Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage von Frau Kollegin Dr. Hiller. – Bitte schön, Frau Hiller, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister, ich frage Sie: Halten Sie es für legitim, dass unterschiedliche Meinungen zum EU-Vertrag, die in der Bevölkerung vorhanden sind, sich auch in einem entsprechenden Abstimmungsverhalten im Bundesrat ausdrücken können?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Hiller! Ich halte es selbstverständlich für legitim, dass es unterschiedliche Auffassungen zu Verträgen gibt, die sich dann auch in diesen Verfassungswerken wiederfinden.
Ich bin allerdings der Auffassung, dass die Länder berücksichtigen sollten, ob sie diejenigen sind, die diese Bedenken geltend machen oder ob das nicht Aufgabe des Deutschen Bundestages ist. Dort kann jede Partei ihre Bedenken einbringen. Das Land Berlin hatte bis jetzt eine gute Tradition. Aus meiner Sicht sollte daran festgehalten werden. Unterschiedliche Auffassungen im politischen Alltag sind natürlich legitim.
Jetzt geht es weiter mit den mündlichen Fragen Nummer 5 und 9. – Zuerst kommt der Kollege Klaus-Peter von Lüdeke von der Fraktion der FDP mit dem Thema
Schön, dass es Ihnen gefällt! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Mit welchem planungsrechtlichen Vorgehen gedenkt der Senat auf die nun entstandene planungsrecht-liche Situation am Spreedreieck zu reagieren?
1. Wie hoch ist mittlerweile der entstandene Schaden für das Land Berlin aus dem Grundstücksgeschäft „Spreedreieck“?
2. Welche Fehler der verschiedenen Verwaltungen sind ursächlich für das Desaster des Senates um das Vorhaben „Spreedreieck“?
Danke schön, Herr Kollege Otto! – Jetzt beginnt die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer, mit der Beantwortung. – Bitte schön, Frau Senatorin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Die planungsrechtliche Situation ergibt sich weiterhin aus dem vom Abgeordnetenhaus im August 2006 beschlossenen Bebauungsplan, der Grundlage für die am Spreedreieck vorgesehene und genehmigte Bebauung ist.
Diesen Bebauungsplan hat das Oberverwaltungsgericht allerdings durch Urteil vom 18. Dezember 2007 für unwirksam erklärt. Durch das Urteil ist die planungsrechtliche Situation noch nicht abschließend verändert worden, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Der Senat hat mit dem Ziel der Revision gegen dieses Urteil ein Rechtsmittel eingelegt, und zwar eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht.
Ein planungsrechtliches Vorgehen ist deshalb nicht aktuell erforderlich. Für den Fall, dass der Rechtsbehelf gegen das oben genannte Urteil keinen Erfolg hat, sieht das Baugesetzbuch die Möglichkeit vor, einen fehlerhaften Bebauungsplan gegebenenfalls – so, wie es das OVG gesagt hat – durch ein ergänzendes Verfahren mit Rückwirkung zu heilen. Erforderlichenfalls, also nur dann, wenn es erforderlich ist, wird der Senat die dazu notwendigen Schritte unternehmen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Nun ist der Senator für Finanzen, Herr Dr. Sarrazin, an der Reihe zur Beantwortung der zweiten mündlichen Frage. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Zuerst meine Antwort zu Frage 1: Wie bereits öffentlich bekannt, werden in diesem Punkt aktuelle Verhandlungen geführt, die noch nicht abgeschlossen sind. Deshalb ist zurzeit noch keine abschließende Betrachtung möglich. Die Einzelheiten wurden gestern Morgen im Vermögensausschuss ausführlich behandelt und insoweit auch dem Abgeordnetenhaus bekannt.
Zu Frage 2: Die Frage enthält eine Bewertung, zu der ich mich nicht weiter äußere. Ich äußere mich zu der bisherigen Geschichte.
Alle bislang aufgetretenen Probleme wurzeln letztlich in dem ursprünglichen, unter dem Finanzsenator Peter Kurth im Dezember 2000 abgeschlossenen Kaufvertrag. Damals verkaufte das Land nach ausführlicher parlamentarischer Beratung die Liegenschaft am sogenannten Spreedreieck an den Immobilieninvestor Harm Müller-Spreer. Der Verkauf war die Gegenleistung für die Erledigung vermögensrechtlicher Ansprüche am Deutschen Theater, das damit in Landesbesitz kam. Das lag Berlin damals sehr am Herzen.
Wie bekannt, konnte dieser Kaufvertrag – das Geld floss unmittelbar – letztlich nicht abgeschlossen werden, d. h. wir konnten kein Eigentum verschaffen, weil im Jahr 2001 eine Teilfläche von der OFD-Bundesteil, die für Vermögensordnung zuständig ist, auf die Bahn AG zugeordnet wurde. Als Folge dessen gab es umfangreiche und langwierige Verhandlungen mit dem Investor und der Bahn über diese Situation. Um umfangreiche Schadensersatzansprüche abzuwenden, die sonst hätten geltend gemacht werden können, wurde im November 2004 eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde in der Öffentlichkeit und im Abgeordnetenhaus ausführlich diskutiert. Im September 2004 wurde vom Hauptausschuss zugestimmt.
