Danke schön! – Frau Scheeres! Sehen Sie denn die Begabungsförderung auch im Zusammenhang mit der Verstärkung des gebundenen Ganztagbetriebs?
Ja, das sehen wir auch im Rahmen der Qualitätsentwicklung der Ganztagsschule. Wir sehen auch die inklusive Ganztagsschule, auch weil wir mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten möchten. Das ist ja auch der Ansatz der Ganztagsschule – einerseits Unterricht, aber auch außerschulische Angebote in die Schule hineinzunehmen. Und was uns auch wichtig ist, ist, dass wir den frühkindlichen Bereich in die Expertenkommission mit einbeziehen, weil wir der Auffassung sind, dass individuelles Fördern schon in der Kita anfangen sollte – das ist auch Ziel des Bildungsplans in der Kita –, aber es sollten auch Übergänge gestaltet werden. Wir sind der Auffassung, dass man hier schon bestimmte Fähigkeiten, Neigungen, Talente entdecken und dieses im Übergang in die Grundschule mit begleiten kann. Es geht auch um Netzwerkentwicklung. Was wir auch integrieren, ist die Bundesinitiative der Kultusministerkonferenz, wo Schwerpunktschulen identifiziert werden sollen, die Leitbilder der Begabungsförderung entwickeln. Aber unsere Initiative im Land Berlin geht weit darüber hinaus, weil wir eben alle Schulen sehen, aber auch den außerschulischen Bereich mit in dieses Konzept integrieren.
Danke, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Warum hat der Senat in völlig intransparenter Weise entschieden, das Brandenburger Tor im Gedenken an die Moskauer Terroropfer nicht zu illuminieren? Denn was ist der Grund, weshalb der mindestens genauso beklagenswerten Terroropfer von Orlando, Brüssel und Paris gedacht worden ist und eben nicht der Menschen in Moskau dank des rot-rot-grünen Senats?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Friederici! Bedauerlicherweise sind mittlerweile ja die Anschläge jeden Tag, wenn auch unter der Wahrnehmungsschwelle hier in Berlin, in verschiedenen Teilen der Welt zu beklagen – mit massiven Opfern, in Afghanistan, im Irak und eben auch in Europa. Wir haben in der Vergangenheit, als diese Anschläge noch nicht täglich stattgefunden haben, jedenfalls nicht in dem Umfang wie augenblicklich, entschieden, dass wir das Brandenburger Tor in einzelnen Fällen anleuchten. Das waren damals Partnerstädte von Berlin, wo die Empathie und die Trauerbekundung gegenüber diesen Partnerstädten durch das Beleuchten des Brandenburger Tors in den Nationalfarben zum Ausdruck gebracht worden ist.
Das entscheidet hier in Berlin die Senatskanzlei, und Sie haben völlig recht, es gab zwei Entscheidungen, bei denen davon abgewichen worden ist – einmal beim Anschlag in Nizza, als eine Berliner Schulklasse unter den Opfern war, der zweite Fall war Orlando unter Bezugnahme auf die starke Anteilnahme der Berliner queeren Community für die Opfer dort. Nun ist die Situation so, dass es eine sehr schwierige Abwägung ist angesichts der Vielzahl der Anschläge und der Massivität des Terrors weltweit, wann das Brandenburger Tor angestrahlt wird und wann es nicht angestrahlt wird. Insofern ist in der Vergangenheit in der Senatskanzlei festgelegt worden, dass Partnerstädte oder eine besondere Verbindung zwischen Berlin und den betroffenen Städten die Grundlage sein soll für eine solche Entscheidung. Jetzt ist die Situation hier im Fall von Sankt Petersburg eine besonders schwierige. Man kann durchaus u. a. mit Bezugnahme auf die Blockade der Stadt während des Zweiten Weltkriegs durch die Nazis, die mit einem massiven Leid und massiven Opfern verbunden war, eine solche besondere Verbindung herstellen.
Aber die Abwägung ist schwierig. Es ist schwer zu sagen, ob in einem solchen Fall eine Ausnahme gemacht werden soll oder ob sie nicht gemacht werden soll. Es ist ja bekannt, dass es dazu unterschiedliche Ansichten gab und auch die Debatte generell darüber unter uns geführt worden ist, ob das Anleuchten des Brandenburger Tors dauerhaft der Weg ist, um angemessen die Anteilnahme Berlins auszudrücken. Die Sprecherin des Senats hat deutlich gemacht, dass es sehr unterschiedliche Wege geben kann, Empathie und Trauerbekundungen zum Ausdruck zu bringen. Letztlich ist von der Senatskanzlei so entschieden worden, wie Sie es gesagt haben. Sicherlich wird die Debatte auch in der Zukunft nicht aufhören, weil bedauerlicherweise solche Terroranschläge nicht allzu selten stattfinden. Der Berliner Senat hat entschieden, am Tag selbst zur russischen Botschaft zu gehen. Wir haben dort Rosen niedergelegt und ein Gespräch mit dem Botschafter der Russischen Föderation in Berlin geführt und unsere Kondolenz zum Ausdruck gebracht und unsere Anteilnahme deutlich gemacht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – In meiner Frage meinte ich natürlich nicht Moskau, sondern Sankt Petersburg. Das bitte ich zu entschuldigen.
