Dilek Kolat
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Ist doch klar! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über die Bilanz der rotroten Regierung gehört, und es ist wichtig, bereits am Anfang darauf hinzuweisen, dass zur erfolgreichen Bilanz der rot-roten Regierung auch eine erfolgreiche Konsolidierungspolitik der letzten Jahre gehört.
Diese erfolgreiche Konsolidierungspolitik lässt sich ganz einfach an den Haushaltszahlen ablesen. Wenn man sich den Haushaltsplanentwurf 2012/2013 und die Finanzplanung genau ansieht, können wir die Kontinuität der Haushaltskonsolidierung erkennen. Dieser Doppelhaushalt zeigt wieder einmal, dass zwei Dinge parallel möglich sind: den Haushalt zu konsolidieren und zugleich zu investieren und politische Schwerpunkte zu setzen. Genau das leistet der uns vorliegende Haushalt.
In der Tat, der Senator hat darauf hingewiesen, und auch ich erinnere mich sehr wohl daran – ich habe die Protokolle ausgedruckt, sie liegen vorne bei mir.
Mehrfach wurde ja von der Opposition, von Ihnen, Herr Meyer, und von vielen anderen im Plenum und im Hauptausschuss die Behauptung aufgestellt, der Senat würde
weder den Haushaltsplanentwurf noch die Finanzplanung vorlegen. Man sieht, Wahlkampf hin oder her, der Senat ist bis zur letzten Minute handlungsfähig und hat seine Aufgaben erledigt.
Was die Erfolge angeht, nenne ich Ihnen einige wenige Zahlen – Sie sind bereits darauf eingegangen, ich möchte sie aber noch einmal unterstreichen. Es ist uns gelungen, das Haushaltsdefizit deutlich zu reduzieren. Das sage ich gerade in Richtung CDU. 2001 haben wir mit einem Haushaltsdefizit von 5,1 Milliarden Euro begonnen, nach dem jetzigen Plan werden wir 2013 bei einem Defizit von 760 Millionen Euro landen. Das ist ein Abbau von über 4,3 Milliarden Euro – das ist ein Erfolg!
Ebenso sieht es bezüglich des Schuldenabbaus aus. Die Jahre 2007 und 2008 haben Sie bestimmt noch in Erinnerung, da haben wir es sogar geschafft, einen Überschuss zu produzieren.
Im Hauptausschuss habe ich gestern gehört, das sei nur darauf zurückzuführen, dass wir die Bankgesellschaft verkauft haben. Ja, richtig! Die CDU hat die Bankgesellschaft gegen die Wand gefahren, wir haben die Bankgesellschaft saniert und erfolgreich zu einem sehr guten Preis verkauft.
Wir haben sie nicht an irgendjemanden verkauft, die Landesbank Berlin ist in der Sparkassenfamilie geblieben, und das war ein riesiger Erfolg!
Nun plakatiert auch die CDU: Unter Rot-Rot hat die Verschuldung zugenommen.
Darf ich Sie mal darauf hinweisen, dass das eine Banalität ist? – Solange ein Haushalt ein Defizit hat, führt das auch zu einer Verschuldung, das ist ganz klar.
Wären wir bei fünf Milliarden Euro Defizit geblieben und rechnete man einfach mal diese Summe hoch, wäre die Verschuldung Ende 2013 bei über 110 Milliarden Euro, Herr Meyer!
Wir landen bei der jetzigen Planung bei 65 Milliarden Euro. Die Reduzierung des Defizits hat also zu einer geringeren Verschuldung geführt als wenn wir so weitergemacht hätten wie die CDU, Herr Goetze, nehmen Sie das mal zur Kenntnis!
Was der Haushalt leistet: Wir halten die Ausgabendisziplin! Das machen nicht alle Bundesländer, schon gar nicht die Bundesregierung, wenn ich gerade Richtung CDU und FDP schaue. Die große Linie ist es, die Ausgaben bei 0,3 Prozent zu halten. Wir lassen uns nicht von der konjunkturellen Verbesserung verleiten und geben mehr Geld aus. Das machen zur Zeit die Bundesregierung und andere Bundesländer.
Wenn Sie fragen, ob dieser Haushalt auch Risiken hat, dann kann ich Ihnen sagen: ja!
Es gibt tatsächlich Risiken in diesem Haushalt, und das ist die Bundesregierung, die mit Risiken in unseren Haushalt einwirken kann, denn wir wissen, dass auf Druck von Rösler Frau Merkel neue Steuerschenkungen vornehmen will in einer Größenordnung von 6 Milliarden Euro. Das können sie gerne machen, aber nicht zu Lasten der Länder, denn das Geld fehlt uns dann in unseren Kassen, insbesondere zur Finanzierung von Kitas und Schulen.
Das ist das Risiko! Wirken Sie auf Ihre Bundesregierung ein, damit unsere Haushaltslöcher nicht größer werden!
Dieser Haushalt setzt ganz klar politische Schwerpunkte. Er räumt Baustellen ab, die wir parlamentarisch immer inhaltlich diskutiert haben, insbesondere im Bereich der Schulstrukturreform und der Kitaplätze. Auch die Investition in die Kitaqualität ist ausfinanziert. Bei der Kitafinanzierung durchbrechen wir die Grenze von 1 Milliarde Euro und sind dabei bundesweit spitze. Das ist politische Prioritätensetzung! Auch wenn Sie sich die I-Planung anschauen, sehen Sie dort die Priorität bei Bildung, Wissenschaft und Forschung. Die Sozialausgaben sind ausfinanziert, und das große Thema Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr findet eine Lösung im Haushalt mit zusätzlichen Polizeistellen in diesem Bereich. Auch über die Finanzämter haben wir oft im Parlament diskutiert, darüber, dass wir mehr Betriebsprüfer brauchen – das wird durch eine Umschichtung von Verwaltung Richtung mehr Betriebsprüfer sichergestellt. Auch die Investitionsmittel, die ich als ein Konjunkturprogramm für das Land Berlin sehe, das Arbeitsplätze schafft, werden mit 1,5 Milliarden Euro verstetigt.
Das sind die Zahlen, die die Finanzplanung und auch der Haushalt hergeben. Darüber hinaus haben wir in vielen anderen Bereichen einiges geleistet. Ich will hier einige wenige Beispiele nennen.
Es geht auch darum, mit den Ressourcen, die wir haben, effizient umzugehen. Wir haben es insbesondere im Bereich Facility-Management geschafft, in den letzten Jahren klare Effizienzgewinne durch Standort- oder Flächenoptimierung zu erzielen. Dort ist es uns gelungen, 200 Millionen Euro einzusparen. Das ist gutes Geld, das wir inhaltlich ausgeben können. Wir haben also dort eingespart, wo es nicht wehtut.
Genauso haben wir im Verwaltungsbereich abgebaut, aber auch an den Beteiligungen des Landes Berlin. Dort sind wir mit über 500 Millionen Euro Defizit gestartet, was unseren Haushalt belastet hat. Heute erwirtschaften unsere Eigenbeteiligungen ein Plus von über 300 Millionen Euro. Auch das hat Wechselwirkungen mit unserem Haushalt. Das ist ein Plus, und das ist auch ein Erfolg der rot-roten Regierung.
Ich habe gestern sehr gespannt zugehört, was denn die Oppositionsparteien bieten, welche Ideen sie haben, was sie bringen. Mein Gott, Herr Esser! Die BIH rein- oder rausgerechnet – das macht, mit Verlaub, noch nicht einmal eine Kommastelle nach der Null aus. Auch wenn man sich die anderen Vorschläge anschaut, dann sind es wirklich ziemlich kleinteilige Themen gewesen, die Sie angebracht haben. Das ist aber auch Ihr gutes Recht. Denn am Ende legt der Senat einen Haushaltsplanentwurf vor, und wir im Parlament beraten im Detail. Dabei haben wir alle unsere Wunschlisten. Das ist, denke ich, klar. Überdies seien wir hier miteinander ganz ehrlich: Nach den Wahlen wird eine neue Regierung im Rahmen der Haushaltsberatungen eigene Schwerpunkte setzen und das eine oder andere im Haushalt verschieben und verändern, wie das auch in den letzten Jahren geschehen ist. Aber es wird nicht so sein, dass der gesamte Haushalt völlig über Bord geworfen wird. Da hat der Senator recht. Das, was hier vorliegt, ist eine solide und gute Vorlage für eine neue Regierung, um Haushaltsberatungen durchzuführen.
