Rudolf Borchert

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist sicher das gute Recht einer Oppositionsfraktion, von der Landesregierung einen Bericht über die Ergebnisse der Maisteuerschätzung 2002 zu fordern. Während der Antragstext nur einen klaren, sachlich formulierten Auftrag an die Landesregierung zum Inhalt hat, verlässt aber die Antrag stellende Fraktion bereits in der Antragsbegründung und natürlich auch erwartungsgemäß in der heutigen Debatte mal wieder den Boden der Sachlichkeit und agiert mit Unterstellungen und mit Polemik. Im Antragstext wird zum Beispiel unterstellt, die Landesregierung würde bei der Umsetzung der einzelplanbezogenen globalen Minderausgaben Sparen und Konsolidieren verwechseln und zu Lasten der Zukunftspotentiale Ausgaben vermindern. Ich habe mal versucht, das zu verstehen. Das ist nicht so einfach.
Hier zeigt sich doch eine gewisse Beständigkeit der CDU, etwas in den Raum zu stellen, was a) polemisch und b) auch in der Sache völlig unsachlich und überhaupt nicht nachzuvollziehen ist.
Die Landesregierung fährt seit 1996 den Kurs der Haushaltskonsolidierung. Eine konsequente Ausgabendisziplin und Absenkung der Nettokreditaufnahme stehen also seither auf der Tagesordnung. Ausgabendisziplin und Ausgabenminderung sind Bestandteile der Haushaltskonsolidierung. Also ist Sparen ein Bestandteil der Haushaltskonsolidierung. Wie soll da eine Verwechslung entstehen, Herr Riemann? – Wo ist er? Es wäre nicht schlecht gewesen, wenn er diesen kleinen Exkurs mitgenommen hätte.
Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, können die Fakten der Verschuldungspolitik aus Ihrer Regierungszeit nicht mit Polemik wegwischen. Den Schuldenberg abzubauen, diese Bürde haben wir alle noch lange zu tragen. Haushaltskonsolidierung ist der einzige richtige Weg, Handlungsspielräume für Zukunftsinvestitionen zu schaffen.
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin überwacht den Haushaltsvollzug mit scharfem wachsamen Auge. Beweis dafür ist, dass sie bereits im März diesen Jahres auf Mindereinnahmen, die sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum abzeichneten, mit einem Bewirtschaftungserlass reagiert hat. Ausführlich hat der Staatssekretär Dr. Mediger bereits in der Finanzausschusssitzung am 11. April berichtet, welche Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, diese Mindereinnahmen abzufangen. Und die Fakten sind auch heute noch dieselben. Die im März angenommenen Mindereinnahmen in Höhe von 110 bis 120 Millionen Euro wurden mit der Maisteuerschätzung fast punktgenau bestätigt. Konkret handelt es sich nun um 115 Millionen Euro, die unser Land weniger an Steuern einnehmen wird.
Ich meine, Mecklenburg-Vorpommern ist dank des eingeschlagenen Konsolidierungskurses in der Lage, keine so strengen Bewirtschaftungsmaßnahmen wie die be
nachbarten Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu ergreifen, die wenige Tage nach Bekanntwerden der Ergebnisse aus der Maisteuerschätzung mit Verhängung der Haushaltssperre die Notbremse gezogen haben. Dass diese Art der Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht von der Farbe der regierenden Partei abhängig ist, zeigt die Meldung aus der gestrigen Presse, wonach CDUgeführte Landesregierungen wie Hessen, Saarland und Thüringen ebenfalls eine Haushaltssperre verhängt haben.
Ich will nicht behaupten, dass es mich freudig stimmt, dass Mindereinnahmen aus der aktuellen Steuerschätzung unseren Haushalt zusätzlich belasten. Die öffentlichen Haushalte befinden sich aufgrund der nicht zufrieden stellenden Konjunkturentwicklung und infolge der Steuerrechtsänderungen in einer außerordentlich schwierigen Situation. Die Steuerrechtsänderungen haben den Bürgern und den Unternehmen zwar Entlastungen eingebracht, die öffentliche Hand dagegen muss größte Anstrengungen unternehmen, um die Mindereinnahmen aufzufangen.
Meine Damen und Herren, im Punkt 2 des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion wird unter anderem die Landesregierung aufgefordert darzulegen, inwieweit ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden soll oder muss. Namens der SPD-Fraktion sage ich Ihnen, dass derzeit, das heißt im Ergebnis der Maisteuerschätzung, keine Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt gesehen wird. Wir vertrauen darauf, dass die Landesregierung die Steuermindereinnahmen in Höhe von 115 Millionen Euro, so, wie es die Finanzministerin dargelegt hat, auffängt. Dieses Vertrauen hat offensichtlich auch der Präsident des Landesrechnungshofes, der auf seiner Jahrespressekonferenz die geschickte Haushaltspolitik der Landesregierung gelobt und mit Blick auf die Ergebnisse der Maisteuerschätzung ausdrücklich festgestellt hat, dass „alle Kunst der Landesregierung und der Landesverwaltung auf entsetzlich schwierige Rahmenbedingungen“ treffe.
Ich komme jetzt zum Thema Rahmenbedingungen, Herr Riemann hat das ja angesprochen, denn mir war schon klar, dass der Antragsteller sich nicht, wie es der Antragstext vermuten ließ, auf Landespolitik beschränken wird, sondern wieder mal den Versuch starten wird, einen Rundumschlag auf die rot-grüne Bundespolitik zu veranstalten. Und diese Vermutung hat sich ja bestätigt.
Frau Gramkow und Herr Riemann haben nach meiner Sicht in einem Punkt Recht: Rahmenbedingungen müssen geändert werden. Rahmenbedingungen können immer nur verbessert werden, sie können nie genug für die Wirtschaft sein. In diesem Punkt sind wir uns dann auch einig. Aber ich will mal einige Passagen aus dem Wahlprogramm der Bundes-CDU herausgreifen, um deutlich zu machen, wie die Christdemokraten gedenken, Rahmenbedingungen zu verändern. Herr Riemann sprach davon, Verkrustungen aufzubrechen. In ihrem künftigen Wahlprogramm fordert die CDU für die Zeit nach 2002 medienwirksam dreimal 40 Prozent. Dahinter stecken drei Forderungen:
1. die Senkung des Spitzensteuersatzes auf unter 40 Prozent
2. die Absenkung der Staatsquote von derzeit knapp 50 Prozent auf dauerhaft unter 40 Prozent
3. die Absenkung der Beitragssätze und Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern schrittweise auf unter 40 Prozent
Was bedeutet die Absenkung des Spitzensteuersatzes auf unter 40 Prozent?
Derzeit beträgt der Spitzensteuersatz 48,5 Prozent. Bis zum Jahr 2005 wird er durch das von der SPD umgesetzte Gesetz auf 42 Prozent abgesenkt. Die beabsichtigte Absenkung des Spitzensteuersatzes auf 39 Prozent, so, wie es die CDU möchte, führt gegenüber dem geltenden Recht in 2005 zu Einnahmeausfällen von rund 43 Milliarden Euro.
Scheinheilig ist das Getöse von Herrn Riemann, von wegen man möchte sich und wird sich für die kleinen Leute einsetzen, denn was ein Spitzensteuersatz in der Absenkung bedeutet, ist allen klar: Entlastung für Spitzenverdiener. Aber die CDU hat sich hinsichtlich der Gegenfinanzierung Gedanken gemacht. Und das lässt dann auch einiges vermuten.
Die CDU will die Gegenfinanzierung durch Abschaffung der Sonderregelungen wie Abbau der Arbeitnehmerpauschale, Abbau der Werbungskosten,
Abbau der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Abbau der Entfernungspauschale, Abbau der Versicherungsfreibeträge für Versicherungen einschließlich der Lebensversicherungen. Alle diese Maßnahmen gehen zu Lasten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Das zum Thema Scheinheiligkeit der CDU.
