Es bestehen noch große Unsicherheiten und man sollte auch nicht völlig überziehen. Es geht darum, Datenschutz wirksam, aber gleichzeitig praktikabel für den Lebensalltag umzusetzen. Bei der Veröffentlichung von Daten zu den Wahlbewerberinnen sind verschiedene, zum Teil gegenläufige, Interessen abzuwägen, zum einen das Interesse der Bewerberinnen auf Schutz der Privatsphäre, nicht nur ihrer eigenen, sondern gegebenenfalls auch der ihrer Angehörigen. An dieser Stelle kommt aber mit Blick auf das bisherige Agieren gegenüber politischen Mitkonkurrenten aus anderen politischen Parteien die Frage auf: Geht es der AfD generell um den Schutz der Privatsphäre oder nur egoistisch um die ihre? Denn aus der Vergangenheit sind Vorkommnisse bekannt, bei denen sich Akteure der AfD nicht als Vorkämpfer des Daten- und Privatschutzes hervorgetan haben. Man hörte keine Unterstützung der AfD in Sachen Privatsphärenschutz, als ein populistischer Rechtsaußen-Mob vor dem Haus einer Grünen-Kollegin seine Hasstiraden gegen einen Moscheebau, gegen den Islam und gegen Menschen, die für Toleranz und Religionsfreiheit eintreten, in übelster Weise öffentlich von sich gab. Und auch meine Kollegin Katharina König-Preuss hat eben noch mal deutlich gemacht, die AfD wollte zweimal vor ihrem Haus aufmarschieren.
Punkt 70, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/19040: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Senatsantrag) – Drs 21/19899 –]
Punkt 71, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/19443: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand (Senatsantrag) – Drs 21/19900 –]
Punkt 72, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Strafprozesse an Gerichten und für die Verfahrensbeteiligten effektiver und moderner gestalten.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/18775: Strafprozesse an Gerichten und für die Verfahrensbeteiligten effektiver und moderner gestalten (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 21/19926 –]
Punkt 73, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Zivilprozesse an den Gerichten digitaler gestalten und beschleunigen.
[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 21/19094: Zivilprozesse an den Gerichten digitaler gestalten und beschleunigen (Antrag der FDP-Frakti- on) – Drs 21/19927 –]
Wir müssen Erfahrungen in Sachen Datenschutz sammeln, Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden, und man muss sich auch einem strittigen Thema wie Kostenfreiheit stellen. Natürlich wollen auch wir möglichst viel Kostenfreiheit, aber letztlich kann nicht alles kostenlos sein.
Für alle an Schule Beteiligten gilt, dass sie im Zuge der Digitalisierung von Bildung noch stärker für den Datenschutz sensibilisiert werden müssen. Bei der technisch unterstützten Individualisierung von Lehrund Lernprozessen ist eine größtmögliche Transparenz und Aufklärung über die Verwendung der Daten zu gewährleisten.
Frau Senatorin, Sie haben auf die nötigen Zertifikate hingewiesen. Inwieweit stehen Sie da mit dem Datenschutz in einem Austausch und inwieweit wird da auch beraten, damit die niedergelassenen Ärzte auch die richtigen Programme, die die entsprechende Zuverlässigkeit aufweisen, nutzen können?
Für uns gilt: Datenschutz dient der Sicherheit der Bürger, und er darf nicht zu einem Hemmnis für Sicherheit werden.
Hinsichtlich des Einsatzes von Body-Cams für Polizeibeamte sind wir offen für eine probeweise Einführung, sofern dies mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt wird. Der Punkt 5 des Piratenantrags - besonderer Datenschutz für Internetnutzer im Telemediengesetz - bedarf nach unserer Auffassung vor einer abschließenden Meinungsbildung noch einer gründlichen Prüfung und Erörterung. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Der dritte Punkt: Prekäre Beschäftigung hängt ganz stark mit Hartz IV zusammen. Natürlich hat Hartz IV einen Kontrahierungszwang ausgelöst, dass man sich eben auch zu Bedingungen verdingt, die weit unter dem Niveau sind, was eigentlich für die geleistete Arbeit angemessen wäre. Das ist eine Folge von Hartz IV, kann man also zum Teil damit auch beseitigen. Aber darüber hinaus hängt prekäre Beschäftigung natürlich auch damit zusammen, was man den Unternehmen für Kosten aufdrückt. Ich spreche da beispielsweise von der EU-Datenschutz-Grundverordnung, der Bürokratie des Bildungsfreistellungsgesetzes, den Mindestlohndokumentationspflichten. All das sind Punkte, die natürlich auch das Entstehen auskömmlicher Jobs verhindern. Da sind Sie genauso gefragt, wie Sie bei der Investitionsquote gefragt sind. Die ist in Thüringen denkbar gering im Vergleich mit anderen Industriestaaten.
Zu Frage 3: Die Senatorin für Kinder und Bildung ergreift zahlreiche Maßnahmen, um die IT-Sicherheit der bereitgestellten Systeme zu gewährleisten. Gemäß § 3 Bremisches Schuldatenschutzgesetz dürfen Lehr- und Betreuungskräfte, die sich schriftlich zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet und sich mit der Überwachung durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz einverstanden erklärt haben, zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch private Datenverarbeitungsgeräte nutzen. Die begrenzten Möglichkeiten der technischen Einflussnahme bei der Nutzung privater Endgeräte werden somit durch organisatorische Maßnahmen ergänzt, um ein angemessenes Schutzniveau zu etablieren. Die Kosten für Endgeräte und häusliche Arbeitsplätze können von Lehrkräften steuerlich geltend gemacht werden. Die Notwendigkeit einer Kompensationszahlung besteht somit nicht. – So weit die Antwort des Senats.
