Frau Kollegin Kölsch, die Kultusministerkonferenz hat sich dies nach der Veröffentlichung der Ergebnisse der PISA-Studie als ein Handlungsfeld vorgenommen. Mit den Bildungsstandards wird insoweit ein Paradigmenwechsel eingeleitet, als wir eine Definition der Vergleichbarkeit der Ergebnisse der Schulleistungen erreichen wollen, und zwar soll dies am Ergebnis erfolgen und nicht mehr durch die Definition des Prozesses.
Das heißt, es sollen nicht mehr Lehrpläne dafür sorgen, dass etwas vergleichbar wird, sondern wir wollen Ergebnisse definieren und es in die Verantwortung der einzelnen Länder und dann auch zunehmend der einzelnen Schulen geben, diese Ergebnisse zu erreichen. Deswegen hat die Kultusministerkonferenz zunächst beschlossen, sich für den mittleren Abschluss, den Hauptschulabschluss und die Grundschulübergänge von Klasse 4 auf die Hauptfächer zu konzentrieren, weiterhin auf die naturwissenschaftlichen Fächer. Die Arbeiten sind sehr weit fortgeschritten und können dann auch zeitgerecht umgesetzt werden.
Kollege Pighetti hat eine Frage an Frau Ministerin Lautenschläger zum Thema AOK-Modell. Bitte schön.
Frau Staatsministerin, die AOK Hessen hat ein besonderes Bonusmodell eingeführt, das sieben Großunternehmen, die ein spezielles Gesundheitsmanagement betreiben, einen deutlich ermäßigten Beitragssatz anbietet.
Ich frage das Sozialministerium, wie es als zuständige Aufsichtsbehörde ein solches Modell genehmigen konnte, das dem in der Sozialgesetzgebung verankerten Prinzip eines einheitlichen Beitragssatzes entgegensteht.
Herr Abgeordneter, dieses Modell steht nach unseren Prüfungen nicht der Sozialgesetzgebung entgegen, sondern es erweitert den Wettbewerb unter den Krankenversicherungen. Deswegen ist es von uns auch genehmigt worden.
Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es möglich, solche Modelle zu machen. Genau ein solches Modell wird jetzt ausprobiert.Wir bewegen uns innerhalb der Handlungsrichtlinien und haben für viele Versicherte die Möglichkeit geschaffen, an solchen Bonusmodellen, die sie freiwillig wählen können, teilzunehmen.
Frau Ministerin,wann werden Sie über die Fortführung des Schulversuchs „Zeugniserteilung mit verbaler Beurteilung im 4. Schuljahr“ entscheiden?
Frau Hinz, die Entscheidung wird in diesen Tagen, noch vor Schuljahresende, getroffen werden. Es ist noch eine Rücksprache erforderlich, und wir werden auf der Basis dieser fachlichen Rücksprache entscheiden können.
Warum wurden die entsprechenden Grundschulen bislang nicht in die Verfassung und Bewertung des Abschlussberichts einbezogen?
Alle Schulen,die bisher an diesem Versuch teilgenommen haben, haben selbstverständlich, da es ein Versuch war, nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, über ihre Praxis zu berichten. Sie haben dies auch getan. Daraus sind sehr unterschiedliche Erkenntnisse gewonnen worden, und diese sind dann in den internen Bericht eingeflossen und werden auch in die Entscheidungsfindung einfließen.
Frau Hinz, es besteht ausreichend Gelegenheit, dies weiterhin zu tun. Aber die Entscheidung muss ich selbst treffen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Herr von Hunnius von der FDP hat eine Frage an den Herrn Innenminister.
Herr Minister, aus welchem Grund will die Landesregierung die Landkreise von Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock ausschließen und die Kommunen mit steigenden Kreisumlagen belasten?
Herr Kollege, zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Landesregierung die Kommunen nicht belastet. Für die Landesregierung ist es absolut ergebnisneutral. Der Landesausgleichsstock wird den Kommunen zur Verfügung gestellt.Es geht um die Frage – dazu sind wir gerade in der Anhörung –, ob man die Mittel des Landesausgleichsstocks nicht ausschließlich den kreisangehörigen Gemeinden, gegebenenfalls auch Sonderstatusstädten, zur Verfügung stellt. Systemgerechter wäre dies; denn nach der Kreisordnung und dem Haushaltsrecht ist es so, dass die Kreise ihre Finanzmittel, soweit sie nicht aus Zuweisungen stammen, im Wesentlichen durch die Kreisumlage zu erzielen haben.
Es führt zu – auch unter den Kreisen – sehr unterschiedlichen Einschätzungen, um es vorsichtig auszudrücken, dass es Kreise gibt, die ihre Kreisumlage vergleichsweise hoch ansetzen, was niemandem Spaß macht, dadurch geringere Defizite ausweisen, und andere Kreise ihre Kreisumlage niedriger halten, dadurch höhere Defizite ausweisen und mit dieser Begründung dann aus dem Landesausgleichsstock Geld haben wollen. Diese Fälle gibt es bei nebeneinander liegenden Kreisen.Das führt auf Dauer zu einer unbefriedigenden Situation.
