Protokoll der Sitzung vom 04.11.2003

Ich frage, bis die Kollegin Henzler Zeit hatte, sich zu setzen, die Landesregierung:

Wird es im Rahmen der vorgesehenen Abschlussarbeiten in Haupt- und Realschule Auswahlmöglichkeiten aus mehreren gleichwertigen Aufgabenangeboten für die einzelnen Schulen geben?

Frau Beer, Frau Henzler, grundsätzlich wird es in Hessen im Rahmen der Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule landesweit einheitliche verbindliche Abschlussprüfungen und auch Aufgabenstellungen geben. In Anlehnung an die Praxis in anderen Bundesländern mit zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen werden die hessischen Prüfungsarbeiten auch Wahlmöglichkeiten enthalten.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Henzler.

Frau Ministerin, bedeutet das, dass die Schulen vorgegebene Aufgaben bekommen, die sie stellen müssen, d. h. dass der Lehrer wie im Zentralabitur zu Beginn der Prüfung den Umschlag aufmacht und die Aufgabe nehmen muss, die er vorfindet, oder heißt dies, dass eine Schule z. B. 20 Aufgaben bekommt und sich aus diesen 20 Aufgaben z. B. die fünf, die sie stellen muss, aussuchen kann?

Frau Ministerin.

Das bedeutet, dass, zwar nicht in dieser Größenordnung, die Schule aus den vorgegebenen Aufgabenstellungen Aufgaben auswählen kann.

Frau Kollegin Henzler.

Das gilt für beide Abschlussprüfungen,für Haupt- und für Realschulen?

Frau Ministerin.

Jawohl.

Es gibt keine weiteren Fragen.

Dann rufe ich Frage 99 auf. Kollege Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es richtig, dass das Finanzministerium, trotz Hinweisen aus den anwendenden Ministerien, dass sich der Arbeitsaufwand für das Anweisen einer Rechnung gegenüber dem althergebrachten Verfahren vervielfacht hatte, nicht auf das SAP-Modul „Materialwirtschaft“ verzichten wollte?

Herr Minister der Finanzen.

Herr Abgeordneter, ja. Dieses Modul ist für den Aufbau eines elektronischen Beschaffungswesens unverzichtbar. Die Fragestellung berücksichtigt im Übrigen nur eine partielle Betrachtungsweise. Sie lässt außer Acht, dass durch die Bestellerfassung nachgelagerte Prozessschritte, wie Budgetprüfung, Buchung des Wareneingangs, Rechnungserfassung, automatisch zur Verfügung gestellt werden. Dadurch ergibt sich je nach Größe der Dienststelle und Altsysteme für den Gesamtprozess im Vergleich zu den bisherigen Verfahren eine Verkürzung der Verarbeitungszeit von 20 bis 40 %. Nach Einführung des so genannten E-Procurement entfallen weitere Arbeitsschritte in der Verbuchung von Beschaffungsvorgängen. Die Fragestellung kann deshalb nur für kleinere Dienststellen mit einem relativ geringen Beschaffungsvolumen zutreffen. Für diese besteht aber die Vereinfachungsregelung, dass Beschaffungen mittels des Moduls Finanzbuchhaltung abgewickelt werden können.

Es gibt keine Zusatzfragen.

Ich rufe Frage 100 auf. Frau Abg. Oppermann.

Ich frage die Landesregierung:

In den Sommermonaten gab es einen Engpass bezüglich Blutkonserven, sodass auf die Sicherheitsreserven zurückgegriffen werden musste. Ist die Blutspendebereitschaft wieder ansteigend und die entsprechende Versorgung weiterhin gewährleistet?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Oppermann, Engpässe bei der Blutversorgung treten vor allem in den Sommermonaten in der Urlaubszeit immer wieder auf. Auf Nachfrage teilte uns der Blutspendedienst Baden-Württemberg–Hessen des Deutschen Roten Kreuzes mit, dass derzeit die Versorgungssituation zufrieden stellend sei. Das Spendenaufkommen entspricht den Erwartungen und dem Bedarf. Im Depot des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg–Hessen gGmbH lagert nach Auskunft derzeit der Vorrat für drei Tage. Ein Engpass sei aktuell nicht zu befürchten.