Lassen Sie uns jetzt erst einmal diesen Entwurf in dieser Form zur Kenntnis nehmen! Ich vermisse, wie gesagt, die großen Konzepte der Opposition, die große Kritiklinie. Das, was hier vorliegt, ist die Kontinuität in der Haushaltspolitik, ist der Versuch, die großen Linien zu halten. Ich denke, wir sind es unseren Kindern und Kindeskindern schuldig, dass wir solide Finanzen für Berlin sicherstellen. Das haben wir die letzten Jahre gemacht, und das macht auch dieser Haushalt. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Meyer! Ihre Begründung zu Ihrem Antrag war sehr, sehr dünn. Sie haben zu dem Thema Haushaltspolitik geredet, aber nicht richtig begründet, warum Sie eine landesgesetzliche Regelung der Schuldenbremse haben wollen. Ich glaube, eines übersehen Sie: Es gibt die Schuldenbremse schon.
Die Schuldenbremse wurde im Rahmen der Föderalismuskommission II vereinbart und im Grundgesetz verankert. Die Länder sind dazu verpflichtet worden, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Sie haben ab dem Haushaltsjahr 2020 dieses Kreditaufnahmeverbot zu erfüllen. Die Festlegungen zur Schuldenbremse gelten ohne weitere landesspezifische Schritte unmittelbar auch für das Land Berlin, Herr Meyer! Daher ist für die Gültigkeit der Schuldenbremse eine Änderung der Verfassung hier in Berlin nicht erforderlich. Deswegen fragen wir uns: Woher dieser Handlungsdruck? Meine Damen und Herren von der FDP! Warum wollen Sie das eigentlich?
Schon allein die beiden Anträge, auch von der CDU, die hier vorliegen, zeigen, dass es keine abgestimmten Formulierungen schwarz-gelber Opposition gibt, die man hier würdigen könnte. Da sind Sie auch nicht zu einer Abstimmung gekommen.
Wir halten zum jetzigen Zeitpunkt eine landesgesetzliche Regelung für überflüssig. Wir sollten erst einmal die Erfahrungen mit der neuen Regelung abwarten. Wir befinden uns noch völlig am Anfang eines Prozesses, der Erfahrungen mit der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zu den Konsolidierungshilfen. Diese sollten wir abwarten, aber auch die Erfahrungen rund um das Sanierungsprogramm mit dem Stabilitätsrat. Das sind Erfahrungen, die wir dann sicherlich irgendwann einmal würdigen und eventuell auch einfließen lassen, aber zurzeit ist dieser Vorschlag auf jeden Fall sehr verfrüht.
Tatsache ist auch, dass Berlin sich an die Vorgaben der Schuldenbremse ohnehin schon hält. Das haben wir mit der Vorlage der Finanzplanung 2010 schon bewiesen. Der Senat hat die aktuellen Eckwerte bereits nach der Schuldenregelung ausgerichtet. Dort ist ein Finanzierungssaldoabbau schon vereinbart. Die Verwaltungsvereinbarung
zur Gewährung der Konsolidierungshilfe wurde am 15. April bereits abgeschlossen. Auch dort ist vereinbart, das Finanzierungssaldo schrittweise abzubauen. Wir haben heute im Parlament auch die Zusage des Herrn Finanzsenators bekommen, dass ein Sanierungsprogramm bis zum 15. Oktober vorgelegt wird. Herr Meyer! Das ist wahrscheinlich an Ihnen vorbeigegangen, aber das ist hier schon alles gelebte Wirklichkeit.
Schuldenabbau gehört aus meiner Sicht zu einer von Vernunft geprägten Haushaltspolitik sowieso, jenseits einer grundgesetzlich geregelten Schuldenbremse. Die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung der letzten Jahre ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Warum betone ich das? – Hätten wir im Land Berlin in den letzten Jahren keine Haushaltskonsolidierung erfolgreich durchgeführt, dann wäre unser Defizit ein Vielfaches mehr und unser Problem, dies abzubauen, ein Vielfaches größer.
Wir haben es geschafft, 2002 ein Finanzierungsdefizit von 6 Milliarden Euro so stark abzubauen, dass wir 2007 und 2008 zu einem Jahresüberschuss gekommen sind. Hätten wir das nicht geschafft, dann hätten wir heute ein viel größeres Defizit. So haben wir in den Jahren vor der Finanzkrise eine Rückzahlung von Schulden im Land Berlin erfolgreich durchführen können. Das war einmalig in der Geschichte unserer Stadt.
Trotz der verantwortungslosen schwarz-gelben Steuerpolitik auf Bundesebene ist gerade Berlin ab 2009 besser durch die Finanzkrise gekommen, als wir es alle erwartet haben.
Aber auch die Kreditaufnahmen für die jetzigen Jahre – 2010 und 2011 – werden deutlich geringer. Wir werden unsere Neuverschuldung halbieren. Deswegen können wir nicht nachvollziehen, warum wir jetzt diesen Schritt hier gehen sollen. Das ist eher ein Nebenkriegsschauplatz, den die FDP und die CDU hier aufmachen wollen. Das geht am Kern der Aufgabe des Abbaus des Defizits und der Haushaltskonsolidierung vorbei. Das ist ein Thema, das wir sowieso hier im Parlament aufrufen werden. Der Senat hat zugesagt, einen Haushaltsplanentwurf vorzulegen, der die Schuldenbremse schon berücksichtigt. Wir werden hier im Parlament unsere Haushaltsberatungen dann entsprechend durchführen und auch die politische Debatte darüber hier gemeinsam führen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind heute hier in der zweiten Lesung, was dieses Gesetz angeht. Das Gesetz ist entstanden aufgrund von vielen Debatten und Diskussionen im Beteiligungsausschuss. Wir haben heute eine Situation, die nicht sehr häufig vorkommt, dass hier viel Konsens zwischen den Fraktionen herrscht, denn auch andere Fraktionen haben entsprechende Anträge eingereicht. Am Ende konnten wir diesen Regierungsantrag dahingehend verändern, dass der einstimmig angenommen wurde. Nur eine Fraktion konnte sich dem nicht anschließen, das sind die Grünen. Die Begründung dafür werden wir ganz sicher ja noch hören.
Das Thema Transparenz hat die rot-rote Regierung bereits 2005 mit dem Vergütungs- und Transparenzgesetz aufgegriffen. Dort haben wir schon den ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Im Beteiligungsbericht kann man heute schon Gehälter nachvollziehen, aber das reicht uns natürlich nicht, denn die Vergleichbarkeit ist nicht gegeben, auch die Transparenz ist nicht umfassend hergestellt. Mit dem Zweiten Gesetz möchten wir nun gerne die Transparenzanforderungen erweitern und umfassender regeln. Was möchten wir neu regeln? – Ich habe hier drei Punkte, die ich Ihnen hier gerne darlegen möchte, wo wir meinen, dass da auf jeden Fall Handlungsbedarf war:
Wir wollen die Offenlegungspflichten nicht auf einzelne Geschäftsführer begrenzen, sondern möchten das umfassend auf alle Organe beziehen, die in einem Unternehmen da sind, also Erweiterung Richtung Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte aber auch andere Organe. Das ist der erste wichtige Punkt.
Der zweite Punkt: Was deutlich zu einer Veränderung hier in Berlin führen wird, ist die Erweiterung im Hinblick auf die Komponenten der Gehälter. Wir hatten bisher leider keine Vergleichbarkeit gehabt. Diese neue Regelung wird dazu führen, dass sowohl der variable als auch der feste Bestandteil der Gehälter im Beteiligungsbericht transparent nachvollziehbar sind. Aber nicht nur diese beiden Gehaltsbestandteile, sondern auch andere vertraglich vereinbarte Dinge werden veröffentlicht wie: Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Pensionsansprüche, aber auch andere vertraglich vereinbarte Zusagen.
