Adrian Grasse
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Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat zur Blockadehaltung von Senator Dr. Behrendt, dass Anträge für Forschungsvorhaben über Wochen liegen bleiben: Warum bremst die Senatsverwaltung die Spitzenforschung, auf die wir doch in Berlin so stolz sind, bei der Entwicklung von Coronaimpfstoffen, für die Tierversuche leider unumgänglich sind?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister, für die ausführliche Antwort! Vor dem Hintergrund stellt sich für mich die Frage, wie Sie es bewerten, dass in der Tierversuchskommission zukünftig die Vertreter der Wissenschaften nur eine Minderheit stellen werden. Wie verhält es sich mit dem Gesamtgefüge, das Sie gerade zutreffend beschrieben haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juli letzten Jahres durften wir uns alle über das erfolgreiche Abschneiden der Berliner Universitäten im Exzellenzwettbewerb des Bundes und der Länder sehr freuen. Zum ersten Mal wurde der Antrag eines Exzellenzverbundes zur Förderung ausgewählt. Berlin nimmt damit eine Pionierstellung ein, die vor allem auf die Arbeit unserer Universitäten zurückzuführen ist. Im Nachgang der Entscheidung hat sich der Senat dann wieder im Klein-Klein verloren: Wieder einmal machen Sie eine große Sache klein, statt auf die Vertreter unserer Hochschulen zu hören.
Die Körperschaft öffentlichen Rechts – so haben es Prof. Kroemer von der Charité und Prof. Ziegler von der Freien Universität im Rahmen einer Anhörung deutlich gemacht – ist nicht nur Teil des Antrags, sie ist auch der explizite Grund für dessen Bewilligung und den Erfolg unseres Universitätsverbunds und wird eines der zentralen Kriterien bei der Begutachtung im Jahr 2026 sein. Die Körperschaft öffentlichen Rechts sichert den Verbund rechtlich ab und unterstützt ihn administrativ. Sie eröffnet den Zugang zu gemeinsamen Infrastrukturen und Ressourcen, von denen die Mitglieder und der Verbund profitieren werden. Sie ist eines sicher nicht: eine Kanone, wie der Verbund kein Spatz ist, liebe Frau Plonske.
Das Schicksal des Verbunds – so titelte passenderweise der „Tagesspiegel“ im Nachgang der Anhörung – hängt von der Kooperationsplattform ab, und es ist nicht nachvollziehbar, warum es Ihnen so schwerfällt, sich im Vorfeld auf eine Vorlage zu einigen, die von allen Koalitionspartnern mitgetragen wird. Wir haben es bereits beim Gesetz zur Integration des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung erlebt, über das wir hier später noch abstimmen werden: Nachdem Herr Schulze auf die große Einigkeit der Koalitionsfraktionen hingewiesen hat, stellte prompt Frau Pieroth mit ihrem Redebeitrag genau das Gegenteil, die große Uneinigkeit innerhalb dieser Koalition unter Beweis, die sich mittlerweile wie ein roter Faden durch die Beratung zieht.
Die Grünen haben nicht nur Änderungsbedarf zum Gesetzentwurf angemeldet, sondern auch kritisiert, dass ihre eigene Gesetzesvorlage mehr Fragen aufwerfe als Antworten gebe. Wenn die CDU-Fraktion im Beisein des Charité-Vorstands im Ausschuss nicht die sofortige Abstimmung beantragt hätte, würden wir wahrscheinlich noch heute über mangelnde demokratische Beteiligungsstrukturen diskutieren. Kollege Förster hat es bereits im Ausschuss gesagt: Gern hätten wir der Ursprungsvorlage zugestimmt, gern hätten wir dem Gesetzentwurf zugestimmt. Aus den Reihen der Oppositionsfraktionen gab es da offensichtlich weniger Bedenken als bei den Regierungsparteien selbst.
(Dr. Ina Maria Czyborra)
Mit Ihrer nachträglichen Änderung haben Sie jedoch eine gute Gesetzesvorlage nur noch schlechter gemacht. Aus Misstrauen gegenüber den Universitäten, aus einer grundsätzlichen Abneigung gegen Exzellenz und mit Ihrem Hang zur Gleichmacherei haben Sie Regelungen nachgeschoben, die Entscheidungen aus unserer Sicht nicht nur erschweren, sondern blockieren können. Prof. Kroemer war es, der Sie im Ausschuss eindringlich um ein gewisses Maß an Pragmatismus gebeten hat. Dem widersetzen Sie sich nun, indem Sie den Akademischen Senaten zur Satzung nicht nur die Kenntnisnahme, sondern auch noch eigene Schritte ermöglichen, deren Konsequenzen Sie, Herr Schulze, uns im Ausschuss auch auf mehrmalige Nachfrage nicht erläutern konnten oder wollten.
Für die CDU-Fraktion möchte ich an dieser Stelle deutlich betonen: Wir unterstützen den Berliner Exzellenzverbund aus voller Überzeugung. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Herr Regierender Bürgermeister, hat hier einen sehr guten Job gemacht, gar keine Frage. Dafür gebührt an dieser Stelle – das darf man heute mal sagen – Staatssekretär Steffen Krach großer Dank.
Ich kann mir vorstellen, dass er jetzt von kleinteiligen Streitereien in der Koalition die Nase voll hat und es ihn nach Hannover zieht.
Anders als Teile der Koalition stehen wir hinter dem Exzellenzwettbewerb, und wir unterstützen die Errichtung der Kooperationsplattform als Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist auch aus unserer Sicht ein notwendiger und sinnvoller Schritt auf dem Weg zum integrierten Forschungsraum Berlin. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute hier an dieser Stelle über das Berliner Institut für Gesundheitsforschung sprechen, dann sprechen wir auch über die Charité. Ich möchte daher einleitend die Gelegenheit nutzen, dem Vorstand der Charité um Herrn Professor Kroemer dafür zu danken, dass er Alexej Nawalny auf der Intensivstation aufgenommen hat und er dort bestmöglich versorgt wird. Das ist ein Zeichen der Humanität, aber auch ein Zeichen für Demokratie, das hier von Berlin ausgeht. Die CDU-Fraktion verurteilt diesen Anschlag, diese Attacke auf Andersdenkende aufs Schärfste.
Kommen wir nun zum BIH. Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung wird bundesweit als wissenschaftliches Leuchtturmprojekt wahrgenommen. Wir können stolz darauf sein, dass Berlin mit seiner exzellenten und international anerkannten Universitätsmedizin optimale Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für dieses Projekt bietet. Es wurde 2013 gegründet und in der Folge dann leider über lange Zeit öffentlich vor allem durch Personaldiskussionen, widerstreitende Interessen der Beteiligten und eine zum Teil unklare Ausrichtung wahrgenommen. Die CDU-Fraktion hat daher bereits 2018 einen Besprechungspunkt im Wissenschaftsausschuss angemeldet, um auf der Fachebene darüber zu diskutieren, wie es mit dem BIH weitergeht und welche Perspektiven sich bieten. Sämtliche parlamentarischen Anfragen von uns sind damals vom Senat mit dem Verweis auf noch laufende Verhandlungen nur ausweichend beantwortet worden.
Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert gewesen, zunächst die Beratung im Fachausschuss und die Anhörung der Sachverständigen abzuwarten, denn mit Blick auf die vergangene Sitzung am Montag zur BUA, dem Berliner Exzellenzverbund, muss man mittlerweile gespannt sein, ob Regierungsentwürfe, die Sie uns vorlegen, überhaupt von allen Regierungsparteien mitgetragen werden. Ihre Uneinigkeit hemmt nicht nur die Entwicklung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Berlin, sondern sie schadet auch unserer Stadt. Ich kann nur wiederholen, was ich am Montag im Fachausschuss gesagt habe: Dieses Vorgehen ist total unprofessionell.
(Dr. Ina Maria Czyborra)
Als außeruniversitäre Wissenschaftseinrichtung wird das BIH zu 90 Prozent vom Bund finanziert. Frau
Dr. Czyborra hat gerade darauf hingewiesen, dass mit der Integration des Instituts in die Charité nun eine neue strukturelle Lösung gefunden wurde, die eine inhaltliche Weiterentwicklung ermöglicht. Das begrüßen wir ausdrücklich. Voraussetzung hierfür war die vom BMBF vorgeschlagene und 2015 in Kraft getretene Änderung von Artikel 91b des Grundgesetzes, welche die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich in Fällen von überregionaler Bedeutung deutlich erweitert. Bund und Länder können nun noch wirksamer als bisher gemeinsame Schwerpunkte setzen und Profilbildungen vornehmen – zur Stärkung der deutschen Wissenschafts- und Forschungslandschaft und zur Exzellenzförderung. Letzteres ist bekanntlich ein Thema, mit dem sich einige Kolleginnen und Kollegen gerade in den Reihen der Linksfraktion und der Grünen etwas schwertun.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur Integration des Instituts in die Charité - Universitätsmedizin werden nunmehr die erforderlichen landesgesetzlichen Regelungen geschaffen. Das BIH wird als dritte Säule neben Uniklinik und Fakultät ein eigenständiger Exzellenzbereich der Charité. Entscheidend ist, dass die wissenschaftliche Integration des BIH unter Wahrung der Entscheidungsautonomie und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit erfolgt. Von der Integration des BIH in die Charité erhoffen auch wir uns verbesserte organisatorische Strukturen und eine klare inhaltliche Ausrichtung und Zielsetzung. Mit dem Spitzenforschungsinstitut BIH sollen Patienten von den Erkenntnissen der Forschung und medizinischen Innovationen schneller profitieren. Darüber hinaus bieten sich Nachwuchstalenten und Spitzenwissenschaftlern aus aller Welt exzellente Perspektiven. Wir hoffen, dass die lange Vorgeschichte des BIH mit den nun vorliegenden landesgesetzlichen Regelungen ein Ende hat und danken dem Bund dafür, dass er mit seiner Finanzierung dieses Zukunftsprojekt in unserer Stadt ermöglicht. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat zum Verfahren zur Überprüfung der Doktorarbeit von Franziska Giffey. Nachdem der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses nun gutachterlich festgestellt hat, dass es für die Erteilung einer Rüge keine Rechtsgrundlage gibt – vor dem Hintergrund, dass die Erstgutachterin diejenigen Personen mit ausgewählt hat, die ihre eigene Bewertung überprüfen sollten. Wann endlich macht der Senat von seiner Rechtsaufsicht Gebrauch, rollt das gesamte Verfahren neu auf und setzt eine unabhängige Kommission zur Prüfung der Doktorarbeit ein?
Vielen Dank, Herr Präsident, und vielen Dank für die Beantwortung der Frage! – Herr Regierender Bürgermeister! Nach meiner Kenntnis wurden in anderen Verfahren keine Rügen erteilt; von der Charité ist in der Vergangenheit keine Rüge erteilt worden. Aber davon abgesehen: Ist Ihnen eigentlich klar, welches verheerende Signal Sie damit in die Gesellschaft und insbesondere an die vielen Nachwuchswissenschaftler senden, wenn eine prominente Genossin einen Ministerbonus erhält?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben gerade, wie eng politische und gesellschaftliche Entscheidungen an konkrete Erwartungen in der Wissenschaft geknüpft sind. Die Coronapandemie hat den Stellenwert und den gesellschaftlichen Nutzen von Wissenschaft und Forschung wieder stärker in den Fokus gerückt. Die Art und Weise, wie kommuniziert, gelehrt, gelernt und geforscht wird, hat sich in den vergangenen Wochen stark verändert.
Der vorliegende Antrag sieht die Einrichtung einer Netzwerkstelle für Open Science und Research Quality vor. Das Ziel der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und die Förderung der Glaubwürdigkeit der Wissenschaft insgesamt unterstützen wir ausdrücklich.
Als wir im Rahmen der Haushaltsberatung im Wissenschaftsausschuss über das Thema sprachen, hat der Senat auf Nachfrage der Opposition eingeräumt, dass Vertreter aus Wissenschafts- und Forschungskreisen schon seit Längerem eine hochschulübergreifende Netzwerkstelle fordern. Wir waren uns damals alle einig, dass im Hinblick auf die Überprüfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens Handlungsbedarf besteht. Insoweit muss sich der Senat zumindest die Frage gefallen lassen, warum er diese Forderung aus der Praxis bisher nicht weiterverfolgt hat.
Die CDU-Faktion ist der Auffassung, dass der Senat nicht auf dem Standpunkt verharren darf, die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sei die originäre Aufgabe der Wissenschaftseinrichtungen, denn für die notwendigen Rahmenbedingungen zu sorgen, dafür sollten Sie sich durchaus zuständig fühlen. Sie sind mit dafür verantwortlich, durch entsprechende rechtliche Regelungen und eine angemessene finanzielle Ausstattung die Einhaltung hoher wissenschaftlicher Standards zu unterstützen und damit die Glaubwürdigkeit von Forschung und Wissenschaft zu stärken. Dieses Thema hatten wir heute Vormittag schon an anderer Stelle.
Wir als CDU-Faktion halten die engere Vernetzung der Akteure im Bereich Open Access und Open Science sowie eine Stärkung der hochschulischen Aktivitäten für erforderlich. Wir begrüßen daher auch die bereits geplante Einrichtung eines Zentrums für Open and Responsible Research durch unseren Exzellenzverbund und die Berlin University Alliance, und wir sind der Auffassung, dass es einer hochschulübergreifenden Anlaufstelle bedarf.
Wir brauchen aber Verbindlichkeit in Bezug auf die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die Durchführung von Evaluierungen sowie die Überprüfung von Einzelfällen, und genau diese Punkte sehen wir im vorliegenden Antrag nicht ausreichend berücksichtigt. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf die erneute Beratung dieses wichtigen Themas im Wissenschaftsausschuss, denn die Vorteile einer stärkeren Vernetzung und eines offenen Zugangs zu Wissensressourcen liegen auf der Hand. Berlins exzellente Forschung könnte dadurch noch sichtbarer werden, und vom Transfer dieses Wissens würden alle gesellschaftlichen Bereiche, würde letztlich die gesamte Wissenschafts- und Forschungsmetropole Berlin profitieren. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Tagen hat die Diskussion über die Rolle von Kindern als Überträger des Coronavirus deutlich an Schärfe gewonnen. Mitte März sind nach einem Beschluss des Senats in einer Ausnahmesituation alle Berliner Schulen und Kitas geschlossen worden. Die damalige Entscheidung ist angesichts der unkontrollierten Ausbreitung eines völlig neuartigen Virus von den Berliner Familien mehrheitlich mit großem Verständnis aufgenommen worden. Seitdem sind zweieinhalb Monate vergangen.
