Der Vorfall ist gleich doppelt problematisch, zum einen – wie die FDP richtig gesagt hat –, weil das rechtsstaatliche Verfahren missachtet worden ist, und zweitens – das finde ich auch außerordentlich ärgerlich im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger –, weil deshalb ein Verbrecher weiterhin auf freiem Fuß ist. Wir haben ja Interesse daran, dass so etwas ordentlich läuft, auch damit wir effektiv Strafverfolgung betreiben können.
Trotzdem und obwohl wir im Prinzip Ihrem Anliegen durchaus Verständnis entgegenbringen, Herr Kluckert, werden wir die Anträge der FDP ablehnen. Denn sie greifen entweder Probleme auf, die gar keine sind, oder sie fordern die falschen Maßnahmen. Die SPD legt allergrößten Wert darauf, dass Fälle wie der des Drogenhändlers vor dem Landgericht Einzelfälle bleiben. Genau deshalb wird aber jede Hausdurchsuchung, bei der Gefahr im Verzug zugrunde gelegt worden ist, hinterher richterlich überprüft. Das passiert ja. Wenn es dennoch zu Unregelmäßigkeiten kommen sollte, dann stehen dem Beschuldigten im Notfall hilfreich Anwälte zur Seite, gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit oder sogar Abgeordnete, an die man sich wenden kann, wenn man das Gefühl hat, man kriegt auf den anderen Wegen kein Recht. Es gibt hier also keine Lücke der rechtsstaatlichen Kontrolle, zumindest keine nachweisbare.
Zweitens setzt der von Ihnen geforderte Bericht, Herr Kluckert, voraus, dass jede einzelne Hausdurchsuchung noch einmal nachträglich und aus den Akten daraufhin überprüft wird, ob sie im Rahmen einer Eilzuständigkeit oder auf dem normalen Weg zustande gekommen ist. Dieser Aufwand ist durch die Annahme, da könnte etwas falsch gelaufen sein, für die wir keine konkreten Anhaltspunkte haben, einfach nicht zu rechtfertigen.
Drittens: Der geforderte Bericht zur Überwachung von Telefonaten. Da gehen Sie ganz klar von falschen Voraussetzungen aus. Die Überwachungsdichte ist in den letzten Jahren nicht gestiegen. Die höchsten Zahlen wurden 2003 erreicht, mit damals 206 Verfahren und 584 betroffenen Personen. Das haben wir 2007 nicht wieder erreicht. Die scheinbar enorme Steigerung, die Sie in Ihrer Begründung verkünden, von fast einer Million Telefonaten, ergibt sich ausschließlich aus der verbesserten Technik, die jetzt vollautomatisch wirklich alle erfassten telefonischen Kontakte mitzählt. Das ist in der Vergangenheit nicht der Fall gewesen. Es gab also nicht weniger Überwachung, sondern es gab nur weniger Zählungen als in der vollautomatischen Zählung.
Die Zuordnung dieser automatisch erfassten Daten zu einzelnen Straftaten ist gar nicht möglich. Sie verlangen ja, um das besser nachvollziehen zu können, einen Einzelnachweis, welche Überwachungsmaßnahme auf welche Straftat Bezug nimmt. Das muss man sich einmal praktisch vorstellen. Stellen Sie sich einen Vorfall vor, wo gegen jemanden ermittelt wird wegen Raub, Körperverletzung, Hehlerei. Dahinter steckt wahrscheinlich ein einziger Vorgang, ein einziger Raub. Wie wollen Sie denn entscheiden, welche der Straftaten mit welcher Telefonüberwachungsmaßnahme bzw. welchem einzelnen abgehörten Telefonat in Beziehung steht? – Das ist technisch gar nicht möglich. Wenn Sie es durchführen wollten, würden Sie wieder einen Aufwand betreiben, dem kein entsprechender Erkenntnisgewinn als Gegenwert gegenübersteht. Das ist ein Ansatz, der so nicht funktionieren kann, der letztlich nur dazu geeignet ist, der Staatsanwaltschaft jede Menge unnötige Arbeit zu machen.
Das Fazit also, ganz klar: Die Diskussion muss weitergehen, keine Frage. Gerne soll sie auch mit wissenschaftlicher Begleitung weitergehen, aber nicht auf dem Weg, den Sie vorgeschlagen haben. Die von Ihnen geforderten Berichte, Herr Kluckert, führen nicht weiter. Deswegen werden wir Ihre Anträge – –
Vielen Dank, Herr Dr. Felgentreu! Wenn aber eine Zuordnung der Betroffenen auf die Straftaten möglich ist, wie das in diesem Telefonbericht erfolgt, wieso ist dann eine Zuordnung der Gespräche auf die Straftaten nicht möglich?
