wird – nicht nur der S-Bahnhof – und dass die Wriezener Bahn zwischen Lichtenberg und Ostbahnhof so saniert wird, dass die Stadtbahn an den Bahnhof Lichtenberg angeschlossen wird, so dass dort kein Kopfbahnhof mehr vorhanden ist? Wenn nein, welche Projekte haben Sie für die Schiene angemeldet?
Herr Abgeordneter Cramer! Nur die Erhöhung der Mittel wird nichts nützen, wenn die Bahn nicht in der Lage ist, sie auch auszugeben. Das ist eines der grundsätzlicheren Probleme. Die Mittel, über die das Land Berlin nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz verfügen kann, insbesondere zur Sanierung der Stadtbahn und des S-Bahnrings, sind von der Bahn bisher leider nicht in dem Maße ausgegeben worden. Wir sind der Auffassung, dass z. B. die Baumaßnahme Ostkreuz durch die UMTS-Mittel der Bahn abgedeckt werden muss. Insgesamt aber muss bei den Maßnahmen, die das Land Berlin betreffen, auch darauf geachtet werden, dass es nicht nur Maßnahmen sind, die über die Zuweisung an die Bahn finanziert werden, die im Land Berlin selbst stattfinden, sondern wir haben ein hohes Interesse daran, dass auch die Regionalbahnstrecken und Fernstrecken, die auf Berlin zulaufen, von der Investition begünstigt werden. Soweit es zusätzliche Mittel gibt, die nicht an die Bahn vergeben werden, sondern an die einzelnen Bundesländer, hielte ich es für sinnvoll, wenn die Finanzierung der S 21 bei den Mitteln berücksichtigt werden würde, die uns die Bundesregierung und der Bundestag zur Verfügung stellen.
Herr Senator Strieder! Ihre Aussage, dass es in Berlin keine Ortsumgehung gibt, weil wir eine Einheitsgemeinde sind, hat mich ein wenig erschüttert. Das Beispiel, das Sie selbst genannt haben, zeigt, dass das nicht so sein kann, sonst hätten Sie gar kein Geld ausgeben können. Deswegen meine Frage: Das größte Projekt einer Ortsumgehung in Berlin – das ist gemeinsamer Standard auch der Verkehrspolitiker der großen Koalition –, nämlich den Innenstadtbereich und die dort durchführenden Bundesstraßen im engeren Citybereich auf den so genannten inneren Ring zu verlegen, dessen einer Teil der B 96-Tunnel ist und dessen anderer Teil – Bernauer Straße, Skalitzer Straße etc. – in einem sehr schlechten Zustand ist. Hätten Sie nicht an dieser Stelle sehr gut die Bedingungen erfüllen können – Sanierung, 2. Verlegung von Bundesstraßen zur Umgehung eines historischen Ortskerns –, wäre es dort nicht sinnvoll gewesen, diese entsprechenden Mittel anzumelden?
Herr Abgeordneter! Dieses Programm heißt: „Ortsumgehung und substanzerhaltende Brückenmaßnahmen“. Im Rahmen einer Einheitsgemeinde gibt es keine innerstädtischen Ortsumgehungsstraßen. Eine Ortsumgehungsstraße zeichnet sich durch juristische Definition dadurch aus, dass sie links und rechts ein unbebautes Gebiet hat, denn sonst ist es eine Ortsdurchfahrt, wenn rechts und links gebaut ist. Ortsumgehungsstraßen innerhalb von Berlin gibt es nicht, Herr Abgeordneter! Die substanzerhaltenden Brückenbaumaßnahmen – das ist der Trog Beyschlagsiedlung, der in das Programm aufgenommen werden konnte.
Herr Senator! Sie sagten, dass diese Mittel nur für die Sanierung da seien. Ich sehe aber in einer Presseerklärung des Bundesministeriums, dass es um den schnellen Bau
von 125 zusätzlichen Ortsumgehungen geht, also nicht um Sanierungen, was dann wiederum Berlin nicht ganz betrifft. Ich hätte schon gerne eine Antwort – darauf sind Sie nicht eingegangen – zur Möglichkeit, es zumindest in die Beantragung aufzunehmen, einmal die tangentiale Verbindung Ost und einmal die tangentiale Verbindung Nord, ob man es nicht zumindest hätte versuchen können, bei der Bundesregierung dafür Gelder zu bekommen.
Herr Abgeordneter! Ich habe dem Kollegen Kaczmarek erklärt, was eine Ortsumgehung im Verhältnis zu einer Ortsdurchfahrt ist. Das gilt auch für die Tangentialverbindungen West, die in weiten Teilen eine Durchfahrung gewachsener Stadtteile bedeutet und keine Ortsumfahrung ist.
Um auf den ersten Teil Ihrer Frage zurückzukommen: Ich habe es vorgelesen. Ortsumgehungen werden gebaut, aber substanzerhaltende Maßnahmen gibt es für die Brückenmaßnahmen. Sie hatten danach gefragt, ob wir auf der Stadtautobahn mehr hätten investieren können. Da geht es nur um den Substanzerhalt, aber der wird ohnehin durch den Bund finanziert. Da hat Berlin sehr gut verhandelt.