Wenn Sie mir erlauben, Prof. Drosten aus einem Interview in der aktuellen Ausgabe des „Spiegels“ zu zitieren; auf die Frage zur Ansteckungsgefahr von Kindern im Vergleich zu Erwachsenen sagte er:
Zu dieser wichtigen Frage fehlen leider brauchbare Studien, immer noch.
Bis zum heutigen Tag, zweieinhalb Monate nach den Schul- und Kitaschließungen, haben wir keine gesicherten Erkenntnisse über die Rolle von Kindern bei der Verbreitung des Coronavirus. Wir wissen weder, wie häufig sie sich infizieren, noch wie oft sie an Covid-19 erkranken. Wir können nicht sagen, welche Ansteckungsgefahr von Ihnen ausgeht und dementsprechend können wir auch nicht einschätzen, welchen Einfluss die Schul- und
(Senator Dr. Dirk Behrendt)
Kitaschließungen auf das Infektionsgeschehen hatten. Eindeutige Schlüsse, inwieweit Kinder zur Verbreitung des Virus beitragen, lässt die aktuelle Studienlage nicht zu.
Bereits im Rahmen der letzten Plenarsitzung habe ich den Senat gefragt, welche Anstrengungen bisher auf Landesebene unternommen worden sind, um die Datenlage zu verbessern. Die Antwort kam von Ihnen, Herr Regierender Bürgermeister, und lautete, dass der Bund und mehrere andere Bundesländer Studien in Auftrag gegeben hätten und man sich an anderen Bundesinitiativen beteiligen würde. Ich finde, damit sollten wir, nein, damit können wir uns nicht zufriedengeben.
Das wird aus meiner Sicht weder dem Anspruch der Forschungsmetropole Berlin gerecht noch dem Informationsbedürfnis der Berliner Familien. Wir haben mit dem Universitätsklinikum der Charité und Prof. Drosten und unseren Forschungseinrichtungen eine wissenschaftliche Expertise, um die uns viele auf internaler Ebene beneiden. Deshalb sollten wir dieses Potenzial nutzen, um einen entscheidenden Beitrag zur Beantwortung der Frage nach dem Übertragungsrisiko durch Kinder zu leisten.
Mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDU-Fraktion den Senat dazu auf, eine breit angelegte Landesstudie in Auftrag zu geben, um die Rolle von Kindern im Pandemiegeschehen zu untersuchen. Ich begrüße sehr, dass der Senat gerade vor einer Stunde Details zu Berliner Teststrategie verkündet hat und mit einem Screening von Beschäftigten aus Kitas und Schulen startet. Offenbar war der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion dafür der richtige Impulsgeber.
Das machen wir gern. Wir freuen uns, wenn Anregungen aufgegriffen werden.
Allerdings haben Sie unseren Antrag offenbar nicht bis zum Ende gelesen. Denn es darf nicht nur darum gehen zu testen, um Infizierte zu ermitteln. Was wir brauchen, ist eine breit angelegte wissenschaftliche Studie, mithilfe derer wir am Ende einen Katalog von Fragen beantworten können: Auf welchem Weg und wie häufig infizieren sich Kinder? Welche Krankheitsverläufe und Symptomatiken sind zu beobachten? An wen übertragen sie das Virus? Welche Infektionsketten gibt es? Ist die Viruslast abhängig vom Alter der Kinder? Wie viele Kinder und Eltern haben bereits Antikörper als Abwehrstoffe gebildet? – und viele weitere Fragen mehr.
Selbstverständlich legen wir die konkrete Ausgestaltung der Studie in die Hände der Wissenschaft. Aufgabe der Politik muss es dann sein, aus den Ergebnissen für die Zukunft die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, unter klaren Prämissen, transparent und nachvollziehbar.
Wir müssen klären, ob wir bei Kindern eine andere Ausgangslage haben als bei Erwachsenen, denn nur so lässt sich einschätzen, welchen Beitrag Kita- und Schulschließungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leisten. Wenn wir die offenen Fragen beantworten können, sind wir auch in Hinblick auf eine mögliche zweite Welle viel besser gerüstet.
Der Leidensdruck in den Familien und die Verunsicherung der Menschen hat in den vergangenen Wochen merklich zugenommen. Kindern wird ihr Recht auf Bildung verwehrt, ihre sozialen Kontakte untersagt, die Schulpflicht eingeschränkt. Wollen Sie tatsächlich weiterhin so weitreichende Entscheidungen auf Basis von Vermutungen treffen? Nehmen Sie bitte diesen Antrag zum Anlass, eine Landesstudie in Auftrag zu geben, um eine Antwort auf die Frage nach der Ansteckungsgefahr von Kindern zu erhalten. Die Berliner haben es verdient, fundierte Antworten auf ihre Fragen zu bekommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! – Ich frage den Senat zur Covid-19Forschung: Welche konkreten Anstrengungen hat der Berliner Senat bisher unternommen, um die Forschungslage zur Infektionshäufigkeit bei Kindern und ihrer Rolle als Überträger von Covid-19 auszubauen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Hamburg hat heute angekündigt, eine breit angelegte Studie mit 6 000 Kindern durchzuführen. Insoweit meine Frage: Plant der Senat etwas Vergleichbares, da solche Ergebnisse – wie Sie es eben dargestellt haben – Auswirkungen auf Schulen und Kitas haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage den Senat zur Eröffnung einer Notdienstpraxis nur für Erwachsene am Campus Benjamin Franklin, nachdem an eben jenem Standort die Kinderrettungsstelle im letzten Jahr aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurde: Hat der Senat kein Herz für Kinder?
Vielen Dank! – Angesichts von 880 Fällen allein am Campus Virchow, in denen Kinder im vergangenen Jahr trotz einer medizinischen Indikation nicht stationär aufgenommen werden konnten, und angesichts von
120 Fällen, in denen Kinder in eine Klinik außerhalb der Stadt verlegt werden mussten, frage ich Sie, ob Sie mit der Reduzierung der Kindernotfallversorgung in der Stadt wirklich auf dem richtigen Weg sind und wann endlich das Konzept für die Kindernotfallversorgung vorgelegt wird, das Sie hier im Parlament versprochen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin, Frau Dr. Czyborra! Während Sie noch in der dritten industriellen Revolution leben, sind wir inzwischen schon in der vierten angekommen. Die Bemerkung kann ich mir leider nicht verkneifen.
Ich möchte aber sagen: Die Berliner Wissenschaft ist der hellste Stern am Berliner Firmament. Nichts strahlt heller, nichts bietet mehr Potenzial für die Zukunft unserer Stadt als die Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit ihren Studenten, Professoren und Forschern. Deswegen ist es so wichtig, dass wir diesen Schatz hegen und pflegen.
Die erfolgreiche Entwicklung in den letzten Jahren war möglich, weil viel Geld in diesen Bereich geflossen ist – mit erheblichen finanziellen Zuschüssen von Seiten des Bundes, wie auch der Regierende Bürgermeister ausgeführt hat –, aber natürlich auch, weil die Stadt unglaublich attraktiv für Studenten und Forscher aus der ganzen Welt ist, weil Berlin eine offene Stadt mit bisher vergleichbar günstigen Lebenshaltungskosten, mit einer Kunst- und Kulturszene ist, die Menschen aus der ganzen
(Dr. Ina Maria Czyborra)
Welt anzieht. Der Spirit von Berlin bietet gerade für internationale Wissenschaftler genau das richtige Umfeld für ihre Arbeit. Daher appelliere ich an den Regierenden Bürgermeister, dafür zu sorgen, dass diese Stadt so lebenswert bleibt und den klugen Köpfen aus der ganzen Welt auch in der Zukunft eine Heimat für Wissenschaft, Forschung und Lehre bietet.
