Protokoll der Sitzung vom 19.06.2014

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU hat einen Antrag unter der Überschrift „Einstellung von 120 Polizeikommissaranwärtern im Jahr 2014 im Land Bremen“ gestellt. Die Bürgerschaft hat diesen Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Antrag der CDU sah vor, die Einstellungszahl von Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern im Jahr 2014 auf 120 zu erhöhen, und wurde damit begründet, dass die abzusehenden Abgänge im Bereich der Polizei durch eine geringere Einstellungsanzahl als 120 im Jahre 2018 zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung nicht würden aufgefangen werden können. Daher müsse die Ausbildungszahl anders als vom Senat geplant erhöht werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. März 2014 mit diesem Antrag und zeitgleich mit der Ausbildungsplanung des Jahres 2014 befasst. Für die Ausbildungsplanung des Jahres 2014 hat der Senat die Anzahl von 84 einzustellenden Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern vorgesehen. Die Ausbildungsplanung ist, bevor der Antrag der CDU im Haushalts- und Finanzausschuss beraten worden ist, mit dem Ergebnis beschlossen worden, dass SPD und Grüne, die Koalitionsfraktionen, der Ausbildungsplanung zugestimmt haben, DIE LINKE hat die Ausbildungsplanung abgelehnt, die CDU hat sich enthalten. Dann ist über den Antrag beraten worden. Bei der Beratung dieses Antrags hat die Koalition ausgeführt, dass sie die Zahl 84 als auskömmlich einschätzt, sie auch der Haushaltsnotlage des Landes gerecht wird und trotzdem die Bedarfe abdeckt. Die Abstimmung im Haushalts- und Finanzausschuss hat ergeben, dass SPD und Grüne sich für eine Ablehnung des Antrags der CDU ausgesprochen haben. Die CDU und DIE LINKE haben sich gegen eine solche Beschlussempfehlung ausgesprochen. – Soweit der Bericht für den Haushalts- und Finanzausschuss!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion fordert nach wie vor die Einstellung von 120 Polizeikommissaranwärtern in diesem Jahr!

Der rot-grüne Senat und die Koalition hatten in ihrer Haushaltplanung zunächst nur die Einstellung von 60 Anwärtern vorgesehen. Erst durch unseren Antrag und die anschließende Beratung im Haushaltsund Finanzausschuss wurde die Anzahl auf 84 erhöht, der Kollege Liess hat darauf hingewiesen. Auch diese Anzahl reicht aber nicht aus, um die zu erwartenden Ruhestandsversetzungen im Jahr 2017, das ergibt sich aus dieser dreijährigen Ausbildung, auszugleichen. Hinzu kommt noch, dass diese Erhöhung von 60 auf 84 die Versetzung von insgesamt 14 Polizeivollzugsbeamten zum Landesamt für Verfassungsschutz ausgleichen soll mit der Folge, dass diese Beamten schon zum 1. Juni 2014 zum Landesamt für Verfassungsschutz versetzt worden sind und die Polizei bis zum Jahr 2017 konsequenterweise dieses Minus tragen muss. Damit kommen also tatsächlich im Jahr 2017 nur effektiv 70 Polizeivollzugsbeamte nach ihrer Ausbildung in der Polizei an, also eine minimale Erhöhung von zunächst 60 auf jetzt 70 Beamte und Beamtinnen. Für die CDUFraktion ist das reine Augenwischerei!

(Beifall bei der CDU)

Damit steht fest, dass die Anzahl der Vollzugsbeamten im Land Bremen bis zum Jahr 2017 weiter sinken und die nach Ansicht der CDU für die Polizei in der Stadt Bremen absolute Untergrenze von 2 600 nicht wie heute um 120, sondern sogar im Jahr 2017 um 170 Beamte unterschritten werden wird.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns parallel dazu die Aufgabenzuwächse bei der Polizei im Land Bremen in den Deliktsbereichen ansehen! Schwerpunktmaßnahmen bei der Einbruchskriminalität, wir unterhalten uns fast kontinuierlich darüber und lesen es auch in der Zeitung! Die Computerkriminalität, auch darauf hat der Senator für Inneres hier mehrfach hingewiesen, nimmt permanent zu! Gestern haben wir uns hier in der Bürgerschaft über die Kriminalität zum Nachteil älterer Menschen und den notwendigen Handlungsbedarf unterhalten. Darüber hinaus haben wir uns gestern darüber unterhalten, dass aus dem NSU-Verfahren und den diversen Untersuchungsausschüssen Handlungsoptionen für die Polizei notwendig sind.