Was heißt Absenkung der Staatsquote auf unter 40 Prozent? Die Staatsquote umfasst den Anteil der Ausgaben des Staates, das heißt des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Sozialversicherung am Bruttoinlandsprodukt. Die Absenkung der Staatsquote um nur einen Prozentpunkt bedeutet bereits Verringerung der Ausgaben des Staates um rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Nach der aktuellen Forderung der CDU, die Staatsquote von derzeit 48,5 Prozent auf 40 Prozent zu senken, heißt Ausgabenverringerung des Staates demzufolge in Höhe von 170 Milliarden Euro.
Das würde natürlich auch die Länderhaushalte stark treffen. In den Länderhaushalten, in denen ja circa 70 bis 80 Prozent der Ausgaben gesetzlich gebunden sind, stehen somit also nur 20 bis 30 Prozent zur Disposition. Die Absenkung der Staatsquote würde Kernaufgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden treffen. Die Umsetzung des von der CDU geforderten Zieles bedeutet den fast vollständigen Rückzug des Bundes, der Länder und der Kommunen aus ihren Aufgabenbereichen, GAFörderung, Wirtschaftsförderung. Wichtige Finanzierun
gen wie zum Beispiel des zweiten Arbeitsmarktes, der Hochschulen und der Forschung wären gefährdet. Der Aufbau Ost wäre in seinem jetzigen Umfang nicht mehr durchführbar. So weit zum Thema Staatsquote.
Was bedeutet die Absenkung der Sozialversicherungsquote auf unter 40 Prozent? Die Sozialversicherungsquote beträgt ja derzeit 41,3 Prozent. Eine Absenkung auf 40 Prozent bedeutet die Rückführung bisheriger Leistungen der Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung und den Einstieg in die private Absicherung.
Gesundheit könnten sich dann nur die leisten, die Geld haben. Für Zahnersatz bei Kindern und Jugendlichen müssten die Eltern tiefer in die Tasche greifen. Arbeitslosengeld würde weniger gezahlt, Arbeitslosenhilfe gleich ganz abgeschafft werden. Mindereinnahmen im Bundeshaushalt von 16 Milliarden Euro wären zu verkraften.
So weit, meine Damen und Herren, ein kurzer Ausflug in das Wahlprogramm der bundesdeutschen Christdemokratie zum Thema Verändern, Verbessern von Rahmenbedingungen, Aufbrechen von Verkrustungen, so, wie Herr Riemann meinte. Dass es nichts, aber auch gar nichts mit solider Finanzierung zu tun hat, versteht sich von selbst, und die Scheinheiligkeit ist frappierend.
Meine Damen und Herren, wir haben den Bericht der Landesregierung zu den Auswirkungen der Maisteuerschätzung diesen Jahres von der Finanzministerin gehört. Namens der SPD-Fraktion gehe ich davon aus, dass der Antrag der CDU-Fraktion mit dem gegebenen Bericht der Finanzministerin erledigt ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als einer der Antragsteller komme ich aus einem Landkreis, der durch die Errichtung eines Luft- und Bodenschießplatzes in der Küritz-Ruppiner Heide direkt betroffen ist.
Die Nordgrenze des geplanten Truppenübungsplatzes befindet sich nur zwei Kilometer Luftlinie entfernt vom südlichen Teil des Landkreises Müritz, der damit also unmittelbar in der Ein- und Ausflugsschneise liegen würde. Die Anzahl von Tiefflügen, verbunden mit großem Fluglärm und Schadstoffausstoß, würde zu einer erheblichen Belastung von Mensch und Natur führen. Besonders beeinträchtigt wäre zum Beispiel der nach nationalen und internationalen Bestimmungen geschützte Müritz-Nationalpark, mit ihm geschützte Vogel- und Pflanzenarten.
Neben einer erheblichen Verschlechterung der Lebensqualität der in der Region lebenden Menschen besteht außerdem die große Gefahr, das wurde von meinen Vorrednern angesprochen, dass ein bisher erfolgreicher Tourismusschwerpunktraum unseres Landes in seiner Existenz gefährdet wäre. Der Tourismus ist in unserer Region bekannterweise ein prosperierender Wirtschaftszweig. Über 550 Millionen Euro – sowohl privater Kapitaleinsatz als auch öffentliche Mittel – wurden seit 1990 in die Tourismuswirtschaft unserer Region investiert. Über 2.000 Dauerarbeitsplätze konnten geschaffen werden. Am bekanntesten ist sicherlich Land Fleesensee mit rund 1.700 Betten, dem ersten Robinson Club in Deutschland mit einer Investitionssumme von circa 200 Millionen Euro. Betroffen wären aber nicht nur vorhandene Einrichtungen. Weitere Vorhaben, die sich in der Planung befinden und weitere Arbeitsplätze bringen könnten, würden in Frage gestellt.
Argumente gegen den Luft-/Bodenschießplatz gibt es also sehr viele, so dass man ihn eigentlich nur bedingungslos und kompromisslos ablehnen kann.
Argumente für das geplante Projekt sind bisher kaum bekannt. Die Bundeswehr hüllt sich in Schweigen. Ich kann daraus nur die Schlussfolgerung ziehen, dass der geplante Bombenabwurfplatz nicht zwingend für den Erhalt der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr benötigt wird.
Jedenfalls fehlt mir bis heute der Nachweis der unbedingten Notwendigkeit, der eine derartige Arbeitsplatzvernichtung und Naturzerstörung auch nur ansatzweise – auch nur ansatzweise! – rechtfertigen könnte.
Das hat im Übrigen nichts mit meiner grundsätzlichen Haltung zur Bundeswehr zu tun, deren Notwendigkeit für die Verteidigung unseres Landes entsprechend dem Verfassungsauftrag für mich außer Frage steht.
Verfassungsauftrag ist Landesverteidigung. Und dieses Thema hat aus meiner Sicht auch gar nichts damit zu tun. Ja, Herr Caffier, da haben wir völlige Übereinstimmung.
Meine Damen und Herren, ich finde es bedauerlich, dass mein Kollege Dr. Seite, CDU-Landtagsabgeordneter im Landkreis Müritz, dem Gruppenantrag,
das vermute ich mal, aus technischen Problemen nicht beitreten konnte,
aus Zeitgründen.
Allerdings muss ich schon sagen – gerade auch als ehemaliger Ministerpräsident unseres Landes und natürlich betroffener Landtagsabgeordneter aus dem Landkreis Müritz –,
nach meiner Meinung hätte er heute hier sein müssen, um an der Debatte teilzunehmen und seine Position deutlich zu machen. Meine Erwartung wäre auch gewesen, dass er sich unserem Antrag anschließen könnte.
Bedanken möchte ich mich ebenfalls ausdrücklich bei der Aktionsgemeinschaft „Freier Himmel“. Denn, man muss sich mal vorstellen, erst gegründet am 30. Januar 2002, also Anfang diesen Jahres, haben Frau Lange, Herr Schneider und deren Mitstreiter es geschafft, inzwischen schon über 140 Mitglieder zu organisieren, die mit großem Engagement hervorragende Arbeit leisten. Dazu gehört vor allem eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit. Die Wasserdemo am 1. Mai in Mirow und die Aktivitäten heute und viele andere machen es, glaube ich, deutlich. Ich möchte hier aber auch die Gelegenheit nutzen und aufrufen, dass sich möglichst viele Menschen, möglichst viele Verbände, Vereine, Organisationen der Aktionsgemeinschaft anschließen und damit natürlich diese Basis, die wir brauchen, verbreitern. Denn eins ist uns klar, einfach wird es nicht.
Denn wenn wir heute den vorliegenden Antrag beschließen, steht zwar die Landesregierung in der Pflicht, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Errichtung des Luft- und Bodenschießplatzes in der KüritzRuppiner Heide zu verhindern, aber die Zeit dieser Legislaturperiode ist nicht mehr lange. Wir werden bis zum 2 7. Juni noch einen Bericht über geleistete Aktivitäten erhalten. Und ich möchte an dieser Stelle schon mal deutlich sagen, dass für mich die Aktivitäten unseres Innenministers Dr. Gottfried Timm bisher durchaus lobenswert sind.