Sie sollten aber alarmiert sein, wenn Berlin seine Spitzenposition in den Start-up-Rankings verliert, wenn sich Investoren nicht mehr in Berlin, sondern vor den Toren der Stadt ansiedeln, wenn die Klubszene sich alleingelassen fühlt und nach Hilfe ruft.
Das sind alles Entwicklungen, die der Attraktivität unserer Stadt schaden, die klugen Köpfen die Luft zum Atmen nehmen und damit für Wissenschaftler aus aller Welt nicht mehr reizvoll sind. Wie so häufig nehmen die Universitäten diese Entwicklungen vorweg. Die zunehmende Radikalisierung unter den Studenten sollte uns alle nachdenklich stimmen.
Der Senat darf nicht gleichgültig wegschauen, wenn an der Humboldt-Universität Besetzungen von der Polizei geräumt werden müssen.
Sie, Herr Regierender Bürgermeister, dürfen Aktionstrainings zur Hausbesetzung an der TU Berlin nicht als Informationsveranstaltungen kleinreden.
Es muss klar gesagt werden, was es ist, nämlich die Vorbereitung von Straftaten.
Unsere Hochschulen haben in den vergangenen Jahren einen enormen Aufwuchs an Studienplätzen gestemmt. Angesichts der hohen Zahl an Studienabbrechern ist aber auch klar: Wir müssen verstärkt in die Qualität der Lehre, für eine bessere Infrastruktur und bessere Rahmenbedingungen an den Hochschulen investieren, denn die Zuschüsse des Landes Berlin reichen vielfach nicht aus, um die Qualität von Lehre und Forschung dauerhaft sicherzustellen. Der Senat ist hier in der Verantwortung. Der Sanierungsbedarf an unseren Hochschulen, den Sie lange unterschätzt haben, hat sich mittlerweile auf 5,4 Milliarden Euro aufgetürmt. Wenn Sie sich noch mehr Zeit lassen, werden Sie Jahrzehnte für die Abarbeitung brauchen. Das können und sollten wir uns nicht leisten.
Genauso wenig sollten wir uns über 4 000 Studenten auf der Warteliste für einen Wohnraumplatz leisten. Es ist ein Armutszeugnis, wenn der Senat von den versprochenen 5 000 zusätzlichen Plätzen bis 2020 – das ist im nächsten
Jahr – bisher nicht einmal ein Fünftel realisiert hat. Wenn vor Kurzem der aus dem Amt geschiedene ehemalige Vorstandsvorsitzende der Charité, Professor Einhäupl, davon spricht, dass die Charité jahrelang auf Verschleiß gefahren wurde und die strukturelle Unterfinanzierung ein hohes Risiko für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit darstellt, dann sollten seine Worte dem Senat Aufforderung und Warnung zugleich sein.
Beim Thema Charité kann ich Ihnen, Herr Müller und Herr Krach, die Kinderrettungsstelle nicht ersparen. Sie haben die Schließung im Juni mit dem Versprechen verbunden, ein Konzept für die Kinderversorgung im Südwesten vorzulegen. Darauf warten wir bis heute. Mit dem Doppelhaushalt hatten Sie die Chance, den Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin durch sinnvolle Schwerpunktsetzungen weiter zu stärken. Es ist aus unserer Sicht jedoch an vielen Stellen nicht erkennbar, dass Sie unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein verlässlicher Partner sind. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wie kommt der Regierende Bürgermeister darauf, das Aktionstraining zu Besetzungen am 22. September in der Technischen Universität habe den Boden der demokratischen Grundordnung nicht verlassen, wenn es sich hier zweifelsfrei um die Vorbereitung einer Straftat gehandelt hat?
Vielen Dank! – Insoweit frage ich den Senat: Wie bewerten Sie grundsätzlich die Entwicklungen an den Hochschulen zu steigender Radikalisierung? Wie reagiert die Senatswissenschaftsverwaltung darauf?
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat zu den Rettungswagen für Schlaganfallpatienten, also den STEMOs, die nicht nur ein wichtiges Instrument für die Versorgung sind, bei der jede Sekunde zählt, sondern auch als Forschungsprojekt durch die Charité betreut werden: Wie bewertet der Regierende Bürgermeister den offenen Widerspruch seitens seiner Koalitionspartner und eigenen Parteifreunde, nachdem er sich der Forderung der CDU-Fraktion nach dem Erhalt der STEMOs angeschlossen hat?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Können Sie denn schon heute eine Aussage treffen über 2021 hinaus, über den Erhalt der STEMOs, wenn eine Evaluation positiv erfolgt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im diesjährigen „Newsweek“-Ranking der weltweit besten Kliniken hat es die Charité – Universitätsmedizin Berlin auf Platz 5 und damit als einzige deutsche Klinik unter die Top Ten geschafft. Wir können zu Recht stolz darauf sein, dass mit der Charité das beste Klinikum Europas in Berlin angesiedelt ist.
Dass die Charité heute nicht nur national, sondern auch international großes Ansehen genießt, ist keine Selbstverständlichkeit – Herr Schulze hat eben zu Recht darauf hingewiesen. Die erfolgreiche Entwicklung in den vergangenen Jahren war nur möglich – so hat es auch der Vorstandsvorsitzende, Prof. Einhäupl, im Wissenschaftsausschuss mehrfach betont –, weil die strukturellen Rahmenbedingungen stimmten. Und diese Rahmenbedingungen, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalition, wollen Sie mit Ihrer Gesetzesnovelle nun grundlegend ändern.
Das Berliner Universitätsmedizingesetz, das wir heute abschließend beraten, war seit 2005 die Grundlage für das operative Geschäft der Charité und damit auch sämtlicher Entscheidungsprozesse der vergangenen Jahre. Bereits im Vorfeld der Beratungen im Ausschuss hat die CDUFraktion auf die weitreichende Bedeutung der geplanten Gesetzesänderung hingewiesen und das Schnellverfahren, mit dem Sie die Novelle durch das Parlament jagen, abgelehnt. Wir haben mit Prof. Einhäupl und Prof. Kroemer sowohl den bisherigen Vorstandsvorsitzenden, der die Entwicklung der Charité der vergangenen Dekade mitgetragen hat, als Sachverständigen im Ausschuss gehört als auch seinen Nachfolger, der das Berliner Uniklinikum auf diesem erfolgreichen Weg weiterführen wird.
Die scharfe Kritik, die von beiden an dem Gesetzesentwurf geäußert wurde, hat hellhörig gemacht und erahnen lassen, welchem Risiko Sie die Charité aussetzen. Damit Sie mich nicht missverstehen: Wir sind nicht per se gegen eine durchaus zeitgemäße Anpassung des Universitätsmedizingesetzes, die den aktuellen Entwicklungen Rechnung trägt und einen entsprechenden Rahmen setzt. Schließlich geht es hier auch um die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, auf das der Vorredner zu Recht hingewiesen hat, demzufolge die Mitbestimmungsmöglichkeiten der am Wissenschaftsprozess Beteiligten gestärkt werden sollen. Wir sind nur der Ansicht, dass Sie mit Ihrem Vorschlag weit über das hinausschießen, was juristisch erforderlich ist.
