Protokoll der Sitzung vom 29.01.2009

Für die FDP hat nun der Kollege Lehmann das Wort. – Bitte!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Frau Dr. Knake-Werner. – Mit der Allgemeinen Verfügung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Berlin vom 12. Dezember 2008 hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Einrichtung von 24 Pflegestützpunkten innerhalb von sechs Monaten bestimmt. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um zwölf Koordinierungsstellen rund ums Alter und zwölf neu einzurichtende Pflegestützpunkte handelt. In welchem Stadium befinden sich die Planungen dazu sowie die Verhandlungen mit den Pflegekassen, insbesondere bezüglich der konkreten Einbindung der Koordinierungsstellen rund ums Alter?

Bitte, Frau Dr. Knake-Werner!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lehmann! Sie haben die Allgemeinverfügung richtig verstanden: Es sollen 24 Pflegestützpunkte im ersten Halbjahr sein, und bis zum Jahr 2011 sollen noch zwölf weitere hinzukommen.

Zum Verhandlungsstand: Wir verhandeln derzeit mit den Kranken- und Pflegekassen, die bekanntlich die Geldgeber sind und die künftigen Pflegestützpunkte finanzieren müssen, über eine Rahmenvereinbarung. Heute findet eine weitere Sitzung statt. Es gibt einen ersten Entwurf einer Rahmenvereinbarung. Die Gespräche gestalten sich – so die Informationen aus meinem Haus – ausgesprochen konstruktiv. Wir gehen davon aus, dass die Rahmenvereinbarung – mit allem, was dazugehört: Standorte usw. – in den ersten drei Monaten abgeschlossen wird und im ersten halben Jahr 24 Pflegestützpunkte ihre Arbeit aufnehmen können.

Die Koordinierungsstellen rund ums Alter werden integriert. Das haben wir immer gesagt. Wir brauchen keine Doppelstrukturen. Es werden 24 Pflegestützpunkte sein. Ob der Begriff richtig ist und das, was dort passiert, gut kennzeichnet, muss man noch diskutieren. Es ist aber deutlich, dass die Koordinierungsstellen umgebaut werden müssen, weil sie zusätzliche Aufgaben bekommen. Die Pflegestützpunkte sollen möglichst so ausgestaltet sein, dass sie die Aufgaben der heutigen Koordinierungsstellen erfüllen können. Daran arbeiten wir zielstrebig und hoffen, es in dem vorgesehenen Zeitraum umsetzen zu können.

Danke schön! – Der Kollege Lehmann hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Inwieweit kann in den neuen Pflegestützpunkten eine kostenträgerunabhängige Beratung sichergestellt werden? Inwieweit ist die Finanzierung der Zusatzaufgaben in den Koordinierungsstellen berücksichtigt?

Bitte, Frau Senatorin Dr. Knake-Werner!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Lehmann! Eine trägerunabhängige Beratung ist insofern vorgesehen, als wir trägerunabhängige Beraterinnen und Berater in den Pflegestützpunkten haben werden. Ich sage mit allem Nachdruck: Eine reine Pflegeberatung findet dort nicht statt. Man bekommt dort auch keine Information darüber, was einem im Einzelfall zusteht. Das machen nach wie vor die Kassen. Es soll eine Beratung rund ums Alter sein.

Wir geben Geld in diese künftige Struktur. Mit diesem Geld werden die zusätzlichen Aufgaben, die möglicherweise im Pflegeweiterentwicklungsgesetz nicht vorgesehen sind, mitfinanziert. Selbstverständlich haben aber auch die Kassen den Auftrag, über die reine Pflegeberatung hinaus eine soziale Beratung zu gewährleisten und zu finanzieren.

Damit ist die erste Runde nach der Stärke der Fraktionen beendet. Die nächsten Meldungen werden im freien Zugriff berücksichtigt. Die Runde wird mit dem Gong eröffnet.