Nichtsdestotrotz, auch wenn in dieser Legislaturperiode nicht mehr viel Zeit ist und unsere Landesregierung hier nicht mehr viel Handlungsspielraum hat, ist der politische Wille des heutigen Landtages für mich durchaus bereits auch eine Weichenstellung und eine Verpflichtung für die Position des neuen Landtages, der neuen Landesregierung, gegenüber der neuen Bundesregierung entsprechend Druck zu machen.
Nach den Wahlen im September wird eine neue Bundesregierung die Entscheidung treffen. Herr Schoenenburg, Sie glauben doch nicht im Ernst, dass in dieser Legislaturperiode zu diesem Thema noch eine Entscheidung getroffen wird.
Ich möchte nur darauf verweisen, wir haben praktisch die Anhörung in den nächsten Tagen.
Ah ja! Herr Schoenenburg, ich sehe, wir sind uns im Grundsatz, in der Sache einig. Ich wollte damit nur noch mal klarstellen, nach den Wahlen im September wird die neue Bundesregierung eine Entscheidung treffen. Ich hoffe natürlich sehr, dass diese Entscheidung im Interesse unseres Landes, aber vor allem im Interesse unserer Menschen in der Müritz-Strelitzer Region getroffen wird. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Jahre wieder haben wir der Landesregierung und dem Landesrechnungshof Entlastungen für ein abgelaufenes Haushaltsjahr zu erteilen. So schreiben es ja die Verfassung unseres Landes und die Landeshaushaltsordnung vor.
Heute geht es um das Haushaltsjahr 1999. In sage und schreibe 442 Textziffern hat der Landesrechnungshof seine Prüfergebnisse festgehalten. Bisherige Praxis war, dass sich ausschließlich der Finanzausschuss mit den jeweiligen Haushaltsrechnungen befasst. Erstmals haben sich nun auch in diesem Jahr die Fachausschüsse mit dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes auseinander gesetzt. Grundsätzlich, so bin ich der Meinung, hat sich diese neue Methode bewährt, denn erstens sind die Fachausschüsse selbstverständlich auch mit den Beratungen zum Haushaltsplanentwurf eines jeden Jahres befasst und zweitens, das ist für mich das Entscheidende, können fachpolitische Aspekte der jeweiligen Prüfergebnisse in den zuständigen Ausschussberatungen gründlicher diskutiert werden als möglicherweise im Finanzausschuss. Allerdings würde ich mir wünschen, dass alle Fachpolitiker dieses auch als Chance begreifen und noch besser nutzen. Sehr umfassend haben sich zum Beispiel die Bildungspolitiker mit den sie betreffenden Textziffern befasst.
Meine Damen und Herren, welche Textziffern von den 442 Sie zur Kenntnis nehmen mögen, welchen Empfehlungen, welchen Beanstandungen des Landesrechnungshofes Sie beitreten mögen, können Sie der Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2933 entnehmen. Ich möchte meine Ausführungen heute lediglich auf die Textziffern 369 bis 378, in denen es um die Veräußerung kommunaler Krankenhäuser geht, beschränken beziehungsweise konzentrieren.
Der Landesrechnungshof hat bei seinen Prüfungen in zwei Fällen, und zwar bei den Krankenhäusern Güstrow und Pasewalk, festgestellt, dass die Verkaufsverhandlungen nicht professionell geführt worden sind und damit bei der Veräußerung nicht die möglichen Marktwerte erzielt wurden. Die Kommunalaufsichtsbehörde, in dem Fall das Innenministerium, hat die Verträge allerdings trotzdem genehmigt. Dieses ist durchaus als berechtigte Kritik des Landesrechnungshofes so zu verstehen, auch wenn die Diskussion dann zeigte, dass man sich in der Sache sehr schnell verständigen konnte.
Meine Damen und Herren, warum es so und nicht anders gelaufen ist, können Sie wie gesagt im Detail nachlesen, denn in den angesprochen Textziffern und auch in der Beratung im Finanzausschuss wurde deutlich, dass es einen Lernprozess hinsichtlich der Veräußerung von kommunalen Krankenhäusern gegeben hat. Das Innenministerium hat umgehend die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen und relativ kurzfristig seinen Durchführungserlass zum Genehmigungsverfahren zur Veräußerung kommunalen Vermögens entsprechend der Forderung des Landesrechnungshofes überarbeitet, nachzulesen im „Amtsblatt“ Nummer 13 vom 12. März diesen Jahres. Mit einem Entschließungsantrag hat die SPD dann gemeinsam mit PDS und CDU im Finanzausschuss diese schnelle und auch lobenswerte Handlungsweise des Innenministeriums begrüßt, sie befürwortet ausdrücklich diesen Durchführungs
erlass. Bei konsequenter Anwendung – bei konsequenter Anwendung! – führt er erstens zu einer realistischen Werteermittlung, zu einer besseren Werteerzielung bei Unternehmensverkäufen kommunaler Körperschaften und trägt wesentlich zur Abwendung von Korruption und Bestechung bei.
Wie gesagt, diese schnelle Reaktion und die gute Zusammenarbeit zwischen Landesrechnungshof und Innenministerium führte unter anderem dazu, dass bereits bei der Veräußerung des Müritz-Klinikums im Landkreis Müritz im letzten Jahr entsprechende Schlussfolgerungen gezogen wurden. Falls allerdings die Praxis zeigt, dass die Zielsetzung des Erlasses nicht erreicht wird oder auf Schwierigkeiten stößt, muss von der Landesregierung erwartet werden, dass sie umgehend eine weitere erforderliche Anpassung der kommunalrechtlichen Bestimmungen prüft und umsetzt.
Meine Damen und Herren, Korruption, Bestechung und Verschleuderung von Kommunalvermögen stehen in der Regel in einem unmittelbaren Zusammenhang. Dieses mit allen Mitteln zu bekämpfen, muss unser gemeinsames Anliegen sein.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2933. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Richtig ist, im Stabilitäts- und
Wachstumspakt von 1997 haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen. Damit ist Deutschland eine völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen. Richtig ist auch, die im Vertrag festgeschriebenen Kriterien zur Einhaltung von Verschuldungsgrenzen gelten nicht nur für den Bund, sondern sind auch von den Ländern einzuhalten. Richtig ist, Bundesfinanzminister Eichel hat das Ziel, einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen, für das Jahr 2004 anvisiert.
Meine Damen und Herren, nicht richtig ist, wie die Antrag stellende Fraktion behauptet, dass es darum geht, bis zum Jahr 2004 ein gesamtstaatliches Defizit von null zu erreichen. Gemeint ist, Herr Riemann, dass das Einhalten des öffentlichen Defizits im Rahmen des Referenzwertes von 3 Prozent des Bruttoinlandproduktes zu erfolgen hat, und wenn das Wirtschaftswachstum in Deutschland einen moderaten Aufschwung nimmt, kann durchaus die Defizitquote 0,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes betragen. Ein solcher Wert ist dann als nahezu ausgeglichen anzusehen.
Herr Nolte,
im Mai erwarten wir die neue Steuerschätzung. Sie haben darauf hingewiesen und diese Steuerschätzung wird dann die Grundlage für eine sachgerechte Diskussion sein, wie die Frage eines nahezu ausgeglichenen Staatshaushaltes bis 2004 zu erreichen ist. Die Finanzminister aller Länder, ob nun SPD oder CDU, sitzen dann nämlich in einem Boot, wenn sie sich demnächst im Finanzplanungsrat zu diesem Thema zu verständigen haben.
So ist es. Es geht um die Gesamtverantwortung, Herr Nolte.
Meine Damen und Herren, jede Regierungsebene, also Bund, Länder und Gemeinden, ist gefordert, ihren Beitrag zu leisten, einen, wie es der Stabilitäts- und Wachstumspakt vorschreibt, nahezu ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Zur Verwirklichung dieser gesamtstaatlichen Aufgabe sind die Anstrengungen aller notwendig. Aller, damit meine ich alle, die sich verantwortlich fühlen für das Gemeinwohl im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden, unabhängig davon, welches Parteibuch sie in der Tasche tragen.