Prof. Kroemer hat dazu im Ausschuss Wesentliches gesagt: Man sollte einen klugen Mittelweg wählen, und zwar einen Weg, mit dem man mehr Partizipation ermöglicht, ohne dabei die unternehmerische Handlungsfähigkeit der Charité einzuschränken. Aus diesem Grund hat die CDU gemeinsam mit der FDP-Fraktion, dem geschätzten Kollegen Förster, einen Änderungsantrag vorgelegt, der genau diesen Mittelweg vorschlägt und aus unserer Sicht einen Kompromiss, einen klugen Kompromiss, abbildet.
Das Berliner UniMed-Gesetz aus dem Jahr 2005 regelt unter anderem die Governance-Struktur der Charité und damit die Zusammensetzung des Vorstandes. Zum damaligen Zeitpunkt hat man sich bewusst für einen schlanken und damit schlagkräftigen Vorstand entschieden. Man hat bewusst darauf geachtet, dass die Vorstandsmitglieder unabhängig von Interessengruppen sind und stets die Charité als Ganzes und damit den unternehmerischen Erfolg im Blick haben. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, planen nun, den Vorstand von drei auf fünf und mit dem BIG perspektivisch sogar auf sechs Personen aufzublähen. Es ist absehbar, dass dadurch sowohl Informations- als auch Abstimmungsprozesse erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht werden.
Mit dem von der CDU und der FDP vorgelegten Vorschlag einer Erweiterung auf vier Personen berücksichtigen wir hingegen sowohl den Bereich der Pflege als auch den der Personalentwicklung, mit dem Ziel, ein hohes Maß an Partizipation zu erreichen, gleichzeitig aber die Funktionalität beizubehalten. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Abstimmungsprozesse auf diese Weise auch in Zukunft gut organisiert werden können.
Die Charité – das sagte ich eingangs – steht in einem Wettbewerb, und zwar nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. Sie ist ein Aushängeschild für unsere Stadt – und so soll es bleiben. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle setzen Sie aus unserer Sicht die erfolgreiche Entwicklung der Charité aufs Spiel. Die CDU-Fraktion wird daher Ihren Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist genau zwei Wochen her, da haben wir an dieser Stelle im Rahmen der Aktuellen Stunde über die Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandorts Berlin ge
(Dr. Stefan Taschner)
sprochen. Der Anlass war durchaus erfreulich, denn die Einigung von Bund und Ländern über die künftige Ausgestaltung der drei großen Wissenschaftspakte war nicht nur eine gute Nachricht für die Wissenschafts- und Forschungslandschaft in Deutschland insgesamt, sondern insbesondere auch für den Standort Berlin. Unsere Stadt wird von den vom Bund bereitgestellten finanziellen Mitteln erheblich profitieren. Wir haben im Rahmen der Beratung vor zwei Wochen aber auch auf die seit langer Zeit ungelösten Probleme und Baustellen im Wissenschafts- und Forschungsbereich hingewiesen.
Die uns vorliegenden Anträge der Koalition zur Reduzierung von Tierversuchen möchte ich deshalb zum Anlass nehmen, um kurz auf das zurückzukommen, was mein Kollege Dr. Hans-Christian Hausmann schon vor zwei Wochen gesagt hat.
Die CDU-Fraktion hat erhebliche Zweifel daran, welchen eigenen Anteil der Senat an der sehr erfolgreichen und beeindruckenden Wissenschaftslandschaft in Berlin hat. Auch die vielbeschworene Stärkung des Forschungsstandortes Berlin lässt Ihre Politik nicht erkennen. Die vorliegenden Anträge, die wir an dieser Stelle nun schon zum zweiten Mal beraten, und die von den Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion auch noch zur Priorität erhoben wurden, zielen jedenfalls genau in die entgegengesetzte Richtung. Mit Ihren Forderungen nehmen sie eine erhebliche Schwächung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Berlin durch erhebliche Einschränkungen von Forschung und Lehre in Kauf.
Für die CDU-Fraktion möchte ich zunächst nochmals klarstellen: Wir teilen ausdrücklich das Ziel, Tierversuche im Bereich Forschung und Lehre zu reduzieren. Im Gegensatz zu Ihnen tun wir dies aber, ohne dabei die Augen vor der Realität zu verschließen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt – das haben auch die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung im Wissenschaftsausschuss deutlich gemacht – sind wir eben noch nicht so weit, gänzlich auf Tierversuche verzichten zu können, jedenfalls nicht, ohne den medizinischen Fortschritt und die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Berlin zu gefährden.
Die CDU-Fraktion unterstützt den Verzicht auf Tierversuche, wenn diese durch Alternativmethoden ersetzt werden können.
Nein, vielen Dank! – Erfreulicherweise haben wir für die Verwendung von Tieren zu Forschungszwecken bereits heute sehr strenge gesetzliche Regelungen, nach denen entsprechende Versuche genehmigungspflichtig sind und stets auf das notwendige Maß beschränkt werden müssen. Aus unserer Sicht sollten wir unsere Anstrengungen deshalb darauf konzentrieren, die Erforschung von Alternativmethoden weiter voranzutreiben.
Auf die Änderungsanträge der FDP-Fraktion wird sicherlich gleich der Kollege Förster eingehen. Von unserer Seite haben wir den guten und sinnvollen Änderungen zugestimmt. Ich frage mich an dieser Stelle: Was wollen Sie eigentlich heute neu beraten? Warum erheben Sie das Thema zur Priorität, wenn Sie die Ergebnisse aus der Anhörung im Wissenschaftsausschuss gar nicht einfließen lassen?
Eine Anhörung, die übrigens auf Ihre Initiative hin durchgeführt wurde. Sollte uns nicht gerade im Wissenschaftsausschuss der Anspruch treiben, neue Erkenntnisse neu zu bewerten und neue Argumente zu gewichten, um zu einem besseren Ergebnis, zu besseren Anträgen zu kommen, deren Ziele wir alle teilen? Stattdessen halten Sie an den Ursprungsanträgen fest.
Dann sparen Sie sich doch den Klimmzug, dann brauchen wir nicht die erneute Debatte heute und die Anhörung mit Fachleuten im Ausschuss. So bleibt der Verdacht, dass Sie ideologisch ein Ziel verfolgen. Ideologie brauchen wir nicht, gerade in der Wissenschaft nicht.
Mit den vorliegenden Anträgen und dem Verlauf der Beratungen haben die Regierungsfraktionen wieder einmal deutlich gemacht, wie wenig Sie die Interessen unserer Forschungseinrichtungen und Universitäten im Blick haben. Ihnen geht es nicht um die Stärkung des Wissenschafts- und Forschungsstandortes, stattdessen versuchen Sie, mit Schaufensteranträgen zu punkten, die an der Realität vorbeigehen.
Für die CDU steht außer Frage – ich betone es noch einmal –: Ja, wir wollen Tierversuche weiter reduzieren. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir aber den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen. Deshalb können wir aus den genannten Gründen Ihren Anträgen in der vorliegenden Form auch nicht zustimmen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Elsengold-Verlag hat im letzten Jahr den Bildband „Berlin. Luftaufnahmen gestern und heute“ herausgebracht. Er zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie sich das Stadtbild Berlins in den letzten 100 Jahren verändert hat, nicht immer zum Positiven und schon gar nicht zur Erhöhung der Lebensqualität. Ein trauriges Beispiel dafür ist der Breitenbachplatz im Südwesten Berlins, wo die Ortsteile Dahlem und Steglitz, Wilmersdorf und Friedenau aufeinander treffen. Der urbane Platz war angelegt als Tor zu Dahlem im Zusammenhang mit dem Bau der U-Bahn-Linie vom Wittenbergplatz bis zum Thielplatz und später dann zur Krummen Lanke. Diese U-Bahn-Linie soll übrigens nach Vorstellungen der CDU-Fraktion bis zum Mexikoplatz verlängert werden.
