Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Möller! Ich freue mich sehr, dass es jetzt auf Bundesebene eine Einigung mit den Bundesländern gegeben hat. Sie wissen, wir hatten in einem ersten Schritt den ehemaligen Heimkinderfonds West, und ich fand das auch richtig in der fachlichen Debatte. Dann kam die Diskussion auf, dass wir auch einen Heimkinderfonds für die Heimkinder in der ehemaligen DDR benötigen, weil sich herausgestellt hat – und die Stimmen auch stark wurden –, dass auch in der ehemaligen DDR in Heimen Kindern und Jugendlichen Leid angetan worden ist und wir für diesen Bereich auch einen Fonds benötigen. Dieser ist auch aufgelegt worden.
Wir mussten dann feststellen, dass der Fonds jetzt schon ausgeschöpft ist. Das war ja das Problem, deswegen hatten wir auf Bundesebene mit den Bundesländern die Debatte. Wir haben uns jetzt geeinigt, dass dieser Fonds aufgestockt wird. Zum einen brauchen wir für 2014 eine Lösung, weil der Fonds jetzt schon ausgeschöpft ist. Die einzelnen Bundesländer packen jetzt schon Geld in den Fonds. Das Land Berlin wird in diesem Jahr 1,1 Millionen Euro dazu beitragen, damit es mit dem Fonds weitergehen kann.
Ich finde es richtig, dass dieser Stichtag gewählt worden ist. Es geht nämlich darum, bundesweit zu erfassen, wie viel Geld insgesamt benötigt wird. Es geht darum, dass die Menschen, die von diesem Thema betroffen sind, eine Entschädigung bis September beantragen können, damit die Bundesebene einen Überblick hat, wie viel Geld wir insgesamt benötigen. Unsere Servicestellen in den Bundesländern – wir haben auch eine – arbeiten weiter, beraten die einzelnen Personen. Inhaltlich geht es darum, dass die einzelnen Menschen, die betroffen sind, bis zu 10 000 Euro an Leistungen, z. B. Beratung, Therapie
Vielen Dank! – Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen, Frau Möller? – Dann bekommen Sie das Wort. Bitte schön!
Vielen Dank! – Das ist alles richtig. Aber was werden Sie den Betroffenen sagen, die es nicht schaffen werden, ihre Ansprüche zum neuen, vorgezogenen Fristtag geltend zu machen? Werden Sie eine erhebliche Öffentlichkeitsarbeit leisten, damit diese neue Frist publik gemacht werden kann? Nach der jetzigen Ankündigung ist es so, dass Menschen, die bis dahin ihre Ansprüche nicht geltend gemacht haben – sprich: sozusagen keine Nummer gezogen haben – im Nachhinein keine Ansprüche mehr erheben können. Das ist ein erheblicher Einschnitt.
Sehr geehrte Frau Möller! Die Bundesländer haben natürlich den Auftrag und die Aufgabe, entsprechend Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, damit die ehemaligen Heimkinder, die einen Antrag stellen würden, mitbekommen, dass dieser bis zum September gestellt werden muss. Der Stichtag ist für die Registrierung der einzelnen Personen notwendig, damit wir wissen, wie viel Geld wir insgesamt benötigen, und die einzelnen Länder im Zusammenhang mit dem Bund wissen, wie viel sie dazu beitragen müssen. Die Beratung findet weiter statt.
Frau Senatorin! Es gibt zwei Töpfe, den Heimkindertopf West und den Heimkindertopf Ost. Der Heimkindertopf Ost ist jetzt befristet auf den 30. September. Für den Heimkindertopf West wird, soweit ich das verstehe, die Antragsfrist sehr viel länger sein, weil es dort eine finanzielle Entspannung gibt. Ist es aus Ihrer Sicht nicht eine Ungleichbehandlung und Schlechterstellung für ehemalige Heimkinder Ost, wenn sie sich nur bis zum 30. September 2014 melden dürfen und ehemalige Heimkinder West eine sehr viel längere Frist haben?
