Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erster Satz: Verträge sind einzuhalten. Das betrifft auch die Deutsche Bahn. Sie hat dargelegt, dass es notwendig ist, diese Baumaßnahme mit einer Vollsperrung zu verbinden, und sich nicht nur mit dem Land Brandenburg, sondern auch mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern entsprechend verständigt. Ich teile diese Auffassung, weil die Alternative - Sie kennen das, Sie kommen aus dieser Region - viel, viel problematischer wäre.

Es steht der Termin 26. April 2013. Ich gehe davon aus, dass die Bahn alle Anstrengungen unternimmt, diesen Termin einzuhalten. Trotzdem gibt es - deshalb auch die Mutmaßungen in der Lokalpresse - Verzögerungen im Bereich Nassenheide. Dort ging es um ein Klageverfahren und um Munitionsberäumung. Trotzdem gebe ich nicht gleich grünes Licht bezüglich einer Verlängerung. Vertrag ist Vertrag, und ich erwarte von der Bahn außerordentliche Anstrengungen, um den Termin 26. April 2013 einzuhalten, weil die Menschen gerade auch in Ihrer Region auf einen leistungsfähigen schienengebundenen Personennahverkehr angewiesen sind; das gilt auch für die Strecke Berlin-Rostock.

Herr Krause hat Nachfragen.

Vielen Dank für diese Antwort. Nun wissen wir alle - wir können es tagtäglich im Verkehr erleben -, dass die Bahn manchmal Schwierigkeiten hat, ihre Verträge einzuhalten - aus ganz unterschiedlichen Gründen.

Deswegen möchte ich kurz nachfragen, ob Ihnen Erkenntnisse vorliegen, dass die Verzögerungen in Nassenheide bereits jetzt zu einem Verzug führen, der nicht aufzuholen ist, oder ob es trotzdem möglich ist, den Termin 26. April einzuhalten.

Es ist mir von der Bahn bisher nicht angezeigt worden, dass es einen Verzug gibt, der nicht aufzuholen wäre. Aber selbstverständlich wird dies von meiner Fachabteilung ständig beobachtet, weil ich großes Interesse daran habe, dass dieser Termin eingehalten wird.

Vielen Dank. - Wir wünschen der Bahn einen milden Winter und kommen zur Frage 1144 (Weiterleitung der Mittel für Grundsicherung), gestellt vom Abgeordneten Schierack.

Der Deutsche Bundestag hat am 08.11.2012 die zweite und dritte Stufe der Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund verabschiedet. Damit übernimmt der Bund im Jahr 2013 insgesamt 75 % und ab dem Jahr 2014 vollständig die kommunalen Aufgaben.

Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erklärten unter anderem dazu:

„Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder die Mittel vollständig an die Kommunen weiterleiten. Mehrere Länder planen, einen Teil der Mittel, die sie selbst im stationären Bereich der Grundsicherung aufbringen, für sich zu behalten oder eine Verrechnung im kommunalen Finanzausgleich vorzunehmen.“

Ich frage die Landesregierung: Wird das Land Brandenburg in den Jahren 2013 und 2014 die Bundesmittel der Kostenübernahme für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig an die Kommunen weiterleiten?

Minister Baaske antwortet.

Herr Prof. Schierack, das machen wir jetzt schon. Ich könnte es mir ganz leicht machen und sagen: Wir haben auch nicht vor, diese Mittel im FAG zu verrechnen. - Aber wir verrechnen sie natürlich, weil die Kommunen ja Geld vom Bund bekommen, mit dem sie zum Beispiel Hilfe zur Pflege in einer stationären Einrichtung bezahlen, also für diejenigen, die dort Grundsicherung beziehen, wir aber auf der anderen Seite auch noch einmal die Grundsicherung für die stationäre Unterbringung erstatten.

Sie werden mir sicherlich Recht geben, wenn ich sage: Es kann nicht sein, dass die Kommunen für jemanden, der in einem Altersheim lebt, die Grundsicherung vom Bund und dazu noch einmal vom Land beziehen. Dass dann unsere Kostenerstattungen mit den Einnahmen des Bundes verrechnet werden, ist, meine ich, sonnenklar. Nichts anderes machen wir. Also, wir reichen das Geld weiter, verrechnen es aber natürlich mit den Summen, die wir ansonsten erstatten. Für den Bereich, für den die Kommunen Geld bekommen, erstatten wir die Kosten jetzt nicht und auch in Zukunft nicht.