Dieser lebendige Platz wurde dann Opfer einer völlig verfehlten Baupolitik der Sechzigerjahre, die sich der autogerechten Stadt verschrieb. Mit der Autobahnbrücke wurde der Breitenbachplatz auf brutale Weise zerschnitten. „Die gemordete Stadt“, wie Wolf Jobst Siedler es einst ausdrückte, ist am Breitenbachplatz bis heute sichtbar, und er ist bis heute ein monströses Mahnmal einer ideologischen Stadtentwicklung, die seinerzeit ein SPDgeführter Senat mit aller Macht gegen die Anliegen der Anwohner durchsetzte. Ideologie ist kein guter Berater, schon gar nicht in der Stadtentwicklung – damals nicht und heute nicht.
Die CDU-Fraktion will nicht ideologisch einzelne Verkehrsträger bevorzugen, sondern den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Wir wollen eine neue Stadtqualität für den Breitenbachplatz schaffen. Nach Jahrzehnten in der Betonwüste der Autobahnbrücke ergibt sich nun die Chance, den Platz wieder lebenswert zu gestalten. Anstelle einer Sanierung des Brückenbauwerks, die offensichtlich notwendig ist, schlagen wir einen Abriss der Brücke vor, sofern die verkehrliche Situation es zulässt.
Deshalb beantragen wir eine Machbarkeitsuntersuchung, und zwar eine ideologiefreie Machbarkeitsstudie, die städtebauliche Gesichtspunkte sowie eine Prognose zu den verkehrlichen Auswirkungen des Rückbaus beinhaltet. Da muss natürlich auch die verkehrliche Situation am Kreisel und an der Westtangente einbezogen werden. Wir wollen, dass im Rahmen der Studie eine ebenerdige Verkehrsführung geprüft wird. In den vergangenen Jahren haben sich nämlich Verkehrsströme gebildet, die an dieser Stelle gar nichts zu suchen haben und die anliegenden Wohngebiete beeinträchtigen.
Die Vorteile liegen auf der Hand. Der Breitenbachplatz bekäme endlich wieder seine städtebauliche Qualität
zurück, er würde wieder ein richtiger Platz werden. Gegenwärtig ist er eher eine große Verkehrsinsel, ungepflegt und ohne Leben, vom Kinderflohmarkt mal abgesehen, und auch der Leerstand in den umliegenden Läden hat in den letzten Jahren zugenommen.
Vor einigen Wochen habe ich zusammen mit meinem Kollegen Stefan Evers eine Ortsbegehung durchgeführt und mir im Gespräch mit der dortigen Bürgerinitiative ein Bild vor Ort gemacht. Ich bin Herrn Rosenbaum und den vielen ehrenamtlichen Helfern sehr dankbar für ihr Engagement, dass sie bei dem Thema nicht locker lassen. Inzwischen haben auch die Bezirksverordnetenversammlungen in Steglitz-Zehlendorf und CharlottenburgWilmersdorf einstimmig beschlossen, das Brückenbauwerk abzureißen, und nun bin ich gespannt, wie die anderen Fraktionen den Antrag bewerten.
Ich bin sehr gespannt, denn in den Bürgerversammlungen haben die Vertreter der Fraktionen vor allem auch aus der Koalition einhellig beschworen, dass sie für einen Abriss der Brücke sind. Deswegen machen wir heute die Nagelprobe, meine Damen und Herren und Vertreter von den anliegenden Wahlkreisen – Frau Dr. Czyborra, Herr Dörstelmann –, ob auch gilt, was Sie in den Bürgerversammlungen unter viel Beifall sagen. Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu! Geben Sie den Bürgern ihren Platz zurück – in seiner ursprünglichen architektonischen Struktur! Die Brücke hat den Platz kaputtgemacht. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal freut es mich sehr, dass wir heute über zwei Anträge aus dem Bereich Forschung beraten. Wir tun das leider viel zu selten. Dabei gäbe es Anlass genug dazu, an dieser Stelle über die Bedeutung des Forschungsstandortes Deutschland, insbesondere Berlin zu sprechen. In vielen Bereichen ist Berlin ohne Frage gut aufgestellt, übrigens auch ganz aktuell, in diesen Minuten läuft die Entscheidung über die künftigen Exzellenzcluster, bei denen die Berliner Unis sich fürs Finale qualifiziert haben. Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle!
Wir haben im Bereich der Forschung aber auch einige Baustellen, wenn ich z. B. an das Berliner Institut für Gesundheitsforschung denke. Staatssekretär Krach erklärte erst kürzlich in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“, dass er mit der Struktur des Instituts nicht völlig zufrieden sei. Und das ist noch sehr freundlich ausgedrückt, nachdem das Land Berlin fast 30 Millionen Euro in dieses Projekt investiert hat und der Bund sogar weitere 280 Millionen Euro. Doch statt sich mit diesem Thema oder wirklich wichtigen Fragen zu beschäftigen, die den Berliner Forschungsstandort stärken, legt uns die Koalition Schaufensteranträge zu Tierversuchen vor. Es ist wie bei fast allen Themenbereichen der Koalition, es werden die völlig falschen Prioritäten gesetzt.
Die vorliegenden Anträge bringen Berlin keinen Schritt weiter, und auch in der Sache – es tut mir leid, das an dieser Stelle zu sagen – helfen sie nicht weiter, denn bereits heute unterliegen Tierversuche in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Sie müssen im Vorfeld beantragt und behördlich genehmigt werden. Tierversu
che müssen – so sieht es die aktuelle Gesetzeslage vor – auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Wir sind uns doch alle in diesem Hause einig, dass das Leid von Tieren im Rahmen notwendiger Versuche weiter reduziert werden muss. Auch im Sinne einer Stärkung des Forschungsstandortes müssen wir die Forschung nach Alternativmethoden weiter vorantreiben.
Wir sind überzeugt davon, dass Berlin mit seinen exzellenten biomedizinischen Forschungen, seinen starken Universitäten und Forschungseinrichtungen die Chance hat, in diesem Feld absoluter Vorreiter zu sein. Wir müssen in diesem Bereich aber auch deutlich mehr investieren. Dafür reichen die bisher vorgesehenen Mittel von unter 2 Millionen Euro bei Weitem nicht aus.
Tierversuche in Berliner Einrichtungen dienen keinem Selbstzweck, sondern dem Ziel, schwere Erkrankungen besser verstehen, lindern und am Ende vielleicht sogar heilen zu können. Bei vielen dieser schweren Erkrankungen ist gegenwärtig leider ein medizinischer Fortschritt ohne Tierversuche nicht möglich. Bevor zuverlässige Alternativmethoden zur Verfügung stehen, dürfen wir die exzellente Forschung nicht gefährden. Viele Fortschritte, die wir beispielsweise im Bereich der Humanmedizin erzielt haben, wären ohne die Durchführung von Tierversuchen, auch an Primaten, nicht möglich gewesen. Viele der Therapien, die heutzutage die Lebensqualität von Menschen mit Parkinson deutlich erhöht haben, gehen auf die Forschung an Affen zurück. Auch in der Krebsforschung sind Tierversuche heute leider noch nicht verzichtbar. Das menschliche Nervensystem ist ein hochkomplexes Organ, das wir künstlich eben noch nicht nachstellen können.
