Ich möchte daran erinnern, dass dieses Hohe Haus nach der Rede in Dresden zur 180-Grad-Wende in der Geschichtsbetrachtung von Landtagspräsident Christian Carius geführt wurde. Es war Herr Carius, der den Fraktionsvorsitzenden Herrn Höcke gebeten hat, diese Dinge klarzustellen, sauber abzugrenzen und sauber abzuschichten, gerade und besonders in Vorbereitung auf den Holocaust-Gedenktag hier im Thüringer Landtag. Es war eine schwer zu ertragende Situation, dass die Überlebenden von Buchenwald mit einer Unklarheit konfrontiert waren, die nicht Herr Carius ausgelöst hat, sondern bei der Herr Carius darauf hingewirkt hat, dass sie geklärt wird. Ich kann mich nicht erinnern, Herr Höcke, dass Sie bis heute diese Dinge wirklich klargestellt hätten, dass Sie sich davon distanzieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gröning-Urteil ist wegweisend für den Umgang unseres Rechtsstaates mit den Verbrechen und dem massenhaften Völkermord des NSRegimes. Dazu gibt es keine zwei Meinungen. Das Urteil allerdings darf man nicht isoliert betrachten. Es geht auch um den Umgang mit dem Antisemitismus im Allgemeinen, im Hier und Heute. Für die CDU-Fraktion möchte ich deswegen betonen: Es kann und darf kein Platz für Holocaust-Leugner in unserer Gesellschaft geben!
Die Schoah, der Holocaust, also die fabrikmäßige Vernichtung von 6 Millionen Juden, war eines der schlimmsten Verbrechen der Menschheit. Wir als Deutsche haben uns dieser historischen Verantwortung nicht entzogen. Zehn Jahre zuvor hatte Stalin durch die Zwangskollektivierung und infolge der Ausrottung in den Gulags über 6 Millionen Ukrainer durch bewusst herbeigeführten Hungertod vernichtet.
Im September 2017 nahm die Bundesregierung eine einheitliche Definition des Begriffs Antisemitismus an. Die Definition wurde auf Basis von Arbeiten der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken, IHRA, erarbeitet.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt für alle hier lebenden Menschen gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie hier geboren wurden oder zu uns gekommen sind. Es darf hier nichts verharmlost und verschwiegen werden. … Der Holocaust hat die deutsche Geschichte in ein Davor und ein Danach geteilt.
Gerade deshalb war und ist es bei der Bekämpfung des Antisemitismus nicht allein mit der Aufarbeitung und der Aufklärung über den Holocaust getan.
Diese Übergriffe machen betroffen, traurig, und – ich gebe unumwunden zu – sie machen mich manchmal auch wütend. 73 Jahre nach der Beendigung des nationalsozialistischen Terrorregimes, 73 Jahre nach dem Holocaust finden offensichtlich die Ewiggestrigen aller Generationen mit kruden Verschwörungstheorien, menschenverachtendem Rassismus, mit völkischer Hetze und Vorurteilen und eben auch mit Antisemitismus leider immer noch Gefolge. Ein großer Teil der antisemitischen Übergriffe ist rechtsextrem motiviert; sie aber alleine einem bestimmten Milieu zuzuschreiben, griffe zu kurz.
Die meisten antisemitischen Übergriffe gehen auf das Konto rechter Kräfte; auch dies muss an dieser Stelle gesagt werden. Die These, der Antisemitismus sei eingewandert, ist vorgeschoben, denn er war immer da und ist auch 70 Jahre nach dem Holocaust in Deutschland latent vorhanden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir brauchen jetzt heute im Jahr 2018 einen Antisemitismusbeauftragten, 73 Jahre nach Beendigung des schrecklichen Massenmordes an den Juden Europas, 85 Jahre nach Beginn der Nazi-Herrschaft in diesem Lande, mit der die Hetze und Ausgrenzung von Juden ihren schändlichen Höhepunkt erreichten und im Holocaust endeten.
Am vergangenen Freitag war, meine Damen und Herren, der Internationale Holocaust-Gedenktag. Der 27. Januar erinnert uns an alle Opfer der beispiellosen Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus.