Weil Sie gegebenenfalls Gespräche doppelt und dreifach zählen müssten. Dann hätten Sie auf einmal bei Ihrer theoretischen Zahl von 900 000 abgehörten Telefonaten 2,7 Millionen Vorgänge. Das ist Unsinn, das funktioniert so nicht. Deswegen sollte man auf diesen Ansatz verzichten. Sie bringen Systeme miteinander in Beziehung, die nicht in Beziehung zueinander zu bringen sind: die vollautomatische Mitzählung, die wir im Interesse der Transparenz bereits zur Grundlage unserer Berichte machen, und eine in die Tiefe gehende inhaltliche Betrachtung, die auf diese Weise überhaupt nicht zu erreichen ist. – Wie gesagt, der Ansatz, den die FDP methodisch wählt, ist der falsche. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Wir bleiben aber gern mit Ihnen in der Diskussion darüber, ob diese Eingriffe in die Bürgerrechte gerechtfertigt sind und wie sie so auszugestalten sind, dass der Eingriff möglichst gering bleibt. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute augenscheinlich über Telefonüberwachung und die Inanspruchnahme von Eilkompetenzen der Strafverfolgungsorgane. Tatsächlich geht es aber nicht um diese beiden Bereiche, sondern um das grundsätzliche Dilemma, wie weit Einschränkungen in den Persönlichkeitsbereich vonseiten des Staats gehen dürfen und wie
weit der befürchtete Missbrauch eingegrenzt werden muss. Letztlich geht es also um eine Interessenabwägung.
Fakt ist, dass die Telefonüberwachung in den letzten Jahren in ganz erheblichem Maße zugenommen hat. Fakt ist auch, dass der Richtervorbehalt häufig von der Polizei sowie von der Staatsanwaltschaft in Berlin nicht in dem wünschenswerten Maß berücksichtigt wird. Der Ansatz, auf diese beiden Aspekte ein Augenmerk zu legen – deswegen diskutieren wir heute diesen Antrag der FDP –, ist also durchaus richtig. Die Frage ist, ob die vorgeschlagene Berichtspflicht tatsächlich der einzig richtige und wünschenswerte Weg ist, den Missbrauch zu vermeiden.
Die Telefonüberwachung hat zugenommen, darüber sind sich in diesem Hause alle einig. Die Frage ist, ob tatsächlich nur parlamentarische Mittel eine Vermeidung des Missbrauchs möglich erscheinen lassen. Aus meiner Sicht funktioniert die richterliche Kontrolle an dieser Stelle. Insofern sind parlamentarische Mittel nicht unbedingt erforderlich.
Für die Eilkompetenzen durch Polizei und Staatsanwaltschaft, z. B. im Fall der Hausdurchsuchungen, z. B. im Fall der Blutentnahme, ist es tatsächlich so, dass häufig von den Verfolgungsbehörden die Frage einer Eilbedürftigkeit unzutreffend bejaht wird, in den Nachtstunden gar nicht erst versucht wird, eine richterliche Entscheidung zu erreichen. Allerdings legt selbst der Antrag der FDP schon nahe, dass die Inanspruchnahme von Eilkompetenzen die richterliche Überprüfung in diesem Fall nicht leerläuft. Denn mit Erlaubnis des Präsidenten darf ich aus dem Antrag der FDP zitieren:
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18. April 2007 … die Art und Weise der Ermittlungsarbeit sowohl der Berliner Polizei als auch der Berliner Staatsanwaltschaft gerügt und bestätigt, dass aufgrund erheblicher Verfahrensfehler die aus den Ermittlungen im betreffenden Verfahren gewonnenen Beweise nicht verwertet werden durften.
Fakt ist also, die richterliche Kontrolle funktioniert, denn der BGH hat festgestellt, es lagen Verfahrensfehler vor, deswegen keine Beweisverwertung. Fazit: Der Rechtsstaat funktioniert offenbar.
Die dem Rechtsstaat immanente Kontrolle führt dazu, dass fehlerhaft gewonnene Ermittlungsergebnisse aufgrund der vorliegenden Beweisverwertungsverbote letztlich nicht verwendet werden können. Dazu gibt es in diesem Land Strafverteidiger. Wer die Praxis kennt, weiß, Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote werden in jedem Strafverfahren – manchmal mehr, als einem lieb ist – gerügt. Dass tatsächlich falsch ermittelte Ergebnisse – auch im Instanzenzug – letztlich zu einer Verurteilung führen, ist ausgesprochen unwahrscheinlich.
Die CDU will weder Polizisten noch Staatsanwälte damit beschäftigen, monatelang mühsame Auswertungen ein
einzelner Akten zu betreiben. Uns ist es lieber, Polizei und Staatsanwaltschaft gehen ihrer Ermittlungstätigkeit nach, anstatt sich mit Bürokratie zu beschäftigen.
