Jürgen Stadelmann
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Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Sachse, ich will Ihnen nichts unter
stellen, aber Notstände sind ja immer gut für den Wahlkampf. Vielleicht kommt auch noch ein Hochwasser. Das lockert die ganze Sache zur Wahl noch etwas auf und fegt vielleicht das eine oder andere noch hinfort oder auch nicht.
Zum Thema möchte ich sagen - das haben wir auch schon von den Vorrednern gehört -, wie gut sich die Entsorgungswirtschaft bei uns in Sachsen-Anhalt im Zuge veränderter Rahmenbedingungen durch die TA Siedlungsabfall und die Abfallablagerungsverordnung entwickelt hat.
Die Deponierung unbehandelter Abfälle auf Deponien ist zu Ende. Stattdessen haben wir nunmehr eine Reihe von modernen Abfallbehandlungsanlagen und darunter vor allem Müllverbrennungsanlagen. Ein Desaster für den Landeshaushalt wie etwa bei der Abwasserfrage haben wir vermieden, indem wir konsequent auf private Investitionen ohne staatliche Förderung und Subventionen gesetzt haben, wie es Frau Ministerin Wernicke auch schon gesagt hat.
Dieses Konzept ist für Hausmüll auch sehr gut aufgegangen. Wie gesagt, für Hausmüll und nur für diesen ist die öffentliche Hand zuständig. Die Kapazitäten dafür übersteigen inzwischen rechnerisch das Aufkommen an Hausmüll im Land, aber unsere Anlagen leisten eben auch einen Beitrag zur Entsorgungssicherheit in Thüringen, Sachsen und Niedersachsen. Dieses ist gewollt, weil damit bei uns eine Wertschöpfung stattfindet und Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt gesichert werden. Diese gute Entwicklung setzt sich mit geplanten bzw. - wir haben es gehört - im Bau befindlichen Anlagen fort.
Allerdings muss man bei der Frage der Gewerbeabfälle noch einen technischen Aspekt wissen, nämlich den, dass diese Anlagen, die wir im Moment haben, Rostfeuerungsanlagen sind, die im Gegensatz zu den weitaus teureren Verfahren mit der Wirbelschichtverbrennung nur bis zu einem bestimmten Anteil mit hochkalorischem Gewerbemüll beschickt werden können. Dadurch hat sich das Problem des gewerblichen Abfalls noch verschärft und wir sind an dem Punkt angelangt, an dem wir eine gewisse Zwischenlösung schaffen und eine Phase überwinden müssen, indem die vertraglich nicht gebundenen Abfälle aus dem Gewerbe, die diese Überkapazität darstellen, so lange zwischengelagert werden, bis sie einer Verbrennung zugeführt werden können.
Die Landesregierung hat schon vor einiger Zeit erkannt, dass dieser Zustand eintreten wird, und arbeitet gemeinsam mit der Entsorgungswirtschaft an befristeten Übergangslösungen. Diese dürfen aber nicht die neuen Strukturen der Abfallwirtschaft gefährden. Auch Billiglösungen, die uns auf einen Stand von vor dem 1. Juni 2005 zurückwerfen und die Umwelt belasten würden, dürfen wir nicht zulassen. Finanzielle Risiken wie die spätere Beräumung von Abfalllagern, deren Betreiber insolvent werden, müssen vom Land ferngehalten werden.
Gefragt sind also technisch moderne Lösungen, aber zeitlich befristet; denn wir alle wissen aus Erfahrung: Nichts hält so lange wie eine Übergangslösung. Der Druck, etwas zu tun, muss also aufrechterhalten bleiben.
Die Landesregierung hat die Weichen in der Abfallwirtschaft langfristig richtig gestellt. Der Landtag sollte jetzt auch den Weg für die Lösung der Übergangsprobleme unterstützen. Den Bericht der Landesregierung dazu erwarten wir im Ausschuss für Umwelt sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Ich bitte daher um Zu
stimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Sachse, eine kurze Frage. Ist Ihnen bekannt, ob irgendwo ein Antrag vorliegt für ein Zwischenlager für gewerblichen Abfall?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bei dem Umweltinformationsgesetz gezeigt, dass wir als Parlament in der Lage sind, zügig und gründlich zu arbeiten. Der uns von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt die entsprechende EURichtlinie und das zugehörige Bundesrecht im Verhältnis 1 : 1 um. Damit wird dem Grundsatz Genüge getan, nach dem schlanke Gesetze und Deregulierung modernes Regierungshandeln bestimmen sollen.
Wir sind uns alle einig, dass mit diesem Gesetz der Umgang mit dem demokratischen Grundrecht der Informationsfreiheit für den Bürger nun auch gesetzlich eindeutig geregelt ist. Ich halte es inhaltlich für völlig ausreichend, was die so genannten informationspflichtigen Stellen betrifft. Eine nochmalige Aufzählung in dem Landesgesetz zusätzlich zur Benennung im Bundesgesetz würde eher verwirren denn hilfreich sein, weil die Gefahr besteht, Stellen nicht zu benennen bzw. neue informationspflichtige Stellen zu erfinden.
Zu dem teilweise erhobenen Vorwurf, dass das Gesetz zusätzliche Verwaltungskosten durch die Informationsbeschaffung bei den informationspflichtigen Stellen verursacht, muss man wissen, dass die informationspflichtigen Stellen nur die Informationen geben, über die sie ohnehin bereits verfügen, und dem Bürger dabei helfen, die richtigen Informationen von den richtigen Stellen zu erhalten.
Dieses wird mit der Zeit ganz von selbst auch zu einem Informationsaustausch zwischen diesen Stellen führen. Man weiß besser, was andere an Informationen alles vorhalten und was an Daten dort vorhanden ist. Damit kann es durchaus zu einer neuen Qualität des diesbezüglichen Verwaltungshandelns kommen. Der Vorwurf ist also unbegründet.
Ebenso unbegründet ist die Forderung, nunmehr einen Umweltbericht des Landes vorzulegen. Ganz abgesehen davon, dass die EU-Richtlinie diesbezüglich, Herr Oleikiewitz, nur eine Kannbestimmung enthält, haben wir meiner Meinung nach genügend Berichte der Landesregierung und insbesondere aus dem Ressort MLU.
