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Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegt die Information vor, dass sich die Fraktionen auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 15. Bundesversammlung geeinigt haben. Es ist nach meinen Informationen weiterhin vorgesehen, die Wahl morgen im Anschluss nach der Wahl des Landesbeauftragten für Datenschutz vorzunehmen. Ist dem so? Ich sehe Zustimmung. Müssen wir darüber abstimmen? Dann würde ich darüber abstimmen. Wer dafür ist, dass wir Dringlichkeit bejahen und gleichzeitig den Tagesordnungspunkt festlegen, Wahl nach der Wahl des Datenschutzbeauftragten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so mit der Wahl der Wahlmänner und -frauen für die Bundesversammlung.

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Da nun auch der Stellvertreter im Amt geht und eine Referatsspitze derzeit unbesetzt ist, befindet sich das Schiff Datenschutz in Thüringen auf schwerer See und für die starken Wellen sind die CDU und die SPD verantwortlich. Damit die Institution in Zukunft nicht erneut beschädigt wird und das Amt eine überparteiliche Legitimation erfährt, dafür steht unser Gesetzentwurf.

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Der derzeitige Amtsinhaber hat in der Vergangenheit bei Themen durchaus kritisch Position bezogen; sei es bei der Aufdeckung der Datenschutzprobleme in Thüringer Kommunen, sei es mit Blick auf die notwendige Aufstockung bei Personal und Logistik, um zum Beispiel Prüf- und Kontrollaufgaben zukünftig auch wirklich flächendeckend in Thüringen durchführen zu können und sei es die Forderung nach einer umfassenden Modernisierung des Thüringer Datenschutzrechts. Das sind alles Aufgaben und Probleme, die nach Ansicht meiner Fraktion im Bereich Datenschutz dringend angegangen und gelöst werden müssen. Dafür steht heute unser Gesetzesvorschlag.

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Unser Gesetz ist ein Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit, Wirksamkeit und Transparenz beim Thema Datenschutz und wird für den zukünftigen Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutzbeauftragte ihr Wirken, ihre Möglichkeiten und ihre Wirksamkeit erhöhen können. Danke.

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Wie war es dazu gekommen? Neben der Vereinbarung der beiden Regierungspartner im Koalitionsvertrag liegt dem Gesetz natürlich auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zugrunde. Im März 2010 hatte dieser festgestellt, dass die Aufsicht über den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich gemäß Artikel 28 der Europäischen Datenschutzrichtlinie in völliger Unabhängigkeit und damit frei von Fach- und Rechtsaufsicht der Landesregierung ausgestaltet sein muss.

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Wir haben dieser Forderung Rechnung getragen und so der Übertragung der Aufsicht für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich auf den Thüringer Datenschutzbeauftragten entsprochen. Der Landesbeauftragte führt seine ihm übertragenen Aufgaben völlig weisungsfrei aus. Damit ist den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs - wie ich meine - Genüge getan.

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Die Einrichtung des Landeszentrums für Datenschutz war bereits damals in der Diskussion und wurde abgelehnt. Sie sagten, selbst Schleswig-Holstein, ich sage, einzig Schleswig-Holstein hat diesen Weg gewählt. Sie wissen, dass wir auch diesen Vorschlag ablehnen werden.

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Wer von uns hat schon einmal in einer großen deutschen Tageszeitung gelesen, dass die oder der Thüringer Datenschutzbeauftragte mit harscher Kritik gegen die Landesregierung vorgegangen ist oder sich ein privates Unternehmen schnappt und sagt: So werdet Ihr in Zukunft hier in unserem Land das nicht mehr machen können, ihr müsst die Rechte der Bürgerinnen und Bürger achten? Das haben wir alle noch nicht gelesen, das haben wir alle noch nicht bemerken können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber über das ULD, das Unabgängige Landeszentrum für Datenschutz, in Schleswig-Holstein haben wir das alle gelesen. Das

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Das wird der hohen Bedeutung des Datenschutzes nicht mehr gerecht. Wir fordern das ein in der Debatte, diese Debatte zieloffen zu führen, um dann zu schauen, wie wir die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und damit das Datenschutz

