Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Statzkowski! Zur Frage 1 möchte ich Ihnen erläutern: Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung beabsichtigt, die seit 15 Jahren unveränderten Honorare der VHS-Kursleiterinnen und -leiter zum 1. September 2008 und zum 1. September 2009 jeweils um drei Prozentpunkte anzuheben. Etliche der Kursleiterinnen und -leiter erzielen ihr gesamtes Einkommen oder
einen wesentlichen Teil davon aus dem Unterricht an den Volkshochschulen. Die geplante Honoraranhebung gleicht den Einkommensverlust durch die Preisentwicklung seit 1993 nur teilweise aus. Die Anhebung der Kursleiterhonorare hat auch für die Sicherung der Qualität der Volkshochschulen große Bedeutung. Um die zusätzlichen Ausgaben zu decken, sind zusätzliche Einnahmen erforderlich. Der Mehrbedarf soll teilweise über eine Anhebung des Basisentgeltsatzes, teilweise aber auch über eine Erhöhung der Auslastung der VHS-Kurse gedeckt werden.
Zur Frage 2 möchte ich ausführen, dass das Basisentgelt für eine Unterrichtsstunde seit 19996 unverändert 1,84 € beträgt. Die Bezirke legen innerhalb einer Bandbreite die Entgelte in eigener Verantwortung fest. Ermäßigungsberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer zahlen 50 Prozent des Entgelts, erhebliche Teile des Volkshochschulprogramms werden entgeltfrei angeboten.
Nach der geplanten Anhebung des Basisentgelts in zwei Schritten um dann insgesamt 11 Cent auf 1,95 € pro Unterrichtsstunde kann ein VHS-Kurs durchschnittlicher Länge von 35 Stunden für Vollzahler um 3,85 € teurer werden, für Ermäßigungsberechtigte – wie schon ausgeführt – um die Hälfte. Bei einer Anhebung der Entgelte um derart geringe Beträge sehe ich keinen Anlass, einen dauerhaften Rückgang der Teilnehmerzahlen zu befürchten. Die Erfahrung aus früheren Entgeltanhebungen zeigt stets nur vorübergehende Buchungsrückgänge.
Sind Ihnen Äußerungen des langjährigen Leiters der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg bekannt, wonach von einem dauerhaften Rückgang in Höhe von deutlich über 5 Prozent der Belegungszahlen nach den letzten Erhöhungen aus dem Jahr 1996 die Rede ist? Insofern haben Sie das meiner Meinung nach von der Wortwahl her verniedlicht, denn die letzte Erhöhung war im Jahr 1996.
Inwieweit ist Ihnen bekannt, dass die Umsetzung der Entgelterhöhung bei den Volkshochschulen im Herbst 2008 nicht mehr möglich ist, da der Senat offensichtlich vergessen hat, dass die Planungen für das Volkshochschuljahr längst abgeschlossen und die Arbeitsverträge ebenfalls längst geschlossen worden sind? Wie reagiert der Senat auf diesen Dilettantismus in seiner Planung?
Zu Ihrer ersten Frage kann ich ausführen, dass wir trotz der gerade noch von Ihnen gegebenen Hinweise zu einer insgesamt anderen Einschätzung gekommen sind, die ich Ihnen gerade erläutert habe.
Es ist richtig, dass es eine aus unserer Sicht kurzfristige Delle gegeben hat, die auch bei dieser Erhöhung nicht auszuschließen ist. Die Gesamtentwicklung ist nach unserer Einschätzung aber so verlaufen, dass meine Aussagen gerechtfertigt sind.
Zum Stand des Verfahrens möchte ich Ihnen erläutern, dass die Vorlage gegenwärtig beim Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme liegt. Von dort ist sie an die Ausschüsse für Finanzen und Bildung überwiesen worden, sodass ich damit rechne, dass wir relativ kurzfristig zu einem Ergebnis kommen werden.
Danke schön, Herr Staatssekretär! – Jetzt ist Frau Demirbüken-Wegener mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte!
Wie stellt sich der Senat zu der Tatsache, dass die Vorlage auch auf Bereiche zugreift, die durch Landes- und Fremdmittel finanziert sind, sodass zum Beispiel mit einem Rückgang der Müttersprachkurse und der vom Bund finanzierten Integrationskurse um 10 Prozent ausgegangen werden muss? Wie beurteilt der Senat diesen Umstand aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sicht?
Was die fremdfinanzierten Kurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anbelangt, so sind hier die Erstattungssätze erhöht worden, sodass wir mit jährlichen Mehreinnahmen zu rechnen haben, ohne dass es zu einem Einbruch der Nachfrage kommt.
Bei den Mütterkursen wird an den gegenwärtig herrschenden Konditionen nach unseren Planungen nichts verändert.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 3 des Kollegen Steffen Zillich von der Linksfraktion zu dem Thema
Einsatz von 200 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern für die Schulanfangsphase und die gebundenen Ganztagsgrundschulen
1. Welche Position vertritt der Senat zu den Konflikten, die mit der zusätzlichen Ausstattung der Grundschulen mit Erzieherinnen und Erziehern – im Umfang von 200 Stellen – in den Bezirken und an den Schulen aufgetreten sind, insbesondere was Rolle und Anteil freier Träger bei der Besetzung der Stellen, die Beteiligung der Schulkonferenz bei der Entscheidung über die Übertragung des Hortbetriebs an freie Träger und die Umsetzung von Erzieherinnen und Erziehern als Folge der Kooperationen mit freien Trägern angeht?
