Protokoll der Sitzung vom 23.03.2004

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt, dass dies von Verfassungs wegen zulässig und von Rechts wegen nicht zu beanstanden ist. Das heißt, auch das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich den Punkt, der im Landtag immer wieder kritisch diskutiert wurde, für rechtmäßig erklärt.

Ich bin sehr zuversichtlich, dass nach jahrelangen juristischen Diskussionen abschließend entscheiden ist. Das Land Hessen hat eine rechtlich einwandfreie Regelung. Es ist vielleicht das Wichtigste: Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger konnte dadurch nachhaltig verbessert werden.

Die Anzahl Vorgänge ist zurückgegangen. Das kann sich von Tag zu Tag ändern. Das muss man immer zurückhaltend bewerten. Aber insgesamt ist entscheidend, worum es hier geht: Unsere Aufgabe ist, aus der Gefahrenabwehr Menschen und andere Tiere davor zu bewahren, dass Tiere, die nicht mehr – –

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Langsam.Wenn Sie den Satz zu Ende gehört hätten,hätten Sie verstanden, worum es geht. Ich will dazu jetzt keine Irritationen aufkommen lassen.Es geht darum,dass durch so genannte Kampfhunde – besser gesagt: Hunde, die charakterlich so verzogen sind – weder Menschen noch andere Tiere gefährdet, verletzt oder gegebenenfalls sogar getötet werden. Genau das konnte in den letzten drei Jahren in Hessen deutlich reduziert werden. Frau Kollegin, insofern ist das Urteil des Hessischen Verwal

tungsgerichtshofs die gerichtliche, die juristische Bestätigung unserer Politik.

Zusatzfrage, Herr Abg. Frömmrich.

Herr Staatsminister, vielleicht ist Ihr Erinnerungsvermögen in der Landesregierung noch so gut, dass Sie uns erklären können, wievielmal Sie diese Verordnung geändert haben, die sie jetzt – wie Sie sagen – vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde?

(Volker Hoff (CDU): Sie ist immer besser geworden!)

Herr Staatsminister Bouffier.

Herr Kollege Frömmrich, diese Verordnung ist nie verändert worden.

(Beifall des Abg.Volker Hoff (CDU) – Heiterkeit)

Aber ich bin dankbar für die Frage. Sie gibt mir noch einmal Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass das, was diese Landesregierung verantwortet hat, die einzige Rechtsgrundlage ist, die bisher in Deutschland von den Gerichten abschließend gewürdigt und zugestanden wurde, und wir, Herr Kollege, entgegen dem, was die GRÜNEN immer behauptet haben, keine Schiffbruch erlitten haben. Ich triumphiere darüber nicht.Aber ich weiß, was Sie hier veranstaltet hätten, wenn es anders gekommen wäre.

(Beifall bei der CDU)

Unter dem Strich: Es darf doch nicht sein, dass immer nur etwas geschieht, wenn gerade wieder ein Vorfall war, wenn darüber wieder die Zeitungen voll stehen, sodass sich die Menschen zu Recht fragen, ob immer erst etwas passieren muss, damit etwas geschieht. Deshalb wird hier kontinuierlich mit dem Wesenstest und mit den charakterlichen Prüfungen des Hundehalters versucht, diese Gefahr zurückzudrängen und dort, wo sie erkannt ist, auch auszuschalten.Da sind wir erfolgreich,und so geht es auch weiter.

Zusatzfrage, Frau Abg. Zeimetz-Lorz.

Sie hatten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts angesprochen, wo die glorreiche Regelung von Rot-Grün auf Bundesebene Gegenstand der Entscheidung war. Meine Zusatzfrage an Sie: Dort ist das Zuchtverbot aufgehoben worden, die im Bundesgesetz geregelt war. Beabsichtigt die Hessische Landesregierung, über den Weg einer Landesverordnung die Frage des Zuchtverbotes zu regeln?

Herr Staatsminister Bouffier.

Es macht in der Tat keinen Sinn, dass man einfach nur bestimmte Hunderassen durch Bundesgesetz verbietet und letztlich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mangels Zuständigkeit des Bundes die Zucht im Inland auf Dauer gestattet. Deshalb bin ich der Auffassung, dass Regelungsbedarf besteht. Ich meine aber, wir sollten versuchen, das möglichst ländereinheitlich hinzubekommen. Es erscheint mir nicht sehr zielführend, wenn wir das 16-mal unterschiedlich machen. Ich habe deshalb die Absicht,auf der nächsten Innenministerkonferenz,die in Kürze stattfindet, hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Wenn wir dort zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen,

(Demonstrativer Beifall der Abg. Evelin Schönhut- Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

dann werden wir das länderübergreifend inhaltlich regeln. Sollte dort in absehbarer Zeit eine gemeinsame Linie nicht zu finden sein – das liegt auch daran,dass die Zuständigkeit in den Ländern unterschiedlich geregelt ist –, dann werde ich vorschlagen, dass wir die hessische Regelung um dieses Zuchtverbot ergänzen. Ich denke aber, es ist durchaus sinnvoll, dass wir zunächst einmal versuchen, dass es die Länder gemeinsam machen.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hammann.