Der dritte Punkt ist, denke ich, auch wesentlich. Der Geltungsbereich dieses Gesetzes wurde umfassend erweitert. Es geht nicht nur um die privatrechtlich organisierten Unternehmen, sondern diese Transparenzregelungen sollen auch gelten für Landesbetriebe, Sondervermögen und Körperschaft und Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Auch da haben wir keinen Stopp gemacht, sondern wir wollen diese Offenlegungspflichten noch erweitern in Richtung Vergütungen bei Zuwendungsempfängern. Das ist ganz neu mit hereingekommen aufgrund auch der Erfahrungen und Konsequenzen der letzten Debatten, hier im Parlament. Wir wollen höchstmögliche Transparenz herstellen, was die Managergehälter angeht, weil wir der Meinung sind, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Steuern, Beiträge und Gebühren zahlen, und somit auch diese öffentlichen Unternehmen auch finanzieren, einen Anspruch darauf haben, diese Informationen zu bekommen. Auch wir hier im Parlament haben, denke ich, ein ganz großes Interesse daran, diese Transparenz herzustellen, denn letztendlich wird es darum gehen, ob die Managergehälter in einem vernünftigen Verhältnis zu den Leistungen der Managerinnen und Manager in diesen Unternehmen stehen.
Mit diesem Gesetz kommen wir dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf jeden Fall einen
riesigen Schritt näher, und vor allem werden wir damit, das ist absehbar, bundesweit an der Spitze der Transparenzregelung stehen, was Gehälter angeht. Alle Fraktionen können stolz auf dieses Gesetz sein, nur die Grünen nicht, die sich noch nicht haben durchringen können, dem Gesetz zuzustimmen.
Da haben sie Pech gehabt, oder Sie, Herr Esser, erklären uns gleich, warum die Grünen es doch tun. Ich würde mich freuen, wenn wir das Gesetz in großem Einvernehmen verabschieden könnten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kosche! Es fällt uns in der Tat schwer, diesen Antrag von Ihnen zu unterstützen. Ich will das anfangs ganz klar sagen. Dieser Antrag ist weltfremd, unseriös und wirklich schwachsinnig.
Der Versuch von Ihnen, heute darzustellen, wie Sie das meinen, ist misslungen. Ich habe sehr genau hingehört.
Transparenz ist ein wichtiges Leitmotiv unserer Regierungspolitik.
Wir haben heute über das Vergütungs- und Transparenzgesetz gemeinsam beraten. Herrn Thiel würde ich gern auch in einigen Fragen, die er vorhin angesprochen hat, etwas aufklären.
Wir haben auch einige Beispiele in unserer Regierungspolitik vorzuweisen, wo wir zurückblicken und feststellen können, dass hier mehr Transparenz geschaffen worden ist. Wir haben hier gemeinsam mehrere Runden über die Qualifizierung des Informationsfreiheitsgesetzes debattiert und sind letztendlich zu einer sehr guten Lösung gekommen. Wir haben die Veröffentlichungspflichten und Einsichtsrechte auf abgeschlossene Verträge erweitert. Der Bereich Wasserversorgung ist explizit in das Informationsfreiheitsgesetz mitaufgenommen worden.
Herr Thiel! Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Der Volksentscheid hat zum Erfolg geführt, das ist richtig. Aber dieses Parlament hat gehandelt. Dieses Parlament hat das Informationsfreiheitsgesetz im Sinne dieser Initiative geändert.
Nicht nur das Parlament hat gehandelt, sondern auch der Senat hat gehandelt, denn die Verhandlungen mit den Privaten wurden vorher geführt, und die Verträge wurden vor diesem Volksentscheid offengelegt. Nehmen Sie das, Herr Thiel, auch zur Kenntnis! Sie haben das hier völlig verkehrt dargestellt.
Ich möchte im Zusammenhang mit den Grünen und Transparenz etwas in Erinnerung rufen. Wir waren alle dabei, als es hier um den Verkauf der BIH ging. Da haben der Senat und Rot-Rot gesagt: Wenn die Transparenzanforderungen bei diesen Verträgen nicht erfüllt sind, dann sind wir nicht für den Verkauf. – In der ganzen Debatte hat das Thema Transparenz die Oppositionsfraktionen überhaupt nicht interessiert.
Die Grünen gar nicht! Das war ihnen einfach egal. Jetzt, wenn es um andere Dinge geht, ist es auf einmal wichtig. Sie sind einfach bei dem Thema nicht konsistent.
Nun legen Sie uns einen Antrag vor, wo Sie sagen, Sie wollen Transparenz nicht über abgeschlossene Verträge, sondern über laufende Verhandlungen. Während laufender Verhandlungen soll Transparenz hergestellt und die Öffentlichkeit informiert werden. Wie stellen Sie sich das im Einzelnen vor?
Wenn das, was Sie vorschlagen, umgesetzt wird, dann wird nicht im Interesse der Berlinerinnen und Berliner gehandelt und nicht im Interesse des Landes Berlin, sondern dann handeln Sie im Interesse der Gegenparteien, der Privaten, in diesem Fall von RWE.
Was passiert, wenn im Verfahren alles offengelegt wird?
Das müssen Sie besser wissen als ich. Dann würde man die Verhandlungsstrategie des Landes offenlegen. Na, super! Dann würde man die Verhandlungsposition des Landes Berlin völlig schwächen. Ist das Ihr Interesse, meine Damen und Herren von den Grünen? Das frage ich Sie jetzt einmal: Wollen Sie, dass das Land Berlin in diesen Verhandlungen geschwächt wird?
Das, was Sie hier vorschlagen – quasi auf einem Bazar über Preise von Wasseranteilen zu verhandeln –, ist einfach unseriös und weltfremd.
Wir bekennen uns klar zu der öffentlichen Verantwortung für den elementaren Bereich der Daseinsvorsorge wie Mobilität, Bildung, Wohnen und Wasser, und wir wollen ganz klar den öffentlichen Einfluss in diesen Bereichen stärken.
Wir haben auch klare Vorstellungen, was diese Verhandlungen rund um die Berliner Wasserbetriebe angeht. Das Verfahren ist hier ganz klar: Der Senat verhandelt, und wenn ein Ergebnis vorliegt, dann wird dieses Ergebnis hier im Parlament in den entsprechenden Ausschüssen – wo Sie nicht drinsitzen, Herr Ratzmann; Sie brüllen hier herum, aber Sie sind nicht dabei – beraten. Wir haben in der Vergangenheit sehr viele Beispiele gehabt, wo der Senat die Argumente und Eckdaten vorgelegt und die Entscheidungen nachvollziehbar begründet hat. Genau so wird es auch bei den Wasserbetrieben laufen. Sie ärgern sich doch nur, dass der Senat in diesem Punkt Erfolg hat. Wir haben in unsere Koalitionsvereinbarung hineingeschrieben, dass wir die Anteile an den Wasserbetrieben zurückkaufen wollen. Jetzt verhandeln wir, und das ist
doch das, worüber sich die Grünen hier grün und blau ärgern.
Liebe Grüne! Sie laufen mit diesem Antrag, mit Ihren Vorstellungen einfach der Entwicklung hinterher. Das ist ganz klar. Das können Sie mit einem solchen Scheintransparenzantrag auch nicht kaschieren. Das gelingt Ihnen nicht. Deshalb haben wir diesen Antrag im Hauptausschuss abgelehnt, und das werden wir jetzt auch im Parlament tun. – Herzlichen Dank!
Ich möchte zunächst einmal betonen, dass wir mit der Etablierung des Facility Managements 2003 in Berlin
einen wesentlichen Schritt gemacht haben zum effektiven und effizienten Umgang mit öffentlichen Gebäuden. Wir haben das „Berliner Modell“ entwickelt und etabliert. Es wurden durch die BIM GmbH erhebliche Optimierungspotenziale erschlossen und ebenfalls erhebliche finanzielle Einsparungen realisiert. Gegenüber dem Basisjahr 2003 belaufen sich die Einsparungen auf weit über 200 Millionen Euro. Der Sanierungsstau wurde um fast 70 Millionen Euro im Bestand reduziert. Und das sind die Zahlen aus dem Geschäftsbericht 2009, 2010 ist da noch gar nicht berücksichtigt. Das „Berliner Modell“ ist eine Erfolgsgeschichte.
Das gesamte Gebäudemanagement wurde professionalisiert und mit dem Vermieter-Mieter-Modell auf eine neue Ebene gehoben. Das „Berliner Modell“ haben wir auf drei Säulen aufgebaut: Flächenoptimierung, Standortoptimierung sowie Trennung von teuren Verträgen mit Drittvermietern und mehr Nutzung eigener Gebäude. Das haben wir seit 2003 konsequent umgesetzt. Für die BIM GmbH haben wir bewusst eine privatrechtliche Rechtsform gewählt für die optimale Bewirtschaftung und die Umsetzung des Vermieter-Mieter-Modells. In der BIM arbeiten Mitarbeiter, die aus der Verwaltung kommen, gleichzeitig wurde gute Expertise eingekauft. Zudem haben wir den LfG gegründet, um mit eigenen Mitarbeitern operative Dienstleistungsaufgaben auszuführen. Durch Rücklagenbildung aus den Überschüssen beim SILB wurden Gebäude saniert und der Sanierungsstau erheblich abgebaut. Ganze Gebäude wurden optimiert und durch anschließende Veräußerung von Gebäuden zusätzliche Einnahmen generiert.
