Protokoll der Sitzung vom 12.01.2012

Vielen Dank! – Eine Nachfrage, Herr Schlede? – Bitte!

Frau Senatorin! Können Sie mir sagen, ob die Schulen, die JÜL fortsetzen, auch entsprechend sachlich und personell in der Lage sind, diesen JÜL-Unterricht durchzuführen?

Bitte sehr!

Der Personalschlüssel ist für diesen Bereich festgelegt. Das wissen die Schulen. Es wird in der Form auch so akzeptiert werden, sonst würden sie es nicht weitermachen.

Danke schön! – Das Wort zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Mutlu.

Frau Senatorin! Hält dieser Senat weiterhin an dem Konzept des jahrgangsübergreifenden Lernens fest, und wenn ja, was werden Sie tun, damit die verbleibenden Schulen im JÜL auch sächlich so ausgestattet werden, dass sie sich nicht – wie die 71 – von diesem Modell verabschieden?

Frau Senatorin!

Wir halten an dem Konzept fest. Ich finde diesen Ansatz sehr gut. Wenn man sich die Schulen anschaut, die das praktizieren, so machen das die meisten mit Erfolg, und sie haben auch Lust dazu. Die Pädagogen stehen hinter diesem Konzept. Die Eltern finden das gut. Ich habe eben schon gesagt: Der Personalschlüssel steht fest, und daran wird sich auch nichts ändern. Wir freuen uns, wenn sich viele Schulen entscheiden, es weiterzumachen. Vielleicht kommen ja auch noch welche dazu.

[Beifall von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]

Vielen Dank!

Das Wort zur nächsten Mündlichen Anfrage hat der Abgeordnete Dirk Behrendt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über

Rechtswidrige Auszahlung von Übergangsgeld?

Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche rechtlichen Überprüfungen hat der Senat angestellt, um zu dem Ergebnis zu gelangen, Senator Braun stehe trotz eigeninitiativem Rückzugs vom Senatorenamt ein Übergangsgeld von rund 50 000 € zu?

2. Was ist nach Auffassung des Senats der rechtliche Unterschied zwischen einer Bitte auf Entlassung und einem Rücktritt?

Vielen Dank! – Herr Senator Henkel, bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Behrendt! Herr Senator a. d. Braun wurde gemäß Artikel 56 Abs. 2 Verfassung von Berlin vom Regierenden Bürgermeister entlassen. In Folge der Entlassung besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Übergangsgeld. Nach § 16 Abs. 4 Satz 2 Senatorengesetz werden nach dem zweiten Monat, für den Übergangsgeld zusteht, alle Erwerbseinkünfte aus einer privaten Berufstätigkeit angerechnet. Die Höhe des Übergangsgeldes steht deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

(Bürgermeister Frank Henkel)

Zur zweiten Frage: Die Unterscheidung zwischen einer Entlassung und einem Rücktritt von Senatsmitgliedern ergibt sich aus der Verfassung von Berlin. Die Entlassung von Senatsmitgliedern ist in Art. 56 Abs. 2 Satz 1 Verfassung von Berlin geregelt. Der Regierende Bürgermeister hat danach jederzeit das Recht, ein anderes Senatsmitglied zu entlassen. Die Befugnis zum Rücktritt ergibt sich dagegen aus Art. 56 Abs. 3 Satz 1 Verfassung von Berlin. Danach können Senatsmitglieder jederzeit von ihrem Amt zurücktreten. Mit der Erklärung des Rücktritts endet das Amt des Senatsmitgliedes unmittelbar.

Entlassung und Rücktritt entscheiden sich also maßgeblich dadurch, dass im Falle einer Rücktrittserklärung dem Regierenden Bürgermeister überhaupt keine Gestaltungsmöglichkeit mehr zukommt, sondern das Amt kraft Verfassung endet, während die Befugnis zur Entlassung von Senatsmitgliedern neben der Befugnis zu deren Ernennung wesentlicher Teil der personellen Organisationsgewalt des Regierenden Bürgermeisters ist.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage, Herr Behrendt? – Bitte sehr!

Danke schön, Herr Senator! Sie werden sicher bei der Überprüfung festgestellt haben, dass das Gesetz, das das Übergangsgeld gewährt, aus dem Jahr 2000 stammt und dass die Entlassung in Berlin überhaupt erst seit 2006 möglich ist. Vorher gab es sie in Berlin gar nicht. Deswegen frage ich noch einmal: Wie kommen Sie dazu, dass ein Gesetz aus dem Jahr 2000 diesen Fall schon mit geregelt haben soll, wenn die Entlassung überhaupt erst durch die Verfassungsänderung im Jahr 2006 möglich geworden ist?

Herr Senator – bitte sehr!

Ich habe Ihnen die derzeitige Verfassungslage dargestellt. Ich habe Ihnen die entsprechenden Unterschiede zwischen Entlassung und Rücktritt erläutert. Dazu gibt es keine weitere Ergänzung.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Sprachlosigkeit!]

Vielen Dank! – Das Wort zu einer weiteren Nachfrage hat der Abgeordnete Dr. Lederer. – Bitte sehr!

