Gibt es einen plausiblen Grund, warum im 4. Bauherrenkostenbericht unter den „Kosten der hessischen Straßenbauprojekte 2010“, im Gegensatz zum Regionalplan 2009 – Nordhessen, der Neu- und Ausbau der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Landesgrenze Hessen/Thüringen nicht genannt wird?
Herr Kollege Warnecke, nicht alles, was im Regionalplan steht – das gilt für alle Projekte –, findet sich in den Bauherrenkostenberichten wieder.
Vielleicht zur Erläuterung: Der Bauherrenkostenbericht ist in insgesamt fünf Abschnitte gegliedert. Die ersten vier Abschnitte enthalten zusammenfassende Kommentierungen und übergreifende Auswertungen zur Kostenentwicklung im hessischen Straßenbau; der fünfte Abschnitt enthält eine Auswertung, bezogen auf einzelne und große, bedeutende Vorhaben, die in Form kurzer Projektberichte aufbereitet sind.
Da bei Hessen Mobil mehr als 3.000 Projekte kostenrechnerisch erfasst sind, muss für den Bauherrenkostenbericht zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. Diese Auswahl der Projekte ist nicht abschließend. Sie bildet eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Berichterstattung.
Die Darstellung eines Projektes im Bauherrenkostenbericht dient der Information und hat keine Relevanz für die konkrete Umsetzung von Planungs- und Bauvorhaben durch Hessen Mobil.
Der Neu- bzw. Ausbau der A 44 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Landesgrenze Hessen/Thüringen war bisher in den Bauherrenkostenberichten nicht enthalten. Durch diese Anfrage wird jedoch deutlich, dass es für diese Maßnahme ein besonderes Informationsinteresse gibt. Daher wird dieses Projekt in die rund 20 Projekte umfassende Berichtsliste für die zukünftigen Bauherrenkostenberichte aufgenommen.
Welchen Stellenwert misst sie im Hinblick auf den Wissensund Technologietransfer dem von ihr aufgelegten Förderprogramm „Forschung für die Praxis“ bei, mit welchem Forschungsprojekte an den staatlichen Fachhochschulen in Hessen gefördert werden?
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ach was! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
einen sehr hohen Stellenwert bei –, insbesondere deshalb, weil es durchaus nicht üblich ist, dass Fachhochschulen eigene Programme für die Forschung haben. Das Programm „Forschung für die Praxis“ ist ein Förderprogramm, das für den Zeitraum von 2008 bis 2015 mit insgesamt 3,75 Millionen € ausgestattet ist. Wir sind inzwischen in der vierten Staffel der Bewilligungen, die neutral ausgesprochen werden. Das ganz Besondere ist, dass der Fokus auf die Praxisorientierung der Forschung gelegt wird und damit an den Fachhochschulen Forschung und Transfer eine größere Rolle spielen. Die Impulse, die mit diesem Programm gesetzt werden, versetzen die Fachhochschulen in die Lage, im Forschungsbereich besser zu punkten. Deshalb ist das ein außerordentliches Programm.
Frau Ministerin, würden Sie sagen, dass sich damit der oft beschworene Unterschied zwischen Universitäten und Fachhochschulen in gewisser Weise angleicht?
Dieses Programm führt dazu, dass die Fachhochschulen beweisen können, wie stark sie auch in der Forschung sein können. Das Programm gibt den Fachhochschulen im Forschungsbereich eine Chance zur Teilhabe, insbesondere in der praxisorientierten Forschung. Ich will auch sagen, dass durch dieses Programm angeregt worden ist, dass die Fachhochschulen beim Programm LOEWE stärker punkten können, als es ursprünglich gedacht war. Die Fachhochschulen werden also im Bereich der Forschung insgesamt immer stärker, und wir unterstützten sie dabei.
(Günter Rudolph (SPD): Ich hoffe, skeptisch! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Hessische Landesregierung kann auf ein differenziertes, gut ausgebautes und bedarfsorientiertes Suchthilfesystem verweisen. Es wird unter anderem von den Säulen Prävention, Beratung, Therapie und Überlebenshilfen getragen. Das breit gefächerte Hilfsangebot wendet sich an verschiedene Zielgruppen. So existieren zahlreiche gute und erfolgreiche Projekte bzw. Einrichtungen zur Drogenprävention, zur Drogenberatung und -therapie. Im Mittelpunkt dieser Angebote steht dabei immer die Orientierung am Ausstieg aus der Sucht.
