Protokoll der Sitzung vom 20.08.2020

Das stellt das Stadtgrün vor enorme Herausforderungen. Es ist nicht mehr so, dass wir es uns theoretisch erzählen, sondern jeder, der durch den Wald geht, jeder, der das Stadtgrün betrachtet, sieht die verheerenden Schäden, die diese Trockenheit verursacht. Der letzte Waldzustandsbericht, Sie erinnern sich, hat gezeigt, dass nur noch einer von zehn Bäumen nicht geschädigt ist. Das trifft natürlich auch die 2 500 Grünanlagen und die 430 000 Bäume, die wir in der Stadt haben. Auch bei den Neuanpflanzungen ist die Bilanz nicht so, wie wir uns das vorstellen. Viele der Neuanpflanzungen überleben die ersten Monate nicht, sondern gehen wieder ein. Insofern sind wir da in einem permanenten Anpassungsprozess. Wir müssen, glaube ich, noch sehr viel stärker in die Umsetzung gehen, hier Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Wir haben schon viele ergriffen, und insofern stehen wir am Anfang eines dramatischen Umbruchprozesses.

Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen? – Bitte schön, Herr Dr. Altuḡ!

Dr. Turgut Altuḡ (GRÜNE):

Danke, Herr Präsident! – Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um die Bezirke und die engagierten Berlinerinnen und Berliner bei der Bewässerung von Straßenbäumen und Grünanlagen zu unterstützen? – Danke!

Bitte schön, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben es richtig gesagt: Für die Pflege und Unterhaltung des Stadtgrüns sind die Bezirke verantwortlich. Insofern ist es unsere Zuständigkeit, die Bezirke zu ertüchtigen, das auch in dem erweiterten Maße, wie es jetzt erforderlich ist, zu bewerkstelligen. Wir haben da in den letzten Jahren vor allem die finanzielle und auch die personelle Ausstattung dramatisch erhöht. Ich nenne mal ein paar Zahlen dazu:

(Senator Andreas Geisel)

2018 haben wir 13,3 Millionen Euro für Wässerungen und Pflegemaßnahmen zur Verfügung gestellt. Wir haben für die regelmäßige Pflege der Straßenbäume im Doppelhaushalt 2020/2021 14,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir haben für die Pflege der Grünanlagen 2020 7 Millionen Euro und 2021 14 Millionen Euro. Wir stocken systematisch auf. Das ist aber, wie vorhin gesagt, erst der Anfang. Wir müssen in den kommenden Jahren noch deutlich zulegen, damit wir die Herausforderungen auch bewältigen können.

[Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Die zweite Nachfrage geht an den Abgeordneten Buchholz von der SPD-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wir sind uns, glaube ich, einig, dass die Lage für das Stadtgrün und die Straßenbäume in der Stadt dramatisch ist. Sie haben gerade den Millionenaufwuchs angesprochen, den wir als Parlament beschlossen haben. Wie erklären Sie sich dann, dass es so unterschiedlich von den Bezirken wahrgenommen wird und insbesondere die regelmäßige Bewässerung schlichtweg nicht funktioniert in allen Bezirken und Berlin da dringend besser werden muss?

Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben hier ein wichtiges Problem angesprochen. Wir sind in Kontakt und auch im Gespräch mit den Bezirken, dass sich das vereinheitlicht, denn ansonsten kommen wir natürlich nicht da hin, wo wir hin müssen.

Dann kommen wir jetzt zur AfD-Fraktion. – Herr Abgeordneter Bachmann!

Ich frage den Senat: Wie erklärt der Senat der Berliner Bevölkerung, dass erneut, genau wie im Fall Amri, ein Islamist, der ein vollziehbar ausreisepflichtiger abgelehnter Asylbewerber und zudem bereits als gewältig polizeibekannt war und überdies auch noch zuvor in einem anderen EU-Staat bereits einen Asylantrag gestellt hatte, in einer derart frappierende Ähnlichkeit mit dem Fall Amri aufweisenden Konstellation erneut ein islamistischer Terroranschlag in Berlin möglich war?

