Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Vielen Dank! – Eine Nachfrage der Kollegin Kittler? – Bitte schön!

Nun ist ja das BAföG-Amt Charlottenburg-Wilmersdorf seit Oktober geschlossen, um den Abarbeitungsrückstand zu beheben. Die Jobcenter sind, wie Sie sagen, nicht zuständig und weisen Hilfesuchende ab, die dort hingehen. Die Frage ist also: Wohin sollen sich Studentinnen und Studenten oder Schülerinnen und Schüler – letztere trifft das besonders hart – wenden, die von Wohnungskündigung bedroht sind und nicht wissen, wie sie diesen und den nächsten Monat überleben oder wovon sie leben sollen? Wo können sie sich melden, bis ihr Antrag irgendwann beschieden ist? Die vier Monate Überbrückungsgeldzahlung sind ja zu Ende. Ab Dezember bekommen sie gar kein Geld.

Frau Scheeres, bitte schön!

Die Schülerinnen und Schüler können sich weiter beim BAföG-Amt melden und sollten dies auch tun. Auch wenn es keine Sprechstunden gibt, gibt es ja die Möglichkeit, dies per E-Mail oder telefonisch zu machen. Ich habe eben die Möglichkeit der Abschlagszahlung angesprochen: Diese müssen sie dringend einfordern.

Die nächste Nachfrage hat der Kollege Delius.

Frau Scheeres! Sie und auch Frau Kittler haben es eben angesprochen: Die vier Monate sind zwar zu Ende, aber das Studentenwerk bietet weiterhin denjenigen, die es nicht in Anspruch genommen haben, das Überbrückungsgeld aus der Darlehenskasse an. Meine Frage ist daher: Hat das Studentenwerk – das gilt jetzt nur für die Studenten – vermehrt darauf hingewiesen, dass es diese Möglichkeit gibt? Ist darauf in dem Sinn reagiert worden, dass es mehr Anträge gibt oder in den letzten Monaten gab, um das Überbrückungsgeld aus der Darlehenskasse in Anspruch zu nehmen? Es sind immerhin 546 Euro, die da möglich sind.

Frau Senatorin Scheeres, bitte schön!

Ich gehe davon aus, dass das Studentenwerk darauf hingewiesen hat. Aber ich werde mich informieren, in welcher Form dies geschehen ist.

Vielen Dank!

Wir kommen jetzt zur Frage Nr. 10 von Dr. Weiß von den Piraten über

Verlegung von Sicherungsverwahrten

Bitte schön!

Danke! – Ich frage den Senat:

1. Ist es zutreffend, dass die geplante Verlegung von Sicherungsverwahrten auf andere Stationen innerhalb der JVA Tegel gegen den ausdrücklichen Willen der Sicherungsverwahrten durchgeführt werden soll?

2. Wie beurteilt der Senat diesen Umstand, und welche Alternativen zu diesen Vorgehen sieht er?

Senator Heilmann – bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Dr. Weiß! In der Tat: Im kommenden Jahr müssen die Sicherungsverwahrten innerhalb der Teilanstalt V der Justizvollzugsanstalt Tegel, in der sie jetzt schon umgebracht sind, umziehen. Bisher

(Senator Thomas Heilmann)

werden dazu die Stationen 10, 11, 12 genutzt; künftig sollen es die Stationen 1, 2, 3, 4, 11 und 12 sein. Der Beginn der Umzugsmaßnahmen ist für Februar 2013 geplant und wird deutlich vor Ablauf des zweiten Quartals 2013 abgeschlossen sein.

Die Umzugsmaßnahmen sind aus drei Gründen erforderlich: Zum einen wird jedem Sicherungsverwahrten bis zur Fertigstellung des ja gerade per Grundsteinlegung in Angriff genommenen neuen Gebäudes eine sogenannte Doppelzelle, also zwei nebeneinander liegende Räume, zur Verfügung gestellt.

Zum anderen wird für die veränderte Behandlung und Betreuung mehr Raum benötigt, denn schon im ersten Quartal 2013 werden sukzessive mehr Mitarbeitende des allgemeinen Vollzugsdiensts und der Fachdienste im Bereich der Sicherungsverwahrung eingesetzt,

[Zuruf: Herr Senator! Sie sind nicht zu verstehen!]

Entschuldigung, ich rede auch gerne lauter! –, um die zwingenden Vorgaben für die intensivere Behandlung und Betreuung zu erfüllen. Deshalb werden auf den Stationen mehr Besprechungs-, Sozial- und Gruppenräume benötigt.