Wir haben auch eine klare Aufgabenaufteilung: Die BIM ist für die Bewirtschaftung zuständig, der Liegenschaftsfonds für den Verkauf von nicht mehr benötigten Gebäuden. Die Kontroll- und Beteiligungsrechte des Abgeordnetenhauses haben wir selbst bei der Konstruktion von SILB und BIM GmbH umfassend gesichert. Wir entscheiden nach Vorschlag des Senats darüber, welche Immobilien dem SILB zugeordnet und welche entnommen werden sollen. Über den Bestand des SILB herrschen ausreichend Transparenz und Kontrolle. Der Wirtschaftsplan des SILB ist in der Anlage des Haushaltsgesetzes enthalten. Dort wird auch dargestellt, in welcher Höhe Investitionen getätigt werden.
Es sind immer Optimierungen an bestehenden Systemen möglich. Die Vorschläge der CDU stellen allerdings einen erheblichen Eingriff in das funktionierende System dar und sind oftmals wohl nicht mit dem System des Facility Managements in Berlin in Übereinstimmung zu bringen. Wir werden im Hauptausschuss Ihre Vorschläge im Einzelnen prüfen. Einige der von Ihnen gewünschten Berichte könnten die ohnehin schon vorhandenen Berichte möglicherweise ergänzen, andere Vorschläge erscheinen überflüssig oder sogar kontraproduktiv. Insgesamt erscheint Ihr Gesetzentwurf wenig geeignet, einen Beitrag zur Verbesserung des Gebäudemanagements im Land Berlin zu
leisten. Wir werden bei der Ausschussberatung aber gern mit Ihnen darüber diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Brauner! Sie haben gar nichts verstanden.
Sie haben nicht verstanden, was in den letzten zehn Jahren in dieser Stadt passiert ist. Sie haben leider auch nicht verstanden, vor welcher Fragestellung wir zurzeit stehen.
Gut, dass Sie diese Große Anfrage aufrecht erhalten haben. Ansonsten hätten wir Ihren supertollen Beitrag nicht gehört. Das ist für mich eine kleine Enttäuschung. Wir sitzen ja zusammen im Vermögensausschuss. Wie kann man so deutlich am Thema vorbei reden? Ich bin entsetzt.
Zunächst möchte ich mich ganz herzlich bei unserem Finanzsenator Dr. Nußbaum für die Beantwortung der Fragen bedanken.
Ich denke, dass Herr Nußbaum sein Verhandlungsergebnis zum Verkauf der BIH und den Abwägungsprozess im Senat offen vorgetragen hat. Er hat die Kriterien offen vorgetragen, die er zugrunde gelegt hat, er hat offen vorgetragen, was die Eckpunkte des Vertrages sind, und er hat auch offen vorgetragen, warum er zu einer Haltung gekommen ist. Somit ist der Beschluss des Senats, die BIH nicht an diesen Investor zu veräußern, für uns nachvollziehbar. Ich stelle fest: Der Senat hat richtig und verantwortungsvoll im Interesse der Berlinerinnen und Berliner gehandelt. Es war richtig vom Senat, umfassende Transparenz als oberste Voraussetzung für solch ein Geschäft zu formulieren, denn diese Koalition steht für eine Kultur der Transparenz und Offenheit und nicht für eine Hinterzimmerpolitik à la Landowsky.
Ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der Oppositionsfraktionen. Die der CDU haben wir gehört. Wir haben vorhin auch etwas von Herrn Esser gehört. Nun liegen die Fakten hier im Parlament auf dem Tisch.
Es ist alles offengelegt, wie der Senat zu einem Entschluss gekommen ist.
Was mir fehlt, ist die Haltung Ihrerseits.
Herr Brauner! Sie haben Fragen gestellt und gesagt, es wäre nett, wenn man verkaufen könnte. Aber ich habe keine Haltung von Ihnen gehört, und was ich in Ihrem Beitrag vermisst habe, ist der Begriff „Transparenz“, kein einziges Mal haben Sie dieses Wort in den Mund genommen.
Das steht leider in der Tradition der Landowsky-CDU, dass für Sie Transparenz kein Thema ist.
Aber genauso bin ich auch von Herrn Esser enttäuscht. Sie haben vorhin Fragen an den Finanzsenator formuliert. Sie haben Kriterien angesprochen. Aber auch Sie haben
das Wort Transparenz nicht in den Mund genommen. Das unterscheidet uns. Für uns ist Transparenz wichtig. Wir halten dieses Kriterium hoch.
Bevor ich zur BIH komme, möchte ich einiges in Erinnerung rufen: Vor ziemlich genau zehn Jahren eskalierte der Skandal um die Bankgesellschaft Berlin und die Spendenaffäre der Berliner CDU mit dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Landowsky als Hauptfigur.
Hätten Landowsky und Co. als Bankmanager nicht ihr Unwesen getrieben mit den Rundum-sorglos-Fonds,
dann würden wir heute nicht über dieses Thema reden. Es ist mehr als unbefriedigend, dass Herr Landowsky nicht verurteilt worden ist.
Wir hier im Parlament wissen am besten, wie viel Schaden er dem Land Berlin verursacht hat. Herr Finanzsenator hat vorhin einiges dazu gesagt. Dieses Parlament war beteiligt, als frisches Kapital in die Bank gesteckt werden musste. Aber auch der Verbrauch der Rücklage ist darauf zurückzuführen. Wir sind damals den Weg der Risikoabschirmung gegangen. Das war eine sehr schwierige und mutige Entscheidung. Schon damals gab es kluge Ratschläge von allen Seiten – auch hier im Parlament –, wie diese Krise bewältigt werden sollte. Manche Kolleginnen und Kollegen von der Opposition hier im Haus haben damals sogar in die Richtung gedacht, man könne die Bank pleite gehen lassen
und gucken, was passiert, ohne sich die Folgen vor Augen zu führen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die vielen Tausend Gewerbetreibenden am Standort Berlin. Wir haben Verantwortung übernommen und mit der Risikoabschirmung die Bank vor der Pleite gerettet und dieser Stadt das Schlimmste erspart.
Danach haben wir es geschafft, die Sanierung und die Restrukturierung der Bank in Eigenregie umzusetzen. Wir haben es geschafft, die Aufarbeitung des Bankenskandals im Rahmen des Untersuchungsausschusses abzuschließen. Wir haben es geschafft, die Landesbank Berlin zu einem sehr guten Preis – 4,6 Milliarden Euro zuzüglich 700 Millionen Euro stille Einlage des Landes – zu verkaufen und die Landesbank Berlin in der Sparkassenfamilie zu behalten.
Wir haben es auch geschafft, jahrelang die Immobilienaltlasten ordentlich zu managen und zu controllen mit den beiden Gesellschaften BCIA und BIH. Ich hätte mir auch
gewünscht, mit dem Verkauf der BIH unter den CDUBankenskandal einen Schlussstrich zu ziehen. Das wäre sicher politisch ein Erfolg gewesen.
Aber allein danach kann es nicht gehen, die Bedingungen müssen stimmen. Man muss, wenn man in der Verantwortung steht, nüchtern die Lage betrachten und danach nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
Genauso hat der Senat gehandelt, wie Herr Finanzsenator dargelegt hat.
Wir sind der Ansicht, dass das Geschäft rechtlich und wirtschaftlich, wie hier vorgetragen wurde, gut verhandelt worden ist. Es gab auch Kriterien, die für die SPD essentiell waren. Herr Esser! Sie haben vorhin Herrn Finanzsenator danach gefragt. Fragen Sie uns!