Das hat bei der Kollegin Schier eine Frage ausgelöst.

Ich habe das gerade noch so geschafft. - Es ist doch aber so, dass der Bund die Mittel nicht an die Kommunen weitergibt. Wie läuft denn das praktisch? Die Gelder werden doch erst einmal an das Land gezahlt und das Land zahlt sie aus. Könnte man das nicht von vornherein verrechnen?

Das ginge sicherlich auch. Aber dann hätte ich Herrn Schieracks Frage zum FAG mit Ja beantworten müssen, das wollte ich nicht. Wir rechnen das spitz ab und sagen: Wenn jemand im Heim ist und es für ihn Geld vom Bund gibt, dann verrechnen wir das an dieser Stelle. Das kann man sicherlich so oder so machen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich sehe keinen weiteren Fragebedarf. Damit kommen wir zur Frage 1145 (Förderung von Horten), die der Abgeordnete Jürgens stellt.

Im Zuge der Inklusion wird zunehmend ein Problem bei der Förderung von Horten offenbar. Während Schulen für Kinder mit Behinderung eine entsprechende Förderung und oft auch einen entsprechenden Personalschlüssel bekommen, ist dies für Horte, in denen in der Regel die gleichen Kinder nach der Schule betreut werden, nicht der Fall. Hier stehen noch bundesgesetzliche Regelungen entgegen.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern wird sie auf Bundes

ebene aktiv, um eine entsprechende Fördermöglichkeit auch für Horte zu ermöglichen?

Vielen Dank. - Herr Minister Baaske vom MASF wird das aufklären.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege, die Horte unterliegen unserem Kita-Gesetz und werden genauso finanziert wie die Kitas. Das heißt, die Träger der Kindertagesstätte - sprich: die Gemeinden - erhalten durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zunächst einmal 84 % der Personalkosten erstattet, 50 % davon bezahlen wir. Der Rest sind in der Regel Elternbeiträge. Jetzt ist zu schauen, wie man damit umgeht, wenn in solch einer Einrichtung behinderte Kinder sind.

Ihre Frage trifft ja nicht nur auf behinderte Kinder in Horten zu, sondern auf viele andere Strukturen auch, in denen behinderte Kinder oder behinderte Erwachsene leben, arbeiten oder wie auch immer betreut werden. Für diese Personen - da sind wir sehr schnell bei der UN-Konvention und bei dem, wohin wir denken wollen - gilt jetzt in der Regel das Sozialhilfegesetz. Die Sozialhilfe schafft aber für privilegierte Einrichtungen Ausnahmen, wonach die Sozialhilfe unabhängig vom Einkommen helfen kann. Das ist zum Beispiel die Werkstatt für behinderte Menschen, das ist zum Beispiel auch die Schulbildung. Da organisiert der Staat, dass das Kind, egal mit welcher Behinderung, ohne Prüfung des Einkommens der Eltern in der Schule sein kann. Für solche privilegierten Einrichtungen kann also die Sozialhilfe helfen.

Das darf sie aber nicht beim Hort, denn der Hort gilt gemeinhin als ein Ort, in dem man sich trifft, geselliges Beisammensein pflegt. Er ist also keine Schule, keine Kinderbetreuung in dem Sinne und damit keine privilegierte Einrichtung im Sinne der Sozialhilfe. Jetzt muss man gucken, wie man das geheilt bekommt. Der Zustand ist unhaltbar - da haben Sie vollkommen Recht -, erst recht, wenn man sich anschaut, wie wir mit den Kindern umgehen, die nicht in einen Hort gehen - können, brauchen, wollen -, weil sie an einer Ganztagsschule sind. Die sind nachmittags in einer Schule und dann bezahlt es der Staat. Wenn keine Ganztagsschule da ist, müssen es die Eltern bezahlen. Das ist natürlich vollkommen falsch und verquer. Jetzt muss man gucken, was man machen kann.

