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Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 17. Sitzung am 17. März 2016 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit über wiesen. Dieser Ausschuss legt nun mit der Drucksache 19/455 seinen Bericht dazu vor.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/455, Kenntnis.

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Natürlich müssen Schulen unter der Berücksichtigung von Datenschutz und Jugendmedienschutz genauso Teil der Arbeitswelt 4.0 sein wie ein modernes Unternehmen.

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Gemeinsamer Bericht des Umweltausschusses und des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/ 4751:

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Punkt 55, Drucksache 20/5960, gemeinsamer Bericht des Umweltausschusses und des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Anstalt Hamburger Stadtentwässerung.

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[Gemeinsamer Bericht des Umweltausschusses und des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/4751: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Anstalt Hamburger Stadtentwässerung (Senatsantrag) – Drs 20/5960 –]

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Den wiederum möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Petri, sagt:

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Ich denke, es ist wichtig – u. a. deswegen hat die SPD-Frak tion ein Papier dazu vorgelegt –, dass wir darüber reden, wie wir die parlamentarische Kontrolle verstärken. Deswegen ist es wichtig, wie wir das Thema Datenschutz, das im jetzigen Gesetz „unterbelichtet“ ist, letztendlich noch stärken.

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Das Wort erteile ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Herrn Jörg Klingbeil. – Bit te.

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Landesbeauftragter für den Datenschutz Jörg Klingbeil: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Ab geordneten! Ich freue mich, dass Sie sich den wichtigsten Punkt der heutigen Tagesordnung für den Schluss aufgespart haben und heute auch nichts anderes mehr vorhaben.

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Denn trotz des sperrigen Begriffs „Datenschutz“ geht es uns allen, denke ich, bei diesem Thema vor allem um die Men schen und deren Grundrechte, die im Mittelpunkt stehen. Das 1983 vom Bundesverfassungsgericht formulierte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist jedoch in einer Zeit allgegenwärtiger Datenverarbeitung stark gefährdet. Wie es der Herr Bundespräsident am 3. Oktober in der Stuttgarter Liederhalle sinngemäß sagte, befinden wir uns mitten in ei nem Epochenwechsel. Die digitale Revolution führt zu tief greifenden Veränderungen unserer gesamten Lebens- und Ar beitswelt, die wir noch kaum überblicken können. Ich möch te hinzufügen: Es schwindet jene Privatsphäre, die vor einer Generation mühsam vor den Gerichten erstritten wurde.

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Erstes Stichwort: Medienkompetenz und Bildungsplanreform. Das bedeutendste inhaltliche Handlungsfeld dieses Landtags ist, denke ich, die Bildungspolitik. Hier können Sie auch für den Datenschutz etwas tun. Datenschutzkompetenz ist Teil der Medienkompetenz. Nach der geplanten Bildungsplanre form soll das zu den sogenannten Leitperspektiven gehören. Aber der Schwerpunkt soll erst ab der fünften Jahrgangsstu fe gesetzt werden. Das ist jedoch reichlich spät, denn bereits in den Jahrgangsstufen 3 und 4 tummeln sich rund die Hälfte der Kinder im Internet.

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In allen Ländern, in denen es solche Gesetze gibt, ist der Lan desbeauftragte für den Datenschutz zum Informationsfrei heitsbeauftragten ernannt worden.

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Vor allem auch die Frage der Bußgeldzuständigkeit sollte ge klärt werden, zumal ja selbst der Entwurf der europäischen Datenschutz-Grundverordnung umfassende Sanktionsbefug nisse für die Aufsichtsbehörden vorsieht.

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Schließlich schlage ich der Landesregierung eine Qualifizie rungsoffensive im Bereich des Datenschutzes vor, um nicht permanent den Einzelfällen hinterherlaufen zu müssen. Wir haben unsere Beratungsaufgaben verstärkt. Ich will das hier nicht im Einzelnen ausführen. Das haben wir im Tätigkeits bericht getan. Wir würden gern über den Polizei- und den Lehrerbereich hinaus den Austausch mit weiteren Bereichen der Landesverwaltung verstärken, um Datenschutz-Knowhow dort aufzubauen, aber auch, um bei uns reine Daten schutzkarrieren zu verhindern.

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Schließlich ein letzter, aber nicht der unwichtigste Punkt, der heute auch schon angesprochen wurde: der Haushalt. Das könnte ein Prüfstein sein, wo aus dem Koalitionsvertrag Ernst gemacht werden kann, ob der unabhängige Datenschutz wirk

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Datenschutz gibt es schließlich nicht zum Nulltarif.

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Jetzt weiß ich natürlich, welchen Zwängen die Landesregie rung unterliegt. Ich habe auch heute Morgen die Diskussion zum Verfassungsschutz verfolgt. Im Grunde handelt es sich beim Datenschutz um einen modernen, verbraucherorientier ten, zumeist digitalen Verfassungsschutz, nur in anderer Sicht weise. Auch wir schützen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Deswegen, wenn es schon um die Frage geht, dem Verfassungsschutz etwas wegzunehmen oder nicht, schichten Sie einfach ein paar Stellen vom Verfassungsschutz zu uns um.