Es macht wenig Sinn, diese nochmals zusammenzufassen, da der interessierte Bürger bzw. die Umweltverbände und Unternehmen ohnehin nur an Fachinformationen interessiert sind. Die Unternehmen aus der Chemiebranche benötigen zum Beispiel nicht unbedingt Informationen aus dem Jagd- und Forstwesen, die Naturschützer im Harz haben gewiss ein geringeres Interesse am Zustand der Elbe als zum Beispiel die Menschen, die
direkt hinter den Deichen leben. Somit sagen wir, jedem die Information, die für ihn wichtig ist und das in einer nachvollziehbaren Berichtsstruktur. Ein dicker Wälzer Umweltbericht sieht dabei vielleicht gut aus, bringt aber der Sache Umweltschutz gar nichts.
Im Zusammenhang mit der Gebührenordnung möchte ich die Gelegenheit nutzen, darauf hinzuweisen, dass die allgemeine Gebührenordnung des Landes in kürzeren Abständen als bisher nach dem Preisindex aktualisiert werden sollte. Ich verstehe die Kolleginnen und Kollegen nicht, die im Umweltausschuss zu hohe Gebühren für die Bereitstellung von Informationen bemängeln und andererseits im Finanzausschuss das Haushaltsdefizit beklagen. Wir haben in diesem Hause alle eine Verantwortung für den Landeshaushalt. Deshalb sage ich, die Gebühren im Zusammenhang mit dem Umweltinformationsgesetz sind völlig in Ordnung und angemessen.
Ich bitte ebenfalls um Ihre Zustimmung zu diesem guten und wichtigen Gesetz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, Kolle
ge Kasten, auf welchem Planeten Harz Sie leben, jedenfalls nicht in dem Harz, den ich kenne und den ich erlebt habe.
Ansonsten will ich dazu gar nichts weiter ausführen.
- Ja, wahrscheinlich hat er es mit Hartz IV verwechselt. - Wie gesagt, ansonsten möchte ich zu der Rede meines Vorredners nichts weiter ausführen. Ich denke, diese Ausführungen disqualifizieren sich selbst.
Gefreut hat mich die Rede des Kollegen Oleikiewitz. Das muss ich hier sehr deutlich sagen. Ich denke, im Gegensatz zu dem, was wir von Herrn Kasten gehört haben, ist die Gesetzesberatung, zumindest was die Gesetze zum gemeinsamen Nationalpark betrifft, im Umweltausschuss sehr konstruktiv gelaufen und es ist ausführlich diskutiert worden.
Ich denke, das Ergebnis kann sich sehen lassen.
„Mit dem Zusammenwachsen der Nationalparke wird nicht nur die künstliche Trennung des Naturraumes überwunden, der gemeinsame Nationalpark ‚Harz’ ist ein Symbol für die Überwindung der deutschen Teilung.“
So Ministerpräsident Wulff und Ministerpräsident Professor Böhmer übereinstimmend bei der Unterzeichnung des Staatsvertrages in Wernigerode. Hier wächst also im wahrsten Sinne des Wortes zusammen, was zusammengehört.
Im Mai 2004 hatten sich die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in Wernigerode auf die Errichtung eines gemeinsamen Nationalparks verständigt. Bereits im August 2004 wurde der erste Staatsvertrag zwischen den beiden Ländern unterzeichnet. In der Präambel war dort die Vision eines einheitlichen Nationalparks formuliert. Der Prozess des Zusammenwachsens war geregelt.
Durch die neuen, weitgehend gleich lautenden Nationalparkgesetze und den jetzt unterzeichneten Staatsvertrag wird die Vision nun Realität. Der Staatsvertrag regelt endgültig, dass der gemeinsame Nationalpark die Bezeichnung „Nationalpark Harz“ trägt und dass der Hauptverwaltungssitz Wernigerode ist. Wie viele Arbeitsplätze damit zusammenhängen, hat Frau Ministerin Wernicke schon bei der Beantwortung der Anfrage des Kollegen Kasten klargestellt. Darüber hinaus trifft der Staatsvertrag Regelungen zur Bildung des gemeinsamen Nationalparkbeirats und des wissenschaftlichen Beirats. Es werden Eckpunkte für einen Nationalparkplan und einen Wegeplan vorgegeben.
Es ist nun an uns und insbesondere an den Kollegen des Landtages, die aus der Region Harz kommen, sich vor Ort zu engagieren und diesen Nationalpark mit Leben zu erfüllen. Ich wünsche mir für alle Beteiligten von dieser Stelle aus, dass der Nationalpark Harz eine Erfolgsstory wird, ein Erfolg sowohl für die wunderbare Naturlandschaft Harz als auch für die Wirtschaftsregion Harz. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich mit dem eigentlichen Redebeitrag beginne, möchte ich noch zwei redaktionelle Hinweise zu unserem Änderungsantrag für das Protokoll ansagen. Anlage 3 - das ist Nr. 17 des Änderungsantrages - wird unter Punkt II - Erhaltungsziele - wie folgt geändert: In Nr. 1 wird das Wort „unverändert“ durch folgende Formulierung ersetzt: „allgemeine Erhaltungsziele für Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG“.
Eine zweite Änderung: Unter Nr. 18 ist für Anlage 4 Folgendes einzufügen: „III. - unverändert.
Ich gebe Ihnen das im Anschluss noch einmal schriftlich. - Jetzt zum eigentlichen Redebeitrag.
Meine Damen und Herren! Heute ist ein historischer Tag. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beschließen zwei Landtage einen weitestgehend gleich lautenden Gesetzestext für einen Länder übergreifenden Nationalpark. Das Gesetz ist die Grundlage für den gemeinsamen Nationalpark Harz, der aus den beiden bestehenden Nationalparken Harz in Niedersachsen und Hochharz in Sachsen-Anhalt zusammengeführt wird. Damit werden fast 25 000 ha einmaliger Naturraum im Herzen Deutschlands einer gezielten Entwicklung der Natur und - was für die Region Harz von besonderer Bedeutung ist - auch einer gemeinsamen wirtschaftlichen Entwicklung zugeführt.
Der Nationalpark ist ein enorm wichtiger Standortfaktor für den ganzen Harz, ein so genannter weicher Wirtschaftsfaktor, aber einer mit prägendem Charakter. Der ganze Harz wartet auf dieses Gesetz, und das leider schon viel zu lange.