Es gibt zwei grundsätzliche Möglichkeiten, wie man da herangehen kann. Die eine ist, dass man sagt: Liebe Leute, wenn ihr Inklusion ernst meint, dann muss dieses Kind im Hort genauso wie in jeder anderen Einrichtung betreut werden - natürlich mit einem höheren Aufwand - wie jedes andere Kind. Das heißt: Hier müsste sich der Träger zusammen mit dem Land, zusammen mit den Kommunen bemühen und in einem Hort unabhängig von der Sozialhilfe, unabhängig davon, welche Einkommensprüfungen stattfinden, dafür sorgen, dass zusätzliche Betreuungsstunden für ein behindertes Kind abgegeben werden. Das wäre die eine Variante, wenn man in diesem System und sehr inklusiv denkt.

Man kann natürlich auch versuchen - das ist die Debatte, die wir zurzeit in Deutschland führen -, so etwas über ein Bundesteilhabegesetz zu klären. Im Fiskalpakt hat sich ja der Bund bereit erklärt, ein Bundesteilhabegesetz zu schaffen, das Einglie

derungshilfeleistungen erleichtern soll. Da gibt es aber noch keine klaren Vereinbarungen, zum Beispiel zu dem Sachverhalt, ob wir dann eine Einkommensprüfung durchführen oder nicht oder ob dieses Gesetz unabhängig vom Einkommen für den Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung leistet. Das wäre der beste Fall, würde aber immer noch dafür sorgen, dass im Falle eines Hortes wiederum Sozialhilfe, dann allerdings einkommensunabhängig, geleistet würde.

Sie merken, das ist alles nicht ganz einfach. Sie merken aber auch, wir wollen uns ein bisschen davon abkoppeln, ob wir bundesweit im nächsten oder übernächsten Jahr eine Lösung finden. Wir brauchen bald eine Lösung. Deswegen gibt es in der Landesregierung seit einigen Monaten die Arbeitsgruppe Hort, geführt durch unseren Landesbehindertenbeauftragten Herrn Dusel. Andere Ressorts machen mit. Ich hoffe, dass wir möglichst zeitig im Laufe des nächsten Jahres einen Vorschlag machen können, wie wir mit der Problematik umgehen, und dafür sorgen, dass die Eltern, die behinderte Kinder in den Hort geben wollen, nicht ins eigene Portemonnaie greifen müssen, um die Betreuungsleistung für diese Kinder zu bezahlen. Das geht ja weiter: Ferienleistungen, Fahrdienste usw. All das muss man betrachten, wenn man tatsächlich will, dass diese Kinder auch die Möglichkeit erhalten, einen Hort in Brandenburg zu besuchen. - Vielen Dank.

(Beifall der Abgeordneten Lehmann [SPD])

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt Fragebedarf. Frau Abgeordnete Melior, bitte.

Herr Minister, wäre es nicht besser, eine einheitliche gesetzliche Grundlage zu haben, auf der wir mit all diesen Einzelfragen umgehen? Ich könnte zahlreiche Beispiele schildern, auch aus meinem eigenen Erleben, wo ich es auch als schlichtweg unhaltbar empfinde. Um auf die Ganztagsschulen zurückzukommen: Selbst bei der Ganztagsschule wird gesagt, vier Stunden Schulpflicht seien klar definiert, da gibt es auch die Einzelfallhelfer. Für alles, was darüber hinausgeht - Ganztag findet bei uns ja integriert statt, also dazwischen gibt es eine Stunde, die anders gestaltet ist, dann folgen wieder Deutsch oder Mathematik -, würden keine Einzelfallhelfer bereitstehen. Wäre dafür nicht eine einheitliche gesetzliche Regelung für alle auf der Bundesebene besser?