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Das Thema NSA habe ich bisher nicht angesprochen. Aber ich denke, dass wir eine wirksame Regelung für einen europäi schen Datenschutz brauchen, ist spätestens seit den Enthül lungen von Edward Snowden deutlich geworden. Der natio nale Gesetzgeber stößt hier an Grenzen. Umso erfreulicher ist es, dass der Europäische Gerichtshof in den letzten Monaten wegweisende Entscheidungen zum europäischen Grundrechts schutz getroffen hat und dabei auch den außereuropäischen Anbietern ihre Grenzen aufgezeigt hat. Denen hat er gezeigt, dass sie sich an europäisches Datenschutzrecht zu halten ha ben, wenn sie hier ihre Produkte verkaufen wollen. Das ist viel wert, und ich hoffe, das wird auch in Zukunft weiter Schu le machen.

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So sollte der Datenschutz für den Erhalt der Privatsphä re so wichtig werden wie der Umweltschutz für den Er halt der Lebensgrundlagen. Wir wollen und sollten die Vorteile der digitalen Welt nutzen, uns gegen ihre Nach teile aber bestmöglich schützen.

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(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Das gilt für ihren Umgang mit Datenschutz nicht!)

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kelfeld des gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen. Sonst droht der Datenschutz zum Täterschutz zu werden.

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Der Bericht ist ziemlich umfangreich, und ich würde ihn nicht nur oberflächlich lesen, sondern mich einmal mit der Materie befassen. Wenn Sie das tun, werden Sie feststellen, dass der Bericht alle Lebensbereiche – auch die von normalen Bürge rinnen und Bürgern – betrifft. Datenschutz ist nicht etwas, wo rüber man nur in der Wissenschaft spricht, was weit weg ist und eine Debatte unter Akademikerinnen und Akademikern darstellt.

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Nein, Datenschutz spürt jeder eigentlich täglich – nicht nur durch Facebook oder WhatsApp. Es gibt auch Überwachun gen. Wir haben im Ausschuss über Wildtierkameras gespro chen. Das steht zunächst einmal nicht so sehr im Blickfeld ei nes jeden oder einer jeden. Ich glaube, das sollte im Blickfeld stehen. Daher sollte man nicht nur oberflächlich, sondern ein bisschen gezielter und tiefer gehend lesen. Das ist auf jeden Fall sehr wünschenswert.

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Das führt mich zu dem nächsten Thema, das auch schon an gesprochen worden ist, dem Thema Vorratsdatenspeicherung. Dazu gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Aus der Sicht der Grünen wird darin sehr eindeutig gesagt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mehr möglich ist. Deswegen: Wer den Datenschutz ernst nimmt und es mit ihm auch ernst meint, sollte sich mit dem angeführten Urteil beschäftigen, sollte für sich die Konsequenzen daraus auf den Tisch legen und auch sagen, was er ansonsten noch tun kann.

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Ich meine, all die Probleme, die wir im Datenschutz haben, die Sie auch angesprochen haben – mit Facebook und WhatsApp –, rühren auch daher, dass die Leute nicht verste hen, was hintendran passiert. Man benutzt ein Tool, eine App. Aber welche Daten wohin geschickt werden, wo diese Daten gespeichert werden und was mit ihnen weiter passiert, ist ei nem nicht sofort klar. Die Nutzung ist einfach praktikabel. Man muss vielleicht auch keine SMS schicken. Die kostet Geld. Jugendliche achten darauf und schicken Nachrichten lieber über WhatsApp hin und her. Daher: Man sollte zumin dest klarmachen, was es bedeutet, wenn darüber kommuni ziert wird.

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Die Dringlichkeit eines effektiven und umfassenden Daten schutzes auf europäischer Ebene erscheint vor diesem Hinter grund klarer als vielleicht jemals zuvor. Leider befindet sich die Datenschutz-Grundverordnung noch immer in der Ent wurfsphase. Wir hoffen und erwarten, dass dieser Prozess in den nächsten Monaten abgeschlossen sein wird.

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Die Landesregierung nimmt ihre Verantwortung beim Thema Datenschutz ernst. So hat es mich gefreut, aber nicht über rascht, dass der Landesdatenschutzbeauftragte explizit das In

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Dabei bleibe ich ganz sicher, nach diesen überzeugenden Darstellungen. – Ich schließe mich also ausdrücklich dem Dank für die gute Arbeit an. Ich glaube, es ist im Ausschuss auch ganz klar geworden: Der Datenschutz bei uns im Land ist bei Ihnen, lieber Herr Klingbeil, in sehr guten Händen.

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Ich habe gesagt, der Datenschutz ist insgesamt auf einem or dentlichen Niveau, Verbesserungsmöglichkeiten vorbehalten. Nun komme ich noch auf einige Punkte zu sprechen. Vorweg zunächst zum Stichwort „Vorratsdatenspeicherung“, weil es genannt worden ist. Ich darf, lieber Herr Kollege Hitzler, an dieser Stelle darauf hinweisen: Wer die Geschichte der Vor ratsdatenspeicherung verfolgt, sieht ganz klar: Die Vorratsda tenspeicherung ist an ihren eigenen Übertreibungen kaputtge gangen.