Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Mutlu! Zum einen kann man festhalten, dass die Aufteilung hinsichtlich der Erst-, Zweit- und Drittwünsche ganz gut funktioniert hat. Ich habe die Prozentzahlen genannt. Sicher gibt es einzelne Schulen, die übernachgefragt sind, und andere, bei denen es weniger schwierig aussieht.

Ich finde es wichtig, dass gerade die Schulen, die nicht so nachgefragt sind, weiter an ihrem Schulprofil arbeiten, um den Eltern deutlich zu machen: Die Schule hat einen bestimmten Schwerpunkt, und der ist gut für dein Kind. –, denn die Eltern gucken ganz genau, in welche Schule sie ihr Kind schicken. Es gibt Tage der offenen Tür, bei denen Grundschulen beraten werden. Einzelne Kinder haben auch bestimmte Fähigkeiten im musischen oder mathematischen Bereich. Hier ist es Ziel, dass die einzelnen Schulen noch mehr Schulprofil entwickeln. Diese Entwicklung hat auch bereits stattgefunden. Und wir beraten die Schulen bei der Profilbildung.

Vielen Dank!

Dann kommen wir zur Mündlichen Anfrage Nr. 7 von der Kollegin Bentele von der CDU-Fraktion zum Thema

Einheitliche Notengebung der Grundschulklassen 6

Frau Kollegin – bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Inwieweit gibt es seitens der Senatsbildungsverwaltung Vorgaben, die insbesondere für die Grundschulklasse 6, aus deren Zeugnis die Grundschulempfehlung hervorgeht, die einheitliche Notengebung regeln?

2. Falls es solche Vorgaben nicht geben sollte, welche Möglichkeiten sieht der Senat, um mehr Vergleichbarkeit herzustellen?

Vielen Dank! – Frau Senatorin Scheeres – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Bentele! Die Grundsätze der Notengebung sind im Berliner Schulgesetz geregelt und festgeschrieben. An diesen rechtlichen Vorgaben müssen sich die einzelnen Schulleiterinnen und Schulleiter orientieren und auf einheitliche Bewertungsmaßstäbe hinwirken. Im Schulgesetz ist ebenfalls die Notenabstufung festgeschrieben.

Für die inhaltliche Ausgestaltung des Unterrichts sind die einzelnen Rahmenpläne maßgeblich. Sie weisen fachspezifische Kompetenzbereiche und Leistungserwartungen aus. Sie definieren Standards, die am Ende der 4. und 6. Klasse von den Schülerinnen und Schülern erwartet werden. Es gibt also Standards, an denen sich die Schulen orientieren müssen, und man hat auch Vergleichswerte. Wie Sie wissen, haben wir auch unterschiedliche Vergleichsarbeiten, auch auf Bundesebene, sodass man sich auch bundesweit vergleichen kann. Die Ergebnisse können die Lehrerinnen und Lehrer in den Fachkonferenzen nutzen, um daraus Schlüsse zu ziehen, wie sie ihren Unterricht qualitativ weiterentwickeln können.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich sagen: Es macht keinen Sinn, noch weitere Regelungen zu finden, da in Berlin bereits sehr viel geregelt ist. Im Interesse der Eltern und der Schüler haben wir viele Möglichkeiten, Dinge zu entwickeln. Ich bin der Auffassung, dass man den Lehrerinnen und Lehrern vertrauen muss, dass sie ein gerechtes und transparentes Verfahren anwenden, was auch ihre Bewertungsmaßstäbe angeht. Ich kann in diesem Zusammenhang auch noch sagen, dass ich es falsch fände, vor dem Übergang in die Oberschule eine einheitliche Prüfung einzuführen. Ich glaube, dass dies auch nicht gerecht und vergleichbar wäre.

Vielen Dank! – Frau Kollegin, haben Sie eine Nachfrage? – Das ist nicht der Fall. Dann kommt Herr Mutlu an die Reihe.

Frau Senatorin! Auch in diesem Zusammenhang eine präzise Frage: Können Sie, um das Übergangsverfahren von der 6. in die 7. Klasse weiterzuentwickeln, sich vorstellen, bereits in der ersten Hälfte der 5. Klasse sogenannte Grundschulförderprognosen zu erstellen und in diesem Zusammenhang auch mit den Eltern verbindliche Bildungsvereinbarungen zu schließen, damit der Wunsch der Eltern am Ende der 6. Klasse gezielt durch Elternhaus und Schule so gefördert wird, dass dieses Kind, wenn es auf das Gymnasium gehen möchte, dorthin gehen kann, oder wenn es auf die Sekundarschule will, auch dorthin gehen kann? Das heißt also ein Vorziehen der Grundschulförderprognose von dem ersten Halbjahr der 6. Klasse auf das erste Halbjahr der 5. Klasse, um mehr Zeit zu haben und das Kind gezielt zu fördern.