In den vergangenen Wochen hat unsere Fraktion intensiv an dem vorliegenden Gesetzestext gearbeitet. Als die Beschlussvorlage unseres Umweltausschusses vorlag und es auch von niedersächsischer Seite ein solches
Dokument gab, haben wir sofort Kontakt mit unseren niedersächsischen Kollegen aufgenommen und gemeinsam mit ihnen über die beiden Beschlussvorlagen bzw. Gesetzentwürfe diskutiert. Das Ziel bestand darin, durch die Schaffung einer Win-win-Situation zunächst für beide Seiten weitgehend gleich lautende Gesetzestexte zu erarbeiten.
Es gab zum Teil sehr konträre Ansätze, nicht bezüglich des gemeinsamen Ziels, wohl aber hinsichtlich des Weges zu diesem Ziel. Während wir die Bildung eines gemeinsamen Nationalparks durch das Gesetz und anschließend die Organisation lediglich durch einen Staatsvertrag favorisierten, waren die Niedersachsen unter anderem wegen bereits erwähnter verfassungsrechtlicher Bedenken der Meinung, dass im gemeinsamen Gesetz das geregelt werden soll, was in einem durch Staatsvertrag aus beiden Nationalparken entstehenden neuen gemeinsamen Nationalpark zu regeln ist. Dies lag unter anderem daran, dass der Nationalpark Harz in Niedersachsen anders organisiert ist als unser Nationalpark Hochharz, zum Beispiel hinsichtlich des Beirates.
Es ist wichtig, an dieser Stelle zu erwähnen, dass unser heute vorliegender Änderungsantrag keine materiellen Änderungen zur Beschlussvorlage unseres Umweltausschusses enthält. Es sind lediglich formale Änderungen, die die Bedenken der niedersächsischen Seite hinsichtlich des gemeinsamen Gesetzestextes ausräumen, insbesondere was die Abgrenzung der Inhalte des gemeinsamen Gesetzes zu dem Staatsvertrag, der uns als Entwurf vorliegt, betrifft.
Die Verhandlungen waren nicht einfach. Bei solchen Gesprächen gibt es immer ein Geben und Nehmen. Aber ich denke, wir haben mit dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag unser Ziel erreicht. Beim Naturschutz werden auf beiden Seiten keine Abstriche gemacht. Für uns war es insbesondere wichtig, dass der Beirat nicht im Staatsvertrag, sondern in dem von den Landtagen zu beschließenden Gesetz verankert wird. Der neue Nationalpark Harz braucht die Herzen und Köpfe der Menschen vor Ort. Deswegen ist es wichtig, dass wir als Landtag dem Beirat die gesetzliche Legitimation für seine Arbeit geben. So wird das Gesetz mit Leben erfüllt.
Zum Schluss noch ein paar Anmerkungen zum Theaterdonner von der Opposition, insbesondere der Fraktion der Linkspartei.PDS: Wir konnten im Vorfeld nicht bemerken, dass andere Fraktionen so intensiv wie wir mit den Kollegen im Niedersächsischen Landtag über das Gesetz gesprochen haben, obwohl alle die gleichen Informationen hatten. So wie Sie auch jetzt wieder mit dem Gesetz umgehen, zeigt es allen ganz deutlich - ich hoffe, dass das ganz besonders die Menschen im Harz sehen -, warum Sie mehr als acht Jahre lang nichts für den Harz zustande gebracht haben.
Wir lassen uns von diesem Weg nicht abbringen, auch nicht durch Stimmungsmache, Halbwahrheiten und Lügen, die zum Teil veröffentlicht worden sind, und werden uns weiter mit voller Kraft für den Harz einsetzen - zusammen mit unseren Kollegen aus Niedersachsen.
Der Landtag von Niedersachsen hat dem Gesetzentwurf gestern einstimmig zugestimmt - ich sage ganz deutlich: einstimmig -, und zwar in einer Fassung, die weitgehend dem Gesetzentwurf in Sachsen-Anhalt entspricht, wenn unser Änderungsantrag angenommen wird.
Ich bitte Sie alle, unserem Änderungsantrag und der so geänderten Gesetzesvorlage zuzustimmen und den Harzern damit zu zeigen: Wir haben verstanden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Kollege Oleikiewitz, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie meine Telefonnummer kennen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann meine Rede nicht zu Protokoll geben, weil noch beantragt werden muss, dass die Gesetzesvorlage zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen wird. Ansonsten gibt es der Rede von Frau Ministerin Wernicke inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Ich möchte aber aus diesem Anlass trotzdem kurz einen Bericht aus einem Land geben, in dem es kein Umweltinformationsgesetz gab. Ich sehe einmal in die linke Richtung.
Mitte der 80er-Jahre war ich für einige Kläranlagen im heutigen nördlichen Sachsen-Anhalt zuständig. Ich habe auch Kinder über diese Kläranlagen geführt, um ihnen den Umweltgedanken nahe zu bringen. Am Ablauf dieser Kläranlage habe ich ihnen auch erzählt, was bei einem Stromausfall passiert, nämlich dass dann die toten Fische aus der Jeetze gesammelt werden, damit sie die Grenze nicht überschreiten können.
Am nächsten Tag durfte ich bei der SED-Kreisleitung antanzen. In einem verdunkelten Raum wurde eine Lampe auf mich gerichtet. Nach der hochnotpeinlichen Befragung war der Staatsfeind geboren. Es folgten Telefonabhörungen und Hausdurchsuchungen in Abwesenheit.
Ich möchte sagen: Man muss die Wichtigkeit des Gesetzentwurfes, der heute eingebracht wurde, auch unter diesem Aspekt sehen.
Es gibt einen zweiten Aspekt, den wir beachten sollten. Die Umweltinformation dient natürlich auch dazu, in der Bevölkerung die Sensibilität und die Akzeptanz für den Umweltschutz allgemein zu erhöhen bzw. überhaupt am Leben zu erhalten. Daher ist es sehr wichtig, dass in dem Umweltinformationsgesetz auch die aktive Umweltinformation enthalten ist. Das heißt, es können Behörden, aber auch Wasserverbände usw. aktiv auf die Bürger zugehen und über ihre Umweltaktivitäten berichten.
Noch einmal: Die Freiheit der Information ist ein Grundrecht in unserer freiheitlichen Demokratie. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir ein solches Gesetz haben.