Als Fazit bleibt: Das Ziel der FDP, den Missbrauch bei den Ermittlungsorganen zu verhindern, ist richtig. Der vorgeschlagene Weg über die Berichtspflicht ist allerdings aus unserer Sicht der falsche. Deswegen werden wir uns heute an dieser Stelle enthalten. – Danke schön!
Vielen Dank! – Das Wort für die Linksfraktion hatte eigentlich der Kollege Wolf – es ist hier so aufgeschrieben –, aber bitte schön, Herr Kollege, Sie sind persönlich anwesend.
Meine Damen und Herren! In der Tat sind das zwei ziemlich neuralgische Punkte, über die wir heute diskutieren: Praxis der Telefonüberwachung auf der einen und Inanspruchnahme von Eilkompetenzen auf der anderen Seite. Da waren wir uns im Ausschuss auch alle einig. Ich kann mich erinnern, dass über alle Fraktionen hinweg das Problem als solches erst einmal ernst und angenommen worden ist. – Liebe Kollegin Seibeld! Wenn man das als gemeinsame Voraussetzung anerkennt und dann aber sagt, dass der Weg falsch ist, dann ist zumindest meine Überzeugung, dass man sich konsequenterweise nicht enthält, sondern gegen den Antrag stimmt. Tut mir leid! Die Linke und die SPD tun das. Warum, das möchte ich für unsere Seite noch einmal erklären.
Beide Vorrednerinnen und Vorredner, der Kollege Felgentreu und auch die Kollegin Seibeld, haben darauf hingewiesen, das Anliegen ist richtig, die gewählte Form ist nicht richtig, die gewählte Form ist falsch. Wir haben ebenfalls erhebliche Zweifel, dass die beiden Anträge zu irgendetwas führen, was wir selbst als ausgesprochen notwendig empfinden, nämlich eine Beschränkung der Kompetenzausübung auf die absolut notwendigen Fälle.
Wir haben eine Berichtspflicht zur Telefonüberwachung. Sie ist eingeführt worden, um die Entwicklung der Fallzahlen parlamentarisch und öffentlich kontrollieren und nachvollziehen zu können. Daraus ergibt sich dann auch, welche Katalogtaten nach § 100 a StPO Anlass für eine Überwachungsanordnung waren, wie viele Anschlüsse und Gespräche überwacht wurden und über welche Dauer hinweg die Überwachung erfolgt ist. Eine Ausweitung der Berichtspflicht auf qualitative Aspekte würde – soweit sie überhaupt leistbar ist, Kollege Felgentreu hat das Problem schon benannt – demgegenüber keinen signifikanten
Erkenntnisgewinn bringen, wohl aber massiven Aufwand nach sich ziehen – eine Sache, die zu verhindern bekanntlich auch immer Herzensanliegen der FDP war. Wir müssten, wenn wir es bei der Menge der Daten tatsächlich machen wollten, für eine erfolgreiche Kontrolle jeden einzelnen Fall rekonstruieren, und zwar unter Beiziehung der konkreten Verfahrensakten. Das kann letztlich niemand in der Fläche leisten. Das wird das Parlament ebenfalls nicht leisten können. Deswegen erscheint uns das wesentlich sinnvoller, was das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht im Jahr 2003 im Auftrag des Bundesjustizministeriums geleistet hat, nämlich eine empirisch-wissenschaftliche Begleitung der Praxis. Das gibt in der Tat Aufschluss, das gibt konkrete Anhaltspunkte dafür, ob und in welchem Umfang Missbrauch bei der Inanspruchnahme von Kompetenzen erfolgt.
Es gibt im Übrigen eine Reihe von Gründen, die den verzeichneten Anstieg der Telefonüberwachung, den die antragstellende Fraktion geltend macht, deutlich relativiert. Das sind – Kollege Felgentreu hat es ebenfalls erwähnt – die Umstellung der Berichtskategorien, die Zunahme der Anschlüsse durch die Ausweitung der Mobilfunkpraxis und die maschinelle Erfassung. Trotzdem glaube ich, dass es seit Jahren einen deutlich belegbaren Anstieg gibt. Wenn man Praktikern glauben darf, dann ist die Telekommunikationsüberwachung tatsächlich inzwischen ein Massengeschäft geworden. Der Grund hierfür, lieber Kollege Kluckert, liegt allerdings nicht so sehr in mangelnden Berichtspflichten, sondern in der praktischen Möglichkeit, die Telekommunikationsüberwachung anzuordnen. Wer die Katalogtaten immer weiter ausweitet – und daran haben sich alle Parteien hier im Hause außer der meinen in den vergangenen Jahren beteiligt –, der muss sich nicht wundern, wenn die Ermittlungsbehörden dieses Arsenal auch nutzen und sich seiner auch leichter Hand bedienen. Die einzige wirkliche Option ist die Einschränkung der TKÜ auf die wenigen wirklich harten Fälle, in denen eine Ermittlung ohne Telefonüberwachung als aussichtslos erschiene. Aber das ist natürlich eine Angelegenheit des Bundesrechts. Das und nur das ist aber letztlich der einzig wirksame Hebel, um den Grundrechten zu ihrer verfassungsrechtlich gebotenen Bedeutung im Ermittlungsverfahren zurückzuverhelfen.