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Deshalb ist es vollkommen richtig, was DIE LINKE hier beantragt. Wir hoffen sehr, dass wir zu einer wirklich qualitativ hochwertigen Diskussion im Innenausschuss zu diesem Gesetz kommen werden, weil die Bedeutung des Datenschutzes ständig anwächst. Wir haben die große Hoffnung, dass dies auch in der regierungstragenden Koalition erkannt wird, wie wichtig dieses Thema Tag für Tag für viele gerade jüngere Menschen, aber auch ältere Menschen, zunehmend wird. Datenschutz - das ist Grundrechtsschutz, das ist Persönlichkeitsschutz und wir dürfen das nicht auf die leichte Schulter nehmen und man kann nicht sagen, dass man annimmt oder vermutet, der Unabhängigkeit mit den letzten Regelungen hinreichend Genüge getan zu haben.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beratung im Innenausschuss ist aber auch notwendig, um ein paar Fragen, die wir GRÜNE an den Antrag, an den Gesetzentwurf der LINKEN haben, noch mal aufzulösen. Wir sehen einen Konflikt in Ihrer Konstruktion, eine oberste Landesbehörde zu schaffen, aber diese dann als Anstalt des öffentlichen Rechts zu führen. Damit kommen wir in einen Konflikt der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung. Wir glauben, dieser muss noch aufgelöst oder vielleicht besser geklärt und beschrieben werden. Genauso sind wir skeptisch, ob es der richtige Weg ist, den Sie in Ihrem Gesetz anklingen lassen, den Etat im Etat des Landtags zu verankern. Das ist eine Sache, die haben wir jetzt schon, da müssten wir jetzt nichts ändern. Unserer Meinung nach, wenn wir die wirkliche Unabhängigkeit haben wollen, bräuchte dieses unabhängige Landeszentrum für Datenschutz einen eigenen Einzelplan, um wirklich unabhängig zu sein, einen eigenen Stellenund Personalplan, den man dann ähnlich wie den Plan des Landtags auch behandeln könnte.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Datenschutz ist mit gutem Fug und Recht bei uns oft in der Debatte und so auch in diesem Plenum. Nicht nur, dass wir eine neue Datenschutzbeauftragte oder einen neuen Datenschutzbeauftragten wählen, sondern wir haben auch einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Thüringer Datenschutzgesetz vorliegen. Ich möchte an der Stelle sagen: Es fiel hier die Vokabel vom diskreditieren des Datenschutzbeauftragten. Meine Damen und Herren, diskreditiert wurde der Datenschutzbeauftragte, den wir bis jetzt noch haben, durch das Vorgehen der Koalition.

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Zusammenfassend, meine Damen und Herren, kann ich sagen, es überwiegt ein wenig die Verwunderung, warum die Fraktion DIE LINKE jetzt diesen Gesetzentwurf einbringt. Aber ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss und auch an den Innenausschuss. Ich freue mich dort auf eine zielführende und bestimmt interessante Debatte, denn das Thema „Datenschutz“, meine Damen und Herren, brennt uns allen gemeinsam unter den Nägeln. Ich danke Ihnen.

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Ihr Hauptpunkt ist eigentlich das Bestellungsrecht. Sie schreiben in Ihrer Begründung, es sollte aus dem Regierungsschacher, aus den Hinterzimmern hinaus. Sie haben bei der Einbringung, Frau Renner, jetzt auch noch einmal das Verfahren kritisiert. Ich will Ihnen mal eines sagen: Wir haben im November beschlossen und das schien an Ihrer Fraktion etwas vorbeigegangen zu sein, dass der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz bestimmt, und es war jedem klar und es hätte jeder wissen können, dass die Amtszeit des bisherigen Landesbeauftragten Ende dieses Monats ausläuft, und es war niemand daran gehindert, langfristig vor einem Jahr, vor fünf Monaten, vor vier Monaten, vor drei Monaten oder vor einer Woche irgendwelche Vorschläge einzubringen. Das hätte jeder tun können.

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so das, das muss ich mal sagen, wird meinem Selbstverständnis als Parlamentarierin, als Volksvertreterin nicht gerecht. Ich bin nicht gehindert, schon jetzt draußen zu suchen, draußen zu fragen und Anregungen von denen, die sich mit diesem wichtigen Thema Datenschutz beschäftigen, aufzunehmen. Deswegen verstehe ich das, ehrlich gesagt, gar nicht.

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Jetzt ist die Frage: Was machen wir damit? Also wir sehen wenige Wochen nach der Gesetzesüberarbeitung, die im November beschlossen worden ist, keinen Nutzwert darin, das Gesetz schon wieder anzufassen mit diesen beiden relativ banalen Punkten, zumal der Verordnungsentwurf der Europäischen Union erst wenige Wochen alt ist. Wir haben ja eine neue Sachlage, das ist noch gar nicht so richtig angekommen bei vielen. In Europa gibt es keinen neuen Richtlinienentwurf, sondern es ist ein Verordnungsentwurf. Das heißt, es ist geplant oder vorgeschlagen von der Europäischen Kommission, dass wir ein Europäisches Gesetz über den Datenschutz bekommen. Es erscheint mir sinnvoller und viel wichtiger, dass wir dann, wenn das Gestalt annimmt, dass wir dann überlegen, was wir hier für Novellierungsbedarf in Thüringen eventuell noch haben, und dann wieder an Inhalte in dem Gesetz vielleicht durchaus noch einmal herangehen, also beispielsweise Veröffentlichungspflicht für Verstöße gegen das Datenschutzrecht, das war umstritten. Das soll in EU-Recht eventuell vorgeschlagen werden. Dann lassen Sie uns doch bei gegebener Zeit das Gesetz wieder umfassend anfassen und jetzt hier nicht nur diesen kleinen Schlagschatten, der inhaltlich kein großer Wurf ist. Deswegen sehen wir jetzt keinen Bedarf für eine Überweisung dieser beiden Minipunkte, sage ich jetzt mal, und bei Gelegenheit oder nicht nur bei Gelegenheit