Wir müssen den Gesetzentwurf, weil wir ohnehin im Zeitverzug sind, möglichst schnell durch die Gremien bekommen. Wir werden demnächst eine Anhörung durchführen und anschließend das Gesetz zeitnah umsetzen. Ich wünsche uns eine zügige Beratung und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie es bemerkt haben; aber wir haben bereits gestern fast den ganzen Tag lang über den ländlichen Raum geredet. Auch heute befasst sich unsere Tagesordnung wieder überwiegend mit Themen aus diesem Bereich. Das betrifft insbesondere Probleme der Landesentwicklung und der finanziellen Ausstattung. Insofern ist dieser Tagesordnungspunkt mit dem letzten Tagesordnungspunkt für heute eng verbunden, in dem es speziell um die Auswirkungen der demografischen Entwicklung im Zusammenhang mit der EU-Förderung geht. Ich werde ebenfalls noch darauf zu sprechen kommen.
Die Debatte über die Krise der Europäischen Union hat uns gezeigt, welche Probleme auf uns zukommen. In diesem Zusammenhang stehen auch die Aussagen von Herrn Dr. Daehre in seiner Regierungserklärung zur Mobilität und Entwicklung der Infrastruktur. Dies alles hängt zusammen - das ist auch nicht verwunderlich; wir haben
es bereits gehört -, ist doch unser Land zu über 80 %, sowohl was die Fläche als auch was die Einwohnerzahl anbetrifft, unter dem Begriff „ländlicher Raum“ zu subsumieren.
Vieles ist dazu schon gesagt worden. Es herrscht im Grunde genommen auch Einigkeit darüber, wie wir vorgehen wollen. Verdeutlicht worden ist das schon in der Beantwortung der Großen Anfrage der Kollegen der SPD-Fraktion durch Frau Ministerin Wernicke und in den Beiträgen meiner Vorredner. Dies betrifft aber noch viele andere Tagesordnungspunkte unserer Sitzung.
Unsere Fraktion setzt sich mit der Entwicklung des ländlichen Raumes intensiv und umfassend auseinander. Wir haben insbesondere die Fragen der Raumordnung und der ländlichen Entwicklung im Zusammenhang betrachtet. Ein Ergebnis unserer Arbeit ist das so genannte Bürgerlandpapier, das unsere Erkenntnisse und Ergebnisse als eine Art Status quo und Handlungsorientierung zusammenfasst. Es geht uns darum, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen, dabei jedoch keine düsteren Zukunftsszenarien als Worst Case zu entwerfen, sondern den Menschen in unserem Land, im ländlichen Raum Perspektiven aufzuzeigen.
Denn das, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, ist die Aufgabe, die wir haben. Impulse für Perspektiven und Lösungsansätze müssen aus diesem Hause kommen und nicht die Endzeitstimmung, die von einigen wohl mit Bedacht verbreitet wird.
Die Bürger in unserem Land schauen auf uns, auf ihre Vertreter in der Politik und erwarten, dass wir uns den Problemen stellen und Lösungen anbieten.
Meine Damen und Herren! Auf der strukturpolitischen Konferenz, die unsere Fraktion vor kurzem durchgeführt hat, haben es uns die Fachleute und Wissenschaftler ganz deutlich gesagt: Die demografische Entwicklung ist nicht aufzuhalten, wahrscheinlich nicht einmal zu stoppen, allenfalls in ihren Auswirkungen abzubremsen. Wir wissen unter anderem aus der Studie von Frau Professor Dienel: Nicht einmal die beste staatliche Kinderbetreuung in Deutschland hält die jungen Menschen, insbesondere die jungen Frauen in unserem Land.
Es ist eine Vielzahl von Faktoren, die zur Abwanderung führen. Besonders betroffen von dieser Ausdünnung ist nun einmal der ländliche Raum mit seinen kleinen Gemeinden und Dörfern, eine Ausdünnung - das wurde bereits gesagt -, die nicht nur die Anzahl der Einwohner betrifft, sondern alle Lebensbereiche, ja das gesamte soziale und kulturelle Umfeld und jeden Bereich der Infrastruktur und des öffentlichen Lebens erfasst.
Wir als Land werden die Globalisierung der Wirtschaft und der Finanzmärkte nicht aufhalten. Gegen die weltweite Verknappung und Verteuerung der Ressourcen und gegen den Trend einer immer älter werdenden Bevölkerung können wir nichts, aber auch gar nichts tun. Trotzdem sage ich: Deutschland und insbesondere Sachsen-Anhalt muss weiter ein Land bleiben, in dem es sich zu arbeiten und zu leben lohnt, in dem es sich lohnt, seinen Kindern eine Perspektive aufzuzeigen.
Weil das Thema doch sehr komplex ist, möchte ich nur einige wenige Konsequenzen aufzeigen, die wir in der
Politik umzusetzen haben, wenn wir die vor uns liegenden Aufgaben lösen wollen.
Das Selbstverständnis der Raumordnung muss sich ändern. Zu den Aufgaben der Ausgewogenheit zwischen Ordnungs-, Ausgleichs- und Entwicklungsauftrag kommt der Auftrag der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Das heißt, es sind Mindeststandards zu setzen und es sind zumutbare Erreichbarkeiten zu definieren.
Die Abwägung von konkurrierenden Nutzungsansprüchen an den Raum muss die Kernkompetenz der Raumordnung bleiben. Das Folgende sage ich ganz bewusst, weil ich im Bereich der Umwelt tätig bin: Der Entstehung von umweltplanerischen Parallelwelten ist aktiv zu begegnen.
Die bekannten Eckpunkte der Raumordnung als Beitrag zu Wachstum, zur Sicherung der Daseinsvorsorge, als Management der räumlichen Ressourcen und der europäischen Integration sind zu erweitern. Aufgaben und nicht mehr Raumkategorien oder Raumtypen stehen im Vordergrund. Wachstum und Ausgleich müssen Gegenstand aller Leitbilder sein. Der Beitrag zum Wachstum muss so aussehen, dass nicht Starke gestärkt, sondern Stärken gestärkt werden.
Ihre Stärken findet jede Region für sich selbst heraus. Dazu können unter anderem die integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte beitragen. Die mit nur noch 43 Einwohnern pro Quadratkilometer dünn besiedelte Altmark ist hier durchaus vorbildlich aufgestellt und zeigt, was einige Regionen in unserem Land, wie zum Beispiel der Raum Aschersleben, noch vor sich haben.
Auch hierbei heißt es, voneinander zu lernen und die beste Praxis in Allgemeingut zu überführen. Alle Kräfte einer Region müssen gebündelt und vernetzt werden. Die gemeinsame Verantwortung muss erkannt und im gemeinsamen Interesse umgesetzt werden.