Meine Damen und Herren, die Antrag stellende Fraktion fordert dieses Hohe Haus auf, die Schuldzuweisungen des Bundesfinanzministers bezüglich der Haushaltspolitik von Ländern und Gemeinden zurückzuweisen. Für uns, für Mecklenburg-Vorpommern, gilt, wir ziehen uns diese Jacke nicht an, wir brauchen uns nicht angesprochen zu fühlen, denn erstens sind die Haushaltsentwicklungen der Länder differenziert zu betrachten, und an dieser Stelle will ich keinesfalls eine Ostländer-Westländer-Debatte entfachen, das liegt mir fern. Ich will aber einige Fakten benennen.
Das Bundesfinanzministerium, Herr Riemann, hat in der Einschätzung der Entwicklung der Länderhaushalte im Jahre 2001 festgestellt,
dass die Ausgaben der westdeutschen Flächenländer, Herr Riemann, ob CDU- oder SPD-regiert, gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit einem Zuwachs von 3,1 Prozent überdurchschnittlich stark angestiegen sind, die Ausgaben in den neuen Ländern im Vergleich zum Vorjahr dagegen um 1,4 Prozent zurückgeführt wurden. Während also in den ostdeutschen Ländern die Ausgabendynamik deutlich gebremst wurde, lagen die westdeutschen Länder mit ihrem Ausgabenwachstum über den Empfehlungen des Finanzplanungsrates und damit auch nicht in den entsprechenden Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.
Zweitens hat Mecklenburg-Vorpommern seit dem Amtsantritt der Finanzministerin Sigrid Keler die Nettoneuverschuldung drastisch zurückgefahren. Im Jahr 1995 betrug die Nettokreditaufnahme noch über 1 Milliarde Euro. In 2001 lag die Kreditaufnahme dann nur noch bei knapp 300 Millionen Euro. Die Zunahme der Gesamtverschuldung konnte also entscheidend gebremst werden. Unser Land und der absolut größte Teil aller Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern leisten also jetzt bereits einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Absenkung des gesamtstaatlichen Defizits.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion setzt anscheinend wieder einmal auf das, wie man so schön sagt, kurze Gedächtnis der Wählerinnen und Wähler. Sie werden sich wohl aber noch an die Botschaft, die der ehemalige Bundesfinanzminister Waigel 1997 aus Brüssel erhielt, erinnern. Seinerzeit ging es um die Einhaltung der Defizitquote, nämlich der 3,0-Prozent-Grenze, die Deutschland beim Eurostart zu überschreiten drohte. Der Ideenreichtum des damaligen Bundesfinanzministers schien grenzenlos zu sein, unter anderem wollte er die Goldreserven der Bundesbank, um das Defizit zu drücken.
Das, meine Damen und Herren, bezeichne ich nicht als seriöse Finanzpolitik, von nachhaltiger Finanzpolitik ganz zu schweigen.
Was ich damit sagen will, meine Damen und Herren Antragsteller, Ihr heute hier eingereichter Antrag mit einem Rundumschlag gegen die rot-grüne Bundesregierung bringt unser Land Mecklenburg-Vorpommern in keiner Weise, keinen Schritt, keinen Millimeter weiter. Im Gegenteil, es ist Wahlkampfgetöse, das nur zur Verunsicherung der Menschen führen könnte.
Meine Damen und Herren, Brüssel hat eine Frühwarnung der Europäischen Union an Deutschland gesendet. Weder Länder noch Gemeinden werden in Haftung genommen,
wie Sie behaupten. Das Brüsseler Frühwarnsystem ist auch ein Signal dafür, die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu zu ordnen. Dazu
gehört, hier bereits heute angesprochen, unter anderem auch die Gemeindefinanzreform, die den Ländern zu mehr eigenen Steuereinnahmen verhilft, damit sie von der Staatsverschuldung vielleicht eher wegkommen.
Ich möchte meine Ausführungen, die ich im Januar im Rahmen der Aktuellen Stunde gemacht habe, nicht noch einmal wiederholen, sondern nur daran erinnern, dass Bund, Länder und Gemeinden dieses längst erkannt haben. Noch in dieser Legislaturperiode wird sich eine Kommission, bestehend aus Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Gewerkschaften, mit diesen grundsätzlichen Problemen des kommunalen Finanzsystems befassen und eine umfassende Gemeindefinanzreform vorbereiten.
Meine Damen und Herren, das Maastricht-Kriterium, Abbau der Verschuldung, hat die rot-rote Landesregierung in den vergangenen Jahren mit der jährlichen Aufstellung des Landeshaushaltes sehr ernst genommen und ich meine, wir können heute froh darüber sein, dass wir uns seit 1996, seit dem Amtsantritt der Finanzministerin Sigrid Keler, auf dem richtigen Kurs befinden, dem Kurs der Haushaltskonsolidierung. Und Haushaltskonsolidierung heißt übrigens auch Nachhaltigkeit für die politische Handlungsfähigkeit. Einige westdeutsche Bundesländer haben eben nicht die Neuverschuldung so konsequent heruntergefahren, deshalb trifft sie möglicherweise die Ermahnung besonders hart.
Meine Damen und Herren, zu Lasten zukunftssichernder Investitionen haben wir in unserem Land das gesamtstaatliche Defizit allerdings nicht abgebaut. Im Gegenteil, wir verstehen unter zukunftssichernden Investitionen zum Beispiel die Maßnahmen, die wir im Fonds „Zukunft für die Jugend in Mecklenburg-Vorpommern“ festgeschrieben haben,
die Schaffung des BioCon Valley Verbundes, die Wasserstoffenergietechnik, die Biotechnologie oder den Multimediabereich. In unserem Land wird jährlich investiert in den Hochschulbau, in die maritime Wirtschaft, in die Ernährungsgüterwirtschaft, in die Entwicklung ländlicher Räume, in den Bereich Tourismus, in den Wohnungsbau, in den Sportstättenbau und vieles andere mehr.
Meine Damen und Herren, das sind zukunftssichernde Investitionen. Und was ganz entscheidend ist, diese Investitionen sind seriös und sicher ausfinanziert.
Herr Riemann, und Herr Nolte hat das ja auch angesprochen, ich kann Ihnen hier versichern, die SPD wird auch in Zukunft
hier in Mecklenburg-Vorpommern dafür sorgen, dass wir ein hohes Investitionsniveau beibehalten.
Meine Damen und Herren, und jetzt komme ich mal zum Punkt 3 des Antrages. Zutreffend wäre eigentlich ein Antrag, der nicht den Landtag, sondern die CDU-Fraktion auffordert, sich zu ihrer Verantwortung zu bekennen,
zukünftig einen Beitrag zum Abbau des gesamtstaatlichen Defizits zu leisten. Denn Verantwortung gilt natürlich auch für die Opposition. Für uns als SPD muss ich klar sagen, wir brauchen diese Aufforderung von Ihnen nicht, wir machen es seit mindestens 1996.
Herr Riemann, ja, vielleicht mal so als Scherz. Ich weiß, es geht nicht. Das ist ja Ihr Antrag. Vielleicht mal so als kleinen Vorschlag, darüber nachzudenken, wenn ich mir den Punkt 3 so ansehe. Ich könnte mir schön vorstellen, dass er auch anders formuliert werden könnte, nicht der Landtag und so weiter, sondern die CDU bekennt sich zu ihrer Verantwortung und so weiter und so fort.
Das würde sicherlich passen.
Meine Damen und Herren, ich habe so wie Frau Keler und andere natürlich auch mal das CDU-Wahlprogramm gelesen und muss schon sagen, interessant, wie es bei Programmen so ist. Und als Finanzpolitiker guckt man natürlich auch mal, was ist denn da möglicherweise finanzrelevant in dem CDU-Wahlprogramm „Zukunft für Mecklenburg-Vorpommern“. Und da lese ich, das entspricht dann natürlich auch der Gesamtverantwortung. Sie verkünden Ihre Absicht, die Neuverschuldung weiter konsequent herunterzufahren.
