Protokoll der Sitzung vom 19.02.2004

Herr Senator Strieder!

Herr Abgeordneter Niedergesäß! Ich war nach der Wende wie vor der Wende Richter am Arbeitsgericht. Wenn ich, was ich nicht ausschließen kann, irgendwelche Nebentätigkeiten

beispielsweise in Form von Unterweisungen hatte, müsste ich das im Einzelnen nachprüfen. Mir ist ein solcher Fall für einen Entsorgungsbetrieb in Berlin nicht bekannt.

Eine Nachfrage? – Bitte schön!

Es geht konkret um die Zeit, in der Sie als Bürgermeister oder als Senator tätig waren, also nach Ihrer Tätigkeit als Arbeitsrichter.

Das sollte wohl eine Nachfrage sein. – Bitte, Herr Senator Strieder!

Herr Abgeordneter Niedergesäß! Sie haben Recht, ich bin von der Firma ALBA in der Zeit, als ich Bürgermeister war, gebeten worden, einen Konflikt im Landkreis Nauen zwischen dem Landkreis und der Firma ALBA zu moderieren. Das habe ich getan, auch erfolgreich getan. Dort sind dadurch Arbeitsplätze gesichert worden. Ein Honorar dafür habe ich weder verlangt noch bekommen.

Danke schön!

Dann erhält für die Fraktion der PDS der Kollege Pewestorff das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Frage richtet sich an den für Wirtschaft zuständigen Senator. – Die Situation um den Berliner Konsum ist nach wie vor sehr angespannt und hat dazu geführt, dass viele Mitglieder der Genossenschaft ihr eingesetztes Vermögen in sehr akuter Gefahr sehen, für das sie in den vergangenen Jahren durchaus ansehnliche Dividenden bekommen haben. Was hat der Berliner Senat unternommen, um die Situation zu einem befriedigenden Ende zu führen?

Herr Senator Wolf!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die schwierige Situation bei Konsum, wo die Insolvenzgefahr noch immer nicht ausgeräumt ist, ist gerade vor dem Hintergrund, dass viele Menschen dort ihr Erspartes angelegt haben, auch von großer politischer Bedeutung innerhalb dieser Stadt. Vor diesem Hintergrund habe ich das Verfahren von dem Moment an begleitet, als die Insolvenzgefahr öffentlich geworden ist, indem ich sowohl Gespräche mit dem eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter als auch mit dem Vorstand des Konsums, mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und auch mit der Bankgesellschaft Berlin, die Hauptgläubiger ist, geführt habe. Die Bankgesellschaft hat nach meinen Informationen und laut meiner Gespräche auf Grund der Tatsache, dass sie Hauptgläubiger ist, kein Interesse daran, dass es hier zu einem Ausfall ihres Engagements kommt, sondern ein Interesse daran, dass der Konsum saniert wird. Insofern hat sie die Position bislang gehalten.

Sie wissen, dass zurzeit die Frist für die endgültige Einleitung des Insolvenzverfahrens verlängert worden ist. Es sind im Rahmen der Sanierungsbemühungen einige Erfolge zu verzeichnen, so unter anderem, dass eine hohe Quote von Mitgliedern des Konsums die Kündigung ihrer Einlage wieder zurückgenommen hat. Es gab eine ganze Reihe von erfolgreichen Verkäufen, so dass hier deutliche Fortschritte bei den Sanierungsbemühungen gemacht wurden. Wir werden von Seiten des Senats – auch ich in meiner Person – dieses Verfahren weiter begleiten.

Allerdings, muss ich hinzufügen, ist der Konsum eine private Genossenschaft. Die Genossen haben dort die Organe des Unternehmens gewählt. Das Handeln dieser Organe hat das Unternehmen in die jetzige Lage geführt, insofern kann es von Seiten der öffentlichen Hand nur eine Begleitung geben. Die Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg des Konsums liegt letztendlich bei den Organen der Gesellschaft selbst. Aber wir werden das tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten steht, um den erfolgreichen Abschluss dieses Sanierungsbemühens zu begleiten.

Eine Nachfrage des Kollegen Pewestorff – bitte schön!

Wenn ich Sie richtig verstanden habe und es auch nachvollziehen kann, dass das Land Berlin, insbesondere die Bankgesellschaft, bei der wir leider Mehrheitseigner sind, ein wohlverstandenes eigenes Interesse haben, den Konsum zu retten, um Verluste zu vermeiden, wie ist es denn zu erklären, dass momentan bei einem großen Teil der Mitglieder der KonsumGenossenschaft Berlin und Umgegend der Eindruck entstanden ist, dass die Sanierungsbemühungen insbesondere an der Bankgesellschaft Berlin scheitern würden. Ich habe eher einen anderen Eindruck und andere Akteure im Kopf.

Herr Senator Wolf – bitte!

Herr Abgeordneter Pewestorff! Nach meiner Kenntnis, wie ich den Vorgang verfolgt und nach den Gesprächen, die ich geführt habe, ist es in der Tat so, dass die Bankgesellschaft Berlin ein großes Eigeninteresse daran hat, dass diese Sanierung erfolgreich ist. Insofern bin ich etwas verwundert über die Irritationen, die es gegeben hat. Allerdings ist mein Eindruck auch, dass nach der letzten großen Demonstration vor drei Wochen und nachdem klar war, dass die Bankgesellschaft hier weiterhin eine Linie fährt, von sich aus nicht aktiv den Konsum in die Insolvenz zu treiben, sondern die Sanierungsbemühungen zu unterstützen, einiges zur Beruhigung beigetragen hat.

Danke schön, Herr Senator!