In der Tat. Darum gibt es auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel der „Großen Lösung“. Das ist der Versuch, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII, also für die Bereiche Kita, Jugendhilfe, Hort, eine Lösung zu schaffen, die die Eingliederungshilfe als Sozialhilfe und die Jugendhilfe zusammenführt, um deutlich zu machen: Wir wollen, dass die Kinder unabhängig von ihrem Behindertenstatus und unabhängig vom Portemonnaie der Eltern in diesen Einrichtungen den Grad der Betreuung erfahren, den sie brauchen. Wenn man das mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinbekäme, wäre es das Beste. Die Arbeitsgruppe gibt es, aber ich kann jetzt nicht sagen oder wann wir eine Lösung finden. Wir wollen einmal gucken, was wir im Vorgriff auf Landesebene gebacken bekommen. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister Baaske. - Wir kommen zur Frage 1146 (Asbest im Wegebau in der Gemeinde Märkische Heide), gestellt von Herrn Abgeordneten Jungclaus, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Presse war in den vergangenen Wochen mehrfach zu entnehmen, dass beim Wegebau in der Gemeinde Märkische Heide asbesthaltiges Baumaterial zum Einsatz kam. Die verseuchten Wege sollen alle von der Firma Tief- und Landschaftsbau GmbH Lübben gebaut worden sein. Mittlerweile ermittelt das Landeskriminalamt zu zwei Strafanzeigen von ortsansässigen Bürgern. Es wird befürchtet, dass insbesondere bei der Verarbeitung und beim Einbau arbeitsschutzrechtliche Vorschriften nicht eingehalten und dadurch Menschen erheblichen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt wurden. Auch gehen wohl aktuell Gefahren von den Wegen aus.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Informationen liegen ihr zur Herkunft und zur Verarbeitung des verbauten Asbests vor?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Für das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz antwortet Frau Ministerin Tack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jungclaus, in der Tat ist es so, dass in drei Wegen in der Gemeinde Märkische Heide unter Verstoß gegen umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften asbesthaltiges Recyclingmaterial eingesetzt wurde. Die Verwendung von Asbest ab einem Massegehalt von 0,1 % ist wegen der krebserregenden Wirkung dieser Stoffe ausdrücklich nicht erlaubt. Zuständige Überwachungsbehörde für diese Art illegaler Abfallentsorgung ist die Untere Abfallwirtschaftsbehörde, hier: der Landkreis Dahme-Spreewald. Das Landesamt für Arbeitsschutz ist informiert.

Nach den Untersuchungen des Landkreises werden die zulässigen Gehalte in den eingebauten Asbeststücken überschritten, im eingebauten und - ich sage es noch mal deutlich - unzulässig vermischten Material allerdings in zwei Wegen unterschritten. Entsprechende Ergebnisse für den dritten Weg stehen noch aus.

Gegen die Tiefbaufirma wird wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326 Strafgesetzbuch ermittelt. Seit dem 19. November dieses Jahres wird auf Veranlassung des Landkreises und in Abstimmung mit dem Landesamt für Arbeitsschutz der erste Weg zurückgebaut. Für die beiden anderen Wege will der Landkreis ebenfalls den Rückbau durchsetzen. Die zuständigen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden arbeiten hier eng zusammen und versuchen, mögliche Quellen zu ermitteln. Eine Zuordnung des Asbests zu einer konkreten Eintragsquelle ist aber unter anderem deshalb schwierig, weil mehrere Firmen Material für die Wegebaumaßnahmen geliefert haben und illegale Entsorgungsvorgänge sich nachträglich, wie wir wissen, nur schwer nachvollziehen lassen, da die erforderlichen Lieferscheine diesen ille

galen Vorgang in der Regel nicht ausdrücklich dokumentieren. Bislang liegen der Landesregierung demzufolge keine Erkenntnisse über die Herkunft des Asbests vor.

Ich verweise abschließend noch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage, die Herr Lakenmacher zu der Thematik gestellt hat.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Die Antwort war offensichtlich so umfänglich, dass es keine Nachfragen gibt. - Wir kommen demzufolge zur Frage 1147 (Joachimsthalsches Gymnasium Templin), gestellt von Herrn Abgeordneten Krause, Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Krause, Sie haben das Wort.