Sehr geehrte Frau Burkert-Eulitz! Zum einen: Was ich im Rahmen dieser Entscheidung wesentlich finde, ist, dass die Kriterien bleiben. Das war auch eine Debatte, ob man die Kriterien verändert, was letztlich mit dem Geld passiert. Es ist eine gute Lösung für die Menschen, die in diesem Zusammenhang Anträge stellen werden. Ich sehe das nicht als Ungleichbehandlung an. Man kann die Anträge stellen. Es ist wichtig, dass die Menschen, die die Anträge stellen, auch die Sicherheit haben, dass genügend Geld zur Verfügung steht, um Unterstützungsleistung zu erhalten.
Dann kommen wir jetzt zur zweiten gesetzten Frage der Piraten. – Herr Magalski! Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Zum Welttag des Theaters für Kinder und Jugendliche am heutigen 20. März frage ich den Senat: Wie bewertet der Senat, dass die Kinder- und Jugendtheater Berlins nun schon mit einer Petition darauf aufmerksam machen müssen, dass das erfolgreiche Instrument der Besucherförderung, das vielen Kindern und Jugendlichen überhaupt erst den Zugang zu theatraler, kultureller Partizipation, Teilhabe und Bildung ermöglicht, keine entsprechend anpasste Erhöhung der Bezuschussung durch den Senat erfährt?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Frage der Zuschüsse zu den einzelnen Einrichtungen ist mit dem Doppelhaushalt geklärt worden. Dies ist ausführlich beraten worden. Insofern sind die Fragen geklärt.
Für diese Periode des Doppelhaushalts, wenn es um die Anmeldung eines Mehrbedarfs geht, nicht nur bei dem angesprochenen Projekt, sondern auch bei anderen, muss das bei den Haushaltsberatungen erörtert werden.
Herr Kollege Magalski! Wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön, dann bekommen Sie das Wort!
Schade, Herr Regierender Bürgermeister! Ich hatte etwas mehr Substanz in der Antwort erwartet und auch eine gewisse Zusage für eine Sicherung des Ganzen. Deswegen frage ich noch mal nach: Wie wollen Sie denn stattdessen kulturelle Bildung in Berlin, die insbesondere durch die Kinder- und Jugendtheater in Kooperation mit den Schulen durchgeführt wird, langfristig sichern?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sie wissen, dass wir sehr viel in die kulturelle Bildung investieren. Wir wollen in der Tat, dass in allen Schulen und Kindertagesstätten eine enge Verflechtung mit unseren Kultureinrichtungen stattfindet. Wir haben extra zusätzliche Millionen zur Verfügung gestellt, um diese Projektarbeit zu unterstützen. Dies hängt dann nicht nur von einer Einrichtung ab, sondern ist ein Grundgedanke, der sich durch die gesamte Arbeit in der Kulturlandschaft zieht, aber auch in enger Verbindung mit dem Bildungsbereich steht.
Herr Regierender Bürgermeister! Sind Sie bereit, noch mal zu überprüfen, ob die Mittel, die jetzt im Doppelhaushalt drinstehen, tatsächlich ausreichen? Meines Wissens hat es nur aufgrund meiner Intervention für das letzte Haushaltsjahr im Rahmen der Haushaltswirtschaft Nachbesserungen gegeben, um den Topf so weit aufzustocken, dass die Karten weiter bezuschusst werden konnten. Aber für den jetzigen Doppelhaushalt ist das meines Erachtens noch nicht geschehen.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Selbstverständlich wird auch im Wege des Haushaltsvollzugs immer wieder geschaut, ob es Verwerfungen gibt, ob es Schwierigkeiten gibt, die auch kurzfristig geregelt werden müssen. Dies ist ein dauerhafter Prozess. Aber die Ansätze sind vom Gesetzgeber so vorgegeben, und da sind die Spielräume natürlich beschränkt. Aber selbstverständlich haben wir das im Einzelfall auch in der Vergangenheit überprüft und sind auch gern bereit, dies in dem Fall zu tun.
Danke schön! – Eine weitere Nachfrage sehe ich nicht. Die zweite Runde nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet.
Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Sie kennen das Verfahren jetzt ja schon. Ich werde diese Runde mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben Sie die Möglichkeit, sich durch Ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden gelöscht.
Ich bitte um einen kleinen Augenblick Geduld, damit sich die Präsidiumsmitglieder die Wortmeldungen notieren können. Danach verlese ich dann die Liste der Namen der ersten zehn Wortmeldungen. Ganz kleinen Moment, bitte!
