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Die aktuellen Änderungen sind zum Beispiel notwendig geworden wegen der Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung, die ja Ende Mai in Kraft tritt, sowie Änderungen durch des Telekommunikationsgesetz oder den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Frau Grobien wird gleich noch einmal den Ausschussbericht des Wissenschaftsausschusses vorstellen, davon gehe ich aus.

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Das Zweite ist die Diskussion über den Punkt, den die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eingebracht hat, da geht es um einen Abwägungsprozess zwischen journalistischer Freiheit und Persönlichkeitsrechten. Diese beiden Punkte, so hatten wir uns verabredet, werden wir nach der Sommerpause noch einmal im Ausschuss zusammen aufrufen.

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Meine Damen und Herren, bis vor wenigen Wochen war das eigentlich ein Prozess, ich will sagen, business as usual. Wir haben im Ausschuss beraten, wir hatten dazu hier eine Besprechung der Sprecherinnen und Sprecher über einen Konsens, und das ist im Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit dann auch im Wesentlichen geeint. Dann begannen ehrlicherweise das Trauerspiel der rot-grünen Koalition und das Erpressungspotenzial, wenn man nur noch eine Mehrheit von einer Stimme hat.

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Als Erstes lasse ich über den Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 19/1629 abstimmen.

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Wer dem Änderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 19/1629 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.

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Also, genau das, was wir auf der Landesebene an gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz, aber auch mit den Verfassungsschutzgesetzen zu beachten haben, muss beachtet werden. Aus allem anderen wird sich keine Einschränkung ergeben.

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rierungen stattfinden können. Dort zeigt sich in der Umsetzung, wie weit die Krankenkassen mitmachen. Die AOK ist schon in großen Teilen mit dabei. Auch bei den Privatkassen wird sich immer die Frage stellen, wie man mit dem Datenmaterial umgeht. Datenschutz ist aber ein Thema, bei dem Sie sich sonst immer auf ein anderes Pferd schwingen.

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ausgesprochen, weil es einfach hier auch nach einem Kleinkrieg riecht. Im Endeffekt könnte ich aber auch vorschlagen, dass wir hier alle Optionen ziehen. Wir können abstimmen, wie wir wollen: dafür, dagegen, uns enthalten. Wir müssen sehen, was für uns im Einzelfall wichtiger ist: ob wir sagen, die Steuerkraft ist wichtiger, oder das Recht auf Datenschutz oder wie auch immer. – Vielen Dank.

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Klarstellende Ergänzung zu den Aufgaben des Landesarchivs sind in § 8 Abs. 4 bis 7 sowie in § 7 Abs. 2 und § 10 hinsichtlich der Verantwortlichkeiten vorgenommen worden. Auch hier habe ich Teilbereiche schon genannt: Aus- und Fortbildung des archivarischen Fachpersonals, Übernahme elektronischer Akten in ein digitales Magazin, die Festlegung von landesweit gültigen Übernahme- und Austauschformaten zur Archivierung, die Planung vor der Einführung bei wesentlichen Änderungen von IT-Systemen sowie die fachliche Beratung öffentlicher Stellen, Kommunalarchive, aber auch nicht staatlicher Archive und Privatpersonen. Klarstellende Regelungen wurden in § 17 hinsichtlich der Schutzfristen, ihrer Verkürzung sowie der Überarbeitung der Schutzfristdauer vorgenommen sowie in § 16, im Interesse einer vereinfachten Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger, die Abkehr vom Erfordernis des Nachweises eines berechtigten Interesses zur Nutzung von Archivgut hin zum Jedermannsrecht auf Nutzung öffentlichen Archivguts. Zudem fanden im Gesetzentwurf die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung Beachtung, die am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden sowie ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar gelten werden und mit denen ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten erzielt werden soll. Ich freue mich auf die Beratung im Fachausschuss und danke für die Aufmerksamkeit hier heute.