Vor ungefähr 100 Jahren ist das Joachimsthalsche Gymnasium in Templin gegründet und eröffnet worden. Es war über viele Jahrzehnte ein sehr bedeutender Bildungsstandort in der Region. Mittlerweile steht - wiederum fast mehrere Jahrzehnte - dieser sehr schöne Gebäudekomplex leer. Das Land Brandenburg entschied sich irgendwann, diesen Komplex zu verkaufen und hat das mittels einer Auktion getan. Der Erwerber legte dafür ungefähr 1,6 Millionen Euro hin und hatte auch ein Konzept, was mit dem Objekt passieren sollte. Es stellt sich heraus, dass dieses Konzept nicht umgesetzt werden kann. Jetzt gibt es aus der Region Stimmen, die sagen, das Land habe damit einen solch guten Preis erzielt, dass es „sich nicht aus der Verantwortung stehlen“ könne. Mich würde interessieren, inwieweit sich durch den Verkauf tatsächlich eine Verantwortung für das Land ergibt.

Für das MBJS antwortet Frau Ministerin Dr. Münch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, die Liegenschaft des früheren Joachimsthalschen Gymnasiums wurde im Jahr 2007 auf dem Weg einer Auktion veräußert. In der Antwort der Landesregierung vom November dieses Jahres auf die Kleine Anfrage 2424 von Herrn Burkardt haben wir den Sachverhalt bereits ausführlich dargestellt, auch die eigentliche Auflösung der Stiftung, die schon im Jahr 1956 erfolgte und auch juristisch nicht mehr angefochten werden kann.

Durch den Verkauf der Liegenschaft konnte dem Landeshaushalt ein Erlös in Höhe von rund 1 Million Euro zugeführt werden. Mit dem Verkauf hat der neue Besitzer die Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten übernommen; das haben Sie bereits dargestellt.

Ich verstehe, dass Kommunalpolitiker und Bürgerinnen und Bürger der Stadt Templin inzwischen mit großer Sorge auf diese Liegenschaft schauen, die zum Erscheinungsbild der Stadt Templin gehört. Seit 1996, nachdem die Nutzung als Schulgebäude beendet war, steht die Liegenschaft leer und verfällt zusehends. Der Erwerber hatte zwar ein Konzept vorgelegt, das unter anderem eine Bildungseinrichtung vorsah. Davon ist jedoch praktisch nichts umgesetzt worden.

Ich hatte in einem Gespräch vor einigen Wochen Gelegenheit, mich von der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Tem

plin aus erster Hand über den aktuellen Stand informieren zu lassen. Das große bürgerschaftliche Engagement für die Liegenschaft verdient wirklich großen Respekt. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass nach dem Verkauf keine weitere Verantwortung des Landes für die Entwicklung des Geländes besteht, so schwer das manchmal kommunizierbar sein mag. Mehr als das Angebot meines Hauses, das ich auch noch einmal wiederholt habe, bei der Errichtung beispielsweise einer Schule in freier Trägerschaft mitzuwirken, zu der es auch schon mehrere Anläufe gab, ist nicht möglich. Nichtsdestotrotz habe ich die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, im Rahmen eines Vereins unter Kontaktierung des Denkmalschutzes Konzepte zu entwickeln, was in einem solchen Fall möglich ist. Wir haben im Land Brandenburg mehrere Beispiele von Liegenschaften, die in einem ähnlich heruntergewirtschafteten Zustand waren, aber durch langjähriges Engagement von privater Seite und unter Nutzung staatlicher Fördermittel wieder in einen guten Zustand versetzt werden konnten. Aber dazu bedarf es eines Konzepts, was die Sanierung betrifft, und es bedarf vor allen Dingen eines sinnvollen Betreiber- und Nutzungskonzepts. Da müssen die Beteiligten entsprechend kooperieren und noch zuarbeiten. Das habe ich den Bürgerinnen und Bürgern, die sich sehr engagieren, mitgeteilt.

Ein Finanzierungsbeitrag aus dem Landeshaushalt oder eine Bürgschaft, von der die Bürgerinnen und Bürger auch sprachen, um die Liegenschaft als Schule in freier Trägerschaft zu entwickeln, ist allerdings ausgeschlossen. Eine Mitfinanzierung aus Landesmitteln kann es auch aus Gründen der Gleichbehandlung von Initiativen zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft nicht geben. - Vielen Dank.