Ganz ruhig, Kollege Lauer! Das ist eine Minute Ihrer kostbaren Lebenszeit. Danke schön! – Ich habe folgende Namen notiert: Otto, Delius, Magalski, Frau Matuschek, Dr. Hiller, Burkert-Eulitz und Kollege Lux. In der Reihenfolge geht es los. – Kollege Otto, Sie haben das Wort! Bitte!
Das war letztes Mal noch anders! – Ich frage den Senat zum Stichwort Mietpreisbremse: Wir haben 100 Tage Bundesregierung. Herr Senator Müller! Was ist bei Ihnen inzwischen über diese sogenannte Mietpreisbremse bekannt, und wie wirkt der Senat von Berlin via Bundesrat dort ein, um für diese Stadt und die Mieterinnen und Mieter etwas zu erreichen? Was ist Ihre Initiative?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Zurzeit haben wir noch keinen Referentenentwurf, noch keine Be
ratungsgrundlage der Bundesministerien bekommen. Aber natürlich gibt es dazu seit Beginn der Arbeit der neuen Bundesregierung Gespräche. Ich selbst habe mich schon in einem ersten Gespräch mit Bundesministerin Hendricks ausgetauscht und auch deutlich gemacht, dass wir die Zielrichtung der Mietpreisbremse richtig finden und auch unterstützen werden. Es zeichnet sich ja ab, dass es ähnlich wie bei der Kappungsgrenze im letzten Jahr wieder eine Länderermächtigung geben wird, wo dann die Länder auf der Grundlage ihrer Gegebenheiten entscheiden können, ob, wie und wann sie diese Mietpreisbremse umsetzen. Ich denke, die Gegebenheiten sind bei uns eindeutig da, um sie dann auch entsprechend umzusetzen. Wir warten jetzt auf die entsprechenden Grundlagen, um dann auch konkret im Bundesrat – so, wie Sie es angesprochen haben – in den offiziellen Sitzungen, aber z. B. auch in der Runde der Bauminister oder in inoffiziellen Gesprächen Einfluss auf die Ausgestaltung der Mietpreisbremse nehmen zu können.
Ja! Außer Abwarten kann man ja noch mehr tun. Sind Sie aktiv, Herr Senator Müller? Sie werden doch sicherlich mit der Bundesregierung über einen Zeitplan im Gespräch sein. Die 100 Tage sind jetzt um, und der Justizminister hatte versprochen, dann liegt es vor.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Otto! Ich habe es eben schon deutlich gemacht: Ja, ich habe das schon in einem ersten direkten Gespräch mit Frau Hendricks angesprochen und werde es in einem nächsten Gespräch ansprechen, das mit Bundesminister Maas vereinbart ist, der ja auch für die konkreten Formulierungen zuständig ist. Staatssekretär Gothe hat die entsprechenden telefonischen und persönlichen Termine auf Staatssekretärsebene, um das aktiv zu begleiten. Aber wir brauchen dafür jetzt auch von der Bundesregierung eine schriftliche Grundlage, um genau zu sehen: Wie sind die Formulierungen, und wo gibt es gegebenenfalls noch Korrekturbedarf aus unserer Sicht? All das ist für die Umsetzung ja auch angekündigt, sodass im Sommer dann auch die Möglichkeit für die Länder bestehen soll, es entsprechend anzuwenden. Ich glaube, das ist ein überschaubarer Zeitraum. Es ist ein großer Schritt nach vorn, dass diese Bundesregierung, anders als die Vorgängerregierung, dieses Thema jetzt überhaupt so engagiert angeht und dass wir die Instrumentarien bekommen, diesen Preissprüngen bei der Neu
vermietung entgegentreten zu können. Das unterstütze ich ganz ausdrücklich. Ich denke, in den nächsten Wochen und Monaten wird es dann auch vonseiten der Bundesregierung noch etwas konkreter.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vor etwas mehr als zwölf Monaten hat der Regierende Bürgermeister dem Studentenwerk 5 000 neue Wohnheimplätze für Studierende versprochen. Seitdem gibt es keinen neuen Wohnheimplatz, und ich frage den Senat: Wann kommen denn nun die 5 000 neuen Wohnheimplätze?