hen. Das ist ein grundständiges Gymnasium ab Klasse 5. Dort wird nach den neuen Regeln Latein als zweite Fremdsprache eingeführt, weil die erste Fremdsprache an der Grundschule schon Englisch oder Französisch ist. Dessen ungeachtet haben wir die grundständigen Gymnasien so belassen, wie sie sind. Die Schülerinnen und Schüler dieser Grundschule können auch in der Klasse 7 zum Schadow-Gymnasium gehen, dort den Unterricht in der ersten gewählten Fremdsprache fortführen und als zweite Fremdsprache Latein wählen.
Darüber hinaus ist es der Schule freigestellt, im Wege einer Arbeitsgemeinschaft oder einer Kooperation mit dem Schadow-Gymnasium Arbeitsgemeinschaften Latein anzubieten. Mehr Stellen kann ich nicht finanzieren.
Ich habe schon eine Nachfrage, denn natürlich ist Modellversuch oder Profilbildung etwas anderes. Ich frage Sie deshalb noch einmal, ob Sie nicht meine Auffassung teilen, dass gerade die sechsjährige Berliner Grundschule einer Qualifizierung wie auch einer Profilbildung bedarf, damit es sowohl zu einer Leistungssteigerung als auch zu einer höheren Akzeptanz bei den Eltern kommt. Sie sprechen von den Plätzen auf der Schadow-Schule, dem grundständigen Gymnasium, Sie sind aber nicht bereit, dort die Anzahl der Plätze zu erhöhen.
mit der Sozialverwaltung, um die praktische Umsetzung in Berlin zu gestalten. Angedacht ist, die Job-aktiv-Center zu nutzen, die in Berlin bereits arbeiten und sich speziell an junge Leute bis 25 Jahre wenden. Planungsstand ist meines Wissens der Beginn am 1. Juli. Für Berlin sind Maßnahmen für ca. 5 000 Jugendliche vorgesehen. Diese beinhalten eine Arbeitsaufnahme für sechs Monate mit der Möglichkeit der Verlängerung um drei Monate.
Trifft es zu, dass es der Nordgrundschule untersagt wurde, in den Klassenstufen 5 und 6 Lateinunterricht durchzuführen und damit an der jahrelang erfolgreich praktizierten Kooperation mit der Schadow-Oberschule festzuhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Senftleben! Ja, es trifft zu: Der Antrag der Nordgrundschule auf Fortführung des Lateinunterrichts als zweite Fremdsprache ab Klasse 5 ist von mir abgelehnt worden. Nein, es trifft nicht zu, dass damit Engagement und Profilbildung generell in Frage gestellt sind.
Ich will das auch begründen: Wie Sie wissen, Frau Abgeordnete, haben wir in Berlin für alle Grundschulen die erste Fremdsprache ab Klasse 3 eingeführt. Wir sind dort in einem Prozess der Umsetzung, dass dies auch qualitativ hochwertig umgesetzt wird. Das heißt, dass in der Regel entweder Englisch oder Französisch gelernt wird, und zwar überall. Das bedeutet zugleich auch, dass wir weitere Fremdsprachen an den Grundschulen nicht finanzieren können und es auch nicht wollen, weil die Grundschule die Grundschule eine einheitliche Struktur und ein verbindliches Angebot überall haben soll. Aus Ressourcen- und Gerechtigkeitsgründen wollen wir nicht überall Sonderformate. Sie, Frau Abgeordnete – nicht persönlich, aber viele im Parlament –, sagen immer zu Recht: Macht nicht so viele Modellversuche in Berlin, sondern bringt klare Verlässlichkeit und Stabilität, damit jeder Mann und jede Frau weiß, was in den Grundschulen gelehrt und gelernt wird.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Senftleben! Ich sage ausdrücklich, dass ich Ihre Intention teile, ebenso wie sie auch im Parlament geteilt wird, dass wir in den Schulen Qualität definieren, Qualitätsmerkmale formulieren und Qualität kontrollieren müssen. Und das auf allen Ebenen. Das gilt besonders für die Grundschulen, da die Grundschule die einzige gemeinsame Schule ist, die es in unserem System gibt. Sie können Sie auch die einzig wirkliche Gesamtschule nennen, das hat lange Tradition, und ich finde das gut so. Das bedeutet auch, dass wir uns verbindlich darüber verständigen müssen, was wir für alle verbindlich in den Grundschulen tatsächlich qualitativ lehren und lernen wollen. Das müssen wir auch kontrollieren. Entgegen anders lautenden Meldungen und Mutmaßungen in den Zeitungen habe ich sogar dafür eine Untersuchung in Auftrag gegeben, damit wir präzise Maßstäbe erhalten.
Entgegen Ihrer Einlassung ist die sechsjährige Grundschule in Berlin durchaus akzeptiert und beliebt. Die Umfragen, die ich kenne, sagen immer, dass eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner zur sechsjährigen Grundschule steht. Daran sollten wir nicht mäkeln. Übrigens gibt es – wie Sie vielleicht wissen – aus prominenten Kreisen der FDP – ich höre so etwas immer sehr genau auf Bundesebene – den Hinweis, man möge doch überall
Also Herr Kollege Mutlu, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass der Sachzusammenhang dieser Frage mit der ursprünglichen Frage für meine durchschnittliche Intelligenz nicht mehr zu erkennen ist.
in der Bundesrepublik Deutschland die sechsjährige Grundschule einführen. Das finde ich beachtenswert. Die Akzeptanz ist da.
