Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden und wir kommen zu den Überweisungen.
Es wird die Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU Drucksache 18/1066 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss empfohlen. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
Der Antrag der Koalitionsfraktionen Drucksache 18/1085 soll ebenfalls an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie sowie an den Hauptausschuss überwiesen werden. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir auch hier so.
Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werden sie zurückgewiesen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Für die erste Frage rufe ich ein Mitglied der Fraktion der SPD auf und bitte, an das Redepult zu treten. Nachfragen werden von den Sitzplätzen aus gestellt. – Herr Kollege Zimmermann, bitte schön! Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Ich frage den Senat: Treffen die Medienberichte zur Ausländerbehörde über Beschaffung von Aufenthaltskarten für nigerianische Staatsangehörige zu?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Zimmermann! Also die Berichte, die Ausländerbehörde Berlin hätte jahrelang einen Betrug geduldet, treffen nicht zu. Sehr wohl ist aber ein international tätiger Schleuserring aufgeflogen, und es ist jetzt vergangenen Freitag ein Prozess gegen diesen Schleuserring und gegen die Drahtzieher dieses Schleuserrings eröffnet worden, der im Zusammenhang mit der Ausländerbehörde Berlin steht, nicht nur, es geht um insgesamt etwa 300 Fälle, von denen sich 173 Fälle in der Ausländerbehörde Berlin abgespielt haben.
Folgender Hintergrund: Es ging um den Betrug mit Aufenthaltskarten nach EU-Freizügigkeitsrecht. Es gibt § 5 des Freizügigkeitsgesetzes der EU, und in dem Schleuserring ging es darum, nigerianische Staatsangehörige, die angeblich mit portugiesischen Staatsangehörigen verheiratet sind, über diesen Weg der Freizügigkeit in die Europäische Union einzuschleusen und ihnen Aufenthaltskarten zu verschaffen. Es gibt in diesem Freizügigkeitsgesetz eine Maximalfrist zur Erteilung dieser Karten von sechs Monaten. Dieser Prozess läuft gegenwärtig noch, und deshalb bin ich nicht in der Lage, hier alle Details offenzulegen.
Es sieht aber so aus, als hätten diese Betrugsversuche im Dezember 2014 begonnen. Der Schleuserring ist dann im Herbst 2017 zerschlagen worden. Im Sommer 2016 hat es erste Hinweise in der Ausländerbehörde gegeben. Diesen Hinweisen ist nachgegangen worden. Man hat das überprüft. Besonders perfide war, dass in Nigeria das Legalitätswesen zusammengebrochen ist. Das heißt, die Bestätigung von Urkunden ist in Nigeria nicht erfolgt. Deutsche Behörden konnten nicht vor Ort nachfragen, ob Heiratsurkunden und Arbeitsbescheinigungen korrekt sind. Da waren keine belastbaren Auskünfte möglich.
Nach dem Vorliegen der Hinweise hat es aber eine Reihe von intensiveren Überprüfungen dieser Vorgänge in der Berliner Ausländerbehörde gegeben, die dahin gingen, dass bei den Mitgliedern des Schleuserrings Verdachtsmomente aufkamen, sie könnten aufgeflogen sein. Daraufhin hat es dann eine Bitte der Staatsanwaltschaft an die Ausländerbehörde Berlin gegeben, entsprechend konspirativ zu kooperieren. Dem ist nachgekommen worden, um der Drahtzieher habhaft zu werden. Es ist also nicht so, dass den Hinweisen nicht nachgegangen worden ist. Deshalb weiß die Ausländerbehörde auch, dass es sich um 173 Fälle in unserem Zuständigkeitsbereich handelt. Es ist klar, dass wir uns diese Fälle bei einem entsprechenden Ausgang des Prozesses und einer Verurteilung noch einmal genau anschauen und bei beweiskräftigen Sachverhalten rückabwickeln und die Aufenthaltskarten wieder einziehen. Unklar ist im Moment noch – das konnten wir noch nicht feststellen –, was im Zeitraum zwischen Dezember 2014 und Sommer 2016 passiert ist. Da wird der Sachverhalt gegenwärtig noch aufgearbeitet.
Nach meiner Bewertung ist das ein Erfolg der Ermittlungsbehörden Berlins, die einen solchen Schleuserring haben auffliegen lassen. Ich hoffe, dass der Prozess einen eindeutigen Ausgang haben wird. – Vielen Dank!
Vielen Dank! – Herr Zimmermann, wünschen Sie, eine Nachfrage zu stellen? – Das ist nicht der Fall. – Dann frage ich Sie, Frau Kollegin Jarasch, ob Sie sich gemeldet hatten. – Bitte schön!
Ich danke Ihnen und muss mich entschuldigen! Das ist meine Premiere beim Sich-Eindrücken, um eine Nachfrage zu stellen. Deswegen wusste ich nicht, ob ich es im richtigen Moment getan habe. – Nachdem Sie, Herr Senator, beschrieben haben, welche Lücken von dieser Schleuserbande genützt worden sind – Stichwort EUAufenthaltskarte –, frage ich, was seitens des Senats getan werden kann, um eine solche Praxis in Zukunft zu verhindern und solche Lücken zu schließen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Jarasch! Das ist nicht so einfach. Klar ist, dass solchen Verdachtsmomenten nachgegangen werden muss und dass es entsprechende staatsanwaltschaftliche Untersuchungen gibt. Die Frage ist immer: Wie kann man gefälschte Dokumente feststellen? Kann man sie überhaupt feststellen? Im Feststellen solcher Verdachtsmomente sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sehr erfahren. Wir gehen davon aus, dass diese Lücke jetzt geschlossen wird. Aber es ist durchaus möglich, dass mit krimineller Energie wieder andere Versuche unternommen werden. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörde werden dann mit der entsprechenden Sorgfalt tätig werden.