Wir haben dieses Prinzip „Konzentration in der Fläche durch Stärkung zentraler Orte“ genannt. Konzentrations- und Bündelungsprozesse sollen in der Fläche, aber nicht aus der Fläche heraus vollzogen werden. Eine ausgewogene Landesentwicklung kann nur durch ein Zusammenwirken des ländlichen Raumes mit den zentralen Orten, den großen Städten erreicht werden, nicht aber durch eine einseitige Fixierung auf nur wenige Regionen.
Die Ausprägung von Wertschöpfungsketten muss auch im ländlichen Raum möglich bleiben. Die von der Landwirtschaft dazu ausgehenden Impulse werden zukünftig noch an Kraft gewinnen und müssen daher gestärkt werden. Ich meine vor allem den Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten unter Berücksichtigung der Realisierung von alternativen Einkommensquellen wie der Biomasse, regenerativer Energiequellen, aber auch der Verarbeitung, Veredelung und Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Produkten.
Herr Kollege Krause sagte es bereits: Hier wurden in der Vergangenheit Arbeitsplätze geschaffen. Hier ergeben sich auch weiterhin interessante und viel versprechende wirtschaftliche Perspektiven.
Meine Damen und Herren! Es wird uns zunehmend schwerer fallen, die Daseinsvorsorge zu sichern. Jeder merkt jetzt schon, dass ohne Wirtschaftswachstum
und bei leeren öffentlichen Kassen nicht mehr viel läuft. Sollten die aktuellen Vorstellungen der Europäischen Kommission zur Finanzierung des operationellen Programms in der nächsten Förderperiode tatsächlich Wirklichkeit werden, werden unserem Land in den kommenden Jahren wahrscheinlich 20 % weniger Mittel der EU für die Strukturentwicklung zur Verfügung stehen. Bei ca. 3,5 Milliarden € in der laufenden Förderperiode wären dies mindestens 700 Millionen € weniger - 700 Millionen €!
Auch vom Bund können wir bei dem momentanen strukturellen Defizit von ca. 50 Milliarden € jährlich keinen Zuwachs an finanziellen Mitteln erwarten. Damit müssen wir umgehen. Das heißt, alle Transfers und Subventionen kommen nochmals auf den Prüfstand.
Ein Beispiel ist die Pendlerpauschale. In den neuen Bundesländern und gerade auch in Sachsen-Anhalt haben sich viele Arbeitnehmer auf weite Anfahrtwege zur Arbeit eingestellt. Unsere Bürger sind nicht träge, sie sind mobil und stehen früher auf.
Sollte nun die Pendlerpauschale völlig wegfallen, werden auch diese Bürger, Steuerzahler und Konsumenten unser Land verlassen. Deshalb muss es weiterhin einen Ausgleich für diejenigen geben, die längere Wege zur Arbeit in Kauf nehmen und nicht abwandern.
Ob in dieser Hinsicht alles beim Alten bleiben kann oder zum Beispiel nach Entfernungen gestaffelt wird, ist zunächst nebensächlich. Die völlige Abschaffung der Pendlerpauschale wäre allerdings ein sehr schlechtes Signal an die neuen Bundesländer und insbesondere an die Arbeitnehmer und Familienversorger im ländlichen Raum.
Schließlich muss bei der Problematik des ländlichen Raumes eine weitere Aufgabe angesprochen werden - ich bin meinen Vorrednern dankbar dafür, dass sie diese mittragen wollen -: der notwendige integrative, also ressortübergreifende Ansatz für Problemlösungen, den wir zukünftig angesichts der finanziellen Lage noch viel stärker in die Praxis umsetzen müssen.
Der ländliche Raum ist eine Einheit. In dieser Einheit müssen die Bereiche Raumordnung, Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung sowie Umwelt-, Sozial- und Bildungspolitik ineinander greifen, sich gegenseitig ergänzen und bestenfalls sogar potenzieren.
Mit diesem Ansatz können wir trotz der Verknappung aller Ressourcen, insbesondere des Geldes, immer noch eine so große Hebelwirkung erreichen, dass sich etwas bewegt. Daher ist die Bündelung aller Unterstützungen für den ländlichen Raum in einem ländlichen Entwicklungsfonds genau der Schritt in die richtige Richtung. Dies hat die Europäische Kommission erkannt und das wird auch in Sachsen-Anhalt zum Erfolg führen.
Die drei Ansätze der zukünftigen Förderpolitik, der regionale Ansatz, der integrierte Ansatz und der Bottom-upAnsatz, sind in der Antwort auf die Große Anfrage bereits ausführlich dargelegt worden.
Ich möchte abschließend dazu ergänzen, dass uns kürzlich bei einem Besuch in Brüssel bei der DG Regio sehr deutlich gemacht wurde, wie genau beobachtet wird, was zur Vorbereitung der neuen Förderperiode getan wird. Unser Land ist dabei gut aufgestellt und hat mit den durchgeführten Regionalkonferenzen den Bottomup-Ansatz aus der Sicht der Europäischen Kommission in vorbildhafter Weise umgesetzt.
Auf diesem eingeschlagenen Weg müssen wir nun konsequent bleiben. Wir entwickeln den ländlichen Raum weiter, darin bin ich mir ganz sicher. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Rothe, ich hätte eine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass es bei der Abstimmung über dieses Gesetz im Salzwedeler Kreistag nur eine einzige Gegenstimme eines fraktionslosen Kreistagsmitgliedes gab?
Parteiübergreifend gab es Zustimmung zu diesem Punkt.
Herr Krause, können wir denn zur Beratung in den Ausschüssen erwarten, dass von Ihrer Fraktion zu den Thesen auch Finanzierungsvorschläge kommen werden?
Eigentlich keine Nachfrage, sondern in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender im Kreistag vielleicht eine Richtigstellung auf die Anfrage meines Kollegen Herrn Reck: Das Problem der Jagdsteuer für die Kommunalaufsicht stellte sich insofern nicht, als dass wir die Haushalte bis zu diesem Jahr auch ohne die Jagdsteuer ausgleichen konnten. Das ist uns nicht nur mit der PDS, sondern auch mit der SPD gelungen. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schönen guten Morgen! Ich werde versuchen, trotz der bedeutungsschwangeren Stunde für Deutschland ein interessantes Kontrastprogramm zu bieten.
Ich hoffe, dass wir uns dennoch mit dem Thema beschäftigen können; denn es hat indirekt natürlich auch mit dem zu tun, was der Bundeskanzler in Berlin zurzeit gerade erzählt.