[Gongzeichen]

Damit ist der Kollege Schäfer von der Fraktion Bündnis 90 an der Reihe. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an Sie, Herr Regierender Bürgermeister. Angesichts der Tatsache, dass Sie immer die Wichtigkeit der Entwicklung von Alternativen zu dem geplanten Kohlekraftwerk betont haben, frage ich Sie: Wie zufrieden sind Sie damit, dass das vor 22 Monaten von Senatorin Lompscher angekündigte Konzept für die Energiezukunft Berlins, das eine Alternative zu dem Kohlekraftwerk beinhalten soll, erst jetzt beauftragt wird? Ist das das richtige Tempo?

[Beifall bei den Grünen]

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Damit bin ich nicht zufrieden. Ich halte das auch nicht für einen Beitrag zur Energieeinsparung.

[Beifall von Daniel Buchholz (SPD) und Franziska Eichstädt-Bohlig (Grüne)]

Der Kollege Schäfer hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Danke, Herr Regierender Bürgermeister! Da geht es Ihnen wie uns. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, dass Klimaschutz bisher in Ihrem Senat eine so untergeordnete Rolle spielt, dass man sich 22 Monate Zeit für ein derart wichtiges Vorhaben lässt?

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Wir versuchen, durch die notwendige Koordinierung eine Beschleunigung herbeizuführen. Wir haben durch viele Aktionen deutlich gemacht, dass uns das Thema am Herzen liegt. Wir wollen die Gutachten, die Gesamtbewertung haben. Das ist notwendig. Mich wundert aber ein bisschen, dass Sie sie haben wollen, denn Sie haben Ihre Schlüsse doch bereits ohne diese Bewertung gezogen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt geht es mit einer Frage des Kollegen Gaebler von der Fraktion der SPD weiter. – Bitte schön!

Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Junge-Reyer. Wir haben im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Pro Reli“ die Situation, dass das Verkehrsunternehmen BVG Unterschriftensammlungen in den Fahrzeugen und Betriebsanlagen gestattet hat. Unabhängig davon, wie man zu dem Volksbegehren steht, stellt sich die Frage: Darf künftig für alle Anliegen im Zusammenhang mit Volksbegehren, Wahlen und politischen Auseinandersetzungen in der U-Bahn von Befürwortern und Gegnern gesammelt und Material verteilt werden? Wer legt das fest? Wo beantragt man das? Nach welchen Kriterien

wird entschieden? Wie wird der Grundsatz der Gleichbehandlung sichergestellt?

[Beifall bei den Grünen]

Bitte, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist das Sammeln anlässlich von Wahlen und das Verteilen von Material in den Verkehrsunternehmen nicht gestattet. Ich halte es deshalb für außerordentlich bedenklich, dass der Vorstand der BVG hier offensichtlich entschieden hat, einem wie auch immer gearteten Antrag oder dem schlichten Tun nachzugeben. Auch das, was die Verkehrsunternehmen in ihren Beförderungsbedingungen vereinbart haben, spricht gegen solche Sammlungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen.

Ich glaube deshalb, dass es richtig ist, für die Zukunft in dieser Frage noch einmal auf die Verkehrsunternehmen und insbesondere auf die BVG zuzugehen und ausdrücklich darzustellen, dass man gerade dann, wenn man das, was ein Volksbegehren, einen Volkentscheid oder ein Bürgerbegehren ausmacht, respektieren will, das eher so behandelt, wie man es anlässlich sonstiger Willensbekundungen im Rahmen von politischen Auseinandersetzungen tut. Deshalb verbietet es sich vom Grundsatz her für mich, solche Sammlungen zuzulassen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Kollege Gaebler hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Ist demnach die Einschätzung des BVG-Vorstandes, er könne von Fall zu Fall bei jedem Antrag einzeln entscheiden, ob das zulässig und statthaft ist bzw. ob es sich um eine breitere politische Auseinandersetzung handelt oder nicht, so nicht zu teilen, da eine solche Entscheidung schwer möglich ist? Sollten wir das also generell regeln?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Gaebler! Ich bin der festen Überzeugung, dass auch der Vorstand der BVG sich der Tatsache bewusst ist, dass er solche grundsätzlichen Fragen gegebenenfalls einmal mit seinen Aufsichtsgremien bespricht.