Wir haben des Weiteren auch aktuell die zunehmende Terrorgefahr durch Islamisten, die aus dem Bürgerkriegsland Syrien zurückkehren und hier dann möglicherweise eine große Gefahr darstellen. Wenn wir uns all das anschauen, dann ist für die CDUFraktion völlig klar, dass die Polizei spätestens im Jahr 2017 nicht mehr in der Lage sein wird, die erforderlichen Aufgaben zum Schutz der Bürger unseres Landes vor Kriminalität ausreichend zu gewährleisten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hält die von der rot-grünen Mehrheit im Haushalts- und

Finanzausschuss, auch darauf hat Herr Liess hingewiesen, mehrheitlich beschlossenen Einstellungen von 84 Polizeikommissaranwärtern aus den genannten Gründen für falsch und fordert nach wie vor die Einstellung von 120 Mitarbeitern! – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich relativ kurz fassen, da Herr Hinners schon einiges zu dem Personal bei der Polizei gesagt hat. Folgerichtig hatten wir in beiden Haushaltsberatungen in dieser Legislaturperiode genau dieselbe Zahl an Neueinstellungen von Polizeianwärterinnen und -anwärtern gefordert.

Es ist so, dass die Personalplanung der Polizei durch diverse Kürzungen in den Einstellungswellen der letzten Jahre so stark ins Wanken geraten ist. Zum Beispiel ist die gestiegene Anzahl von Altersabgängen jetzt aufgrund der Tatsache, dass hier die Verlängerung der Lebensarbeitszeit beschlossen wurde, auf die Jahre 2016 und 2017 verschoben worden. Das Problem ist aber trotzdem virulent.

Die Polizeiausbildung ist nun einmal eine staatlichhoheitliche Aufgabe, es wird dort keine Quereinsteigerinnern und -einsteiger geben können. Folglich ist es auch unserer Meinung nach gerechtfertigt, die Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter deutlich zu erhöhen. Das haben wir auch in beiden Haushaltsberatungen, sowohl im Mai 2012 als auch im Dezember 2013, hier deutlich gemacht. Dies ist auch aus einem anderen Grund sinnvoll.

Die Polizeiausbildung, die in der Vergangenheit mit einer schwankenden Anzahl von Anwärterinnen und Anwärtern durchgeführt worden ist, ist auch in der Qualität starken Schwankungen unterlegen gewesen, da die Ausbilderinnen und Ausbilder teilweise wieder in den Polizeidienst zurückberufen worden sind. Die Gewerkschaft der Polizei bemängelt deswegen zu Recht die fehlende Qualität der Ausbildung und fordert daher auch eine Planungssicherheit für die Zukunft.

Wenn wir nicht irgendwann vor der Problematik stehen wollen, dass wir aus dem Dienst ausgeschiedene Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nicht mehr ersetzen können, dann müssen wir jetzt dringend handeln! Daher greift auch der Antrag der Koalition aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zu kurz. Ich denke auch, dass wir mit den dort beschlossenen Einstellungen das erforderliche Ergebnis nicht erreichen werden. Wir werden daher dem Antrag der CDU zustimmen. Wir hätten uns natürlich auch gewünscht, Sie hätten unserem Antrag in den Haushaltsberatungen damals zugestimmt, aber sei es, wie es ist, wir

werden den Antrag der Koalition ablehnen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Liess.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, die Sachlage ist hinreichend beschrieben worden, daher lassen Sie mich noch drei Anmerkungen machen! Als Erstes möchte ich ausführen, dass wir im Jahr 2013 eine Ausbildungszahl von 43 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern vorgesehen hatten. Daraus sind dann tatsächlich 50 geworden. Die Planung, Herr Hinners hat es gesagt, sah dann 60 Anwärter vor, und im Ergebnis haben wir nun eine Zahl von 84.

Wenn Sie die Ist-Zahl 84 Anwärter des Jahres 2014 mit der Planzahl des Jahres 2013 vergleichen, so sehen Sie, dass wir die Ausbildungsplatzanzahl fast verdoppelt haben.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Da haben wir 14 des Landesamts!)

Ja, trotzdem, Herr Hinners, finde ich persönlich als Vertreter einer Koalitionsfraktion – und das wird Sie nicht verwundern –, dass es schon anzuerkennen ist, wenn wir fast eine Verdoppelung der Ausbildungszielzahl vorgenommen haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das heißt, wir haben die Mehrbedarfe auch anerkannt.