Jawohl, in Ordnung. Gleichzeitig, Herr Riemann, machen Sie allerdings Wahlversprechen, die dieser Absicht völlig entgegenstehen. Ich habe mir mal sieben ungedeckte Schecks herausgezogen, sieben ungedeckte Schecks, Kostproben von Wahlversprechen aus Ihrem Wahlprogramm.
Herr Riemann, ich habe es bei mir auf dem Tisch liegen. Wunderbar, Ihr CDU-Wahlprogramm.
Internet haben wir auch, das ist ja ganz in Ordnung.
Herr Riemann, vielleicht rechnen Sie mal mit. Sie können mir ja anschließend sagen, was es kostet. Sie haben es ja alles durchgerechnet.
Erster ungedeckter Scheck, Frau Peters: Flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen im ländlichen Raum –
auf die Rechnung bin ich gespannt.
Zweitens. Ein umfassendes Schulsanierungsprogramm.
Drittens. Abschaffung der Wartefrist für Privatschulen, um ein positives Gründungsklima für neue Privatschulen zu schaffen. Das ist nicht nur finanzrelevant für das Land, das hat möglicherweise auch allerhand Folgen, nämlich dann, wenn es umgesetzt wird, für die Schulentwicklungsplanung in den Landkreisen
und damit für die Kommunalfinanzen. Danke, Herr Müller. Ja.
Vierter ungedeckter Scheck: Aufstockung der Personalbesetzung in der Fläche bei der Polizei. Hört sich gut an.
Fünftens. Als Erstes und ganz schnell, sowie Sie in der Regierung sind, ganz viele zusätzliche Stellen für Richter, Staatsanwälte und den Folgedienst.
Alles kostenneutral. Zum Deckungsvorschlag komme ich dann ja noch.
Es gibt ja einen Deckungsvorschlag.
Sechstens. Eine Erhöhung und eine brisante sowie dynamische Entwicklung der Eigenheimförderung für junge Familien.
Und siebtens. Das finde ich total interessant, Sie planen, Investitionen, Infrastrukturmaßnahmen vorzuziehen. Ich gehe mal davon aus, auch Vorziehen kostet Geld.
Wenn ich etwas früher investieren will, als in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen, muss ich es finanzieren,
sehr ehrgeizige Ziele.
Und jetzt komme ich mal zu Ihrem Deckungsvorschlag: Reduzierung der Anzahl von Ministerien.
Ich persönlich finde es gar nicht so unsympathisch. Ich meine, es wird ja auch bei der SPD und PDS sicherlich diskutiert.
Aber das ist ja nicht die Frage. Sie müssen sich mal vorstellen, dass Sie mit solch einem Finanzierungsvorschlag all das finanzieren wollen, was Sie hier als Wahlversprechen demnächst den Wählerinnen und Wählern verkaufen wollen.
Und das ist unseriös und hat auch überhaupt nichts mit verantwortungsvoller Finanzpolitik zu tun. Das gehört eigentlich überhaupt nicht in die seriöse Politik, wie gesagt, und ich gehe davon aus, dass die Wählerinnen und Wähler das auch entsprechend erkennen werden.
Also, Herr Riemann, machen wir uns doch nichts vor, es sind Wahlversprechen, die den Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen streuen,
das ist ganz offensichtlich.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich Ihnen ein Zitat des sächsischen Finanzministers Thomas de Maizière, seines Zeichens CDU-Mitglied, das ich in der „Welt“ vom 20. Februar lesen konnte in dem Artikel „Sparkurs wird Ost-Länder hart treffen“, nicht vorenthalten. Ich zitiere: „Was Eichel gemacht hat, war zwar im Verfahren unmöglich, aber in der Sache richtig, auch wenn es zu spät kommt.“ Im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, hat Ihr Parteifreund Herr de Maizière erkannt, worum es in der Sache überhaupt geht, nämlich um die Gesamtverantwortung beim Abbau des gesamtstaatlichen Defizits. Ihren Antrag lehnen wir ab. Er ist überflüssig, in der Sache falsch. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als erstes möchte ich mich bedanken. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der CDUFraktion für diesen Antrag,
weil er uns die Möglichkeit gibt, dieses wichtige Thema, nämlich die Situation der Alleinerziehenden in unserem Land, hier im Landtag debattieren zu können.
Das ist allerdings das einzige Positive, was ich Ihrem Antrag entnehmen kann.
Und ich finde es allerdings auch kritikwürdig, dass von der antragstellenden Fraktion bei diesem wichtigen Thema nur noch so wenige Abgeordnete anwesend sind. Das finde ich sehr bedauerlich.
Wodurch ist die Situation der Alleinerziehenden in unserem Land gekennzeichnet?
Danke schön, Herr Präsident.
Wodurch ist nun die Situation der Alleinerziehenden in unserem Land gekennzeichnet? In Mecklenburg-Vorpommern leben zurzeit etwa 40.000 alleinerziehende Mütter und Väter. Ihr Anteil an den Familien mit Kindern unter 18 Jahren liegt dabei bei circa 30 Prozent. Den so genannten sozialen Risiken sind hauptsächlich Alleinerziehende ausgesetzt, die mit ihren unter 18-jährigen Kindern in einem Haushalt leben, davon 12 Prozent, die Sozialhilfe erhalten, und zudem sind 41 Prozent der Alleinerziehenden im Land als einkommensarm einzuordnen. Das heißt, sie verfügen durchschnittlich lediglich über ein Monatseinkommen zwischen 1.100 und 1.200 Euro.
Alleinerziehende sind überwiegend ledige Frauen in der Mehrzahl zwischen 25 und 40 Jahren. Sechs von sieben alleinerziehenden Elternteilen sind Frauen, deren Einkommen immer noch durchschnittlich unter dem von Männern liegt. Zudem sind Frauen stärker von der Ausgrenzung auf dem Arbeitsmarkt betroffen, denn wir wissen alle, Frauen sind schwerer vermittelbar, einerseits leider immer noch durch Vorbehalte von Arbeitgebern und andererseits durch den hohen Aufwand zur Kinderbetreuung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, materielle Armut gilt als ein zentrales Merkmal zur Beschreibung der Situation von Alleinerziehenden. In der Tat wird in der Mehrzahl der Befragten in der Sozialberichtserstattung ihre wirtschaftliche und finanzielle Situation als Hauptproblem in ihrem Leben benannt. Die finanziellen Probleme betreffen dabei die unterschiedlichsten Lebensbereiche, die alltägliche Haushaltsführung, sowohl die Möglichkeit zur Nutzung kostenpflichtiger Freizeitangebote als auch Kinderbetreuung et cetera. Die Einelternfamilie – man muss sich daran gewöhnen – ist also eine Familienform, die für Sozial- und Familienpolitik von hervorgehobener Bedeutung ist. Alleinerziehende müssen ihre eigene und die Existenz ihrer Kinder durch Erwerbsarbeit materiell absichern und die volle, meist alleinige Verantwortung für die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder tragen. Diese Doppelbelastung und Alleinzuständigkeit eines Elternteils macht diese Familienform anfälliger für das Wirksamwerden von Risiken, die zu einem erhöhten Bedarf an Transferleistungen und anderen sozialen Leistungen führen können.
Aus dem ersten Armuts- und Reichtumsbericht des Bundes ist ersichtlich, dass 1998 rund 60 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland keine Steuern zahlen mussten, demzufolge auch nur 40 Prozent von einem Haushaltsfreibetrag von 2.871 Euro profitierten. Auch dies ist ein Spiegelbild der oftmals sehr schwierigen sozialen Lage von Alleinerziehenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt möchte ich konkret auf den vorliegenden CDU-Antrag eingehen.
