Ich finde es lächerlich, dass es in der Fraktion der GRÜNEN nicht möglich ist, dass die Fachleute zu den Themen sprechen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was war denn dann an der Aussage falsch? Sie haben wohl den Schuss nicht gehört!)
Wenn Sie die Landwirte fragen, werden Sie hören, dass die Schäden auf den Wiesen und den Getreidefeldern zurückgegangen sind, weil fleißige Jäger in Hessen die größte Strecke an Wildschweinen erlegt haben, die es in
Zu dem,was Sie zu den Kirrungen gesagt haben:Sie reden hier wie über das Mästen von Schweinen. Bleiben Sie bitte bei der Realität.Wir füttern maximal einen Liter Getreide pro Tag auf 100 ha, damit man überhaupt an die Wildschweine herankommt. Gehen Sie einmal mit dem Kollegen Frömmrich in die hessischen Wälder, schauen Sie sich an,wie viele Wildschweine vorbeikommen,die Sie schießen können.Wenn Sie Strecke machen wollen, brauchen Sie moderne Jagdmethoden. Die Kirrung ist eine davon.
Der Kollege Görig hat etwas zu dem Umstand ausgeführt, dass Wildarten, die im Moment in einem vom Menschen bewirtschafteten Gebiet leben, dieses verlassen und in ein anderes Gebiet gehen wollen. Herr Görig, Sie sprachen davon,dass das Wild die Reviere wechsle.Das ist Quatsch. Innerhalb eines bewirtschafteten Gebietes kann das Wild natürlich die Reviere wechseln.Wir müssen uns aber eine moderne Lösung einfallen lassen – auch im Sinne der Biodiversität. Es ist ganz eindeutig, dass z. B. Rotwild oder Muffelwild, das sich andere Lebensräume ergattern will, einzugrenzen ist, damit dieses Wild nicht in andere Gebiete kommt. Insofern ist das ein vernünftiger Vorschlag, über den man sich unterhalten kann.
Dass wir die Schon- und Jagdzeiten in Hessen anders regeln sollten, wird Ihnen jeder Praktiker bestätigen. Das gilt auch für die Frage, welche Arten wir bejagen. Wenn wir als Beispiel die Nilgans nehmen, dann dürfen wir uns nicht darüber streiten – wie der Kollege Görig richtigerweise gesagt hat –, ob es sich hierbei um eine Ente oder um eine Gans handelt. Bei der Nilgans ist das eigentlich egal, weil sie faunafremd ist, und es ist spätestens dann ganz egal, wenn sie in der Pfanne liegt.
Im Großen und Ganzen ist es zutreffend – das ist auch so ausgeführt worden –, dass das Hessische Jagdgesetz ein hervorragendes Jagdgesetz ist. Dieses Gesetz wollen und werden wir im Kern nicht verändern. Wir müssen nur einige Dinge am Rand ändern. Das werden wir auch tun. Ich wünsche mir, dass wir das bis zum nächsten Jagdjahr gemeinsam schaffen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es ganz kurz machen. Es ist in einigen Reden schon angeklungen: Wir haben bereits im November alle Verbände zur Diskussion und zur Evaluation des Hessischen Jagdgesetzes eingeladen.Da das Gesetz erst im Jahre 2012 aus
läuft, sind wir der Auffassung, dass man es in einem sehr ruhigen und sachlichen Verfahren ändern kann. Wir werden daher alle Verbände anhören, alle Stellungnahmen aufnehmen und dann diskutieren, ob Änderungsbedarf vorhanden ist.
Ich glaube, auch in dieser Plenarsitzung ist sehr deutlich geworden, dass das Hessische Jagdgesetz in allen seinen Grundzügen ein sehr ordentlich gemachtes Gesetz ist, mit dem alle sehr gut auskommen können. Deshalb sind wir der Auffassung,wir brauchen keinen Schnellschuss zu machen. Über Ihre Redebeiträge können wir im Ausschuss gemeinsam diskutieren. Es wäre sehr vernünftig, alle Gruppen, die wir zu der Anhörung eingeladen haben, anzuhören, die Ergebnisse in Ruhe auszuwerten und dann zu einem Ergebnis zu kommen.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung vereinbarungsgemäß an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. – Dem widerspricht niemand. Dann ist das so beschlossen.