Ich stehe hier für die SPD. In der Tat, uns waren einige Kriterien wichtig. Alle vom Land Berlin abgeschirmten Risiken müssen vom neuen Eigentümer rechtssicher übernommen werden, einen negativen Kaufpreis darf es nicht geben, es muss darüber hinaus wirtschaftlich sichergestellt sein, dass ein neuer Eigentümer nicht den übernommenen Beständen Kapital entzieht und die Risiken beim Land Berlin bleiben. Die Interessen der Mieterinnen und Mieter waren der SPD auch wichtig. Aber wir haben noch eine weitere Bedingung formuliert:
maximale Transparenz. Wie gesagt, ich bin sehr gespannt auf die Ausführungen der anderen Oppositionsfraktionen.
Wenn Sie die Gegebenheiten, die Herr Senator hier dargestellt hat, voraussetzen, Herr Esser – diese Frage richte ich direkt an Sie –, und die Transparenz nicht gegeben ist, möchte ich wissen, ob Sie dann diesem Geschäft zugestimmt hätten.
Diese Antwort sind Sie uns schuldig. Sie stellen nur Fragen und befassen sich mit Aussagen von SPDAbgeordneten.
Dieses wesentliche Kriterium, die vollständige Transparenz über den Garantiegeber, der hinter dem Investor steht,
und die Offenlegung konnten am Ende nicht zufriedenstellend verhandelt werden. Bei einem solchen Geschäft spielt aber das Vertrauen eine sehr wichtige Rolle. Genau
hier hat das entscheidende Stück am Ende gefehlt. Am Ende hat der Senat abgewogen und richtig entschieden.
Wie der erfolgreiche Volksentscheid am Sonntag gezeigt hat, ist auch den Berlinerinnen und Berlinern das Thema Transparenz sehr wichtig, wie uns auch.
So denke ich, dass die Berlinerinnen und Berliner ein Anrecht auf diese Transparenz haben,
weil es hier um öffentlichen Eigentum geht, es geht um ihre Steuergelder, und es geht um die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Unser Interesse war klipp und klar, dass es keine Geheimverträge geben darf. Daran hat sich der Senat auch gehalten.
Wir haben auch das Informationsfreiheitsgesetz geändert.
Wer Zukunftsgeschäfte für das Land Berlin machen möchte, muss damit rechnen,
dass die Transparenzforderung hier im Raum stehen wird. Damit haben wir mit der Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes auch dies bewirken können.
Man kann nun die Debatte auch so verfolgen, wie es die Grünen gemacht haben. Herr Esser hat das Thema Mieterinteressen gar nicht in den Mund genommen.
Transparenz auch nicht. Aber auch da können wir feststellen, dass Herr Otto hier eine ganz andere Haltung hat. Auch die Frage nach den Wohnungen wird in Ihrer Partei tatsächlich gestellt werden. Ich bin sehr gespannt, ob für Sie Mieterrechte in diesem Zusammenhang irgendeine Bedeutung haben.
Im Hauptausschuss haben Sie letztendlich auch die Katze aus dem Sack gelassen. Am Ende werden wir Ihnen nicht helfen, haben Sie gesagt, Herr Esser. Ja, das steht in der Tat in der Tradition der Grünen: Immer wenn es brenzlig wird, schlagen Sie sich in die Büsche. So war das auch bei der Risikoabschirmung. Der haben Sie am Ende auch nicht zugestimmt. Dann hätten Sie ja auch Verantwortung mit übernehmen müssen.
Nun müssen wir den Blick nach vorn richten. Aber wir können auch feststellen, dass wir in der letzten Zeit einiges erreicht haben. Es ist nicht so, dass in den letzten Jahren nichts passiert ist, sondern es ist eine ganze Menge geschehen. Wir haben die Risiken auch über die BIH und BCIA controllt und gemanagt. Herr Senator hat es dar
gestellt. Es sind sehr viele Mittel auch aus der Rücklage in die Gesellschaften und in die Fonds geflossen. Jetzt stehen wir vor der Frage: Wie geht es weiter?
Es ist eine wichtige Herausforderung zu sehen, dass wir die BIH so weitermanagen und weitercontrollen, dass die Belastung für den Landeshaushalt gering ist und die Risiken sich auch reduzieren.
Natürlich wird die wohnungswirtschaftliche Fragestellung bei der Neugestaltung bzw. Umstrukturierung der BIH ganz im Vordergrund stehen, aber wir haben die Bankenkrise hier im Haus aufgearbeitet und hinter uns gebracht, wir werden auch die neue Herausforderung der Umstrukturierung der BIH schaffen und letztlich die Risiken für das Land minimieren. – Herzlichen Dank!
Herr Esser! Sie haben hier einige Fragen gestellt, auf die ich hier gerne eingehen möchte. Sie haben angefangen mit der Frage nach den Wohnungen, wie wir es denn machen wollen. Ja, es ist sehr kompliziert und sehr komplex, weil es in diesen Fonds Minoritätenrechte gibt, und die Herauslösung ist nicht einfach, weil wir nicht die hundertprozentige Handlungsfähigkeit über diese Fonds haben. Das ist das, was Sie angesprochen haben. Aber sich hinzustellen und zu sagen, es gibt gar keine Lösung, gar nichts ist möglich,
natürlich gibt es Möglichkeiten. Was hätte denn der Investor gemacht, frage ich Sie.
Der Investor hat eine Menge Geld in die Hand genommen, richtig! Sie haben die Antwort schon selber geliefert. Herzlichen Dank, Herr Esser!
Also die restlichen sozusagen Minoritäten auch dort rauszukaufen! Wir haben für die Fondsrückkäufe 1,8 Milliarden Euro aus der Rücklage bezahlt. Das heißt, wir müssten dann von den restlichen Mitteln auch etwas Geld in die Hand nehmen und auch die restlichen Anteile zurückkaufen, um dann hundertprozentige Handlungsfähigkeit in diesem Fonds auch zu haben. Das ist die Antwort auf Ihre Frage, was die Wohnungen angeht.
Zweite Antwort: Sie haben das wahrscheinlich auch schon mitbekommen, aber Sie tun hier so, als ob Sie davon nichts mitbekommen haben. Der Herr Finanzsenator hat alle Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaften eingeladen.
Es geht darum, sich diese Berliner Wohnungsbestände anzuschauen: Sind sie für unsere städtischen Wohnungsbaugesellschaften von Interesse, sowohl strategisch als auch wirtschaftlich? Diese Prüfung findet statt, Herr Esser, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis!
Natürlich werden wir uns dann auch mit den Ergebnissen hier auseinandersetzen, ob eine Übertragung in welcher Form auch möglich ist. So weit zu den Wohnungen!
Die BIH, Herr Esser, Sie haben ja wirklich Sachkenntnisse, aber eines blenden Sie immer aus, ich weiß nicht warum, aber das blenden Sie aus: Einige von diesen Fonds sind notleidend, das wissen wir. Der Herr Finanzsenator sagt immer, die können ihre Kredite nicht abzahlen, wir müssen was reingeben. Aber neben diesen notleidenden Fonds haben wir auch noch andere Fonds, die nicht notleidend sind. Da muss man gucken: Gibt es Ausschüttungspotenzial? – Und was Sie immer ausblenden, ist, sich die BIH als Gruppe anzuschauen, unabhängig von den Fonds. Wie viel an stillen Reserven gibt es da? Ich kann Ihnen nur empfehlen, öffnen Sie den Geschäftsbericht von 2009 – 2010er-Zahlen müssen wir uns auch angucken –, aber da gibt es Liquidität. Das wird nicht reichen, alles in Zukunft abzudecken. Deswegen verstehe ich auch den Herrn Senator, aber so zu tun, als ob in der BIH gar keine stillen Reserven gibt, ist einfach ein Ausblenden der Realität.
Zum Abschluss: Sie sind mir leider die Antwort schuldig geblieben, Herr Esser, Sie können Fragen stellen, das ist
auch Ihr gutes Recht, aber Sie sind auch in der Pflicht, nachdem Sie all die Antworten vom Herrn Senator haben, sind Sie auch in der Antwortpflicht, wie wichtig für Sie eigentlich die Transparenz und die Wohnungen und Mieterinnen und Mieter, um die es geht, sind. Dazu haben Sie nämlich gar nichts gesagt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen angekündigte Absicht, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich zu klagen?
2. Hält der Senat Drohungen und Ultimaten im Umgang der Länder miteinander für geeignet, die Frage der föderalen Finanzbeziehungen konstruktiv zu gestalten?