Da sehe ich genau an dieser Stelle in den Anträgen der Koalition erhebliche Schwächen, denn anstatt sich zunächst auf die Stärken und den Ausbau der Alternativmethodenforschung zu konzentrieren, fordern Sie erhebliche Einschränkungen in der Forschung. Wir werden deshalb die Anträge aus den genannten Gründen nicht mittragen. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir uns nun der Wissenschaft zuwenden. Unbestritten sind Wissenschaft und Forschung ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Standortfaktor für Berlin.
In vielen Reden wird immer wieder auf diesen Umstand hingewiesen. Merkwürdig nur und auch schade, dass wissenschaftliche Themen eher selten in unsere parlamentarische Beratung Eingang finden. Das liegt nicht etwa daran, dass alles gut ist oder es nichts zu verbessern gibt. Die rückläufigen Besucherzahlen bei der Langen Nacht der Wissenschaft am vergangen Wochenende müssen uns ein Alarmzeichen sein, ein Alarmzeichen dafür, dass wir nicht nachlassen dürfen, sondern daran arbeiten müssen, dass Berlin in der Wissenschaft Spitze bleibt und diese Position verteidigt.
Die CDU-Fraktion bringt nun den vorliegenden Antrag zum dualen Studium ein, um nicht nur darüber zu reden, sondern auch konkrete Verbesserungsvorschläge zu liefern. – Worum geht es? – Wir brauchen endlich ein verbindliches Rahmenwerk zur Qualitätssicherung des dualen Studiums, denn das duale Studium droht inhaltlich und strukturell auszufasern. Mangels verbindlicher Vorgaben haben sich Defizite zwischen Hochschulen und Betrieben in der Kooperation und inhaltlichen Abstimmung beider Partner entwickelt. Dies geht zulasten der Studenten und der Qualität des Studiums.
Die CDU-Fraktion nimmt die Hinweise des Wissenschaftsrats sehr ernst und zum Anlass, drei konkrete Forderungen zu stellen, um das duale Studium zu sichern und weiterzuentwickeln. Erstens muss das duale Studium als Marke geschützt werden. Zweitens müssen Inhalt und Struktur des Studiums verbindlich definiert werden. Drittens müssen duale Masterstudienplätze bedarfsorientiert geschaffen werden, um eine erfolgreiche Fortführung des Studiums zu ermöglichen, denn nicht alles, was dual scheint, verdient auch den Titel duales Studium. Wer BWL studiert und nebenher ein paar Praktika macht, hat noch lang kein duales Wirtschaftsstudium absolviert. Deshalb gilt es, zunächst einmal zu bestimmen, durch welche Merkmale sich ein duales Studium auszeichnet.
Der Wissenschaftsrat definiert hierfür Kriterien, die wir in unserem Antrag aufgenommen haben. Ich möchte beispielhaft einen Punkt herausgreifen; da geht es um die Gestaltung des Praxisbezugs. Ohne Frage stellt es die Hochschulen vor eine organisatorische Herausforderung, den Praxisanteil des Studiums nach Vorgaben des Wissenschaftsrats einzubinden. Es geht nicht nur darum, den Studenten in den Betrieb zu integrieren, sondern auch um die wissenschaftliche Betreuung durch die Hochschule. Durch die Hochschule muss sichergestellt werden, dass
(Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt)
die erforderlichen Qualitäts- und Leistungskriterien erfüllt werden. Vor allem müssen Studieninhalte und Praxisaufgaben aufeinander abgestimmt sein. Wer Vorlesungen zum Rechnungswesen an einer Hochschule besucht, sollte in dieser Zeit auch in seinem Betrieb in die Buchhaltung eingebunden werden.
Anstatt nur Forderungen zu einer finanziellen Nachbesserung zu stellen, halten wir es für angebracht, eine offene Bestandsaufnahme vorzunehmen: Wo funktionieren Kooperationen? Wo können diese als Vorbild für andere Studienangebote herangezogen werden? Wenn der Senat bereit ist, dieser Forderung in Kooperation mit den Hochschulen und Praxispartnern nachzugehen, werden wir unserem Ziel, das duale Studium weiterzuentwickeln und als Marke zu schützen, einen großen Schritt näherkommen. Letztlich sind duale Studiengänge aber auch von einem allgemeinen Problem betroffen – dem Mangel an Masterstudienplätzen. Auf meine Schriftliche Anfrage im August letzten Jahres teilte mir die Wissenschaftsverwaltung mit, dass über 1 000 Studieninteressierte aus Kapazitätsgründen abgelehnt wurden.
Sie sehen, dass es beim dualen Studium eine ganze Menge zu regeln gibt. Umso bedauerlicher ist die Haltung der Koalitionsfraktionen im Wissenschaftsausschuss. Mit Ausnahme des Kollegen Schulze – ich sehe ihn gerade nicht,
da ist er! –, hat sich keiner zu dem Thema geäußert. Er war der Einzige. Es ist schade, dass von den anderen Koalitionsfraktionen nichts kam.
Dass hier Handlungsbedarf besteht, ist unbestritten. Es gibt auch eine gewisse Dringlichkeit dabei, denn das duale Studium erfreut sich unter Studenten wachsender Beliebtheit. Waren es im Jahr 2004 noch 3 300 Studenten, so stieg die Zahl in den vergangenen knapp 15 Jahren auf über 90 000 Studierende in Deutschland. Ohne Zweifel wird das Studium von engagierten Studenten, Hochschullehrern und Betrieben gestützt. Getragen werden muss es aber von einem qualitätssichernden Rahmenwerk, um den Wissenschaftsstandort Berlin weiter zu stärken. – Vielen Dank, meine Damen und Herren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Wie gedenkt der Senat mit Hinweisen umzugehen, dass hinter dem Eigentümer des Ku’damm-Karrees ein steht, der seit 2014 auf der Sanktionsliste der Europäischen Union steht?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Mir ging es bei der Frage nicht um eine Genese der Ku’damm-Bühnen.
Es ging dabei auch nicht um das Thema Denkmalschutz. Ich habe eine ganz klare Frage gestellt, und meine Frage bezieht sich auf die Berichterstattung – sehr aktuell – gestern Abend in der Sendung „Plusminus“, wonach es sich bei dem Investor, mit dem das MoU unterzeichnet worden ist, um einen russischen Investor handelt, der auf der Sanktionsliste der EU steht. Insoweit stelle ich noch einmal die Frage – die Sie nicht beantwortet haben –, ob vor diesem Hintergrund das MoU nicht hätte genauer geprüft werden müssen. – Danke schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit über einem Vierteljahr lässt der Senat die Menschen im Südwesten Berlins im Unklaren über die Notfallversorgung für die Kinder in Steglitz-Zehlendorf.
Im vergangenen Dezember hatte die Leitung der Charité überraschend angekündigt, dass die Öffnungszeiten der Kinderrettungsstelle am Campus Benjamin Franklin eingeschränkt werden. Kinder, die außerhalb dieser Öffnungszeiten auf eine ärztliche Versorgung dringend angewiesen sind, werden an andere Kliniken verwiesen.
Was ist seitdem passiert? – Nichts! Es wurde keine belastbare Konzeption dem Abgeordnetenhaus oder der Öffentlichkeit vorgelegt. Es drohte sogar die vorübergehende vollständige Schließung der Kinderrettungsstelle. Nun gilt zwar eine durchgehende Öffnungszeit, aber mit Verweis auf die Prüfung der Wirtschaftlichkeit.
