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Unterrichtung Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt - Drs. 6/2602

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Stellungnahme der Landesregierung zum XI. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 (Drs. 6/2602)

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages sind der Elfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Tätigkeitsbericht zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an nahezu alle anderen Ausschüsse und an den Ältestenrat überwiesen worden.

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Mit dem Elften Tätigkeitsbericht befasste sich der Innenausschuss erstmalig in der Sitzung am 27. November 2014. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz erhielt dort Gelegenheit vorzutragen. Der Ausschuss widmete sich vornehmlich den übergreifenden Fragen des Datenschutzes und jenen Sachverhalten, die im Tätigkeitsbericht aufgezeigt wurden, die gewissermaßen seinen Zuständigkeitsbereich betreffen.

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Mit den übrigen Abschnitten sollten sich, so war es angedacht, die jeweils dafür sachlich zuständigen Ausschüsse befassen. Es geschah in der Folgezeit auch, dass sich die Fachausschüsse unter Einbeziehung des Landesdatenschutzbeauftragten jeweils mit den sie sachlich betreffenden Fragen befassten. Auch dort war der Landesbeauftragte für den Datenschutz jeweils eingeladen und erhielt Gelegenheit, sich zu äußern.

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Im Ergebnis der Beratungen in den mitberatenden Ausschüssen wurde der Elfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Stellungnahme der Landesregierung von allen Ausschüssen, wie auch schon im Innenausschuss, einstimmig zur Kenntnis genommen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem sich die Fachausschüsse und der Ältestenrat mit den Drucksachen befasst hatten, hat sich der Innenausschuss gewissermaßen in zweiter Runde am 7. Mai 2015 erneut mit dem Tätigkeitsbericht befasst. Zu dieser abschließenden Beratung wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz ein weiteres Mal eingeladen und bekam noch einmal Gelegenheit, sich abschließend zu den bisherigen Beratungen zu äußern. Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4046; diese wurde einstimmig beschlossen.

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Der Landtag sieht besondere Herausforderungen rechtlicher und technischer Art für den Datenschutz und die Datensicherheit in der digitalen Welt. Es bedarf einer Ausgestaltung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter, Ihr Elfter Tätigkeitsbericht stellt ein umfassendes Kompendium zum Stand der Debatten um den Datenschutz dar. Immerhin haben sich neun Ausschüsse mit diesem Thema befasst. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass aus diesen Debatten insgesamt fünf Empfehlungen resultieren.

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Daher begrüße ich, dass sich die EU des Datenschutzthemas angenommen hat. Mein Haus wird die Beratung des Rates der Innen- und Justizminister zur Erarbeitung eines trialogfähigen Standpunktes zur EU-Datenschutz-Grundverordnung weiter verfolgen. Wir haben diesbezüglich ein eigenes Referat im Haus gebildet. Hierbei gilt es, das hohe deutsche Datenschutzniveau möglichst zu halten. Für den öffentlichen Bereich scheint dies möglich, da hier die Grundverordnung nur einen Mindeststandard vorschreiben soll.

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Aber auch der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bedarf darf sich nicht am schwächsten Rechtslevel eines EU-Mitgliedstaates orientieren. Ich bin daher gespannt, wie sich das Parlament im Rahmen der ab dem dritten Quartal 2015 zur erwartenden Trialogverhandlung positioniert.

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Nun ist der Landesdatenschutzbeauftragte nicht nur für den Datenschutz, sondern auch für die Informationsfreiheit zuständig. Hierbei gibt es auch Schnittmengen.

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Ich will auf den Informationszugang nicht im Detail eingehen, will aber sagen, dass sich - wir haben das Thema Open Data ursprünglich eingebracht - Informationszugang und Datenschutz nicht ganz trennen lassen. Beides ist jedoch miteinander vereinbar und gehört in einer politischen Diskussion auch immer zusammen. Daher werden wir in der Zukunft an einem Transparenzgesetz nicht vorbeikommen, was Herr Dr. von Bose in seiner Funktion ebenfalls schon angeregt hat.

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Wir werden heute - darüber bin ich sehr glücklich - noch einmal herausarbeiten, was es eigentlich für die Medienkompetenzvermittlung zum Beispiel im Schulbereich bedeutet, wenn wir fordern, dass Datenschutz elementarer Bestandteil der Medienbildung an Schulen sein soll. Nach meiner Kenntnis ist das im Prinzip in diesem Hohen Haus strittig.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Elfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 und die Stellungnahme der Landesregierung wurden nach erfolgter Direktüberweisung in insgesamt neun Ausschüssen und dem Ältestenrat intensiv beraten und ausgewertet. Wir danken unserem Landesbeauftragten Herrn Dr. von Bose für diese umfassende Darstellung.

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Nach erfolgter Ausschussberatung liegt Ihnen nunmehr die Beschlussempfehlung des für den Datenschutz federführend zuständigen Ausschusses für Inneres und Sport vor.

