Protokoll der Sitzung vom 02.04.2003

Bitte, Frau Staatsrätin!

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Staatsrätin, sind Sie der Auffassung, dass es vielleicht wichtig wäre, sämtliche dem Messeförderungskonzept unterliegenden Messen zu evaluieren?

Bitte, Frau Staatsrätin!

Das tun wir gern, weil ich denke, dass das, was wir Ihnen mitteilen können, sehr positiv ist.

Eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Meines Erachtens ist es auch vorgesehen, dass solche Förderungskonzepte nach Evaluierung und nach Wirtschaftlichkeit untersucht und präsentiert werden. Das wird in einem jährlichen Rahmen passieren, und es gibt nicht nur die MIPIM, wenn ich mich richtig erinnere, an der wir uns beteiligen, sondern auch die Tourismusmesse, die Transportmesse, die Expo Real. Es sind diverse Messen, an denen wir uns beteiligen.

(Abg. M ü t z e l b u r g [Bündnis 90/Die Grünen]: Warum passiert es nicht?)

Ja, wenn ich das als Bemerkung sagen darf, ich halte es für ziemlich albern, sich hier an der MIPIM hochzuhecheln, da wir ganz andere Dinge haben und uns gut in der Öffentlichkeit darstellen wollen!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Studierende mit Migrationshintergrund“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Kuhn, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte Herr Kollege!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch ist der Anteil an Studierenden mit Migrationshintergrund im Lehramtsstudium? Bitte in absoluten Zahlen und prozentual angeben!

Zweitens: Was beabsichtigt der Senat zu tun, um den Anteil an Studierenden mit Migrationshintergrund zu erhöhen, um verstärkt Lehrerinnen und Lehrer mit interkultureller Kompetenz auszubilden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Hochschulstatistik unterscheidet zwischen deutschen und ausländischen Studierenden. Bei den Ausländern werden die so genannten Bildungsinländer noch einmal gesondert ausgewiesen. Bildungsinländer sind solche Studierende nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben.

An der Universität Bremen waren im Wintersemester 2002/2003 205 Ausländer, davon 103 Bildungsinländer, im Lehramtsstudiengang eingeschrieben. Das waren 4,8 Prozent aller Lehramtsstudierenden. Der Anteil derjenigen, die in Bremen lediglich ein Auslandsstudium von wenigen Semestern absolvieren, um das Studium in ihrem Heimatland abzuschließen, und die dort auch ihre Berufsperspektive sehen, ist nicht bekannt.

Zu zwei: Der Senat strebt die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an, die in der Lage sind, mit kultureller Vielfalt konstruktiv umzugehen, unabhängig davon, ob ein Migrationshintergrund vorliegt oder nicht. Durch die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in den Schulen ist eine Zunahme der Hochschulzugangsberechtigungen und damit auch eine stärkere Anwahl von Lehrerstudiengängen durch Studienbewerber mit Migrationshintergrund zu erwarten.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!

Wir sind uns sicher einig, dass man, gleichgültig woher man kommt, in kulturell schwierigem Gelände guter Lehrer sein kann und auch gegenüber Schülern, die einen anderen kulturellen Hintergrund haben. Dennoch, meinen Sie nicht auch, dass es sinnvoll ist,

besonders dafür zu werben, dass solche jungen Leute, die hier mit beiden Kulturen aufwachsen, dann auch Lehrer werden? Sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass man auch ein bisschen dafür werben sollte, dass solche jungen Leute Lehrerinnen und Lehrer werden?

Bitte, Herr Senator!

De facto werben wir dafür. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in den letzten dreieinhalb Jahren in vielen Ansprachen bei Lehramtsstudierenden mit Migrationshintergrund immer wieder darauf hingewiesen haben, dass wir sie dringend brauchen, damit sie in vielfältiger Weise, nicht nur in der interkulturellen Arbeit, die Arbeit der Kollegien unterstützen. Das tun wir de facto. So, wie es ja auch in der zweiten Antwort deutlich wird, Herr Dr. Kuhn, gehen wir davon aus, dass wir in wenigen Jahren einen größeren Anteil Absolventen haben, die Abitur machen, die Hochschulreife bekommen und dann auch ins Lehramtsstudium gehen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff Gewinnabschöpfung durch die Polizei. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Herderhorst, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Knäpper!