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Im Juni 2016, das wurde ja bereits gesagt, haben wir in diesem Hohen Haus als Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag – obwohl man eigentlich richtigerweise sagen müsste: Ergänzungsantrag zu dem Gesetz, was wir damals diskutiert haben – zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes, eingebracht. Und ich sage, deshalb müsste es richtigerweise Ergänzungsantrag heißen, weil es natürlich als Weiterentwicklung des in Rede stehenden Gesetzes gedacht war. Es ist schon gesagt worden, in dieser Novellierung des Gesetzes geht es um die inhaltliche Ausrichtung und es geht natürlich zuallererst und vor allem wirklich wichtigerweise darum, ein Gesetz, das noch inhaltlich aus dem Jahr 1992 – das ist auch schon gesagt worden – stammt, in das Jahr 2017 und fortfolgende zu überführen. In diesem Zusammenhang hast du auch da, lieber Jörg, gesagt, ihr wolltet damals abwarten, wie das Bundesarchivgesetz novelliert wird. Das mag sein, das freut mich auch, dass ihr das wolltet. Das war aber genau unsere Forderung, weswegen wir im Übrigen im Jahr 2016 eben nicht sowohl die strukturelle Veränderung hin zu einem Landesarchiv beschlossen haben und gleich noch eine inhaltliche mit, weil wir eben genau als Begründung gesagt haben, wir sollten und müssen abwarten, zum einen was passiert mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung und was passiert zum anderen auf Bundesebene mit dem Bundesarchiv. Deswegen haben wir gesagt, das ist der Grund,

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Im März 2017 ist dann das Bundesarchivgesetz in Kraft getreten und natürlich übernehmen wir in den jetzt vorliegenden Entwurf zum Landesarchivgesetz einige Änderungen aus dem Bundesarchivgesetz. Wir werden nicht alles übernehmen – meine Kollegin Mitteldorf hat es schon angesprochen – wir haben schon durchaus ein Problem mit einigen Änderungen im Bundesarchivgesetz, gerade was beispielsweise die Anbietungspflicht vom Verfassungsschutz angeht. Das finden wir falsch an dieser Stelle, dass dort der Verfassungsschutz keine Anbietungspflicht hat. Das wollen wir in Thüringen anders regeln und deswegen bin ich auch ganz froh, dass wir das hier schon so drinstehen haben. Ansonsten hat zu den kritischen Punkten, was beispielsweise schwammige Begriffe angeht und Auslegungsfragen, die Kollegin Mitteldorf im Prinzip alles gesagt. Ich glaube, da sind die diskussionswürdigen Gründe, aber wir müssen dieses Archivgesetz unbedingt anpassen, nicht nur was die Datenschutz-Grundverordnung angeht, sondern eben auch was die Frage der Digitalisierung angeht.

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In den weiteren Beratungen und Entscheidungen sollten wir sehr kritisch auf die Kosten-NutzenAnalyse schauen und auf die Frage von Bürgerrechten und Datenschutz achten. Diese kritische Herangehensweise ist im Verfahren durch eine ganze Reihe von Bundesländern bereits implantiert. Unter diesen Vorzeichen werden wir mit diesem Thema auch in der Zukunft umgehen. – Herzlichen Dank.

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Zudem ist es traurig, dass im vorliegenden Antrag zum Kinderschutz der Datenschutz überhaupt nicht erwähnt ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir halten solche webbasierten Datenbanklösungen nämlich immer auch für ein datenschutzrechtliches Problem – erst recht, wenn darin Gesundheitsdaten von Kindern abgelegt werden.

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Der Datenschutz gehört für uns Piraten zum Kinderschutz dazu. Nicht umsonst fordert die von mir vorhin zitierte UN-Kinderrechtskonvention „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen“ zum Schutz von Kindern. Die Betonung liegt hier auf „geeignet“.

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Zu Frage 4: Die Kompetenzanalyse ist mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. Er hat keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Die persönlichen Profile der Schülerinnen und Schüler sind auf einem Server beim Pädagogischen Landesinstitut anonymisiert und geschützt abgespeichert. Die Daten werden nach drei Monaten aus dem System gelöscht. So weit meine Antwort.

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Von daher bin ich enttäuscht darüber, dass Minister Meyer sich bei der Abstimmung der Verkehrsminister nur enthalten hat, als es um dieses Thema ging. Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, um den Datenschutz zu schützen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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Natürlich müssen wir den Datenschutz beachten. Wir müssen die rechtlichen Vorgaben beachten. Deswegen ist es gut, dass das Gutachten, von dem die Rede war, auch tatsächlich erstellt wird, und dass wir das vernünftig auswerten. Das werden wir gemeinsam tun.

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Das Ganze muss noch ein viel stärker wirkendes Thema beim Aufbau der digitalen Agenda werden. Daran arbeitet die Landesregierung gerade mit vielen unterschiedlichen Akteuren. Das unterstützen wir Grüne. Für uns ist klar, dass vertrauliche Kommunikationsstrukturen und Datenschutz die Schwerpunktthemen der digitalen Agenda sein müssen. Die Debatte wird noch sehr viele Monate lang andauern, bis sie abgeschlossen werden kann. Danach wird dann die Umsetzung kommen. Wir Grüne sind gespannt, wie das weitergehen wird. Vielen Dank.