Als im vierten Quartal 1999 von der damaligen Landesregierung die Eier legende Wollmilchsau „Locale“ durch die Dörfer getrieben wurde, trauten so einige ihren Augen und Ohren nicht: Mensch, drei mal 30 % gleich 90 % - tolle Sache. Da müssen wir doch alle mitmachen.
In der Tat klang es zunächst einleuchtend, warum eine solche Initiative aufgelegt wurde. Locale sollte die Zielstellung der EU sicherstellen, dass ein Anteil der Strukturfördermittel für den ländlichen Raum aus den einzelnen Fonds EAGFL, ESF und EFRE konzentriert zum Einsatz kommt. Integrierte Entwicklungskonzepte, so genannte Locale-Projektbündel sollten eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt für immerhin mehr als zwei Millionen Einwohner initiieren, wobei ich ausdrücklich sage „initiieren“, weil über die Folgekosten damals nie geredet wurde.
Beteiligen konnten sich Verwaltungsgemeinschaften bzw. Zusammenschlüsse von Gemeinden zur Planung und Realisierung gemeinsamer Ziele, aber auch private Projektträger. Zielstellung der Landesinitiative waren oder sind - je nach Sichtweise; ich zitiere -:
„Verbesserung der Beschäftigungsstruktur, Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Erhöhung des Wohlstandes im ländlichen Gebiet,
Verbesserung der ländlichen Infrastruktur, Verbesserung des Umweltbewusstseins im ländlichen Raum“.
Als Vorteile sollten erreicht werden - ich zitiere weiter -:
„Verbesserung des Fördermittelmanagements, Vereinfachung der Fördermittelbeantragung, Präferenz bei förderfähigen Anträgen“.
Ich bitte Sie, sich diese Ziele und Vorteile auf der Zunge bzw. in den Ohren zergehen zu lassen; denn wir werden nachher noch einmal darauf zurückkommen.
Bis zum Jahr 2006 sollten dafür 130 Millionen € zur Verfügung stehen. Kommunale Projekte konnten bis zu 80 % - manche meinen noch heute, bis zu 90 % - ihrer Summe gefördert werden. Private Projekte konnten mit bis zu 40 % gefördert werden, wobei es für private Projekte einige Einschränkungen gab, die hier aber nichts zur Sache tun.
Kurzum: Durch den konzentrierten Mitteleinsatz sollten die besten Entwicklungskonzepte in den Verwaltungsgemeinschaften zum Erfolg geführt werden. Es muss an dieser Stelle vielleicht ergänzt werden, dass Locale von Anfang an als ein Versuch gedacht war, die Anforderungen der EU zum integrierten regionalen Einsatz der Strukturfonds zu erfüllen.
Wie wurde aus dem Versuch nun der Rohrkrepierer, den wir jetzt vorfinden? - Seitens der Landesregierung wurde verkündet, dass man nunmehr nicht alle Förderprogramme kennen müsse, um zu wissen, was gefördert werden kann. Dazu wurde eine Produktfibel von den Ministerien für Wirtschaft sowie für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt herausgegeben. Bei dem Wort „Fibel“ muss man schon an das Lernen denken. Man wollte aus diesem Programm ja auch lernen. Letztlich, denke ich, haben wir auch daraus gelernt.
Zunächst gehe ich noch einmal etwas näher auf den Verlauf der Initiative ein, damit verständlich wird, warum es nicht so weitergehen kann.
Das Programm Locale wurde gestartet. Es ging los. Zunächst war es erforderlich, dass sich mehrere Orte mit gleich gelagerten Problemen, Aufgaben und Zielen zusammenschließen und ein gemeinsames Entwicklungskonzept erarbeiten. Dies sollte auch zu arbeitsteiligen Lösungen führen. Die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes wurde als Planungsphase bezuschusst - Stichwort Gießkanne.
In den Monaten November und Dezember 1999 mussten kurzfristig die entsprechenden Anträge erarbeitet und beim zuständigen ALF eingereicht werden. Dann erhielt man für die Erstellung der Konzepte 90 % Förderung. Wenn man das Konzept spätestens bis zum 30. Juni 2000 einreichte, erhielt man immerhin noch 60 % Förderung.
Diese Zuschusshöhe verführte zu dem Trugschluss, dass auch die Projekte selbst später mit solchen Fördersätzen bezuschusst würden. Es erfolgte nicht, wie ursprünglich eigentlich vorgesehen, bei der Antragstellung bereits eine Auswahl, sondern alle Anträge für die Konzepterstellung wurden gefördert.
Bis zum 30. Juni 2000 sollte die Erarbeitung der Entwicklungskonzepte abgeschlossen sein. Dies war durch die Gemeinden selbst nicht zu bewerkstelligen. Also
wurden Planungsbüros, wie zum Beispiel die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, hinzugezogen. Zur internen Abstimmung des Projektbündels in den Verwaltungsgemeinschaften wurde eine Vollversammlung gebildet. Um die Interessen möglichst zahlreicher Bürger, Unternehmen und Einrichtungen zu berücksichtigen, wurden zusätzliche Gesprächsrunden mit den Gemeindegremien, Landwirtschaftsbetrieben, Direktvermarktern, touristischen Einrichtungen usw. durchgeführt.
Das danach entstandene Entwicklungskonzept umfasst neben einer detaillierten Stärken-Schwächen-Analyse eine Vielzahl von Einzelprojekten in den beteiligten Gemeinden für den Zeitraum 2000 bis 2006.
Nachdem diese ganzen Aktionen gelaufen waren, erfolgte die Auswahl der förderfähigen Konzepte für die Landesinitiative. Jetzt ging es also nicht mehr um die Konzepte an sich, sondern um deren Inhalt.
Man kann sich vorstellen - der eine oder andere in diesem Raum war vielleicht selbst an der Aktion beteiligt -, wie groß die Enttäuschung war, wenn man feststellen musste, dass das eigene Konzept nicht förderfähig war. Es war aber ganz einfach so, dass durch den „integrierten“ Ansatz die Verwischung der Grenzen der Förderfähigkeit nach dem EAGFL, EFRE und ESF quasi vorprogrammiert war, da damit der Sinn der Antragstellung für einen bestimmten Projektinhalt gezielt auf ein Förderprogramm eigentlich ad absurdum geführt wurde.