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich finde das Verfahren, das wir jetzt haben, richtig. Es ist so, dass die Lehrerinnen und Lehrer ohnehin immer die Entwicklung des Kindes im Blick haben müssen und die Kinder entsprechend fördern müssen. Am Ende der Grundschulzeit findet noch mal eine verstärkte Beratung statt. Das war uns auch sehr wichtig, gerade hinsichtlich des Schulgesetzes bzw. der Schulreform. Das funktioniert auch sehr gut.

Ich habe eben noch mal deutlich gemacht, dass, was die Verteilung der Kinder auf die Schule angeht, es nicht so ist, dass es einen Andrang auf die Gymnasien gibt, sondern, dass die Eltern realistisch bewerten, wo ihr Kind gut aufgehoben ist und wo es die richtige Förderung bekommt. Das bestätigt das jetzige System.

Vielen Dank! – Für die zweite Nachfrage hat Frau Kittler das Wort.

Sehr geehrte Frau Senatorin! Wie stehen Sie zu der gemeinsamen Forderung des Runden Tischs Gemeinschaftsschule und der Fachgruppe Gymnasien der GEW, den Zugang nicht auf Noten als Hauptkriterium auszurichten, sondern über das Begabungsprofil des einzelnen Kindes zu regeln?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich habe schon deutlich gemacht, dass ich einen Numerus Clausus ablehne. Das jetzige Verfahren finde ich richtig.

Nun hat Kollegin Nicole Ludwig von den Grünen das Wort zur ihrer Mündlichen Anfrage über

Mehr ist weniger: Touristen und Hotelauslastung in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage den Senat:

1. Warum lag die durchschnittliche jährliche Auslastung in Berliner Hotels 2011 trotz neuen Besucherrekords und Aufstieg in die Top-3-Städte Europas mit gerade einmal 51 Prozent noch immer so deutlich unter dem europäischen Durchschnitt?

2. Welche Maßnahmen gedenkt der Berliner Senat zu unternehmen, um die Wirtschaftlichkeit Berliner Hotels aufgrund weiteren Preisverfalls und geringer Auslastung nicht zu gefährden?

Es antwortet Frau von Obernitz – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ludwig! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal trifft es zu, dass der Auslastungsgrad mit 52 Prozent definitiv unter dem Wert anderer Destinationen liegt. Aber Ursache dafür ist schlicht der wettbewerbsintensive Hotelmarkt in dieser Stadt. Allerdings möchte ich doch bitten zu unterscheiden: Zum einen sind nicht alle Hotels immer nur zu 52 Prozent ausgelastet, denn es gibt in Berlin – und das ist kein berlintypisches Phänomen – natürlich Phasen mit sehr guter Auslastung – mit fast 90 oder 100 Prozent. Das sind Phasen mit besonders großen Messeveranstaltungen – wir kennen sie: ITB und Grüne Woche –, aber auch Phasen mit bestimmten Großveranstaltungen oder Festen, die wir in dieser Stadt feiern, wie z. B. Silvester.

Noch eine andere Facette ist wichtig, wenn man sich über diese Zahl Gedanken macht. Die durchschnittliche Auslastung der Berliner Hotels von rund 52 Prozent ist konstant. Das ist deswegen bemerkenswert positiv, weil wir

(Senatorin Sybille von Obernitz)

diese Zahl auch schon im Jahr 2007 bei ungefähr 17,2 Millionen Übernachtungen und im Jahr 2010 bei 20,8 Millionen Übernachtungen hatten. Jetzt sind wir ja über die 22-Millionen-Grenze hinweg. Das zeigt also, dass eine gewisse Konstanz in der Auslastung ist, die ich in der Bewertung nicht unterschätzen möchte.

