Während bei den Zuschüssen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und beim Bundeseisenbahnvermögen eine jährliche Kürzung um 2 vom Hundert erfolgen soll, verbleibt es bei den Regionalisierungsmitteln bei einer einmaligen Kürzung in 2004.
Meine Damen und Herren, es ist eigentlich ein sehr ernstes Thema. Ich kann nur sagen: Wenn ich der Protokollerklärung einer Bundesregierung nicht mehr glauben kann, sondern die Ergebnisse erläuternder Telefonate von verschiedenen SPD-Mitgliedern nach Berlin brauche, spricht das für sich, und man muss überhaupt nichts mehr dazu sagen.
(Lebhafter Beifall bei der CDU – Beifall bei Abge- ordneten der FDP/DVP – Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Erledigung des Tagesordnungspunkts.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 13/2754, abstimmen. Die Antragsteller haben Ziffer 3 dieses Änderungsantrags – der Landtag von Baden-Württemberg ersucht die Landesregierung, in geeigneter Weise bei den Bundestagsabgeordneten aus Baden-Württemberg, insbesondere bei denen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, für eine Zustimmung zu diesem Kompromiss im Bundestag zu werben – zurückgezogen. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen.
Ich lasse nunmehr über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2755, abstimmen. Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie Abschnitt II – die Landesregierung zu ersuchen, im Bundesrat Bemühungen zu unterstützen, die festgesetzte globale Minderausgabe im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück gleichmäßig allen Verkehrsträgern aufzuerlegen – zurückgezogen; es verbleibt also Ab
schnitt I. Wer Abschnitt I dieses Änderungsantrags zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben Abschnitt I des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 13/2755, aus folgenden Gründen abgelehnt: Dieser Antrag geht – so, wie wir ihn verstehen – davon aus, dass man bei der Schiene kürzen könne, wenn man auch bei der Straße und im Luftverkehr kürzen würde.
Wir sind der Meinung: Es ist schon schlimm genug, dass man bei der Schiene kürzt. Aber wir sind nicht dafür, daraus die Konsequenz zu ziehen, dass man dann auch bei der Straße und beim Luftverkehr kürzen müsste. Deswegen haben wir den Antrag abgelehnt.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W a l t e r C a r o l i S P D – A b o r d n u n g d e s L e i t e r s d e r G e w ä s s e r d i r e k t i o n L a h r i n s R P K a r l s r u h e
a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Gründe der Abordnung des Leiters der Gewässerdirektion Lahr ins RP Karlsruhe vor?
b) Inwieweit werden die von den Gewässerdirektionen vollzogenen Gewässerschutz- und Hochwasserschutzmaßnahmen mit der Landesregierung abgestimmt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Der Leiter der Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/ Hochrhein mit Sitz in Lahr wurde mit Wirkung vom 2. Dezember 2003 auf eigenen Wunsch in das Regierungspräsidium Freiburg abgeordnet. Hintergrund der Abordnung sind in den Jahren 2002 und 2003 entstandene Budgetüberschreitungen in Höhe von insgesamt ca. 10,8 Millionen €, die vom Ministerium für Umwelt und Verkehr im Zusammenhang mit der Prüfung der Bilanz des Jahres 2002 festgestellt wurden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden diese Mittel im Wesentlichen für zeitlich vorgezogene Maßnahmen verwendet. Das Ministerium für Umwelt und Verkehr hat die notwendigen Maßnahmen ergriffen, damit das Defizit im Jahr 2003 ausgeglichen werden kann.
Weitere Ermittlungen der Hintergründe und der Verantwortlichkeiten dauern noch an. Der Rechnungshof wurde unterrichtet. Das UVM hat die Überprüfung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer veranlasst.
Zu Frage b: Die vier Gewässerdirektionen stellen jährlich Wirtschaftspläne auf, die auch die wesentlichen großen Baumaßnahmen auflisten. Diese werden nachrichtlich in die Staatshaushaltspläne übernommen und können dort eingesehen werden. Im Rahmen der Fachführung gibt das Ministerium für Umwelt und Verkehr, soweit erforderlich, Prioritäten vor. Im Übrigen bewirtschaften die als Landesbetriebe nach § 26 LHO geführten Gewässerdirektionen die ihnen vom UVM per Kassenanschlag zugewiesenen Haushaltsmittel im Rahmen der dezentralen Budgetverantwortung eigenverantwortlich. Eine Überprüfung durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr erfolgt jeweils in den vorzulegenden Jahresbilanzen.