[Beifall bei der SPD]

Nun hat Kollege Juhnke von der Fraktion der CDU das Wort zu einer Frage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Innensenator. – Herr Dr. Körting! Ich frage Sie: Trifft es zu, dass es ein Gutachten des Bundeskriminalamtes gibt, nach welchem die vor einiger Zeit mit großen negativen Schlagzeilen für die Berliner Polizei eingezogenen Quarzsandhandschuhe lediglich passiven Schutzcharakter tragen und nicht als schlagverstärkende, unerlaubte Einsatzmittel zu begreifen sind?

Herr Innensenator Dr. Körting – bitte schön!

Herr Kollege Juhnke! Das Bundeskriminalamt hat bestimmte Zuständigkeiten, und bestimmte Zuständigkeiten hat es nicht. Es hat z. B. die Zuständigkeit, festzustellen, ob etwas als Waffe im Sinne des Waffenrechts anzusehen ist. In dieser Hinsicht ist es tatsächlich so, dass die Quarzsandhandschuhe nicht Waffen im Sinne des Waffenrechts nach der Feststellung des Bundeskriminalamtes sind. Eine völlig andere Frage ist es, welche Einsatzmittel die Polizeizuständigen des Bundes und der Länder bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zulassen, und diese andere Frage wird überall in der Republik einheitlich beantwortet, nämlich mit der Nichtzulassung von Quarzsandhandschuhen als Einsatzmittel der deutschen Polizei. Die Frage, ob das im technischen Sinn eine Waffe ist oder nicht, ist dafür völlig unerheblich.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den Grünen]

Kollege Juhnke hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Es gibt also dieses Gutachten. Ist es dann in dem Zusammenhang auch zu einer Rückgabe von Quarzsandhandschuhen an die Beamten gekommen?

Den Fragecharakter habe ich nicht ganz verstanden, aber vielleicht hat ihn der Innensenator verstanden. – Bitte!

Ich habe es auch nicht verstanden, aber ich beantworte es trotzdem.

[Heiterkeit]

Na ja, machen wir hier ja immer so.

[Heiterkeit – Vereinzelter Beifall bei der SPD, der CDU und den Grünen – Dr. Robbin Juhnke (CDU): Ich kann meine Frage auch wiederholen!]

Herr Kollege Juhnke! Ich wiederhole es noch einmal, damit Sie verstehen, was damit gemeint ist: Das Bundeskriminalamt ist dafür zuständig, im Sinne des Waffenrechts festzustellen, ob bestimmte sonstige Gegenstände als Waffen im Sinne des Waffenrechts angesehen werden können. Diese Frage hat es in Bezug auf die Quarzsandhandschuhe verneint, wie es das höchstwahrscheinlich auch in Bezug auf normale Gabeln, Löffel oder Ähnliches verneint hätte. Das sagt aber nichts darüber aus, ob Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Rahmen ihrer Tätigkeit mit körperlicher Berührung Gabeln oder Löffel einsetzen dürfen, sondern das ist eine Entscheidung, die der Ausrüster zu treffen hat. Ausrüster der Berliner Polizei ist der Polizeipräsident, bzw. als Fachaufsicht bin ich das. Hierbei besteht die völlig einheitliche Meinung, dass Quarzsandhandschuhe nicht eingesetzt werden. Dafür ist es völlig unerheblich – um nicht auf Berlinisch zu sagen: wurscht! –, wie das unter Waffenrechtsgesichtspunkten betrachtet wird.