[Torsten Schneider (SPD): Ist doch schon beantwortet!]

Herr Senator Geisel!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bachmann! Ich glaube, ich habe die Frage schon beantwortet.

[Christian Buchholz (AfD): Wieso ist der aus Finnland eingereist?]

Wünschen Sie eine Nachfrage zu stellen, Herr Abgeordneter Bachmann? – Dann bekommen Sie das Wort. Bitte schön!

Ja, in der Tat, da die Frage keineswegs beantwortet ist. Welche Anstrengungen hat denn der Senat ganz allgemein unternommen, um die Berliner Bevölkerung vor dem Anschlag von dem bekanntermaßen gewalttätigen und psychisch labilen und latent islamistische Sympathien äußernden und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellenden Attentäter zu schützen, zum Beispiel durch eine Abschiebung nach Finnland, von wo aus er eingereist war?

[Torsten Schneider (SPD): Beantwortet!]

Herr Senator Geisel!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat unternimmt umfangreiche Anstrengungen, um die Berliner Bevölkerung vor solchen Terroranschlägen zu schützen. Ich habe vorhin schon angefangen aufzuzählen. Ich setze das jetzt einfach einmal fort: Wir haben den polizeilichen Staatsschutz personell verdoppelt. Wir haben im Landeskriminalamt ein Dezernat zur Terrorabwehr geschaffen. Wir investieren gerade eine Summe von 30 Millionen Euro in ein Anti-Terror-Zentrum in der Ringbahnstraße. Wir haben die Indikatoren zur Beurteilung, zur Einordnung, welche Gefährder besonders unter Beobachtung stehen, bundesweit geschärft. Wir haben eine Arbeitsgruppe gebildet zur aufenthaltsrechtlichen Beendigung des Aufenthalts von Gefährdern innerhalb von Berlin. Wir haben im Süden Berlins eine Justizvollzugsanstalt geschaffen, um Gefährder, von denen Gefahr

(Senatorin Regine Günther)

für Leib und Leben Dritter ausgeht, dort unterzubringen, bevor sie abgeschoben werden. Wir haben eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen: Polizei ausgerüstet, personell anders aufgestellt und, und, und. Sie kennen das alles, wenn Sie sich mit dieser Thematik befassen.

Was wir aber nicht ändern werden, ist die Arbeit in einem Rechtsstaat und das rechtsstaatliche Handeln. Deshalb haben wir uns Regeln gegeben, die dafür sorgen,

[Marc Vallendar (AfD): Dublin III!]

dass wir konsequent mit Gefährdern umgehen, dass wir aber nicht die humanitären Werte, die unsere Gesellschaft ausmachen, vernachlässigen. Wenn Sie jetzt versuchen, politisches Kapital aus diesem Anschlag zu ziehen, dann weise ich das an dieser Stelle entschieden zurück. Wir sind nicht in der Lage, solche Taten tatsächlich vorherzusehen, weil wir nicht in die Köpfe von Menschen schauen können. Wir können immer nur unser Handeln daran messen, wie sich Menschen äußern und was sie tun, und da haben die Handlungen dieses Täters im Vorfeld nicht ausgereicht, Einzelfallentscheidungen zur Abschiebung zu treffen. Warum das so ist, habe ich an dieser Stelle gerade geschildert. Deshalb weise ich entschieden zurück, dass Sie an dieser Stelle versuchen, das rechtsstaatliche Handeln der Behörden in Berlin infrage zu stellen.

[Marc Vallendar (AfD): Warum war der Mann nicht in Finnland? Das ist doch nicht rechtsstaatlich! Finnland ist ein EU-Drittstaat! ]

Wir handeln rechtsstaatlich und haben das auch in diesem Falle getan. Ich bedaure zutiefst, dass es zu diesem Gewaltakt gekommen ist. Glauben Sie mir, hätte ich ihn verhindern können, hätte die Polizei Berlin ihn verhindern können, dann hätten wir das an dieser Stelle auch getan.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN]

Die zweite Nachfrage hat jetzt der Abgeordnete Luthe. – Bitte schön!