Vielen Dank, Herr Senator für die Beantwortung der Fragen! In dem Zusammenhang ist es auch ganz wichtig darzustellen, wie die Konsolidierungsbemühungen und -erfolge der einzelnen Bundesländer sowohl in den letzten Jahren ausgesehen haben als auch sich in Zukunft gestalten werden. Deshalb meine konkret Frage: Wie bewerten Sie die Konsolidierungsbemühungen und -erfolge des Landes Berlin im Vergleich zu den anderen Bundesländern?
[Mieke Senftleben (FDP): Nein! – Dr. Michael Wegner (CDU): Wie, sind wir jetzt bei einer Jubelanfrage? – Zuruf von Özcan Mutlu (Grüne) – Weitere Zurufe von der CDU und den Grünen]
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Esser! Das war wirklich ein sehr misslungener Versuch, hier darzustellen, wer in der letzten und in dieser Legislaturperiode im Hinblick auf mehr Transparenz in den öffentlichen Unternehmen etwas geleistet hat. Das war die rotrote Regierung, das waren nicht Ihre Anträge von 2003 oder sonst wann.
Die Regierungsfraktionen wollen eine bestmögliche Transparenz über die Bezüge von Geschäftsführern und Aufsichtsratsmitgliedern in öffentlichen Unternehmen. Genau darauf zielt unser Antrag ab, der Ihnen heute hier vorliegt. Wir wollen das nicht nur auf einzelne Geschäftsführer beziehen, sondern auf alle Organe, die in einer solchen Gesellschaft vorhanden sind, also auch auf Aufsichtsratsmitglieder, Beiräte und dergleichen. Das heißt, wir wollen diese Transparenz auf jeden Fall erweitern.
Warum ist uns diese Transparenz wichtig? – Wir sind der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind und Beiträge und Gebühren zahlen, einen Anspruch auf diese Informationen haben, um letztendlich zu beurteilen, ob die Gehälter, die die Manager und Managerinnen erhalten, auch im Verhältnis stehen zu den Leistungen des entsprechenden Unternehmens. Ich glaube, diesen Anspruch haben nicht
nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch wir hier im Parlament, um zu einer vernünftigen Beurteilung zu kommen.
Für die Koalition ist es ein großes Thema, diese Transparenz herzustellen.
Das zeigt das 2005 hier im Parlament verabschiedete Gesetz – das Vergütungs- und Transparenzgesetz. Dort haben wir einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht. Wir haben unseren Beteiligungsbericht erweitert. Wenn Sie unseren Beteiligungsbericht aufschlagen, sehen Sie Informationen über die Gehälter der entsprechenden Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer.
Das ist wichtig, um auch Vergleichbarkeit herzustellen. Nur muss man feststellen, dass das noch nicht ausreicht. Wir können heute noch nicht sagen, dass wir richtig Transparenz in der Hinsicht haben, dass wir die Gehälter auch vergleichen können, weil die Komponenten sehr unterschiedlich sind und es auch in der Rechtslage zurzeit in Berlin Unterschiede gibt zwischen öffentlichen Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Deswegen haben wir hier heute einen Antrag vorgelegt,
um genau diese Lücken zu schließen und hier einheitliche Regelungen und vor allem die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Managern der Unternehmen, aber auch Vergleichbarkeit zwischen öffentlichen Unternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts herbeizuführen.
Der Antrag der Grünen geht in der Tat in die gleiche Richtung. Es gibt Unterschiede in den Details. Das ist aber kein Zufall, denn auch in der Begründung des Antrags der Grünen wird vermerkt, dass es hier im Abgeordnetenhaus Einvernehmen über alle Fraktionen hinweg gibt, dass wir hier die Transparenz verstärken wollen. Das haben Sie selbst in Ihrer Begründung aufgegriffen. Das stimmt. Die Zielrichtung ist in der Tat die gleiche. Nur in den Details werden wir in den entsprechenden Fachausschüssen in die Diskussion eintreten und gucken, welchen optimalen Weg wir finden, wenn wir das Gesetz oder die Gesetze ändern, wie sie hier vorliegen, auch von der Stoßrichtung her. Dann wird Berlin einen großen Schritt vorankommen, was die Transparenz angeht. Zurzeit fallen wir sogar hinter die Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Unternehmen zurück. Das ist, denke ich, nicht gut für Berlin.
Aber wenn dieser Antrag von uns so angenommen wird, werden wir hier eine Regelung haben, die weitaus mehr ist. Wir werden dem Informationsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf jeden Fall noch gerechter. – Herzlichen Dank!
Herr Esser! Wir können gerne hier im Parlament in die Ausschussberatungen einsteigen. Das können wir gerne machen, aber das ist nicht Sinn und Zweck. Sie haben festgestellt, dass es begriffliche Übereinstimmungen gibt zwischen Ihrem Antrag und unserem Antrag.
Es gibt in der Tat auch Differenzen. Aber genau darüber werden wir im Fachausschuss diskutieren, was wir mit unseren Begriffen meinen, was wir hineininterpretiert haben und was Sie meinen.
Diese Feinabstimmung sollten wir im Fachausschuss machen. Eins kann ich von hier aus sagen: Na klar zielen wir darauf ab, dass gerade die leistungsabhängigen und die leistungsunabhängigen Komponenten dieser Gehälter transparent dargestellt werden. Das ist Sinn und Zweck von beiden Anträgen, auch unseres Antrags. Das wollte ich klarstellen,
alles Weitere dann im Fachausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP hat uns hier einen Antrag vorgelegt, in dem sie den Senat auffordern möchte, die Auswahl und Qualifizierung von Aufsichtsräten der Beteiligungen des Landes Berlin zu professionalisieren. Auf den ersten Blick, Herr Thiel, muss ich sagen, habe ich Sympathie für diese Zielsetzung. Das möchte ich an der Stelle hier auch sagen.
Ich denke aber, dass die Fälle, die Sie hier zur Begründung von diesem Antrag anführen, es nicht hergeben. Sie haben sie angesprochen: BBI und HOWOGE. Außerdem habe ich erhebliche Zweifel, sehr verehrte Damen und Herren von der FDP, ob die hier von Ihnen aufgeschriebenen Vorschläge tatsächlich zur Professionalisierung der Aufsichtsräte geeignet sind.
Darüber hinaus nehmen Sie für Ihren Antrag einige Einzelfälle heraus und die zum Anlass, pauschal allen Auf
sichtsräten in den Berliner Landesunternehmen ihre Qualifikation und Redlichkeit abzusprechen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich widersprechen und mich ganz herzlich bei den vielen Aufsichtsräten bedanken, die sich mit ihrer tagtäglichen Arbeit für das Wohl unserer Unternehmen, der Landesunternehmen einsetzen.
Wir haben über 500 Mandate in unseren Aufsichtsräten. Auch jetzt schon setzen sich die Aufsichtsräte aus vielen Mitgliedern der Verwaltung und Fachleute zusammen, die ihr Know-how und ihre Expertise einbringen. Sie verkennen in Ihrem Antrag die rechtlichen Bestimmungen, die es jetzt schon gibt, und auch die Praxis hier in Berlin. Wir haben im Unterausschuss Beteiligungen sehr häufig auch im Zusammenhang mit der HOWOGE darüber gesprochen, wie der Senat hier praktisch vorangehen kann und aktuell in eine bestimmte Richtung diskutiert.
Ich muss mich an dieser Stelle aber auch sehr verwundert zeigen, was die Wirtschaftskompetenz der FPD-Fraktion angeht, denn Sie vertauschen ganz bewusst die beiden Aufgabenstellungen – einmal, was Aufsichtsratsmandate angeht, und zum anderen, was die Geschäftsführung angeht. Ob Sie das bewusst oder unbewusst machen, das sei dahingestellt. Aber Sie machen das in Bezug auf BBI ganz bewusst. Ich erspare mir hier, Ihnen die Aufgaben für Aufsichtsräte und Geschäftsführung genau aufzuzeigen.
Die Praxis in Berlin – das habe ich vorhin schon erwähnt –, das haben wir mehrmals auch schon im Beteiligungsausschuss besprochen, orientiert sich an den geltenden Anforderungen für Aufsichtsräte. Dort besteht die Anforderung nach branchenspezifischen Fachkenntnissen, nach Qualifizierung für Kontrolle des Risikomanagements, nach der Fähigkeit, die Entwicklung, wenn sich das Unternehmen in eine Schieflage entwickelt, zu erkennen, aber auch Kenntnisse der Bilanzierung und Rechnungslegung sind bereits Anforderungen, Herr Thiel, da brauchen wir nichts Neues zu definieren.