Das Gleiche gilt im Grunde für die Inanspruchnahme von Eilkompetenzen. Auch hier gab es in den vergangenen Jahren immer großzügigere Regelungen, die natürlich dazu einladen, sie zu nutzen. Dass es mitunter Fälle gibt, die so skandalös sind, dass daraus sogar Beweisverwertungsverbote abgeleitet werden, ist erst mal noch kein empirischer Beleg für massenhafte rechtswidrige Inanspruchnahme.
Aber es ist ein Indiz dafür, wohin sie führen kann. Die Produktion von Papier wird daran aber nichts ändern. Insofern ist der Antrag der FDP ein typisches Bürgerrechtsplacebo und wahrscheinlich auch Ausdruck des schlechten Gewissens, nachdem man sich jahrelang an der
Schleifung der Grundrechte beteiligt hat, jetzt den Versuch zu unternehmen, mit Papier zu demonstrieren, dass man das eigentlich gar nicht gewollt habe. Herr Kluckert! Was Sie für meine Partei festgehalten haben, trifft genau auf Ihre zu. Wo Sie nichts zu sagen haben, haben Sie eine große Klappe, und wo Sie am Ruder sind, da knallen Sie um, sobald ein Gegenwind vom großen Koalitionspartner kommt. Ich erinnere mal an den Rücktritt von Frau Leutheusser-Schnarrenberger.
Wir haben mit Freude vernommen, dass sich die Justizverwaltung um eine Sensibilisierung der Richterinnen und Richter kümmern möchte, auch um die Motivation und Sensibilisierung der Beamtinnen und Beamten in den Strafverfolgungsbehörden. Wir finden wissenschaftliche Evaluierung wichtig, die Kooperation mit Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen – das ist zugesichert worden. Das ist das, was wir vernünftigerweise tun können, um dem Grundrechtsschutz, so gut es eben geht, unter den gegebenen Bedingungen gerecht zu werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schade, Herr Kollege Lederer, den Wettbewerb um die bürgerrechtsfreundliche Politik, den offensichtlich die FDP jetzt auch mitführen will, nehmen wir gerne auf.
Wenn Sie gleich anfangen, alle Mitbewerber zu denunzieren, sie würden nur Placebopolitik machen, ist das natürlich bedauerlich
und führt uns nicht richtig weiter. Ich kann daran erinnern, was die Linken in diesem Haus in den letzten Monaten – muss man ja sagen – schon alles mitgetragen haben. Das spricht nicht gerade eine Sprache, dass Ihnen die Bürgerrechte viel am Herzen liegen. Es war gerade erst in der letzten Sitzung die Schülerdatei Thema. Da hätte ich mir doch gewünscht, dass Sie die Stellungnahmen Ihrer kritischen Parteimitglieder deutlicher gewürdigt hätten.
Zur Wahrheit gehört auch, dass die FDP an vielen Landesregierungen beteiligt ist und dort die bürgerrechtliche Schiene offensichtlich nicht so eine große Rolle spielt, wie sie jetzt erfreulicherweise hier eine Rolle spielt. So ist z. B. das Gesetz zur Onlinedurchsuchung, das das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat,
Uns bedrückt – wir haben es in den Ausschüssen besprochen – die hohe Zahl der abgehörten Telefonanschlüsse außerordentlich. – Herr Kollege Felgentreu! Das kriegen Sie nicht aus der Welt, indem Sie versuchen, das statistisch kleinzureden. Ich habe mir die Zahlen noch mal angeguckt. 2003 gab es 584 Betroffene, im letzten Bericht von 2007 hatten wir 1 101 Betroffene. Wie Sie daraus ableiten können, dass es eine Verringerung gegeben hat, ist mir persönlich schleierhaft. Wir haben eine Verdoppelung der Betroffenen, und wir haben eine Steigerung der abgehörten Telefonate von 280 000 auf fast eine Million. Problematisch an der Stelle ist, dass das viele, die davon betroffen sind, nie erfahren, weil die Informationspflicht hier aus verschiedensten Gründen nicht greift. Demzufolge können die Betroffenen – jene, die am anderen Anschluss mit abgehört werden – auch keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Gerade deswegen ist es besonders wichtig, dass wir das hier machen, dass wir das sozusagen stellvertretend für all jene machen, die als Abhöropfer im Dunkeln gelassen werden, denn sonst erfährt niemand davon.