Als Erstes, Herr Riemann, eine Richtigstellung: Der im Antrag zitierte Haushaltsfreibetrag für 2001 beträgt nicht 2.916 Euro, sondern, wie bereits erwähnt, 2.871 Euro. Vermutlich haben Sie diesen Betrag falsch aus der „Berliner Zeitung“ vom 10. Januar abgeschrieben, aber das kann ja mal passieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat am 10. November 1998 festgestellt, dass dieser Haushaltsfreibetrag durch seine Beschränkung auf Alleinstehende gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstößt. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, stattdessen den Betreuungs- und Erziehungsaufwand eines Kindes steuerlich freizustellen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat nach einer verfassungskonformen Lösung gesucht und sie schließlich auch gefunden. Der Haushaltsfreibetrag wird in drei Stufen auf 2.340 Euro im Jahre 2002 bis 2004 auf 1.188 Euro abgeschmolzen. Erst ab 2005 wird kein Haushaltsfreibetrag mehr gewährt. Das heißt, der erste Schritt ist so bemessen, dass die Verringerung des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages ausgeglichen wird. Die weiteren Schritte verlaufen zeitlich parallel zu den Entlastungsstufen der Steuerreform. Belastungen für die Gruppe der Al l e i nerziehenden werden so möglichst vermieden.
Damit hat die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts politisch umgesetzt, denn alternativ zu dieser Regelung die Gewährung von Haushaltsfreibeträgen auch auf Familien mit Kindern auszudehnen hätte zu Mehrausgaben von schätzungsweise 10 Milliarden Euro geführt. Und dies ist bekannterweise aufgrund der Haushaltslage von niemandem zu finanzieren, auch nicht von Ihnen, meine Damen und Herren der CDU.
Der CDU-Vorwurf, es gäbe keinen adäquaten Ausgleich, ist falsch.
Die Bundesregierung hat durch eine Reihe von Maßnahmen entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für Kompensation gesorgt. Dazu gehören folgende Maßnahmen:
Erstens. Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder wurde 2002 um jeweils 16 Euro von 138 Euro auf 154 Euro pro Monat erhöht.
Zweitens. Ab dem 01.01.2002 wurde der bisherige Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.546 Euro inhaltlich um den Erziehungsbedarf des Kindes erweitert. Somit kann ein Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 2.116 Euro pro Jahr und Kind bis zum 27. Lebensjahr eines Kindes gewährt werden. Die bisherige Altersgrenze lag übrigens bei 16 Jahren. Diese Zusammenfassung kindbezogener Abzugsbeträge entspricht auch einer ausdrücklichen Forderung des Bundesverfassungsgerichtes, denn diese Freibetragskonzeption berücksichtigt, dass sich der jeweils notwendige Bedarf im Laufe der Jahre verändert. Der zunächst überwiegende Betreuungsbedarf wird später durch den Erziehungsbedarf, bei älteren Kindern durch den Ausbildungsbedarf überlagert.
Drittens. Darüber hinaus können ab 01.01.2002 erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Alleinerziehende
können diese erwerbsbedingten Betreuungskosten bis zu einer jährlichen Höhe von 750 Euro absetzen, soweit die Betreuungskosten den Betrag von 774 Euro übersteigen. Sofern ein Elternteil ausnahmsweise Anspruch auf den vollen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung hat, kann er nachgewiesene Kinderbetreuungskosten, soweit sie höher als 1.548 Euro betragen, bis maximal 1.500 Euro steuerlich geltend machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat auch ausdrücklich gefordert, die steuerliche Berücksichtigung der Erziehungskosten für alle Eltern neu zu regeln. Dieser Forderung kommt das Bundesfinanzministerium jetzt mit einem weiteren aktuellen Gesetzentwurf nach, der die steuerliche Abzugsfähigkeit der Erziehungskosten für Alleinerziehende bereits ab dem ersten Euro vorsieht. Für verheiratete Eltern würde weiterhin wie bisher eine Untergrenze von 1.500 Euro gelten.
Und nun zum Vorwurf der CDU, hier gebe es möglicherweise Probleme bei der Behandlung von Alt- und Neufällen.
Eine solche Ungleichbehandlung, meine Damen und Herren der CDU, ist jedoch für Übergangsregelungen – und darum geht es hier – unvermeidlich. Sie ist auch sachlich gerechtfertigt,
weil sich die Altfälle, Herr Riemann, auf den Wegfall einer bisher gewährten Steuererleichterung neu einstellen müssen. Dies ist eine Regelung im Interesse der Mehrheit der Betroffenen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es nicht wenigstens auch von Ihnen so gesehen wird.
Wie werden sich nun die neuen Steuerregelungen für eine Einelternfamilie auswirken? Die meisten Einelternfamilien werden durch die neue Familienförderung, ich habe einige Details angesprochen, ab 2002 besser gestellt. Allein stehende Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einem Kind unter 14 Jahren und Betreuungskosten von jährlich 1.524 Euro erfahren im Vergleich zu 2001 folgende Besserstellung, dazu drei Fallbeispiele: Beim Jahresbruttolohn von 15.338 Euro sind es 140 Euro im Jahr, bei einem Jahresbruttolohn von 20.451 Euro eine Besserstellung von 150 Euro im Jahr und bei einem Jahresbruttolohn von 30.577 Euro eine Besserstellung von 170 Euro.
Das sind Daten, Fakten, Zahlen, die ja wohl keiner bestreiten will.
Richten wir jetzt den Blick nach vorne! Frau Koburger hat zu Recht die Frage gestellt: Was hat denn die CDU Konstruktives zu bieten in Sachen Zukunft von Familienpolitik? Ich möchte diese Frage für die SPD beantworten. Die SPD wird mittelfristig eine Weiterentwicklung der Familienbesteuerung konstruktiv erreichen und hat dazu auf dem SPD-Bundesparteitag im November letzten Jahres für die nächste Legislaturperiode – wir gehen davon aus, dass wir dann ebenfalls wieder in Regierungsverantwortung sind – neben der Notwendigkeit weiterer Kindergelderhöhungen auch die Umgestaltung des Ehegattensplittings beschlossen.
Es gilt, eine sozial ausgewogene Umschichtung von der steuerlichen Förderung der gut situierten Einverdienstehe über das Splitting zu einer besseren Unterstützung von Eltern und Kindern zu erreichen.
Nur so wäre sichergestellt, dass Einelternfamilien nicht schlechter gestellt sind als Paarfamilien. Eine ganz zentrale Frage! Unter anderem wegen der Komplexität unseres Steuerrechts und der zu beachtenden Vertrauensschutztatbestände bedarf allerdings diese Reform des Ehegattensplittings einer sorgfältigen Prüfung und umfangreicher gesetzgeberischer Vorbereitungen. Die SPD ist dazu bereit, sie ist dazu in der Lage, im Gegensatz zur CDU.
Herr Riemann, die für die nächste Legislaturperiode vorgesehene Reform der Sozialhilfe sollte aus SPD-Sicht Folgendes berücksichtigen: Es sind Möglichkeiten einer der Sozialhilfe vorgelagerten Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen zu prüfen und zu verbessern. Eine solche Regelung käme vor allem Alleinerziehenden zugute, die ja bekannterweise häufig auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Flankierend zu einer Verbesserung der Familienleist u n gen wäre eine zielgenaue und sachgerechte Steuere n t l a stung von Einelternfamilien durch eine verbesserte B erücksichtigung erwerbsbedingter Betreuungskosten sinnvoll. Alleinerziehende sind besonders auf ein bedarfsdeckendes Kinderbetreuungsangebot angewiesen, so, wie wir es zurzeit in unserem Land ja bereits vorhalten. In vielen anderen Bundesländern ist das bekannterweise nicht der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Alleinerziehende müssen die Chance erhalten, ein vom Staat weitestgehend wirtschaftlich unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Akzeptanz zu erfahren.
Grundsätzlich muss aber die Frage intensiver als bisher diskutiert werden, ob denn das Steuerrecht für Familienpolitik überhaupt das geeignete Mittel ist.
In jedem Fall brauchen wir zumindest eine klare Trennung von steuerpolitischen und familienpolitischen Maßnahmen.
Das ist das Mindeste.
Und jetzt zu Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion.
Wie dem Antrag zu entnehmen ist, schlägt Sie ja wieder mal das soziale Gewissen.
16 Jahre hat Ihre Partei in Deutschland Familienpolitik gemacht.
Also, wer solche Anträge wie Sie stellt, der muss sich natürlich auch gefallen lassen, dass mal nach hinten geguckt wird, mal die Frage gestellt wird: Was haben Sie 16 Jahre gemacht?