Zweite Bemerkung: Die Kosten, die insgesamt durch diese Ausbildung entstehen, belaufen sich auf 3,356 Millionen Euro, und wer sich insgesamt die Ausbildungskosten im Bereich der Ausbildungsplanung anschaut, wird feststellen, dass dies mit Abstand der größte Einzeltitel ist, der insgesamt im Bereich Ausbildung für das Land Bremen vorhanden ist. Das macht auch deutlich, welchen Stellenwert, auch finanziell, die Polizei in der Ausbildung für uns hat!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Eine dritte Anmerkung, damals, im Februar 2014, als wir das Thema das erste Mal im Parlament debattiert haben, wurde darauf auch schon einmal Bezug genommen: Wenn es uns tatsächlich gelingt, Polizeivollzugsbeamte von Tätigkeiten freizustellen, für die keine Polizeivollzugsbeamten erforderlich sind, dann kommen wir schon sehr nah an die von Ihnen geforderte Zielzahl heran. Ich glaube, dieser Weg wird auch gegangen, und daher kommen wir als Sozialdemokraten zu dem Ergebnis, dass wir die vorgeschlage

ne Zielzahl von 84 Anwärtern für auskömmlich und für vertretbar halten. Wir bitten daher das Hohe Haus, den Antrag der CDU abzulehnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat hat seine Ausbildungsplanung für das Jahr 2014 vorgelegt und ist damit insgesamt seiner Verantwortung als Ausbildungsbetrieb auch sehr deutlich nachgekommen.

Die CDU hat nun in einem Teilbereich, nämlich bei der Polizei, gefordert, dass die Einstellungszahl dort auf insgesamt 120 Anwärter erhöht wird. Der Senat hat im Gegensatz dazu 84 Anwärterplätze beschlossen. Die grüne Fraktion hat im Haushalts- und Finanzausschuss der Planung des Senats zugestimmt und den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt. Auf Nachfrage hat das Innenressort auch noch einmal in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses erklärt, dass die Zahlen, so wie sie der Senat beschlossen hat, für die Polizei auskömmlich sind.

Mein Kollege Liess hat vorhin schon darauf hingewiesen, dass zunächst 60 Anwärterplätze geplant waren und es nun 84 Anwärterplätze geworden sind. Aus Sicht der grünen Fraktion ist das in finanziell schwierigen Zeiten ein enormer Kraftakt und ein gutes Zeichen auch für die Polizei, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wenn wir uns jedoch die kommenden Jahre anschauen, dann stellen wir fest, dass wir diese Anstrengungen auch in den kommenden Jahren weiter vorantreiben müssen. Aus Sicht der grünen Fraktion braucht die Polizei verlässliche Parameter. Sie können eine Organisation dieser Größe nicht auf Dauer mit unterschiedlichen Personalzielzahlen führen, daher ist es aus unserer Sicht auch sinnvoll, feste Zahlen zu vereinbaren, damit die Polizei in Bremen und in Bremerhaven planen kann.

Für die Zukunft wünschen wir uns insgesamt, dass die Entscheidung über die Ausbildungsplanung früher fällt, das war auch Thema im Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben im Bereich der Auszubildenden, insbesondere bei der Polizei, aber auch in anderen Bereichen, einen sehr umkämpften Markt. Meine Kollegin Frau Vogt hat schon darauf hingewiesen, dass wir bei der Polizei im Gegensatz zu anderen Ausbildungsberufen nicht sozusagen von außen abwerben oder einkaufen können. Daher ist es sinnvoll, dass die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bre

merhaven frühzeitig Ausbildungsstellen ausschreiben können. Da waren wir im Jahr 2014, das darf man durchaus so selbstkritisch sagen, etwas später als in den Vorjahren so weit. Aus Sicht der grünen Fraktion sollte sich das nicht wiederholen.

Den letzten Punkt hat der Kollege Liess auch schon aufgegriffen, es geht um die Frage, ob in allen Bereichen immer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zuständig sein müssen. Ich glaube, es gibt keinen Dissens darüber, dass es sinnvoll ist, den Personalmix, der bei der Polizei jetzt schon vorherrscht, auch weiterhin voranzutreiben, und dass auch Angestellte im öffentlichen Dienst Aufgaben übernehmen können, die zurzeit durch Polizeibeamtinnen und -beamte erledigt werden. Ich denke diesbezüglich an den gesamten Bereich der Wirtschaftskriminalität, den Bereich der Internetkriminalität, an Computer und Ähnliches. Da ist es aus unserer Sicht sinnvoll, diesen Personalmix voranzutreiben.

Insgesamt bitten wir Sie, den Ausführungen des Haushalts- und Finanzausschusses beizutreten und den Antrag der CDU abzulehnen! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Bilanz der rot-grünen Koalition anschaut, kann man nur feststellen, dass es diese Koalition gewesen ist, die einen Strategiewechsel herbeigeführt hat. Sie hat den Personalabbau bei der Polizei beendet, und wir haben seit dem Jahr 2011 steigende Personalzahlen bei der Polizei.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Bei 2 600 ha- ben Sie übernommen, jetzt sind Sie schon bei 2 480!)

Dass sich dies erst im Jahr 2011 auswirkt, hängt damit zusammen, dass man drei Jahre braucht, um die Beamtinnen und Beamten auszubilden. Das heißt, seit 2008, seitdem es diese Koalition gibt, steigen die Ausbildungszahlen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: 2007!)

Seit 2007, gut!

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Koalition gibt es seit 2007! – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Da gab es noch jemanden dazwischen!)