Damit kommen wir zur zweiten Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Helbig von der Fraktion der SPD über
1. Was hat der Senat bisher unternommen, um den Verbraucher vor einem möglichen Risiko einer BSE-Gefährdung durch den Verzehr von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu schützen?
2. Welche Position gedenkt der Senat in Zukunft einzunehmen, um den Schutz des Verbrauchers vor einer möglichen Gefährdung zu gewährleisten, insbesondere auch im Rahmen einer Positionierung bei Bund-Länder-Gesprächen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Helbig! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Der Senat hat schon vor Bekanntwerden des BSE-Falls in Schleswig-Holstein vergangenes Wochenende umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch zum Schutz der Tiere ergriffen. Das seit 1994 bestehende Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer wurde und wird durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter vor Ort konsequent überwacht. Gleiches gilt für die Entnahme von Risikomaterialien aus Rindern und deren fachgerechte Entsorgung, um zu vermeiden, dass diese Risikomaterialien in die Nahrungskette gelangen oder zu Tiermehl verarbeitet werden. Diese Kontrollen wurden in den vergangenen Tagen nochmals intensiviert. Weiterhin gehört die Kontrolle der Bestandsregister der Berliner Rinderhaltung zur Gewährleistung, dass der Lebensweg eines Rindes von der Geburt bis zum Schlachthof, was in Berlin erfolgt, lückenlos verfolgt werden kann.
Vor dem Hintergrund bzw. auch schon vor dem aktuellen Ereignis, dass wir in Deutschland ein BSE-verseuchtes Rind hatten, haben wir in Berlin entschieden, dass ab sofort BSESchnelltests bei allen Schlachtungen erfolgen sollen. Wir
haben dafür die Materialien bestellt. Wir haben unser Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen im Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben vorbereitet, dass diese Tests sofort durchgeführt werden können, wenn die Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung stehen. Dieses wird in Berlin ab Montag der Fall sein. Bis zum Eintreffen der Materialien sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult worden, dass sie diese Tests durchführen können. Es werden in der Zwischenzeit in Berlin keine Rinder geschlachtet.
Wir haben die Vorkehrungsmaßnahme getroffen, dass die Schnelltest in Berlin bei allen geschlachteten Rindern durchgeführt werden können. Wir sind dabei Vorreiter, wobei ich sagen muss: Bei einer Anzahl von 150 Rindern jährlich ist das auch weniger problematisch als in anderen Ländern. Bei einer BundLänder-Besprechung ist allerdings von allen anderen Bundesländern bestätigt worden, dass möglichst ab dem 1. Februar alle Rinder, die über 30 Monate alt sind, Schnelltests unterzogen werden sollen.
Wir haben weiterhin – in Abstimmung meiner Verwaltung mit der Schulverwaltung – den Kindertagesstätten und Schulen empfohlen, vorerst – bis zur Einführung von BSE-Schnelltests bei Rindern – auf den Verbrauch von Rindfleisch zu verzichten und auf andere Fleischsorten auszuweichen. Bei sehr vielen Kitas und einigen Lieferanten der Schulverpflegung war Rindfleisch ohnehin schon vor einiger Zeit vom Speiseplan gestrichen worden. Wir haben den Kitas und Schulküchen natürlich empfohlen, den Speiseplan – wie es bereits vielfach schon jetzt erfolgt – in enger Abstimmung mit den Eltern zu gestalten.
All diese Maßnahmen zielen auf ein Höchstmaß an Gesundheits- und Verbraucherschutz ab. Ziel ist es auch, größtmögliche Transparenz und Sicherheit für die Berlinerinnen und Berliner zu gewährleisten und so schnell und wirksam wie möglich zu handeln. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt zur Zeit deshalb in der umfassenden Information und Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über das Thema BSE, damit sie in die Lage versetzt werden, ihre Kaufentscheidung sachkundig zu treffen.
Wir haben in Berlin hierzu bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen einen Arbeitsstab mit Bürgertelefon eingerichtet. Dieses Bürgertelefon ist unter der Nummer 90 28 28 28 zwischen 9.00 und 18.00 Uhr zu erreichen. Aktuelle Informationen können auch im Internet unter www.berlin.de/bse-info abgerufen werden. Pressemitteilungen meines Hauses ergänzen das Informationsangebot und gehen auf die wichtigsten Fragen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rinderseuche ein.
Seitens der Wirtschaft wird erfreulicherweise ebenfalls schnell und unbürokratisch gehandelt. Die Fleischerinnung Berlin und Brandenburg und der Fleischerverband Berlin-Brandenburg haben zugesagt, nur Fleisch von Rindern zu verarbeiten, die garantiert nicht mit Futtermitteln mit Tiermehlanteil gefüttert wurden beziehungsweise werden. Die Lieferanten sollen hierzu ein entsprechendes Zertifikat vorlegen, das einen lückenlosen Herkunftsnachweis der Rinder möglich macht: Wo sind sie geboren? Wo sind sie aufgezogen worden? Wo sind sie geschlachtet und wo verarbeitet worden? Damit kann der Verbraucher diesen Weg nachvollziehen. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass so weit wie möglich in der Region nur Fleisch von Rindern in den Handel gelangt, das mit dem BSE-Schnelltest geprüft worden ist.