Die Hessische Landesregierung lehnt eine Legalisierung der unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Substanzen ab. Auch nur Cannabis zu legalisieren, wäre der falsche Weg. Keine Studie stellt dem Cannabis-Konsum eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Er kann zu ernsthaften Beeinträchtigungen führen. Die Zahl junger Menschen nimmt zu, die sich wegen eines Cannabis-Problems behandeln lassen.
Es ist wichtig, vor dem Konsum aller Suchtstoffe zu warnen. Eine Legalisierung von Drogen kommt nicht infrage und ist gesundheitspolitisch nicht zu verantworten.
Vor dem Hintergrund des eben Gehörten und der Tatsache, dass nachweislich deutlich mehr Menschen an Alkohol- und Zigarettenkonsum versterben: Denkt die Hessische Landesregierung darüber nach, Alkohol und Zigaretten zu verbieten?
Frau Abgeordnete, durch das Hessische Nichtraucherschutzgesetz, durch eine Mehrheit im Landtag verabschiedet, ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg in Richtung Schutz vor dem Passivrauchen getan worden. Ein grundsätzliches Verbot des Rauchens wird seitens der Landesregierung aber nicht angedacht.
Zweitens. Der Missbrauch von Alkohol ist ein ernst zu nehmendes Thema. Er ist regelmäßig Gegenstand der gesundheits- und präventionspolitischen Maßnahmen der Hessischen Landesregierung. Letztendlich ist an dieser Stelle aber das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen zu fördern. Vor diesem Hintergrund ist eine generelle Ablehnung oder ein Verbot von Alkohol nicht geplant.
Herr Minister Grüttner, gilt die Ablehnung der Landesregierung hinsichtlich der Legalisierung von Cannabis auch für die Einrichtung von Cannabis-Klubs, über die diskutiert wird?
Herr Abgeordneter, wenn die Ablehnung des CannabisKonsums eine Leitlinie der Hessischen Landesregierung ist, wird sie nicht gleichzeitig Klubs zulassen, in denen Cannabis konsumiert werden kann. Deswegen stehen wir auch einer solchen Etablierung ablehnend gegenüber.
Welche Verbesserungen bringt aus hessischer Sicht die kürzlich vorgelegte überarbeitete Fassung des Investitionsrahmenplans 2011 bis 2015 für die Infrastruktur des Bundes (IRP) gegenüber dem ursprünglichen Entwurf mit sich?
Herr Kollege Caspar, zunächst eine Bemerkung zu dem Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015. Wir begrüßen es, dass dieser Investitionsrahmenplan überhaupt das Licht der Welt erblickt hat, weil damit eine Prioritätensetzung im Hinblick auf die Maßnahmen vorgenommen wird, die innerhalb des Gültigkeitszeitraums weiter bearbeitet werden können.
Wir haben im Januar 2012 gegenüber der Bundesregierung Stellung genommen und erreicht, dass in der geänderten Fassung des IRP-Entwurfs verschiedene Infrastrukturprojekte hochgestuft bzw. zusätzlich aufgenommen wurden. Für den Bereich der Bundesfernstraßen wurde unter anderem die B 252, Ortsumgehung Münchhausen – Wetter – Lahntal, in den Teil C – „prioritäre Vorhaben im IRP-Zeitraum“, so die Definition – hochgestuft. Außerdem wurden die Abschnitte VKE 30 und VKE 40 der A 49 sowie fünf weitere Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen in den Teil D – „weitere wichtige Vorhaben“, so die Definition – aufgenommen.
Für den Bereich der Bundesschienenwege ist die Aufnahme des Vorhabens Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hanau – Würzburg – Fulda – Erfurt in den Teil D des IRP zu erwähnen. Das ist ein ganz großer Erfolg.
Mit der Neuaufnahme in den IRP bzw. der Hochstufung gibt der Bund zwar noch keine Finanzierungszusage, betont aber die Notwendigkeit eines Vorhabens und erleichtert die Planungen. Damit wird die Sinnhaftigkeit des Investitionsrahmenplans noch einmal unterstrichen.
Welche Verbesserungen des Wettbewerbsrahmens für den Mittelstand erwartet sie aus der Umsetzung des nun durch die Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)?