Um diese untragbaren Zustände zu beenden, hat die CDU-Fraktion den hier vorliegenden Antrag eingebracht, der gerade mit Blick auf die aktuelle Situation am Campus Benjamin Franklin nichts von seiner Relevanz und Dringlichkeit verloren hat. Denn um die Gesundheit und Notfallversorgung der Kinder unserer Stadt ist es nicht zum Besten bestellt, wenn die Wirtschaftlichkeit des Krankenhausbetriebes schwerer wiegt als die notärztliche Versorgung unserer Kinder.
Es ist kaum zu glauben, aber Kindeswohl und finanzielle Interessen werden hier gegeneinander abgewogen. Für die CDU-Fraktion stelle ich klar: In der Priorisierung stehen Kinder an erster Stelle.
Während Herr Müller in der Plenarsitzung am 30. November des vergangenen Jahres noch gesagt hat – hier zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Protokoll der Sitzung –:
Es geht nicht um eine Schließung dieses Standortes für Kinder.
Und auch sechs Wochen später, am 11. Januar noch bekannte:
Entscheidend ist, dass es eine lückenlose, zuverlässige und hervorragende Versorgung für Betroffene gibt. Aber auf jeden Fall werden wir nicht akzeptieren, wenn es zu irgendwelchen Versorgungslücken kommen sollte.
Und so hatte er in der letzten Plenarsitzung auf einmal einen ganz anderen Zungenschlag – ich zitiere nochmals –:
Dann muss man sehen, wie ein Krankenhausbetrieb wirtschaftlich arbeitet.
Zugleich sprach er sich für ein besseres, ein tragfähigeres Konzept aus. Ich frage mich: Was gibt es denn eigentlich für ein besseres Konzept als eine Notfallstelle, die rund um die Uhr geöffnet ist? Auch der Verweis auf die in Steglitz-Zehlendorf höchste Dichte an Kinderärzten ist irreführend. Eine Kindernotfallversorgung an einem festen Standort ist doch etwas anderes als eine nach Bereitschaftsdienst organisierte wechselnde kinderärztliche Notversorgung.
Ich habe mir gerade gestern mit meinem Kollegen Dr. Hausmann einen Überblick vor Ort verschafft. Hier komme ich auf das Personalkonzept, das Herr Müller in der Aktuellen Stunde der letzten Plenarsitzung erwähnte. Das Konzept liegt ja vor. Doch wo ist denn dieses Konzept? – Im Benjamin Franklin war gestern kein Konzept bekannt. Mir ist es nicht bekannt. Auch dem Abgeordnetenhaus ist es nicht bekannt. Gibt es überhaupt ein Konzept? Ich fordere den Senat hier und heute auf, schenken Sie den Menschen im Südwesten reinen Wein ein, dass Sie die Rettungsstelle in Wahrheit abwickeln wollen!
Es geht hier nicht um weniger als die gesicherte und umfängliche Notfallversorgung in einem Einzugsbereich von mehreren Hunderttausend Berlinerinnen und Berlinern. Es geht um unsere Kinder und damit um die Zukunft unserer Stadt. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über 183 000 Studentinnen und Studenten sind derzeit an Berliner Universitäten und Fachhochschulen immatrikuliert. Eine Stadt mit so vielen Einwohnern entspricht in etwa unserer Nachbarstadt Potsdam. Doch gerade einmal für jeden zwanzigsten Studenten steht ein Platz in einem Studentenwohnheim des Berliner Studierendenwerks zur Verfügung. Mit einer Versorgungsquote von nur 5 Prozent liegt Berlin bundesweit auf dem letzten Platz.
Erst vor wenigen Wochen hat das neue Wintersemester begonnen. Allein im letzten Jahr, also im Wintersemester 2016/2017, wurden vom Statistischen Bundesamt über
35 000 Studentinnen und Studenten im ersten Hochschulsemester für Berlin gemeldet. Diese Zahl wurde in diesem Jahr nochmals übertroffen, denn Berlins Universitäten und Fachhochschulen machten für das angebrochene Semester ein Nettoplus von über 3 000 Studenten im Vergleich zum Vorjahr aus.
All diese Studenten sind uns sehr willkommen. Aber sie müssen irgendwo wohnen. Und genau hier versagt der Senat, seine vollmundigen Versprechungen umzusetzen. Es war im Jahr 2013, als der damalige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit davon sprach, bis zum Jahr 2020 5 000 neue Wohnheimplätze für Studenten zu schaffen. Wissen Sie, wie viele von diesen 5 000 Wohnungen allein in diesem Jahr fertiggestellt worden sind? – In diesem Jahr wurden ganze 129 Apartments von der berlinovo eröffnet. Ich war vor Ort in der Storkower Straße, habe mir ein persönliches Bild gemacht. Das sind Wohnungen auf sehr hohem Niveau, sie sind wunderbar umgesetzt – aber wären nicht mein Preisniveau als Student –, aber es sind eben auch nur 129, die umgesetzt worden sind. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften planen zwar zahlreiche Projekte, aber größtenteils bis zum Jahr 2022 statt bis zum Jahr 2020, wie es damals versprochen worden ist.
Alle Projekte zusammen genommen erreichen nicht die 5 000 versprochenen Wohnheimplätze. Dass der Senat sein Versprechen nicht halten kann, ist offensichtlich und hat für die Studentinnen und Studenten in Berlin ernsthafte Konsequenzen.
Berlin wird auch weiterhin bundesweit das Schlusslicht bleiben, wenn es um die Quote der Versorgung mit Wohnheimplätzen geht. Selbst wenn bis zum Jahr 2020 alle 5 000 Wohnungen fertiggestellt würden und selbst wenn sich die Zahl der Studenten in der Stadt nicht noch weiter erhöhen würde, auch dann würde Berlin eine Versorgungsquote von knapp 8 Prozent erreichen und wäre immer noch unterdurchschnittlich.
Die Schätzungen des Senats sind also um 3 500 Wohnheimplätze zu niedrig angesetzt. Berlin müsste nicht 5 000 neue Wohnungen für Studenten schaffen, sondern weit über 9 000. Wie dem rot-rot-grünen Senat diese Aufgabe gelingen soll, ist mir persönlich schleierhaft. Jeder Student, der keinen der begehrten Wohnheimplätze bekommt, muss sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Bleibe suchen. Die verfehlte Baupolitik, die hier immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist, und die immer drückendere Wohnungsnot in unserer Stadt verschärfen die Situation für die meist einkommensschwachen Studenten zusätzlich.
Auch steigen die Kosten für eine kleine Wohnung in Berlin immer weiter. Um über 70 Prozent sind die Nettokaltmieten pro Quadratmeter in Berlin gestiegen, wie eine aktuelle Studie erst kürzlich veröffentlichte.
Die CDU-Fraktion fordert deswegen den Senat auf, die 5 000 Wohnungen, die versprochen waren, termingerecht bis zum Jahr 2020 zu realisieren, und zum Zweiten, das Abgeordnetenhaus jährlich über die Fortschritte zu unterrichten, und darüber hinaus, den Mehrbedarf an Studentenwohnungen in die laufenden Planungen aufzunehmen und langfristig eine Versorgungsquote von 10 Prozent anzustreben.
Die Studenten von heute sind die Wissenschaftler und Forscher von morgen. Ein erfolgreiches Studium ist nur möglich, wenn man über eine gesicherte und bezahlbare Unterkunft verfügt. Verspielen Sie also nicht die Zukunft und das Renommee des Wissenschaftsstandortes Berlin und handeln Sie! – Vielen Dank!