Ansonsten nehmen wir an allen zur Zeit stattfindenden Arbeitsgruppen auf Bundesebene und an Bund-Länder-Besprechungen mit dem Ziel teil, das Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher so gering wie möglich zu halten. Eine 100-prozentige Sicherheit kann allerdings zur Zeit niemand gewährleisten.
Die Fragestellerin hat eine Zusatzfrage. Bitte fassen Sie sich kurz, und ich bitte auch um eine kurze Antwort, auch wenn das Thema alle interessiert. Aber je länger die Antwort ist, desto weniger bekommen die Leute von dem etwas mit, um das es geht. – Bitte sehr!
Vielen Dank! – Ich wüsste gerne noch Folgendes: Das Infotelefon ist laut Pressemeldung ab 27. November geschaltet. Gibt es schon erste Erfahrungen über den Umfang der Inanspruchnahme? Welche Qualifikation besitzen die Beratenden?
Frau Abgeordnete, dieses Bürgertelefon der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen wird stündlich ca. 30 Mal von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Am Telefon sitzen Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Lebensmittelhygiene und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale. Wir sind besonders dankbar, dass diese sich bereit erklärt haben, an unserem Bürgertelefon zu sitzen. Dieses Bürgertelefon ist nicht das einzige, das Aufklärung anbietet. Auch das Bundesministerium und die Verbraucherzentrale haben ein Infotelefon eingerichtet.
Frau Senatorin, können Sie dem Parlament mitteilen, ob sich auf Grund Ihrer Aktivitäten alle Träger von Kindereinrichtungen an die vorgegebene Linie halten, oder gibt es dazu keine ausreichenden Erkenntnisse? Ich frage, weil wir heute per Antrag einen Vorschlag unterbreiten wollen, in dem das Parlament Sie bittet, mit den Trägern von Kindereinrichtungen eine Selbstverpflichtungserklärung zu besprechen, damit wir die Sicherheit haben, dass sowohl Sie als auch die Träger sich an diese Regelungen halten und damit wir die Kinder in Berlin mit möglichst BSE-freiem Fleisch ernähren können.
Herr Dr. Köppl, wir hatten nicht mit allen Trägern von Einrichtungen Kontakt. Wir haben eine Empfehlung abgegeben. Es ist in den Kitas der unterschiedlichen Träger üblich, die Speisepläne mit den Eltern abzusprechen. Beim Schulessen ist es üblich, die Speisepläne jeweils abzustimmen. Ich sagte bereits, dass an einigen schon seit längerer Zeit kein Rindfleisch mehr auf dem Speiseplan steht. Momentan können wir – bezogen auf Ihren Antrag – auf Grund der großen Unsicherheiten, die noch bezüglich des Übertragungswegs bestehen, auch nicht auf ökologisch erzeugte Produkte verweisen, so dass ich davon ausgehe, dass eine möglichst große Aufklärung, die Absprache mit den Eltern und der Verzicht auf Rindfleisch bei der Kinderversorgung der sicherste Schutz ist. Ich gehe davon aus, dass all diejenigen, die ich eben genannt habe, ein großes Interesse daran haben, dass die Kinder möglichst geschützt sind, und der staatlichen Bevormundung nicht bedürfen.
Frau Senatorin, die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher war nicht nur in Berlin wegen der BSE-Fälle groß. Können Sie sich in dieser – sehr viele Menschen bewegenden – Sache einen Ruck geben und hier öffentlich erklären – wie es auch der Bundeskanzler getan hat –, dass sie das mit Abstand geringste Risiko, an BSE zu erkranken, eingehen, wenn sie Fleisch aus artgerechter Tierhaltung oder besser noch Fleisch von Tieren, die mit Produkten aus biologischem Anbau ernährt wurden, essen?
Herr Abgeordneter, dies kann Ich Ihnen gerne bestätigen. Ich hoffe auch, dass die Diskussion um diese Rinderseuche, die
große Gefahren birgt, dazu führt, dass wir insgesamt wieder zu artgerechterer Tierhaltung zurückkehren und diese Massentierhaltung ein Ende haben wird.
Frau Senatorin! Würden Sie bitte mitteilen, ob das Verbot der Verwendung des Risikomaterials in den Lebensmitteln erst seit diesem Jahr, nach Zeitungsmeldungen seit dem 1. Oktober, oder ob es schon länger gilt? Ihren Ausführungen nach soll das Verbot schon 1990 verhängt worden sein. Das möchte ich noch einmal klären.
Sollte Ihre Empfehlung, auf Rindfleisch und Rindfleischprodukte in den Kita-, Hort- und Schulessen zu verzichten, nicht auch über die Zeit der Einführung der Schnelltests hinaus aus bekannten Gründen ausgeweitet werden?