2. Wie viele der 200 zusätzlichen Erzieherinnen- und Erzieherstellen werden mit Erzieherinnen und Erziehern aus dem öffentlichen Dienst besetzt werden, wie viele werden von freien Trägern übernommen, und in welchem Umfang werden gegebenenfalls auch Erzieherinnen- und Erzieherstunden in Lehrerinnen- und Lehrerstunden umgewandelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zillich! Grundsätzlich erhalten alle gebundenen Ganztagsschulen sowie alle Grundschulen mit jahrgangsgemischten Lerngruppen in der Schulanfangsphase eine verbesserte Personalausstattung. Der hierdurch entstehende Personalmehrbedarf wird durch die Ausweitung von Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe erbracht. Die Entscheidung, ob eine bestehende Kooperation ausgeweitet oder eine Misch- bzw. eine neue Kooperation mit freien Trägern eingegangen wird, obliegt der jeweiligen Schule. Am Entscheidungsprozess ist die Schulkonferenz auf jeden Fall zu beteiligen. Diese Beteiligung kann ebenso durch einen Beschluss der Schulkonferenz, aber auch im Rahmen einer Anhörung sichergestellt werden.
Besondern Wert legen wir jedoch darauf, dass die Schulleitung, die Lehrkräfte, die Erzieherinnen und Erzieher und auch die Eltern gemeinsam und einvernehmlich über eine Kooperation mit einem freien Träger entscheiden. Es wird deshalb keine Schule in eine Zusammenarbeit mit freien Trägern gezwungen. Es sollte allerdings die Zusammenarbeit mit freien Trägern stets ergebnisoffen ge
prüft werden, denn die Erfahrungen von Schulen, die mit freien Trägern zusammenarbeiten, zeigen, dass die Zusammenarbeit zu guten Ergebnissen führt. Sofern sich Schulen entscheiden, neue Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe einzugehen, können die bisher dort eingesetzten Erzieherinnen und Erzieher an andere Bedarfsschulen umgesetzt werden. Vorrangig werden Umsetzungen regional erfolgen. Sofern Erzieherinnen und Erzieher eine überregionale Umsetzung wünschen, wird auch dieses weitgehend berücksichtigt werden. Die Schulen werden bei den erforderlichen Abstimmungs- und Klärungsprozessen insbesondere durch die Außenstellen der Schulaufsicht beraten und auch unterstützt.
Zu Ihrer zweiten Frage: Durch die pädagogischen Verbesserungen entsteht ein Personalmehrbedarf im Umfang von 200 zusätzlichen Stellen für Erzieherinnen und Erzieher. Entsprechende Mittel stehen allerdings ausschließlich zur Ausweitung der Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe zur Verfügung. Durch die Ausweitung bereits bestehender Kooperationen bzw. dem Abschluss neuer Kooperationsverträge können Erzieherinnen und Erzieher aus dem öffentlichen Dienst zur Bedarfsdeckung an Schulen eingesetzt werden, die nicht beabsichtigen, mit einem freien Träger zu kooperieren. Die pädagogischen Verbesserungen werden somit an allen Schulen mit Erzieherinnen und Erziehern aus dem öffentlichen Dienst sichergestellt.
Wie bewertet der Senat, dass laut Medienberichten – angesichts der Orientierung beim Ausbau von Stellen auf freie Träger – eine komplette Privatisierung der Horte vorgesehen ist? Wenn ja, mit welcher Begründung geschieht das?
Herr Abgeordneter! Die Entscheidung zum Ausbau der Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe ist im Hinblick auf die pädagogischen Verbesserungen getroffen worden, die zum kommenden Schuljahr an den Grundschulen umgesetzt werden. Eine grundsätzliche Entscheidung, künftig die Angebote mit ergänzender Betreuung ausschließlich mit freien Trägern der Jugendhilfe zu erbringen, ist damit nicht verbunden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ein Satz vorab: Wir sind im Grundsatz für die Zusammenarbeit mit freien Trägern im Bereich der Hortbetreuung der Schulen. Dennoch frage ich den Senat: Halten Sie es für praktikabel und machbar, ein riesiges Umzugskarussell in Gang zu setzen, um die nötigen Erzieherinnen und Erzieher in der Schulanfangsphase und dem Hortbetrieb zum nächsten Schuljahr bereitzustellen?
Frau Abgeordnete! Wir haben diese Planung sehr sorgfältig überlegt. Wenn wir nicht davon überzeugt wären, dass es unter allen Gesichtspunkten eine praktikable Lösung ist, hätten wir sie ihnen nicht vorgeschlagen und auf den Weg gebracht.
Jetzt geht es mit zwei Anfragen weiter. Eine stellt die Kollegin Ströver von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar zum Thema
Nimmt der Regierende Bürgermeister die Abschaffung des Programms „Radio Multikulti“ billigend in Kauf?
1. Wie beurteilt der Senat die geplante Abschaffung des Programms „Radio Multikulti“ und der Fernsehsendung „Polylux“ durch den RBB?
2. Warum hat der Regierende Bürgermeister als für Medienpolitik verantwortlicher Senator einer Rundfunkgebührenerhöhung zugestimmt – bzw. beabsichtigt das am 12. Juni –, ohne dabei einen Finanzausgleich zugunsten des Rundfunks Berlin-Brandenburg ausgehandelt zu haben?
Danke schön, Frau Kollegin! – Nun folgt die zweite Frage. Sie wird von Frau Hiller gestellt und behandelt das Thema
Ich freue mich über die im Raum sichtbaren Sympathiebekundungen für „Radio Multikulti“ und frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Entscheidung der Intendantin des RBB, die Hörfunkwelle „Radio Multikulti“ durch das WDR-Programm „Funkhaus Europa“ ersetzen zu lassen?
2. Sieht der Senat dabei einen Zusammenhang zu der anlässlich des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geführten Debatte zur Umverteilung der Mittel innerhalb der ARD, und welche Konsequenzen leitet er daraus für sich ab?