Entschieden ist diesbezüglich gar nichts, sondern wir sind in der Anhörung. Ich bin sehr gespannt, was die Kommunalen Spitzenverbände dazu sagen werden. Aber wichtig ist mir:Aus der Sicht des Landes ist das vom Ergebnis her
in Cent und Euro völlig gleich. Es geht entweder unmittelbar in vollem Umfang auf die Ebene der kreisangehörigen Gemeinden oder/und an die Kreise – wobei ich hinzufügen muss: Auch in der Vergangenheit war eine Verteilung an Kreise eher die Ausnahme.
Herr Minister,denken Sie daran,die Kreise,die bisher aus dem Landesausgleichsstock Mittel erhalten haben, dann für die fehlenden Mittel zu entschädigen?
Es gibt diesbezüglich keinen Rechtsanspruch auf irgendwelche Mittel. Ich kann auch nicht verstehen, wieso die Kreise entschädigt werden sollen. Es ist doch immer der gleiche Diskussionsstand: In den Kreistagen gibt es eine Debatte, ob die Kreisumlage erhöht werden soll oder nicht.Wenn sich der Kreis A dieser Aufgabe stellt und der Nachbarkreis B nicht,führt das zu einer unterschiedlichen Finanzausstattung der Kreise. Diese kann aber auf Dauer nicht Grundlage für die Zuweisung von Ergänzungsmitteln sein. Oder die Kreise müssten sich darauf verständigen, einen einheitlichen Hebesatz zu nehmen.
Die Debatte wird zurzeit landauf, landab in den Kreisen geführt. Systemgerecht ist es aus meiner Sicht, wenn Ergänzungsmittel dort angebracht werden,wo keine Chance besteht, sich zusätzliche eigene Einnahmen zu verschaffen. Das ist bei den Kreisen anders, zumindest bis zu einer gewissen Höhe. Wenn ich die Schulumlage einmal außen vor lasse, haben wir bei der Kreisumlage einen ziemlichen Swing zwischen den einzelnen Kreisen, nach meiner Kenntnis – da bitte ich mich aber nicht festzulegen – am niedrigsten im Kreis Fulda und deutlich höher in anderen Kreisen. Wenn diejenigen, die sich dieser Kraftanstrengung im Kreistag unterziehen, nachher sehen, dass andere es nicht gemacht haben, aber dafür auch noch Mittel bekommen, führt das innerhalb der kommunalen Familie zu erheblichen Verwerfungen.
Das ist auch der Grund, warum wir diese Änderung derzeit in die Anhörung gegeben haben. Ich sage Ihnen zu, Herr Kollege, wenn die Stellungnahmen vorliegen, Sie gern zu unterrichten. Es gibt noch nicht einmal eine vorläufige abschließende Meinung der Landesregierung dazu.
Herr Ministerpräsident, wann ist mit einer Entscheidung über die Beteiligung der Fraport am Betrieb des Flughafens Calden zu rechnen?
Herr Kollege Schaub, ich meine, wir hätten das schon einmal hier erörtert. Aber ich will für Sie gern die Antwort wiederholen.
Wir haben in der Kooperation zwischen Fraport einerseits und der Gesellschaft und dem Land Hessen andererseits eine Vorentscheidung getroffen, die bedeutet, dass es eine Grundlagenentscheidung der Fraport gibt, dass sie bereit ist, den Betrieb von Kassel-Calden zu übernehmen. Wir verhandeln über die Frage, wie die Details aussehen. Diese Verhandlungen werden erst zum Abschluss kommen, wenn planfeststellungsrechtlich klar ist, was sie eigentlich betreiben soll. Dort sind sozusagen wir in der Vorhand. Es muss ein planungsrechtlicher Stand erreicht werden, in dem z. B. abschließend geklärt ist, was dort außer dem Abfertigungsgebäude noch sein kann, wer das betreibt,die Fraport oder ein Dritter,und in welcher Form das zur Finanzierung hinzugerechnet wird.
Geklärt haben wir, dass die Fraport am Ende in die Betreiberrolle einsteigen wird – nicht in Form eines Dienstleistungsvertrages, sondern in Form einer unternehmerischen Beteiligung, in der von Anfang an nicht ein Zuschussbetrieb der Fraport, aber ein ökonomisches Risiko der Fraport geregelt ist, dass sie etwas verdienen kann, wenn sie gut ist, und nichts verdient, wenn sie schlecht ist. Diese Frage ist geklärt.
Insofern steht im Augenblick im Vordergrund der Bemühungen, die ich beobachte, die im Hause des Beteiligungsministers ressortieren,die gesellschaftsrechtliche Struktur in die Gestalt zu bringen, dass das Land Hessen dort wieder selbst die Verantwortung übernimmt. Sie wissen, dass wir unter den Gesellschaftern verabredet haben, dass dann auch das Land Hessen den Vorsitz im Aufsichtsrat übernimmt. Dies wird zurzeit abgewickelt, und anschließend werden wir die Entscheidungen im Planungsprozess so zu treffen haben, dass es zu gegebener Zeit zu einem endgültigen Vertragsabschluss mit Fraport kommt. Aber das wird sicherlich nicht in den nächsten Monaten sein; denn erst muss das Planungsrecht geschaffen werden.
Sie haben Recht, es war vor etwa acht Wochen hier Thema. Aber da Sie gesagt haben: „in den nächsten Wochen“, frage ich logischerweise nach.
Die Nachfrage, die ich jetzt habe, ist: In welcher Form sehen Sie die Diskussion um den Transrapid Frankfurt – Frankfurt-Hahn in Bezug auf den Flughafen Calden?