Mir persönlich ist es ein ganz besonderes Anliegen, der Opfer des NS-Regimes zu gedenken, das Wissen über den Holocaust an nachfolgende Generationen weiterzugeben und damit dem Vergessen des Geschehenen entgegenzuwirken; denn die genaue Kenntnis der Geschichte schafft Verständnis für die Gegenwart und Orientierung für die Zukunft.
Meine Damen und Herren, wir erleben in den letzten Monaten und Jahren, dass die Rechtspopulisten ihre Ideologie immer offensiver nach außen tragen. Wenn ein Herr Höcke von der AfD im Zusammenhang mit dem Gedenken an den Holocaust von einer - Zitat - „dämlichen Bewältigungspolitik“ spricht, die um 180 Grad gedreht werden müsse, dann darf man das als Demokrat nicht so stehen lassen.
Ganz ehrlich - ich richte mich an die letzten vier verbleibenden Abgeordneten der AfD-Fraktion -: Der Rauswurf Ihrer Landesvorsitzenden Fürstin von Sayn-Wittgenstein war doch nur ein Feigenblatt. Sie wollen behaupten können, dass Sie etwas gegen extrem Rechte in den eigenen Reihen unternehmen. Die Unterstützung des Holocaust-Leugner-Vereins durch Frau von Sayn-Wittgenstein ist völlig inakzeptabel - überraschend war die Meldung allerdings nicht. Frau von Sayn-Wittgenstein ist auch in der Vergangenheit immer wieder durch extrem rechte und reichsbürgerinnen- und reichsbürgerähnliche Rhetorik aufgefallen. Tun Sie doch nicht so, als hätten Sie in der letzten Woche erst entdeckt, wen Sie da eigentlich in der Fraktion sitzen hatten.
"Ein Bombenleger im Flugzeug ist wahrscheinlich muslimisch und jung, nicht ein betagter Holocaust-Überlebender."
Darum geht es! Um den Holocaust!
Größen unserer Geschichte, unter anderem für Karl Marx. Und eines vorweg: Wir können und dürfen diesen Punkt nicht allein aus heutiger Sicht nach der Erfahrung der größten Schande unserer Geschichte, nämlich des Holocaust, betrachten. Wenn wir das nämlich tun, dann müssten wir als Erstes unseren großen Reformator Martin Luther von der Liste großer Deutscher streichen. In seiner Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ beschrieb Luther die Juden mit allen nur bekannten Vorurteilen und forderte ganz konkret, die Synagogen niederzubrennen, ihre Häuser zu zerstören und sie am Ende zu vertreiben. Die Quellen sind eindeutig. Allerdings war der Judenhass jener Zeit vor allem religiös motiviert. So erklärt sich die Schmähskulptur an der Kirche zu Wittenberg und am Kölner und Erfurter Dom, deren judenerniedrigende Bezeichnung mir nicht über die Lippen geht.
Das wurde angesprochen. – Wissen Sie, wir alle kennen die Zitate. Wenn ein Vertreter – Sie wissen, von wem ich spreche – das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schan de“ verhetzt,
Nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums kann dieser Spot nur so verstan den werden, dass mit ihm der Holocaust gebilligt, geleug net oder verharmlost werden soll.
Das ist schon bemerkenswert, nicht? Sämtliche Äußerungen von Herrn Gedeon zum Holocaust sind in Ordnung, das ist Teil der Meinungsfreiheit, aber die von Herrn Fiechtner, das geht überhaupt nicht, weil er für die Gesundheitskarte für Flüchtlinge gewesen ist. Das ist Ihre Vorstellung von Mei nungsfreiheit.