Herzlichen Dank, Herr Präsident! – Kann der Senat aus eigenen bekannten Tatsachen bestätigen, dass das Herkunftsland des Tatverdächtigen tatsächlich der Irak ist, oder handelt es sich nicht vielmehr um jemanden, der nur diese Angabe gemacht hat und tatsächlich aus einem anderen Land stammen könnte? Gibt es da sichere Erkenntnisse?

Herr Senator Geisel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Im Moment stammen die Erkenntnisse aus den Befragungen des Täters

[Lachen von Marc Vallendar (AfD)]

und aus den Erkenntnissen, die wir vorher hatten. Die Situation ist so, dass wir uns auf die Schilderungen des Täters beziehen, der geschildert hat, dass er aus dem Irak stammt, mit entsprechenden Angaben zu seinem Geburtstag und seinem Geburtsort.

[Georg Pazderski (AfD): 1. Januar, oder?]

Da er aber über keinen Pass verfügte, sind entsprechende Nachweise in den letzten Jahren nicht verifiziert worden.

[Georg Pazderski (AfD): Sie machen es sich sehr einfach!]

Die Entscheidung des Bundesamtes für Migrations- und Flüchtlingsangelegenheiten 2017, kein Asylrecht zu gewähren, basierte unter anderem darauf. Seit 2017 hat es eine Duldungsentscheidung an dieser Stelle gegeben, und das habe ich gerade schon dargestellt. Dass Sie jetzt versuchen, über Fremdenfeindlichkeit die humanitären Werte unseres Staates infrage zu stellen, weise ich zurück.

[Beifall bei der SPD, der LINKEN und den GRÜNEN – Georg Pazderski (AfD): Erklären Sie das den Opfern! Größeren Blödsinn habe ich nicht gehört! – Andreas Wild (fraktionslos): Nimm doch den Finger!]

Wir kommen jetzt zum Abgeordneten Fresdorf von der FDP-Fraktion. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen hat dieser sozialdemokratisch geführte Senat getroffen, dass die Mitarbeiterbeteiligungsrechte der Personalvertretungen in jeder einzelnen Senatsverwaltung auch wahrgenommen werden, so wie es im Gesetz vorgeschrieben ist?

[Torsten Schneider (SPD): Gegenstand eines CDU- Antrags mit Dringlichkeit – unzulässige Frage!]

Herr Senator Kollatz antwortet.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich muss gestehen, dass ich den Hintergrund der Frage nicht nachvollziehen

(Senator Andreas Geisel)

kann. Erstens ist es so, dass natürlich immer dann, wenn es irgendwelche Beschwerden oder Konfliktfälle gäbe, diese von meinem Haus bearbeitet würden. Sie sind auch von meinem Haus bearbeitet worden. Ein wesentlicher Punkt, der allerdings in Änderung zu dem zu setzen wäre, was Sie in Ihrem letzten Halbsatz formuliert haben: Wir haben uns sehr wohl darum bemüht, auch gerade in der Coronazeit, in der wir die Verwaltung auf eine Präsenzfunktion von maximal 20 Prozent heruntergefahren haben, in der Zusammenarbeit der Dienststellenleitungen und der Personalvertretungen handlungsfähig zu bleiben, auch dort, wo es durchaus Beschwerden aufgrund des bestehenden Personalvertretungsrechts gab und gibt. Das ist übrigens ein Thema, das es nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene gibt. Wir haben in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat Wege gefunden, dass sowohl die Personalvertretungen handlungsfähig geblieben sind als auch die Dienststellenleitungen.

Denn, Hand aufs Herz, das wissen Sie ja auch: Als das Personalvertretungsgesetz geschrieben worden ist, hat man eine solche Situation gerade nicht vor Augen gehabt. Das heißt, es ging darum sicherzustellen, dass sowohl die Personalvertretungen als auch die Dienststellenleitungen handlungsfähig bleiben in einer Situation, in der nicht im gewohnten Umfang Präsenzsitzungen möglich sind. Das ist gut gelungen. – Danke!