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Wir halten es zusätzlich für bedeutsam, in den Trialog-Verhandlungen für die Datenschutz-Grundverordnung weiterhin auf ein einheitliches hohes europäisches Datenschutzniveau hinzuwirken.

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sellschaft schreitet voran. Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht zum Schutz der Integrität informationstechnischer Systeme halten mit dieser Entwicklung kaum oder gar nicht Schritt.

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Der ausgeforschte Konsument und die gläserne Bürgerin werden und sind bereits Realität. Datenschutz durch Technik und der Selbstdatenschutz der Nutzer versagen oftmals angesichts moderner Überwachungssysteme. Der NSA-Ausspähskandal hat die Grundfragen nach dem Zustand der Grundrechte und von Demokratie und Rechtsstaat wieder neu aufgeworfen.

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Natürlich begrüßen wir, dass die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung auf der EUEbene in den vergangenen Monaten vorangetrieben wurden. Vergessen wir aber auch nicht: Die Verordnung hätte bereits im vergangenen Jahr in Kraft gesetzt werden können. Wichtig ist weiterhin, in den Verhandlungen auf ein einheitliches hohes europäisches Datenschutzniveau hinzuwirken.

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Ausgangspunkt des Persönlichkeitsschutzes ist das Recht jedes Einzelnen, selbst darüber zu bestimmen, welche seiner Daten andere verarbeiten können und sollen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, muss der Datenschutz auch als Bil

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Danke sehr, Herr Kollege Dr. Brachmann. - Damit ist die Debatte beendet. Nachdem der Landtag den Elften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie die Stellungnahme der Landesregierung zur Kenntnis genommen hat,

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Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der Landesregierung am 23. September 2015 in Erster Lesung beraten und an den Innenausschuss federführend überwiesen. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 12. November 2015 eine öffentliche Anhörung durchgeführt. An dieser Anhörung haben der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Professor Dr. Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg und Professor Dr. Hartmut Anden,

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war vielleicht das größte Problem bei unseren Beratungen – die Frage der Reichweite dieses Gesetzes, das heißt, für welche Verwaltungen soll es gelten und wer wird gegebenenfalls aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hierfür bereits eine Regelung vor. Hierzu gab es einige Diskussionen und wir haben uns letztlich dafür entschieden, dass wir expressis verbis den Landtag, den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und den Bürgerbeauftragten vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausnehmen wollen, nicht zuletzt weil auch in den Diskussionen nicht ganz eindeutig zu klären war, was denn nun Behörde ist und inwieweit die Genannten Behördencharakter haben, denn dann würden wir möglicherweise zukünftige Auseinandersetzungen nur provozieren. Das wollten wir nicht, deshalb diese Regelung. Ich bitte Sie, dem so veränderten Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde eben die große Einigkeit zwischen den demokratischen Fraktionen betont, was die Änderungen des vorliegenden Gesetzentwurfs anbelangen. Ich möchte allerdings noch mal erwähnen, dass es insbesondere darum geht, dass der Landtag und die Fraktionen sowie die Beauftragten des Landtages, also der Beauftragte für Datenschutz und der Bürgerbeauftragte, aus dem Regelungsbereich des Gesetzes herausgenommen wurden. Also die große Kompromisslinie ist das jetzt nicht, aber es ist schön, dass wir uns hier einigen konnten und für mehr Rechtssicherheit sorgen konnten.

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Wir wollen z. B. auch dem Thema Datenschutz in dieser Hin sicht Rechnung tragen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Landesdatenschutzbeauftragten in einer Sitzung beizuziehen, um gerade sehr schwierige datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Denn Freiheit auf der einen Seite und Sicherheit auf der anderen Seite, das ist immer eine Frage der Abwägung der Rechtsgüter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger in un serem Land. Um dies wirklich sorgfältig abwägen zu können, haben wir diese Regelungen getroffen.

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Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 58. Sitzung am 16. Februar 2015 mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Dabei waren die kommunalen Spitzenverbände und auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz zugegen.

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Nachdem der Landesbeauftragte für Datenschutz seinen Standpunkt vorgetragen hatte - die kommunalen Spitzenverbände haben das schriftlich getan -, verständigte sich der Ausschuss darauf, noch nicht in die inhaltliche Beratung einzutreten, solange die Synopse des GBD nicht vorliegt.

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Ich habe mir die Reden zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes im Januar 2015 noch einmal angesehen. Herr Kollege Kolze, Sie führten aus, dass man die Debatte zum Bundesmeldegesetz hier nicht wiederholen müsse. Ich sage: Doch, auch wenn im Anschluss Datenschutz noch einmal Thema sein wird. Über dieses Thema ist zu sprechen - immer wieder.

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Datenschutz und einem sorgsamen Umgang mit Daten vorstellen. Deswegen werden wir uns im Rahmen der Abstimmung der Stimme enthalten.

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Mit der letzten Änderung des Datenschutzgesetzes durch das Zweite Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 26. September 2011 wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt ab dem 1. Oktober 2011 auch die Aufgabe der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich übertragen.