Dann ist der Abgeordnete Hahn von der Fraktion der FDP mit einer spontanen Frage dran und erhält das Wort!

Herr Präsident! Meine Frage steht unter der Überschrift „Rassentrennung in Neukölln?“ und richtet sich an die Sozialsenatorin. Frau Senatorin, wer war Träger der Veranstaltung der „Nation of Islam“ vom 14. Februar 2004 in den Räumen der Werkstatt der Kulturen e. V. in Neukölln, bei der laut „Tagesspiegel“ Menschen weißer Hautfarbe nicht zugelassen waren? Sind über die Gestellung der Räume hinaus direkt oder indirekt öffentliche Mittel zur Finanzierung dieser Veranstaltung verwendet worden?

Frau Senatorin Dr. KnakeWerner – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter, es tut mir Leid, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich weiß nicht, wer Träger dieser Veranstaltung war. Und ich weiß nicht, wie sie organisiert worden ist. Das kann ich Ihnen nachreichen. Ich kann Ihnen jetzt keine substantielle Antwort geben, die Sie zufrieden stellen würde.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage, Herr Kollege Hahn? – Bitte!

Frau Senatorin! Haben Sie denn oder der Senat Erkenntnisse über die Organisation „Nation of Islam“, insbesondere zu dem Vorwurf des Antisemitismus? Und wie steht der Senat dazu, dass einer solchen Organisation in den Räumen eines öffentlich, über Ihren Haushalt, geförderten Vereins Gelegenheit zu einer solchen Veranstaltung gegeben wird?

[Zuruf des Abg. Ratzmann (Grüne)]

Frau Senatorin Knake-Werner – bitte!

Herr Abgeordneter, ich habe Erkenntnisse zu dieser Organisation. Wir haben uns im Senat keine einheitliche Meinung dazu gebildet. Ich gehe aber davon aus, dass auch der Senat in seiner Gesamtheit dieser Organisation durchaus kritisch gegenübersteht.

[Zuruf des Abg. Dr. Steffel (CDU)]

Ich weiß nicht, ob Mittel geflossen sind aus meinem Haus. Die Werkstatt der Kulturen wird aus meinem Haushalt mit finanziert, aber über diese einzelne Veranstaltung kann ich Ihnen jetzt nicht mehr sagen.

Danke schön, Frau KnakeWerner!

Dann hat der Kollege Mutlu von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort zu einer spontanen Frage. – Bitte, Herr Mutlu!

Bm Wolf

Danke, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an den Bildungssenator, Herrn Böger. Herr Böger, mit Rundschreiben Nr. 13/2004 kündigen Sie die Abschaffung der Förderausschüsse für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an. Womit wird diese Maßnahmen konkret begründet? Welche Stellen sollen künftig diese Aufgaben wahrnehmen? Wie wird gewährleistet, dass dieses auch qualifiziert passiert?

Herr Senator Böger, der Senator für Bildung – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mutlu! Die Begründung für dieses Rundschreiben liegt in dem vor kurzem verabschiedeten Schulgesetz. Das Schulgesetz kennt diese Förderausschüsse nicht mehr, es kennt aber dafür etwas anderes, nämlich den Vorrang der Integration als Prinzip. Insofern gehen wir davon aus, dass diese Förderausschüsse in Zukunft nicht mehr benötigt werden. Davon können Sie nicht ableiten, wie Sie es auch in der Presse geäußert haben, dass dies eine restriktive Handhabe bedeutet, sondern eher ist das Gegenteil der Fall. Richtig ist allerdings – darin sind wir uns hoffentlich einig –, dass es tatsächlich um Beförderung der Integration von Kindern mit Behinderungen geht und dass es nicht sein kann, dass es vorrangig um Stellen geht.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollege Mutlu – bitte!

Herr Böger, wie wollen Sie gewährleisten, dass Kinder, die nach Einschätzung ihrer Eltern sonderpädagogischen Förderbedarf haben, aber die Schulen anderer Meinung sind, die Förderung auch bekommen? Sind Sie der Meinung, dass die Schulaufsicht mit dieser Aufgabe allein betraut werden kann?

Herr Senator Böger – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mutlu! Ich bin in der Tat der Meinung, dass die Schulaufsicht hier ihre Aufgabe findet.

Meine Damen und Herren! Die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich eröffne diese Runde mit einem Gongzeichen. Schon mit Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden jetzt gelöscht.

[Gongzeichen]

So, da geht es los mit dem Kollegen von Lüdeke, wenn ich es richtig sehe. Herr von Lüdeke hat das Wort. – Bitte!

Ich habe eine Frage an den Herrn Senator Strieder. – Wie steht der Senat unter Denkmal

schutzgesichtspunkten zu der im vergangenen Sommer erfolgten Verschandelung des Chorsaals in der Philharmonie?

[Pewestorff (PDS): Das ist aber eine alte Nummer!]

Herr Senator Strieder beantwortet die Frage. – Bitte!

Herr Präsident, das ist eine der Mündlichen Anfragen des Kollegen Lüdeke, die heute nicht behandelt worden sind. Ich kann selbstverständlich trotzdem etwas dazu sagen.

[Gaebler (SPD): Dann darf man sie nicht stellen! Unzulässig!]

Wenn es der Sachaufklärung dient.

Es dient der Sachaufklärung. – Dieser Chorprobensaal, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, hat auf Wunsch der Philharmonie einen neuen Holzfußboden bekommen. Die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks Mitte und das Landesdenkmalamt hatten nichts dagegen. Alle Einbauten, Vorhänge, die dort neu gemacht wurden, sind reversibel, so dass wir überhaupt kein Problem mit dem Denkmalschutz sehen.