Ja, es ist so. Es ist die bildungspolitische Sprecherin der FDP auf Bundesebene, vielleicht Ihnen nicht ganz bekannt, Frau Kollegin Flach. – Zu Ihrer Frage mit dem Profil. Wir haben in Berlin in den Grundschulen beachtenswerte Akzentuierung und Profilbildung. Wir müssen dabei nur beachten, dass wir die Einzugsbereiche vernünftig halten können, denn die Grundschule ist orientiert an Einzugsbereichen. Wenn ich besondere Profile schaffe, melden sich Eltern aus anderen Einzugsbereichen an und andere, die in den Einzugsbereichen wohnen, gehen leer aus. Das muss man beachten, und in diesem Rahmen bin ich durchaus dafür, vorhandene Profile zu stärken, eben nicht einen Einheitsbrei zu machen. Aber eben nur in diesen vorhandenen Möglichkeiten. Das ist prinzipiell der Unterschied zwischen uns beiden. Eine Abgeordnete kann, wenn möglich, immer alles fordern, ein verantwortlicher Senator muss alles finanzieren. Das fängt zwar beides mit „f“ an, ist aber ein großer Unterschied.
Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Senftleben. – Nein? – Dann eine Nachfrage von Frau Tesch. – Bitte schön, Frau Tesch!
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Trifft es zu, dass in Zukunft, wie es das neue Schulgesetz vorsieht, grundständige Gymnasien nur noch als humanistische Gymnasien genehmigt werden, da PISA auch ergeben hat, dass es sinnvoll ist, ein möglichst langes, gemeinsames Lernen zu ermöglichen? Natürlich bei einer guten Qualität und Binnendifferenzierung in den Grundschulen.
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Tesch! Nun muss ich vielleicht auch Sie mit den Worten fordern, fördern, finanzieren enttäuschen. Wir haben uns entschieden, die bestehenden grundständigen Gymnasien in Berlin so bestehen zu lassen, auch dann, wenn sie insofern nicht mehr als klassisch humanistische Gymnasien gelten, als mit der Klasse 5 als erste Fremdsprache Latein und – wie unser Stadtentwicklungssenator es in seinem Leben gelernt hat – auch Griechisch angeboten wird. Das bleibt bestehen, obwohl das zweite Fremdsprache ist. Wir möchten nicht zu diesem Zeitpunkt, an dem wir uns gewaltig bemühen, die Qualität unseres Bildungssystems zu steigern, einen Schulstrukturkampf an falscher Stelle. Die grundständigen Gymnasien haben in Berlin einen Stellenwert, sie sind wichtig, ich möchte sie, wie andere Schulformen auch, hegen und pflegen.
Danke schön, Herr Senator! – Es gibt eine weitere Nachfrage des Kollegen Mutlu von der Fraktion Bündnis 90. – Bitte, Herr Mutlu!
Herr Senator! In diesem Zusammenhang beabsichtigen Sie, wie aus der Presse zu entnehmen war, das Abitur mit 12 Jahren in Berlin einzurichten. Ich frage, was mit den Expresszügen wird, mit dem Expressabitur, wenn die Schulzeit generell auf 12 Jahre verkürzt wird, also Abi mit 12 Jahren.
Herr Präsident! Ich würde mich nie trauen, die Frage der Intelligenz anzusprechen. Aber natürlich haben Sie Recht.
Aber jeder anfragende Parlamentarier bekommt Antwort. Es ist wahr, dass wir uns nach Diskussionen im parlamentarischen Raum und Kritik an dem Konzept 12 ½ Jahre, was noch im Schulgesetzentwurf steht, das jetzt ins Parlament eingebracht wird, entschieden haben, Ihren Wünschen zu folgen. Ich hatte schon immer den Wunsch, dass wir auf 12 Jahre gehen. Das werden wir tun, und alles wird gut.
Dann komme ich zu den letzten beiden Fragen für heute. Zuerst Frau Abgeordnete Hertlein, danach Frau Abgeordnete Kubala, zusammengefasst. Frau Hertlein fragt zu
1. Welche Maßnahmen gegen die Vermüllung von Parks und Grünflächen, insbesondere von Liege- und Badewiesen hält der Senat für notwendig?
2. Kann und wird der Senat die zuständigen Bezirke in ihrem Bemühen um Reinhaltung der Freiflächen unterstützen, und wenn ja, in welcher Weise?
Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass wir eine örtliche Polizei brauchen, die den Bezirken untersteht, die als Vollzugsbeamte unmittelbar eingreifen, Ordnungsgelder verhängen und Personalien feststellen kann. Es reicht nicht mehr, wie wir es versucht haben, eine Umweltstreife aufzustellen, sondern wir brauchen die örtliche Polizei, die den Bezirken hilft, die Verwahrlosung des öffentlichen Raumes zu bekämpfen.
Das müssen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes sein, das wissen wir. Ich sage aber auch ganz klar: Die Natur- und Grünflächenämter müssen sich darauf einstellen, auch am Freitagabend, auch am Samstagnachmittag, auch am Sonntagmittag die Parks zu säubern und den Abfall wegzufahren, der von den Besuchern zusammengetragen wird. Es kann nicht sein, dass sich von Freitag bis Montag niemand von den Natur- und Grünflächenämtern in den Parks sehen lässt.
Ich füge noch hinzu: Wenn wir es nicht schaffen, das mit dem normalen Personal zu machen, weil die Nutzung so überhand nimmt, dann finde ich es nicht entwürdigend, wenn wir die Sozialhilfeempfangenden bitten und auch veranlassen mitzumachen. Denn wer von der Gesellschaft Solidarität erwartet, der muss sich auch gegenüber der Gesellschaft solidarisch verhalten.
1. Wird der Senat seinen Ankündigungen in der Presse, entschieden gegen die Vermüllung der Grünanlagen vorzugehen, auch Taten folgen lassen oder wieder einmal nur abwarten in der Hoffnung darauf, dass sich mit dem Ende der Sommerzeit auch das Vermüllungsproblem für dieses Jahr erledigt hat?