Die Geschäftsführer haben mir mitgeteilt, dass noch ein Tagesordnungspunkt aufgerufen werden soll. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 18/1597 zu Drucks. 18/1404 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE,den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1577 anzunehmen.
Herzlichen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg.Wintermeyer für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der Behandlung der Änderung des Jagdgesetzes habe ich eben den Begriff Kirrung gehört.Wir haben bald unsere Weihnachtsfeier. Da freuen wir uns ebenfalls auf eine Kirrung.
Deshalb will ich meinen Redebeitrag kurz halten.Wir haben das Ministerbezügegesetz in der letzten Plenarrunde in erster Lesung diskutiert und auch im Fachausschuss miteinander besprochen.Es geht insbesondere darum,die Dienstaufwandsentschädigungen, die seit 1965 nicht geändert wurden – seitdem sind die Lebenshaltungskosten
um 320 % gestiegen –, entsprechend anzupassen. Die Anpassung bleibt unter einer Erhöhung um 320% und soll, wie in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, auf 700 c für den Ministerpräsidenten bzw. die Ministerpräsidentin und auf 400 c für die Staatsministerinnen bzw. Staatsminister erhöht werden. Ich denke, diese Erhöhung ist akzeptabel. Wir haben das im Fachausschuss entsprechend diskutiert. Deshalb bitte ich hier um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Wintermeyer hat im Großen und Ganzen gesagt, womit wir es hier zu tun haben.Wir haben es zum einen damit zu tun, dass ein alter Verweis auf das Bundesbesoldungsgesetz im Ministerbezügegesetz stand. Das muss natürlich geändert werden. Nach der Föderalismusreform I ist nämlich die Kompetenz auf die Länder übergegangen.
Der zweite Punkt betrifft die Dienstaufwandsentschädigungen: eine Erhöhung der Entschädigung für die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten von zurzeit 357,90 c auf 700 c und für die Staatsministerinnen bzw. die Staatsminister von zurzeit 178,95 c auf 400 c. Das ist, wenn man sich vor Augen führt, dass seit 1965 keine Anpassung mehr stattgefunden hat, eine Erhöhung, die man durchaus nachvollziehen kann. Herr Kollege Wintermeyer, ich sage aber dazu, dass eine solche Steigerung, wenn man so lange wartet, in besonderer Höhe ausfällt. Solche Dinge sollte man hinsichtlich der Zeitdauer im Blick haben, um zu verhindern, dass man die Entschädigungen gleich um 50% anheben muss. Ansonsten findet der Gesetzentwurf unsere Zustimmung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon mehrfach angeklungen: Es gibt bei diesem Gesetzentwurf zwei wesentliche Regelungsbereiche, zum einen eine Anpassung redaktioneller Art in Bezug auf die Änderungen in den Zuständigkeiten nach der Föderalismusreform – das ist vernünftig –, zum anderen eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen, zum ersten Mal seit weit über vier Dekaden.Auch das erscheint in diesem Fall vernünftig sowie dem Amt, der Funktion und den Bedürfnissen, die mit diesen Funktionen zusammenhängen, angemessen. Insoweit ist das ein Gesetzentwurf, der rundherum als sinnvoll zu bezeichnen ist.
In diesem Sinne ist im Ausschuss darüber diskutiert worden. Ich gehe davon aus, dass es im Plenum am Ende auch zu einer entsprechenden Abstimmung kommen wird. Die
FDP-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf – es ist ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen –, weil die Regelungen notwendig sind und weil sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da wir uns an der Sache orientieren, können wir den Gesetzentwurf von CDU und FDP nachvollziehen. Die Größenordnung bewegt sich in einem Rahmen, der für die Mitglieder der Landesregierung angemessen ist. Wenn wir das mit den Dienstaufwandsentschädigungen von Landräten oder Oberbürgermeistern vergleichen und dann feststellen, dass es sachgerecht ist,haben wir keine Probleme,dem zuzustimmen – was wir hiermit auch tun.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung bedankt sich für die sachliche Diskussion über diesen Gesetzentwurf und hofft, dass ihn die breite Mehrheit tragen wird. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Aussprache über diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung beendet.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Ablehnung durch die Fraktion DIE LINKE beschlossen worden ist. Er wird damit zum Gesetz erhoben.