Und noch ein Signal: Investoren planen mindestens noch weitere 8 000 Betten bis zum Jahr 2013. Das zeigt, dass aus Sicht der Unternehmen in Berlin im Tourismus durchaus noch Potenzial und ein Wachstumsmarkt gesehen wird, in den Investitionen lohnen. Ich werte diese Aussage zunächst einmal als ein großes Zutrauen in die Fähigkeit von Unternehmen, einschätzen zu können, wo sich Investitionen lohnen und wo nicht.

Auf Ihre Frage, welche Maßnahmen der Senat zu unternehmen gedenkt, möchte ich sagen: Aufgabe von Politik ist es nicht, zunächst einmal fairen Wettbewerb zu begrenzen, sondern unser Ansatzpunkt muss es sein, Unterstützung zu geben, um die Angebotsseite zu beleben. Das ist richtig, und hier tun wir auch einiges. Wir begleiten als Senat die Unternehmen dieser Branche kontinuierlich mit Projekten und Rahmenbedingungen, um diese Nachfrageseite zu stärken – also noch mehr Gäste in die Stadt zu holen.

Im vergangenen Jahr ist ein Tourismuskonzept aufgelegt worden. Wir haben gerade gestern am Runden Tisch Tourismus auch darüber gesprochen. Damit haben wir eine konzeptionelle Grundlage gelegt. Allerdings ist ganz klar: Meine Aufgabe besteht jetzt darin, dafür zu sorgen, dass diese konzeptionelle Grundlage auch wirklich kritisch und konsequent umgesetzt wird. Einiges ist schon in der Pipeline. Wir werden Berlin weiterhin weltweit bewerben und haben uns auf bestimmte Wachstumsmärkte – die sogenannten BRIC-Staaten – konzentriert. Wir wollen weitere zahlungskräftige Zielgruppen akquirieren und am Ende auch – ganz klar – den Kongresstourismus ankurbeln. Das ist sicherlich ein wichtiger Punkt für eine höhere Auslastung von Hotelkapazitäten. Ich denke, wir haben gute Voraussetzungen in dieser Stadt, und ich habe durch die Zusammenführung von Forschung und Wirtschaft in meinem Ressort auch unmittelbar eine gute Einflussmöglichkeit. – Vielen Dank!

Frau Ludwig! Sie haben eine Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank für die Beantwortung, Frau von Obernitz! – Ich finde sehr bemerkenswert, dass Sie die konstant schlechte Auslastung bei gleichzeitig sinkenden Hotelpreisen in Berlin als etwas positiv Konstantes hinstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Beschäftigten in der Hotellerie bisher?

[Martina Michels (LINKE): Konstant gleiche!]

Bitte schön, Frau Senatorin!

Wir beschäftigen im Bereich Tourismus im Land Berlin 230 000 Menschen. Aber ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt nicht sagen kann, wie sich die Zahl in den letzten drei Jahren entwickelt hat. Selbstverständlich werde ich das in Erfahrung bringen und mit Ihnen in Kontakt treten, um eine solche Bewertung gern noch nachzulegen.

Herr Claus-Brunner hat noch eine Nachfrage. – Bitte schön, Herr Kollege!

Frau Senatorin! Ich frage Sie: Wie bewerten Sie die zukünftige Einführung der City Tax 2013 in diesem Kontext der Fragestellung?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Ich bewerte die Einführung der City Tax nicht als problematisch, weil wir uns darauf verständigt haben, eine sehr sinnvolle und sachgerechte Aufteilung der Einnahmen – allerdings brauchen wir zunächst eine gesetzliche Grundlage. – zwischen dem Bereich Kultur, dem Bereich Tourismus und natürlich auch dem Landeshaushalt zu wählen. Ich bin sicher, dass wir eine sachgerechte Verwendung auch für den touristischen Bereich anteilsmäßig finden, was dann zu guten, rückfließenden Effekten führt.

Jetzt hat Kollegin Katrin Lompscher von der Linken das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Hält der Senat die Mieter am Klausener Platz für besonders „leistungsfähig“?

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie vertragen sich die Modernisierungsankündigungen der GEWOBAG am Klausener Platz in Charlottenburg, die Mietsteigerungen von 30 Prozent und

mehr mit sich bringen werden, mit den Ankündigungen des Senators Müller, die Mieten bei städtischen Wohnungsunternehmen nicht mehr pauschal und nur noch unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Mieterinnen und Mieter zu erhöhen?

2. Wie gedenkt der Senat, den betroffenen Mieterinnen und Mietern konkret zu helfen?

Bitte schön, Herr Senator Müller!