Herr Präsident! Einen Zusammenhang mit den Disziplinarverfahren der Vergangenheit gibt es nicht. Disziplinarverfahren haben das Ziel, einen Sachverhalt aufzuklären. Wenn sich bei der Aufklärung herausstellt, dass beispielsweise gegen die Landeshaushaltsordnung, andere Gesetze oder Rahmenbedingungen verstoßen wurde oder diese nicht eingehalten wurden, müssen die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Über den Vorwurf der Bestechlichkeit ist die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, genauso wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales an dem Tag informiert worden, an dem die Hausdurchsuchung stattgefunden hat.
Vielen Dank! – Es ist ganz richtig. Die Aufklärung nimmt die Staatsanwaltschaft vor. Wir wollen dafür sorgen, dass es nicht wieder vorkommt. Deswegen frage ich Sie: Mit welchen Externen, also vermeintlich unabhängigen Partnern, arbeiten Sie zusammen, um den Bereich Compliance, Antikorruption bei Ihnen im Haus zu stärken?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Es gibt in der Frage der Korruptionsbekämpfung und der Frage der Innenrevision sowie der Stärkung der Innenrevision im Land Berlin klare Regelungen, mit welchen Institutionen dabei zusammengearbeitet wird, um dies nicht nur inhouse zu regeln, sondern zum Beispiel auch mit der Senatsverwaltung für Justiz, bei der man sich dazu Unterstützung holen kann. Auch beim Rechnungshof kann man dafür Unterstützung bekommen. All die dafür erforderlichen Unterstützungen nutzen wir. Ich habe damals schon beim Rechnungshof um eine Prüfung unterschiedlicher Sachverhalte gebeten. Der Rechnungshof hatte aber zum damaligen Zeitpunkt aufgrund mangelnder Kapazitäten dies nicht übernehmen können. Wir haben uns deswegen in der damaligen Frage externe Unterstützung geholt.
Im Rahmen einer Ausschreibung haben wir darum gebeten, Wirtschaftsprüfer einschalten zu können. Es hat Wirtschaftsprüferberichte gegeben, die wiederum Schlussfolgerungen auch für die Stärkung der internen Revision gezogen haben. Es ist ein übliches Verfahren, dass man sich dann bei den im Wesentlichen auch für die Ausschreibung bzw. für die Korruptionsbekämpfung verantwortlichen Ressorts dafür Unterstützung holen kann. Dies liegt aber auch in der Verantwortung der Innenrevision selbst. Wenn die Innenrevision selbst feststellt, dass sie für einen Vorgang, den sie umfänglicher prüfen will, zusätzliche Unterstützung benötigt, kann sie sich an die jeweiligen Institutionen wenden. Das ist in den Antikorruptionsregeln des Landes genau geregelt. Das Verfahren ist nachlesbar, wie es abläuft, um sich zusätzliche Unterstützung zu holen und damit die Unabhängigkeit der Innenrevision zu erhalten.
Vielen Dank! – Dann kommen wir zur SPD-Fraktion. In der zweiten Runde hat der Kollege Zimmermann das Wort. – Bitte schön!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Zimmermann! Es gab vor geraumer Zeit bereits eine Besprechung mit der Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, dem im Bezirksamt zuständigen Bezirksstadtrat und dem Senator für Inneres. Es wurde hierbei versucht, eine einvernehmliche Lösung zur Fortsetzung des Myfests auch in diesem Jahr zu finden. Das blieb bedauerlicherweise erfolglos, da sich der Bezirk anders als in den zurückliegenden Jahren nicht in der Lage sah, das Myfest als Veranstaltung durchzuführen.
Zur Findung eines Alternativveranstalters gab es vielfältige Bemühungen und auf Anregung des Bezirks die vermeintliche Möglichkeit, Herrn Kausch, der unter anderem auch die Fanmeile veranstaltet und der sich das vorstellen konnte, als Veranstalter des Myfests zu gewinnen. Der Senator für Inneres und Sport hat ein Gespräch zwischen dem Myfest e. V., dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und Herrn Kausch vermittelt. Das Gespräch führte leider zu keinem erfolgreichen Ergebnis.
Der Bezirk konnte sich der Vorstellung, dass Herr Kausch das Myfest veranstaltet, zwar annähern, nicht jedoch die Myfest-Initiative. Man kam nicht überein.
Es gab im Anschluss an diesen gescheiterten Termin ein Gespräch mit dem Myfest-Verein und dem Polizeipräsidenten des Innensenators, um sich über das weitere Vorgehen zu beraten. Dabei wurden viele mögliche Wege aufgezeigt und erörtert. Nunmehr hat sich Myfest e. V. Zeit zur Beratung und Entscheidungsfindung erbeten. Diese Zeit ist noch nicht abgelaufen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Polizei und insbesondere der Innensenator alles daran setzen, den Bezirk FriedrichshainKreuzberg bei der Organisation und Durchführung des Myfests zu unterstützen.
Der Bezirk muss allerdings im Rahmen seiner eigenen Verantwortlichkeit auch seinen Beitrag dazu leisten. Daran mangelt es bisher bedauerlicherweise. Ich hoffe allerdings, dass wir dennoch zu einem positiven Ergebnis kommen werden.