Das dritte Anliegen, das nur durch die Belegungsveränderung realisiert werden kann, ist die Gewährung großzügigerer Bewegungsmöglichkeiten. Künftig sollen sich die Sicherungsverwahrten untereinander weiterhin besuchen können und an der Zentrale vorbei freien Zugang zum Aufenthalt im Freien haben.

Bei der Planung der neuen Aufteilung der Teilanstalt V werden die Sicherungsverwahrten einbezogen und ihre Vorschläge und Einwände so weit wie möglich berücksichtigt. Die Anstalt hat den Sicherungsverwahrten die Beteiligung an der Umzugsplanung zugesichert. So hat am Nachmittag des 11. Dezember, also vorgestern, eine Vollversammlung stattgefunden, auf der der Teilanstaltsleiter und der Koordinator für diese Fragen die Vorhaben der Anstalt vorgestellt haben. Die Sicherungsverwahrten hatten die Möglichkeit zu umfassender Stellungnahme und haben dies auch wahrgenommen.

Letztlich hat aber die entsprechend den zwingenden Vorgaben der Rechtsprechung veränderte Gestaltung der Sicherungsverwahrung für alle Betroffenen Vorrang vor dem Interesse Einzelner am Verbleib in den bisher genutzten Räumen. Die bisherigen Hafträume sind ohnehin baugleich wie die jetzt zu beziehenden, und Anfang 2014 wird das neue Gebäude bezogen werden. Sie wissen, das Bundesverfassungsgericht hat uns diese Verbesserungen auferlegt, und diese werden auch umgesetzt.

Vielen Dank! – Herr Weiß, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte schön!

Danke für die Ausführungen! Die eigentliche Frage bleibt aber unbeantwortet. Sie haben gesagt, die Gelegenheit zur Stellungnahme wurde wahrgenommen, Sie haben aber nicht gesagt, was Inhalt dieser Stellungnahme war. Sie haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erwähnt. Teilen Sie meine Einschätzung, dass die Übergangsregelung bis zur Fertigstellung des Neubaus 2014 immer noch nicht geeignet ist, den Vorgaben des Verfassungsgerichts vollständig zu entsprechen, weshalb ja auch der Neubau erforderlich ist? Ab dem Fristende, ab Mai 2013 bis zur Fertigstellung, wird das Land Berlin voraussichtlich sowieso noch einmal Rechtsansprüche vonseiten der Sicherungsverwahrten auf sich zukommen sehen.

Herr Senator!

Das waren ja gleich drei Nachfragen in einem. Erstens: Wir haben gegenwärtig 37 Sicherungsverwahrte, die sich nicht alle einheitlich äußern. Aus Datenschutzgründen kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, der eine hat so, der andere so petiert. Sie sind in ihren Wünschen jedenfalls nicht gleichlautend. Einige begrüßen das Vorhaben sehr, andere würden lieber in ihrer gewohnten Zelle bleiben. Das geht aber nicht, da wir sie ja nicht unterschiedlich unterbringen können. Da geht es nicht um den Gleichbehandlungsgrundsatz, sondern um die Betreuung, die Sicherung und das Abstandsgebot, das das Verfassungsgericht vorgegeben hat.

Zweitens: Nein, ich bin nicht der Meinung, dass wir die Vorgaben des Verfassungsgerichts nicht erfüllen. Der Grundsatz des Verfassungsgerichts, aus dem die Einzelheiten abgeleitet worden sind, war zweigeteilt: Jedem Sicherungsverwahrten muss eine Perspektive gegeben werden, dass er aus der Sicherungsverwahrung wieder herauskommt und dass er im Zuge seiner Sicherungsverwahrung anders – also besser – behandelt wird als ein normaler Strafgefangener. Das ist ab Anfang des Jahres gewährleistet. Durch die Perspektive, dass das Haus ja gebaut und im Mai im Rohbau fertig sein wird, ist wohl für jeden Sicherungsverwahrten eindeutig erkennbar, dass er nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet wird. Vielmehr kriegen sie jetzt schon den doppelten Platz und dann noch mal 6 Quadratmeter mehr.

Ich gehe wie Sie davon aus, dass einige Sicherungsverwahrte, die gerne die Strafvollstreckungskammern bemühen, auch dagegen klagen werden, ich bin aber guter Hoffnung, dass wir das gewinnen werden. Letztlich kann ich Ihnen aber nicht sagen, wie ein unabhängiges Gericht entscheiden wird.

Vielen Dank! – Nun folgt Kollege Behrendt.