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aussetzt, bis das Europäische Parlament über ACTA entschieden hat. Hierdurch besteht Gelegenheit, das Abkommen noch einmal kritisch zu prüfen und zu diskutieren. Dabei steht außer Frage, dass ACTA ein notwendiges und legitimes Ziel verfolgt, wenn es die Produktpiraterie bekämpfen und Urheberrechte schützen will. Allerdings dürfen entsprechende Regelungen nicht über das Ziel hinausschießen, insbesondere darf die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird.

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schusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Zehnten Jahres bericht der Landesbeauftragten für Informati onsfreiheit vom 10. März 2016 (Drs. 19/331) und zur Stellungnahme des Senats vom 30. August 2016 (Drs. 19/719)

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Besonders wichtig: Wir stärken Sicherheit und Datenschutz mit dem Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit.

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Herr Kollege Gumprecht - ich sehe ihn jetzt gar nicht, doch, da sitzt er, das wäre jetzt natürlich vermessen gewesen, wenn wir über den Datenschutz weiter reden, dass er den Raum verlassen hätte -, Sie haben uns - aus datenschutzrechtlichen Gründen muss er das nicht sagen, das ist richtig, aber ich freue mich, dass er noch hier ist - vorgeworfen, wir würden scheinheilig heute eine Diskussion entfachen gerade zu diesem sensiblen Thema. Wir hätten ja die Möglichkeit ergreifen können vor geraumer Zeit, als wir zu dem Datenschutzgesetz uns 2011 verständigt hatten, das alles schon mal anzusprechen. Sie haben natürlich aber auch ausgeblendet, dass gerade die Personalsituation, und das verhehlen wir natürlich nicht, für uns Anlass war, heute diese Diskussion erneut auf die Tagesordnung zu setzen, weil aus unserer Sicht gerade in dem Punkt das Maß voll ist, meine Damen und Herren.

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Des Weiteren, das wissen Sie auch, Frau Kollegin Marx, der private Bereich, darüber haben wir lang und breit schon diskutiert, auch hier in aller Öffentlichkeit, der hat bisher noch null Rolle gespielt im Thüringer Datenschutz. Sie wissen ganz genau, dieser private Bereich hängt nach wie vor in der Luft, das Personal ist noch, soweit ich weiß, beim Landesverwaltungsamt angesiedelt mit 0,8 Planstellen und, soweit ich gehört habe, ist man bemüht, hier jetzt Lösungen zu schaffen. Also nach wie vor Unklarheit beim Landesverwaltungsamt, beim hiesigen Personal. Man weiß momentan noch nicht so richtig, wie das weitergehen soll. Ich denke, das ist auch noch mal ein riesiges Problem, was aufgegriffen werden muss.

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Sie haben gesagt, Sie können sich freuen über Diskussionen zum Datenschutz. Die Freude können wir noch anreichern im Ausschuss, wenn Sie das möchten, aber Sie haben gesagt, Sie verweigern sich dessen, also insofern bin ich doch schon etwas enttäuscht von Ihrer Rede, die Sie hier gehalten haben. Ich hätte gedacht, dass Sie zumindest auch in diesen Punkten, da können Sie vorwerfen, wir hätten sie schon eher einbringen müssen, aber ich habe gesagt, der Anlass, den Sie selbst geliefert haben, ist Grund genug, diese Fragen jetzt noch einmal erneut in die Diskussion einzubringen und aufzunehmen. Deshalb auch, Herr Bergner, weil Sie gesagt haben, es sei etwas zu spät, ich sage Nein. Der Inhalt und unsere Anträge sind nicht ganz neu, aber der Anlass ist neu dazu.