Auch ist derzeit schon die Praxis, dass die Qualifikation der Aufsichtsratsmitgliedern schon vor deren Bestellung überprüft wird. Auch dem Landesrechnungshof gegenüber ist jetzt schon zu begründen, welche Qualifikation zur Benennung geführt hat. Zum Beispiel musste aktuell begründet werden, was den Finanzsenator zur Wahrnehmung eines Aufsichtsratsmandats bei der BVG qualifiziert. Das ist das beste Beispiel dafür, dass diese Prüfung der Qualifikation in der Praxis auch funktioniert. Ich unterstütze die Stoßrichtung, bei der Professionalisierung in unserer Stadt voranzuschreiten, denn die persönlichen und fachlichen Anforderungen an Aufsichtsräte sind insgesamt gesetzlich auf Bundesebene auch gestiegen, und auch die Maßstäbe wurden vom Gesetzgeber insgesamt verschärft, ich denke, auch aufgrund der Erfahrungen, dass Vertragsbeziehungen gerade im Finanzierungsbereich sehr komplex geworden sind. Ich glaube, die BVG ist dafür das beste Negativbeispiel, hier auch Handlungs
bedarf zu erkennen. Der Senat sieht diese Verschärfungen und richtet darauf seine Beteiligungspolitik mit Blick auf die Aufsichtsratsmandate aus. Das wurde uns mehrfach auch im Beteiligungsausschuss berichtet.
Die Begrenzung, die Sie hier vorschlagen, auf drei Mandate, sehe ich kritisch. Das ist sowohl gesetzlich als auch gesellschaftsrechtlich kritisch zu würdigen. Aber auch so eine abstrakte Begrenzung einer Zahl würde ich erst mal für fraglich halten, denn der Rechnungshof hat diese Frage nach der zeitlichen Belastung von Aufsichtsratsmitgliedern 2009 auch aufgemacht. Da muss man sich genau angucken, welche Belastungen zusätzlicher Art in der originären Tätigkeit und weiteren Ämtern und Positionen es gibt. Aufsichtsratstätigkeiten bei den Stadtgütern, bei der BVG oder Vivantes sind auch anders. Das ist von Unternehmen zu Unternehmen zu differenzieren. Aber ich denke, wir sollten im Beteiligungsausschuss darüber reden, dass wir vielleicht auch zu einer differenzierten Lösung kommen. Den Grundgedanken, die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen, finde ich erst mal nicht verkehrt.
Schon auch heute wird über die Senatsfinanzverwaltung Fortbildung für Aufsichtsratsmitglieder angeboten.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender! – Ich denke, da ist der Senat auf jeden Fall tätig. Ich bin mir sicher, dass wir im Beteiligungsausschuss mit den Überlegungen des Senats, die auch schon vorhanden sind, und mit den weiteren Überlegungen einen guten Schritt bei der Professionalisierung der Aufsichtsratsmandate vorankommen werden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen haben heute als Thema für die Aktuelle Stunde beantragt: „Europäische Finanzkrise – wer zahlt die Zeche? Keine Finanzierung zulasten der Länder und Kommunen“. Ich möchte hier nicht nur die Aktualität dieses Themas begründen, sondern auch darauf eingehen, warum die europäische Finanz- und Wirtschaftskrise für unsere Stadt Berlin bedeutend ist, aber auch darauf, warum das Thema nicht nur aktuell, sondern inzwischen akut zu behandeln ist.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise dauert schon längere Jahre an und nimmt inzwischen bedrohliche Maße an. Nicht nur Griechenland ist in seiner Existenz bedroht, sondern auch andere europäische Länder wie Portugal und Spanien. Die gemeinsame Währung Euro vollzieht Tiefstände. Der Euro-Wirtschaftsraum insgesamt ist in ernster Gefahr. Wir können und dürfen in dieser bedrohlichen und dramatischen Situation nicht wortlos mit ansehen, wie überfordert die Bundeskanzlerin mit dieser Krisensituation umgeht.
Sie versagt auf breiter Spur.
Sie lamentiert herum und ist orientierungslos. Sie ist eine Getriebene. Sie sucht während der Krise ihren Kompass.
Das sind alles Zitate der letzten Tage und Woche, die auch Sie der Presse entnehmen konnten. Das sind keine Erfindungen meinerseits.
Die Bundeskanzlerin ist selbst zu einem Risikofaktor für unser Land geworden.
Mit diesem Zickzackkurs in allen relevanten Fragen wie Griechenlandhilfe, Finanztransaktionssteuer wird ganz deutlich, dass das Ansehen unseres Landes im Ausland gefährdet ist. Darüber müssen wir uns ernsthaft Sorgen machen.
Warum ist diese Finanz- und Wirtschaftskrise so wichtig für unsere Stadt Berlin? Warum ist Berlin betroffen? Herr Meyer, wissen Sie das?
Berlin ist als internationale Metropole von den Entwicklungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen. Wir wissen heute nicht, ob es infolge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise zu dauerhaften Wirtschaftsschäden kommt. Diese Frage können wir wahrscheinlich erst in einigen Jahren gemeinsam beantworten.
Sollte es jedoch zu dauerhaften Wirtschaftseinbrüchen kommen, treffen diese alle Ebenen in Deutschland:
Bund, Länder und Gemeinden, also auch das Land Berlin, aber nicht allein.
Nun steht die Euro-Nothilfe in gigantischer Größenordnung von 750 Milliarden Euro an, die die gemeinsame Währung stützen soll. Auf Deutschland entfallen Gewährleistungen in Höhe von bis zu 148 Milliarden Euro, eine
gigantische Summe. Kaum vorstellbar, was passiert, wenn die Rechnung nicht aufgeht und das Bezweckte nicht erreicht wird, das heißt, die Beruhigung und Stabilisierung der Märkte, der Währung und Länder nicht kommt. Sollte diese Rechnung nicht aufgehen, können wir damit rechnen, dass der Bund mit 148 Milliarden Euro belastet wird, und dann stellt sich die entscheidende Frage: Wer zahlt dieses Geld?
Wie viele Belastungen kommen dann auf die Länder zu? Das ist jetzt die Frage, und wenn die Bundesregierung schon einmal daran denkt, dass die Länder und Gemeinden mit in die Pflicht genommen werden, dann ist heute die richtige Zeit, hier ein klares Zeichen zu setzen und zu sagen: Nicht mit uns! Nein!
Die Aktuelle Stunde sollte auch dazu dienen, ganz klare Appelle an die Bundesregierung zu richten. Ich denke, das, was die Wachstumsbeschleunigungsgesetzgebung und die Steuermindereinnahmen für das Land Berlin angeht, ist uns allen bekannt: 200 Millionen Euro weniger an Einnahmen.
Die Krise zeigt einmal mehr, dass es keinen Raum für Mövenpick-Regelungen für Hoteliers gibt. Ich danke unserem Regierenden Bürgermeister, der in den letzten Tagen und Wochen gegenüber der Bundesregierung sehr deutliche Worte gefunden hat,
nicht nur im Interesse des Landes, sondern er hat ganz klare Worte, was die finanzielle Basis der Länder und Gemeinen angeht, gefunden. Ich denke, er hat das nicht nur für das Land Berlin gemacht, sondern im Interesse aller Länder und Gemeinden. Dafür gebührt ihm ein Dankeschön.
Unser Regierender Bürgermeister hat sich für die Interessen unseres Landes eingesetzt. Es wäre schön, wenn sich auch die Opposition darüber freuen würde.
Wir erwarten weiterhin, dass die Ursachen der Finanzkrise betrachtet werden und die Zocker und Spekulanten an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden.
Hier geht es um Gerechtigkeit, dass die Lasten der Finanzkrise nicht den Bürgerinnen und Bürgern überlassen werden. Die Finanzkrise in Griechenland hat gezeigt, dass es in vielen Haushalten in Europa, in Deutschland, aber auch in Berlin, darum geht, dass die Haushaltspolitik rigide geführt und ein Sparkurs eingeleitet wird.
Gerne, Herr Präsident! – Berlin ist auf dem besten Weg, und wir alle im Parlament sind gefragt. Wenn man sich anschaut, was die Bundesregierung macht, stellt man ein einziges Chaos fest. „Spiegel-Online“ hat in den letzten Tagen einige Punkte aufgezeigt, wie die Kanzlerin ihr Amt retten kann – die Debatte heute wird zeigen, dass sie und ihr Amt nicht zu retten ist. – Danke schön!