Der vorliegende Fall – es ist mir wichtig, das zu sagen, weil die mediale Berichterstattung es anklingen ließ – ist kein weiterer BAMF-Skandal wie in Bremen. Er hat damit nichts zu tun. Ich betone, dass es keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Ausländerbehörde Berlin gegeben hat. Die haben sich korrekt verhalten.
Danke schön! – Herr Kollege Taş, hatten Sie sich für eine Nachfrage gemeldet? – Dann haben Sie das Wort!
Herr Senator! Teilen Sie unsere Auffassung, dass man nicht alle Nigerianer, die in Berlin leben, unter Generalverdacht stellen darf?
Dann kommen wir jetzt zur CDU-Fraktion. Da ist mir gemeldet worden, dass Herr Friederici eine Frage stellt. – Bitte schön, Herr Kollege!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Kann der Senat erklären, dass durch den dreimonatigen, selbst gewählten Urlaub der weithin als überfordert geltenden und der SPD nahestehenden Senatsbaudirektorin Regula Lüscher inmitten der größten Wohnungsbau- und Neubaukrise Berlins dieses Beispiel bei weiteren offensichtlich überforderten Senatoren und Staatssekretären der Berliner Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken nicht Schule macht?
Herr Friederici! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Das ist kein selbst gewählter Urlaub, sondern ein dreimonatiger, unbezahlter Urlaub zur Weiterbildung und zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, der im Herbst des letzten Jahres beantragt worden ist. Er ist begründet worden und nach Rücksprache und Beratung mit dem Chef der Senatskanzlei von mir genehmigt worden. Das ist aus meiner Sicht auch sachgerecht. Wenn jemand wie Regula Lüscher sich seit elf Jahren für das Land Berlin in herausragender Weise engagiert hat und sie es in einer Funktion tut, in der auch eine besondere Expertise für Städtebau und Architektur zwingende Voraussetzung ist, um dieses Amt auszuüben, dann ist es ihr nicht zu verwehren, dass sie sich in einem dreimonatigen, unbezahlten Urlaub zur Weiterbildung und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit auch neuen Ideen öffnet und der Rekreation Raum gibt. Das habe ich als zuständige Senatorin zu genehmigen, denn ich finde, dass Führungskräfte sowohl Selbstmanagement als auch gesundheitliche Eigenverantwortlichkeit nicht nur von anderen fordern, sondern auch vorleben sollten.
Vielen Dank, Frau Senatorin! – Ich stelle die gleiche Frage noch einmal konkret: Meinen Sie wirklich, dass wir es uns in der derzeitigen Wohnungs- und Neubaukrise leisten können, dass die Topposition für den Neubau von Wohnbauten und für allgemeines Bauen in Berlin drei Monate verwaist ist? Können wir uns das in der jetzigen Situation in Berlin leisten?
Herr Friederici! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Sie haben jetzt doch eine andere Frage gestellt, und deshalb stelle ich erst einmal fest: Wir haben keine Baukrise. Wir haben einen Bauboom,
der dazu führt, dass wir an Kapazitätsgrenzen kommen, was Baugerätschaften, Deponieflächen, Baukapazitäten usw. angeht. Sie können mit jedem Bauherren darüber sprechen, wie schwierig es ist, Ausschreibungen erfolgreich zu Ende zu bringen. Die Planungen, die dafür erforderlich sind, liegen in aller Regel vor. Wir haben einen Großteil genehmigter Wohnbauten, die bisher noch nicht realisiert worden sind oder nicht werden konnten. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Ich möchte nicht darüber spekulieren, ob dabei Spekulation eine Rolle spielt. Das will ich hier außen vor lassen.
Worüber ich Sie vielleicht noch aufklären sollte: Ich habe einen Staatssekretär für Wohnen. Der ist vorrangig zuständig für die Koordination des Wohnungsbaus und der Wohnungspolitik. Er und ich als Senatorin sind ein gutes Team. Wir haben auch in der Senatsverwaltung ein gutes Team. Deshalb gehe ich fest davon aus, dass wir diese Zeit sehr gut gemeinsam überbrücken werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Eine Bausenatorin, die nicht baut, kann offensichtlich auch auf ihre Senatsbaudirektorin verzichten.
Meine Frage an Sie ist allerdings: Wie gehen Sie mit der Kritik des Regierenden Bürgermeisters an Ihrer Entscheidung um? Wie bewerten Sie, dass ganz offensichtlich die angebliche Absprache mit dem Chef der Senatskanzlei beim Regierenden Bürgermeister nicht angekommen ist? Entweder gibt es da ein Kommunikationsproblem, oder die Absprache gab es nicht. Könnten Sie da noch einmal Sachaufklärung leisten?
Herr Melzer! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Mit solcher Kritik setzen wir uns intern auseinander; die nehmen wir zur Kenntnis, und natürlich machen wir auch Sachaufklärung. Aber da es um Personalangelegenheiten geht, machen wir das intern und nicht öffentlich.