Herr Innensenator! Wenn das alles so einfach ist, dann kann es auch schnell aufgeschrieben werden. Ich frage deshalb: Wann kann ich mit einer Antwort auf meine ähnlich lautende Kleine Anfrage von vor Weihnachten rechnen?

Herr Senator!

Zeitnah!

[Heiterkeit bei der CDU]

Das Wort zur nächsten Mündlichen Anfrage hat die Abgeordnete Elke Breitenbach von der Linksfraktion über

Ein-Euro-Jobber als Wachschützer?

Bitte sehr!

Ich frage den Senat:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Bildungsträger Antares IT dem Bezirk Neukölln Ein-Euro-Jobber als Wachschützer angeboten?

2. Wie soll die nun angekündigte Übergangslösung aussehen, die das Jobcenter unterstützen möchte?

Vielen Dank! – Für den Senat – bitte, Frau Senatorin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Elke Breitenbach! Ich beantworte Ihre erste Frage wie folgt: Die Antares IT gGmbH ist ein Träger von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Sie führt eine vom Jobcenter Neukölln bewilligte Arbeitsgelegenheit mit mehr Aufwandsentschädigung unter der Bezeichnung „Schulstreife“ durch. Diese Maßnahme wird ohne finanzielle Beteiligung des Landes Berlin durchgeführt, sodass mir auch keine relevanten Bewilligungsunterlagen vorliegen.

Nach den mir vorliegenden Informationen beinhalten jedoch die bewilligten Aufgabenbeschreibungen keine wachschutzrelevanten Tätigkeiten. Dementsprechend gibt es keine Rechtsgrundlage, auf der der Träger hätte Wach

(Senatorin Dilek Kolat)

schützer anbieten können. Der Einsatz von Wachschützern vor dem benannten Gymnasium erfolgte ohne Zustimmung des Jobcenters und wurde nach Bekanntwerden sofort unterbunden.

Zu Frage 2: Die Geschäftsführung des Jobcenters hat zu Gesprächen mit allen Beteiligten, zu Beratungen über unterstützende Maßnahmen zur Schulwegsicherung und -begleitung eingeladen. Dabei wurde aber auch ganz klar deutlich gemacht, dass diese Unterstützung nur im Rahmen der Möglichkeiten der Beschäftigungsförderung erfolgen kann. Frau Breitenbach, Sie wissen ganz genau, was die Voraussetzungen für Beschäftigungsförderung sind. Das heißt, es muss sich um zusätzliche Arbeit handeln, also darf keine Arbeitsstelle im Wettbewerb verdrängt werden, und das ist auch die Linie meines Hauses. – Danke schön!

Danke schön! – Eine Nachfrage der Kollegin Breitenbach. – Bitte schön!

Eine Nachfrage, ob ich Sie richtig verstanden habe: Es wird also in Zukunft auch keinerlei Wachschutztätigkeiten im Rahmen irgendwelcher Formen öffentlich geförderter Beschäftigung geben, weil dies, wie wir beide wissen, immer zusätzlich sein muss, und das ist es nicht. Das können Sie also ausschließen.

Frau Senatorin!

Frau Abgeordnete! Sie wissen ja, dass es eine Einigung zwischen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg und den Kammern gibt, was gerade diese Beschäftigungsmaßnahmen angeht. Dort gilt das Grundprinzip, dass eben diese Aufgaben zusätzlich sein müssen, und diese Maßnahmen, über die wir gerade sprechen, erfüllen diese Voraussetzung nicht und sind auch ohne Genehmigung des Jobcenters sozusagen eingesetzt worden. Es wurde schnell gehandelt, und ich glaube, an dieses Grundprinzip hat sich das Jobcenter Neukölln am Ende gehalten, und das ist auch nach wie vor die politische Linie meines Hauses.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage des Kollegen Mutlu? – Bitte schön!

Frau Senatorin! Dieser Fall wurde publik, weil sich die Stadträtin öffentlich damit feiern wollte. Deshalb meine Frage an Sie: Halten Sie es für notwendig, in Anbetracht dieses Falles zu überprüfen, ob anderweitig im Bildungsbereich und anderen Bereichen MAE-Kräfte regelwidrig eingesetzt werden, Fälle, die wir z. B. öffentlich noch nicht kennen, ob Sie da als zuständige Senatorin gedenken zu überprüfen, ob die MAE-Kräfte tatsächlich alle auch regelkonform eingesetzt werden?

Danke schön! – Frau Senatorin, bitte!

Die Zuständigkeit liegt eindeutig bei der für Schule zuständigen Bezirksverwaltung. Ich habe vorhin dargestellt, dass meine Verwaltung, was die Zuwendung angeht, überhaupt nicht beteiligt ist. Selbstverständlich werde ich als Arbeitssenatorin darauf achten, dass dieses Grundprinzip, das im Bereich von Arbeitsmarktförderung sehr wichtig ist, dass reguläre Arbeitskräfte nicht verdrängt werden, eingehalten wird. Dort, wo es Informationen gibt, werde ich natürlich Gespräche führen und dafür sorgen, dass es auch wieder geradegerückt wird, denn es macht wirklich keinen Sinn, mit öffentlichen Geldern öffentliche Beschäftigung zu fördern und damit andere Arbeitsplätze zu gefährden. Das ist nicht Sinn und Zweck öffentlicher Beschäftigung.

Vielen Dank!