Ich frage Sie, Herr Senator, aufgrund Ihrer Ausführungen nach der öffentlichen Debatte, die in den letzten Tagen dazu stattfand: Halten Sie nach wie vor diese Entscheidung des Regierenden Bürgermeisters für richtig, oder würden Sie nach ein paar Tagen jetzt zu der Auffassung kommen, dass es nicht vielleicht doch besser gewesen wäre, die Illumination des Brandenburger Tors für die Opfer von Sankt Petersburg vorzunehmen?
Lieber Herr Friederici! Sie haben mir ja eben zugehört, und ich habe mich dazu geäußert. Es ist bekannt, dass wir es in dieser schwierigen Situation durchaus diskutiert haben und es dazu unterschiedliche Auffassungen gab. Ich finde das in einer Demokratie auch nicht problematisch. Unterm Strich war mir wichtig – das finde ich entscheidend –, dass wir kondoliert haben und dass wir unsere Anteilnahme gemeinsam zum Ausdruck gebracht haben. Ich glaube, das ist das entscheidende Signal. Zum
Zweiten ist mir wichtig, dass jetzt keine politische Formation hier im Haus versucht, aus diesem Vorgang und auch aus der Schwierigkeit dieser Abwägung politisches Kapital zu schlagen. Das gilt für alle hier.
Eine weitere Nachfrage sehe ich von Herrn Woldeit, auch wenn er nicht auf dem Platz von Herrn Woldeit sitzt.
Genau, Herr Woldeit auf dem Platz von Herrn Hansel! – Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Senator! Sie haben das gerade auch noch mal im Rahmen der Städtepartnerschaften begründet. Jetzt habe ich auf den Seiten des Bezirksamtes Mitte nachvollzogen, dass es in der Tat eine Städtepartnerschaft zumindest mit Teilen von St. Petersburg gibt. Wie bewerten Sie das denn jetzt im Hinblick auf Ihre Begründung?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es gibt viele bezirkliche Partnerschaften mit anderen Städten der Welt. Es gibt auch viele Partnerschaften mit Bezirken oder Distrikten einzelner Städte. Wir haben erstens keinen genauen Überblick über die Gesamtzahl dieser Städte, und zum Zweiten, würden wir jetzt noch bezirkliche Partnerschaften in diese Regelung einbeziehen, dann würden Sie sehen, dass es am Ende noch komplizierter wird, eine vernünftige Wertung zu treffen, die nicht den Eindruck von Willkür und Opferhierarchie vermittelt. Und das macht auch das Problem bei einer solchen Entscheidung aus. In welchen Augenblicken will man, wenn man eigentlich mit allen Opfern von Terror und Gewalt in dieser Welt Anteilnahme empfindet, dann eigentlich entscheiden, wir leuchten das Tor an, oder wir leuchten das Tor nicht an? Das ist die Schwierigkeit dieser Abwägung, und das ist der Hintergrund.
Es gab in diesem Jahr schon 32 Anschläge. Was wir vermeiden wollen, und das werden Sie sicherlich verstehen, ist eine Situation, in der wir das Brandenburger Tor im Grunde so häufig anleuchten, dass sich diese Form der Staatstrauer, wenn man es an dieser Stelle mal so formulieren will, dann auch irgendwann inflationiert und zum hohlen Ritual wird, denn das wird den Opfern von Terror und Anschlägen in der Welt nicht gerecht. Das macht die Schwierigkeit dieser Abwägung aus, und ich stelle mich an dieser Stelle hier nicht besserwisserisch hin und sage, wir hätten es besser gewusst.
Mir persönlich, das habe ich geäußert, wäre es nicht ganz unwichtig gewesen, deutlich zu machen, wir empfinden mit den Opfern in St. Petersburg. Es ist anders entschieden worden. Damit werden wir vernünftig umgehen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Teilt der Senat meine Ansicht, dass sich das sogenannte Volksbühnenrad über zwei Jahrzehnte zu einem prägenden Logo der Berliner Volksbühne entwickelt hat, in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit der Volksbühne wie auch des Landes Berlin verwendet wird und darum auch die Radskulptur vor der Volksbühne nicht einfach mit dem Weggang eines Intendanten entfernt werden sollte?
Frau Präsidentin! Lieber Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Buchholz! Ich bin vor allem der Ansicht, dass zur Aufstellung des Rades vor der Volksbühne, die seinerzeit eine Intendantenentscheidung war, unter Nutzung eines Logos, das quasi zum Corporate Design der Volksbühne in der Ära Castorf geworden ist, die Intendanz jetzt auch entscheiden kann, ob sie das dort entfernen will. Das ist, glaube ich, genauso wie seinerzeit bei der Aufstellung der Skulptur, jetzt eine Entscheidung der Intendanz, die – wie auch immer sie ausfällt – durch mich respektiert wird.