Sie haben 16 Jahre Familienpolitik in Deutschland gemacht und haben dabei gravierende Versäumnisse und Fehler zugelassen. Und das lassen wir nicht durchgehen.
Und jetzt zum Bundesverfassungsgericht.
Man kann das ja...
Herr Ritter!
Und jetzt zum Bundesverfassungsgericht. Man kann ja das Urteil interpretieren, politisch, juristisch, wie man will, aber eins bleibt: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 10. November 1998 ist eine schallende Ohrfeige, eine schallende Ohrfeige für gescheiterte CDU-Familienpolitik.
Und die rot-grüne Bundesregierung muss diese Fehler ausbügeln. Sie hat sie ausgebügelt und sie hat das erfolgreich gemacht.
Demzufolge brauchen wir keinerlei, aber auch keinerlei Bundesratsinitiativen, Aufforderungen an die Landesregierung.
Namens der SPD-Fraktion lehne ich Ihren Antrag ab. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist völlig unstrittig, die Finanzprobleme der meisten Städte und Gemeinden Deutschlands haben sich im vergangenen Jahr zum Teil dramatisch verschlechtert und werden sich voraussichtlich auch in den folgenden Jahren nicht entscheidend verbessern. Dies trifft auch auf die Kommunen in unserem Land zu. Als langjähriges Mitglied des Kreistages Müritz weiß ich, wovon ich spreche. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung vom vergangenen Jahr, die für die Jahre 2002/03 jeweils ein Minus von 68,5 Millionen Euro für die Haushalte der Kommunen erwarten lassen, allerdings mit großen Differenzierungen. Das ist heute auch schon mehrfach angesprochen worden.
Besonders gravierend schlägt die Gewerbesteuerentwicklung zu Buche. Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindetages sind die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im vergangenen Jahr um ein Zehntel auf 24,4 Milliarden Euro geschrumpft. Rückgänge bei der gewinnabhängigen Gewerbesteuer bei großen Unternehmen, die ihren Sitz in den alten Bundesländern haben, schlagen sich auch über die Zerlegungen in MecklenburgVorpommern nieder. Es ist allerdings viel zu einfach zu behaupten, die Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung wäre die Ursache für diese Steuerausfälle in den meisten Städten und Gemeinden. Vielmehr sind eine Reihe von Ursachen zu beleuchten wie zum Beispiel – und hier aus Zeitgründen nur einige Stichworte – branchenspezifische Ursachen, lokale Ursachen, Unternehmensumstrukturierungen unter Nutzung seit langem bestehender Regelungen oder auch die neuen Möglichkeiten spartenübergreifender Verlustrechnungen im Versicherungsgewerbe. Aber – und das ist die entscheidende Ursache aus meiner Sicht – die anhaltende Konjunkturschwäche hat entscheidend zu diesen großen Steuerausfällen geführt. Jeder, der Vorschläge zur Bekämpfung der kommunalen Steuerausfälle einbringt, muss logischerweise diese Ursachenvielfalt auch berücksichtigen. In besonderer Verantwortung sind dabei der Bund, die Kommunen selbst und natürlich die Länder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In unserem Land hat es die SPD/PDS-Koalition bisher geschafft, entsprechend den Möglichkeiten für eine gute kommunale Finanzausstattung zu sorgen, und ist somit ihrer Verantwortung voll gerecht geworden. Ich möchte dieses mit sieben Beispielen kurz belegen:
Erstens. Mit dem Finanzausgleichsgesetz ist für die Kommunen eine Mindestfinanzausgleichsleistung von 1,278 Milliarden Euro garantiert.
Zweitens. Die kommunale Investpauschale wurde auf 87,9 Millionen Euro für 2002 und 83,6 Millionen Euro für 2003 erhöht.
Drittens. Ab 2002 erhalten die Kommunen nach dem Solidarpaktfortführungsgesetz ihre Mittelzuweisungen nicht mehr zweckgebunden, sondern zur freien Verwendung, das heißt, diese Mittel können auch zur Komplementärfinanzierung eingesetzt werden.
Viertens. Im Sinne der Kommunen haben wir die Aufnahme des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes in das FAG beschlossen.
Fünftens. Bürokratische Hürden für die Kommunen haben wir mit dem Standardöffnungsgesetz abgebaut.
Sechstens. Meine Damen und Herren, wir haben den Eigenanteil der Kommunen für Infrastrukturförderung im Rahmen der GA von 20 auf 10 Prozent abgesenkt. Dies bringt den Kommunen zukünftig eine Kostenersparnis von circa 20 Millionen Euro pro Jahr.
Siebtens. Damit die Kommunen nicht mit zusätzlichen Ausgaben durch Übertragung neuer Aufgaben, Ausweitung vorhandener Aufgaben und die Erweiterung von Standards belastet werden, haben wir das strikte Konnexitätsprinzip in der Landes- und Kommunalverfassung festgeschrieben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Bundesregierung teilt natürlich die Sorgen der Kommunen und ihrer Spitzenverbände über die zum Teil dramatische Entwicklung der kommunalen Finanzsituation und hat gerade deshalb im Rahmen des Unternehmenssteuerfortführungsgesetzes bereits Ende vergangenen Jahres durch eine Reihe von unmittelbar wirksamen Maßnahmen für eine Verbesserung des kommunalen Steueraufkommens gesorgt. Das wird in den Jahren 2002 und folgenden dann auch greifen und zu zusätzlichen Steuereinnahmen von circa 700 Millionen Euro führen.
Aus Zeitgründen verzichte ich darauf, diese einzelnen Punkte noch mal aufzuführen, möchte aber begrüßen, dass sich der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche mit dem Antrag der Regierungskoalition zur Reform der Gemeindefinanzen befasst hat. Dem Antrag ist auch zu entnehmen, dass noch im Frühjahr diesen Jahres eine Expertenkommission eingesetzt wird, die sich mit den grundsätzlichen Problemen des kommunalen Finanzsystems befassen soll. Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Gewerkschaften haben dann die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu den zentralen Strukturproblemen zu unterbreiten. Hierbei werden die Verstetigungen der kommunalen Steuereinnahmen sowie die Überprüfung der Ausgabenseite besondere Schwerpunkte sein.
Meine Damen und Herren von der CDU, Ihre immer wieder geäußerte Kritik an der Bundes- und Landesebene im Hinblick auf die Entwicklung der kommunalen Finanzen ist,
das muss ich klar sagen, überhaupt nicht stichhaltig und entbehrt jeglicher Grundlage. Denn gerade die CDU/CSU war es, die gemeinsam mit dem damaligen Koalitionspartner FDP die Gewerbesteuer immer mehr ausgehöhlt hat und sich zum anderen vehement für noch höhere Steuersenkungen mit dem Erfolg erheblicher kommunaler Steuerausfälle eingesetzt hat und sich auch weiter einsetzt.
Der letzte Satz.
Herr Rehberg ist ja nun Berater von Herrn Stoiber
und ich kann Herrn Rehberg nur dringend auffordern, Herrn Stoiber zu erklären, was es bedeutet, wenn die nächsten Stufen der Steuerreform von 2005 auf 2003 vorgezogen werden,
nämlich eine abenteuerliche Steuerpolitik, …
… die zu riesigen Steuerausfällen führen wird. Herr Rehberg, nutzen Sie die Chance, erklären Sie das Herrn Stoiber! – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Entgegen vieler Unkenrufe und Bedenken haben wir es geschafft. Wir werden heute wie geplant den ersten Doppelhaushalt für unser Land beschließen und schaffen damit Planungssicherheit für das Land und die Kommunen.