Kurz zusammengefasst trage ich Folgendes vor: Benachbarte Teilflächen wurden an den Investor übertragen. Er erhielt eine finanzielle Kompensation. Der Kaufpreis senkte sich insoweit ab. Gleichzeitig wurde ein bestimmtes Baurecht zugesichert. Was heute das Problem darstellt, ist die Tatsache, dass dieses Baurecht durch den Bebauungsplan, der am 18. Dezember 2007 für rechtswidrig erklärt wurde, so nicht umgesetzt werden kann. Näheres haben Sie eben von der Kollegin Junge-Reyer dazu gehört. – Danke schön!
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt beginnen wir mit einer Nachfrage des Kollegen von Lüdeke. – Bitte schön, Herr von Lüdeke!
Frau Senatorin! Wie viele Anlieger könnten sich von dem nunmehr ungültigen Bebauungsplan betroffen fühlen? Welche finanziellen Konsequenzen könnte das haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Offensichtlich fühlt sich ein Anlieger wesentlich betroffen. Das ist derjenige, der geklagt hat.
Ich möchte vom Senat wissen, ob in den Verwaltungen auf die offenkundigen Fehler und Probleme, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren, von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern in mündlicher oder schriftlicher Form hingewiesen worden ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Otto! Ich kann Ihnen versichern, dass es in einer Situation, in der ein Bebauungsplan erstellt wird, intensive Erörterungen in den Verwaltungen darüber gibt, welchen Bebauungsplan in welcher Fassung und mit welcher Argumentation wir dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorlegen.
Frau Senatorin! Ich möchte es noch einmal konkretisieren: Gibt es in den Akten zum Bebauungsplanverfahren Vermerke oder andere Schriftstücke, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich darlegen, dass das rechtlich nicht haltbar ist? Trifft es zu, dass es eine politische Entscheidung war, wissentlich und willentlich einen rechtlich nicht haltbaren Bebauungsplan festzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Ich weise Ihre Unterstellung, dass es bei der Erarbeitung eines Bebauungsplanes wesentlich wäre, eine politische Entscheidung zu treffen und nicht rechtliche Erwägungen anzustellen, entschieden zurück.
Danke, Herr Präsident! – In der vertraulichen Sitzung des Vermögensausschusses gestern haben leider beide Senatoren durch Abwesenheit geglänzt. Aber, Herr Finanzsenator, wenn Sie – wie Sie gerade dargelegt haben – den Finanzsenator Peter Kurth als Verantwortlichen sehen und Sie sich nicht selbst in der Verantwortung sehen, warum haben Sie dann als Finanzsenator nicht die haushaltsrechtlich vorgeschriebene Anzeige beim Rechnungshof auf Einleitung einer Sonderprüfung gestellt, ähnlich wie die Regierungsfraktionen gestern einen solchen Antrag der Oppositionsfraktionen überstimmt haben?
Ich habe bewusst keine Verantwortung zugewiesen, sondern nur gesagt, wann der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Ich habe mich auch bewusst nicht dazu geäußert, ob man den Fehler der Zuordnung, die noch nicht oder nicht endgültig erfolgt war, damals hätte entdecken können oder nicht. Das war nicht mein Thema. Thema ist nur: Wenn der Sachverhalt einmal so ist, kann man sich nur von einem so vorhandenen Sachverhalt aus weiterentwickeln. Dass wir mit dem Investor intensiv zweieinhalb Jahre lang verhandelt haben, bis es zu diesem Kompro
miss, der Zusatzvereinbarung vom Herbst 2004 kam, das habe ich intensiv begleitet, und das war in der Tat die beste Lösung. Denn alles Übrige hätte, da der Kaufpreis bereits gezahlt worden war, da das Deutsche Theater an der Sache hing, von der Rückabwicklung her unabsehbare Folgen gehabt.
Ich habe in meiner Verwaltungstätigkeit in Berlin so viele Fälle behandeln müssen, die jetzt vielleicht anders aussähen, wenn man sie anders angefangen hätte. Es wäre ein völlig unnützer Energieverbrauch, wenn ich mich ständig mit der Vergangenheit auseinandersetzen würde. Ich muss mich mit dem, was zu tun ist, auseinandersetzen. Das ist in dem Fall auch geschehen. Insoweit möchte ich das Verhalten von Herrn Kurth und seiner Verwaltung ausdrücklich nicht bewerten. Ich habe mich damit auch nicht näher befasst, denn „hätte und könnte“ führt uns nicht weiter.