Eine zweite Frage ist, angesichts der Tatsache, dass diese Skulptur mit Steuermitteln gebaut und auch finanziert worden ist, sie demzufolge auch dem Land Berlin gehört, dass wir dafür sorgen müssen, dass das Rad nicht Beine bekommt, das heißt, dass die Skulptur danach noch da ist und dass wir danach entscheiden können für den Fall, dass sie abgebaut wird, was mit der Skulptur geschieht. Wie gesagt, das entscheidet die Intendanz. Ich respektiere das. Das ist eine künstlerische Entscheidung, in die ich mich als Kultursenator nicht einmische.
Die entscheidende Frage ist: Was passiert gegebenenfalls nach einem Abbau? Und da habe ich mit Paul Spies, dem Direktor der Stiftung Stadtmuseum, gesprochen und für den Fall vorgeschlagen, dass wir dieses Rad dann in die
theaterhistorische Sammlung des Stadtmuseums geben. Ich denke, das wäre dann auch adäquat und angemessen. Aber, wie gesagt, es ist prinzipiell eine Entscheidung der Intendanz.
Vielen Dank, Herr Senator! – Sie haben selbst das Stichwort Corporate Design benutzt. Das ist tatsächlich das Wahrzeichen der Berliner Volksbühne, darum meine Frage: Ist es nicht letztlich ein bisschen kleinkariert, auch von künstlerisch Tätigen, wenn sie sagen, nur weil mir der neue Intendant nicht gefällt, muss das ganze Volksbühnenrad entsorgt werden?
Lieber Herr Abgeordneter Buchholz! Das ist nun eine Suggestivfrage, und der werde ich mich entziehen, indem ich sage, das kommentiere ich nicht weiter. Es ist ein Corporate Design, das sich mit einer konkreten Ära der Intendanz an der Volksbühne verbindet. Andere Theater haben das auch. Jede Intendanz schafft sich typischerweise das mit ihrer künstlerischen Epoche des Arbeitens verbundene Corporate Design und ist demzufolge meines Erachtens auch befugt, darüber zu entscheiden, wie dieses Corporate Design und in welchem Umfang es eingesetzt wird.
Jetzt haben Sie recht, wenn aus einem solchen Corporate-Design-Symbol eine Skulptur geschaffen und sie dann vor der Volksbühne hingestellt wird, dann wird die Sache ein wenig schwieriger, aber sie bleibt erst einmal das Räuberrad, geschaffen von Bert Neumann, produziert von dem Künstler Haußmann, aufgestellt durch die Intendanz. Und wenn die Intendanz am Ende ihrer Spielzeit das jetzt so entscheidet, dann werde ich das respektieren.
Marx hat irgendwo mal angemerkt, dass Geschichte sich meist erst als Tragödie und dann als Farce ereignet. Die Tragödie ist schon vorbei, die ist um die Auseinandersetzung der Frage der Intendanznachfolge von Castorf geführt worden. Wir sind jetzt, glaube ich, im Moment der Farce angekommen, indem eine Debatte – wie auch immer man entscheidet – noch mal ein bisschen spiegelbildlich geführt wird, die in dem Zusammenhang schon oft geführt worden ist. Aber da halte ich mich raus. Es ist die umgekehrte Frage zu stellen: Was wäre passiert, wenn ich gesagt hätte, jetzt ordne ich an, dass Herr Castorf in den
letzten Tagen seiner Intendanz das Rad stehen zu lassen habe? Was wäre das für eine Debatte geworden?
Deswegen sage ich, ich lasse mich in dieser Auseinandersetzung nicht zur Partei machen, sondern tue das, was ein kluger Kultursenator in einer solchen Situation tut, nämlich die künstlerische Entscheidung denen zu überlassen, die sie zu treffen haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Was waren die Beweggründe des Justizsenators, die extra für die JVA angeschafften Drogenspürhunde abzuschaffen? Und wie gedenkt er, stattdessen sicherzustellen, dass keine illegalen Betäubungsmittel in den Justizvollzugsanstalten eingebracht werden bzw. welche dort aufgefunden werden können?
Für den Senat antwortet der Herr Justizsenator! – Sie sind zwar direkt angesprochen worden, aber die Frage ging an den Senat. – Sie haben das Wort, Herr Behrendt!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Seibeld! Gestatten Sie mir zunächst eine ganz geringfügige Korrektur, obwohl es nicht Aufgabe des Senats ist, Abgeordnete zu korrigieren, aber es gab im Vollzug bisher keine Drogenspürhunde. Bis zum heutigen Tag gab es die nicht, und von daher haben wir sie auch nicht abgeschafft, sondern wir haben das Projekt, das ein Projekt der alten Koalition gewesen ist, gestoppt und haben den Anstalten mitgeteilt, dass wir es nicht für nötig erachten, in den Anstalten eigene Drogenspürhunde anzuschaffen, sondern dass wir die seit vielen Jahrzehnten im Land Berlin geübte Praxis, Drogenkontrollen in den Berliner Anstalten mit den Drogenspürhunden des Landeskriminalamtes vorzunehmen, fortsetzen wollen.