Und gleichzeitig starten wir mit dem vorliegenden Haushalt auch ins Eurozeitalter. Seit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes am 20. September hat der Finanzausschuss in 17 Sitzungen ein Beratungsmarathon absolviert und seine Beratungen am 29. November erfolgreich abgeschlossen. Dabei hatten wir auch zwei Jubiläen, die 100. Finanzausschusssitzung und die 1.000. Ausschussdrucksache innerhalb dieser Legislaturperiode. Letzte r e s ist übrigens eine Rekordmarke.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich den Mitarbeiterinnen des Ausschusssekretariates, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Ressorts meinen Dank aussprechen und mich für ihre Unterstützung im Rahmen der Haushaltsberatung recht herzlich bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Zuge der Beratungen mussten wir einem gravierenden Änderungsfaktor Rechnung tragen. Die Ergebnisse der Steuerschätzung, die am 19. November bekannt wurden, übertrafen alle Befürchtungen. Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2002/2003 muss unser Land mit Steuermindereinnahmen von 130 Millionen Euro für 2002 und voraussichtlich auch für 2003 rechnen. Im Gegensatz zum Bund und im Gegensatz zu anderen Bundesländern, die zum Teil durch Privatisierungserlöse oder auch durch höhere Steuern zusätzliche Einnahmen erzielen, blieben uns nur zwei Wege, um diese Deckungslücke im Haushalt kurzfristig schließen zu können: entweder Einsparungen oder eine höhere Nettokreditaufnahme. Mindereinnahmen aber in einer Größenordnung von 130 Millionen Euro sind nicht allein durch Einsparungen auszugleichen. Dies hätte vorrangig zu einem Rückgang bei den Investitionen geführt. Geplante Mittel des Bundes und der EU hätten nicht mehr kofinanziert werden können. Öffentliche Aufträge müssen zurückgefahren werden, Arbeitsplätze wären gefährdet. So ist es vollkommen folgerichtig, dass die Koalitionsfraktionen SPD und PDS in völliger Übereinstimmung mit der Landesregierung die Nettokreditaufnahme für 2002 a u f dem Niveau von 2001 begrenzten und das bedeutet leider eine Anhebung gegenüber dem Haushaltsentwurf um 102 Millionen Euro auf 332,3 Euro für 2002 und 255,7 Millionen Euro für 2003. Der bleibende Restbetrag von 30 Millionen Euro soll durch Einsparungen in den Ressorts erwirtschaftet werden. Die einzelplanbezogenen Minderausgaben werden bis zum Ende des ersten Quartals konkretisiert und über deren Umsetzung ist der Finanzausschuss bis zum 30. April 2002 zu unterrichten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zu einigen Schwerpunkten unserer Haushaltspolitik.
Erstens. Im Mittelpunkt steht natürlich der Kampf um die Arbeitsplätze. Auch der Haushalt 2002/2003 enthält ein Bündel von Maßnahmen, mit denen wir konsequent unsere landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um vorhandene Arbeitsplätze zu sichern beziehungsweise neue zu schaffen. Dazu gehört, dass wir die Investitionsleistungen auf einem hohen Niveau halten. Für 2002 sind es 1,544 Milliarden Euro und für 2003 1,477 Milliarden Euro. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben, um den nach wie vor großen Nachholbedarf im Aufbau unserer Infrastruktur mit einem hohen Tempo fortzusetzen.
Zweitens gehört dazu, dass wir wie angekündigt alle möglichen Europa- und Bundesmittel kofinanzieren werden. Dazu zählt als kleines Beispiel unter anderem auch die Mitfinanzierung der Erhöhungen beim Meister-BAföG zum 01.01.2002 mit circa 1,2 Millionen Euro.
Drittens gehört dazu, dass wir die aktive Arbeitsmarktpolitik auch weiterhin mit über 130 Millionen Euro pro Jahr mit einer stabilen Finanzausstattung versehen. Kernstück bleiben dabei die über den Europäischen Sozialfonds finanzierten Programme. Von 1991 bis 2006 übrigens – also innerhalb von 15 Jahren – werden 1 Milliarde Euro von ESF-Geldern in die Förderung unseres Landes fließen. Mit dem neuen arbeitsmarktpolitischen Programm der Landesregierung – ASP – bekommen wir eine klare Ausbildung der Arbeitsmarktförderung an der Struktur dieser ESF-Maßnahmen. Die Instrumente werden strukturpolitisch ausgerichtet und bekommen auch eine stärkere regionale Kompetenz.
Hinzu kommt ein komplett neuer innovativer Akzent. Im ASP wird ein Initiativfonds des Landes in Höhe von insgesamt 3,3 Millionen Euro eingestellt, der unbürokratische Hilfe für beschäftigungspolitisch besonders herausragende Vorhaben ermöglicht.
Viertens werden wir im Rahmen des Zukunftsfonds besondere Akzente im Bereich der innovativen Technologieförderung setzen.
Bereits circa 10 Millionen Euro sind für zukunftsträchtige Vorhaben im Bereich der Bio- und Medizintechnologie, der Solar- und vor allem der Wasserstofftechnologie gebunden.
Hinzu kommen über 5 Millionen Euro, die schwerpunktmäßig Jungunternehmen im Technologiebereich als Risikokapital zur Verfügung stehen, mit dem circa das Siebenfache an zusätzlichem stillen Kapital eingeworben werden kann.
Bei der bekannten Eigenkapitalschwäche einheimischer Unternehmen ist diese Form der Unterstützung besonders wichtig und wirkungsvoll.
Fünftens gehört dazu, dass wir die Ausreichung von Darlehen für Existenzgründerinnen auch weiterhin verbessern.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen konnten wir die zwei in Frage kommenden Titel für das Jahr 2002 um 511.400 Euro auf insgesamt 1,53 Milliarden Euro erhöhen.
Somit erhöhen sich insbesondere die Chancen von Frauen, die durch Existenzgründungen den Weg in die Selbständigkeit finden.
Sechstens gehört dazu, dass wir das Tourismusmarketing in 2002 um 76.500 Euro und 2003 um 91.900 Euro erhöhen.
Das Land stellt somit für Werbemaßnahmen in der Tourismusbranche in den Jahren 2002/2003 insgesamt fast 5 Millionen Euro zur Verfügung. Falls dann auch noch das Wetter mitspielt, kann man auch in den nächsten Jahren mit ordentlichen Wachstumsraten rechnen,
denn schließlich verfügen wir nunmehr in unserem Land über eine gut ausgebaute Infrastruktur und das Tourismusmarketing ist auch entsprechend darauf eingestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt ist für uns die Bildungspolitik.
Die Koalitionsfraktionen haben sich dabei besonders für qualitätsverbessernde Maßnahmen in den Schulen unseres Landes eingesetzt. Und im Klartext heißt es zum Beispiel, dass die Regionale Schule und das 12-JahresAbitur nicht nur eingeführt, sondern auch ausfinanziert werden.
Zweitens. Die 100-prozentige Unterrichtsversorgung wird abgesichert und wir treffen Vorsorge, indem wir bis zu 80 Planstellen zusätzlich bereitstellen,
falls dies zur Vermeidung von Unterrichtsausfall notwendig wird.
Und drittens werden wir die vier kw-Vermerke bei den Schulämtern um ein Jahr verschieben, damit Mehrbelastungen bei der Umsetzung des Lehrerpersonalkonzepts bewältigt werden können. Aufgrund der aktuellen PISABildungsstudie, die zurzeit in der Öffentlichkeit stark diskutiert wird, werden wir auch in Mecklenburg-Vorpommern zu Schlussfolgerungen für die Schulpolitik kommen müssen. An dieser Stelle nur so viel, Schuldzuweisungen helfen uns dabei nicht weiter. Wir brauchen konstruktive Vorschläge und Ansätze für die Lösung der nächsten Jahre.
Eine der wichtigsten Bildungsinvestitionen für die Zukunft ist die Multimediainitiative Schule innerhalb des Zukunftsfonds. Für über 15 Millionen Euro werden die Schulen unseres Landes in den kommenden zwei Jahren mit neuen Computern ausgestattet, nach Beendigung des Programms mit weiteren 8 Millionen Euro. In den Jahren 2004 und 2005 werden wir einen IT-Ausstattungsgrad haben mit circa 20.000 neuen Computern an unseren Schulen. Damit werden wir sicherlich in Deutschland Spitze sein.