Wir fragen den Senat:

In welchem Umfang hat es seit dem Jahr 2000 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz gegeben, und in welchem Umfang wurden Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit bereits anhängigen Ermittlungsverfahren durchgeführt?

Wie hoch waren die daraus sichergestellten Vermögenssummen?

Wie hoch sind die Zahlen der gesetzlichen Anwendungen nach den Paragraphen 73 folgende StGB und 43 a StGB sowie die Summe der Sicherstellungen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Böse.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Nach Paragraph 11 Geldwäschebekämpfungsgesetz wurden im Land Bremen im Jahr 2000 102 Verfahren, davon 21 in Bremerhaven, im Jahr 2001 91 Verfahren, davon 19 in Bremerhaven, und im Jahr 2002 157 Verfahren, davon 36 in Bremerhaven, durchgeführt. Vermögensabschöpfende Maß

nahmen im Zusammenhang mit anderen Ermittlungsvorgängen wurden im Jahr 2000 in 53 Verfahren, im Jahr 2001 in 63 Verfahren, davon drei in Bremerhaven, und im Jahr 2002 in 50 Verfahren, davon fünf in Bremerhaven, durchgeführt.

Zu zwei: Im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz wurden von den Polizeien im Land Bremen im Jahr 2000 1 497 657 DM, im Jahr 2001 687 000 DM und im Jahr 2002 902 995 Euro vorläufig gesichert. Im Zusammenhang mit der Vermögensbeschlagnahme wurden von den Polizeien im Lande Bremen im Jahr 2000 1 746 953 DM, im Jahr 2001 3 390 830 DM und im Jahr 2002 985 656 Euro vorläufig sichergestellt.

Zu drei: Zahlen über gesetzliche Anwendungen nach den Paragraphen 73 folgende Strafgesetzbuch werden statistisch nicht erfasst. Ebenso wurden Zahlen über Anwendungen im Zusammenhang mit der Vermögensstrafe nach Paragraph 43 a Strafgesetzbuch bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 20. März 2002, in der die Verhängung der Vermögensstrafe für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, statistisch nicht erhoben.

Eine statistische Erfassung der nach rechtskräftigem Abschluss der Strafverfahren eingezogenen oder für verfallen erklärten Geldbeträge liegt nicht vor. Es wurde jedoch im Rahmen einer Stichprobe bei der Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei festgestellt, dass in Strafverfahren aus dem Jahr 2001 bis zum Februar 2003 insgesamt 72 590 DM gemäß den Paragraphen 73 folgende und 74 a Strafgesetzbuch rechtskräftig eingezogen oder für verfallen erklärt wurden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, neben einer der Schuld angemessenen Strafe muss es ja ein Bestreben geben, dem Täter die wirtschaftlichen Vorteile seiner Tat zu entziehen. Auf breiter Front werden deshalb effektivere Vorschriften zum Verfall und zur Einziehung angemahnt. Wird sich der Senat für eine Verbesserung der Abschöpfung von Vermögen, das aus Straftaten stammt, einsetzen?

Bitte, Herr Senator!

Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, weil es hier Initiativen aller Fraktionen im Bundesrat und auch im Bundestag gibt. Die Vermögensabschöpfung ist, Sie haben es gesagt, ein sehr probates Mittel zur Bekämpfung von Kriminellen in ihrem Milieu, indem man ihnen die Werte entzieht, die sie durch kriminelle Handlungen erworben haben. Ich glaube, das ist ideologisch nicht umstritten. Insofern gehe ich davon aus, dass diese Ak

tivitäten in Bundestag und Bundesrat durchgehen und von Bremen auch unterstützt werden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Einrichtung beruflicher Gymnasien“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Brumma, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hoch sind die diesjährigen Anmeldezahlen an den neu gegründeten beruflichen Gymnasien in Bremen?

Zweitens: Wie hoch ist dabei der jeweilige Anteil der Realschulabsolventinnen und -absolventen?

Drittens: In welcher Art und Weise werden die Angebote der beruflichen Gymnasien bei der Neuordnung der gymnasialen Oberstufe berücksichtigt?