführen von Nutzerprofilen, Konsumentenprofilen oder gar Bewegungsprofilen entsteht der gläserne Verbraucher. Meine persönlichen Daten werden zu Ware. Spätestens hier wird deutlich, dass wir es in unserer schönen neuen Welt der Informationsfreiheit auch mit einem Machtgefälle zu tun haben, denn während Unternehmen Profile über mich anlegen, weiß ich als Verbraucher oftmals gar nicht, dass diese überhaupt existieren, geschweige denn kenne ich deren Inhalt, und niemand hat mich nach meiner Zustimmung zum Datensammeln gefragt. Hier bedarf es klarer gesetzlicher Regeln.

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Zweitens: Die Regelungen zur Profilbildung im neu geschaffenen Abs. 1 a in § 4 des Datenschutzgesetzes sind alles andere als der Ausschluss der Zusammenführung. Sie stellen vielmehr die gesetzliche Ermöglichung eines der gravierendsten Eingriffe in das Grundrecht auf Information und Selbstbestimmung dar. Ein eindeutiges und kontrollierbares Verbot ist notwendig statt dieser Zulässigkeitserklärung bei Erforderlichkeit. Ähnlich - und Profilbildung wird auch in nächster Zeit sicherlich ein weiteres Thema sein, wo der jetzige Datenschutz, wo das jetzige Datenschutzrecht, was wir eigentlich schaffen müssten, wenn es modern wäre, auch die Entwicklung in den nächsten Jahren antizipiert und nicht auf dem Stand von vor zehn Jahren stehen bleibt.

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Abschließend, meine Damen und Herren, kann ich nur noch einmal an Sie appellieren, sich einer wirklich umfangreichen Beratung, einer Diskussion mit der Opposition und dem Landesbeauftragten für Datenschutz in diesem Haus, in den parlamentarischen Gremien nicht weiter zu entziehen und beantrage deshalb die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Innenausschuss zur Beratung.

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Schade, dass die Bundeskanzlerin das Thema Datenschutz noch nicht als Zukunftsthema entdeckt hat. Ich hatte immer ein bisschen nach Leipzig geguckt. Es hätte vielleicht noch ein bisschen Bewegung erzielen können. Aber trotzdem möchte ich Sie jetzt bitten, diesem Gesetz gleichwohl in der Einbringungsfassung zuzustimmen, denn das Gesetz ist nicht drittklassig. Diesen Vorwurf muss ich hier wirklich zurückweisen. Es bringt auch in der Urform erhebliche, längst überfällige Verbesserungen des Datenschutzes mit sich.

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Der Wunsch, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz als neue oberste Landesbehörde besondere Unabhängigkeit bekommt, den haben wir immer verstanden. Wenngleich es wünschenswert sein kann und auch in einigen anderen Bundesländern Realität ist, ist diese Konstruktion verfassungsrechtlich nicht zwingend geboten. Das haben die Gutachter auch alle gesagt - wenn Sie es genau gelesen haben - oder weit überwiegend, so dass die oberste Landesbehörde uns einfach zu groß erschien.

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Sie hatten am Ende Ihrer Rede dann noch gesagt, Sie hoffen, dass Sie sich nicht sperren werden bei der Beratung im Ausschuss, wenn es gute Änderungen gibt. Jetzt haben Sie uns hier Ihre Blockaden offengelegt. Das ist Schwarz-Rot in Thüringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Stillstand auch in Sachen Datenschutz.

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Datenschutz ist Bürgerrecht, und für uns gilt weiter der Grundsatz „meine Daten gehören mir und nicht dem Schnüffelstaat oder aber auch der Schnüffelwirtschaft“. Ich beginne jetzt nicht mit einem Ja-Bekenntnis wie Frau Marx, sondern ich sage es Ihnen auch um diese Stunde: Nein, ich werde nicht alle richtigen Argumente noch einmal wiederholen, die eben hier bereits von meiner Kollegin Renner von der LINKEN oder von meinem Kollegen Bergner von der FDP vorgetragen wurden.

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Meine Damen und Herren, um es abschließend zusammenzufassen, der Gebühreneinzug von Menschen mit Behinderung, der mangelnde Datenschutz und die nicht vorhandene soziale Staffelung sind Punkte, die wir an diesem Vertragstext kritisieren und daher dem 15. Rundfunkänderungsvertrag keine Zustimmung geben können.

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Änderungsvorschlägen aus der Anhörung. Ja, ich bin sogar noch weitergegangen und habe intern den Koalitionspartnern eine Reihe von Änderungsvorschlägen vorgelegt. Ja, auch ich bedaure, dass dem Gutachter und vor allem dem amtierenden Landesbeauftragten für Datenschutz keine angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Ja, auch ich fand es traurig, dass es im Ausschuss keine ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung dazu gegeben hat, obwohl es ausweislich des Protokolls des September-Plenums vom Koalitionspartner und dem Minister eigentlich zugesichert worden war. Ja, ich werde trotzdem Ihre Änderungsanträge hier ablehnen, obwohl ich viele Punkte teile, weil eine Koalition nicht mit getrennten Mehrheiten abstimmt. Soweit zum Bußgang.