Herr Staatsminister, ich denke, wir sind alle einer Meinung, dass Angriffe von Hunden auf Menschen und Tiere vermieden werden müssen. Unser Problem sind die Hundehalter. Ich frage Sie: Stimmt es, dass es im Jahre 2003 mehr Vorkommnisse mit nicht gelisteten Hunden als mit den so genannten Kampfhunden gab?

Herr Staatsminister Bouffier.

Frau Kollegin, ich kann das im Moment nur allgemein beantworten. Ich habe hier eine Statistik über etliche Seiten. Ich müsste zusammenzählen. Es scheint mir so zu sein, da wir nur drei Rassen haben, die wir besonders genannt haben, dass die Zahl der Vorfälle bei diesen dreien in der Summe kleiner ist als bei allen anderen zusammen genommen. Das halte ich für durchaus möglich, ich müsste aber einmal nachfragen. Ich werde mir dann erlauben, es Ihnen schriftlich zuzuleiten.

Keine Zusatzfragen mehr? – Eine Frage machen wir noch.

Frage 176, Frau Abg.Waschke.

Ich frage die Landesregierung:

Mit wie vielen Pensionierungen rechnet sie im Jahre 2004 im Schulamtsbezirk Fulda?

Frau Kultusministerin.

Frau Kollegin Waschke, im Jahre 2004 werden im Schulamtsbezirk Fulda insgesamt 52 Personen im Umfang von 43,18 Stellen aufgrund von Versetzungen in den Ruhestand und Altersteilzeit aus dem Dienst ausscheiden. Das bezieht sich nur auf den Eintritt in den Ruhestand aufgrund Erreichens der Altersgrenze. Die Zahl möglicher vorzeitiger Ruhestandsversetzungen ist derzeit noch nicht absehbar.

Damit beenden wir die Fragestunde.

(Die Fragen 178, 179, 181, 182, 184, 186 bis 192, 199 und 200 und die Antworten der Landesregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 180, 183, 185, 193 bis 198 und 201 sollen auf Wunsch der Frage- stellerinnen und Fragesteller in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden. Die Frage 177 wurde von der Fragestellerin zurückgezogen.)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 1 b:

Regierungsbefragung

Ich rufe eine Frage der Frau Kollegin Pfaff von der SPDFraktion auf, bezüglich Bestandsgarantie durch den Wirtschaftsminister für den Standort Wetzlar – Investitionsbank.

Ich frage die Landesregierung:

Ist die Landesregierung bereit, die vom Wirtschaftsminister in Wetzlar abgegebene Bestandsgarantie für den Standort Wetzlar der Investitionsbank Hessen vor dem Landtag zu wiederholen?

Herr Staatsminister Rhiel.

Der Standort der IBH in Wetzlar ist ein Standort der Gesellschaft IBH, die sowohl eine Gesellschaft der Hessischen Landesbank als auch des Landes Hessen ist. Ich habe bei dieser Veranstaltung in Wetzlar erklärt, dass dieser Standort erhalten bleibt. Das möchte ich hier wiederholen.

Eine Nachfrage von Frau Kollegin Pfaff.

Herr Minister Dr. Rhiel, dürfen wir davon ausgehen, dass Ihre Bestandszusage bedeutet, dass auch künftig die Programme des ländlichen Raumes, von Dorferneuerung über Regionalentwicklung, zentral am Standort Wetzlar abgewickelt werden, und gibt es gegebenenfalls Überlegungen, den Aufgabenbereich in Wetzlar auszuweiten?

Herr Minister Dr. Rhiel.

Es gibt momentan grundsätzlich keine Überlegungen,den derzeitigen Aufgabenbereich zu verlagern. Allerdings ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sie wissen, ich habe es in der letzten Sitzung hier gesagt, dass die Wirtschaftsförderung, die Organisation und die sich auf die Organisation beziehende Aufgabenverteilung derzeit im Rahmen einer Projektarbeit neu formiert werden. Solange diese Arbeiten durch die Projektgruppe noch nicht abgeschlossen worden sind, kann ich hier keine definitiven Aussagen machen.

Es folgt die Frage des Herrn Abg. Lenz von der CDUFraktion zum Thema Leseland Hessen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie beurteilt sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Zukunft des Projektes Leseland Hessen?

Herr Staatsminister Corts.

Herr Kollege Lenz, nach den Erfahrungen, die wir im vergangenen Jahr gemacht haben, beurteile ich die Zukunft als gut. An dem Projekt haben 13 Städte und über 80 Schriftsteller teilgenommen. Vor kurzem haben wir eine erneute Auflage vereinbart. Gemeinsam mit der Buchmesse werden wir auch dieses Jahr 100.000 c zur Verfügung stellen. Ich glaube, mittlerweile haben 15 oder 16 Städte zugesagt, das Projekt während der Buchmesse noch einmal durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass wir 200 bis 250 Veranstaltungen durchführen werden. Zusammenfassend: Es war ein guter Erfolg, der aus dem Boden gestampft wurde.

Frage des Abg. Lübcke von der CDU-Fraktion zum Thema Abbau baulicher Barrieren.

Ich frage den Wirtschaftsminister: