Protokoll der Sitzung vom 27.01.2004

Die Neuregelung der Minijobs ist seit dem 1.April 2003 in Kraft und durchaus als Boom zu bezeichnen. Es sind viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dazugekommen. Ende September gab es 439.183 solcher Jobs. Das waren knapp 133.000 mehr als im September des Vorjahres. In hessischen Privathaushalten ist die Zahl der angemeldeten Minijobs von 1.543 auf 2.186 gestiegen. Aus meiner Sicht besteht hier noch ein erhebliches Potenzial, um nach wie vor aus der Schwarzarbeit heraus in feste Arbeitsverhältnisse zu kommen. Dort wäre wahrscheinlich noch Deregulierung bzw. eine steuerliche Absetzbarkeit von Haushaltshilfen nötig, was auf Bundesebene eingeführt werden sollte.

Frage 144, Herr Dietz, CDU-Fraktion.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie den vom Robert-Koch-Institut in Berlin entwickelten BSE-Test für lebende Tiere?

Herr Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Nach meinen Informationen liegt die Trefferquote des von einer Forschergruppe des Robert-Koch-Institutes in Berlin entwickelten Lebendtests bei 95 %. Für einen routinemäßigen Einsatz im Rahmen der Fleischuntersuchung von geschlachteten Tieren bzw. der BSE-Untersuchung bei verstorbenen Tieren reicht diese Treffsicherheit noch nicht aus, um die bisherigen Untersuchungen am toten Tier zu ersetzen.

Ich gehe aber davon aus, dass in absehbarer Zeit die Nachweissicherheit verbessert wird und damit der Einsatz des BSE-Tests am lebenden Tier in der Routinediagnostik Eingang finden wird.

Zusatzfrage, Herr Kollege Heidel.

Herr Minister, inwieweit ist die Koordination der BSEForschung zwischen Bund, Ländern und EU umgesetzt

worden, wie es seinerzeit im Hessischen Landtag intensiv diskutiert worden ist? Oder läuft die Forschung parallel nebeneinander?

Herr Minister Dietzel.

Herr Abgeordneter, der Kontakt zwischen dem Bund und den Ländern könnte in diesem Bereich durchaus verbesserungsfähig sein. Sie wissen, dass sich z. B. Hessen und Bayern geäußert haben, diese Dinge gemeinsam mit dem Bund weiterzuentwickeln. Das hat in diesem Fall funktioniert, in vielen anderen Fällen leider nicht. Aber ich meine, dass es oberstes Ziel der gesamten Forschung ist, den BSE-Test am lebenden Tier durchzuführen, und dass wir dort keine Probleme mehr haben werden.

Frau Kollegin Hoffmann.

Herr Minister, wenn Sie beklagen, dass eine Koordination nicht stattfindet, dann möchte ich wissen, wer das so genannte BSE-Forschungsprogramm begleitet, das beim BMVEL konzentriert koordiniert angelegt ist?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abgeordnete, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist es eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die dieses begleittn. Aber wir haben uns als Land Hessen in dieser Diskussion eindeutig dafür ausgesprochen, dass wir durchaus bereit sind, bei der Finanzierung dabei zu sein, es aber auf der anderen Seite keinen Sinn macht, dass jedes Bundesland für sich diese Dinge nach vorne bringt.Ich denke,dass gerade im Zusammenhang mit dem Robert-Koch-Institut wertvolle Arbeit geleistet worden ist.

Als Letzte die Frage 145, Abg. Dietz.

Ich frage die Landesregierung:

Inwieweit leistet das Biomassekraftwerk in Wicker einen Beitrag zur Erreichung der Energie-, Abfall- und Klimaschutzziele der Landesregierung?

Herr Staatsminister Dietzel.

Herr Abg. Dietz, Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Hessen bis zum Jahr 2015 auf 15 % zu erhöhen. Das Biomassekraftwerk in Wicker ist ein Erfolg auf diesem Weg. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zu den Energie-,Abfall- und Klimaschutzzielen der Landesregierung.

In der Anlage wird Altholz verbrannt.Aus der entstehenden Wärme wird Strom erzeugt und in das allgemeine Netz eingespeist. Die Biomasse Holz/Altholz ersetzt dadurch entsprechende Mengen fossiler Energieträger.

Das Altholz wird nicht mehr deponiert, was unter anderem langfristig zur Vermeidung einer ungeordneten Methangasentstehung in den Deponien beiträgt. Darüber hinaus wird wertvolles Deponievolumen gespart, immerhin 90.000 t im Jahr bei dieser einen Anlage.Auch dies ist ein wesentliches Ziel der Abfallpolitik der Hessischen Landesregierung.

Die geordnete Verbrennung unter Beachtung der Emissions- und Immissionsgrenzwerte statt Deponierung vermindert die Produktion des klimaschädlichen Treibhausgases Methan. Gleichzeitig wird nur so viel CO2 freigesetzt, wie das Holz beim Wachstum aufgenommen hat. Auch dies entspricht den Klimaschutzzielen der Landesregierung. Zugleich haben wir Vorsorge getroffen, dass bei der Verbrennung von Holz der Altholzkategorie A 3 entstehende Schadstoffe im Rahmen der Rauchgasreinigung der Anlage herausgefiltert und ordnungsgemäß entsorgt werden.

Herr Kollege Häusling.

Herr Minister, was war der Beitrag der Hessischen Landesregierung zu diesem Thema? Wie wird die Hessische Landesregierung die weitere Nutzung von Holz fördern?

Herr Staatsminister.

Herr Abg.Häusling,Sie wissen,dass wir uns über mehrere Dinge unterhalten müssen. Zum einen gibt es das Thema der Altholzentsorgung. Dort gibt die Hessische Landesregierung keinen Zuschuss, weil sich dies auch ohne Zuschuss rechnet. Ein anderes Thema ist die Entsorgung von Frischholz oder Schwachholz aus dem Wald. Bei diesen Anlagen geben wir insgesamt einen Zuschuss von 30 %, wenn mindestens 51 % der verfeuerten Holzmenge Frischholz oder Schwachholz aus dem Wald sind. Ich denke, dass das angemessen und richtig ist. Im Augenblick unterhalten wir uns sowohl im Agrarausschuss als auch im Umweltausschuss des Bundestages darüber, ob solche Anlagen, die mit Schwachholz befeuert werden, einen günstigeren Einspeisepreis bekommen können.

Die Fragestunde ist damit beendet.

(Die Fragen 147, 158, 161 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 148 bis 157, 159, 160 und 162 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beantwortet werden.)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf:

Regierungsbefragung

Ich rufe die Frage der Kollegin Faeser der SPD-Fraktion zum Thema Wohnraumzweckentfremdungsverordnung auf.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Absicht verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der zum 31.08.2004 auslaufenden Kündigungssperrfrist innerhalb der Wohnraumzweckentfremdungsverordnung?

Herr Staatsminister Rhiel.

Es sind hier zwei Stichworte angesprochen worden.Wenn Sie zur Kündigungssperrfrist im engeren Sinne fragen, dann möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Landesregierung prüft,ob an der bisherigen Regelung festzuhalten ist, nämlich dass die Kündigungssperrfrist, die im Üblichen auf drei Jahre bezogen ist, auch im Land Hessen in Zukunft auf zehn Jahre orientiert bleiben soll, wie es in der Vergangenheit war. Die Frist würde also zehn Jahre betragen.

Die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Wintermeyer zum Thema elektronische Registerführung.

Ich frage die Hessische Landesregierung:

Welche positiven Auswirkungen sind durch die elektronische Registerführung an hessischen Amtsgerichten eingetreten?

Herr Staatsminister Dr.Wagner.

Herr Wintermeyer, Ihre Frage beantworte ich wie folgt: Die elektronische Registerführung wird in zwei Bereichen eingeführt, und zwar beim elektronischen Grundbuch und beim Handelsregister. Im Verlauf des Jahres 2004 wollen wir das elektronische Grundbuch flächendeckend an allen Amtsgerichten in Hessen eingeführt haben. Bisher haben wir das elektronische Grundbuch bereits an 42 Amtsgerichten eingeführt. Bei den Handelsregistern wollen wir bis zum Jahr 2005 alle 17 infrage kommenden Amtsgerichte mit einem elektronischen Handels

register ausgestattet haben. Bis dato haben wir neun Amtsgerichte mit einem elektronischen Handelsregister ausgestattet.

Die eine Zusatzfrage gebührt dem Fragesteller: Herr Kollege Wintermeyer.

Ich frage die Hessische Landesregierung: Sind Erkenntnisse bekannt, dass die Einsichtnahmen von Bürgern im Handelsregister, das bisher direkt bei den Amtsgerichten geführt worden ist, zurückgegangen sind und die Einsichtnahmen bei Notaren – um die Ecke – stattfinden, d. h. dass die Bürgernähe bei der Einsichtnahme wahrgenommen wird?

Herr Minister.

Herr Abg. Wintermeyer, es ist Sinn der Einführung der elektronischen Handelsregister, dass die Bürger bürgerfreundlicher, bei ihrem Notar um die Ecke Einsicht nehmen können. Angesichts des noch geringen Zeitraumes seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei einigen Amtsgerichten kann ich heute noch keine statistischen Zahlen vortragen. Ich gehe davon aus, dass ich dazu Ende 2005 in der Lage bin.

Die nächste Frage betreffend Kompetenzzentrum Biorohstoffe kommt von Frau Abg. Christel Hoffmann und richtet sich an Herrn Minister Dietzel.

Wann wird das Kompetenzzentrum für Biorohstoffe in Witzenhausen – es ist nun ein Jahr nach der Zusage im Wahlkampf – seine Arbeit aufnehmen?

Herr Staatsminister Dietzel.

Frau Abg. Hoffmann, Sie haben sicher die Diskussion verfolgt.Wir haben nicht nur im Wahlkampf darüber geredet, sondern wir haben auch ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie das organisiert werden kann. Das Gutachten wurde am 16. Juni des vergangenen Jahres in Witzenhausen vorgestellt. Ein Aspekt war, dass ich dem Kabinett vorschlagen werde, dass Witzenhausen der Standort sein wird. In der Zwischenzeit sind weitere Gespräche geführt worden, vor allen Dingen mit C.A.R.M.E.N., dem Kompetenzzentrum, das in Bayern eingerichtet worden ist. Im November oder Dezember des vergangenen Jahres haben wir den Kabinettsbeschluss erstens über die Einrichtung