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trum für Datenschutz jeden Tag aufs Neue. Die Abgeordneten der Piratenfraktion und unsere Mitarbeiter kommunizieren mit dem ULD praktisch standardmäßig verschlüsselt.

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Auch wir halten es für grundlegend falsch, was die Verkehrsminister von Bund und Ländern fordern, nämlich die Ermöglichung einer „flächendeckenden und tageszeitunabhängigen Videoaufzeichnung“. Das Argument, dass das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste nicht hinter dem Datenschutz zurückstehen dürfe, halte ich auch für verfassungsrechtlich fragwürdig.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 89: Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema „Datenschutz fit machen für Europarecht“.

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Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Datenschutz fit machen für Europarecht

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Meine Damen und Herren! Hintergrund der von meiner Fraktion beantragten Aussprache ist selbstverständlich der aktuelle, also der Zwölfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in MecklenburgVorpommern. Und Gegenstand einer solchen Aussprache ist bereits traditionell der Dank der Landtagsfraktionen, insbesondere auch der demokratischen Opposition, an den Landesbeauftragten und seine Behörde für seine geleistete Arbeit. Also von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank an Reinhard Dankert und seine Kolleginnen und Kollegen.

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Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, wir würden uns heute überheben, wenn wir bereits Einzelaspekte der Neuregelung vertieft diskutieren wollten. Ich denke hier etwa an eine deutliche Veränderung der bisherigen Rechtslage zur Videoüberwachung in Deutschland. Mir geht es um zu erwartende Folgen für die Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern und für die Landesgesetzgebung.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich persönlich bedaure es sehr, dass es den demokratischen Fraktionen selbst auf der Ebene der informellen Runden beziehungsweise unter den Parlamentarischen Geschäftsführern letztlich in dieser Legislatur nicht mehr gelungen ist, hier nachhaltige Lösungen zu finden. Und ich persönlich meine vor diesem Hintergrund auch, dass die Konstruktion zum Beispiel des Datenschutzbeirates hinterfragt werden sollte. Ich habe dort interessante und aufschlussreiche Informationsveranstaltungen und Diskussionsrunden erlebt. Die Rolle als Beratender für den Datenschutzbeauftragten, der durch Beschlüsse zum Beispiel Empfehlungen ausspricht, ist nicht zustande gekommen. Für die absehbaren und nun anstehenden Fragen hat auch der Beirat noch keine Antworten. Eine Empfehlung des Beirates, etwa in die Richtung, dass sich die deutsche Bundes- und Landesgesetzgebung bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht auf Minimalregelungen beschränken, sondern Vorreiter werden sollte, wäre hier eine hilfreiche Positionierung gewesen.

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(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil ich kein gestörtes Verhältnis zum Datenschutz habe.)

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(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich habe kein gestörtes Verhältnis zum Datenschutz, Herr Caffier.)

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Meine Damen und Herren, die Datenschutz-Grundverordnung regelt das Europäische Datenschutzrecht nicht abschließend. Sie enthält auf der einen Seite an nationale Gesetzgeber gerichtete Regelungsaufträge. Hier muss der jeweilige nationale Gesetzgeber etwas regeln. Auf der anderen Seite schafft die Verordnung aber auch Regelungsoptionen. Hier kann der nationale Gesetzgeber innerhalb eines beschriebenen Rahmens eigene, konkretisierende, ergänzende oder eben auch modifizierende Regelungen treffen.

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Bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung spielt die Polizei eine besondere Rolle. Es muss geregelt werden, wann die Polizei im Rahmen der Richtlinie handelt und wann für sie die Datenschutz-Grundverordnung gilt. Es wird sicher nicht einfach, hier eine vernünftige und vor allen Dingen, wie ich es mir wünsche, eine praktikable und rechtssichere Abgrenzung in allen Fällen hinzubekommen. Aber wir müssen dies definitiv schaffen. Nicht, dass eine effektive Verbrechensbekämpfung schon wieder droht, an Datenschutzverordnungen zu scheitern, oder eine effektive Bekämpfung solchen Regelungen zum Opfer fällt.

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Ziel ist es, möglichst im Oktober einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Deutschen Datenschutzrechtes an die Vorgabe der Datenschutz-Grundverordnung zu beschließen und noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages, also bis Herbst nächsten Jahres, zu verabschieden. Dieser erste Gesetzentwurf wird nur die zwingend erforderlichen Änderungen aufnehmen und letztendlich das Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Klar ist natürlich, auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen wir an Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen ran.