Um das Chaos komplett zu machen, wurden dann noch Schreiben an die Antragsteller verschickt, in denen ihnen die prioritäre Förderung zugesagt wurde. Ich kenne solche Schreiben. Man musste diese Schreiben ganz genau durchlesen.
Nach einem ersten Aufschrei der Verzückung musste man aber feststellen, dass darin stand, dass das Wirtschaftsministerium dem Antragsteller mitteilt, dass sein Projekt nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums für die prioritäre Einordnung geeignet sei. Dies habe das Wirtschaftsministerium dem Landwirtschaftsministerium mitgeteilt. - Und tschüs, kann ich nur sagen; denn das war's.
Zwar waren beim Landwirtschaftsministerium die entsprechenden EAGFL-Mittel eingestellt, allerdings beim Wirtschaftsministerium nicht die entsprechende Ergänzung aus dem EFRE und übrigens beim Sozialministerium auch nicht der Anteil in Höhe von 20 % für Locale aus dem ESF. Jedes Ministerium saß weiterhin auf seinen Fördertöpfen; denn Locale hatte nicht einen müden Euro mehr gebracht. Es sollte einfach nur umverteilt werden. Jeder sollte ein kleines Stück von seinem Kuchen abgeben.
Das Vorhaben des komplexen, integrierten Vorgehens war quasi gescheitert. Die Enttäuschung vor Ort war groß, der ganze Elan verpufft. Nun könnte man sagen: Aber zumindest im MLU waren Mittel vorhanden. Das ist richtig, aber dabei muss beachtet werden, welche Förderrichtlinien für die im MLU verwendeten EAGFL-Mittel einzuhalten waren. Eine Förderung wie mit EFRE oder EFS ist damit nicht möglich. Der Ansatz von Locale sollte aber gerade darin bestehen, die EAGFL-Mittel durch EFRE und ESF zu ergänzen, ohne dass die verschiedenen Fördervoraussetzungen aufgehoben werden.
Jeder, der das hört, merkt sofort, dass die versprochene Kumulation der Fondsmittel gar nicht möglich ist, weil
bereits seitens der EU Obergrenzen für die Förderung vorgegeben sind. Die Maximalförderung aus den einzelnen Fonds lässt sich nicht kumulieren. Dreimal 30 ist in diesem Fall nicht 90. Es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass sowohl die Anzahl der bewilligten Anträge als auch der Mittelabfluss nicht mehr als marginal sind, auch heute noch.
Eines ist klar: Die Entscheidung für die Förderung wird durch diesen „Mischfördertopf“ nicht erleichtert. Vielmehr wird sie für die Bearbeiter unheimlich verkompliziert; denn diese müssen aus dem Locale-Konzept herausfiltern, in welches Einzelkonzept der jeweilige Antrag hineinpasst.
Ich will eines klarstellen: Die Schuld für das verfehlte Vorgehen trifft eindeutig die ehemalige Landesregierung und nicht die jetzige, und zwar in drei Hauptpunkten: Erstens hat die alte Landesregierung die Initiative trotz unklarer Grundlagen aufgelegt; zweitens hat sie die entsprechenden Förderrichtlinien der EU nicht beachtet bzw. die eigenen nicht angepasst und drittens hat sie die Zusammenarbeit in den Strukturen der Verwaltung, insbesondere in den zuständigen Ministerien, nicht in den Griff bekommen.
Mit meinen bisherigen Ausführungen wollte ich klar machen, dass das Scheitern von Locale sozusagen systemimmanent war bzw. ist. Das Verdienst von Frau Ministerin Wernicke besteht darin, dass sie als Erste die Konsequenz daraus gezogen hat: Der Versuch Locale ist gescheitert. - Dazu müssen wir alle gemeinsam stehen. Nur das bringt uns die Wertschätzung der Akteure vor Ort zurück.
Wegen des Vertrauensschutzes sind die bewilligten Projekte allerdings zu Ende zu führen, mit allen Problemen, die damit zusammenhängen, wie zum Beispiel den Folgekosten. Ich kann auch nicht erkennen, wie die hehren Ziele der Initiative - ich habe sie vorhin bereits genannt - zum Beispiel durch die Rekonstruktion der Friedhofsmauer in der Gemeinde Schenkenhorst oder durch die Rekonstruktion des Kirchturms in Jeggau erreicht werden sollen. Damit, glaube ich, sind die Ziele der LocaleInitiative verfehlt worden.
Wie dem auch sei, es muss weitergehen. Wir sollten in den zuständigen Ausschüssen, ausgehend von den Erfahrungen mit Locale, die Entwicklung des ländlichen Raumes wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Als neuen Ansatz sollten wir uns an den Grundsatz der Subsidiarität halten.
Die Akteure vor Ort sollten zunächst realistisch - mit Ausrufezeichen - ihre Möglichkeiten hinsichtlich der Eigenmittel analysieren, ihre Prioritäten neu setzen und dann in den Schubladen der Fonds EFRE, EAGFL und ESF nach Fördermöglichkeiten suchen. Es sollte den potenziellen Antragstellern jedoch klar sein, dass die Folgekosten der Projekte nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Ich komme zum Ende. - Dabei können ihnen die Fachleute in den Landesbehörden helfen.
Anschließend sollte in einer Phase der Projektprüfung in der Region - dafür bieten sich meiner Ansicht nach die regionalen Planungsgemeinschaften an - ermittelt werden, ob die Vorhaben in die regionalen Planungsziele passen.
Wenn das Projekt von der Region grundsätzlich als förderfähig erkannt wird und an den regionalen Entwicklungszielen orientiert ist, sollte vom Land ausschließlich auf der Grundlage der vorhandenen Mittel entschieden werden, wer wie viel Fördermittel aus den Strukturfonds erhält. Auf diese Art kommen wir wieder zu klaren Strukturen und einigermaßen vernünftigen Bewilligungszeiträumen.
Wenn uns das nicht gelingt, erledigen sich die meisten Vorhaben bald von selbst. Damit würde ein nicht wieder rückgängig zu machender Schaden für die ländlichen Strukturen entstehen. Das neue Ziel muss sein: maximaler Effekt mit minimaler Bürokratie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, aber wie ich schon deutlich zu machen versucht habe, fängt der Fisch am Kopf an zu stinken.
Der Ansatz war grundsätzlich falsch. Es war ein Versuch; das habe ich gesagt und das erkenne ich an. Aus dem Versuch muss gelernt werden.