[Unbekannte Person: Ich bitte vielmals um Entschuldi- gung für die Unannehmlichkeit. Sie hören mir zu! Sie als Abgeordnete haben das Recht zuzuhören. Bitte hören Sie mir einen Augenblick zu! Sagen Sie etwas! – Unruhe – Die Person wird aus dem Saal geführt.]
Vielen Dank! – Wie wird der Senat vorgehen, um einem möglichen Aufkommen von Gewalt am 30. April und am 1. Mai in Friedrichshain-Kreuzberg deeskalierend entgegenzuwirken?
Herr Präsident! Herr Kollege Zimmermann! Zunächst einmal wird, wie in den vergangenen Jahren auch, die Polizei die Taktik der ausgestreckten Hand fahren, um bereits im Vorfeld deeskalierend zu wirken. Dies wird auch Gegenstand des polizeilichen Handelns am 1. Mai sein. Ich glaube – und da sind wir uns in diesem Hause sicherlich alle einig –, dass die Durchführung eines Myfestes, in welcher Konfiguration auch immer, in den letzten Jahren ein ganz wesentlicher Beitrag gewesen ist, um einen weitgehend friedlichen 1. Mai, wie wir ihn im letzten Jahr hatten, zu gewährleisten. Dies soll auch in diesem Jahr so sein. Deshalb misst der Senat dem Stattfinden des Myfestes eine sehr hohe Bedeutung für einen deeskalierenden 1. Mai bei.
[Benedikt Lux (GRÜNE): Wir können ja die Fragestunde verlängern! – Senator Mario Czaja: Bei Lux spielt das Mikro verrückt!]
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein ernstes Thema. Das geht auch mit Saalmikrofon. – Erst mal vielen Dank, Herr Staatssekretär, für Ihr Bekenntnis zur Deeskalation. Das ist in diesen Zeiten wichtig. – Können Sie mir erklären, wieso Sie sich erst jetzt um Unterstützung des Myfestes bemühen, obwohl der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bereits nach dem letzten Myfest im Jahr 2015 gesagt hat, die Rahmenbedingungen müssten sich ändern, das Risiko sei für einen Bezirk zu groß, er brauche Unterstützung? Und wir alle gemeinsam, der Innensenator, Sie, wir im Innenausschuss, haben gesagt: Das Myfest muss es geben, dafür muss es auch Unterstützung vom Land geben. – Was haben Sie seit Mai 2015 bis Mitte Februar 2016 unternommen, um das Myfest stattfinden zu lassen? – Danke!
Herr Präsident! Herr Kollege Lux! Nun ist es ja nicht so, dass es – um es mal volkstümlich zu formulieren – bei der Frage der Durchführung einer solchen Veranstaltung die freie Auswahl gibt. In den letzten Jahren ist immer der Bezirk als Veranstalter aufgetreten.
Allein durch die Tatsache, dass er sagt, er habe jetzt – aus welchen Gründen auch immer – keine Veranlassung mehr, dieses fortzuführen, wechseln nicht automatisch die Verantwortlichkeiten. Der Senator für Inneres ist weder Versammlungsanmelder noch Veranstalter eines solchen Myfestes. Es gab in Friedrichshain-Kreuzberg auch über Monate Diskussionen über die Frage, ob man die Veranstaltung nicht in der bisherigen Form weiterführen sollte. Ich glaube – ich habe das auch gerade noch mal gesagt –, die erste Verantwortlichkeit für die Durchführung des Myfestes liegt eigentlich beim Bezirksamt
Erst dadurch, dass wir nunmehr vor der Situation stehen, in welcher Veranstaltungsform auch immer dieses Myfest auch in diesem Jahr stattfinden zu lassen, gibt es hier das Eingreifen des Innensenators über den eigentlichen Kern der Gewährleistung der inneren Sicherheit am 30. April und 1. Mai hinaus.
Dann kommen wir jetzt zur zweiten Frage der CDUFraktion. – Frau Kollegin Bentele, bitte schön, Sie haben das Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat: Wie groß ist das konkrete Potenzial und die wirkliche Verwendungsmöglichkeit an Personen, die sich mit ausländischen Abschlüssen zur Befähigung für das Grundschullehramt in Berlin aufhalten, und wie ist das Potenzial, das private Bildungseinrichtungen in Berlin mit staatlich anerkannten Abschlüssen ausbilden, das dann verbindlich in den Schuldienst eintreten könnte?
Sehr geehrte Frau Bentele! Wie viele Menschen sich jetzt hier mit den entsprechenden Abschlüssen aufhalten, kann ich natürlich nicht sagen. Zum Verfahren: Die ZAB ist auf Bundesebene die Stelle, die sich mit den ausländischen Abschlüssen insgesamt auseinandersetzt und den Ländern für ihre Bewertungsstellen Orientierung gibt, welche Abschlüsse wie anzuerkennen sind. Ich kann Ihnen konkrete Zahlen nennen, wie sich das 2015 gestaltet hat, dann hat man ein Gefühl dafür, wie viele Bewerber da waren: 2015 gab es 389 Anträge. Von diesen 389 Anträgen waren 204 aus den EU-Staaten, davon 42, die den Grundschulbereich betrafen. Aus Drittstaaten waren es 185 Anträge, davon wollten 15 Personen gern im Grundschullehramt tätig sei. Es gab ein großes Potenzial; wir konnten um die 98 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber eine Anerkennung aussprechen. Diese wurden auch genommen.