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oberste Landesbehörde geschaffen. Wie gesagt, die Frage Landesbehörde wäre da noch einmal zur Diskussion zu stellen. Aus unserer Sicht darf der Datenschutz nicht wie bisher geschehen, unter Haushaltsvorbehalt stehen. Ohne die notwendige Finanzausstattung bleibt eben auch die Aufgabenerfüllung leider ein Papiertiger. Der scheidende Funktionsinhaber hatte ja in seinem letzten Datenschutzbericht auch erhebliche - und das will ich noch einmal deutlich sagen - datenschutzrechtliche Probleme in den Kommunen benannt. Im Zusammenhang damit problematisierte er auch, dass wegen der eingeschränkten personellen und logistischen Ressourcen die notwendige flächendeckende Prüfung nicht möglich war. Für die Bearbeitung solcher und anderer Problemfelder kann in Zukunft ein unabhängiges Datenschutzzentrum durch bessere logistische Bedingungen das schaffen. Dieses Modell arbeitet, wie schon gesagt, erfolgreich, sehr erfolgreich in Schleswig-Holstein. Dort wurde z.B. eine umfangreiche und auch kritische Arbeit gemacht zu Themen, wie ich sie schon benannt habe, z.B. Google Street View. Meine Damen und Herren, die auch im Beirat, im momentanen Datenschutzbeirat mitarbeiten, wissen, wie schwierig die Situation ist. Es werden viele Themen angesprochen, die Fraktionen haben die Möglichkeit, Anträge zu stellen, die werden problematisiert. Aber allein die Frage der Umsetzung obliegt dem Datenschutzbeauftragten und erst nach geraumer Zeit werden Berichte über die entsprechenden Ergebnisse auch an die Abgeordneten weitergeleitet. Auch darin, denke ich, ist ein Mangel zu sehen. Die Frage ist, wie künftig durch einen Datenschutzbeirat oder vielleicht auch in einer anderen Form die datenschutzrechtlichen Dinge hier im Hause aufgearbeitet werden können. Hier mache ich mal ein Ausrufe- und Fragezeichen.

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Eine Politik der Ignoranz. Ganz kurz will ich umschreiben, was ACTA beinhaltet: Zum einen werden die Interessen von Rechteinhabern über Meinungsfreiheit, über Datenschutz und über weitere fundamentale Rechte gesetzt. Als Zweites fordert ACTA von Internetprovidern die Überwachung von Netzwerken und die Offenlegung persönlicher Daten bei angeblichen Rechtsverstößen und führt somit letztendlich jedenfalls zu einer Überwachung und Kontrolle der Inhalte, aber auch der Meinungsfreiheit durch Dritte. ACTA ist also ein weiterer Schritt hin zum Präventionsstaat. Es geht aber nicht nur um die Einschränkung von Freiheit im Internet, es geht auch um die Auswirkungen auf sogenannte Entwicklungsländer, denn ACTA räumt Unternehmen Befugnisse ein, die dazu führen, dass bei bloßem Verdacht einer Ähnlichkeit zu einem geschützten Medikament oder auch Saatgut Lieferungen gestoppt und auch beschlagnahmt werden können.

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Ebenso hatte der Kollege Gerd Schreiner Geburtstag, der 45 Jahre alt geworden ist. Heute hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ebenfalls einen ganz besonderen Geburtstag. Er grüßt uns durch seine Nichtanwesenheit. Schade, ich hätte ihm gerne gratuliert. Edgar Wagner hat einen guten Job gemacht.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6795:

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Für die Aktenvorlage gelten alle Regeln, die immer ganz normal für unsere Aktenvorlagen gelten, bei den Netzen, bei Hapag-Lloyd und bei den Vertragsgeschäften, die Sie zu Ihren Amtszeiten abgeschlossen haben. Hier gelten ebenso der Datenschutz und die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Das ist immer so, das war zu Ihrer Zeit so und auch zu unserer. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden und Sie auch, Herr Wersich.

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Wir kommen zum Punkt 25 der Tagesordnung, Drucksache 20/7707, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Anpassung beziehungsweise Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes, des Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes und des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/6795: Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Sicherungsverwahrung und zur Anpassung bzw. Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes (HmbStVollzG), des Hamburgischen Jugendstrafvollzugsgesetzes (HmbJSt- VollzG) und des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HmbUVollzG) (Senatsantrag) – Drs 20/7707 –]

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Wir kommen nun zum Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung aus Drucksache 20/7707.

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Man kann erkennen, dass es Unterschiede zwischen den Mängelmeldersystemen gibt. Einige sind aus kommunaler Eigeninitiative entstanden. Einige sind selbst gebaut. Einige sind mit kommerziellen Anbietern gemeinsam entstanden, einige auch im Kreisverbund oder mit den öffentlichen IT-Dienstleistern. Man kann natürlich auch feststellen, einige Systeme sind besser und einige sind schlechter. Man kann aber nicht allen Mängelmeldern pauschal unterstellen, wie es Ihr Antrag tut, dass sie den Datenschutz verletzen. Diesen Vorwurf finde ich nicht statthaft. Das stimmt so pauschal weder bei kommerziellen noch bei kommunalen Mängelmeldern. Da gibt es jeweils große Unterschiede. Das kann man alles nicht so pauschal beurteilen, wie Sie das in Ihrem Antrag dargestellt haben.