Nun zur AfD. Sie haben ja am Thema vorbeigeredet. Das, was Sie vorgetragen haben, war verachtend, und Sie, Herr Gögel, haben kein klares Bekenntnis, keine klare Distanzierung ge bracht. Schließen Sie jetzt den vom Gericht als Holocaust leugner festgestellten Abgeordneten Gedeon aus Ihrer Partei, aus Ihren Arbeitskreisen aus? Dulden Sie solche Aktivitäten? Da können Sie mir nicht sagen: „Das ist jetzt gegen die Wür de des Fraktionsvorsitzenden.“ Hier ist eine klare Haltung ge fordert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber einen Punkt kann ich Ihnen nicht ersparen. Im Januar dieses Jahres hat ein Mitglied dieses Landtags – ich sage be wusst: das war kein Kollege der Grünen, der CDU, der SPD, der FDP/DVP – einen Rechtsstreit gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, ver loren, in dem er sich gegen die Bezeichnung als Holocaust leugner wehren wollte. Wissen Sie, wie dieser Abgeordnete auf die Gerichtsentscheidung reagiert hat?
dass man festgestellt hat, dass Herr Schuster die Meinungs freiheit hat, mich Antisemit zu nennen. Das Urteil ist aber in erster Instanz ergangen und ist nicht rechtsgültig. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Es hat festgestellt, dass er das ver treten darf. Ich habe auf meiner Webseite darauf hingewiesen, was Herr Strobl zitiert hat. Es ist eine völlige Inkonsequenz, wenn es im Strafrecht heißt, der Holocaust – –
Im Strafrecht ist der Holocaust ein Tatsachenphänomen, und im Zivilrecht, wenn Herr Schuster das sagt, ist es plötzlich ei ne Meinungsäußerung. Ich habe dann gesagt: Meinetwegen, dann muss man aber auch das Strafrecht entsprechend hand haben.
Dies sind vor allem junge Menschen, die nicht in Deutschland zur Schule gegangen sind und keinen Schulunterricht über den Holocaust hatten – Klammer auf: der bei Ihrem Bundesvorsitzenden bzw. Fraktionsvorsitzenden im Bundestag vielleicht auch nachgeholt werden müsste; Klammer zu –,
Anhand dieser Begriffe wird auch deutlich, dass viele „Reichsbürger“ rechtsextreme Positionen vertreten, die von Antisemitismus, Rassismus bis hin zu Revisionismus und der Leugnung des Holocaust geprägt sind. Das muss selbstverständlich strafrechtlich verfolgt werden, und das wird es auch, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich ist es bei uns möglich, israelische Politik zu kritisieren. Die eben zitierten Ausführungen der International Holocaust Remembrance Alliance halten schließlich fest, dass Kritik an Israel, die mit der Kritik an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden kann, aber unter dem Stichwort „Israel-Kritik“ wird eine pauschale Ablehnung der gesamten Bevölkerung und des Staates verschleiert, die es so gegenüber keinem anderen Land gibt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war und ist Teil un serer Staatsräson, es ist eine Frage der Vernunft, es ist ein Ge bot des menschlichen Anstands, und dies gebietet auch die Ehrfurcht vor den Opfern des Holocaust. Wer immer gehofft hat, dass dieser Konsens auch mit dem Erscheinen der neuen Partei Bestand haben würde, sieht sich jetzt natürlich zu Zwei feln veranlasst. Deshalb ist es gut, dass wir heute darüber spre chen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die BDSBewegung wird zu Recht als antisemitisch eingestuft, weil sie den Boykott „Kauft nicht bei Juden!“ auf den Staat Israel überträgt. Solche judenfeindlichen Boykottaufrufe gehen in einem nicht akzeptablen Maß über die Kritik an einer bestimmten Regierungspolitik hinaus und können am Ende eben nur als antisemitisch gelten. Gedeckt wird diese Einschätzung übrigens auch von den Erläuterungen der International Holocaust Remembrance Alliance zum 2016 gefassten Beschluss der Arbeitsdefinition von Antisemitismus. Demnach können sich Erscheinungsformen von Antisemitismus auch gegen den Staat Israel richten, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird.
Zweitens: Ich leugne nicht den Holocaust. Er ist ein geschicht liches Faktum und noch mehr: Er ist ein entsetzliches Verbre chen.
für die ermordeten Juden Europas in Berlin der Erinnerung an „gewisse Schandtaten“ diene, dass der Holocaust eine „Zivil religion des Westens“ sei.
Nein, wer den Holocaust relativiert,