Es gibt keine Zusatzfrage.

Ich rufe als letzte Frage die Frage 101 auf. Frau Abg. Dr. Pauly-Bender.Wer übernimmt? – Herr Kollege Kahl.

Ich frage die Landesregierung:

Wenn die Kinderbetreuung aus den Kürzungen der so genannten „Operation sicheres Hessen“ ausgenommen sein soll, warum soll dann die Elternschule der Arbeiterwohlfahrt Kreis Offenbach zusammengestrichen werden?

Frau Sozialministerin Lautenschläger.

Herr Abgeordneter, der Schwerpunkt Kinderbetreuung bleibt durch die Offensive für Kinderbetreuung unangetastet. Sofern die Kollegin Pauly-Bender, von der die Frage stammt, die Elternschule, die Familienbildungsstätte der AWO in Dietzenbach meint, ist festzustellen, dass der Landeszuschuss tatsächlich gestrichen wird. Der Anteil der Landesförderung an den zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt derzeit 13,52 %. Aufgrund dieses prozentualen Anteils der Landesförderung muss möglicherweise das Angebot eingeschränkt werden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass aufgrund der Kürzung der Landesmittel in Höhe von 13,52 % der zuwendungsfähigen Ausgaben die Elternschule bzw.die Familienbildungsstätte der AWO in Dietzenbach geschlossen werden muss.

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Fragen. Damit sind alle mündlichen Fragen beantwortet. Wir können Tagesordnungspunkt 1 abschließen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2003 (Nachtragshaushaltsgesetz 2003) – Drucks. 16/810 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 3:

a) Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2004 (Haus- haltsgesetz 2004) – Drucks. 16/834 –

b) Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2004 – Drucks. 16/784 –

c) Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2003 bis 2007 – Drucks. 16/835 –

und Tagesordnungspunkt 5:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zukunftssicherungsgesetz (ZSG) – Drucks. 16/861 –

Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucks. 16/869, vor, der mit aufgerufen wird.

Ferner rufe ich Tagesordnungspunkt 13 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend sofortige Rücknahme der verfassungswidrigen Vorlage der Landesregierung zum Nachtragshaushaltsplan 2003 – Drucks. 16/863 –

Das Wort hat der Herr Finanzminister. Die Redezeit beträgt 30 Minuten pro Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bringe heute für die Landesregierung den Haushaltsentwurf 2004, den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2003, das Finanzausgleichsänderungsgesetz, das Zukunftssicherungsgesetz und die Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung 2003 bis 2007 ein.

Die Einbringung erfolgt vor dem Hintergrund der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung trägt mit ihrer katastrophalen Politik die Verantwortung dafür, dass eine Erholung unserer Volkswirtschaft

(Zuruf von der SPD:Ah!)

obwohl seit 2001 ständig versprochen – nicht oder nicht im Rahmen des vorhandenen Potenzials einer grundsätzlich leistungsfähigen Volkswirtschaft und Bevölkerung eintreten wird.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Reinhard Kahl (SPD):Textbaustein!)

Meine Damen und Herren, die Fakten: Wir erleben das dritte Jahr hintereinander eine wirtschaftliche Stagnation. Das Wirtschaftswachstum ist faktisch zum Erliegen gekommen, da die schon für die Jahre 2001 und 2002 erhoffte nachhaltige wirtschaftliche Belebung auch im Jahr 2003 ausbleiben wird – Stand heute: Nullwachstum, kein Wachstum in Deutschland.

Im Laufe des Winters ist zu befürchten, dass wir in Deutschland fünf Millionen Arbeitslose haben werden. Steigende Arbeitslosigkeit schwächt die Kaufkraft, führt zu Steuerausfällen und belastet die Sozialkassen.

Eine Entwarnung bei der Pleitewelle ist nicht in Sicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes meldeten die deutschen Amtsgerichte 49.515 Insolvenzen im ersten Halbjahr. Dies sind knapp 25 % mehr, als es im Vergleichszeitraum des Jahres 2002 waren.

Der Trend zu der Abwanderung der Produktionsstätten hält an. Jedes vierte deutsche Industrieunternehmen wird demnach zumindest Teile der Produktion ins Ausland ver