Herr Senator! Wenn die Übergangslösung verfassungsgemäß wäre, fragt sich: Warum der Neubau? – Meine konkrete Frage ist: Wenn Sie dort mehr Platz schaffen, müssen ja ungefähr 80 Strafgefangene aus Haus 5 ausziehen. Da nehme ich eine große Unruhe wahr, wo die 80 denn hinkommen. Es gab da wohl keine Versammlung, es gibt auch noch keine richtige Ansage, ob die beliebig verteilt werden, ob die alle in Haus 3 kommen oder womöglich in Haus 1. Vielleicht können Sie noch etwas zu den Planungen sagen, wo die Strafgefangenen bleiben.

Bitte schön, Herr Senator!

Herr Dr. Behrendt! Die werden natürlich nicht beliebig verteilt, sondern nach Behandlungsschwerpunkten und Verfügbarkeit. Haus 1 wird nicht genutzt. Ich kann Ihnen allerdings nicht auswendig sagen, wie die 80 verteilt werden.

Vielen Dank! Damit hat die Fragestunde ihren Abschluss gefunden.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Spontane Fragestunde

gemäß § 51 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach Stärke der Fraktionen mit je einer Frage. Es beginnt Frau Kollegin Haußdörfer von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich frage den Schlau-Bau-Senator Michael Müller in seiner Funktion als Senator fürs Mietrecht. – Wie bewerten Sie die gestrige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Mietrechtsänderung in Gänze, das heißt vielleicht nicht nur die von Berlin zu 80 Prozent abgeschriebene Begrenzung der Mieterhöhung, sondern auch die Verschärfung bei Kündigung und Räumung von Mieterinnen und Mietern?

Bitte schön, Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Haußdörfer! Ich bin bei dem, was sich auf Bundesebene getan hat, hin- und hergerissen. Einerseits ist es ja eine schöne Entwicklung, dass die schwarz-gelbe Koalition inzwischen auch erkennt, dass beim Thema Mietrecht etwas zu tun ist und es einen erheblichen Problemdruck in den Städten gibt, auf den man reagieren muss. Das war der Grund der früheren Koalition, eine Bundesratsinitiative einzubringen, um die Mietpreissteigerungen zu dämpfen. Ziel unserer Initiative war es, nur noch eine Steigerung von 15 Prozent in vier Jahren zuzulassen und nicht mehr von 20 Prozent in drei Jahren. Die jetzige Koalition hält an dieser Initiative aus gutem Grund fest, insofern ist es erst einmal richtig und gut, was sich da abzeichnet, dass wir die 15-prozentige Mietsteigerung in den Ländern offensichtlich auch in Zukunft eigenverantwortlich durch Verordnung umsetzen können.

Ich begrüße das, sage aber auch, dass dieses ganze Paket, das dort von Schwarz-Gelb geplant ist, durchaus mit Vorsicht zu genießen und problematisch ist. Erstens fehlen noch weitere wichtige Schritte, wenn man z. B. an die Neuvermietungssituation denkt. Das ist das, was zu erheblich steigenden Mietkosten führt. Jeder Umzug, jede Neuvermietung bedeutet, dass ein neuer Vertrag mit neuen Konditionen und einer erheblichen Steigerung abgeschlossen wird. Darauf wird zur Zeit noch gar nicht reagiert, was aber dringend erforderlich ist. Zweitens hat das Beschlusspaket noch andere Bestandteile, die durchaus problematisch sind – wenn man nur allein an die Situation denkt, dass es für die Mieterinnen und Mieter während der Umbauphase bei energetischen Sanierungsmaßnahmen keine Mietreduzierung mehr geben soll. Es entstehen Belastungen, und man hat als Mieter nicht mal die Chance, die Miete zu reduzieren. Das ist sicherlich etwas, was noch nicht ganz ausgegoren ist und einer dringenden Nachbesserung bedarf.

Vielen Dank! – Haben Sie eine Nachfrage, Frau Haußdörfer? – Bitte schön!

Vielen Dank für die Ausführung! Sie haben die Problematik der Neuvermietungszuschläge angesprochen: Gibt es denn vonseiten der Bundesregierung eine Tendenz, sich doch noch etwas zu bewegen und sich z. Β. der Hamburger Bundesratsinitiative, die wir ja auch unterstützen, anzuschließen, diese Neuvermietungszuschläge zu begrenzen?

Herr Senator Müller!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Haußdörfer! Bisher kann ich das leider nicht erkennen. Es tut sich ja an einigen Stellen etwas – diese Koalition hat das zum Thema gemacht, Sie haben Hamburg erwähnt, auch die SPDBundestagsfraktion hat das zu einem Thema gemacht, dass wir dort dringend über Kappungsgrenzen und die Situation bei Neuvermietung miteinander reden und zu neuen Beschlüssen kommen müssen. Ich kann es leider bei der Bundesregierung noch nicht erkennen.

Vielen Dank!