Meine Frage richtet sich an unseren Wirtschafts- und Frauensenator. – Herr Wolf! Ich frage Sie, ob sie vorhaben, zur Besetzung der einen Vorstandsposition bei der Investitionsbank Berlin die betreffende Position auszuschreiben, damit auch Frauen bundesweit die Möglichkeit haben, sich zu bewerben.
Meine Bitte ist, dass Sie bei der Beantwortung nicht auf die juristische Fragestellung eingehen, ob nach dem Landesgleichstellungsgesetz eine Ausschreibung verpflichtend ist oder nicht.
Vielmehr bitte ich um eine Beantwortung politischer Art, ob Sie das als Frauensenator nicht als erforderlich ansehen.
Herr Senator! Haben Sie vor, auch für zukünftige Besetzungen von Leitungs- und Vorstandspositionen Ausschreibungen vorzunehmen?
Herr Lindner! Leider mussten wir gerade feststellen, dass Ihnen zu dem Thema, das Sie selbst beantragt haben, nicht viel eingefallen ist.
Wie ist es sonst zu erklären, dass Sie über „Pro Reli“ und andere Dinge, über Trickserei und alte Geschichten, die wir schon hundert Mal gehört haben, reden?
Hören Sie doch endlich damit auf, und reden Sie zur Sache!
„Bread and Butter“ ist wieder zurück in Berlin. Das ist gut für Berlin, und das ist gut für die Modestadt Berlin. Es gehört zu einer guten Willkommenskultur, von hier aus – wenn wir schon „Bread and Butter“ zum Gegenstand unserer Beratung machen – in Richtung „Bread and Butter“ zu sagen: Herzlich willkommen, zurück in unserer Stadt Berlin!
Für diesen Ansiedlungserfolg beglückwünsche ich den Senat und den Regierenden Bürgermeister und spreche ihnen ausdrücklich meinen Dank aus.
Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist Berlin auf jede Ansiedlung angewiesen. Ich bin erschüttert darüber, wie die Damen und Herren von der Opposition mit diesem Thema bzw. mit diesem Erfolg für unsere Stadt umgehen. Sie reden diesen Erfolg systematisch kaputt. Man hört von ihnen die Worte „Wut“, „Empörung“, „Entsetzen“ und heute wieder von Herrn Lindner „Trickserei“, „Hopplahopp“, „Intransparenz“ und so fort. Der eigentliche Erfolg wird nur in kleinen Nebensätzen erwähnt. Da wird gesagt: Ja, das ist auch gut für die Stadt.
Herr Meyer! Sie haben versucht, es gleich am Anfang zu sagen. Aber mit all dem, was Sie danach gesagt haben, reden Sie diesen Erfolg wieder kaputt. Machen Sie weiter so! Herr Lindner, meine Damen und Herren von der Opposition! Das können Sie gern weiterhin so betreiben in dieser Stadt, aber dann müssen Sie sich auch sagen lassen, dass das, was Sie machen, imageschädigend und wirtschaftsfeindlich ist.
Aber das zeigt nur Ihre Hilflosigkeit bei der Suche nach Themen. Ihnen scheinen die echten Themen zu fehlen. Sie zielen auf den Regierenden Bürgermeister ab, treffen dabei aber „Bread and Butter“. Eines gelingt Ihnen gut, und das ist die Zielverfehlung.
Nicht nur, dass Frau Eichstädt-Bohlig den Investor wirtschaftlich schlechtredet – sie will jetzt noch eine Bonitätsprüfung haben –, sondern gestern hat uns Herr Esser im Hauptausschuss auch noch etwas von „Modetrallala“ erzählt.
Dass Sie diese Worte benutzen, zeigt Ihre Einstellung zum Wirtschaftsfaktor Mode in unserer Stadt. Nach einer Befragung der FHTW betrug der Zuwachs an Unternehmen im Modebereich seit 2005 etwa 33 Prozent. Herr Esser! Sie sprechen von „Modetrallala“,
wir sprechen von einer Modebranche, die traumhafte Wachstumszahlen verzeichnet und für unsere Stadt Arbeitsplätze bringt.
Aber Sie nennen ja auch das, was Sie hier machen, Politik, und wir nennen es eher Kasperletheater.
Herr Meyer! Ihre Partei, die sich selbst hohe Wirtschaftskompetenz zuschreibt, hat gestern ernsthaft am Erfolg von „Bread and Butter“ gezweifelt. Vorhin haben Sie das groß
gelobt, aber gestern im Hauptausschuss haben Sie daran gezweifelt, dass „Bread and Butter“ Erfolg in dieser Stadt haben könnte. Unter Hinweis darauf, dass „Bread and Butter“ vor Jahren keinen Erfolg in dieser Stadt gehabt habe, gehen Sie davon, dass diese Veranstaltung, wenn sie wieder hier ist, auch keinen Erfolg haben wird. Ich frage mich: Was für eine Haltung gegenüber Investoren und gegenüber der Wirtschaft ist das?
„Bread and Butter“ hat den Erfolg der Messe stetig gesteigert und kommt auf dem Höhepunkt des Erfolges nach Berlin zurück. Darüber freuen wir uns.
Berlin ist eine aufstrebende Modestadt und steht im Blickfeld des internationalen Interesses. Berlin ist inzwischen fester Bestandteil des internationalen Modekalenders – neben Paris, London, New York und Mailand. Berlin Partner schätzt die Zahl der Arbeitsplätze, die durch „Bread and Butter“ generiert werden können, auf ca. 7 000. Das wäre ein Riesenerfolg. Wenn das gelingt, können wir zeigen, dass Rot-Rot Arbeitsplätze in dieser Stadt schafft.
Der Hotel- und Gaststättenverband verspricht sich einen deutlichen Umsatzaufschwung von der Rückkehr der Modemesse „Bread and Butter“ an die Spree und spricht dabei von 120 Millionen Euro pro Jahr. Der volkswirtschaftliche Nutzen für die Stadt ist erheblich.
Den Wunsch der Opposition, den Mietvertrag zu sehen, kann ich nachvollziehen. Es wäre für alle Beteiligten – auch für den Senat – sehr einfach, das auf den Tisch zu packen. Dann könnten Sie auch sehen, dass es ein guter Vertrag ist, und wir könnten uns viele Diskussion sparen. Ich kann aber auch nachvollziehen, warum der Senat das nicht machen kann.
Erstens: Die Landeshaushaltsordnung gibt es nicht her. Das ist klar und nachvollziehbar.
Zweitens: Wenn der Senat Ihrem Wunsch entspräche, würde er Vertragsbruch begehen.
Das können wir nicht ernsthaft vom Senat fordern. Das Land Berlin muss auch für andere und zukünftige Investoren als seriöser und guter Geschäftspartner verlässlich sein.
Nach der Beratung in mehreren Ausschüssen bin ich davon überzeugt, dass dieser Mietvertrag für das Land Berlin wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Erstens: Uns wurde glaubhaft dargelegt, dass der Mietzins deutlich über dem Wert ist, der in einem Mietwertgutachten ermittelt wurde. Dieses Gutachten ist im Datenraum, und jeder Abgeordnete kann hineinschauen.
Zweitens: Tatsache ist, dass die von „Bread and Butter“ angemieteten Flächen für zehn restliche Monate weiterhin vermietbar sind. Das bedeutet, wir können mit weiter steigenden Mieteinnahmen rechnen. Wir können heute dem „Tagesspiegel“ entnehmen, dass der „Bread and Butter“-Chef in New York für Berlin wirbt. Es deutet sich an, dass „Bread and Butter“ als Ankermieter auch Magnet für weitere Interessenten ist und dass es damit zu weiteren Einnahmen kommt.
Drittens: Uns wurde auch mitgeteilt, dass der Mietvertrag mit der Modemesse „Bread and Butter“ das Bewirtschaftungsdefizit für das gesamte Gebäude erheblich senkt. Daran habe ich keinen Zweifel.
Neben der isolierten Betrachtung eines isolierten Mietvertrages ist es viel wichtiger für uns, hier im Parlament nachzuvollziehen, wie sich das Bewirtschaftungsdefizit weiter entwickelt. Die Berichterstattung darüber wurde uns vom Senat zugesagt. Das Bewirtschaftungsergebnis soll sich perspektivisch in Richtung einer schwarzen Null bewegen. Auch das haben wir gehört.