Den Bearbeitern wurde im Grunde genommen die Entscheidung über die Fördermittel erschwert, weil sie die Töpfe gar nicht mehr auseinander halten können, weil eine Vermischung entstanden war. Das war das ganze Problem. Ich will nicht sagen, dass sie nicht gearbeitet hätten, aber, wie gesagt, der Ansatz war grundsätzlich nicht richtig.
Frau Fischer, eine ganz einfache Frage. Sie sprachen davon, dass die Locale-Initiative für den ländlichen Raum gedacht ist. Nun reden Sie vom integrierten Ansatz. Mich würde einfach interessieren, wie viele Landwirte in dem schönen Dorf Laucha tätig sind.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oleikiewitz, es war sicherlich taktisch pfiffig, mit dem Umweltpreisträger Töpfer zu beginnen, um einen Konsens aufzubauen. Allerdings wurde dieses Gesetz von ihm im Jahre 1991 auf den Weg gebracht. Seitdem haben sich die Zeiten ganz gewiss geändert, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Auf die Verbraucher und Unternehmen in unserem Lande kommen nach der Einführung des Dosenpfandes ohne Zweifel nicht zu unterschätzende Mehrkosten zu. Allein bei der Einführung wird mit einem einmaligen Kaufkraftentzug in ganz Deutschland von 4 Milliarden € gerechnet. Wieder trifft Deutschland auf dem Tiefpunkt der wirtschaftlichen Entwicklung ein Gesetz aus dem Hause Trittin mit völlig falscher Richtung und absolut zur Unzeit.
Trotzdem einige Anmerkungen zu dem Thema. Sämtliche Einweggetränkeverpackungen sollen mit einer fälschungssicheren, maschinenlesbaren Kennzeichnung versehen werden. Das Getränkepfand soll durch einen einheitlichen Zuschlag auf Getränkeverpackungen - ausgenommen sind Wein-, Sekt- und Schnapsflaschen, warum auch immer - finanziert werden. An dieser Stelle gibt es wiederum eine Ausnahme, wie wir sie von anderen Gesetzen aus dem Hause Trittin bereits kennen.
Dieser Zuschlag ist vom Importeur oder vom Abfüller zu entrichten und im Preis an den Endverbraucher weiterzugeben. Auch die systembedingten Kosten der Industrie müssen an den Verbraucher weitergegeben werden.
Die Arbeitsgemeinschaft Verpackungen, in der Unternehmen des Handels, der Entsorgungs- sowie der Verpackungsindustrie vertreten sind, hat die Einführung des Dosenpfandes als eine Herausforderung erkannt und wohl oder übel angenommen. Die sich daraus ergebenden Chancen will die Wirtschaft bei allen vorhandenen Schwierigkeiten für sich nutzen, auch als Wettbewerbsvorteil in Europa.
Doch kommen wir damit schon zu einem großen Problem. Das ist eine Bedingung, die sich seit 1991 geändert hat. Deutschland nimmt an dieser Stelle wieder einmal völlig unnötig eine Vorreiterrolle ein. Schon melden sich unsere EU-Partner Frankreich, Österreich und Luxemburg und bringen förmlich ihre Bedenken bei der EU-Kommission gegen die Benachteiligung ihrer Unternehmen vor. Kritisch geäußert haben sich auch bereits Italien und Großbritannien. Dosen aus dem Ausland haben nämlich nicht die entsprechende Kennzeichnung für das Dosenpfand in Deutschland. Wenn sie diese erhalten sollen, bedeutet das Mehrkosten für die Hersteller, die diese auf die Verbraucher umlegen.
Herr Trittin glaubt doch nicht im Ernst, dass der Weinbauer in Südfrankreich das deutsche Dosenpfand mitfinanziert, wenn er sich in der Pause eine Büchse Mineralwasser gönnt. Was soll das eigentlich? Warum werden solche grundlegenden wirtschaftlichen Entscheidungen nicht vorab mit den Partnern in der EU abgestimmt?
Doch entscheidende Probleme mit dem Dosenpfand haben wir auch in Deutschland selbst. Das Dosenpfand zieht nämlich einmal mehr einen Rattenschwanz an Verwaltung und Bürokratie nach sich, den wir alle bezahlen müssen. Wenn man nur daran denkt, dass nur dafür
beim DSD - das bisher eigentlich beim Dosenrecycling zu aller Zufriedenheit funktioniert - eine zentrale Clearingstelle zu schaffen ist, die für den Ausgleich der eingenommenen und ausgegebenen Pfandgelder zwischen allen Verkaufsstellen von Getränken sorgen soll, sträuben sich mir die Nackenhaare.
Neben der Ökobilanz gibt es auch noch eine volkswirtschaftliche Bilanz, und die hat Vorrang. Wir können uns in Deutschland eigentlich solche Sachen nicht mehr leisten.
Wie meine Vorredner schon bemerkten, sind derzeit noch einige Gerichtsverfahren anhängig, die eine Verunsicherung des Marktes zur Folge haben. Die Einführung zum 1. Januar 2003 steht deshalb, wie bereits erwähnt, noch infrage. Die Fachleute von Handel und Getränkeindustrie haben zudem erst kürzlich eingeschätzt, dass für den Aufbau des Systems Dosenpfand mindestens neun Monate erforderlich sind.
Deshalb fordern Handel und Industrie von der Bundesregierung und von den für den Vollzug der Verpackungsverordnung zuständigen Landesregierungen, nach der abschließenden Gerichtsentscheidung und der Klärung nicht unerheblicher kartellrechtlicher Probleme erforderlichenfalls eine ausreichende Übergangsfrist zu gewähren. Hierin sollte unsere Landesregierung die Unternehmen unterstützen.
Noch ein kleines Schmankerl zum Schluss, das ich Ihnen nicht vorenthalten will. Sie können einmal mitrechnen. Die Produktion einer Dose kostet 14 Cent. Als Pfand bekommen Sie 25 Cent. Die Frage ist: Wie lange müssten wir, wenn wir eine landeseigene Dosenfabrik hätten, Dosen produzieren, um unser Haushaltsloch zu stopfen?
Wie aus den Ausführungen der Ministerin Frau Wernicke und an meinen wenigen Beispielen zu erkennen ist, besteht seitens der Bundesregierung dringender Handlungsbedarf. Darüber und über die entsprechenden Maßnahmen sollten wir uns von unserer Landesregierung berichten lassen.
Zu begrüßen gibt es eigentlich bei der ganzen Sache nichts. Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.