Interessen und Probleme zulassen. Deswegen muss unsere Internetnutzung auch einem besonderen Datenschutz unterliegen.
Blicken wir zurück: Als der Bundestag die Reform des Meldegesetzes im Juni 2012 erstmals beschlossen hatte, waren Zigtausende zu Recht empört; denn das Gesetz war schlichtweg eine Verbeugung vor der Adresshändler-Lobby. Es erlaubte die Weitergabe der Meldedaten an Werber und Adresshändler mit einer "Opt-out"-Lösung. Viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Verbände haben sich zu Recht dagegengestellt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der Bayerische Städtetag und der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bayern, Herr Dr. Petri, haben die Landesregierungen aufgefordert, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.
Die Vortragsveranstaltungen ergänzen das Angebot der Schulworkshops der Verbraucherzentrale und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das seit Jahren erfolgreich an den Schulen in Rheinland-Pfalz läuft.
Die zuständige Aufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz ist hier der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Datenschutzgrundverordnung enthält ein generelles sogenanntes Kopplungsverbot. Das bedeutet, dass Geräte und Dienste nutzbar sein müssen, ohne dass eine Datenverarbeitung zu Zwecken erfolgt, die über die reine Funktionsfähigkeit des Produkts hinausgeht. Nach der Datenschutzgrundverordnung wird auch die Nutzung von Verbraucherdaten zur Profilbildung einer ausdrücklichen Einwilligung bedürfen. Dies ist bislang nicht so. Die entsprechenden Einwilligungserklärungen dürfen sich derzeit noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstecken.
Sehr geehrte Frau Huth-Haage, mir sind hierzu keine konkreten Fälle aus Rheinland-Pfalz bekannt. Es ist aber so, dass die verschiedenen Stellen – in Rheinland-Pfalz vor allem der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – informieren und sensibilisieren und sich die Information und Sensibilisierung betreffend des Bildungssystems auch an die Lehrerinnen und Lehrer richten, damit sie darauf achten, weil – ich habe schon darauf hingewiesen – die Uhren mit Abhörfunktion in diesem Jahr von der Bundesnetzagentur teilweise schon aus dem Verkehr gezogen wurden. Hier gilt es also, wirklich Vorsicht walten zu lassen.
Weitere differenzierte Daten verweigern Sie uns mit Hinweis auf den Datenschutz. Sie fluten uns auch in dieser Anfrage mit nichtssagenden Daten und relativen Über- und Unterversorgungen und verweigern einen Teil der entscheidenden relevanten Daten. Man ertrinkt bei der Großen Anfrage bezogen auf die Fachärzte fast in überversorgten Bereichen. Man hat das Gefühl, dieses Land ist hinsichtlich der Fachärzte in allen Planungsbereichen hoffnungslos überversorgt. Sie unterhalten aber gleichzeitig eine Termin-Service-Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) , damit die Patienten überhaupt noch innerhalb von vier Wochen eine geringe Chance auf einen Termin haben.
Bei den Vorlagen zum Haushalt 2020 und 2021 ist Überweisung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) sowie an die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen sind, vorgesehen. Dies sind der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit, der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, der Ausschuss für die Gleichstellung der Frau und der staatliche Controllingausschuss.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: So ist es! Das ist der Datenschutz!)
Bereits im Schreiben vom 1. Dezember 2017 hat die Staatskanzlei alle Fraktionen darüber informiert, dass aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung eine Anpassung des Landesmediengesetzes 2018 notwendig sei. Sinnvoll wäre es, in diesem Zusammenhang eine größere Novelle des Landesmediengesetzes anzustreben und zum Beispiel auch die Entfristung von Zulassungen zu ermöglichen, die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für regionale Plattformen zu regeln und einiges mehr in diesem Zusammenhang zu erneuern. Das wäre dann auch die passende Stelle, um über die zukünftige Form der Wahl der Direktorin oder des Direktors der LMK zu beraten.
für die wir gerne anbieten, ausführlich und mit Zeit in den Ausschüssen zu beraten. Das Landesmediengesetz ist nun schon ein paar Tage alt, muss an Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung angepasst und in ein digitales Zeitalter überführt werden. Es geht auch um die Entfristung von Zulassungen und die Übertragungskapazitäten an regional und lokal ausgerichtete Plattformen, um Pluralität sicherzustellen.
Ich will es auch nicht kontrollieren, denn als Liberaler ist mir der Datenschutz heilig. Aber ich werde Sie sicher am
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat im Rahmen der bisherigen Debatten zum Themenkomplex NSA, Prism und Tempora von Anfang an deutlich gemacht, dass eine zeitliche-räumliche und inhaltlich flächendeckende uneingeschränkte Kommunikationsüberwachung in keiner Weise unserem Verständnis von Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit entspricht. Ich will dies im Einzelnen nicht weiter ausführen, sondern verweise dazu auf den Entschließungsantrag meiner Fraktion vom 10. Juli 2013 Drucksache 16/3521.
Deutschland braucht eine starke und unabhängige Kontrollinstanz für Datenschutz und Informationsfreiheit
Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon mehrfach darauf hingewiesen worden, dass sich unser Antrag erledigt habe und nicht mehr aktuell sei. Ja, seit heute Mittag hat er sich in einem Punkt erledigt. Habemus Bundesdatenschutzbeauftragte! Die Stelle des bzw. der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist wieder besetzt.
Als „falsches Signal für das Gelingen des Datenschutzes“ bezeichnet der Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz der Piratenfraktion die heutige Ernennung von Frau Voßhoff zur Bundesdatenschutzbeauftragen.